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Berufsprofil · Zahnmedizin

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA). Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.

Zahnmedizinische Fachangestellte assistieren bei zahnärztlichen Behandlungen, verantworten Hygiene und Instrumentenaufbereitung, fertigen nach Anweisung Röntgenaufnahmen an und übernehmen Empfang und Abrechnung. Der Beruf wird in einer dreijährigen dualen Ausbildung nach der 2022 neu geordneten ZahnmedAusbV erlernt.

Ausbildung
3 Jahre, dualPraxis und Berufsschule
Zugang
Kein Abschluss vorgeschriebenmeist erster oder mittlerer Abschluss
Abschluss
Prüfung vor der Zahnärztekammergestreckte Prüfung, Teil 1 und 2
Ausbildungsvergütung
1.000–1.200 €brutto im Monat, Tarif AAZ/vmf 2025/2026
Mittleres Entgelt
2.841 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
Arbeitsmarkt
EngpassberufEngpassanalyse 2025 der BA

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Mitarbeiterin einer Zahnarztpraxis mit Mund-Nasen-Schutz prüft eine Röntgenaufnahme

Überblick

Der Beruf im Überblick

Zahnmedizinische Fachangestellte verbinden Behandlungsassistenz, Hygiene, Prophylaxe und Praxisverwaltung – unter Verantwortung der Zahnärztin oder des Zahnarztes.

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) sind die zentrale Assistenzkraft in der Zahnarztpraxis. Sie bereiten Behandlungen vor, assistieren am Behandlungsstuhl, bereiten Instrumente und Medizinprodukte hygienisch auf, fertigen nach Anweisung Röntgenaufnahmen an, betreuen Patientinnen und Patienten und rechnen zahnärztliche Leistungen ab. Der Ausbildungsberuf hieß bis 2001 Zahnarzthelfer/-in; seit dem 1. August 2022 gilt die neu geordnete Ausbildungsverordnung (ZahnmedAusbV). [1, 20]

ZFA sind kein approbierter Heilberuf: Zahnheilkunde ausüben dürfen nur Zahnärztinnen und Zahnärzte. ZFA arbeiten auf deren Anordnung und unter deren Verantwortung. [2, 3]

Typische Einsatzorte

  • Zahnarztpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften
  • Medizinische Versorgungszentren mit zahnärztlichem Schwerpunkt
  • Kieferorthopädische sowie mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Praxen
  • Zahnkliniken und Universitätszahnkliniken
  • Abrechnung und Verwaltung, etwa in größeren Praxisverbünden

Abgrenzung zur MFA

ZFA und Medizinische Fachangestellte (MFA) sind zwei getrennte Ausbildungsberufe mit eigenen Verordnungen, Kammern, Prüfungen und Tarifverträgen. Zuständige Stelle für die ZFA ist die Zahnärztekammer, für die MFA die Ärztekammer. [6] Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der ZFA auf der Stuhlassistenz, der Aufbereitung zahnärztlicher Instrumente, der Prophylaxe sowie der Abrechnung nach zahnärztlichen Gebührenordnungen (BEMA und GOZ). [1, 3] Wer zwischen beiden Berufen wechselt, muss sich auf andere Abläufe, Abrechnungssysteme und Delegationsregeln einstellen. Zahnersatz selbst fertigt nicht die ZFA, sondern der Zahntechniker im Labor.

Was den Beruf ausmacht

Arbeit am Patienten

Die Ausbildungsordnung nennt als berufsprofilgebende Inhalte unter anderem die individuelle Betreuung von Patientinnen und Patienten sowie die Assistenz bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. [1]

Hygiene als Kernaufgabe

Hygienemaßnahmen und die Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten machen in den ersten 18 Monaten zusammen rund 40 Wochen der betrieblichen Ausbildung aus. [1]

Röntgen und Strahlenschutz

Bildgebende Verfahren unter Beachtung des Strahlenschutzes sind eine eigene Berufsbildposition und Teil der praktischen Abschlussprüfung. [1]

Abrechnung und Organisation

Leistungserfassung, Heil- und Kostenpläne, Rechnungen und Praxisorganisation sind mit 25 Prozent Gewicht ein eigener Prüfungsbereich. [1]

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

Der Arbeitstag wechselt zwischen Behandlungsraum, Aufbereitung, Röntgen und Empfang.

Behandlungsassistenz und Prävention

  • Behandlungen vorbereiten, am Behandlungsstuhl assistieren und nachbereiten
  • Arbeitsfeld trockenlegen, Instrumente und Materialien anreichen
  • Bildgebende Verfahren nach zahnärztlicher Anweisung durchführen und dokumentieren
  • Über Prävention und Mundgesundheit informieren, bei Prophylaxemaßnahmen mitwirken
  • Bei medizinischen Not- und Zwischenfällen handeln

Hygiene, Organisation und Abrechnung

  • Hygienemaßnahmen umsetzen, Medizinprodukte aufbereiten, freigeben und dokumentieren
  • Patientinnen und Patienten empfangen, aufnehmen und Termine planen
  • Leistungen erfassen, Kostenpläne und Rechnungen erstellen und prüfen
  • Arbeitsprozesse organisieren und Qualitätsmanagement umsetzen
  • Datenschutz und Schweigepflicht einhalten

Quelle: Berufsbildpositionen und Prüfungsbereiche der ZahnmedAusbV 2022 [1]

Arbeitsumgebung und Arbeitszeit

ZFA arbeiten überwiegend in Praxisräumen: am Behandlungsstuhl, im Aufbereitungsraum, im Röntgenbereich und am Empfang. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Sprechzeiten; Nacht- und Wochenendarbeit ist in Praxen die Ausnahme, kann aber in Kliniken oder Notdiensten vorkommen. Der Manteltarifvertrag der AAZ und des vmf sieht eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 39 Stunden ohne Pausen vor. [8] Er gilt allerdings nur, wenn er auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist (siehe Gehalt).

Zusammenarbeit

ZFA arbeiten eng mit der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt, mit fortgebildeten Kolleginnen und Kollegen wie ZMP oder Dentalhygienikerinnen sowie mit dem zahntechnischen Labor zusammen. Bei der Abrechnung gesetzlich Versicherter haben sie zudem mit den Vorgaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zu tun.

Verantwortung und Belastungen

Die Arbeit verlangt Konzentration bei wechselnden Aufgaben, sorgfältige Hygiene und den Umgang mit ängstlichen oder schmerzgeplagten Patientinnen und Patienten. Hinzu kommen langes Sitzen oder Stehen in vorgebeugter Haltung, Kontakt mit Desinfektionsmitteln und Werkstoffen sowie Zeitdruck im Terminplan. Fehler bei der Aufbereitung von Medizinprodukten oder bei der Abrechnung können für Patientinnen, Patienten und Praxis erhebliche Folgen haben.

Unterschiede nach Einsatzbereich

Allgemeine Zahnarztpraxis
Breites Spektrum aus Assistenz, Prophylaxe, Röntgen, Empfang und Abrechnung; in kleinen Praxen oft wechselnd an einem Tag.
Kieferorthopädie
Viele junge Patientinnen und Patienten; delegierbare Tätigkeiten wie das Ein- und Ausligieren von Bögen setzen nach § 1 Abs. 6 ZHG eine entsprechende Weiterbildung voraus, etwa als ZMF oder DH. [2]
Chirurgie und Implantologie
Mehr sterile Assistenz, Instrumentenmanagement und Patientenüberwachung bei Eingriffen.
Verwaltung und Abrechnung
Schwerpunkt auf Leistungserfassung, Kostenplänen und Praxismanagement, häufig mit Fortbildung zur ZMV.

Was ZFA dürfen – und was nicht

Untersuchung, Diagnose, Aufklärung, Therapieplanung, Injektionen und invasive Eingriffe bleiben der Zahnärztin oder dem Zahnarzt vorbehalten. Delegieren darf diese nur Leistungen, die § 1 Abs. 5 und 6 ZHG als delegationsfähig beschreibt, und nur an Personal, von dessen Qualifikation sie oder er sich überzeugt hat; die Verantwortung bleibt bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt. [2, 3] § 1 Abs. 5 ZHG nennt als Adressaten „qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung“, etwa Zahnmedizinische Fachhelferinnen, weitergebildete Zahnarzthelferinnen, Prophylaxehelferinnen und Dentalhygienikerinnen, und zählt Tätigkeiten auf wie Röntgenaufnahmen, das Entfernen von Belägen, das Legen und Entfernen provisorischer Verschlüsse, Situationsabdrücke, Mundhygieneinstruktion, lokale Fluoridierung und Fissurenversiegelung. [2] Wie weit der Einsatzrahmen reicht, hängt also von der nachgewiesenen Qualifikation ab; Aufstiegsfortbildungen wie ZMP, ZMF oder DH erweitern ihn. Selbstständig, also ohne Anordnung und Aufsicht, dürfen ZFA keine zahnärztlichen Leistungen erbringen. [3]

Röntgen: Die technische Durchführung dürfen nach § 145 Abs. 2 Nr. 5 StrlSchV Personen mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung übernehmen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Zahnärztin oder eines fachkundigen Zahnarztes arbeiten und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen; die Indikation stellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt. [3, 4] ZFA erwerben diese Kenntnisse in der Regel mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und müssen sie mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. [4, 5]

Ausbildung

Ausbildung und Prüfungen

Drei Jahre dual nach der ZahnmedAusbV von 2022, mit gestreckter Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer.

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) vom 16.03.2022, in Kraft seit 01.08.2022; sie ersetzt die Verordnung von 2001. [1]
Dauer
3 Jahre. [1]
Lernorte
Zahnarztpraxis oder Zahnklinik als Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duales System).
Zuständige Stelle
Die jeweilige (Landes-)Zahnärztekammer; sie überwacht die Ausbildung und nimmt die Prüfungen ab. [6]
Abschluss
Staatlich anerkannter Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz („Zahnmedizinische Fachangestellte“ bzw. „Zahnmedizinischer Fachangestellter“).

Die Ausbildung gliedert sich in zehn berufsprofilgebende Berufsbildpositionen – von Verschwiegenheit und Berufsrecht über Hygiene, Medizinprodukteaufbereitung, Assistenz und Röntgen bis zur Abrechnung – sowie fünf integrativ vermittelte Positionen wie Arbeitsschutz, Nachhaltigkeit, digitalisierte Arbeitswelt und Kommunikation. Röntgen und Strahlenschutz sind für die zweite Ausbildungshälfte mit rund zehn Wochen angesetzt. [1]

Prüfungen

  1. Teil 1 der Abschlussprüfung (etwa Mitte des 2. Ausbildungsjahres)

    Im vierten Ausbildungshalbjahr, Inhalte der ersten 18 Monate. Zwei schriftliche, praxisbezogene Prüfungsbereiche von je 60 Minuten: „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ (25 Prozent) und „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“ (10 Prozent). Das Ergebnis zählt bereits für die Gesamtnote. [1]

  2. Teil 2: Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen

    Praktische Arbeitsaufgabe von 30 Minuten mit Dokumentation, danach ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten; dazu 15 Minuten Vorbereitung. Gegenstand sind unter anderem Assistenz, Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und bildgebende Verfahren nach Anweisung. Gewicht 30 Prozent. [1]

  3. Teil 2: Verwaltungsprozesse und Abrechnung

    Schriftlich, 120 Minuten: Abrechenbarkeit prüfen, Kostenpläne und Rechnungen erstellen, Zahlungen überwachen. Gewicht 25 Prozent. [1]

  4. Teil 2: Wirtschafts- und Sozialkunde

    Schriftlich, 60 Minuten, Gewicht 10 Prozent. [1]

  5. Bestehen

    Gesamtergebnis und Ergebnis von Teil 2 jeweils mindestens „ausreichend“, mindestens zwei Bereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“, kein Bereich von Teil 2 „ungenügend“. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur in Abrechnung oder Wirtschafts- und Sozialkunde möglich. [1]

Schulische Voraussetzungen

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; die Ausbildungsordnung enthält keine Zugangsvoraussetzung. [1] In der Praxis erwarten viele Praxen mindestens einen ersten Schulabschluss, häufig einen mittleren Schulabschluss. Unter den Neuabschlüssen 2024 hatten rund 38 Prozent einen mittleren und rund 36 Prozent einen ersten Schulabschluss: [20]

  • Mittlerer Schulabschluss37,7 %
  • Erster Schulabschluss35,5 %
  • Studienberechtigung16,7 %
  • Im Ausland erworben / nicht zuzuordnen7,3 %
  • Ohne Schulabschluss2,8 %
Höchster allgemeinbildender Schulabschluss der Neuabschlüsse 2024 (13.614 Verträge). Quelle: BIBB, Datenbank Auszubildende [20]

Verkürzung, Teilzeit und Umschulung

  • Verkürzung: Auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden kürzt die Zahnärztekammer die Ausbildungszeit, wenn das Ziel auch in kürzerer Zeit erreichbar ist (§ 8 Abs. 1 BBiG). [6]
  • Vorzeitige Zulassung: Bei entsprechenden Leistungen ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit möglich (§ 45 Abs. 1 BBiG). [6]
  • Teilzeit: Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit kann um bis zu 50 Prozent verkürzt werden; die Ausbildung verlängert sich dann entsprechend, höchstens auf das Eineinhalbfache (§ 7a BBiG). [6]
  • Umschulung: Von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter geförderte Umschulungen sind in der Regel um mindestens ein Drittel gegenüber der regulären Ausbildung verkürzt (§ 180 Abs. 4 SGB III). [24]

Ausbildungsvergütung

Eine angemessene, jährlich steigende Ausbildungsvergütung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 17 BBiG). [6] Der Tarifvertrag zwischen AAZ und vmf sieht seit 1. Juli 2025 1.000 € im ersten, 1.100 € im zweiten und 1.200 € im dritten Ausbildungsjahr vor – verbindlich aber nur in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe bei Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme. [7] In diesem Geltungsbereich gilt eine Vergütung, die den Tarif um mehr als 20 Prozent unterschreitet, in der Regel als unangemessen (§ 17 Abs. 4 BBiG). [6] Andere Kammern veröffentlichen Empfehlungen: Die Zahnärztekammer Nordrhein empfiehlt für Ausbildungen ab 1. August 2026 1.100 €, 1.200 € und 1.300 €. [11] Als Untergrenze gilt bundesweit die Mindestausbildungsvergütung; für Ausbildungen mit Beginn 2026 beträgt sie 724 € im ersten Jahr. [12]

Neuordnung 2022: Was sich geändert hat

Für Ausbildungen ab 1. August 2022 gilt die gestreckte Abschlussprüfung: Die frühere Zwischenprüfung ist entfallen, stattdessen fließt Teil 1 mit 35 Prozent in das Endergebnis ein. Inhaltlich wurden Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung, Röntgen und Strahlenschutz, Notfallmanagement, Qualitätsmanagement sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit als eigene Positionen verankert. Ausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2022 bereits bestanden, konnten nur unter bestimmten Voraussetzungen in die neue Verordnung wechseln. [1]

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Der ZFA-Tarifvertrag gilt nur in vier Kammerbereichen; bundesweit zeigt der Entgeltatlas das tatsächliche mittlere Entgelt.

2.620 €
Tarif-Einstieg
Tätigkeitsgruppe I, 1. bis 3. Berufsjahr, brutto im Monat, ab 01.01.2026, nur im Tarifgebiet
4.280 €
Höchster Tarifwert
Tätigkeitsgruppe V (z. B. Dentalhygiene), ab 28. Berufsjahr, ab 01.01.2026
2.841 €
Median laut BA
Vollzeit, Fachkraftniveau, inkl. Sonderzahlungen, Stichtag 31.12.2025

Quellen: Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf vom 30.06.2025 [7]; Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit [13]

So funktioniert der Tarifvertrag

Der Vergütungstarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ) und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) gilt seit 1. Juli 2025 und ist frühestens zum 31. Dezember 2026 kündbar. Er brachte zum 1. Juli 2025 und zum 1. Januar 2026 zwei Erhöhungsstufen. Die Vergütung richtet sich nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahren, die ab der bestandenen Abschlussprüfung zählen. Teilzeitkräfte erhalten je vereinbarter Wochenstunde 1/169 der Monatsvergütung. [7]

Monatliche Bruttovergütung ab 01.01.2026 (Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf)
TätigkeitsgruppeVoraussetzung (verkürzt)1.–3. Berufsjahrab 28. Berufsjahr
IAbgeschlossene Ausbildung2.620,00 €3.292,50 €
IIFortbildungen ab 65 Unterrichtsstunden2.816,50 €3.539,50 €
IIIFortbildungen ab 200 Unterrichtsstunden3.078,50 €3.868,50 €
IVz. B. ZMP, ZMF, ZMV, Fachwirt/-in Praxismanagement3.275,00 €4.115,50 €
Vz. B. Dentalhygiene, Betriebswirt/-in im Gesundheitswesen3.406,00 €4.280,00 €

Zuschläge nach Fortbildung gelten nur bei entsprechender Tätigkeit am Arbeitsplatz. Quelle: § 4 Vergütungstarifvertrag [7]

Der Manteltarifvertrag ergänzt unter anderem eine 39-Stunden-Woche, 27 bis 31 Urlaubstage je nach Beschäftigungsdauer und eine jährliche Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehalts. [8] Der Vergütungstarifvertrag regelt zudem Zuschläge, etwa 30 Prozent für Mehrarbeit und 60 Prozent für Sonn- und Feiertagsarbeit. [7]

Wann der Tarif gilt

Räumlich gilt der Vergütungstarifvertrag nur für Zahnarztpraxen in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe. [7, 9] Auch dort ist er nur verbindlich, wenn beide Seiten tarifgebunden sind oder der Arbeitsvertrag auf ihn verweist. In den übrigen Ländern gibt es keinen ZFA-Tarifvertrag; Kammern verweisen dort auf den AAZ-Tarif als Orientierung – die Landeszahnärztekammer Hessen etwa, die nicht mehr Mitglied der AAZ ist [10] – oder veröffentlichen eigene Empfehlungen. So empfiehlt die Zahnärztekammer Nordrhein seit 12. Mai 2026 für Berufsanfängerinnen und -anfänger 2.664 € im Monat bei einer 40-Stunden-Woche. [11] Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend; maßgeblich ist der Arbeitsvertrag.

Was die Statistik zeigt

Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von ZFA auf Fachkraftniveau in Vollzeit zum 31.12.2025 bei 2.841 €. Ein Viertel verdiente weniger als 2.440 €, ein Viertel mehr als 3.287 €. Grundlage sind 86.872 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende; Sonderzahlungen sind anteilig enthalten. [13] Ausgewertet wurde die Berufsgattung 81112 der Klassifikation der Berufe, die Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelferinnen und -helfer umfasst. [15] Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €, bei Medizinischen Fachangestellten bei 3.329 €. [13, 14]

Tarif und Statistik unterscheiden sich

Die Tariftabelle zeigt Monatswerte ohne Sonderzahlung für eine 39-Stunden-Woche in vier Kammerbereichen. Der Entgeltatlas bildet dagegen alle Vollzeitbeschäftigten bundesweit ab, unabhängig von Tarifbindung, Region und Fortbildung, und rechnet Sonderzahlungen ein. Beide Werte sind daher nicht direkt vergleichbar.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Tarifbindung und Region: Tarifvertrag nur in vier Kammerbereichen, andernorts Einzelvereinbarung oder Kammerempfehlung
  • Fortbildungen: schon ab 65 bzw. 200 Fortbildungsstunden höhere Tätigkeitsgruppen, mit ZMP, ZMF, ZMV oder DH deutlich mehr [7]
  • Berufsjahre: Stufensteigerungen alle drei Jahre
  • Arbeitszeit: hoher Anteil an Teilzeit, Vergütung anteilig
  • Aufgabenprofil: Tarifliche Fortbildungszuschläge setzen voraus, dass die erworbenen Kompetenzen am Arbeitsplatz auch eingesetzt werden [7]

Karriere

Karriere und Weiterbildung

Aufstiegsfortbildungen der Zahnärztekammern erweitern Aufgaben und Tarifeinstufung.

Aufstiegsfortbildungen der Zahnärztekammern

Die wichtigsten Karrierewege führen über Aufstiegsfortbildungen nach § 54 BBiG, die die Zahnärztekammern auf Grundlage eigener Fortbildungsordnungen anbieten und prüfen. Die Bundeszahnärztekammer stellt dafür Musterordnungen bereit; Umfang und Zulassungsvoraussetzungen können je Kammer abweichen. [21] Für die ZMP verlangt die Musterordnung zum Beispiel eine bestandene ZFA-Abschlussprüfung, grundsätzlich mindestens ein Jahr Berufstätigkeit, einen aktuellen Notfallkurs und aktuelle Kenntnisse im Strahlenschutz. [22]

Aufstiegsfortbildungen für ZFA (Mindestumfang nach Musterordnungen bzw. Delegationsrahmen der BZÄK)
FortbildungSchwerpunktUmfang
Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP)Individualprophylaxe, professionelle Zahnreinigung unter zahnärztlicher Aufsichtmind. 400 Std.
Zahnmedizinische Fachassistenz (ZMF)Prävention, Assistenz, Praxisorganisation, Anleitung im Teammind. 700 Std.
Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV)Abrechnung nach BEMA und GOZ, Qualitätsmanagement, Ausbildungswesen, ITmind. 350 Std.
Fachwirt/-in für zahnärztliches PraxismanagementPersonal, Betriebswirtschaft, Recht, Qualitätssicherungje nach Kammer
Dentalhygieniker/-in (DH)Prophylaxe, Begleitung und Nachsorge der Parodontitistherapiemind. 950 Std.
Bachelor Professional in DentalhygienePrävention und Parodontitistherapie, DQR-Niveau 6mind. 1.200 Std.

Quellen: BZÄK-Delegationsrahmen [3]; BZÄK, Aufstiegschancen [21]; Musterordnungen ZMP und Bachelor Professional in Dentalhygiene [22, 23]

Was rechtlich zählt

ZMP, ZMF und DH sind keine eigenständigen Berufe mit staatlicher Erlaubnis, sondern Aufstiegsfortbildungen; auch nach der Fortbildung arbeiten Absolventinnen und Absolventen im Rahmen der Delegation durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt. [3] Im Tarifgebiet führen bereits Fortbildungsnachweise ab 65 bzw. 200 Unterrichtsstunden zu einer höheren Tätigkeitsgruppe; einen Kammerabschluss wie ZMP oder DH ersetzen sie nicht. [7]

Studium und Leitungsfunktionen

Mit Berufserfahrung und Fortbildung übernehmen ZFA häufig Praxismanagement, Abrechnungsleitung oder die Betreuung von Auszubildenden. Wer sich stärker in Richtung Verwaltung entwickeln möchte, findet Anschluss etwa über die Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen oder ein Studium im Gesundheitsmanagement. Für ein Hochschulstudium gelten die Zugangsregeln des jeweiligen Landes; beruflich Qualifizierte können je nach Landesrecht auch ohne Abitur zugelassen werden.

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

ZFA zählen zu den Berufen mit dem deutlichsten Fachkräfteengpass.

2,7
Engpass-Punktwert
von max. 3,0; ab 2,0 Engpassberuf; Fachkraftebene, Engpassanalyse 2025
178.135
Beschäftigte
sozialversicherungspflichtig, Fachkraftebene, ohne Auszubildende, Juni 2025
17.274
Neue Ausbildungsverträge
2025, Rang 5 aller dualen Ausbildungsberufe (BIBB, Stichtag 30.09.2025)

Quellen: Fachkräfteengpassanalyse 2025 der BA [16]; BIBB-Rangliste 2025 [17]

Engpassberuf mit deutlichen Anzeichen

In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit (veröffentlicht im Mai 2026) erreichen ZFA auf Fachkraftebene einen Durchschnitt von 2,7 von 3 Punkten und gelten damit als Engpassberuf. Bei Vakanzzeit, Arbeitsuchenden-Stellen-Relation, berufsspezifischer Arbeitslosenquote und Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit zeigt jeder Indikator Anzeichen eines Engpasses. Insgesamt stuft die Analyse 157 Berufe als Engpassberufe ein. [16] Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das gute Chancen auf eine Stelle und Verhandlungsspielraum – regional und je nach Fortbildung unterschiedlich.

Wo ZFA arbeiten

Rund 178.000 ZFA waren im Juni 2025 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. [16] Der Entgeltatlas weist für Ende 2025 knapp 87.000 Vollzeitbeschäftigte auf Fachkraftniveau aus [13]; ein erheblicher Teil dürfte demnach in Teilzeit arbeiten. Hauptarbeitgeber sind Zahnarztpraxen, daneben Medizinische Versorgungszentren, kieferorthopädische und kieferchirurgische Praxen sowie Zahnkliniken.

Nachwuchs

Mit 17.274 neuen Ausbildungsverträgen lag die ZFA 2025 auf Rang 5 aller dualen Ausbildungsberufe; der Frauenanteil betrug 93,8 Prozent. [17] Unter den weiblichen Auszubildenden war es nach der MFA der am zweithäufigsten gewählte Ausbildungsberuf. [18] Nach Zählung der Zahnärztekammern stieg die Zahl der Neuabschlüsse zum 30.09.2025 um 7,5 Prozent auf 17.396. [19] Knapp die Hälfte der 2024 neu abgeschlossenen Verträge (6.690 von 13.614 laut Berufsbildungsstatistik) entfiel auf Auszubildende mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Zugleich ist die Lösungsquote mit 36,4 Prozent hoch, die Erfolgsquote in der Abschlussprüfung lag 2024 bei 84,0 Prozent. [20]

Entwicklungen

  • Prävention und Parodontitistherapie: Prophylaxe und Nachsorge gewinnen an Gewicht; die Aufstiegsfortbildungen wurden um den Bachelor Professional in Dentalhygiene ergänzt. [21, 23]
  • Digitalisierung: Digitale Dokumentation und Praxisprozesse sind seit 2022 fester Bestandteil der Ausbildung. [1]
  • Tarifrunde: Der aktuelle Vergütungstarifvertrag ist frühestens zum 31.12.2026 kündbar; neue Werte für 2027 standen bei Redaktionsschluss nicht fest. [7]

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Gefragt sind Sorgfalt, Teamfähigkeit und ein sicherer Umgang mit Menschen.

Interessen

  • Zahnmedizin, Gesundheit und Prävention
  • Kontakt mit Menschen aller Altersgruppen
  • Organisation, Verwaltung und Zahlen

Fähigkeiten im Alltag

  • Sorgfalt und Hygienebewusstsein
  • Fingerfertigkeit und vorausschauendes Arbeiten am Behandlungsstuhl
  • Ruhe und Einfühlungsvermögen bei ängstlichen Patientinnen und Patienten
  • Verschwiegenheit

Realistisch zu erwarten

  • Hohe Taktung und wechselnde Aufgaben
  • Körperlich einseitige Haltungen
  • Ohne Fortbildung begrenzte Gehaltsentwicklung
  • Gute Stellenchancen und klare Aufstiegswege

Ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis zeigt am schnellsten, ob die Kombination aus Assistenz, Hygiene und Verwaltung passt. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei der Berufswahl.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Neben der Ausbildung führen Externenprüfung, Umschulung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Beruf.

Einstieg über die Ausbildung
Der reguläre Weg ist die dreijährige duale Ausbildung mit Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer; Bewerbungen richten sich direkt an Praxen und Kliniken. [1]
Quereinstieg und Externenprüfung
Wer bereits mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit – bei der ZFA also viereinhalb Jahre – im Beruf tätig war, kann ohne Ausbildungsvertrag zur Abschlussprüfung zugelassen werden; die Kammer kann ganz oder teilweise darauf verzichten, wenn die berufliche Handlungsfähigkeit glaubhaft gemacht wird. Auslandszeiten werden berücksichtigt (§ 45 Abs. 2 BBiG). [6] Für Röntgenaufnahmen sind zusätzlich die Kenntnisse im Strahlenschutz erforderlich. [4]
Umschulung
Eine geförderte Umschulung ist über Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich, meist in verkürzter Form (§ 180 Abs. 4 SGB III); Voraussetzungen und Förderung klärt die Beratung vor Ort. [24] Mit einschlägiger Vorbildung, etwa als MFA, kann zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb eine Verkürzung nach § 8 BBiG beantragt werden. [6]
Ausländischer Abschluss
Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation stellt die zuständige Zahnärztekammer auf Antrag nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz fest. Bei wesentlichen Unterschieden listet der Bescheid vorhandene und fehlende Qualifikationen auf, die gezielt ausgeglichen werden können; fehlende Unterlagen lassen sich teils durch eine Qualifikationsanalyse ersetzen. Bei vollständigen Unterlagen dauert das Verfahren höchstens drei Monate. [25]

Anerkennungs-Finder „Anerkennung in Deutschland“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert die Ausbildung zur ZFA?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet dual in Praxis oder Klinik und Berufsschule statt. Bei entsprechender Vorbildung oder guten Leistungen kann die Zahnärztekammer die Ausbildungszeit verkürzen; eine Teilzeitausbildung ist ebenfalls möglich. [1, 6]

Welchen Schulabschluss braucht man für die Ausbildung zur ZFA?

Gesetzlich ist kein Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis haben die meisten Auszubildenden einen ersten oder mittleren Schulabschluss; 2024 hatten 16,7 Prozent der Neuabschlüsse eine Studienberechtigung. [1, 20]

Was verdient eine ZFA?

Der Median für ZFA in Vollzeit lag Ende 2025 laut Bundesagentur für Arbeit bei 2.841 € brutto im Monat. Nach dem Tarifvertrag von AAZ und vmf, der nur in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe gilt, beginnt das Gehalt seit Januar 2026 bei 2.620 € und steigt mit Berufsjahren und Fortbildungen auf bis zu 4.280 €. [13, 7]

Was ist der Unterschied zwischen ZFA und MFA?

Beides sind dreijährige duale Ausbildungsberufe, aber mit eigener Ausbildungsordnung, Kammer und eigenem Tarif. ZFA arbeiten in der Zahnmedizin und werden von der Zahnärztekammer geprüft, MFA in der Humanmedizin vor der Ärztekammer. [1, 6]

Dürfen ZFA Röntgenaufnahmen machen?

Ja, die technische Durchführung nach Anordnung der Zahnärztin oder des Zahnarztes, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen und unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person arbeiten. Die Kenntnisse werden in der Regel mit der Ausbildung erworben und müssen mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. [4, 5]

Dürfen ZFA eine professionelle Zahnreinigung durchführen?

Nur im Rahmen der Delegation: Die Zahnärztin oder der Zahnarzt ordnet an, beaufsichtigt und bleibt verantwortlich. § 1 Abs. 5 ZHG nennt dafür qualifiziertes Prophylaxe-Personal; in der Praxis ist die Fortbildung zur ZMP oder DH der übliche Weg. Selbstständig dürfen ZFA keine zahnärztlichen Leistungen erbringen. [2, 3, 21]

Welche Weiterbildungen gibt es für ZFA?

Die wichtigsten Aufstiegsfortbildungen der Zahnärztekammern sind ZMP (Prophylaxe), ZMF (Fachassistenz), ZMV (Verwaltung und Abrechnung), Fachwirt/-in für zahnärztliches Praxismanagement und Dentalhygieniker/-in, inzwischen auch als Bachelor Professional in Dentalhygiene. [21]

Wird ein ausländischer Abschluss als ZFA anerkannt?

Die zuständige Zahnärztekammer prüft auf Antrag die Gleichwertigkeit. Bei wesentlichen Unterschieden zeigt der Bescheid, welche Qualifikationen fehlen und nachgeholt werden können. [25]

Stellenangebote

Stellen für ZFA bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Zahnmedizinische Fachangestellte finden Sie in der Berufsgruppe „Zahnmedizin“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

25 Quellen
  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) vom 16.03.2022 (BGBl. I S. 487), in Kraft seit 01.08.2022. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), § 1 Abs. 5 und 6. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 16.09.2009, geprüft Juli 2021, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), §§ 48, 49 und 145. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Fachpersonal: Kenntnisse im Strahlenschutz. Zahnärztekammer Niedersachsen, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere §§ 7a, 8, 17, 45 und 71. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte und Auszubildende vom 30.06.2025 (Laufzeit ab 01.07.2025, frühestens kündbar zum 31.12.2026). Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ) und Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf); veröffentlicht von der Zahnärztekammer Hamburg, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Manteltarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen vom 20.04.2007, zuletzt geändert am 20.01.2023. AAZ und Verband medizinischer Fachberufe e.V., abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Tarifverträge Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Vorwort. Verband medizinischer Fachberufe e.V., abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (Hinweise für Hessen). Landeszahnärztekammer Hessen, Meldung 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Vergütungsempfehlung für ZFA. Zahnärztekammer Nordrhein, Vorstandsbeschluss 11.05.2026, gültig seit 12.05.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. Mindestausbildungsvergütung 2026 (Pressemitteilung). Bundesinstitut für Berufsbildung, 13.10.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Datenportal: Zahnmedizinische Fachangestellte – Fachkraft (KldB 2010: 81112). Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt). Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Rangliste 2025 der Ausbildungsberufe nach Anzahl der Neuabschlüsse in Deutschland (Tabelle 67). Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30.09.2025, Stand 05.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Rangliste der Neuabschlüsse bei Ausbildungsberufen: Wenig Neues an der Spitze, Bewegung im Mittelfeld (Pressemitteilung). Bundesinstitut für Berufsbildung, Dezember 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Ausbildungszahlen Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) 2025 in Deutschland. Bundeszahnärztekammer, Daten der (Landes-)Zahnärztekammern, Stichtag 30.09.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. Datenblatt Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r (DAZUBI, Berichtsjahr 2024). Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Auszubildende, Datenstand 29.10.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Aufstiegschancen für Zahnmedizinische Fachangestellte. Bundeszahnärztekammer, Stand 09.08.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Muster-Fortbildungsordnung (§ 54 BBiG) für die Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin / zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten (ZMP). Bundeszahnärztekammer, Stand 17.12.2014, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  23. Muster-Fortbildungsordnung gem. § 54 BBiG: Bachelor Professional in Dentalhygiene. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 25.10.2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  24. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 180 Abs. 4. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  25. Leistungsbeschreibung: Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Gesundheitsdienstberufen (u. a. Zahnmedizinische Fachangestellte). Föderales Informationsmanagement (FIM), Leistungsstammtext, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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