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Gesundheitsberufe-Navigator

Gesundheitsberufe im Überblick. Und der Weg, der zu Ihnen passt.

70 Berufe in 13 Berufsfeldern – mit Bildungsweg, Dauer und Zugangsvoraussetzungen. Suchen Sie einen Beruf oder grenzen Sie nach Interesse, Bildungsweg und Schulabschluss ein.

Stand: Oktober 2026 · 68 ausführliche Berufsprofile · Angaben nach Berufsgesetzen, Ausbildungsordnungen und amtlichen Quellen

Pflegefachkraft richtet das Bett eines Patienten auf einer Station
Pflege
Ärztin und Pfleger besprechen einen Befund am Tablet
Ärzte
Zahnarzt bei der Behandlung einer Patientin in einer modernen Praxis
Zahnmedizin
Physiotherapeut untersucht das Knie eines Patienten
Therapie
Laborfachkraft arbeitet am Mikroskop
Labor

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Arbeitsschwerpunkt

70 Berufe in 13 BerufsfeldernWählen Sie ein Berufsfeld, einen Bildungsweg oder Ihren Abschluss – dann sehen Sie Dauer, Zugang und Abschluss im Vergleich.

  1. Pflege12 Berufe

    Menschen pflegen, beobachten und anleiten – in Klinik, Pflegeheim und ambulantem Dienst.

    Ausbildung (3)Studium (1)Qualifizierung (1)Weiterbildung (7)

  2. Ärzte8 Berufe

    Untersuchen, diagnostizieren, behandeln – nach Studium, Approbation und Facharztweiterbildung.

    Studium (1)Weiterbildung (7)

  3. MFA und Assistenzberufe6 Berufe

    Assistenz in Praxis, OP und Anästhesie – nah an Patientinnen, Patienten und Abläufen.

    Ausbildung (3)Studium (1)Qualifizierung (1)Weiterbildung (1)

  4. Zahnmedizin7 Berufe

    Behandlung, Prophylaxe, Zahntechnik und Praxisverwaltung rund um die Zahngesundheit.

    Ausbildung (2)Studium (1)Weiterbildung (4)

  5. Therapie9 Berufe

    Bewegung, Sprache, Alltag, Ernährung und Sehen – Therapie für Menschen jeden Alters.

    Ausbildung (7)Studium (2)

  6. Medizinische Technologie6 Berufe

    Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik – Technik im Dienst der Diagnose.

    Ausbildung (3)Studium (2)Weiterbildung (1)

  7. Rettungsdienst3 Berufe

    Notfallversorgung und Krankentransport – im Einsatz außerhalb der Klinik.

    Ausbildung (1)Qualifizierung (2)

  8. Hebammen1 Beruf

    Begleitung von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

    Studium (1)

    Studium

  9. Pharmazie und Apotheke3 Berufe

    Arzneimittel herstellen, prüfen und abgeben – und Menschen dazu beraten.

    Ausbildung (2)Studium (1)

  10. Psychotherapie und psychosoziale Berufe3 Berufe

    Psychische Gesundheit behandeln und Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen.

    Studium (3)

  11. Verwaltung und Gesundheitsmanagement5 Berufe

    Organisation, Abrechnung und Management – damit Versorgung funktioniert.

    Ausbildung (2)Studium (1)Qualifizierung (1)Weiterbildung (1)

  12. Hilfsmittel und Gesundheitshandwerk4 Berufe

    Hilfsmittel nach Maß – Prothesen, Orthesen, Hörsysteme, Sehhilfen und orthopädische Schuhe.

    Ausbildung (4)

  13. Public Health und Forschung3 Berufe

    Gesundheit der Bevölkerung schützen und Versorgung erforschen – vom Gesundheitsamt bis zur klinischen Studie.

    Ausbildung (1)Studium (1)Qualifizierung (1)

Pflege(12)

Menschen pflegen, beobachten und anleiten – in Klinik, Pflegeheim und ambulantem Dienst.

  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann

    Pflegt und betreut Menschen aller Altersgruppen in Klinik, Pflegeheim und ambulantem Dienst – generalistisch ausgebildet, mit Vertiefung nach Wahl.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre (Teilzeit bis 5 Jahre)
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) bzw. Pflegehelferausbildung (mind. 1 Jahr)
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen

    Mit Hauptschulabschluss: nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung.

  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Bachelor (Abschnitt im Berufsprofil Pflegefachfrau / Pflegefachmann)

    Primärqualifizierendes Studium: führt zur Berufszulassung in der Pflege und vermittelt zusätzlich wissenschaftliche und erweiterte Kompetenzen.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    Mindestens 3 Jahre
    Zugang
    Fachhochschulreife oder Abitur (je nach Hochschule)
    Abschluss
    Bachelor und staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen
  • Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent

    Unterstützt Pflegefachpersonen bei der Versorgung von Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Menschen in Klinik, Heim und ambulanter Pflege.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    18 Monate (bundeseinheitlich ab 2027)
    Zugang
    Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen

    Bundeseinheitlich ab 1. Januar 2027. Bis dahin gelten Pflegehelfer- und Pflegeassistenzausbildungen nach Landesrecht.

  • Betreuungskraft (Alltagsbegleitung)

    Begleitet pflegebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen im Alltag – mit Gesprächen, Bewegung, Beschäftigung und Gruppenangeboten.

    Bildungsweg
    Qualifizierung
    Dauer
    160 Unterrichtsstunden plus Praktika
    Zugang
    Kein Schul- oder Berufsabschluss vorgeschrieben
    Abschluss
    Qualifizierungsnachweis, keine geschützte Berufsbezeichnung
  • Fachpflegekraft für Intensiv- und Anästhesiepflege

    Versorgt schwer kranke Menschen auf Intensivstationen und in der Anästhesie – mit Überwachung, Beatmung und komplexer Medizintechnik.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    Mindestens 2 Jahre, berufsbegleitend
    Zugang
    Erlaubnis als Pflegefachperson und Berufserfahrung im Fachgebiet
    Abschluss
    Weiterbildungsprüfung, Bezeichnung nach Landesrecht oder DKG-Empfehlung
  • Fachpflegekraft für Onkologie

    Pflegefachfrau, Pflegefachmann für Onkologie (DKG)

    Pflegefachpersonen mit DKG-Fachweiterbildung, die Krebskranke in Therapie, Beratung, Symptommanagement und Palliativsituation versorgen.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    Berufsbegleitend 2–5 Jahre (mind. 720 Std. Theorie, 1.800 Std. Praxis)
    Zugang
    Pflegeabschluss (PflBG, KrPflG oder AltPflG) und 6 Monate Vollzeit-Erfahrung im Fachgebiet
    Abschluss
    Weiterbildungsprüfung (praktisch und mündlich), Weiterbildungsbezeichnung nach DKG-Empfehlung oder Landesrecht
  • Fachpflegekraft für den Operationsdienst

    Pflegefachfrau / Pflegefachmann für den Operationsdienst

    Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung, die im OP instrumentieren, den Saal organisieren und für Hygiene und Patientensicherheit sorgen.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    Berufsbegleitend 2–5 Jahre
    Zugang
    Pflegeabschluss und 6 Monate Vollzeit im Fachgebiet
    Abschluss
    Weiterbildungsprüfung; Weiterbildungsbezeichnung nach DKG-Empfehlung oder Landesrecht
  • Fachpflegekraft für Psychiatrie

    Fachkrankenschwester / Fachkrankenpfleger, Pflegefachfrau / Pflegefachmann für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

    Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung, die Menschen mit psychischen Erkrankungen in Klinik, Ambulanz und zu Hause pflegen und begleiten.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    Berufsbegleitend 2–5 Jahre
    Zugang
    Pflegeerlaubnis (PflBG, KrPflG oder AltPflG) und 6 Monate Vollzeit in der Psychiatrie
    Abschluss
    Weiterbildungsprüfung (praktisch und mündlich), Weiterbildungsbezeichnung nach DKG-Empfehlung oder Landesrecht
  • Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger

    Begleitet, fördert und pflegt Menschen mit Behinderung; Fachschulausbildung nach Landesrecht mit staatlicher Anerkennung.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre (Vollzeit), Teilzeit länger
    Zugang
    Mittlerer Abschluss plus einschlägige Berufsausbildung oder Praxis; je nach Land auch Hochschulreife mit Praxis
    Abschluss
    Staatliche Abschlussprüfung an der Fachschule, staatliche Anerkennung
    Vergütung
    Bei praxisintegrierter Ausbildung (PiA) vertraglich bzw. tariflich vergütet; sonst kein gesetzlicher Anspruch

    Mit Hauptschulabschluss: Nur über eine vorgeschaltete Helferausbildung (z. B. Heilerziehungspflegehilfe) und Erwerb des mittleren Abschlusses bzw. Ausnahmezulassung – je nach Land

    Mit mittlerem Schulabschluss: Zusätzlich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder einschlägige Praxis/Berufstätigkeit nach Landesrecht

    Mit Hochschulreife: je nach Land zusätzlich einschlägige Praxis.

  • Hygienefachkraft (HFK)

    Fachpflegerin bzw. Fachpfleger für Hygiene und Infektionsprävention

    Pflegefachpersonen mit Weiterbildung in Krankenhaushygiene, die Einrichtungen bei Infektionsprävention, Surveillance und Schulung beraten.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    Berufsbegleitend ca. 2 Jahre (z. B. Sachsen: max. 24 Monate Vollzeit, 42 Monate Teilzeit)
    Zugang
    Pflegeabschluss und Berufserfahrung (KRINKO i. d. R. 2 Jahre, z. B. Bayern/Sachsen 3 Jahre)
    Abschluss
    Weiterbildungsprüfung, Weiterbildungsbezeichnung nach Landesrecht
  • Pflegedienstleiterin / Pflegedienstleiter

    PDL, verantwortliche Pflegefachperson

    Leitet als verantwortliche Pflegefachperson die Pflege einer Einrichtung; Pflegeausbildung, Berufserfahrung und mind. 460 Std. Weiterbildung.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    Mind. 460 Std., berufsbegleitend
    Zugang
    Pflegeausbildung und 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 8 Jahren
    Abschluss
    Weiterbildung für leitende Funktionen (mind. 460 Std.)
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung
  • Praxisanleiterin / Praxisanleiter

    Leitet Auszubildende in Pflege, Rettungsdienst, ATA/OTA, MT-Berufen und Hebammenwesen an – Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    Mind. 300 Stunden, berufsbegleitend
    Zugang
    Berufserlaubnis und 1–2 Jahre Berufserfahrung
    Abschluss
    Zeugnis der Weiterbildungsstätte, Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde

Ärzte(8)

Untersuchen, diagnostizieren, behandeln – nach Studium, Approbation und Facharztweiterbildung.

MFA und Assistenzberufe(6)

Assistenz in Praxis, OP und Anästhesie – nah an Patientinnen, Patienten und Abläufen.

  • Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter

    Assistiert bei Untersuchungen und Behandlungen, organisiert den Praxisablauf und rechnet Leistungen ab – in Arztpraxen, MVZ und Kliniken.

    Bildungsweg
    Duale Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre
    Zugang
    Kein Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben
    Abschluss
    Abschlussprüfung vor der Ärztekammer
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen
  • Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent

    Bereitet Operationen vor, instrumentiert am OP-Tisch und betreut Patientinnen und Patienten vor und nach dem Eingriff.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre (Teilzeit bis 5 Jahre)
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) bzw. Pflegehelferausbildung (mind. 1 Jahr)
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen

    Mit Hauptschulabschluss: nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung.

  • Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent

    Bereitet Narkosen vor, assistiert bei der Anästhesie und überwacht Patientinnen und Patienten bis in den Aufwachraum.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre (Teilzeit bis 5 Jahre)
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) bzw. Pflegehelferausbildung (mind. 1 Jahr)
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen

    Mit Hauptschulabschluss: nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung.

  • Physician Assistant

    Übernimmt delegierbare ärztliche Tätigkeiten im Team mit Ärztinnen und Ärzten – in Klinik oder Praxis.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    3 bis 4 Jahre (Bachelor)
    Zugang
    Fachhochschulreife oder Abitur (je nach Hochschule); oft zusätzlich Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf
    Abschluss
    Bachelor (Hochschulabschluss), kein reglementierter Beruf
  • Fachkraft für Sterilgutversorgung

    Reinigt, desinfiziert, prüft und sterilisiert Instrumente und Medizinprodukte – in der Aufbereitungseinheit von Kliniken und Praxen.

    Bildungsweg
    Qualifizierung
    Dauer
    Fachkunde I: 120 Unterrichtsstunden plus Praktikum
    Zugang
    Keine staatliche Vorgabe
    Abschluss
    Zertifikat nach DGSV-Fachkunde, kein staatlicher Abschluss
    Rechtsgrundlage
    Fachkundelehrgänge nach DGSV (Verbandsregelung)
  • Fachwirtin / Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung

    Übernimmt Leitungs- und Managementaufgaben in Praxis oder MVZ – von der Teamführung über das Qualitätsmanagement bis zur Abrechnung.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    510 Stunden, berufsbegleitend
    Zugang
    Abschluss als MFA; alternativ vergleichbarer Gesundheitsberuf und Berufserfahrung
    Abschluss
    Fortbildungsprüfung vor der Ärztekammer

Zahnmedizin(7)

Behandlung, Prophylaxe, Zahntechnik und Praxisverwaltung rund um die Zahngesundheit.

Therapie(9)

Bewegung, Sprache, Alltag, Ernährung und Sehen – Therapie für Menschen jeden Alters.

  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut

    Fördert Beweglichkeit, Kraft und Koordination – mit Übungen, manuellen Techniken und physikalischen Maßnahmen.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

    Reform des Berufsgesetzes angekündigt, bislang nicht beschlossen (Stand Oktober 2026).

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut

    Unterstützt Menschen dabei, Alltag, Beruf und Freizeit trotz Krankheit oder Behinderung möglichst selbstständig zu bewältigen.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

    Reform des Berufsgesetzes angekündigt, bislang nicht beschlossen (Stand Oktober 2026).

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Logopädin / Logopäde

    Untersucht und behandelt Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen – bei Kindern wie bei Erwachsenen.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

    Reform des Berufsgesetzes angekündigt, bislang nicht beschlossen (Stand Oktober 2026).

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister

    Behandelt mit Massagen, Bädern sowie Wärme-, Kälte- und Elektrotherapie – in Praxen, Reha- und Kureinrichtungen.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    2,5 Jahre (2 Jahre Schule, 6 Monate Praxis)
    Zugang
    Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung
  • Podologin / Podologe

    Behandelt krankhafte Veränderungen am Fuß medizinisch – etwa beim diabetischen Fußsyndrom.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    2 Jahre (Teilzeit bis 4 Jahre)
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Diätassistentin / Diätassistent

    Plant und vermittelt Ernährungstherapien bei Erkrankungen – in Beratung, Klinikküche und Prävention.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Orthoptistin / Orthoptist

    Untersucht und behandelt Schielerkrankungen, Sehschwächen und Störungen der Augenbewegung – in Augenkliniken und augenärztlichen Praxen.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Sporttherapeutin / Sporttherapeut

    Setzt Bewegung und Sport gezielt in Rehabilitation und Prävention ein – etwa nach Operationen oder bei chronischen Erkrankungen.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    Bachelorstudium, Dauer je nach Hochschule
    Zugang
    Fachhochschulreife oder Abitur (je nach Hochschule)
    Abschluss
    Hochschulabschluss; Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geschützt
    Rechtsgrundlage
    Keine berufsrechtliche Regelung
  • Musiktherapeutin / Musiktherapeut

    Setzt Musik gezielt in der Therapie ein – v. a. Psychiatrie, Reha und Palliativ; Bachelor/Master Musiktherapie, kein Berufsgesetz.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    Master berufsbegleitend 3–6 Semester
    Zugang
    Mind. Fachhochschulreife; Master: Bachelor und Eignungsverfahren
    Abschluss
    Bachelor oder Master Musiktherapie; freiwillige Zertifizierung „Musiktherapeut/in DMtG“
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

    Mit mittlerem Schulabschluss: Nur über eine abgeschlossene dreijährige Fachschulausbildung (nach BAG Musiktherapie) bzw. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, ggf. mit Eignungsprüfung

Medizinische Technologie(6)

Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik – Technik im Dienst der Diagnose.

  • Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik

    Analysiert Blut, Gewebe und andere Proben im medizinischen Labor – eine wichtige Grundlage ärztlicher Diagnosen.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre (Teilzeit bis 5 Jahre)
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Radiologie

    Führt bildgebende Untersuchungen wie Röntgen, CT und MRT durch und wirkt in Strahlentherapie und Nuklearmedizin mit.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre (Teilzeit bis 5 Jahre)
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik

    Untersucht Funktionen von Herz, Lunge, Nervensystem und Gehör – mit Verfahren wie EKG und EEG.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre (Teilzeit bis 5 Jahre)
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Kardiotechnikerin / Kardiotechniker

    Perfusionistin / Perfusionist

    Steuern Herz-Lungen-Maschine, ECMO und Herzunterstützungssysteme in der Herzchirurgie; Zugang über ein Studium und das ECCP.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    Bachelor 6–7 Semester; ECCP nach mind. 100 Perfusionen und 2 Jahren Praxis
    Zugang
    Hochschulzugangsberechtigung oder berufliche Qualifikation; Akkon: mind. 3-jährige Gesundheitsausbildung
    Abschluss
    Bachelor of Science mit Schwerpunkt Perfusion; European Certificate in Cardiovascular Perfusion (ECCP) des EBCP
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

    Mit Hauptschulabschluss: nur über eine abgeschlossene Berufsausbildung, die den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte eröffnet (Akkon: mindestens dreijährige Gesundheitsausbildung; HFU: z. B. Ausbildung plus Berufserfahrung)

    Mit mittlerem Schulabschluss: zusätzlich Fachhochschulreife/Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (je nach Hochschule mit Berufserfahrung) erforderlich

  • Medizinphysik-Expertin / Medizinphysik-Experte

    Medizinphysikerin / Medizinphysiker

    Physik in der Medizin: Dosimetrie, Bestrahlungsplanung, Qualitätssicherung und Strahlenschutz in Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Radiologie.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    Master (meist 5 Jahre) plus 12–30 Monate Sachkunde
    Zugang
    Hochschulzugangsberechtigung; Master in medizinischer Physik oder gleichwertig
    Abschluss
    Master und Fachkunde im Strahlenschutz (Bescheinigung der Landesbehörde)
  • Medizintechnikerin / Medizintechniker

    Technische Fachkräfte, die Medizinprodukte in Kliniken, Servicefirmen und bei Herstellern prüfen, warten und betreuen – inkl. STK und MTK.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    Mind. 2.400 Unterrichtsstunden, Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit
    Zugang
    Einschlägige Berufsausbildung + bis zu 1 Jahr Berufspraxis oder 5 Jahre einschlägige Tätigkeit
    Abschluss
    Staatliche Prüfung an der Fachschule (Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Fachrichtung Medizintechnik); alternativ Hochschulabschluss
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

Rettungsdienst(3)

Notfallversorgung und Krankentransport – im Einsatz außerhalb der Klinik.

Hebammen(1)

Begleitung von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

  • Hebamme

    Begleitet Frauen und Familien durch Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit – in Klinik, Geburtshaus oder freiberuflich.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    6 bis 8 Semester (duales Studium)
    Zugang
    Zwölfjährige allgemeine Schulausbildung (z. B. Abitur) oder abgeschlossene Pflegeausbildung
    Abschluss
    Bachelor und staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen

    Ohne Hochschulreife: nach einer abgeschlossenen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

    Ohne Hochschulreife: nach einer abgeschlossenen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

Pharmazie und Apotheke(3)

Arzneimittel herstellen, prüfen und abgeben – und Menschen dazu beraten.

  • Apothekerin / Apotheker

    Gibt Arzneimittel ab, berät zu Wirkungen und Wechselwirkungen und stellt Rezepturen her – in Apotheke, Klinik, Industrie oder Behörde.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    4 Jahre Studium plus 12 Monate praktische Ausbildung
    Zugang
    Hochschulreife (Abitur) oder gleichwertige Zugangsberechtigung; Studienplatz über Auswahlverfahren
    Abschluss
    Pharmazeutische Prüfung, Approbation

    Mit Fachhochschulreife allein meist nicht möglich: Das Studium setzt in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine gleichwertige Zugangsberechtigung voraus.

  • Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent

    Berät Kundinnen und Kunden in der Apotheke, gibt Arzneimittel ab, stellt Rezepturen her und prüft Ausgangsstoffe im Labor.

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    2,5 Jahre (2 Jahre Schule, 6 Monate Apotheke)
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mind. zweijähriger Berufsausbildung
    Abschluss
    Staatliche Prüfung, geschützte Berufsbezeichnung
    Vergütung
    Vergütung gesetzlich nur im praktischen Teil

    Mit Hauptschulabschluss: nach abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung.

  • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte / Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter

    Organisiert Einkauf, Lager und Warenwirtschaft der Apotheke und unterstützt beim Verkauf apothekenüblicher Waren.

    Bildungsweg
    Duale Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre
    Zugang
    Kein Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben
    Abschluss
    Abschlussprüfung vor der Apothekerkammer
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen

Psychotherapie und psychosoziale Berufe(3)

Psychische Gesundheit behandeln und Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen.

  • Psychotherapeutin / Psychotherapeut

    Behandelt psychische Erkrankungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren – nach Approbation und Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    5 Jahre Studium (Bachelor und Master), danach 5 Jahre Weiterbildung
    Zugang
    Hochschulreife (Abitur) oder gleichwertige Zugangsberechtigung
    Abschluss
    Psychotherapeutische Prüfung, Approbation

    Mit Fachhochschulreife allein meist nicht möglich: Das Studium setzt in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine gleichwertige Zugangsberechtigung voraus.

  • Psychologin / Psychologe

    Untersucht Erleben und Verhalten – im Gesundheitswesen etwa in Diagnostik, Beratung, Neuropsychologie oder Rehabilitation.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    5 Jahre (Bachelor und Master)
    Zugang
    Hochschulreife (Abitur) oder gleichwertige Zugangsberechtigung
    Abschluss
    Hochschulabschluss; keine Approbation (anders als Psychotherapie)
    Rechtsgrundlage
    Hochschulrecht; kein eigenes Berufsgesetz

    Mit Fachhochschulreife allein meist nicht möglich: Das Studium setzt in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine gleichwertige Zugangsberechtigung voraus.

  • Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter

    Soziale Arbeit

    Berät und unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen – im Gesundheitswesen etwa im Kliniksozialdienst, in der Suchthilfe oder der Sozialpsychiatrie.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    3 bis 3,5 Jahre (Bachelor)
    Zugang
    Fachhochschulreife oder Abitur (je nach Hochschule)
    Abschluss
    Bachelor und staatliche Anerkennung nach Landesrecht

Verwaltung und Gesundheitsmanagement(5)

Organisation, Abrechnung und Management – damit Versorgung funktioniert.

  • Kauffrau / Kaufmann im Gesundheitswesen

    Organisiert Verwaltung, Abrechnung, Patientenaufnahme und Qualitätsmanagement – in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und anderen Gesundheitsunternehmen.

    Bildungsweg
    Duale Ausbildung
    Dauer
    3 Jahre
    Zugang
    Kein Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben
    Abschluss
    Abschlussprüfung vor der IHK
    Vergütung
    Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen
  • Fachwirtin / Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

    Übernimmt kaufmännische Fach- und Führungsaufgaben in Kliniken, Pflege- und Sozialeinrichtungen.

    Bildungsweg
    Weiterbildung
    Dauer
    Keine feste Dauer vorgeschrieben (Prüfungsvorbereitung frei wählbar)
    Zugang
    Berufsabschluss im Gesundheits- oder Sozialwesen und Berufspraxis; weitere Zugangswege möglich
    Abschluss
    Fortbildungsprüfung vor der IHK
  • Gesundheitsmanagement

    Verbindet Betriebswirtschaft und Gesundheitswesen – für Aufgaben in Management, Controlling und Organisation von Kliniken, Praxen und Krankenkassen.

    Bildungsweg
    Studium
    Dauer
    3 bis 4 Jahre (Bachelor)
    Zugang
    Fachhochschulreife oder Abitur (je nach Hochschule)
    Abschluss
    Bachelor (B.A. oder B.Sc.), kein reglementierter Beruf
    Rechtsgrundlage
    Hochschulrecht
  • Medizinische Kodierfachkraft

    Verschlüsselt Diagnosen und Prozeduren für die Krankenhausabrechnung und unterstützt das Medizincontrolling.

    Bildungsweg
    Qualifizierung
    Dauer
    Je nach Lehrgang
    Zugang
    Vom Lehrgangsanbieter festgelegt
    Abschluss
    Zertifikat des Anbieters, nicht bundeseinheitlich geregelt
    Rechtsgrundlage
    Keine bundeseinheitliche Regelung
  • Medizinische Dokumentationsassistentin / Medizinischer Dokumentationsassistent

    Medizinische Daten in Klinik, Krebsregister und Studien erfassen, kodieren und prüfen – schulische Ausbildung, 2 Jahre (Sachsen 3 Jahre).

    Bildungsweg
    Schulische Ausbildung
    Dauer
    2 Jahre (Sachsen: 3 Jahre)
    Zugang
    Mittlerer Schulabschluss
    Abschluss
    Staatliche Abschlussprüfung an der Berufsfachschule (Bezeichnung je nach Land)
    Vergütung
    Kein gesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung

Hilfsmittel und Gesundheitshandwerk(4)

Hilfsmittel nach Maß – Prothesen, Orthesen, Hörsysteme, Sehhilfen und orthopädische Schuhe.

Public Health und Forschung(3)

Gesundheit der Bevölkerung schützen und Versorgung erforschen – vom Gesundheitsamt bis zur klinischen Studie.

Die Angaben beschreiben die regulären Wege nach Bundes- und Landesrecht (Stand: Oktober 2026). Verkürzungen, Anrechnungen und Ausnahmen regeln die zuständigen Stellen. Das Verzeichnis ersetzt keine persönliche Beratung – kostenlos berät die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit.

Berufe eingrenzen

Bildungswege

Fünf Wege in einen Gesundheitsberuf. Und was sie unterscheidet.

Ob Ausbildung, Studium oder Lehrgang: Der Weg entscheidet über Dauer und Vergütung – und darüber, ob Sie danach eine geschützte Berufsbezeichnung führen dürfen.

  1. Duale Ausbildung

    Sie lernen im Betrieb – etwa in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis oder einer Apotheke – und in der Berufsschule und erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die Abschlussprüfung nimmt die zuständige Kammer ab, bei MFA zum Beispiel die Ärztekammer. Einen bestimmten Schulabschluss schreibt das Gesetz nicht vor; die Auswahl trifft der Ausbildungsbetrieb.

  2. Schulische Ausbildung nach Berufsgesetz

    Pflege, Therapie, Medizinische Technologie, Rettungsdienst oder PTA: Sie lernen an einer staatlich anerkannten Schule mit praktischen Einsätzen und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Erst danach dürfen Sie die geschützte Berufsbezeichnung führen. Eine Ausbildungsvergütung ist zum Beispiel in der Pflege, in den MT-Berufen sowie in der Notfallsanitäter-, OTA- und ATA-Ausbildung gesetzlich vorgesehen – in Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie bislang nicht.

  3. Studium

    Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie führen über Studium und staatliche Prüfung zur Approbation. Hebammen studieren seit 2020 dual, auch die Pflege lässt sich primärqualifizierend studieren. Voraussetzung ist in der Regel die Hochschulreife; beruflich Qualifizierte können nach Landesrecht auch ohne Abitur studieren.

  4. Weiterbildung und Aufstieg

    Auf einem Berufsabschluss bauen Fachweiterbildungen wie die Intensivpflege auf, außerdem Aufstiegsfortbildungen vor der Kammer – etwa Fachwirt/in, ZMP oder Dentalhygiene – und die ärztliche Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt.

  5. Qualifizierung

    Betreuungskraft, Rettungssanitäter/in, Rettungshelfer/in oder Sterilgutversorgung: Lehrgänge von einigen Wochen bis Monaten, geregelt durch Landesrecht, Richtlinien oder Fachverbände. Sie ermöglichen einen schnellen Einstieg, ersetzen aber keine Berufsausbildung.

Begriffe kurz erklärt

Was hinter Prüfung, Zulassung und Anerkennung steckt.

Reglementierter Beruf

Der Zugang ist gesetzlich an eine bestimmte Qualifikation gebunden, etwa in der Pflege, der Physiotherapie oder der Medizin. Duale Ausbildungsberufe wie MFA oder ZFA sind nicht reglementiert.

Staatliche Prüfung

Abschluss der Ausbildungen nach Berufsgesetz und der Studiengänge in Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis oder die Approbation.

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Wird nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, etwa als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Physiotherapeut/in oder PTA. Ohne Erlaubnis darf die Bezeichnung nicht geführt werden.

Approbation

Staatliche Zulassung zu den akademischen Heilberufen: Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Psychotherapeutin und Psychotherapeut.

Kammerprüfung

Abschlussprüfung einer dualen Ausbildung vor der zuständigen Stelle, etwa der Ärzte-, Zahnärzte- oder Apothekerkammer, der IHK oder der Handwerkskammer. Sie führt zu einem Berufsabschluss, nicht zu einer Berufszulassung.

Anerkennung

Prüfung, ob ein ausländischer Abschluss einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. In reglementierten Berufen ist sie Voraussetzung für die Berufsausübung; bei Unterschieden sind Ausgleichsmaßnahmen wie Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang möglich. Den Weg zeigt das Portal Anerkennung in Deutschland.

Berufsprofile im Detail

Jeder Beruf auf einer Seite. Zum Beispiel MFA.

Aufgaben, Ausbildung, Tarifgehalt, Weiterbildung, Arbeitsmarkt und Anerkennung – verständlich erklärt und mit Quellen belegt. 68 Berufsprofile sind bereits verfügbar.

Ausbildung
3 Jahre, dualPraxis und Berufsschule
Ausbildungs­vergütung
1.050–1.250 €brutto im Monat, Tarif 2026
Mittleres Entgelt
3.329 €brutto im Monat, Vollzeit (BA, Ende 2025)
Arbeitsmarkt
EngpassberufEngpassanalyse 2025 der BA

Häufige Fragen

Fragen zu Gesundheitsberufen

Kurze Antworten auf die Fragen, die sich vor der Berufswahl am häufigsten stellen.

Welche Gesundheitsberufe kann ich ohne Abitur erlernen?

Die meisten. Für duale Ausbildungen wie MFA, ZFA oder PKA schreibt das Gesetz keinen Schulabschluss vor. Für Ausbildungen nach Berufsgesetz – etwa in der Pflege, der Physiotherapie, der Medizinischen Technologie oder als Notfallsanitäter/in – brauchen Sie in der Regel einen mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Ein Studium, etwa der Medizin, setzt eine Hochschulzugangsberechtigung voraus.

Berufe mit mittlerem Schulabschluss anzeigen

Welche Berufe sind mit Hauptschulabschluss möglich?

Direkt zum Beispiel die Pflegefachassistenz (ab 2027 bundeseinheitlich), Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in sowie – nach Landesrecht – Rettungssanitäter/in. Duale Ausbildungen wie MFA, ZFA oder PKA setzen gesetzlich keinen bestimmten Abschluss voraus; über die Einstellung entscheidet der Ausbildungsbetrieb. Nach einer mindestens einjährigen, landesrechtlich geregelten Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung können Sie außerdem die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann beginnen.

Berufe mit Hauptschulabschluss anzeigen

Was unterscheidet eine duale Ausbildung von einer Ausbildung nach Berufsgesetz?

In der dualen Ausbildung lernen Sie im Betrieb und in der Berufsschule und legen die Prüfung vor einer Kammer ab; der Beruf ist nicht reglementiert. Ausbildungen nach Berufsgesetz – etwa in der Pflege oder der Physiotherapie – finden an staatlich anerkannten Schulen mit Praxiseinsätzen statt und enden mit einer staatlichen Prüfung. Danach erhalten Sie die Erlaubnis, die geschützte Berufsbezeichnung zu führen.

Was bedeutet Approbation?

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu einem akademischen Heilberuf – für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Sie wird nach dem Studium und der bestandenen staatlichen Prüfung erteilt; die Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt.

Wie lange dauert eine Ausbildung im Gesundheitswesen?

Meist drei Jahre – etwa als MFA, in der Pflege, in der Physiotherapie oder in den MT-Berufen. Kürzer sind zum Beispiel die PTA-Ausbildung (2,5 Jahre), die Podologie (2 Jahre) und die Pflegefachassistenz (18 Monate ab 2027); die Zahntechnik dauert 3,5 Jahre. Ein Medizinstudium umfasst regulär 6 Jahre und 3 Monate, danach folgt meist eine Facharztweiterbildung von 5 bis 6 Jahren.

Kann ich im Gesundheitswesen quer einsteigen?

In reglementierten Berufen nur über die vorgeschriebene Ausbildung oder das Studium, denn die Berufsbezeichnungen sind geschützt. Möglich ist eine Umschulung; ob und wie sie gefördert wird, klären Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Einen schnellen Einstieg bieten Qualifizierungen wie Betreuungskraft oder Rettungssanitäter/in. In dualen Berufen können Sie nach mehrjähriger einschlägiger Tätigkeit auch ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden (Externenprüfung).

Qualifizierungen anzeigen

Ich habe einen ausländischen Abschluss. Wie wird er anerkannt?

Zuständig ist je nach Beruf eine Landesbehörde oder eine Kammer. In reglementierten Berufen wie Pflege, Medizin oder Physiotherapie brauchen Sie die Anerkennung, um im Beruf zu arbeiten; bei wesentlichen Unterschieden sind Ausgleichsmaßnahmen wie eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang möglich. In nicht reglementierten Berufen wie MFA ist die Anerkennung freiwillig, schafft aber Klarheit für Arbeitgeber. Den Weg und die zuständige Stelle zeigt der Anerkennungs-Finder.

Vom Beruf zur passenden Stelle. Bei geprüften Arbeitgebern.

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