Berufsprofil · MFA und Assistenzberufe
Anästhesietechnische Assistenz (ATA). Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.
Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten bereiten Narkosen vor, unterstützen Anästhesistinnen und Anästhesisten bei Einleitung und Ausleitung und überwachen Patientinnen und Patienten bis in den Aufwachraum. Seit 2022 regelt das ATA-OTA-Gesetz die dreijährige Ausbildung bundeseinheitlich; sie endet mit einer staatlichen Prüfung.
- Ausbildung
- 3 Jahre, Schule und Klinikin Teilzeit bis 5 Jahre
- Zugang
- Mittlerer Schulabschlussoder Hauptschule plus Berufsausbildung
- Abschluss
- Staatliche Prüfunggeschützte Berufsbezeichnung, § 1 ATA-OTA-G
- Ausbildungsvergütung
- 1.491–1.653 €brutto im Monat, TVAöD ab 05/2026
- Tarif nach Ausbildung
- P 7 TVöDab 3.510 € brutto, kommunal, ab 05/2026
- Mittleres Entgelt
- 4.890 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überblick
Der Beruf im Überblick
ATA sind die Fachkräfte des Anästhesieteams: Sie sorgen dafür, dass Narkosen sicher vorbereitet, begleitet und nachbereitet werden.
Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten (ATA) sind für den anästhesiologischen Versorgungsbereich ausgebildet. Sie richten Narkosearbeitsplätze ein, unterstützen Anästhesistinnen und Anästhesisten bei anästhesiologischen Verfahren und überwachen Patientinnen und Patienten bis in die Aufwachphase. [1] Krankenhäuser bilden ATA seit 2004 aus, bis Ende 2021 auf Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). [6] Seit dem 1. Januar 2022 ist der Beruf bundesrechtlich im ATA-OTA-Gesetz geregelt. Die Bezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin“ oder „Anästhesietechnischer Assistent“ darf nur führen, wer dafür eine staatliche Erlaubnis hat (§ 1). [1, 7]
Typische Einsatzorte
- Anästhesieabteilungen im Zentral-OP und in Fach-OPs von Krankenhäusern, einschließlich Einleitungs- und Ausleitungsräumen
- Aufwachraum (Aufwacheinheit) nach Operationen und Eingriffen
- Ambulante OP-Zentren, Tageskliniken und Praxen, in denen Anästhesien durchgeführt werden
- Schmerzdienst und Schmerzambulanz
- Notaufnahme und Ambulanz
- Interventionelle Bereiche wie Endoskopie oder Katheterlabor, in denen Sedierungen und Narkosen außerhalb des OP stattfinden
- Kreißsaal bei geburtshilflicher Anästhesie
Jeder dieser Bereiche ist in der Ausbildung als Pflicht- oder Wahlpflichteinsatz vorgesehen. [4]
Abgrenzung zu OTA und zur Fachpflege Anästhesie
Die Operationstechnische Assistenz (OTA) ist im selben Gesetz geregelt und teilt mit der ATA die allgemeinen Ausbildungsziele (§ 8). Der berufsspezifische Teil unterscheidet sich jedoch: OTA arbeiten dem Operationsteam zu und instrumentieren, ATA gehören zum Anästhesieteam und arbeiten am Kopfende des OP-Tisches – bei der Narkose, nicht am Operationsfeld (§§ 9 und 10). [1] Wer eine der beiden Ausbildungen abgeschlossen hat, kann die andere in halber Zeit nachholen. [1]
Anästhesie- und Intensivpflege leisten außerdem Pflegefachpersonen mit einer Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege. Diese Weiterbildung setzt nach der DKG-Empfehlung einen Pflegeabschluss und Berufserfahrung im Fachgebiet voraus und umfasst neben der Anästhesie die Intensivpflege. [25] ATA lernen den Anästhesiebereich dagegen grundständig, ohne vorherige Pflegeausbildung. Die Intensivstation ist kein Einsatz ihrer Ausbildung, und das Gesetz beschränkt die eigenverantwortliche Überwachung ausdrücklich auf Aufwacheinheiten außerhalb von Intensivtherapiestationen. [1, 4]
Was den Beruf ausmacht
Sicherheit in kritischen Phasen
Einleitung und Ausleitung einer Narkose sind die Phasen, in denen nach den Stellungnahmen der anästhesiologischen Fachgesellschaften die Anästhesistin oder der Anästhesist unmittelbar anwesend sein muss. ATA sorgen dafür, dass in diesen Minuten alles Nötige griffbereit ist. [24]
Medikamente und Medizintechnik
Narkosegerät, Monitor und Spritzenpumpen müssen funktionieren; der fachgerechte Umgang mit Anästhesiemedikamenten ist ausdrücklich Ausbildungsziel. [1]
Begleitung vor dem Einschlafen
Vor der Einleitung sind Patientinnen und Patienten wach und häufig angespannt. Das Gesetz verlangt, bei der Betreuung den körperlichen und seelischen Zustand zu berücksichtigen. [1]
Geschützte Bezeichnung
Wer sich ohne Erlaubnis als Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent bezeichnet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 3.000 € geahndet werden kann (§ 67 ATA-OTA-G). [1]
Aufgaben
Aufgaben und Arbeitsalltag
Der Tag folgt dem OP-Programm: Narkosen vorbereiten, bei Einleitung und Ausleitung assistieren, Patientinnen und Patienten überwachen und übergeben.
Eigenverantwortlich
- Anästhesiearbeitsplätze funktions- und betriebsbereit machen, Narkosegeräte und Medizinprodukte prüfen
- Abläufe für anästhesiologische Maßnahmen und Verfahren vorbereiten, koordinieren und nachbereiten
- Medikamente, die zur Anästhesie eingesetzt werden, sach- und fachgerecht handhaben
- Patientinnen und Patienten im anästhesiologischen Bereich übernehmen, betreuen und übergeben
- Gesundheitszustand und Verlauf überwachen, auch in Aufwacheinheiten außerhalb von Intensivstationen
- Hygieneanforderungen umsetzen und Maßnahmen dokumentieren
- Im Notfall lebenserhaltende Sofortmaßnahmen einleiten, bis ärztliches Personal eintrifft
Mitwirkung
- Ärztinnen und Ärzte bei anästhesiologischen Maßnahmen und Verfahren unterstützen – im Anästhesiebereich und in weiteren Versorgungsbereichen
- Ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig durchführen
- Neue Kolleginnen und Kollegen einarbeiten und Auszubildende anleiten
- An Qualitätssicherung und an der Weiterentwicklung von Abläufen mitwirken
Quelle: Ausbildungsziele nach §§ 8 und 9 ATA-OTA-G [1]
Eine Narkose im Ablauf
Die Einbindung hängt von Klinik und Fachgebiet ab. Die DGAI nennt als regelmäßige Tätigkeiten etwa Patientenvorbereitung, Bereitstellen von Material, Narkosegeräten und angeordneten Medikamenten sowie Unterstützung bei der Überwachung nach der Narkose und bei Transporten. [22] Typisch ist diese Abfolge:
- Vorbereitung
Narkosegerät, Monitoring und Absaugung prüfen, Material für die Atemwegssicherung wie Larynxmaske oder Intubationsbesteck bereitlegen, angeordnete Medikamente und Infusionen vorbereiten und beschriften.
- Einleitung
Patientin oder Patienten übernehmen, Identität und geplanten Eingriff abgleichen, Überwachung anlegen und beim Legen von Zugängen assistieren. Bei der Sicherung der Atemwege reichen ATA Material an und unterstützen die Anästhesistin oder den Anästhesisten; die Maßnahme selbst verantwortet die Ärztin oder der Arzt.
- Während des Eingriffs
Vitalwerte und Geräte im Blick behalten, dokumentieren, ärztlich angeordnete Maßnahmen ausführen, bei der Lagerung mitwirken. Die Narkoseführung bleibt eine ärztliche Aufgabe. [24]
- Ausleitung und Übergabe
Bei der Ausleitung assistieren, die Patientin oder den Patienten in den Aufwachraum begleiten und strukturiert übergeben.
- Aufwachraum
Kontinuierlich Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und -rhythmus und Blutdruck überwachen, Bewusstsein und Schmerzintensität einschätzen, dokumentieren. Verlegt wird, wenn ärztlich festgelegte Kriterien erfüllt sind, etwa stabile Atmung und stabiler Kreislauf ohne Therapie, ausreichende Schutzreflexe und Schmerzfreiheit. [23]
Aufwachraum, Schmerzdienst und Notfälle
Nach der Empfehlung von DGAI und BDA steht die Aufwacheinheit unter anästhesiologischer Verantwortung; eine Anästhesistin oder ein Anästhesist muss kurzfristig verfügbar sein. [23] Die Empfehlung stammt von 2009 und spricht noch von speziell weitergebildetem Pflegepersonal. Seit 2022 nennt das ATA-OTA-G die Überwachung in Aufwacheinheiten außerhalb von Intensivstationen ausdrücklich als eigenverantwortliche Aufgabe von ATA, und die Ausbildung sieht dafür einen eigenen Pflichteinsatz von 240 Stunden vor. [1, 4]
Zur Schmerztherapie lernen ATA, Schmerzen zu erfassen, die postoperative medikamentöse Schmerztherapie nach ärztlicher Anordnung umzusetzen und nichtmedikamentöse Verfahren einzusetzen; ein Einsatz im Schmerzdienst oder in der Schmerzambulanz ist Pflicht. [3, 4] Für Notfälle vermittelt der Unterricht, lebensbedrohliche Situationen zu erkennen, Sofortmaßnahmen einzuleiten und an der Notfallversorgung sowie an Notfall- und Katastrophenplänen mitzuwirken. [3] Ob ATA in innerklinische Notfallteams eingebunden sind, regelt das jeweilige Haus.
Arbeitszeit und Dienste
Anästhesie wird auch bei Notfalleingriffen, im Kreißsaal und in der Notaufnahme gebraucht, also nachts und am Wochenende. Krankenhäuser decken das mit Schicht-, Bereitschafts- oder Rufdiensten ab. Schon in der Ausbildung leisten ATA ab dem zweiten Ausbildungsdrittel 80 bis 120 Stunden Nachtarbeit unter unmittelbarer Aufsicht (§ 6 ATA-OTA-APrV). [2] In ambulanten OP-Zentren liegt die Arbeitszeit überwiegend am Tag.
Belastungen
Gefordert sind hohe Aufmerksamkeit in kurzen, kritischen Phasen und Ausdauer über lange Eingriffe. Zeitdruck bei Saalwechseln, Komplikationen, Schichtdienst, körperliche Arbeit beim Umlagern sowie Infektions- und Strahlenschutz gehören dazu; der Strahlenschutz ist Teil des Unterrichts. [3]
Was ATA dürfen – und was ärztlich bleibt
Geschützt ist nach dem ATA-OTA-G nur der Titel; Tätigkeiten, die allein ATA ausüben dürften, legt das Gesetz nicht fest. Es trennt eigenverantwortliche Aufgaben von der Mitwirkung an ärztlich veranlassten Maßnahmen. [1] Die Narkose selbst ist nach den gemeinsamen Stellungnahmen von DGAI und BDA eine ärztliche Leistung auf Facharztstandard. Die Überwachung einer laufenden Narkose darf danach nur in unkomplizierten Fällen, im Einzelfall und bei sofortiger Verfügbarkeit der Anästhesistin oder des Anästhesisten an erfahrenes nichtärztliches Personal übertragen werden – die Stellungnahme von 2007 spricht von Pflegekräften –, ohne dass damit eigene Therapieentscheidungen verbunden sind. [24] Welche Maßnahmen ATA im Einzelnen übernehmen, etwa die Gabe angeordneter Medikamente, legen Klinik, Dienstanweisungen und ärztliche Anordnung fest.
Ausbildung
Ausbildung und Bildungsweg
Drei Jahre an Schule und Klinik nach Bundesrecht – mit einem Großteil der Praxis in der Anästhesie und einer staatlichen Prüfung am Ende.
- Rechtsgrundlage
- ATA-OTA-Gesetz vom 14.12.2019 und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) vom 04.11.2020, beide seit 01.01.2022 in Kraft. Das Berufsbildungsgesetz findet keine Anwendung. [1, 2]
- Dauer
- Drei Jahre in Vollzeit; in Teilzeit bis zu fünf Jahre (§ 12). [1]
- Umfang
- Mindestens 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung (§ 13 ATA-OTA-G, §§ 3 und 4 ATA-OTA-APrV). [1, 2]
- Lernorte
- Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule; praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern und zum Teil in ambulanten Einrichtungen. Den Ausbildungsvertrag schließen Auszubildende mit dem Träger der praktischen Ausbildung. [1]
- Zuständige Stelle
- Die nach Landesrecht zuständige Behörde – in Hessen etwa das Landesamt für Gesundheit und Pflege. Bei ihr wird nach bestandener Prüfung die Erlaubnis beantragt. [1, 19]
- Abschluss
- Staatliche Prüfung und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin“ oder „Anästhesietechnischer Assistent“ (§ 1). [1]
Unterricht: acht Kompetenzschwerpunkte
Der Unterricht ist nach Kompetenzen statt nach Fächern gegliedert. Der größte Schwerpunkt umfasst Betreuung vor, während und nach anästhesiologischen Maßnahmen, Überwachung in Aufwacheinheiten, Anästhesiemedikamente, Verfahren und Komplikationen sowie die Gerätetechnik; der zweite unter anderem Schmerztherapie und Krankheitsbilder in Notaufnahme und Diagnostik. [3]
| Kompetenzschwerpunkt | Stunden |
|---|---|
| 1 Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und ausführen | 880 |
| 2 Bei Diagnostik und Therapie mitwirken, ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen | 340 |
| 3 Interdisziplinär und interprofessionell handeln | 120 |
| 4 Eigene Persönlichkeitsentwicklung und lebenslanges Lernen | 120 |
| 5 Rechtliche Vorgaben und Qualitätskriterien | 140 |
| 6 Kommunikation mit Patientinnen, Patienten und Bezugspersonen | 120 |
| 7 Handeln in lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen | 40 |
| 8 Hygienische Arbeitsweisen | 140 |
| Freie Verteilung auf die Schwerpunkte | 200 |
Bezeichnungen gekürzt. Quelle: Anlage 1 ATA-OTA-APrV [3]
Praxiseinsätze
Rund 1.500 der 2.500 Praxisstunden finden in der Anästhesie verschiedener operativer Fachgebiete statt, ergänzt durch Funktions- und Versorgungsbereiche, in denen ATA ebenfalls gebraucht werden. [4]
| Einsatzbereich | Stunden |
|---|---|
| Anästhesie in der Viszeralchirurgie | 280 |
| Anästhesie in der Unfallchirurgie oder Orthopädie | 280 |
| Anästhesie in der Gynäkologie oder Urologie | 220 |
| Anästhesie im ambulanten Kontext (Krankenhaus, Tagesklinik, Praxis) | 100 |
| Aufwacheinheiten | 240 |
| Wahlpflicht Anästhesie, z. B. Thorax-, Neuro-, Gefäß-, Augen-, HNO- oder MKG-Chirurgie, Kinder, Geburtshilfe | 400 |
| Notaufnahme und Ambulanz | 200 |
| Interventionelle Funktionseinheiten (z. B. Endoskopie, Katheterlabor) | 160 |
| Operationsdienst | 140 |
| Pflegepraktikum | 120 |
| Schmerzambulanz/Schmerzdienst | 120 |
| Zentrale Sterilgutversorgung / Aufbereitungseinheit | 80 |
| Orientierungseinsatz (fakultativ) und freie Verteilung | 160 |
Wahlpflicht: mindestens 100 Stunden je gewählter Disziplin. Quelle: Anlage 2 ATA-OTA-APrV [4]
Ein Teil jedes Einsatzes ist geplante Praxisanleitung: gesetzlich mindestens 15 Prozent, übergangsweise bis Ende 2028 mindestens 10 Prozent (§ 16 ATA-OTA-G). [1] Lehrkräfte der Schule begleiten die Auszubildenden in der Praxis. Eine Zwischenprüfung gibt es nicht; die Jahreszeugnisse ergeben die Vornote, die in die Abschlussprüfung eingeht. [2]
Staatliche Prüfung
- Schriftlich
Drei Klausuren unter Aufsicht, jeweils 120 Minuten lang: eine zu Schwerpunkt 1, eine zu Schwerpunkt 2 und eine gemeinsame zu Recht und Qualität (5) sowie Hygiene (8). Bestanden ist der Teil nur, wenn keine Klausur schlechter als „ausreichend“ ist. [2]
- Mündlich
Bearbeitung einer komplexen Fallsituation zu Zusammenarbeit, beruflichem Selbstverständnis und Kommunikation (Schwerpunkte 3, 4 und 6); 30 bis 45 Minuten, einzeln oder zu zweit. [2]
- Praktisch
Einzelprüfung in einer realen, komplexen anästhesiologischen Situation: Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung einer anästhesiologischen Maßnahme. Dazu gehören ein schriftlicher perioperativer Ablaufplan (90 Minuten), eine Fallvorstellung und ein Reflexionsgespräch von jeweils höchstens 20 Minuten; insgesamt fünf bis sechs Stunden (§§ 39 bis 41). [2]
- Bewertung
Prüfungsleistung und Vornote werden im Verhältnis 75 zu 25 gewichtet. Jeder Teil muss bestanden sein und kann einmal wiederholt werden; vor der Wiederholung des praktischen Teils ist ein zusätzlicher Praxiseinsatz vorgesehen. [2]
Zugangsvoraussetzungen
Gesetzlich gilt dasselbe wie für OTA (§ 11 ATA-OTA-G). Erforderlich ist [1]
- ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, oder
- ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, oder
- ein Hauptschulabschluss und eine mindestens einjährige, landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege nach den Eckpunkten der Arbeits- und Sozialminister- sowie der Gesundheitsministerkonferenz.
Außerdem dürfen keine Gründe gegen die persönliche Zuverlässigkeit oder die gesundheitliche Eignung sprechen, und die Deutschkenntnisse müssen für die Ausbildung ausreichen. [1] In der Praxis entscheiden Kliniken und Schulen in eigenen Auswahlverfahren; eine Hospitation in der Anästhesie hilft, den Beruf vorab kennenzulernen.
Verkürzung und Teilzeit
- Anrechnung: Auf Antrag kann die Behörde gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile anrechnen; ein Drittel der Ausbildung muss in jedem Fall absolviert werden (§ 23). [1]
- Von OTA zu ATA: Mit abgeschlossener OTA-Ausbildung halbiert sich die Ausbildungsdauer (§ 23 Abs. 4). [1]
- Teilzeit: Die Ausbildung kann in Teilzeit absolviert werden und dauert dann höchstens fünf Jahre (§ 12). [1]
Ausbildungsvergütung und Kosten
Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die der Träger der praktischen Ausbildung zahlt (§ 29). Schulgeld darf nicht verlangt werden; entsprechende Vereinbarungen sind nichtig (§ 36). [1] Kommunale Krankenhäuser zahlen nach dem TVAöD – Besonderer Teil Pflege, dessen Geltungsbereich die ATA-Ausbildung umfasst. Seit dem 1. Mai 2026 sieht er 1.490,69 € im ersten, 1.552,07 € im zweiten und 1.653,38 € im dritten Ausbildungsjahr vor, jeweils brutto im Monat. [11, 12] Dazu kommen eine Jahressonderzahlung (im VKA-Bereich 90 Prozent) und in der Regel 400 € Abschlussprämie bei Bestehen im ersten Versuch. [11, 12] Kirchliche und private Träger vergüten nach eigenen Regelwerken.
Vom DKG-Abschluss zur staatlichen Prüfung
Bis Ende 2021 bildeten Krankenhäuser nach der DKG-Empfehlung aus, zuletzt in der Fassung vom 18. Juni 2019 mit 1.600 Stunden Unterricht und 3.000 Stunden Praxis. [8] Seit 2022 gelten Bundesrecht, staatliche Prüfung, Vergütungsanspruch und Schulgeldverbot. Vor dem 1. Januar 2022 begonnene Ausbildungen konnten nach altem Recht beendet werden; auf Antrag erhalten Absolventinnen und Absolventen dann ebenfalls die staatliche Erlaubnis (§ 70). [1] Schulen haben mehr Zeit bekommen: Die Mindestanforderungen an die Qualifikation von Schulleitung und Lehrkräften müssen nach einer Gesetzesänderung vom 22. Juli 2026 erst ab 2032 statt ab 2028 erfüllt sein (§ 68). [1, 5]
Gehalt
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
Im öffentlichen Dienst gilt für ATA die Pflegetabelle des TVöD; statistisch liegt das mittlere Entgelt über dem Durchschnitt aller Berufe.
Quellen: Entgeltordnung VKA [13]; P-Tabelle TVöD (VKA) [15]; Entgeltatlas [16]
Gehalt berechnen: ATA nach Tarif, Bundesland und Arbeitszeit
Eingruppierung nach TVöD
Ein eigener Tarifvertrag für ATA existiert nicht. Kommunale Krankenhäuser wenden die Pflegetabelle des TVöD an: Die Entgeltordnung der VKA führt Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten, die nach ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt sind, in der Entgeltgruppe P 7 (Fallgruppe 2). Ist die Tätigkeit durch besondere Schwierigkeit deutlich herausgehoben, sieht sie P 8 (Fallgruppe 4) vor. [13] Das Bundesarbeitsgericht hat 2025 in einem Verfahren zur Eingruppierung einer MFA im ambulanten OP die Zuordnung von OTA zu P 7 und P 8 bestätigt; ATA stehen in der Entgeltordnung in derselben Fallgruppe. [13, 14]
| Entgeltgruppe | Stufe 2 | Stufe 4 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|
| P 7 | 3.510,30 € | 3.998,33 € | 4.305,40 € |
| P 8 | 3.701,21 € | 4.075,58 € | 4.488,98 € |
P 7 und P 8 beginnen mit Stufe 2. Zeitzuschläge, Bereitschafts- und Rufdienstentgelte sowie die Jahressonderzahlung sind nicht enthalten. Quelle: Haufe, TVöD (VKA) [15]
Hinweis zum Tariftext
Die Entgeltordnung verweist für die Ausbildung weiterhin auf die DKG-Empfehlung vom 17. September 2013 „in der jeweiligen Fassung“ oder auf gleichwertige landesrechtliche Regelungen; das ATA-OTA-G ist dort nicht ausdrücklich genannt. [13] Die Eingruppierung von Abschlüssen nach neuem Bundesrecht nimmt der Arbeitgeber auf Grundlage des Tarifvertrags vor. Bei Fragen sind Personalabteilung sowie Betriebs- oder Personalrat die richtigen Ansprechpartner.
Was die Statistik zeigt
ATA werden in der Klassifikation der Berufe der Berufsgattung 81332 „Operations- und medizintechnische Assistenz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ zugeordnet, zusammen mit OTA und weiteren Assistenzberufen. [17] Für diese Gruppe weist der Entgeltatlas zum 31.12.2025 ein mittleres Bruttomonatsentgelt von 4.890 € aus; das untere Viertel verdiente bis 4.312 €, das obere Viertel mehr als 5.515 €. Erfasst sind 14.343 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende, Sonderzahlungen eingerechnet. [16] Anästhesie-Fachpflegekräfte gehören dagegen zur Berufsgattung 81313 (Fachkrankenpflege, Spezialistentätigkeiten), deren Median bei 5.057 € lag. [16, 17] Zum Vergleich: Der Median aller Berufe betrug 4.217 €. [26]
Tabelle und Statistik richtig lesen
Tarifwerte sind reine Tabellenentgelte; der Entgeltatlas schließt Zuschläge, Sonderzahlungen und Beschäftigte aller Träger ein. Ein Eins-zu-eins-Vergleich führt deshalb in die Irre.
Was das Gehalt beeinflusst
- Arbeitgeber und Tarif: kommunale Häuser (TVöD), Unikliniken (TV-L), kirchliche Träger (AVR) oder private Ketten mit Haustarif
- Dienstmodell: Nacht-, Wochenend-, Bereitschafts- und Rufdienste werden gesondert vergütet
- Erfahrung: Aufstieg in den Stufen der Entgeltgruppe
- Tätigkeit: herausgehobene Tätigkeiten können nach P 8 eingruppiert werden [13]
- Einsatzort: Klinik mit Nacht- und Wochenenddiensten oder OP-Zentrum mit reinem Tagesbetrieb
Karriere
Karriere und Weiterbildung
Geregelt sind Praxisanleitung, Lehre und der Zusatzabschluss OTA; Leitungsfunktionen und Fortbildungen gestalten die Kliniken.
Ein bundesweit geregeltes Weiterbildungssystem für ATA gibt es nicht. Rechtlich festgelegt sind vor allem die Qualifikationen für Praxisanleitung und Lehre sowie der Wechsel in die OTA-Ausbildung.
| Weg | Anforderung | Grundlage |
|---|---|---|
| Praxisanleitung | Ab einem Jahr Berufserfahrung; 300 Stunden berufspädagogische Weiterbildung, danach 24 Stunden Fortbildung pro Jahr | § 9 ATA-OTA-APrV [2] |
| Lehrkraft an einer ATA/OTA-Schule | Abgeschlossenes Pädagogikstudium plus Fachqualifikation in Anästhesie- oder Operationstechnik | § 22 Abs. 3 ATA-OTA-G [1] |
| Schulleitung | Gesundheitsfachberuf und mindestens ein Masterabschluss | § 22 Abs. 3 ATA-OTA-G [1] |
| Zusatzabschluss OTA | OTA-Ausbildung mit halbierter Dauer | § 23 Abs. 4 ATA-OTA-G [1] |
Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege
Die pflegerische Fachweiterbildung nach DKG-Empfehlung setzt einen Abschluss in einem Pflegeberuf und mindestens sechs Monate Berufserfahrung im Fachgebiet voraus; ATA sind dort nicht als Zugangsberuf genannt. [25] Für ATA ist sie damit in der Regel erst nach einer zusätzlichen Pflegeausbildung erreichbar. Fortbildungen etwa zu Atemwegsmanagement, Regionalanästhesie oder Leitung sind nicht bundeseinheitlich geregelt; prüfen Sie vor der Anmeldung, ob Ihr Arbeitgeber sie anerkennt.
Fachliche Verantwortung und Leitung
Mit Erfahrung übernehmen ATA etwa die Praxisanleitung, die Verantwortung für einen Aufwachraum, Gerätebeauftragungen oder Leitungsfunktionen im Anästhesie-Funktionsdienst. Die Anforderungen dafür legen die Kliniken fest. Die tariflichen Leitungsmerkmale der Entgeltordnung beziehen sich auf Pflegekräfte und nennen ATA nicht gesondert. [13]
Studium
Für einen akademischen Weg kommen etwa Medizin- oder Gesundheitspädagogik (Voraussetzung für die Lehre an ATA/OTA-Schulen), Gesundheits- und Krankenhausmanagement oder ein Studium zum Physician Assistant in Betracht. Zulassung und Anrechnung der Ausbildung regeln Hochschulen und Landeshochschulgesetze; ein Studium ohne Abitur ist mit Berufsausbildung und -erfahrung vielfach möglich.
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und Jobchancen
Der Bedarf an Fachkräften in der Anästhesie wächst; berufsgenaue amtliche Zahlen sind allerdings rar.
Quellen: Entgeltatlas [16]; Gesetzentwurf [6]; DKG [9]
Bedarf
Als Grund für die bundeseinheitliche Regelung nannte die Bundesregierung einen bestehenden und weiter steigenden Bedarf an ATA und OTA, vor allem in Krankenhäusern – getrieben durch den demografischen Wandel, steigende Operationszahlen und die zunehmende Technisierung der Medizin. [6] Narkosen werden zudem zunehmend außerhalb des OP gebraucht, etwa in interventionellen Bereichen; diese sind bereits Pflichteinsatz der Ausbildung. [4] Wie gut die Stellenlage ist, unterscheidet sich regional.
Was die Engpassanalyse zeigt
In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit (Mai 2026) gelten 157 Berufe als Engpassberufe. Der Bericht weist die Berufsgruppe der Operations- und medizintechnischen Assistenz, zu der ATA gehören, nicht gesondert aus; sie ist auch nicht Teil der dort zusammengefassten Pflegeberufe. Werte für einzelne Berufsgruppen enthält die interaktive Anwendung „Engpassanalyse“ der BA. [18]
Wo ATA arbeiten
Hauptarbeitgeber sind Anästhesieabteilungen von Krankenhäusern; hinzu kommen ambulante OP-Zentren, Praxen und Medizinische Versorgungszentren mit Anästhesie sowie Personaldienstleister.
Entwicklungen
- Ausbildungsqualität: Ab 2029 gilt die volle Quote von mindestens 15 Prozent Praxisanleitung; die Anforderungen an Schulleitungen und Lehrkräfte greifen ab 2032. [1, 5]
- Ambulante Eingriffe: Ambulante Anästhesie ist Pflichteinsatz der Ausbildung und gewinnt mit der Verlagerung von Eingriffen an Bedeutung. [4, 6]
- Anerkennung: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Heilberufen wurden im Juli 2026 auch Übergangsregeln im ATA-OTA-G angepasst. [5]
Eignung
Für wen eignet sich der Beruf?
Der Beruf passt zu Menschen, die konzentriert beobachten, sorgfältig mit Medikamenten umgehen und in Akutsituationen ruhig bleiben.
Interessen
- Physiologie, Pharmakologie und Medizintechnik
- Akutmedizin und Notfallsituationen
- Arbeit eng an der Seite von Ärztinnen und Ärzten
Fähigkeiten im Alltag
- Aufmerksamkeit für Monitorwerte und kleine Veränderungen
- Sorgfalt beim Umgang mit Medikamenten
- Ruhiges, klares Handeln unter Zeitdruck
- Einfühlungsvermögen gegenüber ängstlichen Patientinnen und Patienten
Realistisch zu erwarten
- Kurze, intensive Patientenkontakte vor der Narkose und im Aufwachraum
- Schicht-, Bereitschafts- oder Rufdienste im Krankenhaus
- Verantwortung im Team, aber keine eigenständige Narkoseführung
Ob der Beruf passt, zeigt am besten eine Hospitation in einer Anästhesieabteilung. Wer noch unentschlossen ist oder einen Ausbildungsplatz sucht, kann die kostenlose Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit nutzen. [21]
Zugang
Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel
DKG-Abschlüsse gelten weiter, ausländische Qualifikationen prüfen die Länder, und für Quereinsteigende führt der Weg über die Ausbildung.
- Einstieg über die Ausbildung
- Sie bewerben sich direkt bei einer Klinik, die ATA ausbildet, oder bei einer ATA-Schule; den Vertrag schließen Sie mit dem Träger der praktischen Ausbildung. [1]
- Abschluss nach DKG-Empfehlung
- Berechtigungen, die auf Grundlage der DKG-Empfehlung erteilt wurden, gelten als Erlaubnis nach § 1 ATA-OTA-G fort. Die in § 69 genannten früheren Landesregelungen betreffen nur OP-Assistenzberufe. Auf Antrag stellt die zuständige Behörde eine Urkunde aus, wenn Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Deutschkenntnisse vorliegen. Wer ohne DKG-Anerkennung ausgebildet wurde, muss eine Nachprüfung ablegen (§ 69). [1, 2]
- Quereinstieg aus Pflege, MFA oder Rettungsdienst
- Den geschützten Titel erhält nur, wer die ATA-Ausbildung abschließt. Eine verwandte Vorbildung kann die Behörde auf Antrag berücksichtigen, verkürzt die Ausbildung aber höchstens um zwei Drittel. [1] Pflegefachpersonen können ohne ATA-Abschluss in der Anästhesie arbeiten und sich über die Fachweiterbildung spezialisieren. [25]
- Ausländischer Abschluss
- Die Gleichwertigkeit prüft seit 2022 die zuständige Landesbehörde; die DKG nimmt keine Anträge mehr an. [9, 10] Die Behörde bestätigt den Antrag binnen eines Monats und entscheidet in der Regel drei Monate, nachdem alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Inhalte lassen sich mit einer Kenntnis- oder Eignungsprüfung oder mit einem Anpassungslehrgang von bis zu drei Jahren ausgleichen. [1, 2]
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beruf
Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.
Wie lange dauert die Ausbildung zur ATA?
Welchen Schulabschluss brauche ich für die ATA-Ausbildung?
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Schulabschluss. Mit Hauptschulabschluss ist die Ausbildung möglich, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege abgeschlossen wurde. [1]
Was verdient eine ATA?
Kommunale Kliniken zahlen ATA in der Regel nach Entgeltgruppe P 7 TVöD, seit Mai 2026 ab 3.510,30 € brutto im Monat. [13, 15] Laut Entgeltatlas verdiente die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgattung 81332 Ende 2025 mehr als 4.890 €. [16] Während der Ausbildung zahlt der TVAöD 1.490,69 € bis 1.653,38 €. [11]
Was ist der Unterschied zwischen ATA und OTA?
Das ATA-OTA-G regelt beide Berufe gemeinsam. ATA arbeiten im Anästhesieteam und assistieren bei Narkosen, OTA im Operationsteam und instrumentieren. Mit einem Abschluss lässt sich der andere in halber Ausbildungszeit erwerben. [1]
Worin unterscheiden sich ATA und Fachpflegekräfte für Anästhesie?
ATA erlernen die Anästhesie in einer eigenen dreijährigen Ausbildung. Fachpflegekräfte haben zuerst eine Pflegeausbildung abgeschlossen und danach eine Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege absolviert, die auch die Intensivstation einschließt. [25]
Dürfen ATA eine Narkose selbstständig führen?
Arbeiten ATA auch auf der Intensivstation?
Gilt mein ATA-Abschluss nach DKG-Empfehlung weiter?
Ja. Eine auf Grundlage der DKG-Empfehlung erteilte Berechtigung wirkt wie die staatliche Erlaubnis. Eine Urkunde nach neuem Recht erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde; wer keinen DKG-anerkannten Abschluss hat, legt eine Nachprüfung ab. [1]
Stellenangebote
Stellen für ATA bei DocJob24.
DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.
Aktuelle Stellen für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten finden Sie in der Berufsgruppe „MFA und medizinische Assistenzberufe“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.
Verwandte Berufe im Verzeichnis
Quellen
Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.
26 Quellen
- Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-G) vom 14.12.2019 (BGBl. I S. 2768), in Kraft seit 01.01.2022, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.07.2026. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-APrV) vom 04.11.2020 (BGBl. I S. 2295), in Kraft seit 01.01.2022. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- ATA-OTA-APrV, Anlage 1: Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- ATA-OTA-APrV, Anlage 2: Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 225), Art. 3: Änderung der §§ 68 und 69 ATA-OTA-G. Bundesgesetzblatt, recht.bund.de, verkündet 28.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Gesetzentwurf der Bundesregierung). Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsentwurf 2019, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- ATA/OTA-Gesetz – Bundesweit einheitliche Ausbildung für mehr Patientensicherheit. Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzgebungsverfahren (Bundestag 07.11.2019, Inkrafttreten 01.01.2022), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten (OTA/ATA) vom 18.06.2019. Deutsche Krankenhausgesellschaft, in Kraft seit 01.07.2019, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Aus-, Fort- und Weiterbildung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten. Deutsche Krankenhausgesellschaft, Themenseite, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- FAQ: Änderungen im Antragsverfahren ATA/OTA ab 01.01.2022. Deutsche Krankenhausgesellschaft, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil Pflege, Lesefassung in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 18 vom 06.04.2025, Stand 01.07.2025. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- TVAöD – Allgemeiner Teil (Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 06.04.2025) und Besonderer Teil Pflege, Lesefassung. Veröffentlicht von den Knappschaft Kliniken, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- TVöD – Anlage 1 Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XI Nr. 1 (Beschäftigte in der Pflege), Vorbemerkung Nr. 5 und Entgeltgruppen P 7 Fallgruppe 2 und P 8 Fallgruppe 4. Lesefassung, veröffentlicht vom dbb beamtenbund und tarifunion, 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Beschluss vom 26.02.2025 – 4 ABR 21/24 (Eingruppierung einer MFA im Ambulanten OP; Vergleich mit OTA). Bundesarbeitsgericht, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entgelttabelle Pflegedienst (P-Tabelle) TVöD (VKA) ab 1.5.2026. Haufe Online-Redaktion (ergänzende Quelle), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit 2010 (Klassifikation der Berufe 2010), alphabetisches Verzeichnis der Berufsbenennungen: „Anästhesietechnische/r Assistent/in“ 81332, „Anästhesieschwester/-pfleger“ 81313. Bundesagentur für Arbeit, Stand 02/2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt) und interaktive Anwendung „Engpassanalyse“. Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anästhesietechnische Assistenz und Operationstechnische Assistenz. Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anerkennung in Deutschland – Anerkennungs-Finder. Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Hilfe bei der Berufswahl – Angebote der Berufsberatung. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anästhesietechnische Assistenz / ATA. Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), Gesundheitsfachberufe, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Überwachung nach Anästhesieverfahren – Empfehlung der DGAI und des BDA (Anästh Intensivmed 2009;50:S486–S489). Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) und DGAI, beschlossen März 2009, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Zulässigkeit und Grenzen der Parallelverfahren in der Anästhesiologie („Münsteraner Erklärung II“) – Gemeinsame Stellungnahme von BDA und DGAI (Anästh Intensivmed 2007;48:223–229). BDA und DGAI, verabschiedet März 2007, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anlage IV – Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege (Modulbeschreibungen zur DKG-Empfehlung). Deutsche Krankenhausgesellschaft, Downloadfassung gültig ab 01.05.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik 2025. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Oktober 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle