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Berufsprofil · Pflege

Fachpflege Intensiv- und Anästhesiepflege. Aufgaben, Weiterbildung, Gehalt.

Fachpflegekräfte für Intensiv- und Anästhesiepflege versorgen schwer kranke Menschen auf Intensivstationen und begleiten Patientinnen und Patienten durch Narkose und Aufwachphase. Der Weg führt über eine Pflegeausbildung und eine berufsbegleitende Fachweiterbildung von mindestens zwei Jahren nach DKG-Empfehlung oder Landesrecht.

Weiterbildung
2–5 Jahreberufsbegleitend, DKG-Empfehlung 2023
Zugang
Pflegeabschlussplus 6 Monate Erfahrung im Fachgebiet
Umfang
720 + 1.800 Std.Theorie und praktische Weiterbildung
Abschluss
Weiterbildungsprüfungpraktisch und mündlich, DKG oder Landesrecht
Tarif
P 9 TVöD3.992–4.662 € brutto, ab 05/2026
Mittleres Entgelt
5.057 €brutto, Vollzeit, Fachkrankenpflege, Ende 2025

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überwachungsmonitor mit Vitalwerten neben einem Patienten mit Blutdruckmanschette im Klinikbett

Überblick

Der Beruf im Überblick

Fachpflegekräfte für Intensiv- und Anästhesiepflege versorgen Menschen in lebensbedrohlichen Situationen und während der Narkose.

Fachpflegekräfte für Intensiv- und Anästhesiepflege sind Pflegefachpersonen, die nach ihrer Pflegeausbildung eine mehrjährige Fachweiterbildung abgeschlossen haben. Sie versorgen Patientinnen und Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, nach großen Operationen oder schweren Verletzungen und begleiten Menschen durch Narkose und Aufwachphase. Grundlage der Weiterbildung ist in den meisten Fällen die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), aktuell in der Fassung vom 03./04.07.2023; einige Länder regeln die Weiterbildung in eigenen Verordnungen. [1]

Die Weiterbildungsbezeichnung baut auf dem Pflegeabschluss auf. Nach DKG-Empfehlung lautet sie zum Beispiel „Pflegefachfrau für Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG)“, „Fach-Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG)“ oder „Fachaltenpflegerin für Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG)“. [4] Im Klinikalltag sind auch „Fachkrankenschwester“, „Fachkrankenpfleger“ oder „Intensivfachpflegekraft“ gebräuchlich.

Typische Einsatzorte

  • Operative Intensivstationen (z. B. nach Herz-, Gefäß-, Viszeral- oder Neurochirurgie und Polytrauma)
  • Konservative Intensivstationen (internistisch, kardiologisch, neurologisch)
  • Interdisziplinäre Intensiv- und Intermediate-Care-Stationen
  • Anästhesieabteilungen im Zentral-OP und in Fach-OPs, einschließlich Ein- und Ausleitung
  • Aufwachräume und interventionelle Bereiche mit Narkose oder Sedierung
  • Schockräume, Intensivtransport und innerklinische Notfallteams
  • Weaning-Einheiten und außerklinische Intensivpflege

Die praktische Weiterbildung nach DKG-Empfehlung umfasst Pflichteinsätze in der operativen und der konservativen Intensivpflege sowie in der Anästhesiepflege. [3]

Abgrenzung zur Anästhesietechnischen Assistenz

Auch die Anästhesietechnische Assistenz (ATA) arbeitet in der Anästhesie. ATA lernen diesen Bereich in einer eigenen dreijährigen Ausbildung ohne vorherige Pflegeausbildung. Das ATA-OTA-Gesetz beschreibt als ihre eigenverantwortliche Aufgabe unter anderem die Überwachung in Aufwacheinheiten außerhalb von Intensivstationen. [20] Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege setzt dagegen eine Erlaubnis nach Krankenpflege-, Altenpflege- oder Pflegeberufegesetz voraus; ATA sind dort nicht als Zugangsberuf genannt. [1] Fachpflegekräfte decken beide Bereiche ab – Intensivstation und Anästhesie.

Was den Beruf ausmacht

Kontinuierliche Überwachung

Vitalfunktionen, Beatmung und Medikamentenwirkung werden rund um die Uhr beobachtet und bewertet; Veränderungen müssen früh erkannt werden.

Komplexe Medizintechnik

Beatmungsgeräte, Monitoring, Spritzenpumpen, Nierenersatzverfahren und Narkosegeräte gehören zum Arbeitsplatz.

Pflege in Grenzsituationen

Die Weiterbildung behandelt ausdrücklich, Lebenssituationen wahrzunehmen und Entscheidungen zu begleiten – bis zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen. [2]

Enge Teamarbeit

Die Arbeit erfolgt in direkter Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten der Intensivmedizin und Anästhesiologie sowie mit Atmungs- und Physiotherapie.

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

Der Alltag verbindet Pflege schwer kranker Menschen mit Überwachung, Beatmung und Medizintechnik.

Intensivpflege

  • Pflegeprozess bei schwer kranken Patientinnen und Patienten steuern und dokumentieren
  • Hämodynamisches und respiratorisches Monitoring, Interpretation von Messwerten und Blutgasen
  • Pflege beatmeter Patientinnen und Patienten, Atemwegsmanagement, Mitwirkung beim Weaning
  • Umgang mit zentralen Zugängen, Drainagen, Kathetern und kontinuierlich laufenden Medikamenten
  • Positionierung, Frühmobilisation, Prophylaxen und Delirmanagement
  • Mitwirkung bei Reanimation, Intubation, Bronchoskopie und Nierenersatzverfahren

Anästhesiepflege

  • Narkosearbeitsplatz und Geräte vorbereiten und prüfen
  • Patientinnen und Patienten übernehmen, Identität, Nüchternheit und Unterlagen kontrollieren
  • Assistenz bei Narkoseeinleitung, Atemwegssicherung und Regionalanästhesie
  • Überwachung während des Eingriffs, Dokumentation, Ausleitung
  • Übergabe und Überwachung im Aufwachraum

Inhalte der Fachmodule „Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen betreuen“, „… und Traumata versorgen“ und „Die pflegerische Verantwortung im anästhesiologischen Versorgungsprozess wahrnehmen“ [2]

Arbeitszeit und Arbeitsumgebung

Intensivstationen sind rund um die Uhr besetzt; gearbeitet wird im Wechselschichtdienst mit Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten. Die Pflegepersonaluntergrenzen unterscheiden deshalb ausdrücklich zwischen Tag- und Nachtschicht. [8] In der Anästhesie richtet sich der Dienst nach dem OP-Programm; hinzu kommen Bereitschafts- oder Rufdienste für Notfalleingriffe. Wer in beiden Bereichen eingesetzt ist, wechselt je nach Dienstplan zwischen Station und OP.

Verantwortung und Befugnisse

Auch in der Intensivpflege bleibt der Pflegeprozess eine vorbehaltene Tätigkeit von Pflegefachpersonen: Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflegequalität. [7] Ärztlich angeordnete Maßnahmen – etwa die Anpassung von Katecholamin- oder Sedierungsdosierungen nach Zielvorgaben – führen sie im Rahmen der Delegation durch; Indikationsstellung und Therapieentscheidung bleiben ärztliche Aufgaben. Die Weiterbildung vertieft Kernaufgaben im Versorgungsprozess, Hygieneanforderungen sowie die Versorgung von Menschen mit Infektionserkrankungen. [2]

Belastungen

Die Arbeit verbindet hohe Verantwortung mit Zeitdruck in Notfallsituationen. Dazu kommen körperliche Anforderungen beim Positionieren schwer kranker Menschen, Schichtdienst, Infektionsschutz und die emotionale Belastung durch Sterbebegleitung und Gespräche mit Angehörigen. Supervision, Fallbesprechungen und ethische Fallberatung sind in vielen Kliniken etabliert, aber nicht überall vorhanden.

Was Fachpflegekräfte dürfen – und was nicht

Die Fachweiterbildung ist keine eigene Berufserlaubnis. Sie qualifiziert für ein Fachgebiet, erweitert aber nicht automatisch die rechtlichen Befugnisse. Maßgeblich bleiben das Pflegeberufegesetz und die Delegation durch Ärztinnen und Ärzte. Seit dem 01.01.2026 können Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen, soweit sie die dafür vorgesehenen Kompetenzen nachweisen (§ 4a PflBG). [7] Welche Aufgaben im Einzelfall übertragen werden, regeln Klinik, Abteilung und Dienstanweisungen.

Weiterbildung

Fachweiterbildung: Zugang, Aufbau, Prüfung

Die Fachweiterbildung dauert berufsbegleitend mindestens zwei Jahre und endet mit einer praktischen und mündlichen Prüfung.

Grundlage
DKG-Empfehlung zur pflegerischen Fachweiterbildung vom 03./04.07.2023 oder landesrechtliche Weiterbildungsregelung [1]
Dauer
berufsbegleitend mindestens zwei, höchstens fünf Jahre [1]
Umfang
mindestens 720 Stunden Theorie (à 45 Minuten) und mindestens 1.800 Stunden praktische Weiterbildung (à 60 Minuten) [1]
Lernorte
von der DKG bzw. Landesbehörde anerkannte Weiterbildungsstätte, Intensivstationen und Anästhesie der Klinik und kooperierender Häuser [1, 6]
Abschluss
praktische und mündliche Abschlussprüfung; Urkunde mit Weiterbildungsbezeichnung [1, 4]

Zugangsvoraussetzungen

Zugelassen wird nach § 4 der DKG-Empfehlung, wer eine Erlaubnis nach dem Krankenpflegegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Pflegeberufegesetz besitzt und nach Erteilung der Erlaubnis mindestens sechs Monate in Vollzeit im Fachgebiet gearbeitet hat; bei Teilzeit verlängert sich diese Zeit entsprechend. Die Leitung der Weiterbildungsstätte prüft die Voraussetzungen vor Beginn. [1] Zugangsberufe sind damit Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegende sowie Altenpflegende. [2] In der Praxis wählen Kliniken die Teilnehmenden meist aus dem eigenen Personal aus und übernehmen Kosten und Freistellung, häufig verbunden mit einer Bindungsvereinbarung.

Aufbau: Basismodul und Fachmodule

Alle DKG-Fachweiterbildungen sind modular aufgebaut. Das gemeinsame Basismodul „Entwicklungen begründet initiieren und gestalten“ umfasst 80 Stunden. [5] Die 640 Stunden der Fachmodule verteilen sich in der Intensiv- und Anästhesiepflege auf sieben Module: [2]

Fachmodule Intensiv- und Anästhesiepflege nach DKG-Empfehlung
ModulInhaltStunden
F IA M IKernaufgaben im Versorgungsprozess wahrnehmen90
F IA M IIPatienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen betreuen136
F IA M IIIPatienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Traumata versorgen94
F IA M IVLebenssituationen wahrnehmen und Entscheidungen begleiten88
F IA M VDie pflegerische Verantwortung im anästhesiologischen Versorgungsprozess wahrnehmen120
F IA M VIFördernde Konzepte umsetzen64
F IA M VIISpezifische Hygieneanforderungen umsetzen und Menschen mit Infektionserkrankungen versorgen48

Summe der Fachmodule 640 Stunden, zusammen mit dem Basismodul 720 Stunden. Quellen: DKG, Anlage IV (Fassung ab 01.05.2022) [2]; Erläuterungen [5]

Bis zu 25 Prozent der Theorie dürfen als selbstgesteuertes Lernen stattfinden. [1]

Praktische Weiterbildung

Die mindestens 1.800 Praxisstunden gliedern sich in je mindestens 500 Stunden operative Intensivpflege, konservative (internistische oder neurologische) Intensivpflege und Anästhesiepflege. Weitere 300 Stunden verteilen sich auf diese Bereiche oder andere Funktionsbereiche. [3] Mindestens zehn Prozent der praktischen Weiterbildung finden unter Anleitung statt; eine Praxisanleiterin oder ein Praxisanleiter mit eigener Fachweiterbildung betreut in der Regel höchstens zehn Teilnehmende. [1]

Prüfungen

  1. Modulprüfungen

    Jedes Modul schließt mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung der Weiterbildungsstätte ab; eine Wiederholung ist einmal möglich. [1]

  2. Praktische Leistungsnachweise

    Drei benotete Nachweise an Patientinnen und Patienten, nicht in der Simulation; in der Intensiv- und Anästhesiepflege muss einer davon in der Anästhesiepflege erbracht werden. [1]

  3. Praktische Abschlussprüfung

    Pflege in einer komplexen Situation, bewertet von zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfern; sie findet in der Intensiv- und in der Anästhesiepflege statt. Die Intensivpflege zählt zu zwei Dritteln, die Anästhesiepflege zu einem Drittel. [1]

  4. Mündliche Abschlussprüfung

    Im letzten Weiterbildungsmonat, in der Regel höchstens 30 Minuten je Teilnehmerin oder Teilnehmer. Die Gesamtnote ergibt sich aus Modulprüfungen, Leistungsnachweisen und beiden Abschlussprüfungen. [1]

Fehlzeiten durch Urlaub, Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit werden angerechnet; die Mindeststunden von 720 Stunden Theorie und 1.800 Stunden Praxis müssen trotzdem erreicht werden. [1]

DKG-Empfehlung oder Landesrecht

Die DKG-Empfehlung ist eine Empfehlung der Krankenhausträger, kein Gesetz. Sie dient als Muster, wo ein Land keine eigene Regelung erlassen hat. In Ländern mit Weiterbildungsverordnung tritt die zuständige Landesbehörde an die Stelle der DKG, etwa bei der Anerkennung der Weiterbildungsstätten; in Bayern übernimmt die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) diese Rolle. [1] Für den Vergleich von DKG- und Landesweiterbildungen stellt die DKG Gegenüberstellungen von Theorie- und Praxisanteilen bereit. [6] Welche Regelung gilt, hängt vom Sitz der Weiterbildungsstätte ab; Auskunft geben Weiterbildungsstätte und zuständige Landesbehörde.

Neue Fassung seit Juli 2023

Die aktuelle DKG-Empfehlung gilt seit dem 04.07.2023 und ersetzt die Fassung vom 14./15.03.2022. [1] Für Weiterbildungen, die nach älteren Fassungen begonnen wurden, sind die jeweiligen Übergangsregelungen maßgeblich. Die Modulübersicht und die Einsatzzeiten stellt die DKG weiterhin in der Fassung ab 01.05.2022 bereit. [6]

Rahmenbedingungen

Personalvorgaben und Fachweiterbildungsquoten

Untergrenzen, G-BA-Richtlinien und OPS-Strukturmerkmale bestimmen, wie Intensivstationen besetzt sein müssen.

Kaum ein Pflegebereich ist so stark durch Personalvorgaben geprägt wie die Intensivmedizin. Für Fachpflegekräfte ist dabei wichtig zu unterscheiden, ob eine Vorgabe nur die Zahl der Pflegekräfte oder auch ihre Qualifikation betrifft.

Personalvorgaben mit Bezug zur Intensivpflege (Stand Oktober 2026)
RegelungInhaltFachweiterbildung
PpUGV, § 6Intensivmedizin: höchstens 2 Patienten je Pflegekraft in der Tagschicht, 3 in der Nachtschicht; Hilfskraftanteil höchstens 5 %keine Quote
QFR-RL des G-BAPerinatalzentren Level 1 und 2: Pflegeschlüssel 1:2, bei erhöhtem Bedarf 1:1, bei geringem 1:440 % (Level 1) bzw. 30 % (Level 2) mit Fachweiterbildung pädiatrische Intensivpflege
OPS 8-98dIntensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter40 % pädiatrische Intensiv- (und Anästhesie-)pflege
OPS 8-980 / 8-98fIntensivmedizinische Komplexbehandlung Erwachsener: Team aus Pflege und Ärzten in akuter Behandlungsbereitschaftkeine Quote
Leistungsgruppe 64 (§ 135e SGB V)Intensivmedizin: Qualitätskriterien zu ärztlichem Personal und Ausstattungkeine pflegerischen Kriterien

Quellen: PpUGV [8]; QFR-RL [9]; OPS 2026 [10]; SGB V, Anlage 1 [11]

Pflegepersonaluntergrenzen

Seit dem 01.02.2021 gilt in der Intensivmedizin eine Untergrenze von zwei Patientinnen und Patienten je Pflegekraft in der Tagschicht und drei in der Nachtschicht; der Anteil von Pflegehilfskräften darf in beiden Schichten höchstens 5 Prozent betragen. Bis Januar 2021 lagen die Werte bei 2,5 zu 1 und 3,5 zu 1. [8] Die Untergrenzen legen eine Mindestbesetzung fest, keine Qualifikationsquote: Pflegekräfte mit und ohne Fachweiterbildung zählen gleich.

Früh- und Neugeborenenintensivpflege

Am deutlichsten wirkt eine Fachweiterbildungsquote in der Neonatologie. Die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene des Gemeinsamen Bundesausschusses verlangt in Perinatalzentren einen festgelegten Anteil von Pflegekräften mit Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ bzw. „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ nach DKG-Empfehlung oder gleichwertigem Landesrecht; Pflegekräfte in dieser Weiterbildung werden zur Hälfte angerechnet. Der Pflegeschlüssel von 1:2, bei besonders intensivpflichtigen Kindern 1:1, muss ab 2027 in allen Schichten eingehalten werden (2026: 95 Prozent der Schichten). [9] Auch die pädiatrische intensivmedizinische Komplexbehandlung im OPS setzt als Strukturmerkmal eine Fachweiterbildungsquote von 40 Prozent voraus. [10]

Erwachsenenintensivmedizin

Für die Abrechnung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung bei Erwachsenen (OPS 8-980 und 8-98f) nennt der OPS 2026 ärztliche und apparative Strukturmerkmale, aber keine Fachweiterbildungsquote für die Pflege. [10] Auch die Qualitätskriterien der Leistungsgruppe Intensivmedizin im Rahmen der Krankenhausreform betreffen ärztliches Personal und Ausstattung, nicht die Pflegequalifikation. [11] Kliniken setzen sich eigene Ziele für den Anteil weitergebildeter Pflegekräfte; Fachgesellschaften empfehlen ebenfalls Quoten, die rechtlich aber nicht verbindlich sind.

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit sieht der TVöD die Entgeltgruppe P 9 vor.

3.992 €
Einstieg TVöD P 9
Stufe 2, brutto im Monat, mit Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit, ab 01.05.2026
4.662 €
P 9, Endstufe
Stufe 6, Tabellenentgelt ohne Zulagen und Zuschläge, ab 01.05.2026
5.057 €
Median laut BA
Fachkrankenpflege, Spezialistenniveau, Vollzeit, inkl. Sonderzahlungen, 31.12.2025

Quellen: Entgeltordnung VKA [12]; P-Tabelle TVöD (VKA) [13, 14]; Entgeltatlas [15]

Eingruppierung im TVöD

In kommunalen Krankenhäusern regelt die Entgeltordnung zum TVöD (VKA) die Eingruppierung. Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit sind in der Entgeltgruppe P 9 (Fallgruppe 1) eingruppiert. Als Fachweiterbildung gilt nach der Protokollerklärung eine Weiterbildung nach der DKG-Empfehlung vom 29.09.2015 oder eine danach gleichwertige Weiterbildung. [12] Entscheidend ist also beides: der Abschluss und eine Tätigkeit im Fachgebiet.

Wer ohne abgeschlossene Fachweiterbildung auf einer Intensivstation arbeitet, ist in der Regel in P 7 eingruppiert. Die Entgeltordnung nennt jedoch Tätigkeiten in Spezialbereichen, für die eine DKG-Fachweiterbildung vorgesehen ist, als Beispiel für besonders schwierige Tätigkeiten; hebt sich die Tätigkeit dadurch erheblich heraus, kommt P 8 in Betracht. [12]

TVöD VKA, P-Tabelle: Monatsentgelt brutto ab 01.05.2026 (Laufzeit bis 31.03.2027)
StufeP 8P 9
Stufe 23.701,21 €3.992,39 €
Stufe 33.862,80 €4.184,40 €
Stufe 44.075,58 €4.312,38 €
Stufe 54.247,92 €4.558,59 €
Stufe 64.488,98 €4.662,42 €

Stufe 1 ist in P 8 und P 9 nicht besetzt. Vom 01.04.2025 bis 30.04.2026 galten in P 9 3.883,65 € (Stufe 2) bis 4.535,43 € (Stufe 6). Quellen: [13, 14]

Zulagen

Wer zeitlich überwiegend Patientinnen und Patienten in Einheiten für Intensivmedizin pflegt – dazu zählen Intensivbehandlung, Intensivüberwachung und entsprechende Wachstationen –, erhält nach der Entgeltordnung eine monatliche Intensivzulage von 100 €, solange diese Tätigkeit ausgeübt wird. [12] Hinzu kommen im Schichtbetrieb Wechselschicht- oder Schichtzulagen, Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die Jahressonderzahlung; deren Höhe hängt vom Dienstplan und vom anwendbaren Tarifvertrag ab. In der Anästhesie ohne Intensivtätigkeit fällt die Intensivzulage nicht an.

Was die Statistik zeigt

Die Bundesagentur für Arbeit ordnet Fachkrankenpflegekräfte – im Schlüsselverzeichnis etwa die Benennungen „Anästhesieschwester/-pfleger“ und „Fachkrankenschwester/-pfleger“ – der Berufsgattung 81313 zu, der Fachkrankenpflege auf Spezialistenniveau. [16] Diese Gattung umfasst alle Fachkrankenpflege-Spezialisierungen, nicht nur Intensiv und Anästhesie. Der Median des Bruttomonatsentgelts lag dort zum 31.12.2025 bei 5.057 €; ein Viertel verdiente weniger als 4.379 €, ein Viertel mehr als 5.760 €. Grundlage sind 29.497 Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende. Zum Vergleich: In der Gesundheits- und Krankenpflege auf Fachkraftniveau (81302) lag der Median bei 4.587 €. [15] Über alle Berufe betrug er 4.217 €. [17]

Tarif und Statistik unterscheiden sich

Die Tariftabelle zeigt Monatswerte ohne Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlung. Der Entgeltatlas erfasst dagegen alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bundesweit, rechnet Sonderzahlungen anteilig ein und schließt Beschäftigte mit Leitungs- oder Zusatzfunktionen ein. Beide Werte sind daher nicht direkt vergleichbar.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Tarif und Träger: TVöD, TV-L an Universitätskliniken, kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien oder Haustarife privater Klinikketten
  • Abschluss und Einsatz: P 9 setzt die abgeschlossene Fachweiterbildung und eine entsprechende Tätigkeit voraus [12]
  • Schicht- und Bereitschaftsdienste: Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
  • Intensivzulage: bei überwiegender Tätigkeit auf einer Intensiveinheit
  • Berufserfahrung: Stufenaufstieg innerhalb der Entgeltgruppe
  • Funktion: Praxisanleitung, Stations- oder Bereichsleitung

Karriere

Spezialisierung und Karriere

Atmungstherapie, pädiatrische Intensivpflege, Praxisanleitung und Leitung sind typische nächste Schritte.

Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege

Für Kinderintensivstationen und Neonatologie gibt es eine eigene DKG-Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ mit demselben modularen Grundaufbau. [5] Die DKG stellt eine Anrechnungsregelung zwischen der Intensiv- und Anästhesiepflege und der pädiatrischen Fachweiterbildung bereit; ebenso zwischen Intensiv- und Anästhesiepflege und Notfallpflege. [6] Wegen der Quoten in der QFR-RL ist die pädiatrische Weiterbildung in Perinatalzentren besonders gefragt. [9]

Weitere Spezialisierungen

Anschlussqualifikationen für Fachpflegekräfte Intensiv/Anästhesie (Auswahl)
QualifikationSchwerpunktUmfang
Atmungstherapie (DGP)Beatmung, Weaning, Diagnostik und Therapie bei Atemwegs- und Lungenerkrankungen720 Std., 2 Jahre
Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG)Kinderintensivstation, Neonatologiemit Anrechnung
Notfallpflege (DKG)Zentrale Notaufnahmemit Anrechnung
PraxisanleitungAnleitung in Ausbildung und Fachweiterbildungmind. 300 Std.

Quellen: DGP [19]; DKG [6, 1]

Die Weiterbildung zur Atmungstherapeutin oder zum Atmungstherapeuten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin richtet sich an Pflegefachpersonen und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Sie umfasst 720 Stunden in vier Modulen (280 Stunden Unterricht, 320 Stunden Praktika, 120 Stunden Selbststudium, Facharbeit und Prüfung) und wird an zwölf Zentren angeboten. In DGP-zertifizierten Weaning-Zentren ist die Beschäftigung von DGP-weitergebildeten Atmungstherapeutinnen oder -therapeuten Pflicht. [19]

Praxisanleitung in der Fachweiterbildung

Wer selbst Teilnehmende der Fachweiterbildung anleiten will, braucht nach DKG-Empfehlung die Fachweiterbildung und eine Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden. [1]

Leitung, Lehre und Studium

Mit Berufserfahrung führen Wege in die Stations- oder Bereichsleitung einer Intensivstation oder Anästhesieabteilung, in die Leitung einer Weiterbildungsstätte oder in die Lehre. Für die Leitung einer DKG-anerkannten Weiterbildungsstätte setzt die Empfehlung unter anderem einen Masterabschluss und eine Fachweiterbildung voraus. [1] Studiengänge in Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik oder Pflegemanagement sowie Masterstudiengänge mit klinischem Schwerpunkt (Advanced Nursing Practice) bauen auf der Fachweiterbildung auf. Einen Wechsel in ärztlich delegierte Aufgaben bietet das Studium zum Physician Assistant.

Andere Fachweiterbildungen

Weitere Fachweiterbildungen nach DKG-Empfehlung führen in den Operationsdienst, die Psychiatrie oder die Onkologie. [5]

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Intensivpflegekräfte werden bundesweit gesucht; Personalvorgaben machen sie für Kliniken unverzichtbar.

29.497
Vollzeitbeschäftigte
Fachkrankenpflege, Spezialistenniveau (81313), alle Fachgebiete, 31.12.2025
2,7
Engpass-Punktwert
Pflegeberufe auf Fachkraftebene, von max. 3,0; Engpassanalyse 2025
1:2 / 1:3
Untergrenze Intensiv
Patienten je Pflegekraft, Tag- bzw. Nachtschicht, seit 01.02.2021

Quellen: Entgeltatlas [15]; Fachkräfteengpassanalyse 2025 der BA [18]; PpUGV [8]

Nachfrage

In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit erreichen die Pflegeberufe auf Fachkraftebene durchschnittlich 2,7 von 3 Punkten; die BA spricht von einem seit Jahren flächendeckenden Fachkräftemangel in der Pflege. [18] Einen eigenen Wert für Fachkrankenpflegekräfte auf Spezialistenniveau nennt der Bericht nicht. Weil Intensivstationen feste Mindestbesetzungen einhalten müssen und Betten bei Unterschreitung gesperrt werden können, ist erfahrenes Intensivpersonal für Kliniken unmittelbar versorgungsrelevant. [8]

Wo Fachpflegekräfte arbeiten

Arbeitgeber sind vor allem Krankenhäuser mit Intensivstationen und Anästhesieabteilungen – von Grund- und Regelversorgern bis zu Universitätskliniken. Perinatalzentren und Kinderkliniken suchen gezielt Pflegefachpersonen mit pädiatrischer Fachweiterbildung. [9] Weitere Arbeitsfelder sind ambulante OP-Zentren, Intensivtransport, Weaning-Einheiten, außerklinische Intensivpflege und Personaldienstleister.

Entwicklungen

  • Krankenhausreform: Die Leistungsgruppe Intensivmedizin knüpft Qualitätskriterien an ärztliche Qualifikation und Ausstattung; Pflegequoten sind dort nicht festgelegt. [11]
  • Neonatologie: Die Pflegeschlüssel der QFR-RL müssen ab 2027 in allen Schichten erfüllt sein. [9]
  • Erweiterte Befugnisse: Mit § 4a PflBG können Pflegefachpersonen seit 2026 heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen, soweit sie die Kompetenzen nachweisen. [7]

Eignung

Für wen eignet sich die Fachweiterbildung?

Die Spezialisierung passt zu Pflegefachpersonen, die Akutmedizin, Technik und Verantwortung reizen.

Interessen

  • Akutmedizin, Physiologie und Pharmakologie
  • Medizintechnik und Messwerte
  • Arbeit an der Schnittstelle von Pflege und ärztlicher Therapie

Fähigkeiten im Alltag

  • Ruhe und Struktur in Notfällen
  • Genaue Beobachtung und sichere Dokumentation
  • Kommunikation mit Angehörigen in Krisen
  • Bereitschaft zu Schichtdienst und lebenslangem Lernen

Realistisch zu erwarten

  • Zwei Jahre oder mehr berufsbegleitende Weiterbildung neben dem Schichtdienst
  • Hohe Verantwortung, emotionale Belastung
  • Bessere Eingruppierung und breite Einsatzmöglichkeiten

Wer noch vor der Pflegeausbildung steht, kann die Intensivstation und die Anästhesie in Praxiseinsätzen kennenlernen. Bei der Entscheidung zwischen Pflegeausbildung mit späterer Fachweiterbildung und einer direkten Ausbildung zur ATA hilft die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. [22] Pflegefachpersonen, die eine Fachweiterbildung erwägen, sollten zunächst die sechs Monate Berufserfahrung im Fachgebiet sammeln und die Weiterbildungsplätze der eigenen Klinik erfragen. [1]

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Der Weg in die Intensiv- und Anästhesiepflege führt immer über einen Pflegeabschluss.

Einstieg über die Pflegeausbildung
Voraussetzung ist eine Erlaubnis als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann (oder nach altem Recht als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegende bzw. Altenpflegende) sowie sechs Monate Berufserfahrung im Fachgebiet. [1, 7]
Wechsel aus der ATA
ATA sind in der DKG-Empfehlung nicht als Zugangsberuf vorgesehen; der Weg zur Fachpflege führt über eine Pflegeausbildung. [1]
Wechsel zwischen Fachweiterbildungen
Für den Wechsel in die pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege oder in die Notfallpflege bestehen Anrechnungsregelungen der DKG. [6]
Landesrechtliche Abschlüsse
Gleichwertige landesrechtliche Qualifikationen werden nach § 24 der DKG-Empfehlung anerkannt; tariflich zählen DKG-Weiterbildungen und gleichwertige Weiterbildungen. [1, 12]
Ausländischer Abschluss
Zuerst ist die Anerkennung als Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz erforderlich. [7] Ob eine im Ausland erworbene Spezialisierung angerechnet wird, klären Weiterbildungsstätte, DKG bzw. Landesbehörde im Einzelfall.

Zum Anerkennungs-Finder [21]

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege?

Nach der DKG-Empfehlung dauert sie berufsbegleitend mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. Sie umfasst mindestens 720 Stunden Theorie und 1.800 Stunden praktische Weiterbildung. [1]

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Sie benötigen eine Erlaubnis als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegende oder Altenpflegende und mindestens sechs Monate Berufserfahrung im Fachgebiet in Vollzeit. [1] Die Plätze vergeben meist die Kliniken selbst.

Wie viel verdient eine Fachpflegekraft für Intensiv- und Anästhesiepflege?

Im TVöD (VKA) sind Fachpflegekräfte mit entsprechender Tätigkeit in P 9 eingruppiert: 3.992,39 € bis 4.662,42 € brutto im Monat ab 01.05.2026. [12, 13] Bei überwiegender Tätigkeit auf einer Intensiveinheit kommt eine Intensivzulage von 100 € hinzu. [12] Der Median der Fachkrankenpflege lag Ende 2025 bei 5.057 €. [15]

Was ist der Unterschied zur Anästhesietechnischen Assistenz (ATA)?

ATA erlernen die Anästhesie in einer eigenen dreijährigen Ausbildung ohne Pflegeabschluss. Fachpflegekräfte sind Pflegefachpersonen mit Weiterbildung und arbeiten zusätzlich auf der Intensivstation. [20, 1]

Wie läuft die Abschlussprüfung ab?

Nach den Modulprüfungen und drei praktischen Leistungsnachweisen folgen eine praktische Prüfung in Intensiv- und Anästhesiepflege und eine mündliche Prüfung. Die praktische Note gewichtet die Intensivpflege mit zwei Dritteln. [1]

Gibt es eine gesetzliche Fachweiterbildungsquote für Intensivstationen?

Für Erwachsenenintensivstationen schreiben weder die Pflegepersonaluntergrenzen noch der OPS 8-980/8-98f eine Quote vor. [8, 10] In der Neonatologie verlangt die QFR-RL des G-BA dagegen feste Anteile mit pädiatrischer Fachweiterbildung. [9]

Welche Bezeichnung darf ich nach der Weiterbildung führen?

Nach DKG-Empfehlung zum Beispiel „Pflegefachfrau für Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG)“ oder „Fach-Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG)“. [4] In Ländern mit eigener Verordnung gilt die landesrechtliche Bezeichnung.

Stellenangebote

Stellen für Intensiv- und Anästhesiepflege bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Fachpflegekräfte Intensiv- und Anästhesiepflege finden Sie in der Berufsgruppe „Pflege“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

22 Quellen
  1. DKG-Empfehlung zur pflegerischen Fachweiterbildung, Präsidiumsbeschluss vom 03./04.07.2023 (in Kraft seit 04.07.2023); insbesondere §§ 3, 4, 8, 10, 12, 15, 18, 21 und 24. Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Anlage IV zur DKG-Empfehlung: Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege – Fachmodule F IA M I bis VII (Modulübersicht). Deutsche Krankenhausgesellschaft, Fassung ab 01.05.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Einsatzzeiten der praktischen Weiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege. Deutsche Krankenhausgesellschaft, Fassung ab 01.05.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Muster: Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „… für Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG)“. Deutsche Krankenhausgesellschaft, Fassung ab 04.07.2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Anlage I: Erläuterungen zur DKG-Empfehlung vom 14./15.03.2022 für die modularisierten pflegerischen Fachweiterbildungen. Deutsche Krankenhausgesellschaft, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Themenseite Intensiv- und Anästhesiepflege (Downloads, Gegenüberstellungen zu Landesverordnungen, Anrechnungsregelungen). Deutsche Krankenhausgesellschaft, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17.07.2017, zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 371); insbesondere §§ 1, 4 und 4a. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), § 6 Pflegepersonaluntergrenzen (Intensivmedizin). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL), zuletzt geändert am 18.06.2026, in Kraft seit 11.08.2026; Anlage 1, Abschnitte I.2.2 und II.2.2. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. OPS Version 2026, Kodes 8-980, 8-98d und 8-98f (intensivmedizinische Komplexbehandlung). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), Anlage 1 zu § 135e: Leistungsgruppen und Qualitätskriterien (Leistungsgruppe 64 Intensivmedizin). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. TVöD – Anlage 1 Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XI Nr. 1 (Beschäftigte in der Pflege): Entgeltgruppen P 8 und P 9 mit Protokollerklärungen Nr. 1, 2, 4 und 6. Lesefassung, veröffentlicht vom dbb beamtenbund und tarifunion, 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Entgelttabelle Pflegedienst (P-Tabelle, TVöD VKA) ab 01.04.2025 und ab 01.05.2026. Haufe Online-Redaktion, öffentlicher Dienst (ergänzende Quelle), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Entgelttabelle TVöD-P, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027. oeffentlichen-dienst.de (ergänzende Quelle), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit 2010 (Klassifikation der Berufe 2010): „Anästhesieschwester/-pfleger“ 81313; „Fachkrankenschwester/-pfleger“ als Beispiel für Anforderungsniveau 3 (81313). Bundesagentur für Arbeit, Stand 02/2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik 2025. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Oktober 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt). Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Weiterbildung Atmungstherapie – DGP-Akademie. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-G) vom 14.12.2019, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.07.2026; insbesondere § 9. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Anerkennung in Deutschland – Anerkennungs-Finder. Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Hilfe bei der Berufswahl – Angebote der Berufsberatung. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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