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Berufsprofil · Ärzte

Fachärztin / Facharzt für Anästhesiologie. Weiterbildung, Dienste, Gehalt.

Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie führen Narkosen und Regionalanästhesien durch, sichern die Vitalfunktionen bei Eingriffen und arbeiten in Intensiv-, Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin. Die Weiterbildung nach der Approbation dauert mindestens 60 Monate, davon 12 Monate Intensivmedizin, und endet mit einer Prüfung vor der Landesärztekammer.

Weiterbildung
60 Monatedavon 12 Monate Intensivmedizin, MWBO
Zugang
Approbationoder ärztliche Berufserlaubnis
Abschluss
Prüfung vor der ÄrztekammerFacharztbezeichnung Anästhesiologie
Tarif Facharzt
7.552–9.699 €brutto im Monat, TV-Ärzte/VKA, ab 06/2026
Mittleres Entgelt
über 8.050 €Median Vollzeit, Ende 2025, BA
Arbeitsmarkt
EngpassberufEngpassanalyse 2025 der BA

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Anästhesist betreut am Kopfende des OP-Tischs eine Patientin während eines Eingriffs

Überblick

Das Fach im Überblick

Anästhesiologie verbindet Narkose, Intensiv-, Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin in einem Gebiet.

Die Anästhesiologie ist das ärztliche Fachgebiet für Narkose und Schmerzausschaltung bei Operationen und Untersuchungen. Nach der Weiterbildungsordnung umfasst sie die Allgemein-, Regional- und Lokalanästhesie einschließlich Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie intensiv-, notfall- und schmerzmedizinische Maßnahmen. [3] Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) beschreibt das Fach entsprechend mit fünf Säulen: Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin. [4]

Fachärztin oder Facharzt für Anästhesiologie wird, wer nach der Approbation die mindestens 60-monatige Weiterbildung abschließt und die Prüfung vor der Landesärztekammer besteht. [1, 3] Allgemeine Regeln zu Weiterbildung, Prüfung und Tarifgruppen beschreibt das Profil Fachärztin / Facharzt, Studium und Approbation das Profil Ärztin / Arzt. Diese Seite behandelt die Besonderheiten des Fachs.

Typische Einsatzorte

  • Operationssäle, Eingriffsräume und Aufwachräume von Krankenhäusern
  • Intensivstationen, häufig unter anästhesiologischer Leitung
  • Notarztdienst im Rettungsdienst und innerklinische Notfallteams
  • Schmerzdienste, Schmerzambulanzen und schmerztherapeutische Praxen
  • Ambulante Anästhesie in Praxen, OP-Zentren und Krankenhäusern
  • Palliativstationen und palliativmedizinische Dienste

Was das Fach ausmacht

Verantwortung für die Vitalfunktionen

Während der Chirurg operiert, sichern Anästhesistinnen und Anästhesisten Atmung, Kreislauf und Schmerzfreiheit – vom Aufklärungsgespräch bis zur Übergabe aus dem Aufwachraum. [3]

Facharztstandard

Nach den gemeinsamen Stellungnahmen von DGAI und Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) ist eine Narkose eine ärztliche Leistung, die jederzeit nach Facharztstandard erbracht werden muss. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung arbeiten deshalb anfangs unter unmittelbarer Aufsicht erfahrener Kolleginnen und Kollegen. [6]

Querschnittsfach

Anästhesistinnen und Anästhesisten arbeiten für nahezu alle operativen und interventionellen Fächer, von der Kinderchirurgie über die Geburtshilfe bis zur Neurochirurgie. Die Weiterbildungsinhalte spiegeln diese Breite wider. [3]

Akutmedizin im Team

In OP, Intensivstation und Notarztdienst arbeiten Ärztinnen und Ärzte eng mit Anästhesie- und Intensivpflege, ATA und Rettungsdienst zusammen; die medizinische Verantwortung für das Anästhesieverfahren bleibt ärztlich. [6]

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsfelder

Vom Prämedikationsgespräch über den OP bis zur Intensivstation und zum Notarzteinsatz.

Anästhesie im OP

  • Prämedikationsvisite: Anamnese, Risikoeinschätzung, Aufklärung und Wahl des Verfahrens
  • Allgemeinanästhesie mit Atemwegssicherung, auch bei erschwertem Atemweg
  • Rückenmarksnahe und periphere Regionalanästhesie, häufig ultraschallgestützt
  • Narkoseführung, Monitoring, Volumen- und Transfusionstherapie
  • Anästhesie bei Kindern, Schwangeren und in der Geburtshilfe

Intensiv-, Notfall- und Schmerzmedizin

  • Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Versagen mehrerer Organsysteme
  • Beatmung, Analgosedierung, zentrale und arterielle Zugänge, Bronchoskopie
  • Reanimation, Schockraum- und Traumaversorgung, Transportbegleitung
  • Akutschmerztherapie nach Operationen, Katheterverfahren, Grundlagen chronischer Schmerzen
  • Basisbehandlung palliativmedizinisch zu versorgender Patientinnen und Patienten

Quelle: Weiterbildungsinhalte Anästhesiologie nach MWBO 2018 [3]

Ablauf einer Narkose

  1. Vorbereitung

    Im Prämedikationsgespräch klären Anästhesistinnen und Anästhesisten über das Verfahren und seine Risiken auf, bewerten Vorerkrankungen und legen das Anästhesieverfahren fest. [3]

  2. Einleitung

    Bei Ein- und Ausleitung der Narkose muss die Anästhesistin oder der Anästhesist nach der Münsteraner Erklärung persönlich anwesend sein. [6]

  3. Narkoseführung

    Während des Eingriffs überwacht das Team Atmung, Kreislauf und Narkosetiefe. Die Überwachung darf nur ausnahmsweise, in unkomplizierten Fällen und bei sofortiger Verfügbarkeit der Ärztin oder des Arztes an qualifiziertes nichtärztliches Personal übertragen werden; Entscheidungen über Beatmung, Medikamente oder Transfusionen bleiben ärztlich. [6]

  4. Aufwachraum

    Die Aufwacheinheit steht unter anästhesiologischer Verantwortung; verlegt wird nach ärztlich festgelegten Kriterien, und eine Anästhesistin oder ein Anästhesist muss kurzfristig erreichbar sein. [7]

Zusammenarbeit mit ATA und Anästhesiepflege

Im Anästhesieteam arbeiten Ärztinnen und Ärzte mit Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten (ATA) und mit Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege zusammen. Nichtärztliches Personal kann bei Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge qualifiziert assistieren; Umfang und Grenzen der Mitwirkung legt die verantwortliche Anästhesistin oder der verantwortliche Anästhesist fest, eine eigenverantwortliche Narkose durch nichtärztliches Personal ist nach BDA und DGAI unzulässig. [6] Routinemäßig geplante Parallelnarkosen lehnen die Fachgesellschaften ab; über Ausnahmen entscheidet die Ärztin oder der Arzt vor Ort im Einzelfall, wobei Blick- oder Rufkontakt bestehen muss. [6] Auf der Intensivstation und im OP gehört außerdem die Zusammenarbeit mit OTA, Chirurgie und Rettungsdienst zum Alltag.

Unterschiede nach Einsatzbereich

Krankenhaus
Hauptarbeitsort des Fachs: Ende 2025 arbeiteten 21.499 der 28.832 berufstätigen Anästhesistinnen und Anästhesisten stationär, darunter 1.558 in leitender Funktion. [23] Typisch sind OP-Programm am Tag sowie Bereitschafts- oder Rufdienste für Notfalloperationen, Kreißsaal, Schockraum und Intensivstation.
Intensivstation
Für die Leistungsgruppe Intensivmedizin der Krankenhausreform müssen Kliniken mindestens drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärztinnen oder Fachärzte vorhalten, jederzeit mindestens in Rufbereitschaft; mindestens eine bzw. einer davon muss die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin haben oder Fachärztin bzw. Facharzt für Anästhesiologie sein. [12]
Notarztdienst
Im Rettungsdienst dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit Notarztqualifikation mitwirken; in Bayern legt etwa die Landesärztekammer die Anforderungen im Einzelnen fest. [13] Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin kann schon während der Facharztweiterbildung erworben werden (siehe Karriere). [9]
Ambulante Anästhesie
Narkosen für ambulante Eingriffe in Praxen, OP-Zentren und Kliniken; die Weiterbildung verlangt dafür eigene Richtzahlen. [3] Ende 2025 waren 2.516 Anästhesistinnen und Anästhesisten niedergelassen und 2.135 ambulant angestellt. [23]
Schmerz- und Palliativmedizin
Akutschmerzdienst, Schmerzambulanz oder Palliativstation – mit den Zusatz-Weiterbildungen Spezielle Schmerztherapie oder Palliativmedizin auch als Schwerpunkt der eigenen Tätigkeit. [10, 11]

Weiterbildung

Die Facharztweiterbildung Anästhesiologie

60 Monate unter Befugnis, davon 12 Monate Intensivmedizin, mit verbindlichen Richtzahlen für zentrale Verfahren.

Rechtsgrundlage
Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer; Muster ist die MWBO 2018 der Bundesärztekammer, die nur empfehlenden Charakter hat. [1, 2]
Voraussetzung
Approbation oder Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs. [1]
Mindestdauer
60 Monate Anästhesiologie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten. [3]
Pflichtabschnitt
12 Monate Intensivmedizin. [3]
Andere Gebiete
Bis zu 12 Monate können zum Kompetenzerwerb in anderen Gebieten abgeleistet werden. [3]
Abschluss
Prüfung vor der Landesärztekammer, danach Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt für Anästhesiologie. [1, 5]

Inhalte und Richtzahlen

Die Weiterbildungsordnung beschreibt Kenntnisse sowie Erfahrungen und Fertigkeiten; für viele Verfahren nennt sie Richtzahlen, die im Logbuch nachgewiesen werden. Die folgende Auswahl stammt aus dem fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan der Bundesärztekammer. [3]

Ausgewählte Richtzahlen der Facharztweiterbildung Anästhesiologie (MWBO 2018)
BereichVerfahrenRichtzahl
AllgemeinanästhesieAnästhesieverfahren gesamt, davon 300 bei abdominellen Eingriffen und 100 bei Patientinnen und Patienten ab ASA 31.800
KinderanästhesieSäuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr50
GeburtshilfeAnästhesien bei Schwangeren und in der Geburtshilfe, davon 25 bei Kaiserschnitten50
Kopf-Hals-BereichAnästhesien bei Operationen im Kopf-Hals-Bereich100
Regionalanästhesierückenmarksnahe Verfahren sowie periphere Verfahrenje 50
Ambulante AnästhesieAnästhesien bei ambulanten Patientinnen und Patienten50
Atemwegfiberoptische Techniken (bis zur Hälfte in Simulation) / videoassistierte Intubation25 / 20
Ultraschallz. B. zentralvenöse Punktion, Pleurapunktion, Regionalanästhesie50
IntensivmedizinBehandlung bei Funktionsstörungen von mindestens zwei vitalen Organsystemen100
Gefäßzugängezentralvenöse / arterielle Zugängeje 30
ZwischenfallmanagementZwischenfalltraining5

Quelle: Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan Anästhesiologie der Bundesärztekammer, Stand 2020 [3]. Maßgeblich sind Weiterbildungsordnung und Logbuch der zuständigen Landesärztekammer.

Weitere Inhalte ohne feste Zahl sind unter anderem neurochirurgische, thorakale und kardiovaskuläre Anästhesie, Anästhesie außerhalb des OP (etwa bei CT oder MRT), Notfall- und Traumaversorgung, Reanimation aller Altersgruppen, schmerzmedizinische Verfahren und die palliativmedizinische Basisbehandlung. [3]

Typischer Weg durch die Weiterbildung

Eine feste Reihenfolge schreibt die Weiterbildungsordnung nicht vor. [3] In der Praxis beginnen viele mit Routineeingriffen unter Aufsicht und übernehmen schrittweise komplexere Verfahren, Spezialbereiche, den Intensivabschnitt und eigenständige Dienste. Für die Prüfungsvorbereitung haben DGAI und BDA einen gemeinsamen Facharzt-Lernplan herausgegeben. [5] Wie Zeugnisse, Zulassung und Facharztprüfung allgemein ablaufen, erläutert das Profil Fachärztin / Facharzt.

Teilzeit und Arbeitsvertrag

  • Teilzeit: möglich, in der Regel ab der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit; die Weiterbildung verlängert sich entsprechend. [1]
  • Befristung: Verträge in der Facharztweiterbildung dürfen nach dem ÄArbVtrG bis zu insgesamt acht Jahre befristet werden, wenn die Beschäftigung einer strukturierten Weiterbildung dient. [18]
  • Weiterbildungsbefugnis: Der Umfang der Befugnis der Abteilung entscheidet, wie viele Monate dort anrechenbar sind. Vor einem Stellenwechsel lohnt die Frage nach der Befugnis und dem Intensivabschnitt. [1]

Arbeitszeit

Dienste und Arbeitszeit

Bereitschaftsdienste sind in der Anästhesiologie die Regel; Tarifvertrag und Arbeitszeitgesetz setzen die Grenzen.

Narkosen für Notfalloperationen, Kaiserschnitte und Schockraumversorgung fallen rund um die Uhr an. Anästhesiologische Abteilungen organisieren die Versorgung außerhalb des Regeldienstes deshalb meist über Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften oder Schichtmodelle. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt nach dem TV-Ärzte/VKA durchschnittlich 40 Stunden pro Woche. [14]

Bereitschaftsdienst nach TV-Ärzte/VKA

Bereitschaftsdienst wird je nach durchschnittlichem Anteil tatsächlicher Arbeit in Stufen als Arbeitszeit bewertet und mit einem eigenen Stundenentgelt vergütet. [14]

Bewertung des Bereitschaftsdienstes nach § 12 TV-Ärzte/VKA
StufeArbeitsleistung im DienstBewertung als Arbeitszeit
Stufe Ibis 25 %70 %
Stufe IImehr als 25 bis 40 %85 %
Stufe IIImehr als 40 bis 49 %100 %

Quelle: TV-Ärzte/VKA in der Fassung des 10. Änderungstarifvertrags [14]

  • Zuschlag: Für jede Bereitschaftsdienststunde gibt es 15 % Zuschlag, der nicht in Freizeit abgegolten werden kann. Ab mehr als vier Diensten im Monat erhöht sich die Bewertung um 10 Prozentpunkte, mit jedem weiteren Dienst um weitere 10 Prozentpunkte. [14]
  • Anzahl: Grundsätzlich sind höchstens vier Bereitschaftsdienste im Kalendermonat anzuordnen. [14]
  • Stundenentgelt: Seit 1. Juni 2026 beträgt es in der Entgeltgruppe I (Ärztin/Arzt) je nach Stufe 36,86 € bis 39,66 €, in der Facharztgruppe 43,83 € bis 46,64 €. [15]
  • Rufbereitschaft: nur zulässig, wenn Arbeit erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen anfällt; höchstens 13 Rufbereitschaften im Monat. Vergütet wird eine Tagespauschale, Einsätze zusätzlich als Arbeitszeit. [14]

Lange Dienste und Opt-out

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt Tarifverträgen, die tägliche Arbeitszeit über zehn Stunden zu verlängern, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst anfällt. Nach dem TV-Ärzte/VKA kann die Arbeitszeit dann bis zu 24 Stunden täglich betragen. [14, 17] Wird die Arbeitszeit über zwölf Stunden verlängert, muss danach eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden folgen. [17]

Darüber hinaus lässt § 7 Abs. 2a ArbZG eine Verlängerung ohne Ausgleich zu – das sogenannte Opt-out. Der TV-Ärzte/VKA nutzt diese Möglichkeit: Die wöchentliche Arbeitszeit darf dann durchschnittlich bis zu 56 Stunden betragen. [14, 17] Ohne Opt-out gilt ein Durchschnitt von 48 Stunden pro Woche. [17]

Opt-out ist freiwillig

Eine Verlängerung nach § 7 Abs. 2a ArbZG setzt eine schriftliche Einwilligung der Ärztin oder des Arztes voraus. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen werden, und der Arbeitgeber darf niemanden benachteiligen, der nicht einwilligt oder widerruft. [17] Für Krankenhäuser mit anderem Tarifvertrag gelten dessen Regelungen; Einzelheiten regeln zudem Dienstvereinbarungen.

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Das Tabellenentgelt folgt den Ärzte-Tarifverträgen; Dienste erhöhen das Einkommen.

5.722 €
In Weiterbildung, Einstieg
Entgeltgruppe I, Stufe 1, TV-Ärzte/VKA, brutto im Monat, ab 01.06.2026
7.552 €
Facharzt, Einstieg
Entgeltgruppe II, Stufe 1, TV-Ärzte/VKA, brutto im Monat, ab 01.06.2026
über 8.050 €
Median Anästhesiologie
Berufsgattung 81454, Vollzeit, Entgeltatlas der BA, Stichtag 31.12.2025

Quellen: Vorläufige Entgelttabellen TV-Ärzte/VKA [15]; Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit [19]

Tarif in Kliniken

Die Vergütung angestellter Anästhesistinnen und Anästhesisten richtet sich in kommunalen Krankenhäusern nach dem TV-Ärzte/VKA, an Universitätskliniken nach dem TV-Ärzte der Tarifgemeinschaft deutscher Länder; ein eigener Anästhesie-Tarif existiert nicht. Entscheidend sind Funktion und Berufsjahre. [14, 16]

Tabellenentgelt (brutto im Monat, 40-Stunden-Woche) nach Funktion
FunktionTV-Ärzte/VKA ab 01.06.2026TV-Ärzte/TdL ab 01.04.2026
Ärztin/Arzt in Weiterbildung5.722,05 € bis 7.355,29 €5.792,90 € bis 7.436,05 €
Fachärztin/Facharzt7.552,19 € bis 9.698,91 €7.645,72 € bis 9.576,69 €
Oberärztin/Oberarzt9.459,56 € bis 10.810,95 €siehe Tariftabelle

Vorläufige Tabellen des Marburger Bundes, vorbehaltlich der Redaktion; VKA-Tabelle gültig bis 31.12.2026 [15], TdL [16]

Zum Tabellenentgelt kommen Bereitschafts- und Rufdienstvergütungen sowie Zuschläge hinzu (siehe Dienste und Arbeitszeit). In der Anästhesiologie mit ihrem hohen Anteil an Nacht- und Wochenenddiensten kann dieser Anteil spürbar sein; eine verlässliche Durchschnittszahl dazu gibt es nicht.

Was die Statistik zeigt

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit führt die Anästhesiologie als eigene Berufsgattung 81454 „Fachärzte Anästhesiologie – Experte“; Anästhesistinnen und Anästhesisten sind dieser Gattung zugeordnet. [20, 21] Für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte liegt der Median Ende 2025 über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 € und wird deshalb nicht genau ausgewiesen; das untere Quartil beträgt 7.371 €. [19] Ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten verdient also weniger als 7.371 €, drei Viertel mehr. Zum Vergleich: Der Median aller Berufe lag bei 4.217 €. [22]

Tarif und Statistik unterscheiden sich

Der Entgeltatlas enthält Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Fachärztinnen und Fachärzte derselben Gattung gemeinsam und rechnet Sonderzahlungen ein. [19, 20] Niedergelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten erfasst er nicht, weil er nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abbildet.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Funktion: Facharztanerkennung und Oberarztfunktion führen in höhere Entgeltgruppen. [14]
  • Berufsjahre: Stufenaufstieg innerhalb der Entgeltgruppe. [15]
  • Dienstbelastung: Anzahl und Stufe der Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und Nachtarbeit. [14]
  • Träger: kommunal, universitär, kirchlich oder privat, mit unterschiedlichen Tarifverträgen oder Hausverträgen.
  • Selbstständigkeit: In Praxis oder Kooperation hängt das Einkommen vom wirtschaftlichen Ergebnis ab.

Karriere

Zusatz-Weiterbildungen und Karriere

Intensivmedizin, Notfallmedizin, Spezielle Schmerztherapie und Palliativmedizin schärfen das Profil.

Mehrere Zusatz-Weiterbildungen liegen inhaltlich nah an der Anästhesiologie. Sie ergänzen die Facharztkompetenz, ohne die Grenzen des Gebiets zu erweitern, und werden jeweils mit einer eigenen Prüfung vor der Landesärztekammer abgeschlossen. [1]

Zusatz-Weiterbildungen mit Bezug zur Anästhesiologie (Mindestanforderungen nach MWBO 2018)
Zusatz-WeiterbildungVoraussetzungUmfang
IntensivmedizinFacharztanerkennung, u. a. in Anästhesiologie18 Monate Intensivmedizin unter Befugnis; 6 Monate aus der Facharztweiterbildung anrechenbar, wenn dort bereits 12 Monate Intensivmedizin bei einem Befugten abgeleistet wurden [8]
Notfallmedizin24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (stationär), davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder Notaufnahme80 Stunden Kurs-Weiterbildung, danach 50 Notarzteinsätze unter Anleitung, davon bis zu 25 im Simulationskurs [9]
Spezielle SchmerztherapieFacharztanerkennung12 Monate Spezielle Schmerztherapie unter Befugnis und 80 Stunden Kurs-Weiterbildung, die parallel absolviert werden kann [10]
PalliativmedizinFacharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung40 Stunden Kurs-Weiterbildung und 120 Stunden Fallseminare unter Supervision; die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis ersetzt werden [11]

Quellen: Fachlich empfohlene Weiterbildungspläne und Kursbuch der Bundesärztekammer [8, 9, 10, 11]. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.

Was die Zusatz-Weiterbildungen inhaltlich abdecken

  • Intensivmedizin: Intensivüberwachung und -behandlung von Patientinnen und Patienten, deren Vital- oder Organfunktionen lebensbedrohlich gestört sind. [8]
  • Notfallmedizin: Erkennen und Behandeln von Notfällen sowie Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen; da die Voraussetzungen ab dem dritten Weiterbildungsjahr erfüllbar sind, erwerben viele sie bereits während der Facharztweiterbildung. [9]
  • Spezielle Schmerztherapie: interdisziplinäre Behandlung chronisch schmerzkranker Patientinnen und Patienten, bei denen der Schmerz seine Warnfunktion verloren und eigenen Krankheitswert erlangt hat. [10]
  • Palliativmedizin: Versorgung von Menschen mit einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung. [11]

Intensivmedizin in der Krankenhausreform

Die Qualitätskriterien der Leistungsgruppe Intensivmedizin verlangen für die Mindestvoraussetzung mindestens eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin oder für Anästhesiologie; für komplexere Anforderungsstufen sind mehrere Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin vorgesehen. [12] Die Qualifikation hat damit auch strukturelle Bedeutung für Kliniken.

Klinische Laufbahn und weitere Wege

  • Oberärztin/Oberarzt: mit übertragener medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich, etwa Intensivstation, Kinderanästhesie oder Schmerzdienst. [14]
  • Leitung: Chefärztin oder Chefarzt einer anästhesiologischen Klinik, häufig verbunden mit Verantwortung für Intensivmedizin und Notfallmedizin.
  • Weiterbildungsbefugnis: nach mehrjähriger fachärztlicher Tätigkeit auf Antrag bei der Landesärztekammer. [1]
  • Ambulante Tätigkeit: Niederlassung oder Anstellung in Praxis, Kooperation oder MVZ, zum Beispiel für ambulante Anästhesie oder Schmerztherapie.
  • Wissenschaft und Lehre: Promotion, Habilitation, Simulationstraining und Lehre an Universitätskliniken.

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Knapp 29.000 Anästhesistinnen und Anästhesisten sind berufstätig, drei Viertel davon im Krankenhaus.

28.832
Berufstätige Anästhesisten
Gebietsbezeichnung Anästhesiologie, 31.12.2025, +2,4 % zum Vorjahr
74,6 %
Im Krankenhaus
21.499 stationär tätig, 31.12.2025
Engpassberuf
Fachärzte Anästhesiologie
Engpassbewertung mindestens 2,0, Engpassanalyse 2025 der BA

Quellen: Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.2025 [23]; Drucksache 21/7546 auf Grundlage der Fachkräfteengpassanalyse 2025 [21]

Wo Anästhesistinnen und Anästhesisten arbeiten

  • Krankenhaus21.499
  • Ambulant, niedergelassen2.516
  • Ambulant, angestellt2.135
  • Andere Bereiche1.948
  • Behörden, Körperschaften734
Berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit Gebietsbezeichnung Anästhesiologie nach Tätigkeitsbereich, 31.12.2025. Quelle: Bundesärztekammer, Ärztestatistik, Tabelle 3 [23]

Die Anästhesiologie ist nach Innerer Medizin, Allgemeinmedizin und Chirurgie eine der größten Facharztgruppen und – anders als etwa die Allgemeinmedizin – klar klinisch geprägt. Unter den Behörden und Körperschaften zählt die Ärztestatistik unter anderem 188 Sanitätsoffizierinnen und -offiziere. [23]

Engpass – was belegt ist

Die Bundesagentur für Arbeit bewertet in ihrer Fachkräfteengpassanalyse 2025 die Berufsgattung „Fachärzte Anästhesiologie“ mit mindestens 2,0 Punkten und damit als Engpassberuf; die Bundesregierung führt sie in ihrer Übersicht der Engpassberufe auf. [21] Die Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Fachärztinnen und Fachärzte dieser Gattung stieg nach derselben Übersicht von 10.239 (Juni 2015) auf 11.889 (Juni 2020); der Anteil ausländischer Beschäftigter lag 2020 bei 11,0 %. [21]

Personalstruktur

  • Frauenanteil: 13.115 der 28.832 berufstätigen Anästhesistinnen und Anästhesisten sind Frauen (45,5 %); ihre Zahl stieg 2025 um 3,1 %. [23]
  • Altersstruktur: 7.147 berufstätige Anästhesistinnen und Anästhesisten (24,8 %) sind 60 Jahre oder älter. In den kommenden Jahren scheidet damit ein erheblicher Teil altersbedingt aus. [23]
  • Leitungsfunktionen: 1.558 der stationär Tätigen sind leitende Ärztinnen und Ärzte. [23]

Entwicklungen

  • Krankenhausreform: Leistungsgruppen mit personellen Mindestanforderungen machen anästhesiologische und intensivmedizinische Qualifikationen für die Planung der Kliniken relevant. [12]
  • Arbeitszeit: Dienstmodelle, Opt-out und Bereitschaftsdienstgrenzen sind ein zentrales Thema bei der Stellenwahl; die tariflichen Obergrenzen gelten für tarifgebundene Häuser. [14, 17]

Eignung

Für wen eignet sich die Anästhesiologie?

Gefragt sind Interesse an Akutmedizin, manuelles Geschick und Ruhe in kritischen Momenten.

Interessen

  • Physiologie, Pharmakologie und Akutmedizin
  • Praktische Verfahren wie Atemwegssicherung, Punktionen und Ultraschall
  • Arbeit an der Schnittstelle zu vielen operativen Fächern

Fähigkeiten im Alltag

  • Ruhe und klare Kommunikation in kritischen Situationen
  • Manuelle Geschicklichkeit und Sorgfalt
  • Schnelle Entscheidungen auf Grundlage von Monitoring und Befunden
  • Teamführung mit ATA und Anästhesiepflege

Realistisch zu erwarten

  • Mindestens 60 Monate Weiterbildung, davon 12 Monate Intensivmedizin
  • Nacht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienste
  • Kurze Patientenkontakte im OP, längere auf Intensivstation und in der Schmerzmedizin
  • Gute Beschäftigungschancen in einem Engpassberuf

Eine Hospitation oder ein Tertial des Praktischen Jahres in der Anästhesiologie vermittelt einen realistischen Eindruck von OP, Intensivstation und Diensten. Die Landesärztekammern beraten zu Weiterbildungsordnung, Befugnissen und Anrechnung. [2] Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei Fragen zur beruflichen Orientierung.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Fachwechsel und ausländische Qualifikationen

Anrechnung, Quereinstieg aus anderen Fächern und Anerkennung ausländischer Facharzttitel regelt die Landesärztekammer.

Einstieg über die Weiterbildung
Der reguläre Weg führt über Medizinstudium, Approbation und die 60-monatige Weiterbildung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte. [1, 3]
Wechsel aus einem anderen Fach
Wer bereits eine Facharztbezeichnung hat, kann gleichwertige Weiterbildungszeiten anrechnen lassen; die verbleibende Zeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer verkürzt werden. Über die Anrechnung entscheidet die Landesärztekammer. [1]
Facharzttitel aus EU, EWR oder der Schweiz
Automatisch anzuerkennende Nachweise erkennt die Landesärztekammer auf Antrag als Facharztbezeichnung an; andernfalls prüft sie die Gleichwertigkeit und bietet bei wesentlichen Unterschieden eine Eignungsprüfung an. [1]
Facharzttitel aus Drittstaaten
Anerkennung bei gleichwertigem Weiterbildungsstand; bei wesentlichen Unterschieden wird der Kenntnisstand in einer Prüfung nachgewiesen. Voraussetzung ist in jedem Fall die Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung in Deutschland, die das Profil Ärztin / Arzt beschreibt. [1]

Anerkennungs-Finder „Anerkennung in Deutschland“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert die Facharztweiterbildung Anästhesiologie?

Mindestens 60 Monate unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon 12 Monate Intensivmedizin; bis zu 12 Monate können in anderen Gebieten abgeleistet werden. In Teilzeit verlängert sich die Weiterbildung entsprechend. [1, 3]

Welche Inhalte hat die Weiterbildung?

Allgemein- und Regionalanästhesie mit festen Richtzahlen – unter anderem 1.800 Anästhesieverfahren, je 50 rückenmarksnahe und periphere Regionalanästhesien und 50 Kinderanästhesien – sowie Intensivmedizin, Notfall- und Zwischenfallmanagement, schmerzmedizinische Verfahren und palliativmedizinische Basisbehandlung. [3]

Was verdient eine Fachärztin oder ein Facharzt für Anästhesiologie?

An kommunalen Kliniken liegt das Tabellenentgelt der Facharztgruppe seit 1. Juni 2026 zwischen 7.552,19 € und 9.698,91 € brutto im Monat, zuzüglich Diensten. Laut Entgeltatlas liegt der Median der Berufsgattung über 8.050 €. [15, 19]

Wie werden Bereitschaftsdienste vergütet?

Nach dem TV-Ärzte/VKA wird Bereitschaftsdienst je nach Arbeitsanteil mit 70, 85 oder 100 % als Arbeitszeit bewertet und mit einem eigenen Stundenentgelt plus 15 % Zuschlag bezahlt. Ab dem fünften Dienst im Monat steigt die Bewertung. [14, 15]

Muss ich dem Opt-out zustimmen?

Nein. Eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Ausgleich nach § 7 Abs. 2a ArbZG setzt eine schriftliche Einwilligung voraus, die mit sechs Monaten Frist widerrufen werden kann. Wer nicht einwilligt, darf nicht benachteiligt werden. Im TV-Ärzte/VKA sind dann bis zu 56 Stunden pro Woche im Durchschnitt möglich. [14, 17]

Kann ich Notärztin oder Notarzt werden?

Ja, über die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin: 24 Monate stationäre Weiterbildung, davon 6 Monate etwa in der Anästhesiologie, 80 Stunden Kurs und 50 Notarzteinsätze unter Anleitung. Die Anforderungen an die Notarztqualifikation im Rettungsdienst regeln die Länder. [9, 13]

Wie arbeiten Anästhesisten mit ATA und Anästhesiepflege zusammen?

ATA und Fachpflegekräfte bereiten Narkosen vor, assistieren und überwachen nach ärztlicher Festlegung. Die Narkose selbst bleibt eine ärztliche Leistung auf Facharztstandard; bei Ein- und Ausleitung ist die Anästhesistin oder der Anästhesist anwesend. [6]

Stellenangebote

Stellen in der Anästhesiologie bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Anästhesistinnen und Anästhesisten – von der Assistenzarztstelle bis zur Oberarztposition – finden Sie in der Berufsgruppe „Ärzte“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

23 Quellen
  1. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 (MWBO), in der Fassung vom 03.07.2026, insbesondere §§ 4–15 (Abschnitt A) und Abschnitt B, Gebiet Anästhesiologie. Bundesärztekammer, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. (Muster-)Weiterbildungsordnung – Informationsseite. Bundesärztekammer, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für den/die Facharzt/Fachärztin für Anästhesiologie (Gebietsdefinition, Mindestanforderungen, Weiterbildungsinhalte mit Richtzahlen). Bundesärztekammer, Stand 12./13.11.2020, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin – Startseite (Fachgebiet: Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin, Palliativmedizin). DGAI, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Facharztweiterbildung Anästhesiologie. DGAI, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Zulässigkeit und Grenzen der Parallelverfahren in der Anästhesiologie („Münsteraner Erklärung II“) – Gemeinsame Stellungnahme von BDA und DGAI (Anästh Intensivmed 2007;48:223–229). Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) und DGAI, verabschiedet März 2007, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Überwachung nach Anästhesieverfahren – Empfehlung der DGAI und des BDA (Anästh Intensivmed 2009;50:S486–S489). BDA und DGAI, beschlossen März 2009, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin. Bundesärztekammer, Stand 08./09.12.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin. Bundesärztekammer, Stand 13./14.04.2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. (Muster-)Kursbuch Spezielle Schmerztherapie gemäß MWBO 2018, 2. Auflage (mit Definition und Mindestanforderungen der Zusatz-Weiterbildung). Bundesärztekammer, Stand 17./18.02.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin. Bundesärztekammer, Stand 08./09.12.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), Anlage 1 zu § 135e: Leistungsgruppen und Qualitätskriterien, Leistungsgruppe 64 Intensivmedizin. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG), Art. 43 Besetzung, Personalqualifikation. Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) in der Fassung des 10. Änderungstarifvertrags, insbesondere §§ 7, 10, 11 und 12. Marburger Bund / Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Stand 16.06.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Vorläufige Entgelttabellen und Bereitschaftsdienstentgelte Tarifeinigung VKA (01.07.2024 bis 31.12.2026). Marburger Bund, Stand 13.01.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Vorläufige Entgelttabellen TdL zur Tarifeinigung vom 9. Juni 2026 (vorbehaltlich der Redaktion). Marburger Bund, Juli 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 7 Abweichende Regelungen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), § 1. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung (KldB 2010, überarbeitete Fassung 2020): „Anästhesist/in“ 81454. Bundesagentur für Arbeit, Stand Februar 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Antwort der Bundesregierung „Ausländische Beschäftigte in Engpassberufen“ (Drucksache 21/7546), Anhang Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen (Engpassbewertung ≥ 2,0 in der Engpassanalyse 2025), Zeile 81454 Fachärzte Anästhesiologie – Experte. Deutscher Bundestag, 10.08.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik 2025. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Oktober 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  23. Ärztestatistik zum 31. Dezember 2025 – Bundesgebiet gesamt (Tabellen), insbesondere Tabellen 3 bis 6 (Gebiet Anästhesiologie). Bundesärztekammer, 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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