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Berufsprofil · Rettungsdienst

Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter. Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter versorgen Menschen in medizinischen Notfällen, stellen ihre Transportfähigkeit her und begleiten sie in die Klinik – eigenverantwortlich bis zum Eintreffen ärztlicher Versorgung und im Team mit Notärztinnen und Notärzten. Der Beruf wird in einer dreijährigen Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz mit staatlicher Prüfung erlernt.

Ausbildung
3 Jahre, VollzeitTeilzeit bis 5 Jahre
Zugang
Mittlerer Schulabschlussoder Hauptschule plus Berufsausbildung
Abschluss
Staatliche PrüfungErlaubnis zur Berufsbezeichnung
Ausbildungsvergütung
1.491–1.653 €brutto im Monat, TVAöD ab 05/2026
Mittleres Entgelt
4.447 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
Arbeitsmarkt
EngpassberufEngpassanalyse 2025 der BA

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Rettungsdienstteam in Einsatzkleidung mit Notfallausrüstung am geöffneten Heck eines Rettungswagens

Überblick

Der Beruf im Überblick

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind die höchstqualifizierte nichtärztliche Berufsgruppe im Rettungsdienst.

Der Beruf ist im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) bundeseinheitlich geregelt und löste zum 1. Januar 2014 die Ausbildung zur Rettungsassistentin bzw. zum Rettungsassistenten ab. Die Berufsbezeichnung ist geschützt: Wer sie führen will, braucht eine staatliche Erlaubnis, die nach dreijähriger Ausbildung und bestandener staatlicher Prüfung erteilt wird. [1] Zuständig für die Erlaubnis sind Landesbehörden. [18]

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (kurz NotSan) versorgen Patientinnen und Patienten im Notfall, stellen ihre Transportfähigkeit her und betreuen sie bis zur Übergabe in der Klinik. Kommt eine Notärztin oder ein Notarzt hinzu, assistieren sie und führen ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig aus. [1]

Typische Einsatzorte

  • Rettungswachen kommunaler Rettungsdienste und Berufsfeuerwehren
  • Rettungswachen von Hilfsorganisationen und privaten Rettungsdienstunternehmen
  • Notarzteinsatzfahrzeuge, Intensiv- und Interhospitaltransporte, Luftrettung
  • Integrierte Leitstellen (meist nach Zusatzqualifikation)
  • Zentrale Notaufnahmen von Krankenhäusern
  • Rettungsdienstschulen und Lehrrettungswachen (Praxisanleitung, Lehre)

Abgrenzung zu Rettungssanitäter und Rettungsassistent

Notfallsanitäter
Dreijährige Ausbildung nach Bundesrecht mit staatlicher Prüfung; eigenverantwortliche heilkundliche Maßnahmen in Notfällen gesetzlich geregelt (§ 2a NotSanG). [1]
Rettungssanitäter
Landesrechtlich geregelte, deutlich kürzere Qualifikation von wenigen Monaten [19]; typischer Einsatz im Krankentransport und als Fahrerin oder Fahrer auf dem Rettungswagen. Mehr im Profil Rettungssanitäter.
Rettungsassistent
Früherer Beruf nach dem Rettungsassistentengesetz. Wer die Erlaubnis besitzt, darf die Bezeichnung weiterführen (§ 30 NotSanG). Der Weg über die staatliche Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter war an eine Frist von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gebunden (§ 32 Abs. 2 NotSanG). [1]

Was den Beruf ausmacht

Entscheiden unter Zeitdruck

Lage beurteilen, vitale Bedrohung erkennen und entscheiden, ob eine Notärztin oder ein Notarzt nachgefordert wird, gehören ausdrücklich zum Ausbildungsziel. [1]

Heilkundliche Verantwortung

Bis zum Eintreffen ärztlicher Versorgung dürfen NotSan unter engen Voraussetzungen auch invasive und medikamentöse Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen. [1, 3]

Arbeit im Team

Die Versorgung erfolgt mit Rettungssanitäterinnen und -sanitätern, Notärztinnen und Notärzten, Leitstelle, Polizei, Feuerwehr und Klinikpersonal – vom Einzelfall bis zum Großschadensereignis. [1]

Rund um die Uhr

Rettungsdienst wird an allen Tagen und zu jeder Uhrzeit vorgehalten; Schichtdienst einschließlich Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten ist die Regel.

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

Der Arbeitsalltag besteht aus Einsätzen, Einsatzbereitschaft und Dokumentation – mit wechselnder Belastung je Schicht.

Im Einsatz

  • Lage beurteilen, Gefahren erkennen und abwenden
  • Gesundheitszustand einschätzen, Notarzt nachfordern
  • Medizinische Erstversorgung, bei Bedarf invasiv oder medikamentös
  • Betreuung von Menschen in Notfall- und Krisensituationen
  • Transportfähigkeit herstellen, Transportziel wählen, Patientin oder Patient während der Fahrt überwachen
  • Assistenz bei der notärztlichen Versorgung

Rund um den Einsatz

  • Übergabe an Klinik oder weiterbehandelnde Stelle
  • Dokumentation und Qualitätssicherung der Maßnahmen
  • Kommunikation mit Leitstelle, Angehörigen und anderen Einsatzkräften
  • Einsatzbereitschaft von Fahrzeug, Medizinprodukten und Material sichern
  • Hygiene, Desinfektion und Arbeitsschutz

Quelle: Ausbildungsziel nach § 4 NotSanG [1]

Arbeitszeit und Dienstformen

Rettungswachen sind durchgehend besetzt. Je nach Träger und Wache arbeiten NotSan in Schichten unterschiedlicher Länge; lange Dienste bis hin zu 24 Stunden sind an einzelnen Wachen üblich. Rechtlich ist eine werktägliche Arbeitszeit über zehn Stunden nur zulässig, wenn ein Tarifvertrag dies erlaubt und regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt. Eine Verlängerung ohne Zeitausgleich setzt die schriftliche Einwilligung der Beschäftigten voraus, die mit sechs Monaten Frist widerrufen werden kann; nach einer Arbeitszeit von mehr als zwölf Stunden muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden folgen. [4]

Im TVöD gelten für Rettungsdienste und Leitstellen die tariflichen Regeln zu Bereitschaftszeiten unmittelbar. Bereitschaftszeiten werden dabei zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet; Vollarbeit und Bereitschaftszeit zusammen dürfen durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. [5] Dadurch liegen die tatsächlichen Anwesenheitszeiten im Rettungsdienst teils deutlich über der tariflichen Regelarbeitszeit. [19]

Zusammenarbeit

Auf dem Rettungswagen bilden NotSan in der Regel mit einer Rettungssanitäterin oder einem Rettungssanitäter ein Team und tragen dabei die medizinische Verantwortung bis zum Eintreffen ärztlicher Versorgung. Die fachlichen Vorgaben für delegierte Maßnahmen setzen die Ärztliche Leitung Rettungsdienst oder entsprechend verantwortliche Ärztinnen und Ärzte. [1] In mehreren Ländern kann ärztliche Versorgung auch teleärztlich, also durch eine Telenotärztin oder einen Telenotarzt, erfolgen. [3]

Verantwortung und Belastungen

Der Beruf verbindet hohe fachliche Verantwortung mit körperlicher Arbeit – Tragen, Heben, Arbeiten in beengten Situationen – und psychischer Belastung durch schwere Verletzungen, Todesfälle, Konflikte oder Einsätze mit Kindern. Hinzu kommen Schicht- und Nachtarbeit. Viele Träger bieten Einsatznachsorge und psychosoziale Unterstützung an; Angebote und Umfang unterscheiden sich.

Unterschiede nach Einsatzbereich

Bodengebundener Rettungsdienst
Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug, Kern des Berufs
Feuerwehr
Bei Berufsfeuerwehren häufig in Kombination mit feuerwehrtechnischer Ausbildung, teils im Beamtenverhältnis
Leitstelle
Annahme von Notrufen, Disposition der Rettungsmittel, telefonische Anleitung zur Wiederbelebung; in der Regel mit zusätzlicher Qualifikation
Klinik
Zentrale Notaufnahme, Intensivtransport; Arbeit im interprofessionellen Team mit Pflege und ärztlichem Dienst

Was NotSan dürfen – und was nicht

Eigenverantwortlich (§ 2a NotSanG): Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung dürfen NotSan heilkundliche Maßnahmen einschließlich invasiver Maßnahmen durchführen – wenn sie diese in der Ausbildung erlernt haben und beherrschen und die Maßnahmen erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden. Die Regel gilt seit dem 4. März 2021. [1, 3]

Nach ärztlicher Vorgabe (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c NotSanG): Darüber hinaus führen NotSan heilkundliche Maßnahmen eigenständig durch, die die Ärztliche Leitung Rettungsdienst oder entsprechend verantwortliche Ärztinnen und Ärzte für bestimmte Notfallsituationen standardmäßig vorgeben, überprüfen und verantworten – etwa in Form von Behandlungsalgorithmen oder Standardarbeitsanweisungen (SOP). [1, 3] Welche Maßnahmen und Medikamente freigegeben sind, unterscheidet sich je nach Rettungsdienstbereich; maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen ärztlichen Leitung.

Ausbildung

Ausbildung und Prüfung

Die dreijährige Ausbildung verbindet Unterricht an einer Rettungsdienstschule mit Praxis auf der Lehrrettungswache und im Krankenhaus.

Rechtsgrundlage
Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV), beide in Kraft seit 01.01.2014 [1, 2]
Dauer
3 Jahre in Vollzeit, in Teilzeit höchstens 5 Jahre [1]
Umfang
Mindestens 4.600 Stunden: 1.920 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 1.960 Stunden praktische Ausbildung an einer genehmigten Lehrrettungswache, 720 Stunden in geeigneten Krankenhäusern [2]
Lernorte
Staatlich anerkannte Schule (Gesamtverantwortung), genehmigte Lehrrettungswache, Krankenhaus [1]
Zuständige Stelle
Landesbehörde: Anerkennung der Schulen, Genehmigung der Lehrrettungswachen, Prüfung und Erlaubnis [1, 18]
Abschluss
Staatliche Prüfung; anschließend Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung [1]

Praxis auf der Wache und im Krankenhaus

Von den 1.960 Stunden auf der Lehrrettungswache entfallen 1.600 Stunden auf Einsätze; vorgeschrieben sind mindestens 175 reale Einsätze, davon mindestens 50 mit Notärztin oder Notarzt. Im Krankenhaus durchlaufen Auszubildende unter anderem die Pflege (80 Stunden), die interdisziplinäre Notaufnahme (120), Anästhesie und OP (280), die Intensivstation (120), einen geburtshilflichen oder pädiatrischen Bereich (40) sowie die Psychiatrie oder Geriatrie (80). [2]

Auf der Lehrrettungswache leiten Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter an. Sie benötigen die Erlaubnis als NotSan, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden; jährlich sind 24 Stunden Fortbildung nachzuweisen. Lehrkräfte der Schule begleiten die Praxis vor Ort. [2]

Staatliche Prüfung

  1. Schriftlicher Teil

    Drei Aufsichtsarbeiten von je 120 Minuten an drei Tagen. [2]

  2. Mündlicher Teil

    Drei Themenbereiche, 30 bis 45 Minuten je Prüfling. [2]

  3. Praktischer Teil

    Vier Fallbeispiele mit Fachgespräch, darunter ein internistischer und ein traumatologischer Notfall sowie ein Herz-Kreislauf-Stillstand mit Reanimation; je 20 bis 40 Minuten. Jeder Teil muss mindestens mit „ausreichend“ bestanden werden; einzelne Prüfungsteile können einmal wiederholt werden. [2]

Zugangsvoraussetzungen

  • Gesetzlich: gesundheitliche Eignung sowie mittlerer Schulabschluss oder gleichwertige Schulbildung – alternativ ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung (§ 8 NotSanG). [1]
  • Für die spätere Erlaubnis: Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die erforderlichen Deutschkenntnisse (§ 2 Abs. 1 NotSanG). [1]
  • In der Praxis: Träger verlangen häufig ein Führungszeugnis, Impfnachweise und eine Fahrerlaubnis, bei schwereren Rettungswagen auch Klasse C1; manche finanzieren den Führerschein während der Ausbildung. Die Anforderungen sind trägerspezifisch.

Verkürzung, Teilzeit und Anrechnung

  • Teilzeit: Ausbildung in Teilzeit über bis zu fünf Jahre möglich (§ 5 Abs. 1). [1]
  • Anrechnung: Die zuständige Behörde kann eine andere abgeschlossene Ausbildung auf Antrag im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen, wenn das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird (§ 9). [1]
  • Fehlzeiten: Krankheitsbedingte Unterbrechungen werden bis zu 10 Prozent des Unterrichts und der praktischen Ausbildung angerechnet (§ 10). [1]
  • Probezeit: vier Monate (§ 16). [1]

Ausbildungsvergütung und Kosten

Der Ausbildungsträger muss eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen und die Ausbildungsmittel kostenlos stellen; Vereinbarungen über Schulgeld sind nichtig. [1] Für Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD gilt der TVAöD – Besonderer Teil Pflege, der Auszubildende nach dem NotSanG ausdrücklich erfasst. Seit 1. Mai 2026 beträgt das monatliche Ausbildungsentgelt 1.490,69 € im ersten, 1.552,07 € im zweiten und 1.653,38 € im dritten Ausbildungsjahr. Hinzu kommen 30 Ausbildungstage Urlaub und nach bestandener Prüfung eine Abschlussprämie von 400 €. [9] Hilfsorganisationen und private Träger zahlen nach eigenen Tarifverträgen oder Vereinbarungen.

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Im kommunalen Rettungsdienst gilt für NotSan eine eigene Entgeltgruppe N; bundesweit zeigt der Entgeltatlas das mittlere Entgelt.

3.701 €
Tarif-Einstieg TVöD
Entgeltgruppe N, Stufe 2, brutto im Monat, ab 01.05.2026
4.489 €
Höchste Stufe
Entgeltgruppe N, Stufe 6, ab 01.05.2026, ohne Zulagen und Zuschläge
4.447 €
Median laut BA
Rettungsdienst, Fachkraftniveau, Vollzeit, inkl. Sonderzahlungen, Stichtag 31.12.2025

Quellen: § 58 TVöD BT-V [6]; P-Tabelle TVöD VKA ab 01.05.2026 [7]; Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit [10]

So funktioniert die Entgeltgruppe N

Seit 2017 sind NotSan im TVöD (Bund und Kommunen) in die eigene Entgeltgruppe N eingruppiert. Ihre Tabellenwerte entwickeln sich bei allgemeinen Entgelterhöhungen wie die der Entgeltgruppe P 8 der Pflegetabelle; eine Stufe 1 gibt es nicht. Abweichend von den üblichen Stufenlaufzeiten wird Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht. Wo der Allgemeine Teil des TVöD auf Entgeltgruppen verweist, gilt N als Entgeltgruppe 8. [6] Öffentliche Arbeitgeber weisen die Werte der Gruppe N entsprechend nach der Gruppe P 8 aus. [8]

Entgeltgruppe N (TVöD, entspricht P 8): monatliches Tabellenentgelt brutto ab 01.05.2026
StufeErreicht (verkürzt)Betrag
2Einstieg3.701,21 €
3nach 3 Jahren in Stufe 23.862,80 €
4nach den Stufenlaufzeiten des TVöD4.075,58 €
5nach den Stufenlaufzeiten des TVöD4.247,92 €
6nach den Stufenlaufzeiten des TVöD4.488,98 €

Werte ohne Jahressonderzahlung, Zeitzuschläge und Zulagen. Quellen: § 58 TVöD BT-V [6]; P-Tabelle ab 01.05.2026 [7]

Wann der Tarif gilt

Die Entgeltgruppe N ist verbindlich, wenn der Arbeitgeber an den TVöD gebunden ist – typischerweise bei kommunalen Rettungsdiensten und Feuerwehren – oder der Arbeitsvertrag auf ihn verweist. Hilfsorganisationen, private Unternehmen und kirchliche Träger wenden eigene Tarifverträge oder Vergütungsordnungen an. Bei Berufsfeuerwehren arbeiten NotSan teils im Beamtenverhältnis; dann gilt das Besoldungsrecht des jeweiligen Landes. Für Leitungsfunktionen in Rettungswachen und für Leitstellen enthält die Entgeltordnung der kommunalen Arbeitgeber eigene Tätigkeitsmerkmale. [20]

Was die Statistik zeigt

Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) in der Berufsgattung „Rettungsdienst – Fachkraft“ (KldB 81342) zum 31.12.2025 bei 4.447 €. Ein Viertel verdiente weniger als 3.764 €, ein Viertel mehr als 5.130 €. Grundlage sind 61.261 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende; Sonderzahlungen sind anteilig enthalten. [10] Die Berufsgattung umfasst fachlich qualifizierte Beschäftigte im Rettungsdienst und ist daher nicht ausschließlich auf NotSan beschränkt. [12] Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €, auf Helferniveau im Rettungsdienst (KldB 81341) bei 3.437 €. [10, 11]

Tarif und Statistik unterscheiden sich

Die Tarifwerte zeigen das Tabellenentgelt ohne Zuschläge. Im Rettungsdienst machen Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Wechselschichtzulagen und Jahressonderzahlung einen spürbaren Teil des Einkommens aus. Der Entgeltatlas erfasst dagegen das tatsächliche Bruttoentgelt aller Vollzeitbeschäftigten bundesweit, einschließlich Sonderzahlungen und über alle Tarifsysteme hinweg.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Träger und Tarifsystem: TVöD, Tarifverträge der Hilfsorganisationen, Haustarife oder Besoldung
  • Berufsjahre: Stufensteigerungen, in der Entgeltgruppe N mit verlängerter Laufzeit von Stufe 2 nach Stufe 3 [6]
  • Dienstplan: Umfang von Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten sowie Bereitschaftszeiten
  • Funktion: Praxisanleitung, Wachenleitung, Leitstelle oder Lehrtätigkeit
  • Region: Ortszulagen und regionale Unterschiede, etwa in Ballungsräumen

Karriere

Karriere und Weiterbildung

Nach der Ausbildung führen Praxisanleitung, Leitstelle, Leitungsfunktionen oder ein Studium weiter.

Fortbildungspflicht und Spezialisierung

Regelmäßige Fortbildungen sind im Rettungsdienst üblich und werden je nach Land und Träger verbindlich vorgegeben; Umfang und Inhalte unterscheiden sich. Für die Anwendung von Maßnahmen, die die Ärztliche Leitung Rettungsdienst standardmäßig vorgibt und verantwortet (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c NotSanG), verlangen viele Rettungsdienstbereiche regelmäßige Schulungen und Überprüfungen. [1]

Typische Weiterentwicklungen nach der Ausbildung
WegVoraussetzung / UmfangRechtsrahmen
PraxisanleitungMind. 2 Jahre Berufserfahrung als NotSan, berufspädagogische Zusatzqualifikation mind. 300 Stunden, jährlich 24 Stunden Fortbildung§ 3 NotSan-APrV [2]
Leitstelle / DispositionZusätzliche Qualifikation, je nach Land oft mit feuerwehrtechnischer AusbildungLandesrecht; im TVöD eigene Tätigkeitsmerkmale für Leitstellen [20]
Wachen- und RettungsdienstleitungBerufserfahrung, Führungs- und OrganisationsqualifikationenTrägerspezifisch; im TVöD eigene Tätigkeitsmerkmale [20]
Lehrkraft an RettungsdienstschuleFachlich und pädagogisch qualifizierte Lehrkräfte; Schulleitung mit abgeschlossener Hochschulausbildung§ 6 NotSanG, Konkretisierung durch die Länder [1]

Was rechtlich zählt

Bundesrechtlich geregelt sind nur die Ausbildung, die Prüfung und die Praxisanleitung. Qualifikationen für Leitstellen, Führungsfunktionen oder erweiterte Maßnahmen richten sich nach Landesrecht und nach den Vorgaben der Träger und der ärztlichen Leitung. Maßgeblich sind die Regelungen der zuständigen Stelle im jeweiligen Land.

Studium

Die Länder können erproben, den Unterricht der NotSan-Ausbildung an Hochschulen durchzuführen; Zugang ist dann die Hochschulzugangsberechtigung, die staatliche Prüfung bleibt Voraussetzung für die Berufserlaubnis (§§ 7, 8 NotSanG). [1] Daneben bieten Hochschulen berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge etwa in Notfallversorgung, Rettungswissenschaft oder Gesundheits- und Rettungsdienstmanagement an. Sie qualifizieren vor allem für Lehre, Leitung, Qualitätsmanagement und Forschung, ersetzen aber nicht die staatliche Prüfung.

Weitere Berufswege

Mit Erfahrung in der Notfallmedizin wechseln manche NotSan in die Klinik, etwa in die Notaufnahme, oder schließen eine weitere Qualifikation an – zum Beispiel ein Studium zum Physician Assistant oder ein Medizinstudium (Arzt).

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Fachkräfte im Rettungsdienst zählen laut Bundesagentur für Arbeit zu den Engpassberufen.

≥ 2,0
Engpass-Bewertung
Rettungsdienst, Fachkraft (KldB 81342), Engpassanalyse 2025; ab 2,0 Engpassberuf
61.261
Vollzeitbeschäftigte
Rettungsdienst, Fachkraftniveau, ohne Auszubildende, 31.12.2025
+41 %
Beschäftigungsplus 2015–2020
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, KldB 81342, jeweils 30. Juni

Quellen: BT-Drucksache 21/7546 mit Daten der BA-Statistik [12]; Fachkräfteengpassanalyse 2025 [13]; Entgeltatlas [10]

Engpassberuf

In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit (veröffentlicht im Mai 2026) erreicht die Berufsgattung „Rettungsdienst – Fachkraft“ eine Engpassbewertung von mindestens 2,0 und gilt damit als Engpassberuf. [12] Insgesamt stuft die Analyse 157 Berufe als Engpassberufe ein; die Bewertungen der einzelnen Berufe veröffentlicht die BA in ihrer interaktiven Engpassanalyse. [13] Für ausgebildete NotSan bedeutet das gute Chancen auf eine Stelle – regional und je nach Träger unterschiedlich.

Beschäftigung

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Berufsgattung stieg von 48.004 im Juni 2015 auf 67.509 im Juni 2020; der Anteil ausländischer Beschäftigter lag 2020 bei 1,8 Prozent. Wegen Neuzuordnungen in der Klassifikation der Berufe ab 2021 sind spätere Werte mit diesen Zahlen nur eingeschränkt vergleichbar. [12] Der Entgeltatlas weist für Ende 2025 rund 61.000 Vollzeitbeschäftigte auf Fachkraftniveau aus. [10]

Entwicklungen

  • Notfallreform: Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Die medizinische Notfallrettung wird als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V verankert; Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Notfalltransport gelten damit als Teil der Krankenbehandlung. Ein Fachgremium soll bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen erarbeiten, Rettungsleitstellen (112) sollen sich digital mit den Akutleitstellen der 116117 vernetzen. [14, 15, 16]
  • Befugnisse: Das Reformgesetz ändert das Berufsrecht der NotSan nach den vorliegenden Informationen nicht; Forderungen nach einem erweiterten eigenverantwortlichen Handlungsrahmen wurden in der Anhörung erhoben. [14]
  • Telemedizin: Telenotärztliche Unterstützung ist in immer mehr Ländern verfügbar; § 2a NotSanG berücksichtigt ausdrücklich auch teleärztliche Versorgung. [3]

Stand der Reform

Der Bundesrat berät das vom Bundestag beschlossene Gesetz voraussichtlich am 20. November 2026; es ist nicht zustimmungspflichtig, die Länder können jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen. [16] Bei Redaktionsschluss (22. Oktober 2026) war das Gesetz noch nicht verkündet. Die Organisation des Rettungsdienstes bleibt Aufgabe der Länder.

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Gefragt sind Belastbarkeit, klare Kommunikation und sichere Entscheidungen unter Zeitdruck.

Interessen

  • Notfallmedizin und Akutversorgung
  • Arbeit mit Menschen in Ausnahmesituationen
  • Technik, Fahrzeuge und Medizinprodukte
  • Wechselnde Einsatzorte statt Büroalltag

Fähigkeiten im Alltag

  • Ruhe und Struktur in kritischen Situationen
  • Teamfähigkeit und klare Kommunikation
  • Körperliche Fitness, Heben und Tragen
  • Einfühlungsvermögen und Respekt im Umgang mit Patientinnen, Patienten und Angehörigen

Realistisch zu erwarten

  • Schichtdienst, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen
  • Psychisch belastende Einsätze
  • Viele Einsätze ohne lebensbedrohlichen Notfall
  • Gute Stellenchancen und tarifliche Bezahlung im öffentlichen Dienst

Ein Praktikum oder die Qualifikation zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter vermittelt einen realistischen Eindruck vom Wachalltag, bevor Sie sich für die dreijährige Ausbildung entscheiden. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei der Berufswahl.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Neben der Ausbildung führen Anrechnung und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den reglementierten Beruf.

Einstieg über die Ausbildung
Der reguläre Weg ist die dreijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung. Bewerbungen richten sich je nach Region an Rettungsdienstträger, Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder Rettungsdienstschulen. [1]
Quereinstieg mit Vorbildung
Eine Abkürzung über Berufserfahrung allein ist nicht vorgesehen. Die zuständige Behörde kann aber auf Antrag eine abgeschlossene gleichwertige Ausbildung auf die Ausbildungsdauer anrechnen (§ 9 NotSanG); mit Hauptschulabschluss öffnet eine mindestens zweijährige Berufsausbildung den Zugang (§ 8). [1]
Rettungsassistentinnen und -assistenten
Die Übergangsregelung mit staatlicher Ergänzungsprüfung war auf zehn Jahre nach Inkrafttreten des NotSanG befristet (§ 32 Abs. 2). Die Bezeichnung Rettungsassistent darf mit bestehender Erlaubnis weitergeführt werden (§ 30). [1]
Ausländischer Abschluss
Notfallsanitäter ist ein reglementierter Beruf: Ohne Erlaubnis darf die Berufsbezeichnung nicht geführt werden. Eine Ausbildung aus einem Drittstaat wird anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen; Unterschiede können durch Berufserfahrung ausgeglichen werden. Andernfalls wählen Antragstellende zwischen einer Kenntnisprüfung und einem höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang. [1] Erforderlich sind zudem Deutschkenntnisse; das Land Berlin verlangt beispielsweise Niveau B2. Dort dauert das Verfahren bei vollständigen Unterlagen etwa drei bis vier Monate. [17] Für Abschlüsse aus EU, EWR und der Schweiz gelten eigene Regeln. [17]

Anerkennungs-Finder „Anerkennung in Deutschland“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Notfallsanitäter?

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Sie umfasst mindestens 4.600 Stunden an Rettungsdienstschule, Lehrrettungswache und Krankenhaus und endet mit einer staatlichen Prüfung. [1, 2]

Welcher Schulabschluss ist für die Ausbildung nötig?

Vorausgesetzt werden ein mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung. Mit Hauptschulabschluss ist die Ausbildung möglich, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Außerdem ist die gesundheitliche Eignung nachzuweisen. [1]

Was verdienen Notfallsanitäter?

Im TVöD erhalten NotSan seit 1. Mai 2026 in der Entgeltgruppe N zwischen 3.701 € und 4.489 € brutto im Monat, zuzüglich Zuschlägen und Jahressonderzahlung. [6, 7] Der Median im Rettungsdienst auf Fachkraftniveau lag Ende 2025 bei 4.447 € brutto in Vollzeit. [10]

Was ist der Unterschied zwischen Notfallsanitäter und Rettungssanitäter?

Notfallsanitäter ist ein bundesrechtlich geregelter Beruf mit dreijähriger Ausbildung und staatlicher Prüfung. [1] Rettungssanitäter ist eine landesrechtlich geregelte Qualifikation von wenigen Monaten. [19] Auf dem Rettungswagen tragen NotSan die medizinische Verantwortung bis zum Eintreffen ärztlicher Versorgung.

Welche Maßnahmen dürfen Notfallsanitäter ohne Notarzt durchführen?

Nach § 2a NotSanG dürfen sie bis zum Eintreffen ärztlicher Versorgung erlernte und beherrschte heilkundliche Maßnahmen, auch invasive, eigenverantwortlich durchführen, wenn dies zur Abwendung von Lebensgefahr oder wesentlichen Folgeschäden erforderlich ist. Darüber hinaus wenden sie Maßnahmen an, die die Ärztliche Leitung Rettungsdienst standardmäßig vorgibt und verantwortet. [1, 3]

Gibt es den Rettungsassistenten noch?

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten wurde zum 1. Januar 2014 durch die Notfallsanitäter-Ausbildung abgelöst. Wer die Erlaubnis als Rettungsassistent besitzt, darf die Bezeichnung weiterführen; die Übergangsregelung zur Ergänzungsprüfung war auf zehn Jahre befristet. [1]

Welche Weiterbildungen gibt es für Notfallsanitäter?

Verbreitet sind die Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden berufspädagogischer Zusatzqualifikation [2], die Tätigkeit in der Leitstelle, Leitungsfunktionen sowie berufsbegleitende Studiengänge etwa in Notfallversorgung oder Rettungswissenschaft.

Wird ein ausländischer Abschluss als Notfallsanitäter anerkannt?

Ja, auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde, wenn die Ausbildung gleichwertig ist. Bei wesentlichen Unterschieden ist eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang möglich; zudem sind ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen. [1, 17]

Stellenangebote

Stellen für Notfallsanitäter bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter finden Sie in der Berufsgruppe „Rettungsdienst“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

20 Quellen
  1. Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Art. 7c des Gesetzes vom 19.07.2023. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16.12.2013, zuletzt geändert durch Art. 12 der Verordnung vom 07.06.2023. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Anwendung von Standard Operating Procedures durch Notfallsanitäter bei Verfügbarkeit eines Telenotarztdienstes (Kurzinformation WD 9 - 3000 - 069/21). Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 06.07.2021, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 7 Abweichende Regelungen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. dbb Lexikon: Bereitschaftszeit. dbb beamtenbund und tarifunion, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 29.04.2016 zum TVöD – Besonderer Teil Verwaltung (BT-V): § 58 Sonderregelungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (Entgeltgruppe N). Tarifvertragsparteien Bund, VKA und ver.di; veröffentlicht von der Gewerkschaft der Polizei, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Entgelttabelle Pflegedienst (P-Tabelle) TVöD VKA ab 1.5.2026. Haufe Online-Redaktion, abgerufen 22.10.2026 (ergänzende Quelle). Zur Quelle
  8. Grundentgelt für Beschäftigte nach TVöD-V, TVöD-E und TVöD-B (ohne Pflegedienst), Tabelle 005/022, mit Hinweis zur Entgeltgruppe N. Stadt Nürnberg, Personalabrechnung, Stand April 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege, i. d. F. der Änderungstarifverträge vom 06.04.2025. VKA und ver.di; Textfassung veröffentlicht von den Knappschaft Kliniken, Stand 01.07./01.08.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. Antwort der Bundesregierung „Ausländische Beschäftigte in Engpassberufen“ (Drucksache 21/7546), Anhang Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen nach KldB 2010. Deutscher Bundestag, 10.08.2026, Datenquelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt). Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Breite Mehrheit für Reform der Notfallversorgung (Gesetzentwurf Drucksache 21/6808). Deutscher Bundestag, Textarchiv, 15.10.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Bundestag beschließt Notfallreform (Pressemitteilung). Bundesministerium für Gesundheit, 15.10.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Bundestag beschließt Notfallreform im dritten Anlauf. Deutsches Ärzteblatt, 15.10.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Notfallsanitäter/in (Drittstaat). Land Berlin, Service-Portal, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Leistungssteckbrief: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (Leistungsschlüssel 99018096000000). Föderales Informationsmanagement (FIM), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Notfallsanitäter: ein stark gefragter Engpassberuf. Ärzte Zeitung (dpa), 21.05.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. TVöD – Entgeltordnung (VKA), Anlage 1, Inhaltsübersicht Teil B (u. a. Abschnitt XVIII Beschäftigte in Leitstellen, Abschnitt XXII Beschäftigte im Rettungsdienst). dbb beamtenbund und tarifunion, Textfassung Stand 03.01.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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