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Nettogehalt berechnen

Brutto-Netto-Rechner 2026 Was bleibt von Ihrem Gehalt übrig?

Ihr Nettogehalt nach den amtlichen Werten für 2026 – mit allen Steuern und Sozialabgaben, Sonderfällen wie Midijob oder Ausbildung und einem Gehaltsvergleich.

  • Amtlicher Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026
  • Berechnung im Browser, keine Speicherung
  • Kostenlos und ohne Anmeldung

Bruttogehalt in Euro pro Monat laut Arbeitsvertrag, ohne Sonderzahlungen.

Geschätztes Nettogehalt pro MonatSteuerjahr 2026

2.497,42 €

  • Netto
  • Sozialabgaben
  • Steuern

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Schätzung für Arbeitnehmer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026, ohne Sonderzahlungen. Rechengrundlagen

Steuerklasse

Ort Ihrer Beschäftigung

Kirchensteuer

Krankenversicherung

Durchschnitt 2026: 2,9 % – den genauen Satz nennt Ihre Krankenkasse. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte wählen „Gesetzlich“.

Steuer

Laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), z. B. für Fahrtkosten.

Wirken auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Etwa Dienstwagen oder Sachbezüge: wird versteuert und verbeitragt, aber nicht ausgezahlt.

Sozialversicherung

Beschäftigung

Für Auszubildende gelten keine Midijob-Regeln.

Vom Brutto zum Netto – die Abzüge 2026 im Überblick.

Vom Bruttogehalt gehen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung ab. Ihr Arbeitgeber behält beides ein und führt es direkt an Finanzamt und Krankenkasse ab.

Steuern

Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrem Einkommen, Ihrer Steuerklasse und Ihren Freibeträgen. Auf sie können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer entfallen.

Steuern auf den Arbeitslohn 2026
SteuerHöhe 2026
LohnsteuerEinkommensteuertarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €0–45 %
Solidaritätszuschlagnur bei hohen Einkommen, Freigrenze 20.350 € Jahreslohnsteuerbis 5,5 %
Kirchensteuerauf die Lohnsteuer; Bayern und Baden-Württemberg 8 %8 oder 9 %

Sozialabgaben

Die Beiträge teilen sich in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Berechnet werden sie höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung 2026
VersicherungIhr Anteil
Rentenversicherungbis 8.450 € im Monat9,3 %
Arbeitslosenversicherungbis 8.450 € im Monat1,3 %
Krankenversicherungzzgl. halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %), bis 5.812,50 € im Monat7,3 %
Pflegeversicherungkinderlos ab 23: 2,4 %; ab dem 2. Kind unter 25: −0,25 % je Kind; Sachsen: +0,5 %1,8 %

Besonderheiten im Gesundheitswesen.

Schichtdienst, Teilzeit, Ausbildung oder Versorgungswerk: Diese Punkte beeinflussen das Netto vieler Beschäftigter in Medizin, Pflege und Therapie.

Pflege und Klinik

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Sie sind innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG) und bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde auch beitragsfrei. Der Rechner berücksichtigt sie nicht – Ihr tatsächliches Netto kann dadurch höher ausfallen.

Teilzeit, MFA und ZFA

Midijob im Übergangsbereich

Bei einem Monatsgehalt zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben und erwerben dennoch volle Rentenansprüche. Der Rechner wendet diese Regeln automatisch an.

Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Für Auszubildende gilt der Übergangsbereich nicht. Bis zu einer Vergütung von 325 € im Monat trägt der Ausbildungsbetrieb die Beiträge allein. Wählen Sie dazu unter „Weitere Angaben“ die Option „In Ausbildung“.

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker

Versorgungswerk statt Rentenversicherung

Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks zahlen dorthin statt in die gesetzliche Rentenversicherung. Bei Angestellten richtet sich der Beitrag in vielen Versorgungswerken nach dem gesetzlichen Beitrag – das Netto unterscheidet sich dann kaum.

Ab 64 Jahren

Altersentlastungsbetrag

Wer vor Beginn des Jahres das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält einen Altersentlastungsbetrag, der die Lohnsteuer senkt. Der Rechner berücksichtigt ihn anhand des Geburtsjahrs. Sonderregeln ab der Regelaltersgrenze, etwa die Aktivrente, bildet er nicht ab.

Privat versichert

Private Krankenversicherung

Angestellte können sich ab einem Jahresgehalt über 77.400 € privat versichern. Der Arbeitgeber zahlt dann einen Zuschuss von bis zu 508,59 € zur Kranken- und bis zu 104,63 € zur Pflegeversicherung im Monat (Sachsen: 75,56 €).

Häufige Fragen zum Nettogehalt.

Welche Faktoren beeinflussen mein Nettogehalt?

Neben der Höhe des Bruttogehalts zählen vor allem:

  • Steuerklasse und eingetragene Freibeträge
  • Kirchensteuerpflicht und Bundesland (Kirchensteuersatz, Pflegeversicherung in Sachsen)
  • Kinder (Kinderfreibeträge und Beiträge zur Pflegeversicherung)
  • Alter (Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren, Altersentlastungsbetrag ab 64 Jahren)
  • Krankenversicherung: Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder privater Beitrag mit Arbeitgeberzuschuss
Was ist der Unterschied zwischen Steuern und Sozialabgaben?

Steuern – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – gehen an das Finanzamt. Ihre Höhe hängt vom zu versteuernden Einkommen und Ihrer persönlichen Situation ab.

Sozialabgaben finanzieren Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie werden als fester Prozentsatz vom Bruttogehalt berechnet, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und begründen Ihre Ansprüche, etwa auf Rente oder Krankengeld.

Warum kann mein tatsächliches Nettogehalt abweichen?

Der Rechner bildet einen standardisierten Arbeitnehmerfall ab. Abweichungen entstehen zum Beispiel durch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, steuerfreie Zuschläge, vermögenswirksame Leistungen, Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung, das Faktorverfahren oder Änderungen im Laufe des Jahres.

Außerdem ist die Lohnsteuer eine Vorauszahlung: Die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Einkommensteuerveranlagung.

Welche Rolle spielen Steuerklasse und Krankenversicherung?

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird – nicht, wie hoch Ihre Steuer am Jahresende ist. Bei Ehepaaren erhöht die Kombination III/V das monatliche Netto des besser verdienenden Partners, kann aber zu Nachzahlungen führen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse. In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab; Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Zuschuss.

Wie wird das Netto bei Teilzeit, Midijob oder Minijob berechnet?

Bei Teilzeit gelten dieselben Regeln wie bei Vollzeit, nur mit niedrigerem Bruttogehalt. Liegt es zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, zahlen Sie im Übergangsbereich reduzierte Sozialabgaben.

Im Minijob bis 603 € zahlt der Arbeitgeber in der Regel Pauschalabgaben. Sie tragen nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, sofern Sie sich nicht davon befreien lassen.

Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?

Die Lohnsteuer wird nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums berechnet – dem Verfahren, das auch Lohnabrechnungsprogramme verwenden. Die Sozialabgaben folgen den 2026 geltenden Beitragssätzen und Grenzen.

Das Ergebnis bleibt eine Schätzung, denn individuelle Besonderheiten Ihrer Gehaltsabrechnung kann der Rechner nicht kennen.

Rechengrundlagen und Quellen

Stand und Geltungsbereich

Steuerjahr 2026, Werte geprüft am 28.10.2026. Berechnet wird der laufende Arbeitslohn von Arbeitnehmern. Ein Jahresgehalt wird gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt; Sonderzahlungen werden nicht gesondert besteuert.

Verwendete Werte 2026

  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025)
  • Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) und 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) im Monat; Versicherungspflichtgrenze 77.400 € im Jahr
  • Arbeitnehmeranteile: RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV 7,3 % zuzüglich halber Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %), PV 1,8 % (Sachsen 2,3 %), Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 %, Abschlag 0,25 % je Kind unter 25 vom 2. bis 5. Kind
  • Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 € mit Faktor F 0,6619, Minijob-Grenze 603 €, Geringverdienergrenze in der Ausbildung 325 €
  • Kirchensteuer: 8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den übrigen Bundesländern
  • Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Versicherung: 508,59 € (Kranken-) und 104,63 € (Pflegeversicherung, Sachsen 75,56 €) im Monat

Nicht berücksichtigt

  • Sonderzahlungen als sonstige Bezüge, steuerfreie Zuschläge, vermögenswirksame Leistungen und Entgeltumwandlung
  • Faktorverfahren, Hinzurechnungsbeträge, Versorgungsbezüge
  • Sonderregeln ab Erreichen der Regelaltersgrenze, etwa die Aktivrente
  • Mindestbeträge und Kappung der Kirchensteuer, Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich, Werkstudierende, Minijobs in Privathaushalten

Quellen

Qualitätssicherung: Die Lohnsteuerberechnung wurde mit über 800 Testfällen gegen die Prüfschnittstelle des BMF-Steuerrechners abgeglichen, die Beiträge im Übergangsbereich mit Referenzwerten eines Krankenkassen-Rechners.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Der Brutto-Netto-Rechner liefert eine Schätzung für einen standardisierten Arbeitnehmerfall und ersetzt weder die Gehaltsabrechnung noch eine steuerliche Beratung.

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