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Berufsprofil · MFA und Assistenzberufe

Physician Assistant (PA). Aufgaben, Studium, Gehalt.

Physician Assistants übernehmen im Team mit Ärztinnen und Ärzten delegierbare ärztliche Tätigkeiten – von Anamnese und Untersuchung über Diagnostik und OP-Assistenz bis zur Dokumentation, in Klinik und Praxis. Der Weg führt über ein drei- bis vierjähriges Bachelorstudium; ein Berufsgesetz gibt es bislang nicht.

Studium
6–8 Semester, B.Sc.Vollzeit oder Teilzeit
Zugang
Hochschulzugangsberechtigungteils Gesundheitsfachberuf Pflicht
Abschluss
Bachelor, kein Berufsgesetzkeine staatliche Prüfung
Studienkosten
ca. 600 € im Monatprivat; staatlich nur Semesterbeitrag
Studienangebot
22 Hochschulen12 privat, 10 staatlich (DGPA)
Tätigkeit
Ärztliche Delegation§§ 15, 28 SGB V, Anlage 24 BMV-Ä

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Mitarbeiter mit Handschuhen versorgt den Zugang am Oberkörper eines Patienten, eine Ärztin steht daneben

Überblick

Der Beruf im Überblick

Physician Assistants übernehmen dauerhaft ärztliche Tätigkeiten, die Ärztinnen und Ärzte an sie delegieren – im Krankenhaus ebenso wie in Praxis und MVZ.

Physician Assistance ist ein Bachelorstudiengang, der in Deutschland seit 2005 angeboten wird. [9] Die Bundesärztekammer beschreibt den Physician Assistant (PA) als hochschulisch qualifizierten Gesundheitsberuf, der in enger Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten arbeitet und delegierbare ärztliche Tätigkeiten dauerhaft und routiniert übernimmt; die ärztliche Ausübung der Heilkunde bleibt davon unberührt. [1]

Ein Berufsgesetz mit staatlicher Prüfung und geschützter Berufsbezeichnung gibt es für PAs nicht. Grundlage des Studiums ist das Hochschulrecht der Länder; Orientierung für Inhalte und Tätigkeiten geben das 2017 erstmals veröffentlichte und im April 2025 novellierte Positionspapier der Bundesärztekammer sowie der Berufsverband DGPA. [1, 9] Gebräuchlich sind die Bezeichnungen Physician Assistant, Physician Assistance (für das Studienfach) sowie im Deutschen Arztassistenz. International setzt sich zunehmend die Bezeichnung Physician Associate durch; die DGPA hat sich 2025 zur Nomenklatur im BÄK-Papier geäußert. [1, 22]

Typische Einsatzorte

  • Krankenhäuser: Normalstationen, Funktionsbereiche und OP, vor allem in chirurgischen und internistischen Fächern
  • Zentrale Notaufnahmen und Intensivstationen
  • Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), auch mit Hausbesuchen
  • Hochschulen und Kliniken mit Aufgaben in Lehre, Qualitätsmanagement und klinischen Studien

Quellen: BÄK-Positionspapier 2025 [1]; DGPA [9]

Was den Beruf ausmacht

Arbeiten in Delegation

PAs handeln auf ärztliche Anordnung. Welche Aufgaben sie übernehmen, entscheidet die delegierende Ärztin oder der delegierende Arzt im Einzelfall. [1, 4]

Breites medizinisches Fundament

Das Studium umfasst Grundlagenfächer, Innere Medizin, Chirurgie, Notfallmedizin und Funktionsdiagnostik mit hohen Praxisanteilen. [1, 10]

Kontinuität im Team

PAs übernehmen delegierbare Aufgaben dauerhaft und routiniert. [1] Das schafft Kontinuität in wiederkehrenden Abläufen wie Aufnahme, Visite und Entlassung.

Noch junges Berufsbild

Bezeichnung, Studieninhalte und Prüfungen sind nicht gesetzlich vereinheitlicht. Das wirkt sich auf Einsatz, Eingruppierung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen aus. [1, 12]

Rechtsrahmen

Delegation ärztlicher Leistungen

Was PAs tun dürfen, ergibt sich nicht aus einem eigenen Berufsgesetz, sondern aus den allgemeinen Regeln zur Delegation ärztlicher Leistungen.

Gesetzliche Grundlage

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird ärztliche Behandlung von Ärztinnen und Ärzten erbracht. Hilfeleistungen anderer Personen dürfen nur erbracht werden, wenn sie ärztlich angeordnet und verantwortet werden (§ 15 Abs. 1 SGB V). [3] § 28 Abs. 1 SGB V bestätigt, dass solche Hilfeleistungen zur ärztlichen Behandlung gehören, und verpflichtet die Partner der Bundesmantelverträge, für die ambulante Versorgung beispielhaft festzulegen, bei welchen Tätigkeiten andere Personen ärztliche Leistungen erbringen können und welche Anforderungen dafür gelten. [2]

Diese Festlegung ist die Delegations-Vereinbarung (Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte), in Kraft seit 1. Oktober 2013. Sie gilt für nichtärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der vertragsärztlichen Versorgung, die in einem Dienstverhältnis zur Praxis stehen – also auch für PAs. [4] Ihr Anhang enthält einen nicht abschließenden Beispielkatalog, etwa Anamnesevorbereitung, Blutentnahmen, Injektionen, Infusionen, EKG, Wundversorgung und Hausbesuche nach vorherigem persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt. [5]

Was nicht delegiert werden darf

Nicht delegierbar sind Leistungen, die die Ärztin oder der Arzt wegen der besonderen Fachkenntnisse persönlich erbringen muss. Die Delegations-Vereinbarung nennt Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, Diagnosestellung, Aufklärung und Beratung, Entscheidungen über die Therapie sowie die Durchführung invasiver Therapien und operativer Eingriffe. [4] Nach den Empfehlungen von Bundesärztekammer und KBV ist auch die intravenöse Erstapplikation von Medikamenten nicht delegierbar. [5, 6]

Das BÄK-Papier von 2025 nennt dennoch Tätigkeiten wie Anamnese, körperliche Untersuchung oder orientierende Sonographie als Aufgaben von PAs. Gemeint ist eine vorbereitende, standardisierte Durchführung, deren Ergebnisse ärztlich bewertet werden; ausgenommen bleiben höchstpersönlich zu erbringende Leistungen und Tätigkeiten unter gesetzlichem Arztvorbehalt. [1] Wo genau die Grenze verläuft, entscheiden die delegierende Ärztin oder der delegierende Arzt sowie interne Standards des Arbeitgebers.

Verantwortung

Ärztin oder Arzt
Entscheidet, ob und an wen delegiert wird, und trägt die Anordnungsverantwortung mit Auswahl-, Anleitungs- und Überwachungspflicht. Der Umfang von Anleitung und Überwachung richtet sich nach der Qualifikation der Mitarbeitenden. [4]
Physician Assistant
Trägt die Übernahme- und Durchführungsverantwortung, muss also eine Aufgabe ablehnen, die er oder sie nicht sicher beherrscht, und sie fachgerecht ausführen. [1]
Abrechnung
Delegierte Leistungen werden der Ärztin oder dem Arzt als eigene Leistungen zugerechnet, weil sie ärztlich angeordnet und überwacht werden. [6]

Was PAs dürfen – und was nicht

Keine eigenständige Heilkunde: Wer Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, braucht eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. [7] Ein PA-Abschluss verleiht keine solche Befugnis; PAs arbeiten ausschließlich auf ärztliche Anordnung. [1, 9]

Röntgen und Strahlenschutz: Die technische Durchführung von Röntgenuntersuchungen ist nach § 145 StrlSchV bestimmten Personengruppen vorbehalten, etwa MTR oder Personen mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung und Kenntnissen im Strahlenschutz unter Aufsicht einer fachkundigen Person. [8] Ein eigener Eintrag für den Studienabschluss Physician Assistance fehlt in der Strahlenschutz-Richtlinie; die BÄK regt eine Ergänzung an. [1]

Aufgaben

Aufgaben und Einsatzfelder

Das Aufgabenspektrum reicht von Aufnahme und Visite über Diagnostik und OP-Assistenz bis zu Dokumentation und Organisation.

Diagnostik und Untersuchung

  • Vorbereitende, standardisierte Anamnese
  • Standardisierte körperliche Untersuchung
  • Diagnostische Leistungen, z. B. Sonographie oder Echokardiographie nach Qualifikation
  • Sichtung von Labor- und Langzeit-EKG-Befunden zur ärztlichen Bewertung

Therapie und Prozess

  • Umsetzung des ärztlichen Therapieplans, Monitoring
  • Legen venöser Zugänge, Punktionen nach Delegation
  • Visitenunterstützung, postoperative Betreuung
  • Zweite Assistenz im OP, einfache Wundverschlüsse

Dokumentation und Organisation

  • Standardisierte Arzt- und Entlassungsbriefe, OP-Berichte
  • Organisation von Untersuchungen und Konsilen
  • Erläutern standardisierter Aufklärungsmaterialien
  • Kodierung, Qualitätsmanagement, klinische Studien

Quelle: BÄK-Positionspapier 2025, Tätigkeitsbereiche und Kompetenzstufen [1]

Kompetenzstufen nach dem BÄK-Papier

Die Bundesärztekammer ordnet Tätigkeiten drei Entwicklungsstufen zu. Die Liste ist ausdrücklich nicht abschließend und soll fortgeschrieben werden. [1]

Beispiele aus den Kompetenzstufen (Auswahl)
StufeBeispiele
1 – GrundkompetenzenAnamnese, allgemeine körperliche Untersuchung, Verdachtsdiagnose zur ärztlichen Prüfung, periphere Zugänge, Assistenz im Notfall, strukturierte Übergabe
2 – Erweiterte KompetenzenAuswertung von Laboruntersuchungen und Langzeit-EKG, Assistenz bei endoskopischen Eingriffen, nichtinvasive Beatmung, Intubation bei niedrigem Komplikationsrisiko mit fachärztlicher Rufbereitschaft
3 – Spezielle KompetenzenOrientierende Sonographie, OP-Assistenz unter fachärztlicher Aufsicht, einfache Wundverschlüsse, DRG-Kodierung, Mitarbeit an klinischen Studien

Quelle: BÄK-Positionspapier 2025, Teil VIII [1]

Einsatzfelder

Chirurgie und OP
Stationsarbeit mit Aufnahme, Visite und Entlassung, postoperative Betreuung, erste oder zweite Assistenz bei Operationen. [1, 9] Die Instrumentiertätigkeit selbst ist das Kerngebiet der Operationstechnischen Assistenz (OTA).
Innere Medizin
Visitenvorbereitung, Funktionsdiagnostik wie Sonographie und Echokardiographie, Punktionen, Assistenz bei Endoskopien, Arztbriefe. [1]
Notaufnahme und Intensivmedizin
Ersteinschätzung unterstützen, Zugänge, Assistenz in der Notfallversorgung und Übergaben. [1] Die DGPA hat eine eigene Sektion Notfallmedizin und fordert, PAs in der Reform der Notfallversorgung zu berücksichtigen. [23]
Hausarzt- und Facharztpraxis
Im Modellprojekt der KV Westfalen-Lippe (seit April 2023, zehn Praxen) übernahmen PAs Infektsprechstunden, Hausbesuche, Wundversorgung, Impfungen, Langzeit-EKG, vorbereitende Sonographien und die Sichtung von Laborbefunden – nach Projektangaben bis zu 30 % der Patientenkontakte. Die letzte Verantwortung blieb ärztlich. [14]

Arbeitszeit und Zusammenarbeit

Die Arbeitszeiten folgen dem Einsatzbereich: In Praxen überwiegen Tagdienste, im Krankenhaus sind Schicht-, Wochenend- und Bereitschaftsmodelle je nach Abteilung möglich. PAs arbeiten eng mit Fach- und Assistenzärztinnen und -ärzten, Pflegefachpersonen, MFA und Funktionsdiensten zusammen. Wie gut der Einsatz gelingt, hängt erkennbar von klaren Absprachen ab: Im KVWL-Projekt wurde ein Einsatz beendet, weil die Zusammenarbeit mit den MFA nicht funktionierte. [14] Für die praktische Ausgestaltung empfiehlt die BÄK Standardarbeitsanweisungen (SOP). [1]

Studium

Studium und Bildungsweg

PA wird man über ein Bachelorstudium an einer Hochschule – mit oder ohne vorherige Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf.

Rechtsgrundlage
Hochschulrecht der Länder; kein Berufsgesetz, keine staatliche Prüfung. Inhaltliche Orientierung: BÄK-Positionspapier 2025. [1]
Dauer
Sechs bis acht Semester bis zum Bachelor of Science (B.Sc.). [10] Die BÄK empfiehlt mindestens 180 ECTS (sechs Semester) bei vorheriger Berufsausbildung und mindestens 210 ECTS (sieben Semester) ohne Vorausbildung. [1]
Lernorte
Hochschule mit Skills-Lab und Simulation sowie Praxiseinsätze in Kliniken und Praxen; in jedem klinischen Modul sollen mindestens 25 % der ECTS als fachspezifisches Praktikum absolviert werden. [1]
Angebot
Nach Angaben der DGPA 22 Hochschulen, davon 12 private und 10 staatliche; einige mit mehreren Standorten. [10]
Kosten
An privaten Hochschulen nach DGPA-Angaben etwa 600 € Studiengebühren im Monat, an staatlichen nur der Semesterbeitrag. [10] Manche Arbeitgeber übernehmen Gebühren, oft verbunden mit einer Bindungsklausel; das ist Verhandlungssache.

Studienmodelle

Primärqualifizierend

Studium direkt nach dem Schulabschluss, ohne vorherige Berufsausbildung. Nach DGPA-Angaben ist das an 16 Hochschulen möglich. [10] Die BÄK sieht dafür 30 zusätzliche ECTS vor, unter anderem für medizinische Grundlagen und zwei Praktika, sowie ein sechswöchiges Pflegepraktikum vor Studienbeginn, das durch FSJ oder Bundesfreiwilligendienst im Gesundheitswesen ersetzt werden kann. [1]

Sekundärqualifizierend

Studium nach abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, häufig in Teilzeit oder berufsbegleitend neben der Arbeit in Klinik oder Praxis. [10, 14] Die BÄK nennt 17 anerkannte Vorausbildungen, darunter Pflegefachberufe, MFA, ZFA, OTA, ATA, Notfallsanitäter, Physiotherapie, MT-Berufe und PTA. [1]

Studieninhalte

Das Muster-Curriculum der BÄK gliedert sich in Grundlagen (30 ECTS), klinische Medizin (70 ECTS), Public Health, Recht, Medizintechnik und IT (20 ECTS), Schlüsselkompetenzen mit wissenschaftlichem Arbeiten und Bachelorarbeit (20 ECTS) sowie Praktika (40 ECTS). Praktische Kompetenzen sollen in einem digitalen Logbuch nachgewiesen und von Fachärztinnen und Fachärzten bescheinigt werden. [1]

Prüfungen

Bislang prüft jede Hochschule nach ihrer eigenen Prüfungsordnung. Die BÄK empfiehlt zusätzlich zur Bachelorarbeit eine bundesweit einheitliche Abschlussprüfung, die eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung voraussetzen würde: [1]

  1. Schriftlich

    Drei Klausuren à 120 Minuten: Grundlagen; klinische Diagnostik und Therapie; rechtliche Grundlagen, Berufsrolle und evidenzbasierte Medizin.

  2. Mündlich

    15 Minuten Fallvorstellung, anschließend 15 Minuten Fragen.

  3. Praktisch

    Sechs Fälle aus Notfallmedizin, Innerer Medizin, Chirurgie und einem weiteren Fach, etwa als OSCE oder Simulation.

Quelle: BÄK-Positionspapier 2025, Teil V [1]

Zugangsvoraussetzungen und Anrechnung

Rechtlich gilt die Hochschulzugangsberechtigung nach dem jeweiligen Landeshochschulrecht. In der Praxis verlangen die Hochschulen unterschiedliche Voraussetzungen: An vielen genügt die allgemeine Hochschulreife, andere setzen eine abgeschlossene medizinische oder medizinnahe Berufsausbildung voraus. [10] Ob Fachhochschulreife oder eine berufliche Qualifikation ohne schulische Hochschulreife ausreicht und ob und in welchem Umfang eine Berufsausbildung angerechnet wird, regeln die Hochschulen und das Landesrecht – bitte im Einzelfall bei der Hochschule erfragen. Das BÄK-Modell geht davon aus, dass Absolventinnen und Absolventen einer Gesundheitsfachberufsausbildung mit einem um ein Semester kürzeren Studium auskommen. [1]

Fernstudium und fehlende Vereinheitlichung

Nach dem BÄK-Papier werden Abschlüsse aus Fernstudiengängen nicht anerkannt. [1] Weil kein Berufsgesetz besteht, unterscheiden sich Umfang, Praxisanteile und Prüfungen zwischen den Hochschulen. Prüfen Sie vor der Einschreibung Akkreditierung, Praxisanteile und Kooperationskliniken.

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Für PAs gibt es weder ein eigenes Tarifmerkmal noch belastbare amtliche Gehaltsstatistiken; die Vergütung wird individuell festgelegt.

Eingruppierung ist uneinheitlich

Weil der Beruf nicht gesetzlich geregelt ist, hat sich in den Tarifverträgen bislang keine einheitliche Zuordnung etabliert. Arbeitgeber gruppieren PAs daher nach der konkret übertragenen Tätigkeit und den allgemeinen Merkmalen für Beschäftigte mit Hochschulabschluss ein oder vereinbaren außertarifliche Vergütungen. Die DGPA veröffentlicht für ihre Mitglieder eine jährliche Gehaltsempfehlung, die ausdrücklich auch Personalabteilungen mit wenig Erfahrung in der Eingruppierung von PAs Orientierung geben soll; sie ist nicht öffentlich zugänglich. [12]

Was die Statistik zeigt – und was nicht

Die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist PAs nicht als eigene Gruppe aus; ein belegter Code der Klassifikation der Berufe, dem Physician Assistants eindeutig zugeordnet sind, liegt dieser Seite nicht vor. Deshalb nennt DocJob24 hier keinen Medianwert. Zum Vergleich: Der Median aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag Ende 2025 bei 4.217 € brutto im Monat. [21]

Tarif, Angebot und Verhandlung

Gehaltsangaben in Stellenanzeigen oder auf Vergleichsportalen beruhen auf einzelnen Arbeitgebern oder Selbstauskünften. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch, nach welchem Tarifvertrag und welcher Entgeltgruppe eingruppiert wird, ob Berufserfahrung aus einem Vorberuf bei der Stufenzuordnung berücksichtigt wird und welche Zulagen für Schicht- und Bereitschaftsdienste anfallen.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Arbeitgeber und Tarifbindung: öffentlicher Dienst, kirchliche Träger, private Klinikkonzerne oder Praxis
  • Übertragene Tätigkeit und Kompetenzstufe, etwa Funktionsdiagnostik oder OP-Assistenz
  • Vorberuf und Berufserfahrung, gerade bei sekundärqualifizierenden Studienwegen
  • Dienstformen: Schicht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienste mit Zuschlägen
  • Masterabschluss und Leitungs- oder Lehraufgaben
  • Region und Fachrichtung

Karriere

Karriere und Weiterbildung

Eine kammerrechtlich geregelte Weiterbildung gibt es für PAs nicht; Spezialisierung erfolgt über Berufserfahrung, Fortbildungen und Masterstudiengänge.

Masterstudium

Seit 2021 werden Masterstudiengänge für PAs angeboten. Die DGPA nennt vier PA-spezifische Master (M.Sc.) – Physician Assistant, Physician Assistance, Physician Assistant – Klinische Notfallmedizin und Physician Assistant – Ambulante Versorgung –, die berufsbegleitend oder berufsintegrierend organisiert sind. Daneben kommen fachverwandte Master wie Public Health, Digital Health oder Krisen- und Notfallmanagement infrage. [10] Die BÄK sieht eine fachliche Spezialisierung ausschließlich über ein additives Masterstudium vor, etwa für Intensiv- und Notfallmedizin, Pädiatrie, Forschung, Lehre, Qualitäts- und Risikomanagement oder Leitungsfunktionen. [1]

Fortbildung im Beruf

Innerhalb der Kompetenzstufen des BÄK-Papiers wachsen PAs mit Erfahrung und zusätzlicher Schulung in erweiterte und spezielle Tätigkeiten hinein, etwa in Sonographie, Endoskopie-Assistenz oder OP-Assistenz. [1] Fachgesellschaften und Kongresse bieten zunehmend Kurse für PAs an. Eine verbindliche Fortbildungspflicht wie für Ärztinnen und Ärzte besteht nicht; Arbeitgeber legen Anforderungen intern fest.

Lehre, Leitung und Medizinstudium

Mit Berufserfahrung und Master übernehmen PAs Aufgaben in der Praxisanleitung, als Lehrende an Hochschulen, im Qualitäts- und Prozessmanagement oder in Stabsstellen. [1] Ein PA-Abschluss ersetzt kein Medizinstudium: Wer selbst ärztlich tätig sein will, braucht die Approbation nach der Bundesärzteordnung. [18] Mehr dazu im Berufsprofil Ärztin und Arzt.

Berufsrecht

Regulierung: Stand der Diskussion

Der Beruf ist bislang nicht in einem Berufsgesetz festgeschrieben. Diskutiert werden vor allem einheitliche Curricula, Prüfungen und die Delegation in der ambulanten Versorgung.

Stand Oktober 2026

Die Bundesärztekammer stellt 2025 fest, dass das Berufsbild noch nicht in einem Berufsgesetz festgeschrieben ist, und will mit ihrem Positionspapier Einheitlichkeit bei Bezeichnung und Studium schaffen. [1] Auch die DGPA beschreibt den Beruf als nicht gesetzlich geregelt und fordert eine einheitliche Berufs- und Studiengangsbezeichnung. [9] Ein Bundesgesetz, das PAs eine geschützte Berufsbezeichnung, eine staatliche Prüfung oder eigene heilkundliche Befugnisse verleiht, besteht nach den für diese Seite ausgewerteten Quellen nicht.

Was diskutiert wird

  • Einheitliche Ausbildung und Prüfung: Die BÄK empfiehlt eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung mit staatlich vergleichbarer Abschlussprüfung sowie eine Akkreditierung, deren Einhaltung die Landesärztekammern prüfen können. [1]
  • Landesebene: Im Bayerischen Landtag fanden Werkstattgespräche mit Ärztekammer, KV und Hochschulen statt, zuletzt im November 2025 zu bundesweit einheitlichen Curricula, dem rechtlichen Rahmen für Delegation und einem Vergütungsmodell. [13]
  • Ambulante Versorgung: Die KV Westfalen-Lippe befürwortet einen stärkeren Einsatz von PAs in Praxen und steht dazu nach eigenen Angaben im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium. [14]
  • Notfallversorgung: Die DGPA fordert, PAs bei der Reform der Notfallversorgung zu berücksichtigen. [23]

Unterschied zur Pflege

Für Pflegefachpersonen hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gewählt: Seit 1. Januar 2026 regelt § 4a PflBG die eigenverantwortliche Heilkundeausübung im Rahmen der in Ausbildung oder Weiterbildung geprüften Kompetenzen; § 15a SGB V erlaubt Pflegefachpersonen, bestimmte ärztliche Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. [15, 16, 17] Für PAs gibt es keine vergleichbare Regelung – sie bleiben auf die ärztliche Delegation angewiesen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu verwandten Berufen

PAs stehen zwischen den Gesundheitsfachberufen und dem ärztlichen Dienst – mit eigenem Profil, aber ohne eigene heilkundliche Befugnis.

PA im Vergleich
BerufQualifikationBefugnis
Physician AssistantBachelorstudium, 6–8 Semester, nach Hochschulrecht [10]Delegierte ärztliche Tätigkeiten, keine eigenständige Heilkunde [1, 7]
MFADreijährige duale Ausbildung nach BBiG [19]Delegierte Leistungen nach Anlage 24 BMV-Ä, Schwerpunkt Praxisorganisation und Assistenz [5]
Fachwirt/-in ambulante med. VersorgungAufstiegsfortbildung für MFA nach KammerrechtSchwerpunkt Praxismanagement, Ausbildung und Teamführung; medizinisch weiter Delegation
PflegefachpersonAusbildung oder Studium nach PflBG mit staatlicher PrüfungVorbehaltene Pflegeaufgaben, seit 2026 begrenzte eigenverantwortliche Heilkunde (§ 4a PflBG) [15]
Ärztin / ArztMedizinstudium und Approbation [18]Heilkunde, Indikation, Diagnose, Therapieentscheidung, Delegation

PA oder MFA mit Fortbildung?

MFA übernehmen in der Praxis bereits viele delegierbare Aufgaben, etwa Blutentnahmen, Injektionen, EKG oder Wundversorgung; mit Zusatzcurricula wie der nichtärztlichen Praxisassistenz auch Hausbesuche. [5] Der PA-Studiengang geht in Medizinwissen, klinischer Untersuchung und Diagnostik deutlich weiter und ist für MFA ein möglicher Aufstiegsweg; im KVWL-Projekt wurde das berufsbegleitende Studium ausdrücklich als Aufstiegschance für MFA beschrieben. [14] Wer vor allem Praxisorganisation, Abrechnung und Führung anstrebt, ist mit dem Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung oft besser beraten.

PA oder Pflege mit erweiterten Befugnissen?

Pflegefachpersonen erhalten seit 2026 eigene heilkundliche Befugnisse, deren konkreter Umfang über Verträge der Selbstverwaltung festgelegt wird. [16, 17] PAs arbeiten dagegen arztzentriert im Delegationsmodell und sind stärker auf ärztliche Diagnostik, Stationsarbeit und OP ausgerichtet. Welche Rolle besser passt, hängt davon ab, ob Sie pflegerische Versorgung weiterentwickeln oder ärztliche Abläufe unterstützen möchten.

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Amtliche Arbeitsmarktdaten für PAs gibt es nicht. Die verfügbaren Hinweise sprechen für eine wachsende Nachfrage, vor allem in Krankenhäusern.

22
Hochschulen mit PA-Bachelor
12 private, 10 staatliche, laut DGPA, abgerufen 10/2026
1.799
Mitglieder der DGPA
Stand 03/2026; nicht gleich Zahl aller PAs
bis 30 %
Patientenkontakte durch PAs
Modellprojekt KVWL, zehn Praxen, Zwischenbilanz 09/2024

Quellen: DGPA [10, 11]; Deutsches Ärzteblatt [14]

Was sich belegen lässt

Weder die Beschäftigungsstatistik noch die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit weisen PAs gesondert aus. Wie viele PAs in Deutschland arbeiten, ist daher nicht amtlich bekannt. Die Mitgliederzahl der DGPA zeigt eine Größenordnung, erfasst aber weder alle Berufstätigen noch Studierende vollständig. [11]

Wo PAs arbeiten

Bisher arbeiten PAs ganz überwiegend in Krankenhäusern; in der ambulanten Versorgung sind sie noch selten. [14] Modellprojekte wie das der KV Westfalen-Lippe zeigen, dass Praxen PAs etwa in Akut- und Infektsprechstunden oder bei Hausbesuchen einsetzen können. [14]

Was die Chancen beeinflusst

  • Die DGPA beschreibt eine in den vergangenen Jahren gewachsene Nachfrage nach PAs. [9] Mit dem Studienangebot an 22 Hochschulen steigt zugleich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen, die sich um Stellen bewerben. [10]
  • Arbeitgeber kennen das Berufsbild unterschiedlich gut. In Häusern ohne PA-Erfahrung müssen Aufgaben, Eingruppierung und SOP oft erst festgelegt werden. [12]
  • Ein abgeschlossener Gesundheitsfachberuf mit Berufserfahrung ist bei Bewerbungen in der Regel ein Vorteil.
  • Fehlende gesetzliche Regelung bedeutet, dass sich Einsatzmöglichkeiten durch künftige Reformen verändern können.

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Der Beruf passt zu Menschen mit starkem medizinischem Interesse, die gern im ärztlichen Team arbeiten, ohne selbst Medizin zu studieren.

Interessen

  • Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie
  • Praktische Tätigkeiten wie Untersuchung, Sonographie oder OP-Assistenz
  • Strukturierte Abläufe in Station, Notaufnahme oder Praxis

Fähigkeiten im Alltag

  • Sorgfalt und klare Kommunikation bei Übergaben und Dokumentation
  • Eigene Grenzen erkennen und Aufgaben ablehnen, die man nicht sicher beherrscht
  • Belastbarkeit bei hohem Tempo und wechselnden Teams

Realistisch zu erwarten

  • Arbeit auf ärztliche Anordnung, keine eigene Therapieverantwortung
  • Je nach Haus unterschiedliche Aufgaben und Eingruppierung
  • Studiengebühren an privaten Hochschulen
  • Schicht- und Wochenenddienste im Krankenhaus

Wer unsicher ist, kann vor dem Studium in einem Praktikum, FSJ oder Bundesfreiwilligendienst im Krankenhaus den Klinikalltag kennenlernen; die BÄK sieht ein solches Pflegepraktikum für primärqualifizierende Studiengänge ohnehin vor. [1] Unterstützung bei der Studien- und Berufswahl bietet die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Weil PA kein reglementierter Beruf ist, gibt es kein staatliches Anerkennungsverfahren – entscheidend sind Studienabschluss und Arbeitgeber.

Einstieg über das Studium
Bachelor Physician Assistance an einer staatlichen oder privaten Hochschule, primär- oder sekundärqualifizierend. [10]
Aus einem Gesundheitsfachberuf
Pflegefachpersonen, MFA, OTA, ATA, Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, Therapie- und MT-Berufe gehören zu den von der BÄK anerkannten Vorausbildungen; ein Teilzeit- oder berufsbegleitendes Studium ist häufig möglich. [1, 10]
Ohne Studium
Eine Weiterbildung oder Umschulung zum PA außerhalb der Hochschule gibt es nicht. Stellen mit Titeln wie „Arztassistenz“ ohne Studium sind fachlich etwas anderes und sollten genau geprüft werden.
Ausländischer Abschluss
Für nicht reglementierte Berufe ist keine Anerkennung nötig. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen hilft die anabin-Datenbank; fehlt der Abschluss dort, stellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Zeugnisbewertung aus (Gebühr 208 €). Für Menschen aus Drittstaaten kann eine Bewertung für das Visum wichtig sein. [20] Auch mit ausländischem PA-Abschluss gelten in Deutschland die Regeln der ärztlichen Delegation. [3, 7]

Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert das Studium zum Physician Assistant?

Das Bachelorstudium dauert sechs bis acht Semester und endet mit dem Bachelor of Science. [10] Die BÄK empfiehlt mindestens 180 ECTS bei vorheriger Gesundheitsfachberufsausbildung und mindestens 210 ECTS ohne Vorausbildung. [1]

Brauche ich für das PA-Studium eine Ausbildung?

Nicht überall. Nach Angaben der DGPA genügt an 16 Hochschulen die allgemeine Hochschulreife; andere verlangen eine abgeschlossene medizinische oder medizinnahe Berufsausbildung. [10] Ohne Vorausbildung sieht das BÄK-Modell ein sechswöchiges Pflegepraktikum vor Studienbeginn vor. [1]

Was dürfen Physician Assistants – und was nicht?

PAs übernehmen ärztliche Tätigkeiten ausschließlich auf ärztliche Anordnung. Nicht delegierbar sind unter anderem Indikationsstellung, Diagnosestellung, Aufklärung, Therapieentscheidung sowie invasive Therapien und operative Eingriffe. [4] Eine eigenständige Heilkundebefugnis haben PAs nicht. [7]

Was verdient ein Physician Assistant?

Eine einheitliche tarifliche Eingruppierung gibt es nicht, und die BA-Statistik weist PAs nicht gesondert aus. Die Vergütung hängt von Arbeitgeber, Tarifbindung, Aufgaben und Vorberuf ab. Die DGPA stellt ihren Mitgliedern eine Gehaltsempfehlung zur Verfügung. [12]

Ist Physician Assistant ein geschützter Beruf?

Nein. Der Beruf ist bisher nicht in einem Berufsgesetz geregelt; es gibt keine staatliche Prüfung und keine geschützte Berufsbezeichnung. [1] Die BÄK empfiehlt eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung und Prüfung. [1]

Was ist der Unterschied zwischen PA und MFA?

MFA absolvieren eine dreijährige duale Ausbildung und übernehmen in Praxen Organisation und delegierte Leistungen wie Blutentnahmen, Injektionen oder EKG. [19, 5] PAs studieren drei bis vier Jahre und übernehmen weitergehende ärztliche Tätigkeiten wie Untersuchung, Diagnostik oder OP-Assistenz – ebenfalls in Delegation. [1]

Kann ich als PA später Medizin studieren?

Ja, ein PA-Abschluss ersetzt aber kein Medizinstudium. Für die ärztliche Tätigkeit ist die Approbation nach der Bundesärzteordnung erforderlich. [18] Ob Leistungen aus dem PA-Studium angerechnet werden, entscheiden die zuständigen Stellen im Einzelfall.

Welche Masterstudiengänge gibt es für PAs?

Seit 2021 gibt es PA-spezifische Master, unter anderem mit Schwerpunkt klinische Notfallmedizin oder ambulante Versorgung, meist berufsbegleitend. Möglich sind auch fachverwandte Master wie Public Health oder Digital Health. [10]

Stellenangebote

Stellen für Physician Assistants bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Physician Assistants finden Sie in der Berufsgruppe „MFA und medizinische Assistenzberufe“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

23 Quellen
  1. Physician Assistance – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen (Positionspapier, Novellierung des Papiers von 2017 unter Mitwirkung der DGPA). Bundesärztekammer, April 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 15 Ärztliche Behandlung, elektronische Gesundheitskarte. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V (Anlage 24 BMV-Ä) vom 01.10.2013, Stand 01.01.2015. KBV und GKV-Spitzenverband; veröffentlicht vom GKV-Spitzenverband, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Anhang zu Anlage 24 BMV-Ä: Beispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen. KBV und GKV-Spitzenverband; veröffentlicht vom GKV-Spitzenverband, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Persönliche Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stand 29.08.2008, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HeilprG), § 1. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), § 145 Anwendung am Menschen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Berufsbild Physician Assistant. Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e. V. (DGPA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. Studium Physician Assistance (Bachelor und Master). Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e. V. (DGPA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Startseite der DGPA (Angabe zur Mitgliederzahl, Stand 03/2026). Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e. V. (DGPA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. Gehaltsempfehlung für 2025 jetzt online. Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e. V. (DGPA), 28.02.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Physician Assistance im Bayerischen Landtag (zweites Werkstattgespräch zum Curriculum). Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e. V. (DGPA), 06.11.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. KVWL zieht positive Zwischenbilanz bei Projekt zu Physician Assistants. Deutsches Ärzteblatt, 18.09.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG), § 4a Eigenverantwortliche Heilkundeausübung. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 15a Behandlung durch Pflegefachpersonen, Pflegeprozessverantwortung. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Qualifikationen von Pflegekräften besser nutzen (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege). Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 01.01.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Bundesärzteordnung (BÄO), § 3 Approbation. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV), § 2 Ausbildungsdauer. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse (nicht reglementierte Berufe, Zeugnisbewertung der ZAB). Anerkennung in Deutschland, Portal der Bundesregierung (BIBB im Auftrag des BMBFSFJ), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Berufsverband bezieht Stellung zur Nomenklatur aus dem neuen Positionspapier der Bundesärztekammer. Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e. V. (DGPA), 29.05.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  23. Stellungnahme zum Einsatz von PAs in der Notfallmedizin (Sektion Notfallmedizin). Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e. V. (DGPA), 05.02.2024, aktualisiert 03.03.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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