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Berufsprofil · MFA und Assistenzberufe

Sterilgutassistenz und Medizinprodukteaufbereitung. Aufgaben, Qualifizierung, Gehalt.

Sterilgutassistentinnen und Sterilgutassistenten reinigen, desinfizieren, prüfen, verpacken und sterilisieren Instrumente und andere Medizinprodukte – meist in der Aufbereitungseinheit (AEMP) eines Krankenhauses. Eine staatliche Ausbildung gibt es nicht: Üblich ist der Fachkundelehrgang I der DGSV mit 120 Unterrichtsstunden und Praxiseinsätzen, daneben eine dreijährige Verbandsausbildung zur Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung.

Qualifizierung
Fachkunde I: 120 Stundenplus 150 + 80 Std. Praxis in der AEMP
Zugang
Keine gesetzliche Vorgabeempfohlen: Hauptschulabschluss, Deutsch B2
Abschluss
DGSV-Zertifikatkein staatlicher Berufsabschluss
Ausbildung FMA-DGSV
3 Jahre, verbandlich1.600 Std. Theorie, 3.200 Std. Praxis
Rechtsrahmen
§ 8 MPBetreibVAufbereitung nur mit Sachkenntnis
Reform
AMA-DGSV ab 2029ersetzt Fachkunde I und II

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Geöffnete Schublade mit sterilverpackten chirurgischen Instrumenten in Klarsichtverpackungen

Überblick

Der Beruf im Überblick

Sterilgutassistenz sorgt dafür, dass Instrumente und andere Medizinprodukte nach dem Einsatz wieder sicher verwendet werden können.

Sterilgutassistentinnen und Sterilgutassistenten bereiten wiederverwendbare Medizinprodukte so auf, dass sie erneut sicher bei Patientinnen und Patienten angewendet werden können: chirurgische Instrumente, Instrumentensiebe, Endoskope und anderes Zubehör. Gearbeitet wird überwiegend in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP), früher meist Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) genannt. Die Tätigkeit ist durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt: Der Betreiber darf die Aufbereitung nur Personen übertragen, die über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einschlägiger beruflicher Tätigkeit verfügen. [1, 2]

Eine staatlich geregelte Berufsausbildung gibt es für diese Tätigkeit nicht. Die übliche Qualifizierung ist der Fachkundelehrgang I der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV e. V.), der zur Tätigkeitsbezeichnung „Technische Sterilisationsassistentin / Technischer Sterilisationsassistent“ führt. [6] Daneben bietet die DGSV eine dreijährige Ausbildung zur „Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung (FMA-DGSV)“ an – ebenfalls ein Verbandsabschluss, kein staatlicher. [9] Umgangssprachlich sind auch Bezeichnungen wie Sterilisationsassistent, Sterilgutassistent oder Mitarbeitende in der AEMP verbreitet.

Typische Einsatzorte

  • AEMP bzw. ZSVA von Krankenhäusern, die Instrumente für OP-Säle, Ambulanzen und Stationen aufbereiten
  • Externe Aufbereitungsdienstleister, die Medizinprodukte für andere Einrichtungen aufbereiten
  • Ambulante OP-Zentren und operativ tätige Praxen
  • Endoskopie-Abteilungen (Aufbereitung flexibler Endoskope, mit eigener Sachkunde)
  • Arzt- und Zahnarztpraxen – dort übernehmen meist Medizinische oder Zahnmedizinische Fachangestellte die Aufbereitung

Einrichtungstypen nach den Anforderungskategorien der DGSV [5]

Abgrenzung zu verwandten Berufen

In Arzt- und Zahnarztpraxen gehört die Aufbereitung zum Aufgabenspektrum von Medizinischen Fachangestellten und Zahnmedizinischen Fachangestellten; für sie gibt es eigene Sachkundelehrgänge mit mindestens 40 Stunden. [8] Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA) arbeiten mit den aufbereiteten Instrumenten am OP-Tisch, haben eine staatlich geregelte dreijährige Ausbildung und sind für die Assistenz bei Eingriffen zuständig – die Sterilgutassistenz arbeitet ihnen zu, steht aber nicht am Patienten. Die Hygienefachkraft berät und überwacht die Infektionsprävention einer ganzen Einrichtung und ist keine Aufbereitungskraft.

Was den Beruf ausmacht

Patientensicherheit ohne Patientenkontakt

Fehler in der Aufbereitung können Infektionen verursachen. Die Arbeit findet trotzdem fast ausschließlich hinter den Kulissen statt – im Team der AEMP, nicht am Krankenbett.

Validierte Prozesse

Aufbereitet wird mit geeigneten validierten Verfahren unter Berücksichtigung der Herstellerangaben; der Erfolg muss nachvollziehbar sein. Dokumentation gehört deshalb zu jedem Arbeitsschritt. [1]

Technik und Instrumentenkunde

Sterilgutassistentinnen und -assistenten kennen Hunderte Instrumente, bedienen Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und Sterilisatoren und prüfen Instrumente auf Funktion und Schäden.

Quereinstieg möglich

Für den Fachkundelehrgang I ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; die DGSV empfiehlt mindestens den Hauptschulabschluss und Deutschkenntnisse auf Niveau B2. [6]

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

Der Alltag folgt dem Kreislauf der Aufbereitung – vom benutzten Instrument bis zum freigegebenen Sterilgut.

Aufbereitungskreislauf

  • Annahme und Sortierung benutzter Instrumente im unreinen Bereich
  • Reinigung und Desinfektion, bevorzugt maschinell im Reinigungs- und Desinfektionsgerät, bei Bedarf manuell oder mit Ultraschall
  • Prüfung auf Sauberkeit, Unversehrtheit und Funktion, Pflege beweglicher Teile
  • Zusammenstellen der Siebe nach Packliste, Verpacken in Container oder Sterilbarrieresysteme
  • Sterilisation, meist mit Dampf; für hitzeempfindliche Produkte Niedertemperaturverfahren
  • Dokumentation, Freigabe, Kennzeichnung und Lagerung des Sterilguts

Organisation und Qualitätssicherung

  • Chargendokumentation und Rückverfolgbarkeit der Instrumente
  • Routinekontrollen an Geräten, z. B. Prüfkörper und Chargenkontrollen
  • Arbeiten nach Standardarbeitsanweisungen (SOP) und Qualitätsmanagement
  • Bereitstellung und Transport des Sterilguts nach OP-Plan
  • Abstimmung mit OP, Endoskopie, Hygiene und Medizintechnik
  • Ab Fachkunde II: Schichtleitung, Anleitung neuer Mitarbeitender, Arbeitsanweisungen

Quellen: KRINKO/BfArM-Empfehlung [4]; Anforderungskategorien und Qualitätssicherung nach DGSV [5]; Inhalte Fachkunde II [7]

Arbeitsumgebung und Arbeitszeit

Die AEMP ist räumlich in Zonen getrennt: einen unreinen Bereich für die Annahme und Reinigung, einen reinen Bereich für Prüfung, Pflege und Verpackung sowie das Sterilgutlager. In Einrichtungen mit höheren Anforderungen sind dafür eigene Räume vorgesehen. [5] Im unreinen Bereich tragen Beschäftigte Schutzkleidung, weil sie mit kontaminierten Instrumenten arbeiten. In Krankenhäusern richtet sich die Arbeitszeit nach dem OP-Betrieb; Schichtdienst ist üblich, je nach Haus auch am Wochenende oder in der Nacht. In Praxen und ambulanten Zentren wird meist zu den Öffnungszeiten gearbeitet.

Zusammenarbeit

Die AEMP ist eine Schnittstelle: Der OP meldet Bedarf und Prioritäten, die Hygieneabteilung legt Verfahren mit fest, die Medizintechnik betreut die Geräte, und Hersteller liefern die Aufbereitungsanweisungen für ihre Produkte. Fehlende oder beschädigte Instrumente müssen schnell gemeldet und ersetzt werden, damit Eingriffe nicht verschoben werden.

Verantwortung und Belastungen

Die Arbeit verlangt Konzentration bei wiederkehrenden Abläufen: Ein unvollständiges Sieb oder ein übersehener Rückstand fällt erst im OP auf. Körperlich ist der Beruf fordernd – langes Stehen, das Heben von Containern, Wärme und Feuchtigkeit in der Nähe der Geräte sowie Lärm. Hinzu kommt das Risiko von Stich- und Schnittverletzungen an benutzten Instrumenten, dem Schutzausrüstung und sichere Arbeitsweisen begegnen.

Unterschiede nach Einsatzbereich

Krankenhaus-AEMP
Großes Instrumentenspektrum einschließlich minimalinvasiver und mikrochirurgischer Instrumente, hohe Stückzahlen, Schichtbetrieb, oft Aufbereitung von Produkten mit besonders hohen Anforderungen („kritisch C“).
Externer Dienstleister
Aufbereitung für mehrere Kliniken oder Praxen, Logistik und Transport spielen eine größere Rolle; die Aufbereitung für andere ist anzeigepflichtig.
Endoskopie
Aufbereitung flexibler Endoskope in speziellen Reinigungs- und Desinfektionsgeräten; erforderlich ist eine eigene Sachkunde.
Praxis
Kleineres Instrumentenspektrum, Aufbereitung meist als eine Aufgabe neben anderen; Zonentrennung kann auch zeitlich erfolgen.

Quelle: DGSV, Anlage 1 zu den Zielgruppen der Qualifizierungsmaßnahmen [5]

Freigabe und Verantwortung

Rechtlich verantwortlich für eine ordnungsgemäße Aufbereitung ist der Betreiber, also Krankenhaus oder Praxis. Er darf die Aufbereitung nur an Personen, Betriebe oder Einrichtungen übertragen, die die Anforderungen an Sachkenntnis, fachliche Unabhängigkeit und Ausstattung erfüllen; die zuständige Behörde kann das überprüfen. [1, 2] Wer innerhalb der AEMP Sterilgut freigeben darf, legt die Einrichtung in ihrem Qualitätsmanagement fest.

Rechtsrahmen

Rechtsrahmen und Hygieneanforderungen

Die Aufbereitung ist durch Betreiberverordnung und KRINKO/BfArM-Empfehlung geregelt – einen Berufsabschluss schreiben sie nicht vor.

Grundlage ist § 8 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Danach sind Medizinprodukte, die bestimmungsgemäß keimarm oder steril angewendet werden, unter Berücksichtigung der Herstellerangaben mit geeigneten validierten Verfahren so aufzubereiten, dass der Erfolg nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patientinnen und Patienten, Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird. Einmalprodukte im Sinne der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) sind von dieser Regelung ausgenommen. [1, 3] Die MPBetreibV wurde 2025 an das EU-Recht angepasst; die zitierte Fassung gilt seit dem 20. Februar 2025. [1]

Die KRINKO/BfArM-Empfehlung

Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beachtet wird. [1] Diese Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ wurde 2012 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht und ist in der Praxis der zentrale Maßstab. [4] Für Produkte mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung („kritisch C“) verlangt § 8 zusätzlich ein Qualitätsmanagementsystem, das von einer Benannten Stelle zertifiziert ist. [1]

Risikoeinstufung der Medizinprodukte

Vor der Aufbereitung stuft der Betreiber jedes Medizinprodukt nach Art der Anwendung und Schwierigkeit der Aufbereitung ein. Die Einstufung bestimmt, welche Verfahren, Räume und Qualifikationen nötig sind.

Risikoeinstufung nach der KRINKO/BfArM-Empfehlung (vereinfacht)
GruppeAnwendungBeispiele
UnkritischKontakt nur mit intakter Hautz. B. Stethoskop, Blutdruckmanschette
Semikritisch A/BKontakt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut; B mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitungz. B. Spekulum (A), flexible Endoskope (B)
Kritisch A/BDurchdringen Haut oder Schleimhaut, Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Wunden; B mit erhöhten Anforderungen (z. B. Hohlkörper, schwer zugängliche Teile)z. B. Wundhaken (A), minimalinvasive Instrumente (B)
Kritisch CWie kritisch B, zusätzlich nicht dampfsterilisierbar (thermolabil)bestimmte thermolabile Instrumente

Quellen: KRINKO/BfArM-Empfehlung 2012 [4]; Anforderungskategorien der DGSV [5]. Maßgeblich ist die Einstufung im Einzelfall durch den Betreiber.

Welche Qualifikation verlangt wird

Die MPBetreibV schreibt keinen bestimmten Lehrgang vor, sondern „aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit“. Fehlt eine erforderliche Ausbildung, können fachspezifische Fortbildungen als Nachweis berücksichtigt werden. [2, 1] In der Praxis gelten die DGSV-Lehrgänge als Maßstab: Nach den Empfehlungen der DGSV sollen Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung Sachkenntnis in Anlehnung an die Fachkunde I nachweisen. In Einheiten, die Produkte der Gruppe „kritisch B“ aufbereiten, empfiehlt die DGSV für Mitarbeitende mindestens Fachkunde I oder FMA, für Schichtleitungen Fachkunde II oder FMA und für die Leitung den Managementlehrgang. [5]

Empfehlung ist nicht gleich Gesetz

Die Qualifikationsstufen der DGSV sind Empfehlungen eines Fachverbands. Welche Nachweise eine Einrichtung verlangt, entscheidet der Betreiber im Rahmen von § 8 Abs. 4 und § 5 MPBetreibV; die Aufsichtsbehörden der Länder können die Sachkenntnis überprüfen. [1] Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung von Verordnung und KRINKO/BfArM-Empfehlung.

Qualifizierung

Qualifizierung und Bildungsweg

Üblicher Weg ist die Fachkunde I der DGSV; daneben gibt es eine dreijährige Verbandsausbildung. Ab 2029 ordnet die DGSV die Lehrgänge neu.

Rechtsgrundlage
Kein Berufsgesetz und keine Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz. Gefordert ist Sachkenntnis nach §§ 5 und 8 MPBetreibV; Lehrgänge und Prüfungen regelt die DGSV.
Umfang Fachkunde I
Mindestens 120 Unterrichtsstunden, dazu zwei Praxiseinsätze in einer AEMP: mindestens 150 Stunden vor Lehrgangsbeginn und mindestens 80 Stunden zwischen den Lehrgangsblöcken.
Lernorte
Von der DGSV anerkannte Bildungsstätten in Deutschland und der Schweiz; Praxis in einer AEMP.
Prüfung
Schriftlich, praktisch und mündlich.
Abschluss
Zeugnis der Bildungsstätte und DGSV-Zertifikat; Tätigkeitsbezeichnung „Technische Sterilisationsassistentin / Technischer Sterilisationsassistent“.

Quellen: MPBetreibV [2, 1]; DGSV, Fachkunde I [6]

Ablauf der Fachkunde I

  1. Praxiseinsatz vor dem Lehrgang

    Mindestens 150 Stunden praktische Tätigkeit in einer AEMP, nachgewiesen mit dem unterschriebenen Tätigkeitskatalog FK I-A. Der Nachweis muss zu Lehrgangsbeginn vorliegen. [6]

  2. Theorie in Blöcken

    Mindestens 120 Unterrichtsstunden nach dem Rahmenlehrplan der DGSV, verteilt auf mehrere Blöcke. Für die Zulassung zur Prüfung darf die Fehlzeit unter 10 % liegen. [6]

  3. Praxiseinsatz zwischen den Blöcken

    Mindestens 80 Stunden praktische Tätigkeit nach dem Tätigkeitskatalog FK I-B, der vor der Prüfung vorzulegen ist. [6]

  4. Prüfung und Zertifikat

    Schriftliche, praktische und mündliche Prüfung; nach bestandener Prüfung DGSV-Zertifikat und Zeugnis. [6]

Zugangsvoraussetzungen

Gesetzlich ist kein Schulabschluss vorgeschrieben. Die DGSV empfiehlt mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Ausbildung sowie Deutschkenntnisse auf Niveau B2. [6] In der Praxis setzt der Lehrgang eine Tätigkeit in einer AEMP voraus, weil die 150 Praxisstunden vor Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden müssen. Der Einstieg erfolgt deshalb in der Regel über eine Anstellung in einer Aufbereitungseinheit, die den Lehrgang anschließend ermöglicht.

Dreijährige Ausbildung zur FMA-DGSV

Die DGSV bietet zusätzlich eine Ausbildung zur „Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung (FMA-DGSV)“ an. Sie dauert drei Jahre und umfasst mindestens 1.600 Stunden Theorie sowie mindestens 3.200 Stunden Praxis in fünf Instrumentenkategorien – Standard-, minimalinvasives, Mikro- und Systeminstrumentarium sowie flexible Endoskope –, ergänzt um Hospitationen in OP, Anästhesie, Technik, Hygiene und Verwaltung. [9, 10] Vorausgesetzt werden die Fachoberschulreife bzw. ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss zusammen mit der Fachkunde II; über andere Qualifikationen entscheidet der DGSV-Vorstand auf Antrag. Die gesundheitliche Eignung ist per ärztlichem Attest nachzuweisen. Die Abschlussprüfung ist schriftlich, mündlich und praktisch. [9] Angaben zu Vergütung oder Kosten macht die DGSV nicht; sie ergeben sich aus dem Vertrag mit Arbeitgeber bzw. Bildungsstätte.

Wer bereits die Fachkunde I und II besitzt und in einer AEMP angestellt ist, kann die Anerkennung als FMA über einen berufsbegleitenden Ergänzungslehrgang erreichen: 500 Stunden mit abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung, sonst 740 Stunden, jeweils mit 1.000 Stunden Tätigkeit in der AEMP und 80 Stunden OP-Praktikum über 12 bis 24 Monate. Der Antrag auf Anerkennung ist spätestens bis zum 31. Dezember 2027 bei der DGSV zu stellen. [10]

Keine staatliche Ausbildung – und eine Reform ab 2029

Einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung“ nach dem Berufsbildungsgesetz gibt es Stand Oktober 2026 nicht; das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des BIBB führt keinen solchen Beruf. [12] Die DGSV ordnet ihre Lehrgänge neu: Die einjährige Qualifizierung zur Assistenzkraft für Medizinprodukteaufbereitung (AMA-DGSV) mit acht Wochen Theorie, verteilt auf zwölf Monate, soll ab dem 1. Januar 2029 die Fachkundelehrgänge I und II ersetzen. Nach der AMA ist ein Einstieg in das zweite Jahr der FMA-Ausbildung möglich. Für Bestandsbeschäftigte gelten Übergangsregeln bis Ende 2035, etwa Anerkennung bei Fachkunde I und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. [11]

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Einen eigenen Tarif oder eine belastbare Statistik gibt es für die Sterilgutassistenz nicht; entscheidend sind Arbeitgeber, Tarifvertrag und Aufgabe.

Für die Sterilgutassistenz gibt es keinen eigenen Tarifvertrag. In der Entgeltordnung zum TVöD für kommunale Arbeitgeber (VKA) ist kein eigenes Tätigkeitsmerkmal für die Medizinprodukteaufbereitung ausgewiesen. [13] Die Eingruppierung richtet sich deshalb nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und der konkret auszuübenden Tätigkeit. Ob und wie ein DGSV-Zertifikat berücksichtigt wird, ist eine Frage des jeweiligen Tarifvertrags und der Stellenbeschreibung; es ist kein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Kirchliche Häuser wenden eigene Arbeitsvertragsrichtlinien an, private Klinikträger und Dienstleister häufig Haus- oder Konzerntarife.

Was sich belastbar sagen lässt

  • Untergrenze: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Stunde. [14]
  • Vergleichswert: Das mittlere Bruttomonatsentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag zum 31.12.2025 bei 4.217 €. [15] Ein eigener Medianwert für die Sterilgutassistenz lässt sich daraus nicht ableiten.
  • Tarifliche Zuschläge: Im Krankenhaus kommen zum Tabellenentgelt je nach Tarifvertrag Zuschläge für Schicht-, Wochenend- oder Nachtarbeit hinzu.

Warum hier keine Statistikzahl steht

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist Werte nur für Berufsgattungen der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) aus. Für die Sterilgutassistenz konnten wir die Zuordnung zu einer Berufsgattung nicht amtlich belegen. Statt eine Zahl zu schätzen, verzichten wir auf einen Medianwert. Konkrete Angaben enthalten Stellenanzeigen mit Tarifangabe oder die Entgelttabelle des jeweiligen Arbeitgebers.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Qualifikationsstufe: Fachkunde I, Fachkunde II, FMA oder Managementlehrgang
  • Aufgabe und Verantwortung, etwa Schichtleitung, Freigabe oder Aufbereitung kritisch-C-Produkte
  • Tarifbindung und Art des Arbeitgebers: öffentliches, kirchliches oder privates Krankenhaus, Dienstleister, Praxis
  • Schichtmodell und Zuschläge
  • Berufserfahrung (Stufenaufstieg im Tarif) und Region

Weiterbildung

Karriere und Weiterbildung

Von der Fachkunde I über Schichtleitung und FMA bis zur Leitung einer AEMP führen aufeinander aufbauende Lehrgänge.

Die Weiterbildung baut stufenweise auf der Fachkunde I auf. Alle Lehrgänge werden von DGSV-anerkannten Bildungsstätten angeboten.

Qualifizierungen der DGSV im Überblick
QualifizierungVoraussetzungUmfang
Fachkunde IIFachkunde I und sechs Monate Tätigkeit in einer AEMPmind. 120 Stunden in 14 Modulen, 3–6 Monate, Praxisaufgabe und Hospitationen
FMA-DGSV (Ergänzungslehrgang)Fachkunde I und II, Anstellung in einer AEMP500 oder 740 Stunden, 12–24 Monate
Managementlehrgang (Fachkunde III)Abgeschlossene Berufsausbildung, Fachkunde II oder FMA, zwei Jahre Berufserfahrung in der AEMPmind. 720 Unterrichtseinheiten in Modulen
Validierlehrgang AEMPFachkunde II oder vergleichbare Kenntnisse40 Unterrichtseinheiten
Sachkunde Endoskop-AufbereitungMedizinalfachberuf; mit Fachkunde I als Ergänzungsmodul40 bzw. 24 Unterrichtseinheiten
Praxisanleitung AEMPFachkunde II, FMA oder Medizinalfachberuf mit Fachkunde I, ein Jahr Tätigkeit in der AEMP80 Unterrichtseinheiten plus Prüfungstag

Quellen: DGSV, Zielgruppen der Qualifizierungsmaßnahmen [5]; Fachkunde II [7]; Lehrgangsinformationen [8]; Weg zur FMA [10]

Schichtleitung und Fachkunde II

Die Fachkunde II führt zur Bezeichnung „Technische Sterilisationsassistentin / Technischer Sterilisationsassistent mit erweiterter Aufgabenstellung“. Inhaltlich geht es um gesetzliche und normative Vorgaben, Qualitätsmanagement, Kommunikation, die Anleitung und Beurteilung von Mitarbeitenden sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragen. Die mündliche Prüfung behandelt etwa Arbeitsanweisungen und Dienstplangestaltung. [7]

Leitung einer AEMP

Der Managementlehrgang, häufig noch Fachkunde III genannt, richtet sich an Leitungen und stellvertretende Leitungen. [8, 5] Für Einheiten, die kritisch-C-Produkte aufbereiten, empfiehlt die DGSV außerdem eine fachkundige Person für das Qualitätsmanagement. [5] Für die Validierung von Aufbereitungsprozessen gibt es eigene modulare Validierlehrgänge, die eine geeignete Berufsausbildung voraussetzen. [5]

Wechsel in benachbarte Berufe

Wer näher an den OP-Betrieb rücken möchte, kann eine Ausbildung zur OTA beginnen; Kenntnisse in Instrumentenkunde und Hygiene sind dort hilfreich, ersetzen die staatliche Ausbildung aber nicht. Die Weiterbildung zur Hygienefachkraft setzt in der Regel eine abgeschlossene Pflegeausbildung voraus.

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Aufbereitung wird überall gebraucht, wo operiert wird; gesonderte amtliche Zahlen liegen jedoch nicht vor.

Jede Einrichtung, die operiert oder endoskopiert, muss die Aufbereitung ihrer Medizinprodukte sicherstellen – selbst oder über einen Dienstleister. Entsprechend finden sich Stellen in Krankenhäusern aller Größen, bei Aufbereitungsdienstleistern und in größeren ambulanten OP-Zentren.

Was die Datenlage hergibt

Amtliche Zahlen zu Beschäftigten, Arbeitslosen oder Engpässen speziell für die Medizinprodukteaufbereitung konnten wir nicht belegen; die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist die Tätigkeit nicht gesondert aus, und eine eindeutige Berufsgattung ließ sich nicht nachweisen. Aussagen zur Engpasslage treffen wir deshalb nicht.

Entwicklungen

  • Höhere Anforderungen: Für kritisch-C-Produkte ist ein zertifiziertes Qualitätsmanagement Pflicht; Validierung und Leistungsbeurteilung der Prozesse müssen durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen. [1]
  • Neuordnung der Qualifizierung: Mit der AMA-DGSV ab 2029 und der dreijährigen FMA-DGSV baut der Fachverband die Qualifizierung über die bisherigen Lehrgänge hinaus aus. [11, 9]
  • Endoskopie: Für die Aufbereitung flexibler Endoskope gibt es eigene Sachkundelehrgänge; die Kombination mit der Fachkunde I erweitert die Einsatzmöglichkeiten. [8]

Einstieg

Weil die Fachkunde I praktische Erfahrung in einer AEMP voraussetzt, führt der Weg ohne Vorkenntnisse in der Regel über eine Anstellung, in der die Qualifizierung anschließend erfolgt. Achten Sie in Stellenanzeigen darauf, ob die Lehrgangskosten und die Freistellung für die Lehrgangsblöcke übernommen werden.

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Der Beruf passt zu Menschen, die sorgfältig arbeiten, Technik mögen und Verantwortung im Hintergrund übernehmen.

Interessen

  • Technik, Geräte und Instrumente
  • Hygiene und Infektionsprävention
  • Arbeit im Hintergrund statt direkter Patientenversorgung

Fähigkeiten im Alltag

  • Sorgfalt bei wiederkehrenden Abläufen
  • Feinmotorik und gutes Sehvermögen für Prüfung und Pflege
  • Belastbarkeit im Schichtbetrieb und bei Zeitdruck durch den OP-Plan
  • Bereitschaft, genau zu dokumentieren

Realistisch zu erwarten

  • Körperliche Arbeit im Stehen, Wärme und Lärm
  • Schutzkleidung im unreinen Bereich
  • Kein staatlicher Berufsabschluss mit der Fachkunde allein
  • Klare Lehrgangsstufen für die Weiterentwicklung

Ein Praktikum oder eine Hospitation in einer AEMP zeigt am besten, ob die Arbeit zu Ihnen passt. Unterstützung bei der Berufswahl bietet die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. [17]

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Einstieg und Wechsel

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Der Einstieg ist ohne Berufsausbildung möglich; ein formales Anerkennungsverfahren gibt es nicht.

Einstieg ohne Vorkenntnisse
Anstellung in einer AEMP, Praxisnachweis über 150 Stunden, anschließend Fachkunde I. [6]
Mit Gesundheitsberuf
Für Beschäftigte mit Gesundheits- bzw. Medizinalfachberuf richtet sich die nötige Sachkenntnis nach Tätigkeit und Produktspektrum, etwa über Sachkundelehrgänge. [5] Bei der künftigen AMA-DGSV können abgeschlossene Gesundheitsberufe angerechnet werden. [11]
Schulabgängerinnen und Schulabgänger
Dreijährige Ausbildung zur FMA-DGSV an einer anerkannten Bildungsstätte mit mittlerem Schulabschluss. [9]
Ausländische Qualifikation
Weil die Tätigkeit nicht als staatlicher Beruf geregelt ist, gibt es kein eigenes Anerkennungsverfahren für die Sterilgutassistenz. Ob eine ausländische Qualifikation als Sachkenntnis ausreicht, beurteilt der Betreiber nach §§ 5 und 8 MPBetreibV. [1] Für verwandte, staatlich geregelte Berufe zeigt der Anerkennungs-Finder die zuständige Stelle. [16]

Zum Anerkennungs-Finder

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie wird man Sterilgutassistentin oder Sterilgutassistent?

In der Regel über eine Anstellung in einer Aufbereitungseinheit (AEMP) und den Fachkundelehrgang I der DGSV: mindestens 120 Unterrichtsstunden, 150 Praxisstunden vor und 80 Praxisstunden während des Lehrgangs sowie eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung. [6]

Ist die Sterilgutassistenz eine staatlich anerkannte Ausbildung?

Nein. Die Fachkunde I endet mit einem Zertifikat der DGSV, nicht mit einem staatlichen Berufsabschluss. [6] Auch die dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung ist eine Ausbildung der DGSV; ein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz besteht Stand Oktober 2026 nicht. [9, 12]

Welchen Schulabschluss brauche ich?

Gesetzlich ist keiner vorgeschrieben. Die DGSV empfiehlt für die Fachkunde I mindestens den Hauptschulabschluss und Deutschkenntnisse auf Niveau B2. [6] Für die dreijährige FMA-Ausbildung wird ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit Fachkunde II verlangt. [9]

Was ändert sich 2029?

Die DGSV plant, die Fachkundelehrgänge I und II ab dem 1. Januar 2029 durch die einjährige Qualifizierung zur Assistenzkraft für Medizinprodukteaufbereitung (AMA-DGSV) zu ersetzen. Bestandsbeschäftigte können über Übergangsregeln bis Ende 2035 anerkannt werden. [11]

Was verdient man in der Sterilgutassistenz?

Das hängt vom Arbeitgeber, vom Tarifvertrag und von der Qualifikationsstufe ab. Einen eigenen Tarif gibt es nicht, und im TVöD (VKA) ist kein eigenes Tätigkeitsmerkmal ausgewiesen. [13] Eine belastbare amtliche Medianzahl für diese Tätigkeit konnten wir nicht belegen.

Worin unterscheidet sich die Sterilgutassistenz von der OTA?

Sterilgutassistentinnen und -assistenten bereiten Instrumente in der AEMP auf. Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten im OP direkt am Eingriff mit und haben eine dreijährige staatlich geregelte Ausbildung. Mehr dazu im Berufsprofil OTA.

Dürfen MFA und ZFA Medizinprodukte aufbereiten?

Ja, wenn sie die nötige Sachkenntnis haben. Für Arzt- und Zahnarztpraxen bietet die DGSV einen eigenen Sachkundelehrgang mit mindestens 40 Stunden an. [8] Welche Nachweise verlangt werden, legt der Betreiber nach der MPBetreibV fest. [1]

Stellenangebote

Stellen in der Sterilgutassistenz bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen in der Sterilgutassistenz und Medizinprodukteaufbereitung finden Sie in der Berufsgruppe „MFA und medizinische Assistenzberufe“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

17 Quellen
  1. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), § 8 Aufbereitung von Produkten, mit Ausnahme von Einmalprodukten, in der Fassung der Verordnung vom 14.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 38/39), geltend seit 20.02.2025, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 263). Gesetzestext über buzer.de, abgerufen 22.10.2026; amtliche Fassung im Bundesgesetzblatt bzw. auf gesetze-im-internet.de. Zur Quelle
  2. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), § 5 Besondere Anforderungen, in der Fassung ab 20.02.2025. Gesetzestext über buzer.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), insbesondere Art. 2 Nr. 8 (Einmalprodukt) und Art. 17 (Einmalprodukte und ihre Aufbereitung). Amtsblatt der Europäischen Union, EUR-Lex, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bundesgesundheitsblatt 55 (2012), S. 1244–1310, Springer, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Zielgruppen der Qualifizierungsmaßnahmen der DGSV e. V., Revisionsstand 12, mit Anlage 1 (Anforderungen an Aufbereitungseinheiten und Personalqualifikation). Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V., Juni 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Fachkunde I. Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. (DGSV), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Fachkunde II. Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. (DGSV), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Lehrgangsinformationen (Fachkunde, Managementlehrgang, Sachkundelehrgänge). Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. (DGSV), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Ausbildung zur Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung (FMA-DGSV e. V.). Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. (DGSV), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. Information: Weg vom Fachkundeabsolventen zur FMA-DGSV. Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. (DGSV), Stand 11/2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Qualifizierung zur Assistenzkraft für Medizinprodukteaufbereitung (AMA-DGSV e. V.). Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. (DGSV), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. BIBB-Berufesuche: Anerkannte Ausbildungsberufe von A bis Z (Buchstabe F). Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. TVöD – Anlage 1 Entgeltordnung (VKA), Lesefassung. veröffentlicht vom dbb beamtenbund und tarifunion, 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Mindestlohn. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik 2025. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Oktober 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Anerkennung in Deutschland – Anerkennungs-Finder. Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Hilfe bei der Berufswahl – Angebote der Berufsberatung. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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