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Berufsprofil · Gesundheitshandwerk

Augenoptikerin / Augenoptiker. Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.

Augenoptikerinnen und Augenoptiker ermitteln den Korrektionsbedarf, beraten zu Brillen, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen und fertigen und passen Sehhilfen an – überwiegend im augenoptischen Fachgeschäft. Der Beruf ist ein zulassungspflichtiges Gesundheitshandwerk und wird in einer dreijährigen dualen Ausbildung erlernt; Meisterprüfung und Studium der Augenoptik/Optometrie bauen darauf auf.

Ausbildung
3 Jahre, dualBetrieb und Berufsschule
Zugang
Kein Abschluss vorgeschriebenmeist mittlerer Abschluss oder Abitur
Abschluss
GesellenprüfungHandwerk, gestreckt in Teil 1 und 2
Ausbildungsvergütung
mind. 724 €brutto, 1. Jahr, gesetzl. Untergrenze 2026
Mittleres Entgelt
3.063 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
Selbstständigkeit
Meisterpflichtoder Fachschule bzw. Studium (HwO)

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Augenoptiker justiert einer Kundin die Messbrille für die Augenglasbestimmung

Überblick

Der Beruf im Überblick

Augenoptikerinnen und Augenoptiker versorgen Menschen mit Brillen, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen – vom Messen über die Fertigung bis zur Anpassung.

Augenoptikerinnen und Augenoptiker korrigieren Fehlsichtigkeiten mit Sehhilfen. Sie ermitteln die Sehanforderungen ihrer Kundinnen und Kunden, beraten zu Brillen, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen, bearbeiten Brillengläser und Fassungen und passen die fertige Sehhilfe optisch und anatomisch an. [1, 2] Hinzu kommen Sehtests und weitergehende Messungen, etwa des Gesichtsfelds oder des Augeninnendrucks, sowie der Verkauf von Zubehör und Pflegemitteln. [6]

Der Beruf ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 33 der Handwerksordnung) und gehört zusammen mit Hörakustik, Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik und Zahntechnik zu den Gesundheitshandwerken der Nummern 33 bis 37. [4] Die dreijährige duale Ausbildung ist nach § 25 HwO staatlich anerkannt; seit 1. August 2011 gilt die Augenoptiker-Ausbildungsverordnung (AugenoptAusbV), die die Verordnung von 1997 ersetzt hat. [1] Zuständig für Ausbildung und Prüfung sind die Handwerkskammern. [3]

Typische Einsatzorte

  • Inhabergeführte augenoptische Fachgeschäfte, häufig in Einkaufs- oder Marketinggruppen organisiert
  • Filialunternehmen und Ketten
  • Augenoptische Industrie, etwa Hersteller von Brillengläsern, Fassungen oder Kontaktlinsen
  • Spezialisierte Betriebe für Kontaktlinsen, Sportoptik oder vergrößernde Sehhilfen
  • Vereinzelt Augenkliniken und augenärztliche Praxen, etwa für Messungen oder Kontaktlinsenanpassungen

Quelle: Arbeitsgebiete laut BIBB-Berufsinformation [2]; Spezialisierungen laut ZVA [6]

Abgrenzung zu Augenheilkunde, Orthoptik und Optometrie

Augenheilkunde: Krankheiten feststellen, heilen oder lindern ist Ausübung der Heilkunde. Sie ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten; wer ohne ärztliche Approbation heilkundlich tätig sein will, braucht eine Heilpraktikererlaubnis. [15] Diagnose und Behandlung von Augenerkrankungen liegen deshalb bei Fachärztinnen und Fachärzten für Augenheilkunde. Augenoptikerinnen und Augenoptiker achten auf Auffälligkeiten und empfehlen bei Bedarf eine augenärztliche Untersuchung. [8]

Orthoptik: Orthoptistinnen und Orthoptisten sind ein bundesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberuf mit Ausbildung an Schulen an Augenkliniken. Sie arbeiten im augenärztlichen Umfeld mit Schwerpunkt auf Schielerkrankungen, Sehschwächen und Störungen des beidäugigen Sehens – nicht im Handwerk und nicht in der Herstellung von Sehhilfen.

Optometrie: In Deutschland ist Optometrie kein eigener Heilberuf mit gesetzlicher Berufsordnung, sondern eine Weiterqualifizierung innerhalb der Augenoptik. Die Bezeichnung „Optometrist“ ist gesetzlich nicht geschützt; nach Auffassung des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) muss, wer sie führt, Kompetenzen deutlich über denen einer Augenoptikermeisterin oder eines staatlich geprüften Augenoptikers nachweisen, etwa mit einem Bachelor oder Master in Augenoptik/Optometrie oder der Prüfung „Optometrist (HWK)“. Irreführende Angaben verbietet das Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG). [9]

Was den Beruf ausmacht

Sehen messen und verstehen

Den Korrektionsbedarf ermitteln heißt Sehschärfe, Anatomie und Physiologie des Auges analysieren – bei Kurz-, Weit- und Stabsichtigkeit ebenso wie bei Alterssichtigkeit – und sehleistungsmindernde Augenerkrankungen berücksichtigen. [1]

Handwerk an der Brille

Gläser prüfen, zentrieren, schleifen und einarbeiten, Fassungen reparieren und randlose Brillen mit Mehrstärkengläsern montieren: Diese Arbeiten sind Gegenstand beider Teile der Gesellenprüfung. [1]

Beratung und Verkauf

Kundinnen und Kunden beraten, Fassungen voranpassen, Zentrierdaten ermitteln, Sehhilfen übergeben und in den Gebrauch einweisen – dazu Warenverkauf, Rechnungswesen und Kalkulation. [1]

Gesundheitliche Verantwortung

Zur Meisterqualifikation gehören augenoptisches Screening mit Grundlagen in Anatomie, Physiologie und Pathologie und die Empfehlung einer augenärztlichen Abklärung, wenn Befunde auffallen. [8]

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

Der Alltag verbindet Kundenberatung und Messtechnik mit präziser Werkstattarbeit.

Sehhilfen fertigen und instand setzen

  • Brillengläser bearbeiten und in Fassungen aus Metall oder Kunststoff einarbeiten
  • Werkzeuge, Schleifautomaten und Messgeräte pflegen
  • Brillen modifizieren, reparieren und abgabefähig ausrichten
  • Ein- und Mehrstärkengläser messen und zentrieren, randlose Brillen montieren
  • Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen nach optischen Eigenschaften beurteilen

Kundinnen und Kunden versorgen

  • Sehanforderungen und Korrektionsbedarf ermitteln
  • Zu Brillen, Kontaktlinsen, Pflegemitteln und vergrößernden Sehhilfen beraten
  • Brillen optisch und anatomisch anpassen
  • Sehhilfen abgeben und in die Handhabung einweisen
  • Waren verkaufen, Preise kalkulieren, Vorgänge im Rechnungswesen bearbeiten

Quelle: Ausbildungsberufsbild und Prüfungsanforderungen der AugenoptAusbV 2011 [1]

Refraktion, Kontaktlinsen und Screening

In der Ausbildung lernen Auszubildende, den Korrektionsbedarf zu analysieren und Dienstleistungen wie Augenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung und Sehtests zu erklären; Kontaktlinsen-Werkstoffe und Pflegemittel gehören zum Prüfungsstoff. [1] Vertieft werden die messtechnischen Aufgaben in der Meistervorbereitung: Anamnese, objektive und subjektive Refraktion, Binokularprüfung und Nahglasbestimmung, die Untersuchung des vorderen Augenabschnitts mit Kontaktlinsenanpassung und Nachkontrolle sowie optometrisches Screening von Farbensehen, Kontrast, Gesichtsfeld (Perimetrie), Augeninnendruck (Tonometrie) und Augenhintergrund (Ophthalmoskopie). [5] Der ZVA nennt als typische Leistungen außerdem Hornhauttopografie und den Sehtest für den Führerschein. [6] Betriebe von Augenoptikern gelten nach der Fahrerlaubnis-Verordnung als amtlich anerkannte Sehteststellen, wenn sie unter anderem über qualifiziertes Personal und normgerechte Sehtestgeräte verfügen. [17]

Arbeitsumgebung und Arbeitszeit

Der Arbeitsplatz verteilt sich auf Verkaufs- und Beratungsraum, Mess- bzw. Refraktionsraum und Werkstatt mit Schleif- und Zentriergeräten. Die Arbeitszeiten folgen im Fachgeschäft den Öffnungszeiten, die häufig den Samstag einschließen; Arbeitszeitmodelle legen Betrieb und Arbeitsvertrag fest.

Zusammenarbeit

Augenoptikerinnen und Augenoptiker arbeiten an der Schnittstelle zur Augenheilkunde: Bei auffälligen Befunden empfehlen sie eine augenärztliche Untersuchung, und ärztliche Verordnungen sind für bestimmte Kassenleistungen Voraussetzung (siehe Sehhilfen und Krankenkasse). [8, 13] Im Betrieb arbeiten Gesellinnen und Gesellen, Meisterinnen und Meister sowie Auszubildende zusammen; in mittelständischen Betrieben stellen Meister einschließlich Inhaber rund 45 % und Gesellen rund 39 % der Beschäftigten. [11]

Unterschiede nach Einsatzbereich

Inhabergeführtes Fachgeschäft
Breites Aufgabenspektrum von Beratung über Werkstatt bis Kontaktlinsen; oft Spezialisierungen wie Kontaktlinsen, Sportoptik oder vergrößernde Sehhilfen. [6]
Filialunternehmen
Standardisierte Abläufe, zentrale Werkstätten oder Fertigung möglich, strukturierte Karrierewege bis zur Filialleitung. Die zehn größten Unternehmen erzielen mehr als die Hälfte des Branchenumsatzes. [12]
Augenoptische Industrie
Fertigung, Qualitätskontrolle, Anwendungstechnik, Schulung und Vertrieb von Gläsern, Fassungen und Kontaktlinsen. [2]
Klinik und augenärztliche Praxis
Seltener; Tätigkeiten etwa bei Messungen oder Kontaktlinsenversorgung im augenärztlichen Auftrag. Diagnose und Therapie bleiben ärztliche Aufgabe. [15]

Was Augenoptiker dürfen – und was nicht

Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten; sie erfordert eine ärztliche Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis. [15] Augenoptikerinnen und Augenoptiker stellen daher keine Diagnosen und behandeln keine Augenerkrankungen.

Messungen sind davon zu unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2000 ein Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben, das die berührungslose Augeninnendruckmessung und die computergestützte Gesichtsfeldprüfung durch einen Optikerbetrieb als unzulässige Ausübung der Heilkunde gewertet hatte; es sah darin einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit. Nach Auffassung des Gerichts ist ein generelles Verbot nicht erforderlich; ein aufklärender Hinweis, dass nur eine Augenärztin oder ein Augenarzt einen krankhaften Befund zuverlässig ausschließen kann, ist das mildere Mittel. [16] Maßgeblich bleibt der Einzelfall; im Zweifel ist eine augenärztliche Abklärung zu empfehlen.

Ausbildung

Ausbildung und Gesellenprüfung

Drei Jahre dual nach der AugenoptAusbV von 2011, mit gestreckter Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer.

Rechtsgrundlage
Augenoptiker-Ausbildungsverordnung (AugenoptAusbV) vom 26.04.2011, in Kraft seit 01.08.2011; sie ersetzt die Verordnung vom 04.03.1997. Der Beruf ist nach § 25 HwO für das Gewerbe Nr. 33 der Anlage A staatlich anerkannt. [1]
Dauer
3 Jahre (36 Monate). [1, 2]
Lernorte
Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätte. [7]
Zuständige Stelle
Die Handwerkskammer; sie führt die Lehrlingsrolle und errichtet die Prüfungsausschüsse. [3]
Abschluss
Gesellenprüfung im Augenoptiker-Handwerk („Augenoptikerin“ bzw. „Augenoptiker“), gestreckt in Teil 1 und Teil 2. [1]

Das Ausbildungsberufsbild umfasst neun berufsprofilgebende Positionen – Brillengläser bearbeiten und einfassen, Werkzeuge und Maschinen pflegen, Brillen modifizieren und instand setzen, Gläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen beurteilen, Sehanforderungen ermitteln und beraten, Brillen anpassen, Sehhilfen abgeben, Waren verkaufen sowie Rechnungswesen und Kalkulation – und sechs integrativ vermittelte Positionen wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz und berufsbezogene Normen. [1]

Gesellenprüfung

  1. Teil 1 (vor Ende des 2. Ausbildungsjahres): Instandsetzung von Sehhilfen

    Reparatur einer Brillenfassung und Umarbeitung eines Brillenglaspaares von Hand in eine Metallvollrandfassung als Arbeitsaufgaben sowie schriftliche Aufgaben dazu; insgesamt 330 Minuten, davon 90 Minuten schriftlich. Teil 1 zählt 30 Prozent. [1]

  2. Teil 2: Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille

    Prüfungsstück mit Dokumentation, 150 Minuten: Mehrstärkengläser messen, zentrieren, schleifen und montieren, Brille abgabefähig ausrichten. Gewicht 20 Prozent. [1]

  3. Teil 2: Augenoptische Versorgung

    Arbeitsprobe von 120 Minuten: Kundenwünsche ermitteln, beraten, Fassung voranpassen, Zentrierdaten bestimmen, Endanpassung und Einweisung. Gewicht 20 Prozent. [1]

  4. Teil 2: Auge und Sehhilfe

    Schriftlich, 180 Minuten: Einfluss von Augenerkrankungen auf die Wahl der Sehhilfe, Korrektionsmittel, Werkstoffe, Kontaktlinsenpflegemittel, optische Berechnungen und Abbildungsfehler. Gewicht 20 Prozent. [1]

  5. Teil 2: Wirtschafts- und Sozialkunde

    Schriftlich, 60 Minuten, Gewicht 10 Prozent. [1]

  6. Bestehen

    Gesamtergebnis, Ergebnis von Teil 2 und der Bereich „Auge und Sehhilfe“ jeweils mindestens „ausreichend“, mindestens zwei Bereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“, kein Bereich von Teil 2 „ungenügend“. Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten ist in „Auge und Sehhilfe“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ möglich. [1] 2024 bestanden nach Angaben des ZVA 1.734 von 2.104 Prüflingen (82,4 %). [10]

Schulische Voraussetzungen

Gesetzlich ist kein Schulabschluss vorgeschrieben; die Ausbildungsverordnung enthält keine Zugangsvoraussetzung. [1] In der Praxis entscheidet der Betrieb. Der ZVA nennt naturwissenschaftliches Interesse, technisches Verständnis und Sinn für Ästhetik als Voraussetzungen und sieht Absolventinnen und Absolventen von Realschulen und Gymnasien als gut vorbereitet. [7] In einer ZVA-Befragung von 2024 hatten 43 % der Auszubildenden Abitur oder Fachhochschulreife und 46 % einen mittleren Schulabschluss. [10]

  • Realschulabschluss46 %
  • (Fach-)Abitur40 %
  • Hauptschulabschluss14 %
Schulische Vorbildung der Auszubildenden in der Augenoptik 2023, Daten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks laut ZVA-Berufsbildungsbericht 2025 [10]

Verkürzung, Teilzeit und Umschulung

  • Verkürzung: Auf gemeinsamen Antrag kürzt die Handwerkskammer die Ausbildungszeit, wenn das Ziel in kürzerer Zeit erreichbar ist (§ 27c HwO); laut ZVA ist bei guten Leistungen eine Verkürzung um bis zu zwölf Monate möglich. [3, 7]
  • Vorzeitige Zulassung: Bei entsprechenden Leistungen kann die Zulassung zur Gesellenprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit erfolgen (§ 37 Abs. 1 HwO). [3]
  • Teilzeit: Die Ausbildungszeit kann um bis zu 50 Prozent verringert werden; die Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens auf das Eineinhalbfache (§ 27b HwO). [3]
  • Umschulung: Geförderte Umschulungen von Agentur für Arbeit oder Jobcenter sind in der Regel um mindestens ein Drittel verkürzt (§ 180 Abs. 4 SGB III). [24] Für Berufserfahrene ohne Abschluss bietet das BIBB seit 2025 ein Set aus Teilqualifikationen an, nach dessen Abschluss die Zulassung zur Prüfung beantragt werden kann. [2]

Ausbildungsvergütung

Ein bundesweiter Tarifvertrag mit festen Ausbildungsvergütungen ist für die Augenoptik nicht ersichtlich; die Höhe vereinbart der Betrieb im Ausbildungsvertrag. Nach dem ZVA-Berufsbildungsbericht orientieren sich 66 % der Betriebe an den Empfehlungen der Innungen, 34 % zahlen darüber. [10] Als Untergrenze gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung; für Ausbildungen mit Beginn 2026 beträgt sie: [22]

Mindestausbildungsvergütung bei Ausbildungsbeginn 2026 (brutto im Monat)
AusbildungsjahrMindestbetrag
1. Jahr724 €
2. Jahr854 €
3. Jahr977 €

Quelle: BIBB, Mindestausbildungsvergütung 2026 [22]. Maßgeblich ist der Ausbildungsvertrag.

Stand der Ordnung

Grundlage der Ausbildung ist weiterhin die Verordnung von 2011 mit gestreckter Gesellenprüfung; die BIBB-Berufesuche weist keine neuere Ausbildungsordnung aus. [2] Neu geregelt ist dagegen die Meisterprüfung: Eine Augenoptikermeisterverordnung vom 11. Juli 2025 gilt seit 1. Juli 2026 (siehe Weiterbildung). [5]

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Ein bundesweiter Tarif ist nicht ersichtlich; belastbare Zahlen liefert die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

3.063 €
Median laut BA
Vollzeit, Fachkraftniveau, inkl. Sonderzahlungen, Stichtag 31.12.2025
2.667 €
Unteres Quartil
ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten verdient weniger
3.556 €
Oberes Quartil
ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten verdient mehr

Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Berufsgattung 82522 (Augenoptik, Fachkraft), Deutschland [18]; Zuordnung des Ausbildungsberufs laut BIBB-Datenportal [20]

Was die Statistik zeigt

Laut Entgeltatlas lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) in der Augenoptik auf Fachkraftniveau in Vollzeit zum 31.12.2025 bei 3.063 €. Ein Viertel verdiente weniger als 2.667 €, ein Viertel mehr als 3.556 €. Grundlage sind 16.395 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende; Sonderzahlungen sind anteilig enthalten. [18] Der Berufsgattung 82522 sind laut BIBB-Datenportal der Ausbildungsberuf Augenoptiker/-in sowie die Einzelberufe Augenoptiker/in und Optiker/in zugeordnet. [20] Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €. [19]

Was der Median aussagt

Der Wert bildet Vollzeitbeschäftigte auf Fachkraftniveau bundesweit ab – unabhängig von Region, Betriebsgröße und Berufserfahrung. Teilzeitkräfte, Auszubildende und Selbstständige fließen nicht ein. Eigene Werte für Augenoptikermeisterinnen und -meister oder Optometristinnen und Optometristen sind darin nicht ausgewiesen.

Tarif und Arbeitsvertrag

Ein bundesweit einheitlicher, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für das Augenoptikerhandwerk ist nicht ersichtlich. Gehälter werden überwiegend einzelvertraglich vereinbart; regional können Tarifverträge oder Empfehlungen von Innungen bestehen, und größere Filialunternehmen haben eigene Vergütungssysteme. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Qualifikation: Meisterprüfung, Abschluss als staatlich geprüfter Augenoptiker oder Studium eröffnen Leitungsfunktionen und die Selbstständigkeit [3, 8]
  • Spezialisierung: Kontaktlinsenanpassung, Refraktion, Low Vision oder Optometrie werden in vielen Betrieben gezielt eingesetzt
  • Arbeitgeberart: Inhabergeführter Betrieb, Filialunternehmen oder Industrie zahlen nach unterschiedlichen Systemen
  • Region und Verantwortung: Standort, Betriebsgröße und Filial- oder Werkstattleitung
  • Arbeitszeit: Bei Teilzeit wird anteilig vergütet

Hilfsmittel

Sehhilfen und Krankenkasse

Brillen und Kontaktlinsen sind GKV-Hilfsmittel – Erwachsene haben aber nur in engen Grenzen Anspruch.

Sehhilfen sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Leistungsanspruch ist bei Erwachsenen jedoch stark eingeschränkt – ein Thema, das im Beratungsalltag regelmäßig vorkommt. [13]

Anspruch auf Sehhilfen nach § 33 SGB V (Auszug)
Personengruppe / FallRegelung
Kinder und Jugendliche bis 18 JahreAnspruch auf Versorgung mit Sehhilfen; ab 14 Jahren erneuter Anspruch nur bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien
ErwachseneNur bei schwerer Sehbeeinträchtigung mindestens Stufe 1 trotz bestmöglicher Brillenkorrektur oder bei verordnetem Fernkorrekturausgleich von mehr als 6 Dioptrien (Kurz-/Weitsichtigkeit) bzw. mehr als 4 Dioptrien (Hornhautverkrümmung)
Therapeutische SehhilfenBei Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen; Indikationen legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest
KontaktlinsenNur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen; sonst höchstens der Betrag einer Brille, keine Pflegemittel
BrillengestellKosten sind nicht umfasst

Quelle: § 33 Abs. 2 bis 4 SGB V [13]

Verordnung und Vertragspartner

Eine vertragsärztliche Verordnung ist nur erforderlich, wenn eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V). [13] Abgeben dürfen Betriebe Hilfsmittel zulasten der Krankenkassen nur auf Grundlage von Verträgen nach § 127 SGB V; Vertragspartner kann nur sein, wer die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung erfüllt. Nachgewiesen wird das in der Regel über ein Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle, das höchstens fünf Jahre gilt. [14] 2025 waren laut ZVA-Befragung 84 % der Betriebe präqualifiziert; 21 % planten keine Folge-Präqualifizierung. [11]

Karriere

Karriere und Weiterbildung

Meisterprüfung, Fachschule und Studium führen zu Refraktion, Kontaktlinsenanpassung, Optometrie und Selbstständigkeit.

Augenoptikermeisterin und Augenoptikermeister

Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen: Teil I (Fachpraxis), Teil II (Fachtheorie), Teil III (betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse) und Teil IV (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse). [3] Für die Teile I und II gilt eine neue Augenoptikermeisterverordnung vom 11. Juli 2025, in Kraft seit 1. Juli 2026. [5] Danach umfasst Teil I ein Meisterprüfungsprojekt – eine vollständige Kontaktlinsenversorgung (3 Stunden) –, ein darauf bezogenes Fachgespräch von 30 Minuten und eine Situationsaufgabe von 1,5 Stunden zu Binokularprüfung, Nahglasbestimmung, optometrischen Untersuchungen und Fertigungsauftrag. Teil II prüft schriftlich drei Handlungsfelder: Kundenanforderungen analysieren, Leistungen erbringen, Betrieb führen – je 3 Stunden. Der Rahmenlehrplan sieht für die Vorbereitung insgesamt 1.600 Unterrichtsstunden vor. [5]

Vorbereitungskurse gibt es in Vollzeit (rund 12 Monate), Teilzeit (18 Monate) oder Blockform (28 Monate); die Kosten können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. [8] Wer die Meisterprüfung bestanden hat, darf zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional“ führen. [3] 2024 bestanden 579 Personen die Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk. [10]

Weitere Abschlüsse

Weiterentwicklung nach der Gesellenprüfung (Auswahl)
WegSchwerpunktRahmen
Meisterprüfung im AugenoptikerhandwerkRefraktion, Kontaktlinsen, Screening, Betriebsführung, AusbildungHandwerkskammer, Teile I–IV
Staatlich geprüfte/r Augenoptiker/inFachschulabschluss mit Meisterrechten2 Jahre Vollzeit, Fachschulen in Jena, Köln, München
Bachelor Augenoptik/OptometrieAugenoptik und Optometrie; berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle6–7 Semester, Vollzeit oder berufsbegleitend
Master Augenoptik/OptometrieVertiefung und Forschung, Weg zur Promotionnach dem Bachelor
Optometrist/in (HWK) bzw. (ZVA)Ophthalmoskopie, Spaltlampe, Funktionsprüfungen, Screening nach europäischen Standardsnach Meister oder vergleichbarem Abschluss
ZVA-SpezialisierungenKontaktlinsen, Sportoptik, vergrößernde Sehhilfen (Low Vision)Verbandsqualifikation; regelmäßige Fortbildung und erweiterte Ausstattung

Quellen: ZVA Bildungswege und Fortbildung [7, 8]; ZVA Optometrie [9]; ZVA Der Beruf [6]

Studium Augenoptik/Optometrie

Bachelorstudiengänge in Augenoptik bzw. Optometrie bieten nach dem ZVA-Berufsbildungsbericht unter anderem die Hochschule Aalen, die TH Köln, die Berliner Hochschule für Technik, die TH Brandenburg, die Ernst-Abbe-Hochschule Jena und die Hochschule München an. 2024 schlossen 96 Personen einen Bachelor in Augenoptik/Optometrie ab. [10] Ein Studium ist laut ZVA auch ohne vorherige Ausbildung möglich und berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle. [8] Für den Hochschulzugang ohne Abitur gilt: Meisterinnen und Meister erhalten nach dem KMK-Beschluss von 2009 eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung; Gesellinnen und Gesellen können nach mindestens drei Jahren Berufspraxis einen fachgebundenen Zugang erlangen. Einzelheiten regelt das Landesrecht. [23]

Selbstständigkeit und Meisterpflicht

Ein augenoptisches Fachgeschäft als selbstständiger Handwerksbetrieb darf nur führen, wer in die Handwerksrolle eingetragen ist. Dafür muss die Betriebsleitung in der Regel die Meisterprüfung bestanden haben; gleichgestellt sind bestimmte Hochschul- und Fachschulabschlüsse sowie Ausnahmebewilligungen (§§ 7, 8 HwO). [3] Laut ZVA berechtigen Meisterprüfung, Abschluss als staatlich geprüfter Augenoptiker und Bachelor gleichermaßen zur Selbstständigkeit. [7] Die Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellinnen und Gesellen ohne Meisterprüfung nach § 7b HwO gilt für die Gesundheitshandwerke der Anlage A Nr. 33 bis 37 – also auch für die Augenoptik – nicht. [3] Wer Brillen zulasten der GKV abgeben will, braucht zusätzlich die Präqualifizierung (siehe oben). [14]

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Sinkende Ausbildungszahlen, mehr offene Stellen als Arbeitslose und eine zunehmende Konzentration auf große Filialunternehmen prägen den Markt.

2.541
Neue Ausbildungsverträge
2025, Rang 44 der dualen Ausbildungsberufe (BIBB, Stichtag 30.09.2025)
16.395
Vollzeitbeschäftigte
sozialversicherungspflichtig, Fachkraftniveau, ohne Auszubildende, 31.12.2025
47.550
Beschäftigte der Branche
einschließlich Inhaberinnen und Inhabern, 2025 (ZVA)

Quellen: BIBB-Rangliste 2025 [21]; Entgeltatlas der BA [18]; ZVA-Branchenbericht 2025 [11]

Nachwuchs

Mit 2.541 neuen Ausbildungsverträgen lag die Augenoptik 2025 auf Rang 44 aller dualen Ausbildungsberufe, zwei Plätze tiefer als im Vorjahr; 70,9 % der neuen Auszubildenden waren Frauen. [21] Die Zahl der Auszubildenden insgesamt ist nach ZVA-Angaben von 7.654 (2020) auf 6.245 (2025) gesunken. [10, 11] 2023 wurden rund 35 % der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst, und etwa ein Viertel der angebotenen Ausbildungsplätze blieb unbesetzt. [10]

Fachkräftebedarf

Laut ZVA, der dazu Daten der Bundesagentur für Arbeit auswertet, übersteigt die Zahl der gemeldeten offenen Stellen in der Augenoptik die Zahl der Arbeitslosen deutlich, auch wenn der Abstand zuletzt kleiner geworden ist. [12] In der ZVA-Befragung nannten 46 % der Betriebe den Fachkräftemangel als eine ihrer größten Herausforderungen – nach der Bürokratiebelastung. [10] Ein eigener Engpasswert für die Augenoptik aus der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der BA wird hier nicht genannt, weil er nicht belegt werden konnte.

Entwicklungen

  • Konzentration: Die Zahl der Betriebsstätten sank von 11.100 (2022) auf 10.700 (2025); der Anteil der zehn größten Unternehmen an den Betriebsstätten stieg von 24,8 % auf 25,4 %; zusammen erzielten sie 2025 54,8 % des Branchenumsatzes. Mittelständische Betriebe sind zu 51,4 % in Einkaufs- oder Marketinggruppen organisiert. [11]
  • Onlinehandel: 2025 wurden rund 2,3 % der Brillen online verkauft; bei Kontaktlinsen entfiel etwa die Hälfte des Umsatzes von 616 Mio. € auf den Onlinehandel. [11]
  • Neue Meisterprüfung: Seit 1. Juli 2026 gilt eine neu gefasste Meisterprüfungsverordnung mit Kontaktlinsenversorgung als Meisterprüfungsprojekt und optometrischen Untersuchungen in der Situationsaufgabe. [5]

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Gefragt sind Freude an Optik und Technik, handwerkliche Genauigkeit und Kontakt zu Menschen.

Interessen

  • Optik, Physik und Funktion des Auges
  • Handwerk, Technik und Präzisionsarbeit
  • Beratung, Mode und Ästhetik

Fähigkeiten im Alltag

  • Genaues Messen und Rechnen
  • Feinmotorik in der Werkstatt
  • Freundlicher, verständlicher Umgang mit Kundinnen und Kunden
  • Sorgfalt bei Dokumentation und Kalkulation

Realistisch zu erwarten

  • Arbeit im Einzelhandel mit Öffnungszeiten, oft auch samstags
  • Verkaufsziele, besonders in Filialen
  • Gehalt meist ohne Tarifbindung verhandelt
  • Klarer Aufstieg über Meister, Fachschule oder Studium

Ein Praktikum in einem augenoptischen Fachgeschäft zeigt, ob die Verbindung aus Kundenberatung, Messtechnik und Werkstattarbeit passt. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei der Berufswahl.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Neben der Ausbildung führen Studium, Externenprüfung, Validierung, Umschulung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Beruf.

Einstieg über die Ausbildung
Der reguläre Weg ist die dreijährige duale Ausbildung mit Gesellenprüfung; Bewerbungen richten sich direkt an Fachgeschäfte, Filialunternehmen oder Betriebe der Industrie. [1]
Einstieg über das Studium
Ein Bachelorstudium der Augenoptik/Optometrie ist laut ZVA auch ohne vorherige Ausbildung möglich. [8]
Externenprüfung
Zur Gesellenprüfung kann auch zugelassen werden, wer mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet hat – bei der Augenoptik also viereinhalb Jahre; die Handwerkskammer kann davon abweichen, wenn die berufliche Handlungsfähigkeit glaubhaft gemacht wird (§ 37 Abs. 2 HwO). [3]
Validierungsverfahren und Teilqualifikationen
Seit 2025 können Berufserfahrene ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss ihre Kompetenzen von der Handwerkskammer am Maßstab des Ausbildungsberufs feststellen lassen (§ 41b HwO). [3] Daneben gibt es ein BIBB-Set aus Teilqualifikationen für die Augenoptik. [2]
Umschulung
Eine geförderte Umschulung ist über Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich, meist verkürzt (§ 180 Abs. 4 SGB III). [24]
Ausländischer Abschluss
Eine ausländische Ausbildung steht der Gesellenprüfung gleich, wenn die Handwerkskammer die Gleichwertigkeit festgestellt hat (§ 40a HwO). Für eine Anstellung ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, kann die Bewerbung aber erleichtern; für einen eigenen Betrieb ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig. [3]

Anerkennungs-Finder „Anerkennung in Deutschland“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Augenoptiker?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet dual im Betrieb, in der Berufsschule und in überbetrieblichen Lehrgängen statt. Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung um bis zu zwölf Monate möglich; auch eine Teilzeitausbildung ist zulässig. [1, 7]

Welchen Schulabschluss braucht man?

Gesetzlich ist kein Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis haben die meisten Auszubildenden einen mittleren Abschluss oder Abitur; 2023 hatten laut ZDH-Daten 14 % einen Hauptschulabschluss. [1, 10]

Was verdient eine Augenoptikerin oder ein Augenoptiker?

Der Median für Vollzeitbeschäftigte auf Fachkraftniveau lag Ende 2025 laut Bundesagentur für Arbeit bei 3.063 € brutto im Monat; die mittlere Hälfte verdiente zwischen 2.667 € und 3.556 €. Ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag ist nicht ersichtlich. [18]

Was ist der Unterschied zwischen Augenoptiker, Optometrist und Augenarzt?

Augenoptikerinnen und Augenoptiker sind Handwerker, die Sehhilfen anpassen und fertigen. Optometristinnen und Optometristen sind in Deutschland höher qualifizierte Augenoptiker, etwa mit Studium oder Prüfung „Optometrist (HWK)“; die Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Diagnose und Behandlung von Augenkrankheiten sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. [9, 15]

Dürfen Augenoptiker den Augeninnendruck messen?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2000 ein Urteil aufgehoben, das einem Optikerbetrieb die berührungslose Augeninnendruckmessung und die computergestützte Gesichtsfeldprüfung als Ausübung der Heilkunde untersagt hatte. Ein Hinweis, dass nur eine Augenärztin oder ein Augenarzt einen krankhaften Befund zuverlässig ausschließen kann, gilt als das mildere Mittel. Diagnosen stellen Augenoptiker nicht. [16]

Zahlt die Krankenkasse die Brille?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben Anspruch auf Sehhilfen. Erwachsene nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung oder bei mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit bzw. mehr als 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung; das Brillengestell ist nie umfasst. [13]

Darf man sich ohne Meister als Augenoptiker selbstständig machen?

In der Regel nicht. Augenoptik ist ein zulassungspflichtiges Handwerk; für einen eigenen Betrieb ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig, etwa über die Meisterprüfung, den Abschluss als staatlich geprüfter Augenoptiker oder ein einschlägiges Studium. Die Altgesellenregelung des § 7b HwO gilt für die Augenoptik nicht. [3, 7]

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Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

24 Quellen
  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung – AugenoptAusbV) vom 26.04.2011 (BGBl. I S. 698), in Kraft seit 01.08.2011. Bundesinstitut für Berufsbildung, Verordnungstext in der BIBB-Berufesuche, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Augenoptiker/Augenoptikerin (Ausbildungsberuf, Hw) – Berufsinformation. Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB-Berufesuche, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung – HwO), insbesondere §§ 7, 7b, 25, 27b, 27c, 37, 40a, 41b, 45, 51. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Handwerksordnung, Anlage A: Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Nr. 33 Augenoptiker). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk, Teile I und II (auf Grundlage der Augenoptikermeisterverordnung vom 11.07.2025). Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), Stand 19.09.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Der Beruf (Augenoptik und Optometrie). Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Bildungswege in der Augenoptik. Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Fortbildung: Augenoptikermeister, Staatlich geprüfter Augenoptiker, Bachelor/Master, Optometrist (HWK/ZVA). Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Optometrie. Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. ZVA-Berufsbildungsbericht 2025. Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. ZVA-Branchenbericht 2025 (Berichtsjahr 2025). Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. Branchendaten (Arbeitsmarkt in der Augenoptik, Top-10-Unternehmen). Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 33 Hilfsmittel, insbesondere Abs. 2 bis 5a. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 126 Versorgung durch Vertragspartner. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HeilprG), § 1. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Beschluss vom 07.08.2000 – 1 BvR 254/99 (Augeninnendruckmessung und Gesichtsfeldprüfung durch Augenoptiker). Bundesverfassungsgericht, 2. Kammer des Ersten Senats, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 67 Sehteststelle. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. BIBB-Datenportal: Berufsgattung 82522 (Augenoptik – Fachkraft), zugeordneter Ausbildungsberuf Augenoptiker/-in (Hw). Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Rangliste 2025 der Ausbildungsberufe nach Anzahl der Neuabschlüsse in Deutschland (Tabelle 67). Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30.09.2025, Stand 05.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Mindestausbildungsvergütung 2026 (Pressemitteilung). Bundesinstitut für Berufsbildung, 13.10.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  23. Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Kultusministerkonferenz, Beschluss vom 06.03.2009, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  24. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 180 Abs. 4. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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