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Berufsprofil · Pharmazie und Apotheke

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA). Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte organisieren Einkauf, Lager und Warenwirtschaft der Apotheke, kalkulieren Preise, rechnen Rezepte ab und beraten zu apothekenüblichen Waren – Arzneimittel abgeben dürfen sie nicht. Der Beruf wird in einer dreijährigen dualen Ausbildung mit Abschlussprüfung vor der Apothekerkammer erlernt.

Ausbildung
3 Jahre, dualApotheke und Berufsschule
Zugang
Kein Abschluss vorgeschriebenHauptschulabschluss empfohlen
Abschluss
Prüfung vor der Apothekerkammeranerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG
Ausbildungsvergütung
876–979 €brutto im Monat, Tarif ADEXA/ADA 2026
Tarifgehalt
2.375–2.768 €brutto im Monat, 39 Std./Woche, ADEXA/ADA 2026
Beschäftigte
31.151PKA in öffentlichen Apotheken, Ende 2025

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Mitarbeiter im Kittel prüft im Arzneimittellager einer Krankenhausapotheke eine Packung

Überblick

Der Beruf im Überblick

PKA verantworten den kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke – von Einkauf und Lager bis zur Abrechnung.

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sind die kaufmännischen Fachkräfte der Apotheke. Sie beschaffen Arzneimittel und apothekenübliche Waren, prüfen und lagern sie, kalkulieren Preise, rechnen Rezepte und Leistungen ab und kümmern sich um Sortiment und Marketing. [4, 5] Der Beruf ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Maßgeblich ist die Ausbildungsverordnung vom 3. Juli 2012, die seit 1. August 2012 gilt und die Vorgängerverordnung von 1993 abgelöst hat. [1]

Anders als Apothekerinnen und Apotheker oder PTA gehören PKA nach der Apothekenbetriebsordnung nicht zum pharmazeutischen Personal. [6] Arzneimittel abgeben und zu Arzneimitteln beraten dürfen sie deshalb nicht; bei pharmazeutischen Tätigkeiten unterstützen sie unter Aufsicht. [4, 7] Ende 2025 arbeiteten 31.151 PKA in öffentlichen Apotheken, mitgezählt sind Auszubildende sowie Apothekenhelferinnen und -helfer. Das ist rund ein Fünftel der 159.484 erfassten Arbeitsplätze; der Frauenanteil liegt bei 97,3 Prozent. [17]

Typische Einsatzorte

  • Öffentliche Apotheken einschließlich Filialapotheken – hier arbeiten die meisten PKA
  • Krankenhausapotheken, mit ähnlichen Aufgaben, aber größeren Mengen und kleinerem Sortiment
  • Pharmazeutischer Großhandel und pharmazeutische Industrie
  • Krankenkassen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und Bundeswehr
  • Drogerien sowie kaufmännische Tätigkeiten außerhalb des Gesundheitswesens

Quelle: ABDA, Berufsbild und Flyer PKA [4, 5]

Abgrenzung zu PTA und Apothekerin oder Apotheker

In der Apotheke teilen sich drei Berufe die Arbeit. Apothekerinnen und Apotheker leiten die Apotheke und tragen die pharmazeutische Verantwortung. Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) stellen Arzneimittel her, prüfen sie und geben sie unter Aufsicht ab. PKA verantworten den kaufmännisch-organisatorischen Bereich. [4, 5] Die Wege in den Beruf unterscheiden sich ebenfalls: PKA werden dual im Betrieb und in der Berufsschule ausgebildet und legen ihre Prüfung vor der Apothekerkammer ab, PTA besuchen eine Berufsfachschule und legen eine staatliche Prüfung ab. [1, 21]

Was den Beruf ausmacht

Warenwirtschaft als Kernaufgabe

Die Bundesapothekerkammer bezeichnet die Warenbewirtschaftung als Hauptaufgabe der PKA: Bedarf ermitteln, bestellen, Wareneingang prüfen und Eingangsrechnungen bearbeiten. [3]

Kaufmännische Steuerung

Preisbildung, Leistungsabrechnung einschließlich E-Rezept, Zahlungsverkehr und Statistik gehören zum Ausbildungsberufsbild. [1, 3]

Kundenkontakt mit klaren Grenzen

PKA beraten zu Verbandmitteln, Baby- und Körperpflege sowie Diätetika. Zu apothekenpflichtigen Arzneimitteln beraten sie nicht und geben sie nicht ab. [5]

Unterstützung im pharmazeutischen Bereich

Unter Aufsicht füllen PKA zum Beispiel Tees und Tinkturen ab, kennzeichnen sie und pflegen Laborgeräte. [5, 7]

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

Der Arbeitstag dreht sich um Warenfluss, Preise und Abrechnung – mit klar geregelten Grenzen bei Arzneimitteln.

Warenwirtschaft und Logistik

  • Bedarf ermitteln und bei Großhandel und Herstellern bestellen, auch bei Lieferengpässen
  • Lieferungen annehmen, auf Mängel prüfen und im Warenwirtschaftssystem erfassen
  • Waren nach rechtlichen und produktspezifischen Vorgaben lagern, etwa im Kommissionierautomaten
  • Verfalldaten kontrollieren, Retouren, Reklamationen und Rückrufe bearbeiten
  • Chemikalien und Gefahrstoffe vorschriftsgemäß kennzeichnen, lagern und entsorgen

Kaufmännisches und Verwaltung

  • Preise für Fertigarzneimittel und apothekenübliche Waren bilden und kalkulieren
  • Rezepte und Leistungen abrechnen, auch E-Rezepte, Hilfsmittel und Sprechstundenbedarf
  • Rechnungen und Lieferscheine prüfen, Zahlungsverkehr überwachen
  • Sortiment analysieren, Statistiken erstellen, Marketingaktionen planen
  • Freiwahl und Schaufenster gestalten, Werbematerial und Social-Media-Beiträge erstellen

Quelle: PharmKfmAusbV, Erläuterungen der Bundesapothekerkammer, ABDA [1, 3, 5]

Arbeitsumgebung und Arbeitszeit

Der Arbeitsplatz liegt überwiegend im Backoffice: im Wareneingang, am Lager oder Kommissionierautomaten und am Rechner. In der Offizin, dem Verkaufsraum, beraten PKA zu apothekenüblichen Waren und gestalten die Freiwahl. [3, 5] Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der Apotheke. Der Bundesrahmentarifvertrag von ADEXA und ADA sieht seit 1. August 2024 eine tarifliche Vollzeit von 39 Wochenstunden vor; zuvor waren es 40 Stunden. [13] In Krankenhausapotheken, Großhandel und Industrie gelten die dort üblichen Arbeitszeit- und Tarifregelungen.

Zusammenarbeit

Im Team arbeiten PKA eng mit Apothekerinnen, Apothekern und PTA zusammen, etwa bei der Vorbereitung von Arzneimitteln zur Abgabe oder beim Abfüllen und Kennzeichnen. Nach außen haben sie regelmäßig Kontakt zu Großhandel, Herstellern und Kostenträgern, zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren für Hilfsmittel oder bei der Abrechnung von Sprechstundenbedarf. [3]

Verantwortung und Belastungen

Fehler in der Warenwirtschaft wirken sich unmittelbar aus: Fehlt ein Arzneimittel, können Kundinnen und Kunden nicht sofort versorgt werden; falsch gelagerte oder verfallene Ware ist ein Qualitäts- und Kostenproblem. Zu den Ausbildungsinhalten gehören deshalb Lagerung nach Vorschrift, Verfalldatenkontrolle, Rückrufe und das Fälschungsschutzsystem securPharm bei Lieferungen und Retouren. [1, 3] Belastend können wechselndes Kundenaufkommen, Zeitdruck bei Lieferengpässen und viel Arbeit im Stehen sein, etwa beim Einräumen und bei der Warenannahme.

Unterschiede nach Einsatzbereich

Öffentliche Apotheke
Breites Aufgabenfeld von Einkauf und Lager über Abrechnung bis Marketing und Beratung zu apothekenüblichen Waren. [4, 5]
Krankenhausapotheke
Ähnliche Aufgaben, aber mit größeren Arzneimittelmengen und einem kleineren Sortiment; der Schwerpunkt liegt auf Logistik und Versorgung der Stationen. [5]
Großhandel und Industrie
Kaufmännische und logistische Aufgaben rund um Arzneimittel, zum Beispiel in Einkauf, Lager und Auftragsbearbeitung. [4]
Einzelhandel außerhalb der Apotheke
Das PKA-Abschlusszeugnis gilt als Nachweis der Sachkenntnis für den Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel, etwa in Drogerien. [8, 9]

Was PKA dürfen – und was nicht

Pharmazeutische Tätigkeiten sind nach § 1a Abs. 3 ApBetrO insbesondere die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen, die Abgabe von Arzneimitteln, die Information und Beratung über Arzneimittel sowie das Medikationsmanagement. Sie dürfen grundsätzlich nur vom pharmazeutischen Personal ausgeführt werden (§ 3 Abs. 5 ApBetrO). [6, 7] Nach Darstellung der ABDA sind die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe Apothekerinnen, Apothekern und PTA vorbehalten. [4]

§ 3 Abs. 5a ApBetrO nennt PKA ausdrücklich: Unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers dürfen sie Arzneimittel umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen. Außerdem darf sich das pharmazeutische Personal von ihnen bei der Herstellung und Prüfung, bei der Prüfung von Ausgangsstoffen, bei Bedienung und Pflege der Geräte und bei der Vorbereitung von Arzneimitteln zur Abgabe unterstützen lassen. Voraussetzung ist, dass die PKA zu Beginn und danach fortlaufend nachweislich unterwiesen werden. [7]

Außerhalb der Apotheke hat der Abschluss eine eigene rechtliche Bedeutung: Wer freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel verkauft, braucht nach § 50 AMG eine Person mit Sachkenntnis im Betrieb. Das Abschlusszeugnis als PKA wird dafür nach § 10 AMSachKV anerkannt, ebenso das frühere Zeugnis als Apothekenhelferin oder Apothekenhelfer. [8, 9]

Ausbildung

Ausbildung und Prüfungen

Drei Jahre dual nach der Ausbildungsverordnung von 2012, mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung vor der Apothekerkammer.

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vom 03.07.2012, in Kraft seit 01.08.2012, erlassen auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. [1]
Dauer
3 Jahre. [1]
Lernorte
Apotheke als Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duales System). Der Berufsschulunterricht umfasst nach dem Rahmenlehrplan 840 Stunden in 13 Lernfeldern. [2, 4]
Zuständige Stelle
Die Apothekerkammer des jeweiligen Landes (§ 71 Abs. 6 BBiG); sie überwacht die Ausbildung und nimmt die Abschlussprüfung ab. [4, 10]
Abschluss
Staatlich anerkannter Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz („Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“ bzw. „Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter“). [1]

Das Ausbildungsberufsbild umfasst zehn berufsprofilgebende Positionen: Warenwirtschaft und Beschaffung (einschließlich Arzneistoffen, Darreichungsformen, Arzneimittelgruppen, Chemikalien und Gefahrstoffen), kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Informations- und Kommunikationssysteme, Preisbildung und Leistungsabrechnung, Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung und Dokumentation, Kommunikation, Beratung und Verkauf, apothekenübliche Dienstleistungen, Marketing sowie apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen. Hinzu kommen integrative Inhalte wie Arbeitsschutz, Umweltschutz, Tarifrecht und Bürowirtschaft. [1]

Lernfelder der Berufsschule nach Ausbildungsjahr (Rahmenlehrplan der KMK)
AusbildungsjahrLernfelderStunden
1. JahrDie eigene Apotheke präsentieren; die eigene Rolle im Unternehmen mitgestalten; Waren beschaffen; Wareneingang bearbeiten280
2. JahrWaren lagern; Sortiment gestalten und Waren präsentieren; über apothekenübliche Waren beraten und Dienstleistungen anbieten; Liquidität sichern280
3. JahrMit heilberuflichen Verordnungen umgehen; bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln mitwirken; schwierige Gesprächssituationen bewältigen; ein Marketingprojekt durchführen; Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren280

Quelle: Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz vom 26.04.2012 [2]

Prüfungen

  1. Zwischenprüfung (zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres)

    Sie ermittelt den Ausbildungsstand und zählt nicht zum Endergebnis. Geprüft wird schriftlich mit praxisbezogenen Aufgaben: „Beschaffung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren“ (90 Minuten) und „Preisbildung“ (30 Minuten). [1]

  2. Abschlussprüfung: schriftliche Bereiche

    „Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke“ (90 Minuten, 25 Prozent), „Warensortiment“ (90 Minuten, 25 Prozent) sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, 10 Prozent). [1]

  3. Abschlussprüfung: Warenwirtschaft

    Eine Arbeitsaufgabe von insgesamt 45 Minuten, zum Beispiel Wareneingang prüfen, erfassen und rechtskonform lagern oder Lieferungen vorbereiten, mit einem situativen Fachgespräch von höchstens 15 Minuten. Gewicht 20 Prozent. [1]

  4. Abschlussprüfung: Beratungsgespräch

    Ein simuliertes Kundengespräch auf Grundlage einer von zwei Aufgaben zur Wahl, nach 15 Minuten Vorbereitung höchstens 15 Minuten lang. Gewicht 20 Prozent. [1]

  5. Bestehen

    Gesamtergebnis und Prüfungsbereich „Warensortiment“ jeweils mindestens „ausreichend“, mindestens drei weitere Bereiche mindestens „ausreichend“ und kein Bereich „ungenügend“. Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten ist auf Antrag in einem der schriftlichen Bereiche möglich, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. [1]

Schulische Voraussetzungen

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; die Ausbildungsverordnung enthält keine Zugangsvoraussetzung. [1] Nach Einschätzung der ABDA setzen die Ausbildungsinhalte jedoch einen Hauptschulabschluss voraus. [4] In der Praxis verbessern ein Haupt- oder Realschulabschluss, sichere Rechtschreibung sowie gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. [5] Bewerbungen richten sich direkt an Apotheken.

Verkürzung, Teilzeit und Umschulung

  • Verkürzung: Auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden kürzt die Apothekerkammer die Ausbildungszeit, wenn das Ziel auch in kürzerer Zeit erreichbar ist (§ 8 Abs. 1 BBiG). [10]
  • Vorzeitige Zulassung: Bei entsprechenden Leistungen ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit möglich (§ 45 Abs. 1 BBiG). [10]
  • Teilzeit: Die Ausbildungszeit kann täglich oder wöchentlich um bis zu 50 Prozent verkürzt werden; die Ausbildung verlängert sich dann entsprechend, höchstens auf das Eineinhalbfache (§ 7a BBiG). [10]
  • Umschulung: Von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Umschulungen sind in der Regel um mindestens ein Drittel gegenüber der regulären Ausbildungsdauer verkürzt (§ 180 Abs. 4 SGB III). [11]

Ausbildungsvergütung

Eine angemessene, jährlich steigende Ausbildungsvergütung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 17 BBiG). [10] Nach dem Gehaltstarifvertrag von ADEXA und ADA erhalten PKA-Auszubildende 2026 876 € im ersten, 927 € im zweiten und 979 € im dritten Ausbildungsjahr. [12] Der Tarif gilt im Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen und ist nur bei Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme verbindlich. [13] Eine Vergütung, die einen einschlägigen Tarif um mehr als 20 Prozent unterschreitet, gilt in der Regel nicht mehr als angemessen (§ 17 Abs. 4 BBiG). [10] Als Untergrenze gilt bundesweit die Mindestausbildungsvergütung; für Ausbildungen mit Beginn 2026 beträgt sie 724 € im ersten Jahr. [15] In Nordrhein empfiehlt die Arbeitgeberseite (TGL) seit 1. Oktober 2026 für Auszubildende und Praktikanten 100 bis 150 € mehr im Monat; es handelt sich nicht um einen Tarifvertrag. [14]

Neuordnung 2012 und aktuelle Ausbildungsinhalte

Mit der Verordnung von 2012 wurde die Ausbildung stärker kaufmännisch ausgerichtet; neu hinzu kamen Kommunikation und die Mitwirkung an der Qualitätssicherung, die Sachkunde für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln entfiel. [4] Seitdem besteht die Prüfung aus einer Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstands und einer Abschlussprüfung mit fünf Prüfungsbereichen. [1] Grundlage ist weiterhin die Verordnung von 2012; die Bundesapothekerkammer hat ihre Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan aber 2025 aktualisiert und dort unter anderem E-Rezept, securPharm, Lieferengpässe, Digitalisierung von Arbeitsabläufen und den Einsatz von KI aufgenommen. [3]

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Maßgeblich ist in öffentlichen Apotheken der Tarif von ADEXA und ADA – er gilt aber nicht überall und nicht automatisch.

2.375 €
Tarif-Einstieg
1. und 2. Berufsjahr, brutto im Monat, 39 Std./Woche, ADEXA/ADA, gültig 2026
2.768 €
Höchste Tarifstufe
ab 14. Berufsjahr, brutto im Monat, gültig 2026
876–979 €
Ausbildungsvergütung
1. bis 3. Ausbildungsjahr, brutto im Monat, ADEXA/ADA, gültig 2026

Quellen: Gehaltstarifvertrag ADEXA/ADA [12]; ADEXA-Übersicht Stundenlöhne [13]

So funktioniert der Apothekentarif

Für öffentliche Apotheken schließt die Gewerkschaft ADEXA Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). Der geltende Gehaltstarifvertrag wurde am 12. Juli 2024 vereinbart; die Tabelle für 2026 gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Die Gehälter steigen mit den Berufsjahren und gelten für eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden. [12]

Monatliches Bruttogehalt für PKA nach Gehaltstarifvertrag ADEXA/ADA, gültig ab 01.01.2026
BerufsjahrMonatsgehalt
1. und 2.2.375 €
3. bis 6.2.405 €
7. bis 9.2.474 €
10. bis 13.2.599 €
ab 14.2.768 €

Das entspricht 14,05 € (Einstieg) bis 16,38 € (Endstufe) pro Stunde. Quellen: ADEXA [12, 13]

Zum Vergleich nennt derselbe Tarifvertrag für PTA im 1. und 2. Berufsjahr 2.646 € und für Apothekerinnen und Apotheker im 1. Berufsjahr 4.166 € im Monat. [12] Der Abstand zwischen Einstiegs- und Endstufe ist bei PKA mit knapp 400 € gering.

Wann der Tarif gilt

Der ADEXA/ADA-Tarif gilt im Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. [13] Verbindlich ist er nur, wenn beide Seiten tarifgebunden sind oder der Arbeitsvertrag auf ihn verweist; andernfalls wird das Gehalt frei vereinbart. In Nordrhein ist der Gehaltstarifvertrag Ende Juni 2026 ausgelaufen. Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) hat stattdessen eine einseitige Empfehlung veröffentlicht, die für PKA ab 1. Oktober 2026 eine Erhöhung um 200 € im Monat vorsieht. Einen Anspruch darauf haben Beschäftigte nicht; jede Apotheke entscheidet selbst. ADEXA lehnt die Empfehlung ab und weist darauf hin, dass ein Großteil der Erhöhung ohnehin durch den steigenden gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2027 nötig werde. [14] In Krankenhausapotheken, im Großhandel und in der Industrie gelten die jeweiligen Tarifverträge oder Haus- und kirchlichen Regelungen.

Einordnung: Gehalt nahe am Mindestlohn

Nach Angaben von ADEXA werden PKA in den unteren Berufsjahren bereits heute auf Mindestlohnniveau bezahlt. Die TGL-Empfehlung für Nordrhein entspricht für eine PKA am Berufsanfang etwa 15,11 € pro Stunde und liegt damit rund 50 Cent über dem ab Januar 2027 geltenden Mindestlohn. [14] Steigt der Mindestlohn stärker als die Tarifwerte, kann er für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger die tatsächliche Untergrenze bilden.

Tarif ist nicht gleich tatsächliches Gehalt

Die Tariftabelle zeigt Monatsgehälter für eine 39-Stunden-Woche in öffentlichen Apotheken mit Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme. Ohne Tarifbindung, in Nordrhein und Sachsen sowie außerhalb der öffentlichen Apotheke können die Gehälter darüber oder darunter liegen; die gesetzliche Untergrenze ist der Mindestlohn. [13, 14]

Was das Gehalt beeinflusst

  • Berufsjahre: fünf Tarifstufen bis zum 14. Berufsjahr [12]
  • Tarifbindung und Region: ADEXA/ADA-Tarif nicht in Nordrhein und Sachsen, ohne Tarifbindung Einzelvereinbarung [13]
  • Arbeitgeber: Krankenhaus, Großhandel und Industrie zahlen nach eigenen Tarifen oder Regelungen
  • Arbeitszeit: bei Teilzeit anteilige Vergütung
  • Verantwortung und Fortbildung: Aufgaben wie Einkaufsverantwortung für mehrere Filialen, Ausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung sind Verhandlungssache

Weiterbildung

Karriere und Weiterbildung

Kammerfortbildungen, kaufmännische Aufstiegsfortbildung oder der Wechsel in die PTA-Ausbildung und ins Studium.

Fortbildung bei den Apothekerkammern

Die Apothekerkammern bieten Fortbildungen für PKA an, die nach Darstellung der ABDA von Arbeitgebern geschätzt werden. [5] Eine gesetzlich geregelte Erweiterung der Befugnisse ist damit nicht verbunden: Was PKA in der Apotheke tun dürfen, ergibt sich aus der Apothekenbetriebsordnung, unabhängig von Zusatzzertifikaten. [7] Inhalte und Umfang der Angebote unterscheiden sich je nach Kammer.

Aufstiegsfortbildung

Als kaufmännische Aufstiegsfortbildung nennt die ABDA die Prüfung zur Fachwirtin oder zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen bei den Industrie- und Handelskammern. [5] Daneben kommen weitere kaufmännische IHK-Fortbildungen in Betracht, etwa im Handel; über die Zulassung entscheidet die jeweilige IHK anhand von Abschluss und Berufspraxis.

Wege zur beruflichen Weiterentwicklung für PKA
WegWas er bringtRechtlicher Rahmen
Fortbildungen der ApothekerkammernVertiefung in Warenwirtschaft, Abrechnung oder Beratung zu apothekenüblichen Warenkeine gesetzliche Befugniserweiterung
Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)Qualifikation für Organisations- und LeitungsaufgabenFortbildungsprüfung nach BBiG bei der IHK
PTA-AusbildungWechsel ins pharmazeutische Personal mit Abgabe und BeratungPTA-Berufsgesetz, staatliche Prüfung
StudiumPharmazie (Approbation) oder Pharmatechnik, GesundheitsmanagementHochschulzugangsberechtigung nach Landesrecht

Quellen: ABDA [4, 5]; PTAG [21]

Wechsel in die PTA-Ausbildung

Für die PTA-Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss vorgeschrieben oder ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung. [21] Eine abgeschlossene PKA-Ausbildung erfüllt diese zweite Voraussetzung. Ob Teile der Vorbildung auf die PTA-Ausbildung angerechnet werden können, entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde nach § 12 PTAG. [21] Mehr dazu auf der Seite Pharmazeutisch-technische Assistenz.

Studium

Mit Hochschulzugangsberechtigung ist ein Pharmaziestudium an einer Universität möglich, das zur Approbation als Apothekerin oder Apotheker führt. Mit Fachhochschulreife kommen Studiengänge etwa mit Schwerpunkt Pharmatechnik in Betracht. [4] Für eine Laufbahn im Management ist ein Studium im Gesundheitsmanagement eine Option. Ob ein Studium ohne Abitur über berufliche Qualifikation möglich ist, regelt das Hochschulrecht des jeweiligen Landes.

Verantwortungsbereiche im Betrieb

Mit Berufserfahrung übernehmen PKA häufig die Verantwortung für Einkauf und Lager, die Abrechnung, das Marketing oder die Warenwirtschaft mehrerer Filialen und begleiten Auszubildende. Im Großhandel und in der Industrie bieten sich Wege in Einkauf, Vertrieb und Logistik. [4, 5]

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Rund jede fünfte Stelle in öffentlichen Apotheken ist mit einer PKA besetzt; die Ausbildungszahlen sinken.

31.151
PKA in öffentlichen Apotheken
inkl. Auszubildende und Apothekenhelfer, Ende 2025; Frauenanteil 97,3 %
1.233
Neue Ausbildungsverträge
2025, Rang 71 aller dualen Ausbildungsberufe (BIBB, Stichtag 30.09.2025)
3.120
PKA-Auszubildende
in öffentlichen Apotheken, 2025; 2023 noch 3.625

Quellen: ABDA, Zahlen – Daten – Fakten 2026 [17, 18]; BIBB-Rangliste 2025 [16]

Beschäftigung in öffentlichen Apotheken

Die Zahl der PKA in öffentlichen Apotheken ist langfristig gesunken: von 35.832 im Jahr 2005 über 32.376 im Jahr 2020 auf 31.151 Ende 2025. Gegenüber 2024 (32.108) ging sie um rund 3 Prozent zurück. In derselben Zeit stieg die Zahl der PTA deutlich. [17] Die ABDA beschreibt die Chancen auf eine feste Anstellung nach der Ausbildung als gut. [5]

Nachwuchs

2025 wurden bundesweit 1.233 neue Ausbildungsverträge für PKA abgeschlossen; der Frauenanteil lag bei 86,1 Prozent und damit deutlich unter dem Anteil bei den Beschäftigten. [16] In öffentlichen Apotheken sank die Zahl der PKA-Auszubildenden von 3.625 im Jahr 2023 über 3.457 auf 3.120 im Jahr 2025. [18] Weniger Auszubildende bedeuten mittelfristig weniger ausgebildete PKA für Apotheken und Großhandel.

Entwicklungen

  • Digitalisierung: E-Rezept, securPharm und digitale Warenwirtschaft verändern Abrechnung und Wareneingang; die Bundesapothekerkammer hat diese Themen 2025 in die Erläuterungen zur Ausbildung aufgenommen. [3]
  • Lieferengpässe: Bedarfsermittlung und Beschaffung bei knappen Arzneimitteln sind fester Bestandteil der Ausbildung und des Arbeitsalltags. [3]
  • Tarifrunden: Der ADEXA/ADA-Gehaltstarif läuft bis 31.12.2026; in Nordrhein gibt es seit Juli 2026 keinen gültigen Gehaltstarifvertrag. Der steigende Mindestlohn ab 2027 betrifft vor allem die unteren PKA-Tarifstufen. [12, 14]

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Gefragt sind kaufmännisches Denken, Sorgfalt und Freude am Kontakt mit Kundinnen und Kunden.

Interessen

  • Kaufmännische Abläufe, Zahlen und Organisation
  • Arzneimittel, Gesundheit und Pflegeprodukte
  • Kundenkontakt, Warenpräsentation und Marketing

Fähigkeiten im Alltag

  • Sorgfalt bei Wareneingang, Lagerung und Abrechnung
  • Sicherer Umgang mit Warenwirtschaftssystem und Fachsprache
  • Freundliche, klare Kommunikation und Kenntnis der eigenen Kompetenzgrenzen
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

Realistisch zu erwarten

  • Viel Backoffice-Arbeit, wenig Beratung zu Arzneimitteln
  • Arbeit an Samstagen je nach Apotheke
  • Tarifgehalt nahe am Mindestlohn mit flacher Steigerung
  • Breite Einsatzmöglichkeiten über die Apotheke hinaus

Quellen: ABDA [4, 5]; ADEXA [12]

Ein Schülerpraktikum in einer Apotheke zeigt, ob die Mischung aus Warenwirtschaft, Abrechnung und Kundenkontakt passt. Auf dem Nachwuchsportal der Apothekerschaft finden Sie außerdem eine Karte der PKA-Berufsschulen. [20] Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei der Berufswahl.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Neben der Ausbildung führen Externenprüfung, Umschulung und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Beruf.

Einstieg über die Ausbildung
Der reguläre Weg ist die dreijährige duale Ausbildung mit Abschlussprüfung vor der Apothekerkammer; Bewerbungen richten sich direkt an Apotheken. [1, 4]
Quereinstieg und Externenprüfung
Wer mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit – bei PKA also viereinhalb Jahre – im Beruf tätig war, kann ohne Ausbildungsvertrag zur Abschlussprüfung zugelassen werden; die Kammer kann ganz oder teilweise darauf verzichten, wenn die berufliche Handlungsfähigkeit glaubhaft gemacht wird (§ 45 Abs. 2 BBiG). [10] In der Apotheke dürfen auch Beschäftigte ohne PKA-Abschluss mit geeigneten Kenntnissen bestimmte unterstützende Tätigkeiten unter Aufsicht übernehmen. [7]
Umschulung
Eine geförderte Umschulung ist über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter möglich, meist in verkürzter Form (§ 180 Abs. 4 SGB III). [11] Mit kaufmännischer Vorbildung kann zusammen mit der Apotheke eine Verkürzung nach § 8 BBiG beantragt werden. [10]
Ausländischer Abschluss
Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation stellt die zuständige Apothekerkammer auf Antrag fest. Bei wesentlichen Unterschieden nennt der Bescheid, was fehlt, sodass gezielt nachqualifiziert werden kann; fehlende Unterlagen lassen sich teils durch eine Qualifikationsanalyse, etwa ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe, ersetzen. Bei vollständigen Unterlagen dauert das Verfahren höchstens drei Monate. [19]

Anerkennungs-Finder „Anerkennung in Deutschland“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert die PKA-Ausbildung?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet dual in der Apotheke und in der Berufsschule statt. Bei guten Leistungen oder Vorbildung kann die Apothekerkammer sie auf Antrag verkürzen; in Teilzeit verlängert sie sich entsprechend. [1, 10]

Welchen Schulabschluss braucht man für die Ausbildung zur PKA?

Gesetzlich ist kein Schulabschluss vorgeschrieben. Nach Einschätzung der ABDA setzen die Inhalte aber einen Hauptschulabschluss voraus; ein Haupt- oder Realschulabschluss verbessert die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. [4, 5]

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Nach dem Tarif von ADEXA und ADA erhalten PKA-Auszubildende 2026 876 € im ersten, 927 € im zweiten und 979 € im dritten Ausbildungsjahr. Der Tarif gilt außer in Nordrhein und Sachsen und nur bei Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme. [12, 13]

Was verdient eine PKA?

Nach dem Gehaltstarifvertrag von ADEXA und ADA beginnt das Gehalt 2026 bei 2.375 € brutto im Monat für 39 Wochenstunden und steigt bis zum 14. Berufsjahr auf 2.768 €. Laut ADEXA liegt die Bezahlung in den unteren Berufsjahren nahe am Mindestlohn. [12, 14]

Dürfen PKA Arzneimittel verkaufen?

In der Apotheke nicht: Abgabe von und Beratung zu Arzneimitteln sind pharmazeutische Tätigkeiten, die dem pharmazeutischen Personal vorbehalten sind. PKA beraten zu apothekenüblichen Waren wie Verbandmitteln oder Körperpflege. Außerhalb der Apotheke gilt ihr Abschluss als Sachkenntnisnachweis für den Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel. [5, 7, 9]

Was ist der Unterschied zwischen PKA und PTA?

PTA gehören zum pharmazeutischen Personal, stellen Arzneimittel her, prüfen sie und geben sie unter Aufsicht ab. PKA arbeiten kaufmännisch in Einkauf, Lager, Abrechnung und Marketing und unterstützen bei pharmazeutischen Tätigkeiten nur unter Aufsicht. PKA werden dual ausgebildet, PTA an einer Berufsfachschule. [4, 6, 7]

Welche Weiterbildungen gibt es für PKA?

Die Apothekerkammern bieten Fortbildungen an. Als Aufstiegsfortbildung nennt die ABDA den Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen bei der IHK. Mit passender Schulbildung sind außerdem eine PTA-Ausbildung oder ein Studium, etwa der Pharmazie, möglich. [4, 5]

Wird ein ausländischer Abschluss als PKA anerkannt?

Die zuständige Apothekerkammer prüft auf Antrag die Gleichwertigkeit und entscheidet bei vollständigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten. Fehlen Nachweise, ist teils eine Qualifikationsanalyse möglich. [19]

Stellenangebote

Stellen für PKA bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte finden Sie in der Berufsgruppe „Pharmazie und Apotheke“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

21 Quellen
  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PharmKfmAusbV) vom 03.07.2012 (BGBl. I S. 1456), in Kraft seit 01.08.2012. Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 31 vom 12.07.2012; Abdruck bereitgestellt von der ABDA, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Kultusministerkonferenz, Beschluss vom 26.04.2012; bereitgestellt von der ABDA, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten. Bundesapothekerkammer, Stand 08.04.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Berufsbilder: Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA). ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Flyer: Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA). ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Stand Februar 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 1a Begriffsbestimmungen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 3 Apothekenpersonal, insbesondere Abs. 5 und 5a. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Arzneimittelgesetz (AMG), § 50 Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV), § 10 Anerkennung anderer Nachweise. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere §§ 7a, 8, 17, 45 und 71. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 180 Abs. 4. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA – Die Apothekengewerkschaft und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), Gehaltstabelle gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. ADEXA, Tarifabschluss vom 12.07.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Tarifliche Stundenlöhne in öffentlichen Apotheken (Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen) bis 2026. ADEXA, Stand November 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum (Tarifempfehlung der TGL Nordrhein). Pharmazeutische Zeitung, 06.10.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Mindestausbildungsvergütung 2026 (Pressemitteilung). Bundesinstitut für Berufsbildung, 13.10.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Rangliste 2025 der Ausbildungsberufe nach Anzahl der Neuabschlüsse in Deutschland (Tabelle 67). Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30.09.2025, Stand 05.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Fachkräfte in Apotheken (S. 46). ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 2026, Stand jeweils Jahresende, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Ausbildungsplatz Apotheke (S. 47). ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Leistungsbeschreibung: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in Gesundheitsdienstberufen – Feststellung (u. a. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte). Föderales Informationsmanagement (FIM), Leistungsstammtext, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. PKA – Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (Nachwuchsportal der Apothekerschaft, mit Karte der PKA-Berufsschulen). ABDA, apotheken-karriere.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz – PTAG), §§ 10 und 12. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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