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Berufsprofil · Pharmazie und Apotheke

Apothekerin / Apotheker. Aufgaben, Studium, Gehalt.

Apothekerinnen und Apotheker geben Arzneimittel ab, beraten zu Wirkungen und Wechselwirkungen, stellen Rezepturen her und tragen Verantwortung für die Arzneimittelsicherheit – in Apotheke, Klinik, Industrie oder Behörde. Der Weg führt über ein vierjähriges Pharmaziestudium mit zwölfmonatiger praktischer Ausbildung, die Pharmazeutische Prüfung und die Approbation.

Studium
4 Jahre plus 1 Jahr PraxisUniversität, Famulatur, praktische Ausbildung
Zugang
HochschulzugangsberechtigungVergabe über hochschulstart.de
Abschluss
Pharmazeutische Prüfungdrei Abschnitte, Approbation nach § 4 BApO
Tarif-Einstieg
4.166 €brutto im Monat, ADEXA/ADA 2026
Mittleres Entgelt
5.404 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
Arbeitsmarkt
Kein Engpassberuf mehrEngpassanalyse 2025 der BA, 2024 noch Engpass

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Apotheker im weißen Kittel steht hinter dem Verkaufstisch einer hellen Apotheke

Überblick

Der Beruf im Überblick

Apothekerinnen und Apotheker sind die Fachleute für Arzneimittel – mit Approbation in Apotheke, Klinik, Industrie oder Behörde.

Apothekerinnen und Apotheker versorgen nach § 1 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) die Bevölkerung mit Arzneimitteln für Menschen und Tiere und dienen damit der Gesundheit des Einzelnen und der Allgemeinheit. Wer den Beruf ausüben will, braucht eine Approbation; die Berufsbezeichnung „Apothekerin“ oder „Apotheker“ darf nur führen, wer approbiert oder anderweitig zur Berufsausübung befugt ist. [1] Die Approbation setzt ein Pharmaziestudium mit Famulatur und zwölfmonatiger praktischer Ausbildung voraus, das mit der dreiteiligen Pharmazeutischen Prüfung abschließt. [1, 2]

Ende 2025 waren in Deutschland 70.273 Apothekerinnen und Apotheker berufstätig: 52.733 in öffentlichen Apotheken, 3.355 in Krankenhausapotheken und 14.185 in Industrie, Verwaltung, Fachorganisationen und Wissenschaft. Der Frauenanteil lag bei 71,7 %. [18]

Typische Einsatzorte

  • Öffentliche Apotheken – angestellt, als verantwortliche Apothekerin oder verantwortlicher Apotheker einer Filiale oder als Inhaberin bzw. Inhaber
  • Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken
  • Pharmazeutische Industrie, etwa Forschung, Entwicklung, Herstellung, Zulassung und Qualitätsmanagement
  • Behörden und Körperschaften, zum Beispiel öffentliche Gesundheitsverwaltung und Arzneimittelüberwachung
  • Universitäten, wissenschaftliche Einrichtungen, Lehranstalten und Berufsschulen
  • Bundeswehr mit eigenen Bundeswehrapotheken

Quelle: § 2 Abs. 3 BApO [1]; ABDA-Berufsbild [22]; § 15 ApoG [3]

Abgrenzung zu PTA und PKA

In der Apotheke arbeiten Apothekerinnen und Apotheker mit Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) und Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) zusammen. PTA haben eine 2,5-jährige schulische Ausbildung und üben pharmazeutische Tätigkeiten grundsätzlich unter Aufsicht aus; PKA sind kaufmännisch ausgebildet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke setzt dagegen die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker voraus. [3] Auch die Vertretung der Apothekenleitung ist regulär Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten; nur in Ausnahmefällen dürfen Apothekerassistentinnen und -assistenten oder Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure bis zu vier Wochen im Jahr vertreten. [4]

Was den Beruf ausmacht

Fachleute für Arzneimittel

Im Mittelpunkt der Arbeit in der öffentlichen Apotheke stehen heute Information und Beratung, etwa zu Wechselwirkungen und zur richtigen Einnahme, sowie die Einweisung in erklärungsbedürftige Darreichungsformen. [22]

Verantwortung für Qualität

Apothekerinnen und Apotheker verantworten Herstellung, Prüfung und Freigabe von Arzneimitteln. In der Industrie weist die Approbation die Sachkenntnis der sachkundigen Person nach dem Arzneimittelgesetz nach. [8]

Erweiterte Leistungen

Pharmazeutische Dienstleistungen wie Medikationsberatung bei Polymedikation und Schutzimpfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen bei Erwachsenen gehören inzwischen gesetzlich zum Leistungsspektrum. [5, 6]

Heilberuf und Unternehmertum

Apotheken dürfen nur Apothekerinnen und Apotheker betreiben – allein oder als GbR bzw. OHG, in der alle Gesellschafter eine Erlaubnis haben; zu einer Hauptapotheke können bis zu drei Filialen gehören. [3]

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

Beraten, prüfen, herstellen und Verantwortung tragen – mit Befugnissen, die die Apothekenreform 2026 erweitert hat.

Arzneimittelversorgung und Beratung

  • Ärztliche Verschreibungen und E-Rezepte pharmazeutisch prüfen und Arzneimittel abgeben
  • Zu Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen, Dosierung und Anwendung beraten
  • In der Selbstmedikation beraten und bei Bedarf an Arztpraxen verweisen
  • Pharmazeutische Dienstleistungen erbringen, etwa Medikationsberatung, Blutdruckmessung oder Inhalationsschulung
  • Schutzimpfungen durchführen, sofern die erforderliche Schulung vorliegt

Herstellung, Qualität und Leitung

  • Rezeptur- und Defekturarzneimittel herstellen bzw. deren Herstellung beaufsichtigen und freigeben
  • Ausgangsstoffe und Arzneimittel prüfen
  • Arzneimittelrisiken erfassen und melden
  • Personal anleiten und beaufsichtigen, Auszubildende und Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum betreuen
  • In leitender Funktion Betrieb, Personal, Qualitätsmanagement und Wirtschaftlichkeit verantworten

Quelle: § 2 Abs. 3 BApO [1]; ABDA-Berufsbild [22]; § 129 Abs. 5e SGB V [5]; § 20c IfSG [6]

Arbeitsumgebung und Arbeitszeit

In der öffentlichen Apotheke richten sich die Arbeitszeiten nach den Öffnungszeiten, häufig einschließlich Samstagen. Hinzu kommen Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste im Notdienst, für die der Tarifvertrag von ADEXA und ADA eigene Vergütungen vorsieht – 2026 zum Beispiel 136 € für einen Notdienst von 22 bis 8 Uhr im ersten Berufsjahr. Die tarifliche Vollzeit beträgt 39 Wochenstunden. [11] In Krankenhausapotheken, Industrie und Behörden gelten die dort üblichen Arbeitszeitmodelle und Tarifverträge.

Zusammenarbeit

Apothekerinnen und Apotheker arbeiten mit PTA, PKA und Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum zusammen und halten Kontakt zu Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen. Vor einem pharmazeutischen Medikationsmanagement stimmt sich die Apotheke mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ab. [5] Im Krankenhaus berät die Leitung der Krankenhausapotheke die Ärztinnen und Ärzte zur Arzneimitteltherapie [3]; Krankenhausapothekerinnen und -apotheker wirken in der Arzneimittelkommission mit und sind zunehmend an der Therapie auf Station beteiligt. [22]

Verantwortung und Belastungen

Wer eine Apotheke leitet, muss sie persönlich und in eigener Verantwortung führen; auch für benannte Verantwortliche in Filialen bleibt die Inhaberin oder der Inhaber mitverantwortlich. [3, 4] Inhaberinnen und Inhaber tragen zudem das unternehmerische Risiko: 2025 schlossen 502 Apotheken, 62 wurden neu eröffnet. [21] Im Alltag kommen Zeitdruck am Handverkauf, Lieferengpässe, Retaxationen und Dokumentationspflichten hinzu. Fehler bei Abgabe oder Herstellung können Patientinnen und Patienten unmittelbar gefährden, deshalb sind Sorgfalt und klare Abläufe zentral.

Unterschiede nach Einsatzbereich

Öffentliche Apotheke (angestellt)
Beratung und Abgabe, Rezeptur, Dienstleistungen und Notdienst; häufig Aufsicht über PTA und Ausbildung von Nachwuchs. [22]
Filialverantwortung
Für jede Filialapotheke benennt die Inhaberin oder der Inhaber eine oder zwei verantwortliche Apothekerinnen bzw. Apotheker, die die Pflichten der Apothekenleitung tragen; bei zwei Verantwortlichen sind die Zuständigkeiten schriftlich abzugrenzen. [3]
Inhaberin oder Inhaber
Betriebserlaubnis nach § 2 ApoG, persönliche Leitung der Hauptapotheke, Personalverantwortung und wirtschaftliches Risiko. [3]
Krankenhausapotheke
Arzneimittelversorgung der Stationen mit hohem Anteil an Herstellung, Beratung von Ärzteschaft und Pflege, Arzneimittelkommission. [3, 22]
Industrie
Forschung, Entwicklung, Herstellung, Zulassung, Qualitätsmanagement, Marketing und Vertrieb; die Approbation genügt als Sachkenntnisnachweis für die sachkundige Person. [8, 22]
Behörde, Lehre, Bundeswehr
Öffentliche Gesundheitsverwaltung und Arzneimittelüberwachung, Unterricht an Hochschulen und PTA-Schulen sowie Arzneimittelversorgung der Bundeswehr. [1, 3, 22]

Was Apothekerinnen und Apotheker dürfen – und was nicht

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur auf Verschreibung abgegeben werden. Seit 2. Juli 2026 gibt es eine eng begrenzte Ausnahme zur Anschlussversorgung: Ein Arzneimittel, das bereits über mindestens drei Quartale verschrieben wurde, darf einmalig in der kleinsten vorrätigen Packung ohne neue Verschreibung abgegeben werden, wenn die Weiterbehandlung keinen Aufschub duldet. Ausgenommen sind unter anderem Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial und Arzneimittel, die vor einer weiteren Verschreibung ärztliche Untersuchungen erfordern. [7, 9]

Schutzimpfungen dürfen Apothekerinnen und Apotheker nur bei Personen ab 18 Jahren, nur mit Nicht-Lebendimpfstoffen, nach ärztlicher Schulung und für eine öffentliche Apotheke durchführen; die Apothekenleitung muss dafür unter anderem geeignete Räume und eine Haftpflichtversicherung vorhalten und die Impfungen vorab der Behörde anzeigen. [4, 6] Die Vertretung einer Apothekenleitung durch eine andere Apothekerin oder einen anderen Apotheker ist auf insgesamt drei Monate im Jahr begrenzt, sofern die Behörde nicht aus wichtigem Grund mehr zulässt. [4]

Apothekenreform 2026: Was sich ändert

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vom 26. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) wurde am 1. Juli 2026 verkündet und ist überwiegend seit 2. Juli 2026 in Kraft. [3, 9] Für Apothekerinnen und Apotheker sind vor allem diese Punkte relevant:

  1. Impfen mit allen Nicht-Lebendimpfstoffen

    Bisher durften Apotheken nur gegen Grippe und COVID-19 impfen. Nach § 20c IfSG sind nun Schutzimpfungen mit allen Impfstoffen erlaubt, die keine Lebendimpfstoffe sind – bei Erwachsenen und nach einer Ergänzungsschulung. Das Curriculum der Bundesapothekerkammer vom 13. Oktober 2026 sieht dafür 14 Fortbildungsstunden vor, ohne bisherige Impfberechtigung 23 Stunden. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen erwartet die Bundesapothekerkammer spätestens ab Anfang 2027. [6, 10]

  2. Delegation des Impfens

    Die Verabreichung darf an geschulte PTA, Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum delegiert werden. Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und Dokumentation bleiben bei der Apothekerin oder dem Apotheker. [6]

  3. Anschlussversorgung und Akutversorgung

    Die Abgabe ohne neue Verschreibung zur Anschlussversorgung (§ 48a AMG) gilt seit Juli 2026 als Selbstzahlerleistung. Die geplante Akutversorgung (§ 48b AMG) setzt eine Rechtsverordnung voraus, für die das BfArM erstmals bis 2. Juli 2027 Empfehlungen vorlegen muss. [7, 9]

  4. Schnelltests

    Apothekerinnen, Apotheker und pharmazeutisches Personal dürfen patientennahe Schnelltests etwa auf Influenza-, RS-, Noro-, Rota- und Adenoviren durchführen. [9]

  5. Zweigapotheken und Filialen

    Die Voraussetzungen für Zweigapotheken in abgelegenen Orten wurden erleichtert. Eine Zweigapotheke kann zugelassen werden, wenn die nächste Apotheke in der Regel mehr als sechs Straßenkilometer entfernt ist; die Erlaubnis gilt zehn Jahre. [3, 9]

  6. Erprobung der PTA-Vertretung (§ 29 ApoG)

    Bis Ende 2031 kann die Behörde im Einzelfall genehmigen, dass eine erfahrene PTA den Betrieb bis zu 20 Tage im Jahr aufrechterhält – nur ohne weitere Apotheke im Umkreis von sechs Kilometern und nur, wenn keine Apothekerin und kein Apotheker zur Vertretung verfügbar ist. Hauptapotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Apotheken mit Verblisterung oder Parenteralia-Herstellung sind ausgeschlossen. [3, 9]

Pharmazeutische Dienstleistungen

Versicherte haben nach § 129 Abs. 5e SGB V Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen, die über die übliche Information und Beratung hinausgehen. Das Gesetz nennt in der aktuellen Fassung zehn Leistungen, darunter die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, das pharmazeutische Medikationsmanagement bei komplexer oder neu verordneter Dauermedikation, die Betreuung von Organtransplantierten und bei oraler Antitumortherapie, Übungen zur Inhalations- und Injektionstechnik, die standardisierte Risikoerfassung von hohem Blutdruck sowie Kurzinterventionen zur Tabakprävention. Die Leistungen können ärztlich verschrieben werden. Inhalte und Vergütung sollen Apothekerschaft und GKV-Spitzenverband bis 1. November 2026 vereinbaren; ab 1. Januar 2027 rechnen die Apotheken mit den Krankenkassen ab. [5] Daneben können Apotheken Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten (§ 129 Abs. 5h SGB V). [5]

Studium

Pharmaziestudium und Pharmazeutische Prüfung

Vier Jahre Universität, acht Wochen Famulatur, zwölf Monate praktische Ausbildung und drei Prüfungsabschnitte nach der AAppO.

Rechtsgrundlage
Bundes-Apothekerordnung (BApO) und Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vom 19.07.1989, zuletzt geändert 2023. [1, 2]
Dauer
Pharmaziestudium mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren, achtwöchige Famulatur und zwölf Monate praktische Ausbildung; die Gesamtausbildungszeit beträgt fünf Jahre. [1, 2]
Lernorte
22 Universitäten mit Studienplätzen in Pharmazie; Famulatur und praktische Ausbildung vor allem in öffentlichen Apotheken, daneben unter anderem in Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheken und der Industrie. [2, 20]
Zuständige Stelle
Das Landesprüfungsamt des Landes, in dem studiert wird, lässt zu den Prüfungen zu; der schriftliche Erste Abschnitt findet bundesweit zu einheitlichen Terminen statt. [2]
Abschluss
Pharmazeutische Prüfung in drei Abschnitten; danach wird die Approbation bei der zuständigen Landesbehörde beantragt. [1, 23]

Aufbau des Studiums und Prüfungen

  1. Grundstudium und Erster Abschnitt (schriftlich)

    Nach vier Semestern mit Chemie, Analytik, Biologie und Arzneiformenlehre folgt der Erste Abschnitt: vier Prüfungstage mit Antwort-Wahl-Aufgaben in allgemeiner, anorganischer und organischer Chemie (100 Fragen), Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie (100), Grundlagen der Physik, physikalischen Chemie und Arzneiformenlehre (80) sowie Grundlagen der pharmazeutischen Analytik (80). [2, 23]

  2. Famulatur (acht Wochen)

    In der vorlesungsfreien Zeit vor der Meldung zum Ersten Abschnitt, davon mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke; der Rest kann zum Beispiel in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der Industrie oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle absolviert werden. [2]

  3. Hauptstudium und Zweiter Abschnitt (mündlich)

    Mündliche Prüfungen in fünf Fächern: Pharmazeutische und Medizinische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Klinische Pharmazie, je 20 bis 40 Minuten. [2]

  4. Praktische Ausbildung (zwölf Monate)

    Nach dem Zweiten Abschnitt als Pharmazeutin oder Pharmazeut im Praktikum: mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, die übrigen sechs Monate wahlweise auch in Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, Industrie, Hochschule oder Untersuchungsstelle, begleitet von Unterricht. [2, 23]

  5. Dritter Abschnitt (mündlich)

    Prüfung in Pharmazeutischer Praxis und Speziellen Rechtsgebieten für Apotheker, 30 bis 60 Minuten. Die Gesamtnote ergibt sich aus den drei Abschnitten im Verhältnis 2 : 3 : 2. [2]

Jedes nicht bestandene Prüfungsfach kann zweimal wiederholt werden; wird ein Abschnitt endgültig nicht bestanden, ist die gesamte Pharmazeutische Prüfung nicht bestanden. [2] Im Ersten Abschnitt gilt ein Fach in der Regel als bestanden, wenn mindestens 50 % der Fragen richtig beantwortet sind; eine Gleitklausel bezogen auf den Durchschnitt der Prüflinge kann die Grenze senken. [2]

Studienplatz und Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung; auch eine berufliche Qualifikation kann sie darstellen. Pharmazie ist bundesweit zulassungsbeschränkt, die Plätze werden im Zentralen Vergabeverfahren über hochschulstart.de vergeben: Nach Vorabquoten von bis zu 20 % gehen 30 % der Plätze über die Abiturbestenquote, 10 % über die Zusätzliche Eignungsquote ohne Berücksichtigung der Abiturnote und 60 % über das Auswahlverfahren der Hochschulen. In diesem hat der Pharmazeutische Studierfähigkeitstest (PhaST) an fast allen Standorten großen Einfluss. [24] In der Praxis sind solide Kenntnisse in Chemie, Biologie, Physik und Mathematik hilfreich, weil das Grundstudium naturwissenschaftlich geprägt ist. [23]

Zum Wintersemester 2024/2025 standen 1.991 Studienplätze zur Verfügung, zum Sommersemester 2025 weitere 857; nicht alle Standorte lassen im Sommersemester zu. [20] Im akademischen Jahr 2024 begannen 2.667 Personen ein Pharmaziestudium. [19]

Kosten und Vergütung

Während des Studiums gibt es keine Vergütung; es fallen die an der jeweiligen Hochschule üblichen Semesterbeiträge an. In der praktischen Ausbildung in öffentlichen Apotheken sieht der Tarifvertrag von ADEXA und ADA 2026 eine Ausbildungsvergütung von 1.133 € im Monat vor. [11] Maßgeblich ist der Tarif nur bei Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme.

Reform der Approbationsordnung – Stand Oktober 2026

Die AAppO stammt in ihren Grundzügen von 1989. Bundesapothekerkammer, Hochschullehrende und Verbände haben sich 2022 auf ein Positionspapier geeinigt, das unter anderem zwei zusätzliche Semester, also etwa fünf statt vier Studienjahre, und einen ungestuften Staatsexamensstudiengang vorsieht. [23] Ein Entwurf für eine Gesamtnovelle ist bislang nicht veröffentlicht; nach Angaben der Pharmaziestudierenden hat das Bundesgesundheitsministerium zugesagt, die AAppO nach dem ApoVWG anzugehen. Die EU hat 2024 die Mindestanforderungen der Berufsanerkennungsrichtlinie unter anderem um Klinische Pharmazie ergänzt; die Umsetzungsfrist endete am 4. März 2026. [26]

Unabhängig davon liegt seit 2026 ein Verordnungsentwurf vor, der die AAppO im Zuge der Anerkennungsbeschleunigung punktuell ändern soll – unter anderem mit einer praktischen Ausbildung in Teilzeit (50 oder 75 %), Regelungen zu Fehltagen und einer Entscheidung über die Approbation spätestens drei Monate nach Vorlage der Unterlagen. [27] Ob und wann diese Änderungen in Kraft treten, war bei Redaktionsschluss offen. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der AAppO.

Approbation

Approbation und Apothekenbetrieb

Die Approbation nach § 4 BApO erlaubt die Berufsausübung; für eine eigene Apotheke ist zusätzlich eine Betriebserlaubnis nötig.

Die Approbation ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person

  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • gesundheitlich zur Ausübung des Berufs geeignet ist,
  • nach einer Gesamtausbildungszeit von fünf Jahren, davon zwölf Monate praktische Ausbildung, die Pharmazeutische Prüfung in Deutschland bestanden hat und
  • über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Quelle: § 4 Abs. 1 BApO [1]

Neben der Approbation kennt die BApO eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung, die in der Regel auf höchstens zwei Jahre befristet ist und auf bestimmte Tätigkeiten oder Beschäftigungsstellen beschränkt werden kann; sie wird vor allem während laufender Anerkennungsverfahren genutzt. [1, 30]

Von der Approbation zur eigenen Apotheke

Wer eine Apotheke betreiben will, braucht zusätzlich eine behördliche Erlaubnis nach dem Apothekengesetz. Voraussetzungen sind unter anderem die deutsche Approbation, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und geeignete Räume. Die Erlaubnis gilt nur für die Person und die in der Urkunde genannten Räume. Mehrere Apotheken – eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialen – müssen im selben oder in benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten liegen; die Hauptapotheke ist persönlich zu führen. Eine stille Beteiligung Dritter oder umsatz- und gewinnabhängige Darlehens- und Mietverträge sind unzulässig. [3]

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Der Apothekentarif von ADEXA und ADA gilt nicht überall; der Entgeltatlas zeigt das mittlere Entgelt über alle Branchen.

4.166 €
Tarif-Einstieg
1. Berufsjahr, brutto im Monat, 39 Std./Woche, ADEXA/ADA, gültig 2026
4.922 €
Höchste Tarifstufe
ab 11. Berufsjahr, brutto im Monat, gültig 2026
5.404 €
Median laut BA
Vollzeit, Expertenniveau, inkl. Sonderzahlungen, Stichtag 31.12.2025

Quellen: Gehaltstarifvertrag ADEXA/ADA [11]; Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit [15]

So funktioniert der Apothekentarif

Für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken schließt die Gewerkschaft ADEXA Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). Der aktuelle Gehaltstarifvertrag wurde am 12. Juli 2024 vereinbart; die Tabelle für 2026 gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, bezogen auf eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden. [11]

Monatliches Bruttogehalt und Notdienstvergütung für Apothekerinnen und Apotheker nach Gehaltstarifvertrag ADEXA/ADA, gültig ab 01.01.2026
BerufsjahrMonatsgehaltNotdienst 22–8 Uhr
1.4.166 €136 €
2. bis 5.4.236 €138 €
6. bis 10.4.528 €147 €
ab 11.4.922 €160 €

Weitere Notdienstsätze gelten für 18:30–22 Uhr sowie für Sonn- und Feiertage tagsüber. Quelle: ADEXA [11]

Zum Vergleich: Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach demselben Tarifvertrag 1.133 € im Monat, PTA im 1. und 2. Berufsjahr 2.646 €. [11]

Wann der Tarif gilt

Der ADEXA/ADA-Tarif gilt im Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen, für die eigene Tarifverträge bestehen. [12] Verbindlich ist er nur bei beiderseitiger Tarifbindung oder wenn der Arbeitsvertrag auf ihn verweist; sonst ist das Gehalt frei verhandelbar. In Nordrhein ist der Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) am 30. Juni 2026 ausgelaufen. [13] Die TGL empfiehlt für Approbierte ab 1. Oktober 2026 einseitig 120 € mehr im Monat; ADEXA lehnt das ab, und ein Anspruch besteht nicht – jede Apotheke entscheidet selbst. [14] In Krankenhausapotheken, Industrie und öffentlichem Dienst gelten die jeweiligen Tarifverträge oder Haus- und kirchlichen Regelungen.

Was die Statistik zeigt

Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) in der Berufsgattung 81804 – Pharmazie auf Expertenniveau, in der Apothekerinnen und Apotheker erfasst werden – zum 31.12.2025 bei 5.404 €. Ein Viertel verdiente weniger als 4.443 €, ein Viertel mehr als 6.376 €. Grundlage sind 20.260 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte über alle Branchen; Sonderzahlungen sind anteilig enthalten, Selbstständige wie Apothekeninhaberinnen und -inhaber nicht. [15] Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €. [16]

Tarif und Statistik unterscheiden sich

Die Tariftabelle zeigt Monatswerte ohne Sonderzahlungen für eine 39-Stunden-Woche in öffentlichen Apotheken. Der Entgeltatlas umfasst alle Vollzeitbeschäftigten der Berufsgattung, auch in Industrie, Kliniken und Behörden, unabhängig von Tarifbindung und einschließlich Sonderzahlungen. Beide Werte sind daher nicht direkt vergleichbar.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Berufsjahre: vier Tarifstufen bis zum 11. Berufsjahr [11]
  • Tarifbindung und Region: ADEXA/ADA-Tarif nicht in Nordrhein und Sachsen, außerhalb der Tarifbindung Einzelvereinbarung [12, 13]
  • Tätigkeitsfeld: Industrie, Krankenhaus und Behörden vergüten nach eigenen Tarifen oder Regelungen; der Entgeltatlas weist eine breite Spanne aus [15]
  • Notdienste: zusätzliche tarifliche Notdienstvergütungen [11]
  • Verantwortung: Filialverantwortung, Weiterbildung oder Spezialaufgaben sind tariflich nicht gesondert geregelt und damit Verhandlungssache
  • Selbstständigkeit: Das Einkommen von Inhaberinnen und Inhabern hängt vom Betriebsergebnis ab und wird im Entgeltatlas nicht erfasst [15]

Weiterbildung

Karriere und Weiterbildung

Nach der Approbation führen Kammerweiterbildung, Leitungsverantwortung oder Wege in Industrie und Wissenschaft weiter.

Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker

Die Weiterbildung ist Kammerrecht. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer hat empfehlenden Charakter; rechtsverbindlich ist die Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer, deren Mitglied man ist. Die Weiterbildung beginnt nach der Approbation, findet an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter Leitung einer von der Kammer ermächtigten Person statt und umfasst Pflichtseminare der Kammer. Sie erfolgt in der Regel in Vollzeit; Teilzeit wird anerkannt, wenn sie mindestens die Hälfte der tariflichen Wochenarbeitszeit umfasst und vorher der Kammer angezeigt wurde. Am Ende steht eine mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Kammer von in der Regel 30 bis 60 Minuten. [25]

Gebiete der Weiterbildung nach Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer (Stand 12.05.2026)
GebietWeiterbildungsstätteMindestdauer
Allgemeinpharmazieöffentliche Apotheke36 Monate, mit Projektarbeit
Klinische PharmazieKrankenhausapotheke, krankenhausversorgende Apotheke oder Bundeswehrkrankenhausapotheke36 Monate, mit Projektarbeit
Pharmazeutische Analytik und Technologie, Arzneimittelinformation, Toxikologie, Klinische Chemie, Theoretische und praktische Ausbildung, Öffentliches Gesundheitswesenje nach Gebiet, z. B. Industrie, Hochschule, Untersuchungsstelle oder Behördenach Weiterbildungsordnung der Kammer

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bezeichnung „Fachapothekerin bzw. Fachapotheker für …“ geführt. Quelle: MWBO der BAK [25]

Bereichsweiterbildungen

Neben den Gebieten gibt es acht Bereiche, die zu einer Zusatzbezeichnung führen: Prävention und Gesundheitsförderung, Ernährungsberatung, Naturheilverfahren und Homöopathie, Onkologische Pharmazie, Geriatrische Pharmazie, Infektiologie, Medikationsmanagement im Krankenhaus und Pädiatrische Pharmazie. Sie dauern nach der Musterordnung in der Regel mindestens zwölf Monate und umfassen mindestens 80 bzw. 100 Seminarstunden, je nach Bereich ergänzt um Projektarbeit, Praktika oder Praxisnachweise. Für das Medikationsmanagement im Krankenhaus ist die Weiterbildung in Klinischer Pharmazie Voraussetzung oder muss parallel begonnen sein. [25]

Was rechtlich zählt

Fachapotheker- und Zusatzbezeichnungen sind Qualifikationen des Kammerrechts und werden von den Kammern verliehen. [25] Gesetzlich an eine Schulung gebunden ist dagegen das Impfen in der Apotheke: Ohne bestätigte ärztliche Schulung bzw. Ergänzungsschulung nach § 20c IfSG dürfen Apothekerinnen und Apotheker nicht impfen. [6] Für die Tätigkeit als sachkundige Person in der Industrie genügt die Approbation als Nachweis der Sachkenntnis. [8]

Leitung und Selbstständigkeit

Ein häufiger Karriereschritt in der öffentlichen Apotheke ist die Verantwortung für eine Filiale, die nach § 2 Abs. 5 ApoG auch von zwei Apothekerinnen oder Apothekern gemeinsam mit abgegrenzten Zuständigkeiten getragen werden kann. [3] Ende 2025 leiteten oder besaßen 12.802 Apothekerinnen und Apotheker eine öffentliche Apotheke, darunter 49,9 % Frauen; angestellte Filialverantwortliche sind in dieser Zahl nicht enthalten. [18] Die Zahl der Apotheken ist seit dem Höchststand von 21.592 im Jahr 2000 auf 16.601 Ende 2025 gesunken, davon 4.449 Filialapotheken. [21] Wer eine Apotheke übernehmen oder gründen will, sollte neben Fachwissen betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringen. [22]

Wissenschaft, Industrie und öffentlicher Dienst

Im akademischen Jahr 2024 wurden 385 Promotionen in Pharmazie abgeschlossen; an Universitäten arbeiteten Ende 2025 1.438 Apothekerinnen und Apotheker. [18, 19] In der pharmazeutischen Industrie, dem nach öffentlichen Apotheken größten Tätigkeitsbereich, führen Wege in Entwicklung, Herstellung, Zulassung, Qualitätsmanagement oder Arzneimittelsicherheit. [18, 22] Für den öffentlichen Gesundheitsdienst gibt es ein eigenes Weiterbildungsgebiet. [25] Für eine Managementlaufbahn kommt zudem ein Studium im Gesundheitsmanagement in Betracht.

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Mehr Approbierte, weniger Apotheken: Der Beruf ist 2025 kein Engpassberuf mehr, der Strukturwandel hält an.

70.273
Berufstätige Apothekerinnen und Apotheker
alle Tätigkeitsbereiche, Ende 2025; Frauenanteil 71,7 %
20.260
Vollzeitbeschäftigte
sozialversicherungspflichtig, Berufsgattung 81804, alle Branchen, 31.12.2025
2.259
Approbationen
im akademischen Jahr 2024; 2.667 Studienanfängerinnen und -anfänger

Quellen: ABDA, Zahlen – Daten – Fakten 2026 [18, 19]; Entgeltatlas [15]

2025 kein Engpassberuf mehr

In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit gehören Apothekerinnen und Apotheker zu den 13 Berufsgattungen, die 2024 noch als Engpassberuf eingestuft waren und es 2025 nicht mehr sind. Einzelne Indikatorwerte nennt der Bericht für diesen Beruf nicht. [17] Die Einstufung ist ein bundesweiter Befund; die Lage kann je nach Region und Tätigkeitsfeld abweichen.

Wo Apothekerinnen und Apotheker arbeiten

  • Öffentliche Apotheken52.733
  • Pharmazeutische Industrie8.155
  • Krankenhausapotheken3.355
  • Sonstige Bereiche2.458
  • Universitäten1.438
  • Behörden und Körperschaften1.261
  • Lehranstalten und Berufsschulen647
  • Bundeswehr226
Berufstätige Apothekerinnen und Apotheker nach Tätigkeitsbereich, Ende 2025. Quelle: ABDA [18]

Strukturwandel in der öffentlichen Apotheke

Die Gesamtzahl der Apothekerinnen und Apotheker ist seit 2005 von 54.508 auf 70.273 gestiegen, zuletzt aber leicht gesunken (2024: 70.406). [18] Gleichzeitig nimmt die Zahl der Apotheken ab: Ende 2025 gab es 16.601 Apotheken, 440 weniger als ein Jahr zuvor. [21] Das Durchschnittsalter der Apothekenleiterinnen und -leiter lag zuletzt bei 53,6 Jahren, über alle Tätigkeitsbereiche bei 47,0 Jahren (Stand 31.12.2023). [18] In den kommenden Jahren stehen damit zahlreiche Übergaben an.

Nachwuchs

Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger lag zwischen 2014 und 2024 jeweils zwischen 2.667 und 2.821 pro akademischem Jahr, zuletzt 2.667. Die Zahl der Approbationen schwankte zwischen 2.025 (2015) und 2.551 (2020); 2024 waren es 2.259. [19]

Entwicklungen

  • Neue Leistungen: Impfen mit allen Nicht-Lebendimpfstoffen, Schnelltests und Anschlussversorgung erweitern seit Juli 2026 das Aufgabenfeld. [6, 7, 9]
  • Pharmazeutische Dienstleistungen: neuer Katalog mit zehn Leistungen, Abrechnung mit den Krankenkassen ab 2027. [5]
  • Anerkennung: Für Abschlüsse aus Drittstaaten wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelweg. [28, 29]
  • Tarif: Der ADEXA/ADA-Gehaltstarif läuft bis 31.12.2026; in Nordrhein gibt es seit Juli 2026 keinen gültigen Gehaltstarifvertrag. [11, 13]

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Gefragt sind naturwissenschaftliches Interesse, Sorgfalt und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Interessen

  • Chemie, Biologie und Pharmakologie
  • Arzneimittel, ihre Wirkung und sichere Anwendung
  • Beratung von Menschen mit gesundheitlichen Fragen
  • Je nach Laufbahn: Forschung, Qualität oder Unternehmensführung

Fähigkeiten im Alltag

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein bei Abgabe, Herstellung und Freigabe
  • Verständliche Kommunikation, auch bei Zeitdruck
  • Entscheidungsfähigkeit und Erkennen eigener Grenzen
  • Führungs- und Organisationsgeschick in Leitungsfunktionen

Realistisch zu erwarten

  • Ein lern- und prüfungsintensives Studium mit hohem Laboranteil
  • Samstagsarbeit und Notdienste in der öffentlichen Apotheke
  • Flache Tarifkurve, höhere Verdienste je nach Tätigkeitsfeld
  • Breite Wahl zwischen Apotheke, Klinik, Industrie und Behörde

Ein Praktikum in einer Apotheke oder ein Gespräch mit Pharmaziestudierenden hilft, das Studium realistisch einzuschätzen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei der Studien- und Berufswahl.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Wegen der Approbationspflicht führt der Weg über das Studium oder die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses.

Einstieg über das Studium
Der einzige Weg zur Approbation in Deutschland ist das Pharmaziestudium mit praktischer Ausbildung und bestandener Pharmazeutischer Prüfung. [1]
Quereinstieg
Einen Quereinstieg ohne Studium gibt es nicht. PTA oder andere Berufserfahrene können ein Pharmaziestudium aufnehmen; ob eine berufliche Qualifikation als Hochschulzugangsberechtigung genügt, regelt das Hochschulrecht des Landes. [24]
Abschluss aus EU, EWR oder Schweiz
Ausbildungsnachweise, die die europäischen Mindestanforderungen erfüllen, werden grundsätzlich anerkannt. Bestehen wesentliche Unterschiede, kann eine Eignungsprüfung verlangt werden. [1]
Abschluss aus Drittstaaten
Bei wesentlichen Unterschieden ist eine Kenntnisprüfung abzulegen. Sie umfasst Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker und ein Fach, in dem Unterschiede festgestellt wurden. [30] Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Heilberufen (BGBl. 2026 I Nr. 225) wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall; die Gleichwertigkeitsprüfung der Unterlagen erfolgt nur noch auf Antrag. Das Gesetz ist teilweise seit 29. Juli 2026 und im Übrigen ab 1. November 2026 in Kraft; Einzelheiten zum Verfahren regelt die Approbationsordnung. [28, 29]
Deutschkenntnisse
In der Regel werden allgemeine Deutschkenntnisse auf Niveau B2 und Fachsprachkenntnisse auf Niveau C1 verlangt. Die Fachsprachprüfung wird meist von der Landesapothekerkammer abgenommen und besteht aus Apotheker-Patienten-Gespräch, Schriftstück und Fachgespräch. [30]
Berufserlaubnis
Bis zur Approbation kann eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung von in der Regel höchstens zwei Jahren erteilt werden, etwa beschränkt auf bestimmte Tätigkeiten oder unter Aufsicht. [1, 30]

Anerkennungs-Finder „Anerkennung in Deutschland“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert das Pharmaziestudium?

Das Studium hat eine Regelstudienzeit von vier Jahren. Hinzu kommen eine achtwöchige Famulatur und zwölf Monate praktische Ausbildung, sodass die Gesamtausbildungszeit bis zur Approbation fünf Jahre beträgt. [1, 2]

Wie bekommt man einen Studienplatz in Pharmazie?

Pharmazie wird im Zentralen Vergabeverfahren über hochschulstart.de vergeben. 30 % der Plätze gehen über die Abiturbestenquote, 10 % über eine Eignungsquote ohne Abiturnote und 60 % über das Auswahlverfahren der Hochschulen, in dem der Studierfähigkeitstest PhaST an fast allen Standorten großen Einfluss hat. [24]

Was verdient eine Apothekerin oder ein Apotheker?

Der Median für Vollzeitbeschäftigte lag Ende 2025 laut Bundesagentur für Arbeit bei 5.404 € brutto im Monat. Nach dem Tarifvertrag von ADEXA und ADA, der außer in Nordrhein und Sachsen gilt, beginnt das Gehalt 2026 bei 4.166 € und steigt ab dem 11. Berufsjahr auf 4.922 €. [11, 12, 15]

Was ist der Unterschied zwischen Apotheker und PTA?

Apothekerinnen und Apotheker haben studiert und sind approbiert; nur sie dürfen eine Apotheke betreiben oder regulär leiten. PTA absolvieren eine schulische Ausbildung und arbeiten pharmazeutisch grundsätzlich unter Aufsicht; die Leitung einer Apotheke dürfen sie nur im Rahmen der befristeten Erprobung nach § 29 ApoG vorübergehend aufrechterhalten. [3, 4]

Dürfen Apotheker impfen?

Ja, nach ärztlicher Schulung und nur bei Erwachsenen. Seit Juli 2026 sind alle Nicht-Lebendimpfstoffe erlaubt, nicht mehr nur Grippe und COVID-19; dafür ist eine Ergänzungsschulung nötig. Die Verabreichung kann an geschulte PTA delegiert werden. [6, 10]

Was ist ein Fachapotheker?

Die Bezeichnung erwirbt, wer nach der Approbation eine Weiterbildung der Landesapothekerkammer in einem Gebiet wie Allgemeinpharmazie oder Klinische Pharmazie absolviert – in diesen Gebieten mindestens 36 Monate – und die mündliche Prüfung vor der Kammer besteht. [25]

Wie viele Apotheken darf ein Apotheker besitzen?

Höchstens eine Hauptapotheke und drei Filialapotheken, die im selben oder in benachbarten Kreisen liegen müssen. Die Hauptapotheke ist persönlich zu führen; für jede Filiale wird eine verantwortliche Apothekerin oder ein verantwortlicher Apotheker benannt. [3]

Wird ein ausländischer Pharmazieabschluss anerkannt?

Die zuständige Landesbehörde prüft den Antrag. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten wird mit dem Anerkennungsgesetz von 2026 die direkte Kenntnisprüfung zum Regelweg; zusätzlich werden in der Regel Deutsch auf Niveau B2 und eine Fachsprachprüfung auf Niveau C1 verlangt. [28, 29, 30]

Stellenangebote

Stellen für Apothekerinnen und Apotheker bei DocJob24.

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Aktuelle Stellen für Apothekerinnen und Apotheker finden Sie in der Berufsgruppe „Pharmazie und Apotheke“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

30 Quellen
  1. Bundes-Apothekerordnung (BApO), insbesondere §§ 1–4 und 11; zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 225). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vom 19.07.1989 (BGBl. I S. 1489), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 07.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG), insbesondere §§ 1, 2, 7, 8, 14–16 und 29; geändert durch Art. 2 und 2a des Gesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 2 Apothekenleiter. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 129 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, insbesondere Abs. 5e und 5h. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 20c Durchführung von Schutzimpfungen durch Apothekerinnen und Apotheker. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, Fassung seit 02.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Arzneimittelgesetz (AMG), § 48a Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Verschreibung zur Anschlussversorgung. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Arzneimittelgesetz (AMG), § 15 Sachkenntnis. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Reform: ApoVWG – was tritt wann in Kraft?. Pharmazeutische Zeitung, 02.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. PTA dürfen impfen: Voraussetzungen stehen fest. PTAheute, 14.10.2026 (Curricula der Bundesapothekerkammer vom 13.10.2026), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA – Die Apothekengewerkschaft und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), Gehaltstabelle gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. ADEXA, Tarifabschluss vom 12.07.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. Tarifliche Stundenlöhne in öffentlichen Apotheken (Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen) bis 2026. ADEXA, Stand November 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Arbeitgeber und Gewerkschaft in Nordrhein verhakt. Pharmazeutische Zeitung, 06.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum (Tarifempfehlung der TGL Nordrhein). Pharmazeutische Zeitung, 06.10.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Abschnitt 3.5, S. 14). Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Zahl und Alter der Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (S. 44–45). ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 2026 (Beschäftigte Stand Ende 2025, Altersangaben Stand 31.12.2023), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Pharmaziestudierende und Approbationen (S. 48). ABDA, 2026, nach Daten von Destatis und Landesbehörden, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Studienorte (S. 49). ABDA, 2026, nach Daten der Stiftung für Hochschulzulassung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Entwicklung der Apothekenzahl (S. 8). ABDA, 2026, Stand Ende 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Berufsbilder: Apothekerinnen und Apotheker – Tätigkeitsbereiche. ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  23. Ausbildung und Approbation (einschließlich Positionspapier des Runden Tisches zur Novellierung der AAppO, Stand 10.05.2022). ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  24. Verfahrensdetails: Quotenmodell des Zentralen Verfahrens. Stiftung für Hochschulzulassung, hochschulstart.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  25. Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer, verabschiedet am 12.05.2026. Bundesapothekerkammer / ABDA, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  26. Projekt AAppO: Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker. Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  27. Stellungnahme: Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen und damit verbundene Änderung der AAppO. BPhD, 08.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  28. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Drucksache 21/3207), Art. 2 Änderung der Bundes-Apothekerordnung. Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  29. Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen in Teilen seit heute in Kraft. Pharma Deutschland, 29.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  30. Apothekerausbildung außerhalb von Europa abgeschlossen. ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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