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Berufsprofil · Verwaltung im Gesundheitswesen

Kauffrau / Kaufmann im Gesundheitswesen. Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.

Kaufleute im Gesundheitswesen organisieren Verwaltung, Leistungsabrechnung, Patientenaufnahme, Rechnungswesen und Qualitätsmanagement in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen und anderen Gesundheitsunternehmen. Der Beruf wird in einer dreijährigen dualen Ausbildung mit Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer erlernt.

Ausbildung
3 Jahre, dualBetrieb und Berufsschule
Zugang
Kein Abschluss vorgeschriebenin der Praxis oft mittlerer Abschluss
Abschluss
Prüfung vor der IHKanerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG
Ausbildungsvergütung
1.368–1.464 €brutto im Monat, TVAöD ab 05/2026
Tarifgehalt
ab 3.124 €TVöD VKA, EG 5, Stufe 1, ab 05/2026
Neue Verträge
2.304Ausbildungsverträge 2025, BIBB

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Heller Empfangs- und Aufnahmebereich in der Eingangshalle eines Krankenhauses

Überblick

Der Beruf im Überblick

Kaufmännische Fachkräfte für Verwaltung, Abrechnung und Steuerung in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Kaufleute im Gesundheitswesen sind die kaufmännischen Fachkräfte von Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenkassen und anderen Organisationen der Gesundheitsversorgung. Der Ausbildungsberuf ist seit dem 1. August 2001 staatlich anerkannt; Rechtsgrundlage ist eine gemeinsame Verordnung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen und Veranstaltungswirtschaft (KflDiAusbV). [1] Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. [2]

Im Mittelpunkt steht die Verbindung von Betriebswirtschaft und Gesundheitsrecht: Kaufleute im Gesundheitswesen wenden sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an, rechnen Leistungen mit Krankenkassen und anderen Kostenträgern ab, wirken im Rechnungswesen, Controlling und Qualitätsmanagement mit und bearbeiten Personal- und Beschaffungsvorgänge. [3] Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten gehören nicht zum Berufsbild.

Typische Einsatzorte

Nach der Zeugniserläuterung des BIBB arbeiten Kaufleute im Gesundheitswesen überwiegend in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Weitere Arbeitgeber sind: [3]

  • Krankenkassen und medizinische Dienste
  • ärztliche Organisationen und Verbände
  • Arztpraxen, insbesondere größere Praxen und Praxisverbünde
  • Rettungsdienste
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Kontakt zu Patientinnen und Patienten

Wie viel direkten Kontakt Sie haben, hängt stark vom Einsatzbereich ab. In der Patientenaufnahme oder der Patientenverwaltung eines Krankenhauses sind Sie oft die erste Ansprechperson für Patientinnen, Patienten und Angehörige – etwa bei Aufnahmeformalitäten, Wahlleistungen oder Fragen zur Rechnung. In Controlling, Finanzbuchhaltung oder Einkauf arbeiten Sie dagegen überwiegend mit Daten, Kostenträgern, Lieferanten und internen Abteilungen. Die Ausbildungsordnung sieht kundenorientierte Kommunikation, Information und Beschwerdemanagement ausdrücklich als Prüfungsgegenstand vor. [1]

Was den Beruf ausmacht

Kaufmännisch mit Branchenwissen

Die Hälfte der Ausbildung (18 Monate) entfällt auf gesundheitsspezifische Inhalte wie Organisation und Recht des Gesundheits- und Sozialwesens, Leistungsabrechnung und Qualitätsmanagement. [1]

Abrechnung als Kernkompetenz

Die Abrechnung mit Krankenkassen und anderen Kostenträgern unter Nutzung von Dokumentationssystemen ist ein zentrales Element des Berufsprofils. [3]

Breites Einsatzspektrum

Vom Krankenhaus über die Pflegeeinrichtung bis zur Krankenkasse: Der Abschluss ist bei Leistungserbringern ebenso gefragt wie bei Kostenträgern und Verbänden. [3]

Dualer Abschluss vor der IHK

Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Der Abschluss ist vorläufig dem Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet. [1, 2, 3]

Abgrenzung zu verwandten Berufen

Medizinische Fachangestellte (MFA)
MFA arbeiten vor allem in Arztpraxen und verbinden Verwaltungsaufgaben mit medizinischer Assistenz am Patienten, etwa bei Untersuchungen, Blutentnahmen oder Verbänden. Kaufleute im Gesundheitswesen sind dagegen rein kaufmännisch ausgebildet und vor allem in größeren Einrichtungen tätig. Wer in einer Praxis überwiegend Abrechnung und Organisation übernehmen möchte, kann beide Wege gehen; für Tätigkeiten am Patienten ist die MFA-Ausbildung erforderlich.
Sozialversicherungsfachangestellte
Ein eigener Ausbildungsberuf mit 2.604 Neuabschlüssen im Jahr 2025. [16] Er ist auf die Sachbearbeitung innerhalb der Sozialversicherung ausgerichtet, etwa in der Kranken- oder Rentenversicherung. Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten zwar ebenfalls bei Krankenkassen, sind aber breiter auf Leistungserbringer wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen ausgerichtet.
Kaufleute für Büromanagement
Der mit 21.732 Neuabschlüssen (2025) zweithäufigste Ausbildungsberuf ist branchenoffen. [16] Auch damit ist eine Tätigkeit in Gesundheitseinrichtungen möglich, gesundheitsrechtliche Inhalte und Leistungsabrechnung sind aber kein Kern der Ausbildung.
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)
PKA sind die kaufmännischen Fachkräfte der Apotheke mit Prüfung vor der Apothekerkammer – ein eigenständiger, apothekenspezifischer Ausbildungsberuf.

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

Von der Patientenaufnahme bis zum Controlling: Was Kaufleute im Gesundheitswesen täglich tun.

Verwaltung und Abrechnung

  • Patientenaufnahme und -verwaltung, Prüfung von Kostenübernahmen
  • Abrechnung von Leistungen mit Krankenkassen und anderen Kostenträgern
  • Anwendung sozial- und gesundheitsrechtlicher Regelungen
  • Medizinische Dokumentation und Berichtswesen, Datenschutz
  • Erstellen, Auswerten und Präsentieren von Statistiken

Steuerung und Organisation

  • Rechnungswesen, Kalkulation, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Mitwirkung bei der Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanung mit unterschiedlichen Finanzierungsquellen
  • Materialwirtschaft: Bedarf ermitteln, beschaffen, verwalten
  • Personalwirtschaftliche Vorgänge
  • Qualitätsmanagement und Marketing für Dienstleistungsangebote

Quellen: Ausbildungsberufsbild nach § 4 KflDiAusbV [1]; Zeugniserläuterung des BIBB [3]

Arbeitsumgebung und Arbeitszeit

Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten überwiegend am Bildschirm mit Krankenhausinformations-, Abrechnungs- und Warenwirtschaftssystemen. In Verwaltung, Controlling oder Einkauf herrschen in der Regel geregelte Bürozeiten. Bereiche mit Publikumsverkehr – etwa eine zentrale Patientenaufnahme in einem Krankenhaus mit Notaufnahme – können je nach Organisation Früh- und Spätdienste oder Wochenendarbeit mit sich bringen. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

Zusammenarbeit

Die Arbeit ist eine Schnittstellenfunktion: Für eine korrekte Abrechnung brauchen Sie vollständige Angaben aus Ärzteschaft und Pflege, für Budgetverhandlungen Zahlen aus dem Controlling, für die Beschaffung Absprachen mit Stationen und Funktionsbereichen. Nach außen arbeiten Sie mit Krankenkassen, Medizinischen Diensten, Lieferanten und Behörden zusammen. Teamarbeit, Kooperation und Arbeitsorganisation sind deshalb eigene Positionen des Ausbildungsberufsbildes. [1]

Verantwortung und Belastungen

Fehler in der Abrechnung oder Dokumentation haben unmittelbare finanzielle Folgen für die Einrichtung, weil Kostenträger Rechnungen prüfen und beanstanden können. Hinzu kommen hohe Anforderungen an den Datenschutz, denn Sie verarbeiten Gesundheitsdaten. Belastend sein können Termindruck bei Abrechnungs- und Jahresabschlussfristen, häufige Änderungen der Rechts- und Abrechnungsvorgaben sowie Gespräche mit Patientinnen, Patienten oder Angehörigen in schwierigen Situationen. Körperliche Belastungen wie in Pflege oder Rettungsdienst gibt es dagegen kaum.

Unterschiede nach Einsatzbereich

Krankenhaus
Patientenaufnahme, Patientenabrechnung, Medizincontrolling-nahe Tätigkeiten, Finanzbuchhaltung, Einkauf und Personalabteilung; häufig größere Teams mit klarer Spezialisierung.
Pflegeeinrichtung
Heimverwaltung, Abrechnung mit Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Bewohnerinnen und Bewohnern; in kleineren Häusern oft breites Aufgabenspektrum in einer Person.
Krankenkasse, Medizinischer Dienst
Leistungsbearbeitung, Prüfung von Rechnungen der Leistungserbringer, Kundenberatung und Vertragsangelegenheiten.
Praxen, Verbände, Rettungsdienst
Organisation, Abrechnung, Personal- und Qualitätsmanagement in größeren Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren, ärztlichen Organisationen, Wohlfahrtsverbänden und Rettungsdiensten.

Einsatzbereiche nach der Zeugniserläuterung des BIBB [3]; Aufgabenbeschreibung redaktionell zusammengefasst.

Kaufmännische, keine medizinische Verantwortung

Kaufleute im Gesundheitswesen treffen keine medizinischen oder pflegerischen Entscheidungen und führen keine Tätigkeiten am Patienten aus. Ihre Verantwortung liegt in der korrekten Anwendung von Abrechnungs-, Sozial- und Datenschutzrecht. Medizinische Dokumentation gehört zur Ausbildung, die Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Krankenhaus ist aber eine eigene Spezialisierung, für die meist eine zusätzliche Qualifikation erwartet wird (siehe Medizinische Kodierfachkraft). [1]

Ausbildung

Ausbildung und Prüfungen

Drei Jahre dual nach der Ausbildungsverordnung von 2001, mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung vor der IHK.

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Berufsausbildung zu Kaufleuten in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen und Veranstaltungswirtschaft (KflDiAusbV) vom 25.06.2001, in Kraft seit 01.08.2001, zuletzt geändert 2016. [1, 2]
Dauer
3 Jahre (36 Monate). [1, 2]
Lernorte
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duales System); die Berufsschule wird in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche besucht. [3] Der Rahmenlehrplan der KMK sieht 880 Unterrichtsstunden in elf Lernfeldern vor. [4]
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK). [2]
Abschluss
Anerkannter Ausbildungsberuf „Kaufmann im Gesundheitswesen“ bzw. „Kauffrau im Gesundheitswesen“, DQR-Niveau 4. [1, 3]

Aufbau und Inhalte

Die Ausbildung besteht aus zwei gleich großen Teilen: 18 Monate entfallen auf kaufmännische Inhalte, die Kaufleute im Gesundheitswesen gemeinsam mit Veranstaltungskaufleuten haben (Ausbildungsbetrieb, Geschäfts- und Leistungsprozess, Information und Kommunikation, Marketing und Verkauf, kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Personalwirtschaft). Weitere 18 Monate sind berufsspezifisch: Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens; medizinische Dokumentation und Berichtswesen, Datenschutz; Materialwirtschaft; Marketing im Gesundheitswesen; Finanz- und Rechnungswesen im Gesundheitsbereich einschließlich Leistungsabrechnung; Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Beide Teile werden über die gesamte Ausbildungszeit verteilt vermittelt. [1]

Lernfelder der Berufsschule nach Ausbildungsjahr (Rahmenlehrplan der KMK vom 11.05.2001)
AusbildungsjahrLernfelderStunden
1. JahrDen Betrieb erkunden und darstellen; die Berufsausbildung selbstverantwortlich mitgestalten; Geschäftsprozesse erfassen und auswerten; Märkte analysieren und Marketinginstrumente anwenden320
2. JahrDienstleistungen und Güter beschaffen und verwalten; Dienstleistungen anbieten; Dienstleistungen dokumentieren; Dienstleistungen abrechnen280
3. JahrGeschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern; personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen; Investitionen finanzieren280

Quelle: Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz [4]

Prüfungen

Die Ausbildung folgt dem klassischen Prüfungsmodell mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung; eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen ist für diesen Beruf nicht vorgesehen. [1]

  1. Zwischenprüfung (Mitte des 2. Ausbildungsjahres)

    Schriftlich, höchstens 180 Minuten, anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in den Gebieten Leistungsprozesse im Gesundheitswesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Sie dient der Standortbestimmung und geht nicht in das Endergebnis ein. [1]

  2. Abschlussprüfung: schriftliche Bereiche

    „Gesundheitswesen“ (höchstens 120 Minuten), „Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (höchstens 150 Minuten) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (höchstens 90 Minuten). [1]

  3. Abschlussprüfung: Fallbezogenes Fachgespräch

    Mündlich: Der Prüfling wählt eine von zwei praxisbezogenen Aufgaben – zur internen Kooperation oder zur kundenorientierten Kommunikation – auf Grundlage seines betrieblichen Ausbildungsschwerpunkts. Vorbereitung höchstens 15 Minuten, Gespräch höchstens 20 Minuten. [1]

  4. Gewichtung und Bestehen

    Die Bereiche „Gesundheitswesen“ und „Fallbezogenes Fachgespräch“ zählen doppelt. Bestanden ist die Prüfung, wenn das Gesamtergebnis und drei der vier Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ sind; ein „ungenügend“ führt zum Nichtbestehen. Bei „mangelhaft“ in höchstens zwei Bereichen ist eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten möglich, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. [1]

Schulische Voraussetzungen

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; die Ausbildungsordnung enthält keine Zugangsvoraussetzungen. [1] In der Praxis entscheiden die Ausbildungsbetriebe. Krankenhäuser und Krankenkassen erwarten häufig mindestens einen mittleren Schulabschluss, viele Bewerberinnen und Bewerber haben die Hochschulreife. Hilfreich sind sichere Kenntnisse in Deutsch und Mathematik sowie Grundkenntnisse in Office-Anwendungen.

Verkürzung, Teilzeit und Umschulung

  • Verkürzung: Auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb verkürzt die IHK die Ausbildungsdauer, wenn das Ausbildungsziel voraussichtlich in kürzerer Zeit erreicht wird – etwa bei Abitur oder einschlägiger Vorbildung (§ 8 Abs. 1 BBiG). [8]
  • Vorzeitige Zulassung: Bei entsprechenden Leistungen ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit möglich (§ 45 Abs. 1 BBiG). [9]
  • Teilzeit: Eine Teilzeitberufsausbildung ist möglich; die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, Verkürzungen gelten auch hier. [8]
  • Umschulung und Externenprüfung: Der Abschluss kann auch über eine Umschulung oder als Externe bzw. Externer erworben werden. [3] Für die Externenprüfung ist in der Regel eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens dem Eineinhalbfachen der Ausbildungsdauer nachzuweisen, bei drei Jahren also viereinhalb Jahre (§ 45 Abs. 2 BBiG). [9]

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag oder der Arbeitsvertragsrichtlinie des Ausbildungsbetriebs. In kommunalen Krankenhäusern und Einrichtungen gilt der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD, Besonderer Teil BBiG). Seit dem 1. Mai 2026 beträgt das Ausbildungsentgelt dort monatlich brutto: [12]

Ausbildungsentgelt nach TVAöD – Besonderer Teil BBiG (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027
AusbildungsjahrMonatlich brutto
1. Jahr1.368,26 €
2. Jahr1.418,20 €
3. Jahr1.464,02 €

Vom 01.04.2025 bis 30.04.2026 galten 1.293,26 €, 1.343,20 € und 1.389,02 €. Quelle: oeffentlichen-dienst.de [12]

Nach bestandener Abschlussprüfung sieht der TVAöD eine Abschlussprämie von 400 € vor. [12] Bei kirchlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern gelten eigene Arbeitsvertragsrichtlinien, Haus- oder Konzerntarifverträge; die Vergütung kann deshalb abweichen. Ohne Tarifbindung gilt mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, die jährlich im Bundesgesetzblatt fortgeschrieben wird und im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr um 18, 35 bzw. 40 Prozent steigt. [10, 11]

Keine Neuordnung in Kraft (Stand Oktober 2026)

Die Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 2001 und wurde zuletzt 2016 geändert. In den Übersichten des BIBB zu neu erlassenen und neugeordneten Ausbildungsberufen der Jahre 2024 bis 2027 ist der Beruf nicht aufgeführt; das BIBB führt die Verordnung von 2001 weiterhin als geltende Rechtsgrundlage. [2, 5, 6] Sollte eine Modernisierung beschlossen werden, gilt sie in der Regel erst für Ausbildungsverhältnisse, die nach ihrem Inkrafttreten beginnen. Maßgeblich sind die Informationen Ihrer IHK.

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Das Gehalt hängt von Träger, Tarifwerk und tatsächlicher Tätigkeit ab; im öffentlichen Dienst gilt die allgemeine Entgeltordnung für Verwaltungsberufe.

3.124 €
TVöD-Einstieg (EG 5)
Entgeltgruppe 5, Stufe 1, brutto im Monat, TVöD VKA, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027
3.926 €
EG 6, Endstufe
Entgeltgruppe 6, Stufe 6, brutto im Monat, TVöD VKA, gültig ab 01.05.2026
4.217 €
Vergleich: alle Berufe
Median aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland, Stichtag 31.12.2025

Quellen: Entgelttabelle TVöD VKA [13]; Entgeltordnung TVöD (VKA) [14]; Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit [15]

So funktioniert die Eingruppierung im TVöD

Für Kaufleute im Gesundheitswesen gibt es in der Entgeltordnung des TVöD (VKA) kein eigenes Tätigkeitsmerkmal. Maßgeblich sind die allgemeinen Merkmale für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei- und sonstigen Innendienst. Danach sind Beschäftigte mit abgeschlossener, mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechender Tätigkeit mindestens in Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Erfordert die Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse, gilt Entgeltgruppe 6; kommen zu mindestens einem Fünftel bzw. einem Drittel selbstständige Leistungen hinzu, Entgeltgruppe 7 bzw. 8; erfordert die Tätigkeit insgesamt selbstständige Leistungen, Entgeltgruppe 9a. [14] Entscheidend ist also nicht der Abschluss allein, sondern die tatsächlich übertragene Tätigkeit.

Monatliches Tabellenentgelt TVöD VKA, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (brutto, Vollzeit)
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 6
EG 53.124,08 €3.783,33 €
EG 63.240,30 €3.926,20 €
EG 73.294,98 €4.045,24 €
EG 83.486,40 €4.230,97 €
EG 9a3.658,61 €4.979,97 €

Quelle: oeffentlichen-dienst.de, ergänzende Quelle; maßgeblich ist der Tariftext [13]

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigen Sie mit wachsender Berufserfahrung in höhere Stufen auf. Die Endstufe 6 wird im TVöD erst nach vielen Berufsjahren erreicht.

Wann der TVöD gilt

Der TVöD (VKA) gilt in kommunalen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Verwaltungen, sofern der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder der Arbeitsvertrag auf den Tarif verweist. Universitätskliniken wenden häufig den Tarifvertrag der Länder (TV-L) oder eigene Haustarife an, kirchliche Träger eigene Arbeitsvertragsrichtlinien, private Klinikketten häufig Konzern- oder Haustarifverträge. Krankenkassen haben eigene Tarifverträge. Die genannten TVöD-Werte sind deshalb ein Orientierungsmaßstab, kein allgemeiner Anspruch.

Was die Statistik zeigt

Für die Berufsgattung, der Kaufleute im Gesundheitswesen zugeordnet sind („Verwaltende Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen – Fachkraft“, KldB 2010: 73222) [7], liegt uns zum Stand dieser Seite noch kein ausgewerteter Median aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit vor. Zum Vergleich: Der Median aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zum 31.12.2025 bei 4.217 € brutto im Monat. [15] Beachten Sie, dass die Berufsgattung neben Kaufleuten im Gesundheitswesen auch andere Verwaltungstätigkeiten umfasst.

Tarif und Statistik sind zwei Paar Schuhe

Tariftabellen zeigen, was bei Tarifbindung für eine bestimmte Eingruppierung und Stufe mindestens zu zahlen ist. Statistische Werte wie der Median bilden dagegen tatsächlich gezahlte Entgelte aller Beschäftigten ab – einschließlich Sonderzahlungen, Zulagen und Beschäftigten ohne Tarifbindung.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Tätigkeit und Eingruppierung: Selbstständige Sachbearbeitung, etwa in der Leistungsabrechnung oder im Controlling, führt im TVöD zu höheren Entgeltgruppen als einfache Verwaltungstätigkeiten. [14]
  • Träger und Tarifwerk: Kommunal, kirchlich, privat oder Krankenkasse – jedes System hat eigene Tabellen.
  • Berufserfahrung: Stufenaufstieg innerhalb der Entgeltgruppe.
  • Weiterbildung: Eine Aufstiegsfortbildung oder ein Studium eröffnet Positionen mit Leitungs- oder Spezialaufgaben.
  • Region und Einrichtungsgröße: Große Kliniken bieten mehr spezialisierte und höher bewertete Stellen.

Karriere

Karriere und Weiterbildung

Aufstiegsfortbildung, Spezialisierung auf Abrechnung und Kodierung oder ein Studium im Gesundheitsmanagement.

Aufstiegsfortbildung

Die naheliegende Aufstiegsfortbildung ist der bundeseinheitlich geregelte Geprüfte Fachwirt bzw. die Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen; die Prüfung nimmt die IHK ab. [19] Zugelassen wird unter anderem, wer eine Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis nachweist. Die Prüfung umfasst sechs Handlungsbereiche, darunter betriebliche Prozesse, Qualitätsmanagement, betriebswirtschaftliche Steuerung und Personalführung, und befähigt zu Planungs-, Führungs- und Organisationsaufgaben in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen. [20] Daneben nennt das BIBB den Geprüften Wirtschaftsfachwirt und den Geprüften Fachwirt für Marketing (Bachelor Professional in Marketing) als mögliche Fortbildungen. [2]

Spezialisierungen

Typische Spezialisierungen für Kaufleute im Gesundheitswesen
RichtungInhaltRegelung
Medizinische KodierfachkraftKodierung von Diagnosen und Prozeduren, DRG-Abrechnung, Kommunikation mit dem Medizinischen DienstLehrgänge verschiedener Anbieter mit unterschiedlichem Umfang
Fachwirt im Gesundheits- und SozialwesenProzesse, Qualitätsmanagement, Controlling, Personalführung, MarketingBundesrechtliche Fortbildungsprüfung vor der IHK [20]
Qualitäts-, Personal- oder Rechnungswesenz. B. Qualitätsmanagement, Personalsachbearbeitung, Bilanzbuchhaltungteils IHK-Fortbildungsprüfungen, teils Zertifikatslehrgänge

Was rechtlich zählt

Bundeseinheitlich geregelt und damit überall vergleichbar sind Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz, etwa der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. [20] Zertifikatslehrgänge privater Anbieter können fachlich wertvoll sein, ihr Wert am Arbeitsmarkt hängt aber von Umfang, Anbieter und Anerkennung durch den Arbeitgeber ab. Prüfen Sie vor der Anmeldung Inhalte, Prüfungsform und Förderfähigkeit.

Studium

Mit Hochschulzugangsberechtigung – oder in vielen Bundesländern auch über berufliche Qualifikation – ist ein Studium im Gesundheitsmanagement, in Gesundheitsökonomie oder Krankenhausmanagement möglich, häufig auch berufsbegleitend. Ein Studienabschluss ist für viele Leitungspositionen in Klinikverwaltung, Controlling oder bei Kostenträgern üblich; im TVöD setzen Entgeltgruppen ab 9b in einer Fallgruppe eine abgeschlossene Hochschulbildung voraus. [14]

Leitungsfunktionen

Mit Berufserfahrung und Weiterbildung kommen Aufgaben wie Teamleitung in der Patientenabrechnung oder Patientenaufnahme, Verwaltungsleitung in einer Pflegeeinrichtung oder Referentenstellen im Controlling, Qualitätsmanagement oder Personalwesen in Betracht. Für eine Heim- oder Einrichtungsleitung können je nach Bundesland zusätzliche landesrechtliche Anforderungen gelten.

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Ein mittelgroßer Ausbildungsberuf mit breitem Einsatzfeld, aber ohne ausgewiesenen bundesweiten Engpass.

2.304
Neue Ausbildungsverträge
2025, Deutschland, Stichtag 30.09.2025
76,7 %
Frauenanteil
an den Neuabschlüssen 2025
Rang 47
unter allen Ausbildungsberufen
nach Neuabschlüssen 2025 (Vorjahr: Rang 45)

Quelle: BIBB-Rangliste der Ausbildungsberufe 2025 [16]

Kein ausgewiesener Engpassberuf

Die Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit bewertet Engpässe auf Ebene der Berufsgattungen. [17] In der Liste der Engpassberufe aus dieser Analyse, die die Bundesregierung im August 2026 veröffentlicht hat, ist die Berufsgattung 73222 nicht enthalten. [18] Anders als in Pflege oder Medizinischer Technologie besteht für kaufmännische Verwaltungsberufe im Gesundheitswesen nach dieser Auswertung also kein bundesweiter Fachkräfteengpass. Regionale Unterschiede und ein besonderer Bedarf in Spezialbereichen wie Abrechnung und Kodierung sind damit nicht ausgeschlossen.

Wo Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten

Den Schwerpunkt bilden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen; hinzu kommen Krankenkassen, medizinische Dienste, ärztliche Organisationen, Arztpraxen, Rettungsdienste und Wohlfahrtsverbände. [3] Da Verwaltung und Abrechnung in allen Versorgungsbereichen anfallen, sind die Einsatzmöglichkeiten breit.

Nachwuchs

Mit 2.304 neuen Ausbildungsverträgen im Jahr 2025 gehört der Beruf zu den mittelgroßen Ausbildungsberufen; gegenüber dem Vorjahr fiel er in der Rangliste um zwei Plätze auf Rang 47. Zum Vergleich: Sozialversicherungsfachangestellte kamen auf 2.604, Kaufleute für Büromanagement auf 21.732 und Medizinische Fachangestellte auf 17.829 Neuabschlüsse. [16]

Entwicklungen

Digitalisierung, elektronische Abrechnungsverfahren und laufende Reformen der Krankenhausfinanzierung verändern die Arbeit in Verwaltung und Abrechnung. Das erhöht die Anforderungen an Rechtskenntnis, IT-Kompetenz und Datenanalyse, während einfache Routinetätigkeiten zunehmend automatisiert werden. Die Ausbildungsordnung selbst stammt aus dem Jahr 2001; aktuelle Themen werden vor allem über Betriebe, Berufsschulen und Fortbildung vermittelt. [1]

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Für Menschen, die kaufmännisch arbeiten und dabei im Gesundheitswesen tätig sein möchten.

Interessen

  • Kaufmännische Zusammenhänge, Zahlen und Rechnungswesen
  • Gesundheitswesen als Branche, ohne selbst pflegerisch oder medizinisch zu arbeiten
  • Organisation, Recht und Verwaltungsabläufe

Fähigkeiten im Alltag

  • Sorgfalt und Genauigkeit bei Abrechnung und Dokumentation
  • Verschwiegenheit im Umgang mit Gesundheitsdaten
  • Freundliche, klare Kommunikation – auch in belastenden Situationen
  • Sicherer Umgang mit Software und Tabellenkalkulation

Realistisch zu erwarten

  • Überwiegend Büro- und Bildschirmarbeit
  • Häufige Änderungen bei Gesetzen und Abrechnungsregeln
  • Fristen und Prüfungen durch Kostenträger
  • Gehalt im Rahmen kaufmännischer Berufe, abhängig von Träger und Tätigkeit

Ein Praktikum in der Verwaltung eines Krankenhauses, einer Pflegeeinrichtung oder einer Krankenkasse zeigt, wie unterschiedlich die Einsatzbereiche sind. Unterstützung bei der Berufswahl bietet die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. [22]

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Ausbildung, Quereinstieg, Umschulung oder Externenprüfung.

Einstieg über die Ausbildung
Der Regelweg ist die dreijährige duale Ausbildung in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung, einer Krankenkasse oder einer anderen Einrichtung des Gesundheitswesens mit Abschlussprüfung vor der IHK. [1, 2]
Quereinstieg
Kaufleute aus anderen Branchen, etwa Kaufleute für Büromanagement oder Industriekaufleute, finden ebenfalls Stellen in der Verwaltung von Gesundheitseinrichtungen, vor allem in Buchhaltung, Einkauf oder Personal. Für Abrechnungstätigkeiten setzen Arbeitgeber meist Kenntnisse des Sozial- und Gesundheitsrechts voraus. Wer mindestens viereinhalb Jahre im Beruf tätig war, kann sich unter Umständen als Externe bzw. Externer zur Abschlussprüfung zulassen lassen (§ 45 Abs. 2 BBiG). [9]
Umschulung
Der Abschluss kann auch im Rahmen einer beruflichen Umschulung erworben werden; die Förderung klären Sie mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. [3]
Ausländischer Abschluss
Kaufmann bzw. Kauffrau im Gesundheitswesen ist kein reglementierter Beruf; Sie können also auch ohne formale Anerkennung arbeiten. Eine Gleichwertigkeitsfeststellung durch die IHK kann die Bewerbung aber erleichtern. Ausländische Berufstätigkeit wird auch bei der Zulassung zur Externenprüfung berücksichtigt. [9, 21]

Zum Anerkennungs-Finder

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Gesundheitswesen?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet dual im Betrieb und in der Berufsschule statt. Auf gemeinsamen Antrag kann die IHK sie verkürzen, etwa bei Abitur oder Vorbildung; in Teilzeit verlängert sie sich entsprechend. [1, 8]

Welchen Schulabschluss brauche ich?

Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. [1] In der Praxis erwarten viele Krankenhäuser und Krankenkassen mindestens einen mittleren Schulabschluss; die Auswahl treffen die Ausbildungsbetriebe.

Wie viel verdient man in der Ausbildung?

Im öffentlichen Dienst (TVAöD, kommunale Arbeitgeber) beträgt das Ausbildungsentgelt seit 1. Mai 2026 monatlich 1.368,26 € im ersten, 1.418,20 € im zweiten und 1.464,02 € im dritten Ausbildungsjahr. [12] Andere Träger zahlen nach eigenen Tarifen oder Richtlinien; ohne Tarifbindung gilt die gesetzliche Mindestvergütung. [10]

Was verdienen Kaufleute im Gesundheitswesen nach der Ausbildung?

Im TVöD (VKA) werden sie mit dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit mindestens in Entgeltgruppe 5 eingruppiert, bei anspruchsvolleren Tätigkeiten in den Gruppen 6 bis 9a. Das entspricht ab Mai 2026 rund 3.124 € bis 4.980 € brutto im Monat, je nach Gruppe und Stufe. [13, 14] Bei anderen Trägern gelten eigene Tarife.

Was ist der Unterschied zur MFA?

Medizinische Fachangestellte arbeiten vor allem in Arztpraxen und übernehmen neben Verwaltung auch medizinische Assistenz am Patienten. Kaufleute im Gesundheitswesen sind rein kaufmännisch ausgebildet, schließen vor der IHK ab und arbeiten überwiegend in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und bei Kostenträgern. [2, 3]

Gibt es eine neue Ausbildungsordnung?

Nein, Stand Oktober 2026 gilt weiterhin die Verordnung von 2001, zuletzt geändert 2016. Eine Neuordnung ist in den Übersichten des BIBB nicht aufgeführt. Die Abschlussprüfung findet daher weiterhin als einheitliche Prüfung nach einer Zwischenprüfung statt. [1, 5, 6]

Welche Weiterbildungen gibt es?

Typisch sind der Geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (Zulassung nach einem Jahr Berufspraxis), eine Spezialisierung als Medizinische Kodierfachkraft oder ein Studium im Gesundheitsmanagement. [19, 20]

Stellenangebote

Stellen für Kaufleute im Gesundheitswesen bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Kaufleute im Gesundheitswesen finden Sie in der Berufsgruppe „Verwaltung im Gesundheitswesen“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

22 Quellen
  1. Verordnung über die Berufsausbildung zu Kaufleuten in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen und Veranstaltungswirtschaft (KflDiAusbV) vom 25.06.2001 (BGBl. I S. 1262, 1878), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 24.05.2016 (BGBl. I S. 1190). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Berufesuche: Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen (Ausbildung) – Rechtsgrundlagen, Zuständigkeit, Berufsprofil. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Zeugniserläuterung Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen. Kultusministerkonferenz, Beschluss vom 11.05.2001, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Ausbildungsberufe nach Jahr des Erlasses der Rechtsgrundlage. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Berufesuche, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Neugeordnete Aus- und Fortbildungsberufe. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Datenportal: Verwaltende Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen – Fachkraft (KldB 2010: 73222). Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 45 Zulassung in besonderen Fällen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2026) vom 07.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 235). Bundesgesetzblatt, recht.bund.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. TVAöD – Besonderer Teil BBiG: Entgelttabellen (VKA), gültig ab 01.04.2025 und ab 01.05.2026. oeffentlichen-dienst.de (ergänzende Quelle, keine Tarifpartei), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Entgelttabelle TVöD VKA 2026 (gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027). oeffentlichen-dienst.de (ergänzende Quelle, keine Tarifpartei), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. TVöD – Anlage 1 Entgeltordnung (VKA), Teil A Abschnitt I Ziffer 3 (Entgeltgruppen 2 bis 12: Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) und Vorbemerkungen. Lesefassung, veröffentlicht vom dbb beamtenbund und tarifunion, 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik 2025. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Rangliste 2025 der Ausbildungsberufe nach Anzahl der Neuabschlüsse in Deutschland (Tabelle 67). Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30.09.2025, Stand 05.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt). Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Antwort der Bundesregierung „Ausländische Beschäftigte in Engpassberufen“ (Drucksache 21/7546), Anhang Tabelle 2 (Engpassberufe nach der Engpassanalyse 2025). Deutscher Bundestag, 10.08.2026, Datenquelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Berufesuche: Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (Fortbildung). Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21.07.2011 (BGBl. I S. 1679), zuletzt geändert am 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Anerkennung in Deutschland – Anerkennungs-Finder. Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Hilfe bei der Berufswahl – Angebote der Berufsberatung. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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