Berufsprofil · Ärzte
Fachärztin / Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Weiterbildung, Aufgaben, Gehalt.
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie erkennen und behandeln psychische Erkrankungen mit ärztlichen, psychotherapeutischen und sozialpsychiatrischen Mitteln – in Klinik, Institutsambulanz, Praxis und Forensik. Nach der Approbation folgt eine mindestens 60-monatige Weiterbildung mit einem Jahr Neurologie und strukturierter Psychotherapie-Weiterbildung, die mit einer Prüfung vor der Landesärztekammer endet.
- Weiterbildung
- 60 Monatedavon 12 Monate Neurologie, MWBO
- Zugang
- Approbationoder ärztliche Berufserlaubnis
- Abschluss
- Prüfung vor der ÄrztekammerAnerkennung der Facharztbezeichnung
- Tarif Facharzt
- 7.552–9.699 €brutto im Monat, TV-Ärzte/VKA, ab 06/2026
- Mittleres Entgelt
- 7.953 €brutto, Vollzeit, KldB 81464, Ende 2025
- Arbeitsmarkt
- EngpassberufEngpassanalyse 2025 der BA
Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überblick
Der Beruf im Überblick
Psychiaterinnen und Psychiater behandeln psychische Erkrankungen mit ärztlichen, psychotherapeutischen und sozialpsychiatrischen Mitteln.
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie erkennen und behandeln psychische Erkrankungen – von Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen über Psychosen und bipolare Störungen bis zu Abhängigkeitserkrankungen und Demenzen. Das Gebiet umfasst nach der Weiterbildungsordnung Vorbeugung, Erkennung sowie somatische, psychotherapeutische und sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation psychischer Erkrankungen, einschließlich psychosomatischer und somatopsychischer Wechselwirkungen, toxischer Schädigungen und forensischer Aspekte. [1]
Als Ärztinnen und Ärzte verbinden sie drei Behandlungsebenen: die körperliche Abklärung und medikamentöse Therapie, die Psychotherapie in einem wissenschaftlich begründeten Verfahren und die sozialpsychiatrische Unterstützung im Lebensumfeld. Grundlage ist die Approbation; Studium und Approbation beschreibt das Profil Ärztin / Arzt, den allgemeinen Ablauf der Weiterbildung das Profil Fachärztin / Facharzt.
Bezeichnungen im Alltag
- Psychiaterin / Psychiater
- Gebräuchliche Kurzform. Die Ärztestatistik führt neben der heutigen Bezeichnung „Psychiatrie und Psychotherapie“ noch Ärztinnen und Ärzte mit der älteren Bezeichnung „Psychiatrie“ sowie mit dem Schwerpunkt Forensische Psychiatrie. [9]
- Ärztliche Psychotherapeutin / ärztlicher Psychotherapeut
- Die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt; Ärztinnen und Ärzte führen sie mit dem Zusatz „ärztlich“. [20] Diesen Zusatz können auch andere Fachärztinnen und Fachärzte erwerben, etwa über die Psychosomatische Medizin oder die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie. [2]
- Nervenärztin / Nervenarzt
- Historische Bezeichnung für die frühere gemeinsame Facharztweiterbildung in Neurologie und Psychiatrie (Nervenheilkunde). Die MWBO 2018 kennt kein Gebiet Nervenheilkunde mehr; Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie sind getrennte Gebiete. [2] Ende 2025 waren noch 1.547 Ärztinnen und Ärzte mit einer nervenärztlichen Bezeichnung berufstätig, 7,1 % weniger als im Vorjahr. [9]
Typische Einsatzorte
- Psychiatrische Fachkrankenhäuser und psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern und Universitätskliniken
- Tageskliniken, Psychiatrische Institutsambulanzen und stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld
- Eigene Praxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Anstellung in Praxis und Medizinischem Versorgungszentrum (MVZ)
- Forensische Kliniken (Maßregelvollzug) und Justizvollzug
- Suchtkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Gerontopsychiatrie
- Konsiliar- und Liaisondienste in somatischen Kliniken, Gutachtenwesen, Sozialpsychiatrischer Dienst
Was den Beruf ausmacht
Körper und Psyche zugleich
Die Weiterbildung verlangt zwölf Monate Neurologie. Die körperliche Abklärung, Pharmakotherapie mit Drug-Monitoring und Wechselwirkungen gehören ebenso zum Fach wie die Gesprächsführung. [1]
Psychotherapie als Pflichtteil
Anders als in somatischen Fächern ist eine strukturierte Psychotherapie-Weiterbildung mit Theorie, supervidierten Behandlungen und Selbsterfahrung fester Bestandteil der Facharztweiterbildung. [1]
Rechtliche Verantwortung
Unterbringung, Zwangsmaßnahmen und Gutachten sind an ärztliche Beurteilungen gebunden; in Unterbringungsverfahren soll die oder der Sachverständige Ärztin oder Arzt für Psychiatrie sein. [18]
Arbeit im Team
In der stationären Versorgung arbeiten Ärztinnen und Ärzte mit Pflege, Psychotherapie und Psychologie, Spezialtherapien und Sozialarbeit; die PPP-Richtlinie des G-BA legt für diese Berufsgruppen Mindestvorgaben fest. [14]
Abgrenzung
Psychiatrie, Psychosomatik, Neurologie, Psychotherapie
Benachbarte Fächer überschneiden sich, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Schwerpunkt und Befugnissen.
Psychische Erkrankungen werden von mehreren ärztlichen Fachgebieten und von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandelt. Die Unterschiede liegen in Zielgruppe, Schwerpunkt und Befugnissen.
| Qualifikation | Schwerpunkt | Weg (Muster) |
|---|---|---|
| Psychiatrie und Psychotherapie | Psychische Erkrankungen Erwachsener, somatische, psychotherapeutische und sozialpsychiatrische Behandlung, Forensik und Sucht | 60 Monate, davon 12 Monate Neurologie und 24 Monate stationäre Versorgung [1] |
| Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | Krankheiten, an denen psychosoziale, psychosomatische und somatopsychische Faktoren maßgeblich beteiligt sind; Schwerpunkt Psychotherapie | 60 Monate, davon 12 Monate in Gebieten der somatischen Versorgung; bis zu 12 Monate Psychiatrie anrechenbar [3] |
| Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie | Psychische, psychosomatische und entwicklungsbedingte Erkrankungen vom Säuglings- bis zum Heranwachsendenalter, unter Einbezug des familiären und sozialen Umfelds | 60 Monate, bis zu 12 Monate in anderen Gebieten [4] |
| Neurologie | Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems und der Muskulatur | 60 Monate, davon 12 Monate Psychiatrie und Psychotherapie [5] |
| Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut | Psychotherapie ohne ärztliche Befugnisse wie die Verordnung von Arzneimitteln | Studium mit Approbation nach PsychThG, danach Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten [20] |
Psychiatrie oder Psychosomatik?
Beide Fächer sind psychotherapeutisch qualifiziert. Die Psychosomatische Medizin setzt den Schwerpunkt auf Erkrankungen an der Schnittstelle von Körper und Psyche und verlangt einen deutlich größeren Psychotherapie-Anteil, etwa 100 dokumentierte Behandlungsfälle und 200 Stunden Gruppenpsychotherapie unter Supervision. [3] Die Psychiatrie behandelt das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen einschließlich akuter Psychosen, Abhängigkeitserkrankungen und Krisen mit Eigen- oder Fremdgefährdung, in denen auch Unterbringung und Zwangsmaßnahmen im rechtlichen Rahmen zu prüfen sind. [1] Institutsambulanzen an Allgemeinkrankenhäusern und die stationsäquivalente Behandlung knüpft das Sozialrecht an psychiatrische Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung. [12, 13]
Ärztliche und psychologische Psychotherapie
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind nach dem Psychotherapeutengesetz approbiert und behandeln eigenständig. [20] Arzneimittel verordnen sie nicht; ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können dagegen Psychotherapie, Pharmakotherapie und körperliche Diagnostik aus einer Hand verbinden. In der Bedarfsplanung bilden überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine eigene Arztgruppe; Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie zählen dagegen grundsätzlich zur Arztgruppe der Nervenärzte. [10] Mehr zum nichtärztlichen Weg im Profil Psychotherapeutin / Psychotherapeut.
Aufgaben
Aufgaben und Arbeitsalltag
Von der Akutstation über die Institutsambulanz bis zur Forensik: Das Fach bietet sehr unterschiedliche Arbeitsfelder.
Diagnostik und Behandlung
- Psychiatrische Anamnese, psychopathologischer Befund, körperliche und neurologische Untersuchung
- Einordnung von Labor, Bildgebung, EEG und neuropsychologischen Testverfahren
- Pharmakotherapie einschließlich Drug-Monitoring, Wechselwirkungen und Absetzphänomenen
- Psychotherapie im Einzel- und Gruppensetting, Psychoedukation, Angehörigenarbeit
- Weitere biologische Verfahren und sozialpsychiatrische Hilfeplanung
Krisen, Recht und Kooperation
- Krisenintervention bei Suizidalität, Intoxikation, Delir, Manie, Katatonie und akuter Angst
- Prüfung und Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen im gesetzlichen Rahmen
- Gutachten im Sozial-, Zivil- und Strafrecht
- Konsiliar- und Liaisondienst für somatische Abteilungen
- Leitung multiprofessioneller Behandlungsteams und Supervision
Quelle: Weiterbildungsinhalte nach dem fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan der Bundesärztekammer [1]
Arbeitsfelder
- Klinik und Tagesklinik
- Allgemeinpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Sucht- und Psychotherapiestationen sowie geschützte Akutstationen. Für Ärztinnen und Ärzte (einschließlich ärztlicher Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) gibt die PPP-RL etwa in der allgemeinpsychiatrischen Regelbehandlung eine Mindestzeit von 207 Minuten je Patientin oder Patient und Woche vor. [14]
- Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
- Psychiatrische Krankenhäuser werden zur ambulanten Behandlung von Versicherten ermächtigt, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen großer Entfernung zu geeigneten Ärztinnen und Ärzten auf diese Versorgung angewiesen sind; Allgemeinkrankenhäuser mit fachärztlich geleiteter psychiatrischer Abteilung und Versorgungsverpflichtung für eine vertraglich festgelegte Gruppe. [12]
- Stationsäquivalente Behandlung (StäB)
- Krankenhäuser mit regionaler Versorgungsverpflichtung können Menschen, die stationär behandelt werden müssten, im häuslichen Umfeld behandeln; der Träger stellt die erforderlichen Ärztinnen und Ärzte und nichtärztlichen Fachkräfte sicher. [13]
- Praxis und MVZ
- Ambulante fachärztliche Versorgung mit Kassenzulassung oder privat, häufig mit sozialpsychiatrischer, psychotherapeutischer oder suchtmedizinischer Ausrichtung (siehe Karriere und Niederlassung).
- Forensische Psychiatrie
- Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB, Begutachtung der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB und Prognosebeurteilungen; diese Inhalte sind bereits Teil der Facharztweiterbildung. [1]
- Konsiliar- und Liaisondienst
- Mitbehandlung etwa bei Delir, organischen psychischen Störungen, Depression bei körperlicher Erkrankung oder peripartalen Störungen; die Weiterbildung sieht dafür 40 dokumentierte Fälle vor. [1]
- Suchtmedizin
- Qualifizierte Entzugsbehandlung, Substitution und Postakutbehandlung. Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung sind integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung. [1, 7] Substitutionsmittel darf nach der BtMVV verschreiben, wer die von den Ärztekammern festgelegte suchtmedizinische Qualifikation erfüllt; ohne sie gilt eine Höchstzahl von zehn gleichzeitig substituierten Patientinnen und Patienten und eine konsiliarische Abstimmung. [8]
Arbeitszeit und Dienste
In kommunalen Kliniken gelten die Entgelte des TV-Ärzte/VKA für eine 40-Stunden-Woche; Bereitschaftsdienste werden gesondert vergütet. [21] Akutpsychiatrische Abteilungen mit Versorgungsverpflichtung sind rund um die Uhr aufnahmebereit, sodass Nacht- und Wochenenddienste zum Klinikalltag gehören. Institutsambulanzen, Tageskliniken und Praxen arbeiten überwiegend tagsüber.
Verantwortung und Belastungen
Zum Alltag gehören Entscheidungen bei Suizidalität und Fremdgefährdung und die Abwägung zwischen Selbstbestimmung und Schutz; die Weiterbildung nennt die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen ausdrücklich als Lernziel. [1]
Recht
Unterbringung, Betreuung und Zwang
Psychiatrische Entscheidungen berühren Grundrechte. Bundes- und Landesrecht sowie die Rechtsprechung setzen enge Grenzen.
Kein anderes ärztliches Fach ist so eng mit Unterbringungs-, Betreuungs- und Strafrecht verbunden. Die folgenden Regeln betreffen den Alltag in Klinik und Begutachtung; maßgeblich sind im Einzelfall das jeweilige Landesrecht, die Klinikvorgaben und die Entscheidung des Gerichts.
- Unterbringung nach Landesrecht
- Jedes Land regelt in seinem Psychisch-Kranken- oder Unterbringungsgesetz (PsychKG bzw. PsychKHG), unter welchen Voraussetzungen Menschen bei Eigen- oder Fremdgefährdung untergebracht werden dürfen. Das gerichtliche Verfahren richtet sich nach dem FamFG: Vor einer Unterbringungsmaßnahme ist ein Sachverständigengutachten einzuholen; die oder der Sachverständige soll Ärztin oder Arzt für Psychiatrie sein, muss aber in jedem Fall Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben und die betroffene Person persönlich untersuchen oder befragen. [18]
- Unterbringung im Betreuungsrecht
- Eine rechtliche Betreuerin oder ein Betreuer darf eine freiheitsentziehende Unterbringung nur veranlassen, wenn wegen einer psychischen Krankheit oder Behinderung die Gefahr einer erheblichen Selbstschädigung besteht oder eine notwendige Behandlung sonst nicht möglich ist. Sie bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts; Gleiches gilt für Freiheitsentziehung durch mechanische Mittel oder Medikamente in Einrichtungen. [16]
- Ärztliche Zwangsmaßnahmen
- Eine Behandlung gegen den natürlichen Willen ist nach § 1832 BGB nur unter engen Voraussetzungen zulässig, unter anderem nach ernsthaftem Überzeugungsversuch, wenn keine weniger belastende Maßnahme möglich ist und der Nutzen die Beeinträchtigungen deutlich überwiegt; die Einwilligung der Betreuerin oder des Betreuers muss gerichtlich genehmigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.11.2024 die Bindung an einen stationären Krankenhausaufenthalt (Abs. 1 Nr. 7) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt; bis zu einer Neuregelung, spätestens bis Ende 2026, gilt das bisherige Recht fort. [17]
- Fixierung
- Eine nicht nur kurzfristige 5-Punkt- oder 7-Punkt-Fixierung ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.07.2018 eine Freiheitsentziehung, die einer richterlichen Entscheidung bedarf. Kurzfristig ist eine Maßnahme in der Regel, wenn sie absehbar weniger als etwa eine halbe Stunde dauert. [15]
- Betreuungsgutachten
- Vor der Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers holt das Gericht ein Gutachten ein; die oder der Sachverständige soll Ärztin oder Arzt für Psychiatrie oder mit Erfahrung auf diesem Gebiet sein. [19]
- Maßregelvollzug und Strafrecht
- Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB), Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64, 66 StGB) und die vorläufige Unterbringung nach § 126a StPO gehören zu den Weiterbildungsinhalten; drei Gutachten aus unterschiedlichen Rechtsbereichen sind als Richtzahl vorgesehen. [1]
Rechtslage im Wandel
Die Unterbringungsgesetze der Länder werden regelmäßig an die Rechtsprechung angepasst, und für § 1832 BGB steht eine gesetzliche Neuregelung an. [17] Wer in der Akutpsychiatrie arbeitet, sollte das jeweils geltende Landesrecht und die internen Verfahrensanweisungen kennen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Weiterbildung
Die Facharztweiterbildung
60 Monate mit Neurologie-Abschnitt und strukturierter Psychotherapie-Weiterbildung, abgeschlossen mit einer Prüfung vor der Ärztekammer.
- Rechtsgrundlage
- Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer; Muster ist die MWBO 2018 der Bundesärztekammer, zuletzt in der Fassung vom 03.07.2026. Die Facharztkompetenz Psychiatrie und Psychotherapie bildet ein eigenes Gebiet mit dem Schwerpunkt Forensische Psychiatrie. [2]
- Beginn
- Nach der Approbation oder mit einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs. [2]
- Dauer
- Mindestens 60 Monate unter Befugnis an zugelassenen Weiterbildungsstätten. [1]
- Pflichtabschnitte
- 12 Monate Neurologie und 24 Monate stationäre Patientenversorgung. [1]
- Wahlabschnitte
- Bis zu 12 Monate in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin, Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder im Schwerpunkt Forensische Psychiatrie. [1]
- Abschluss
- Prüfung vor der Landesärztekammer, danach Anerkennung der Facharztbezeichnung. [2]
Psychotherapie-Weiterbildung
Die Psychotherapie wird in einem gewählten Verfahren vertieft – verhaltenstherapeutisch, psychodynamisch/tiefenpsychologisch oder systemisch. Verlangt werden umfassende Kenntnisse im gewählten Verfahren und Grundlagen der beiden anderen. [1]
| Baustein | Umfang | Hinweis |
|---|---|---|
| Theorie- und Fallseminare | 100 Stunden | Theorie des gewählten Verfahrens und Fallarbeit |
| Einzelpsychotherapie unter Supervision | 10 Fälle | davon 6 Kurzzeittherapien (5 bis 25 Stunden), 2 Therapien mit mindestens 25 und 2 Langzeittherapien mit mindestens 45 Stunden |
| Gruppenpsychotherapie | 120 Stunden | mit 3 bis 9 Teilnehmenden, zunächst als Ko-Therapeutin oder Ko-Therapeut |
| Selbsterfahrung | 150 Stunden | im gleichen psychotherapeutischen Verfahren, einzeln oder in einer kontinuierlichen Gruppe |
| Balintgruppe / interaktionsbezogene Fallarbeit | 35 Doppelstunden | Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung |
Quelle: Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan Psychiatrie und Psychotherapie der Bundesärztekammer [1]. Supervision in der Einzeltherapie in der Regel mindestens nach jeder vierten Behandlungseinheit. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Kammer.
Selbsterfahrung und Supervision werden meist berufsbegleitend bei externen, von der Kammer anerkannten Anbietern absolviert. Wer und in welcher Höhe die Kosten trägt, hängt vom Arbeitgeber ab und ist nicht einheitlich geregelt; das sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Richtzahlen aus dem Weiterbildungsplan (Auswahl)
| Inhalt | Richtzahl |
|---|---|
| Psychiatrische Erstuntersuchungen mit Anamnese und Befund | 60 |
| Psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen | 300 |
| Neuropsychologische Testverfahren | 50 |
| Konsiliar- und Liaisondienst | 40 |
| Suchtanamnesen / suchtmedizinische Behandlungen (je mindestens 5 Sitzungen) | 10 / 3 |
| Behandlung von Traumafolgestörungen | 5 |
| Gutachten aus unterschiedlichen Rechtsbereichen | 3 |
Quelle: Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan der Bundesärztekammer, Stand 12./13.11.2020 [1]
Ablauf bis zur Prüfung
- Weiterbildungsstelle
Anstellung als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung an einer Klinik oder Praxis mit Weiterbildungsbefugnis; der Neurologie-Abschnitt erfordert in der Regel einen Wechsel in eine neurologische Abteilung oder eine Kooperation. [1, 2]
- Dokumentation
Die erworbenen Kompetenzen werden laufend im elektronischen Logbuch erfasst und von der befugten Ärztin oder dem befugten Arzt mindestens jährlich bestätigt. [2]
- Zulassung
Die Ärztekammer prüft Zeugnisse, Logbuch und Nachweise über die psychotherapeutischen Anteile. [2]
- Fachgespräch
Mündliche Prüfung vor einem Ausschuss der Kammer; nach Bestehen wird die Facharztbezeichnung anerkannt. [2] Einzelheiten zu Prüfung, Teilzeit und befristeten Verträgen beschreibt das Profil Fachärztin / Facharzt.
Landesrecht beachten
Die Landesärztekammern übernehmen die MWBO zeitversetzt und teils mit Abweichungen; die Weiterbildungspläne der Bundesärztekammer sind unverbindliche Empfehlungen. [2] Verbindlich sind Weiterbildungsordnung und Übergangsbestimmungen der zuständigen Kammer.
Gehalt
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
In Kliniken bestimmen die Ärztetarifverträge die Vergütung; die Statistik zeigt ein Medianentgelt knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Quellen: Vorläufige Entgelttabellen TV-Ärzte/VKA des Marburger Bundes [21]; Entgeltatlas [22]
Gehalt berechnen: Psychiatrie und Psychotherapie nach Tarif, Bundesland und Arbeitszeit
Tarif in Kliniken
Für die Psychiatrie gibt es keinen eigenen Ärztetarif. An kommunalen Kliniken gilt der TV-Ärzte/VKA, an Universitätskliniken der TV-Ärzte der Tarifgemeinschaft deutscher Länder; kirchliche und private Träger wenden eigene Regelwerke oder Haustarife an. Die Vergütung richtet sich nach der Funktion: in Weiterbildung, Fachärztin oder Facharzt, Oberärztin oder Oberarzt.
| Funktion | Stufe 1 bis höchste Stufe |
|---|---|
| Ärztin/Arzt in Weiterbildung (Entgeltgruppe I) | 5.722,05 € bis 7.355,29 € |
| Fachärztin/Facharzt (Entgeltgruppe II) | 7.552,19 € bis 9.698,91 € |
| Oberärztin/Oberarzt (Entgeltgruppe III) | 9.459,56 € bis 10.810,95 € |
Quelle: Marburger Bund, vorläufige Entgelttabellen, vorbehaltlich der Redaktion [21]
Hinzu kommen Bereitschaftsdienste: In der Entgeltgruppe I beträgt das Stundenentgelt für Bereitschaftsdienst seit 1. Juni 2026 je nach Stufe 36,86 € bis 39,66 €, in der Facharztgruppe 43,83 € bis 46,64 €. [21] Die Tarifwerte des Landes-Tarifvertrags für Universitätskliniken und weitere Einzelheiten finden Sie im Profil Fachärztin / Facharzt.
Was die Statistik zeigt
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit führt Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in der Berufsgattung 81464 („Fachärzte Psychiatrie, Psychotherapie – Experte“). [25] Nach dem Schlüsselverzeichnis der BA sind dieser Gattung auch neurologische und psychosomatische Tätigkeiten zugeordnet. [23] Ende 2025 lag das mittlere Bruttomonatsentgelt der Vollzeitbeschäftigten dort bei 7.953 €; ein Viertel verdiente weniger als 6.787 €. Der Wert für das obere Quartil liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 € und wird nicht exakt ausgewiesen. [22] Zum Vergleich: Über alle Berufe betrug der Median 4.217 €. [24]
Die Statistik mischt Weiterbildung und Facharztstufe und umfasst nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; Einkommen aus eigener Praxis oder Gutachtentätigkeit bildet sie nicht ab. Tariftabellen zeigen dagegen Monatswerte ohne Dienste, Zulagen und Sonderzahlungen.
Höhere Einkommen ergeben sich vor allem aus Facharztanerkennung und Oberarztfunktion, Diensten, der Tarifbindung des Trägers sowie – soweit vertraglich erlaubt – aus Gutachtentätigkeit. [21]
Karriere
Karriere, Schwerpunkt und Niederlassung
Forensik, Suchtmedizin, eine zweite Facharztbezeichnung oder die eigene Praxis erweitern das Profil.
Schwerpunkt Forensische Psychiatrie
Auf der Facharztanerkennung baut die Schwerpunkt-Weiterbildung Forensische Psychiatrie auf. Sie umfasst 24 Monate unter Befugnis und vertieft vor allem die Begutachtung: Schuldfähigkeit, Voraussetzungen von Maßregeln einschließlich Reifebeurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz sowie Kriminal- und Gefährlichkeitsprognosen. [6] Ende 2025 führten 297 berufstätige Ärztinnen und Ärzte den Schwerpunkt. [9]
Zusatz-Weiterbildungen
Abschnitt C der MWBO enthält unter anderem die Zusatz-Weiterbildungen Geriatrie, Palliativmedizin, Psychoanalyse, Schlafmedizin, Sexualmedizin, Sozialmedizin und Suchtmedizinische Grundversorgung. [2] Die Suchtmedizinische Grundversorgung setzt eine Facharztanerkennung und 50 Stunden Kurs-Weiterbildung voraus; für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie sind ihre Inhalte bereits Teil der Facharztweiterbildung. [7] Ob die Kammer die suchtmedizinische Qualifikation für die Substitution damit als erfüllt ansieht, regelt sie selbst. [8]
Zweite Facharztbezeichnung
Wegen der wechselseitigen Pflichtabschnitte liegt eine Kombination mit Neurologie oder Psychosomatischer Medizin nahe: Die Neurologie verlangt zwölf Monate Psychiatrie und Psychotherapie, die Psychosomatik erkennt bis zu zwölf Monate Psychiatrie an. [5, 3] Gleichwertige Zeiten können angerechnet werden; maßgeblich ist die Entscheidung der Kammer. [2]
Klinische Laufbahn
- Fachärztin/Facharzt: eigenständige Behandlung, Hintergrunddienst, Leitung von Stationen oder Ambulanzen
- Oberärztin/Oberarzt: übertragene Verantwortung für einen Funktionsbereich, etwa Akutpsychiatrie, PIA, Sucht oder Gerontopsychiatrie
- Chefärztin/Chefarzt oder ärztliche Direktion: Leitung einer Klinik mit Pflichtversorgung
- Weiterbildungsbefugnis: nach mehrjähriger fachärztlicher Tätigkeit auf Antrag bei der Kammer [2]
Niederlassung und Bedarfsplanung
Für die Kassenzulassung gilt die Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie gehören zur Arztgruppe der Nervenärzte, die außerdem Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie (Nervenarzt) sowie Neurologie umfasst. Die Gruppe zählt zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung und wird auf Ebene von Kreisen bzw. kreisfreien Städten geplant; innerhalb der Gruppe sichern Quoten Versorgungsanteile für die einzelnen Fachrichtungen, die auch bei der Praxisnachfolge zu beachten sind. [10]
Wer überwiegend psychotherapeutisch arbeitet, wird der Arztgruppe der Psychotherapeuten zugeordnet. Dort ist ein Mindestversorgungsanteil von 25 % der regionalen Verhältniszahl den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. [11] Als überwiegend psychotherapeutisch gilt nach der Richtlinie ein Leistungsanteil von mehr als 50 bis 90 %; diese Ärztinnen und Ärzte werden mit dem Faktor 0,7 angerechnet. [10] Ob ein Sitz frei ist, beantwortet die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und Jobchancen
Die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte wächst, der Bedarf bleibt hoch: Die BA führt das Fach als Engpassberuf.
Quellen: Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.2025 [9]; Bundestagsdrucksache 21/7546 [25]
Ein Engpassberuf
In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit erreichte die Berufsgattung „Fachärzte Psychiatrie, Psychotherapie“ eine Engpassbewertung von mindestens 2,0 und zählt damit zu den Engpassberufen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dieser Gattung stieg von 9.254 (Juni 2015) auf 10.416 (Juni 2020); der Anteil ausländischer Beschäftigter wuchs im selben Zeitraum von 11,8 % auf 14,8 %. [25]
Wo Fachärztinnen und Fachärzte arbeiten
Rund die Hälfte der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte im Gebiet arbeitet stationär, rund 39 % ambulant; weitere 536 sind in Behörden und Körperschaften tätig, 898 in sonstigen Bereichen wie Forschung oder Begutachtung. [9]
| Gebiet | Berufstätig | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| Psychiatrie und Psychotherapie | 13.571 | +2,7 % |
| Neurologie | 10.541 | +4,7 % |
| Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | 3.996 | 0,0 % |
| Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie | 3.077 | +4,3 % |
| Nervenheilkunde (inkl. Neurologie und Psychiatrie) | 1.547 | −7,1 % |
Quelle: Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2025, Tabellen 3 und 5 [9]
Entwicklungen
- Generationswechsel: Die Zahl der Nervenärztinnen und Nervenärzte mit kombinierter Weiterbildung sinkt, weil die Bezeichnung nicht mehr erworben werden kann. [9, 2]
- Personalvorgaben: Die PPP-RL legt verbindliche Mindestvorgaben für das therapeutische Personal einschließlich des ärztlichen Dienstes fest; seit 2026 kann ein Unterschreiten zum Wegfall von Vergütung führen. [14]
- Ambulantisierung: Institutsambulanzen und stationsäquivalente Behandlung verlagern Behandlung aus der Station in den Alltag der Patientinnen und Patienten. [12, 13]
Eignung
Für wen eignet sich das Fach?
Gefragt sind Interesse an Menschen in Krisen, Gesprächskompetenz und die Bereitschaft, sich selbst zu reflektieren.
Interessen
- Psychische Erkrankungen im Zusammenspiel von Biologie, Biografie und sozialem Umfeld
- Psychotherapie und Psychopharmakologie gleichermaßen
- Längerfristige Behandlungsbeziehungen
- Rechtliche und gesellschaftliche Fragen
Fähigkeiten im Alltag
- Gesprächsführung, auch bei Misstrauen oder Ablehnung
- Ruhe und Entscheidungsfähigkeit in Krisen
- Präzise Dokumentation für Gerichte und Behörden
- Selbstreflexion und Bereitschaft zur Supervision
Realistisch zu erwarten
- Mindestens fünf Jahre Weiterbildung, davon ein Jahr Neurologie
- Selbsterfahrung und Supervision neben dem Dienst
- Situationen mit Zwang und Eigen- oder Fremdgefährdung
- Gute Beschäftigungschancen in einem Engpassberuf
Eine Famulatur oder ein Tertial im Praktischen Jahr in der Psychiatrie, Hospitationen auf einer Akutstation und in einer Institutsambulanz geben einen realistischen Eindruck. Die Landesärztekammern beraten zu Weiterbildungsordnung, Befugnissen und Anrechnungen; die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei Fragen zur beruflichen Orientierung.
Zugang
Zugang, Wechsel und Anerkennung
Der Weg führt ausschließlich über die Approbation; ausländische Facharzttitel erkennt die Landesärztekammer an.
- Einstieg nach dem Studium
- Der einzige Weg führt über das Medizinstudium und die Approbation. Ein Psychologiestudium oder die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut eröffnen den Facharzt nicht; dafür steht der Weg zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten offen.
- Wechsel aus einem anderen Fach
- Wer bereits in Neurologie, Innerer Medizin, Allgemeinmedizin, Psychosomatik oder Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet hat, kann sich je nach Kammerrecht bis zu zwölf Monate als Wahlabschnitt anrechnen lassen; die Neurologie-Zeit ist ohnehin Pflichtbestandteil. [1]
- Facharzttitel aus EU, EWR oder Vertragsstaat
- Nach EU-Recht automatisch anzuerkennende Nachweise erkennt die Landesärztekammer auf Antrag an; sonst prüft sie die Gleichwertigkeit. [2]
- Facharzttitel aus einem Drittstaat
- Anerkennung bei gleichwertigem Weiterbildungsstand; bei wesentlichen Unterschieden ist eine Prüfung vorgesehen. Voraussetzung ist in jedem Fall die Approbation oder Berufserlaubnis in Deutschland. [2] Weil psychiatrische Arbeit fast vollständig sprachgebunden ist, sind sehr gute Deutschkenntnisse im Alltag unverzichtbar.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beruf
Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.
Wie lange dauert die Facharztweiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie?
Was ist der Unterschied zwischen Psychiater und Psychologischem Psychotherapeuten?
Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärztinnen und Ärzte mit Facharztweiterbildung; sie können Medikamente verordnen, körperlich untersuchen und Psychotherapie durchführen. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind nach dem Psychotherapeutengesetz approbiert und behandeln psychotherapeutisch, verordnen aber keine Arzneimittel. [20]
Wie unterscheiden sich Psychiatrie und Psychosomatische Medizin?
Die Psychosomatische Medizin konzentriert sich auf Krankheiten, an denen psychosoziale und körperliche Faktoren maßgeblich beteiligt sind, und hat einen größeren Psychotherapie-Anteil. Die Psychiatrie deckt das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen ab, einschließlich Psychosen, Sucht, Forensik und Krisen mit Unterbringung. [1, 3]
Gibt es den Facharzt für Nervenheilkunde (Nervenarzt) noch?
Nein, die Muster-Weiterbildungsordnung 2018 sieht kein Gebiet Nervenheilkunde mehr vor; Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie sind getrennt. [2] Wer die Bezeichnung früher erworben hat, führt sie weiter. In der Bedarfsplanung gehören Nervenärzte, Neurologen und Psychiater zur gemeinsamen Arztgruppe der Nervenärzte. [10]
Wie viel verdient eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie?
Wie viel Selbsterfahrung ist vorgeschrieben?
Der Weiterbildungsplan der Bundesärztekammer sieht 150 Stunden Selbsterfahrung im gewählten psychotherapeutischen Verfahren vor, dazu 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit sowie 100 Stunden Theorie- und Fallseminare. [1]
Welche Rolle spielt die Psychiatrie bei Unterbringungen?
Wird ein ausländischer Facharzttitel in Psychiatrie anerkannt?
Titel aus der EU, dem EWR oder einem Vertragsstaat werden in der Regel automatisch anerkannt, Titel aus Drittstaaten nach Gleichwertigkeitsprüfung, gegebenenfalls mit Prüfung. Zuständig ist die Landesärztekammer; Voraussetzung ist die Approbation oder Berufserlaubnis in Deutschland. [2]
Stellenangebote
Stellen in Psychiatrie und Psychotherapie bei DocJob24.
DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.
Aktuelle Stellen für Fachärztinnen und Fachärzte sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in der Psychiatrie und Psychotherapie finden Sie in der Berufsgruppe „Ärzte“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.
Verwandte Berufe im Verzeichnis
Quellen
Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.
25 Quellen
- Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für den/die Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Bundesärztekammer, Stand 12./13.11.2020, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 (MWBO), in der Fassung vom 03.07.2026. Bundesärztekammer, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für den/die Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Bundesärztekammer, Stand 29.06.2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für den/die Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Bundesärztekammer, Stand 12./13.11.2020, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für den/die Facharzt/Fachärztin für Neurologie. Bundesärztekammer, Stand 12./13.11.2020, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan Psychiatrie und Psychotherapie – Schwerpunkt Forensische Psychiatrie. Bundesärztekammer, Stand 29.06.2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
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- Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) vom 15.11.2019. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
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- Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung (KldB 2010, überarbeitete Fassung 2020). Bundesagentur für Arbeit, Stand Februar 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausländische Beschäftigte in Engpassberufen“, Drucksache 21/7546, Tabelle 2. Deutscher Bundestag, 10.08.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle