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Berufsprofil · Psychotherapie und psychosoziale Berufe

Psychologin / Psychologe. Studium, Tätigkeitsfelder, Gehalt.

Psychologinnen und Psychologen untersuchen Erleben und Verhalten und arbeiten im Gesundheitswesen etwa in Diagnostik, Beratung, Neuropsychologie, Psychoonkologie oder Rehabilitation. Der Weg führt über ein meist fünfjähriges Studium mit Bachelor und Master; anders als in der Psychotherapie gibt es keine Approbation und kein eigenes Berufsgesetz.

Studium
5 JahreBachelor und Master, 300 ECTS
Zugang
HochschulzugangsberechtigungBachelor zulassungsbeschränkt
Abschluss
Master of Sciencekeine Approbation, kein Staatsexamen
Berufsbezeichnung
Nicht geschütztgeschützt ist der akademische Grad
Mittleres Entgelt
5.314 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
Tarif TVöD
Entgeltgruppe 134.901–7.026 €, ab 05/2026

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Psychologin füllt am Tisch Testbögen aus, im Vordergrund unscharf die Klientin

Überblick

Der Beruf im Überblick

Psychologinnen und Psychologen bringen wissenschaftliche Diagnostik und Beratung in Kliniken, Rehabilitation und Beratungsstellen ein – ohne Approbation und ohne eigenes Berufsgesetz.

Psychologinnen und Psychologen untersuchen, wie Menschen wahrnehmen, denken, fühlen und handeln, und wenden dieses Wissen in Diagnostik, Beratung und Behandlungsteams an. Im Gesundheitswesen arbeiten sie etwa in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, in der neurologischen Rehabilitation, in onkologischen Zentren oder in der Suchthilfe. Grundlage ist ein Hochschulstudium der Psychologie, in der Regel Bachelor und Master. [4]

Anders als bei Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt es für den Beruf kein eigenes Berufsgesetz. Die Bezeichnung „Psychologin“ bzw. „Psychologe“ ist nicht gesetzlich geschützt: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) fordern deshalb gemeinsam ein Berufsgesetz mit Schutz der Berufsbezeichnung und haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. [1] Geschützt sind dagegen akademische Grade wie „Master of Science“ oder „Diplom-Psychologin“ sowie die in § 132a StGB genannten Berufsbezeichnungen, darunter „Psychologischer Psychotherapeut“; wer sie unbefugt führt, macht sich strafbar. [2]

Typische Einsatzorte im Gesundheitswesen

  • Psychiatrische und psychosomatische Kliniken, Tageskliniken und Institutsambulanzen
  • Rehabilitationskliniken, etwa für Psychosomatik, Neurologie, Kardiologie, Orthopädie oder Sucht
  • Neurologische Kliniken und Frührehabilitation (Neuropsychologie)
  • Onkologische Zentren und Palliativversorgung (Psychoonkologie)
  • Suchtberatungsstellen und Suchtfachambulanzen
  • Geriatrische Kliniken, gerontopsychiatrische Dienste und Gedächtnisambulanzen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement, Krankenkassen und Präventionsprojekte

Abgrenzung zu verwandten Berufen

Psychologin / Psychologe
Hochschulabschluss in Psychologie, kein reglementierter Heilberuf. Psychologinnen und Psychologen führen Diagnostik, Beratung, Trainings und psychologische Interventionen durch; in Kliniken arbeiten sie im Behandlungsteam unter der Gesamtverantwortung des ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Dienstes.
Psychotherapeutin / Psychotherapeut
Approbierter Heilberuf nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Die Approbation setzt seit 1. September 2020 ein berufsrechtlich anerkanntes Bachelor- und Masterstudium mit staatlicher psychotherapeutischer Prüfung voraus; die Berufsbezeichnung ist geschützt. [3] Mehr im Profil Psychotherapeut.
Psychiaterin / Psychiater
Ärztin oder Arzt mit Facharztweiterbildung, z. B. in Psychiatrie und Psychotherapie; verordnet auch Medikamente. Mehr im Profil Facharzt.
Heilpraktikerin / Heilpraktiker (Psychotherapie)
Wer ohne ärztliche Bestallung oder Approbation Heilkunde ausübt, braucht eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Ein Psychologiestudium ersetzt diese Erlaubnis nicht. [17]

Was den Beruf ausmacht

Wissenschaftliche Methodik

Statistik, Forschungsmethoden und psychologische Diagnostik bilden den Kern des Studiums – und prägen die Arbeit: Testverfahren auswählen, auswerten und fachlich einordnen. [4]

Kein eigenes Berufsrecht

Was Psychologinnen und Psychologen dürfen, ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Einrichtung und allgemeinem Recht. Heilkundliche Psychotherapie unter der geschützten Bezeichnung bleibt Approbierten vorbehalten. [3]

Teil eines Behandlungsteams

In Psychiatrie und Psychosomatik zählen Psychologinnen und Psychologen mit Diplom oder Master zur therapeutischen Berufsgruppe, deren Mindestausstattung die PPP-Richtlinie vorgibt. [7]

Spezialisierung nach dem Studium

Für Felder wie Neuropsychologie, Psychoonkologie oder Notfallpsychologie gibt es verbandliche Curricula und Zertifikate – keine staatlich geregelte Weiterbildung. [8, 9, 10]

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

Der Alltag reicht von Testdiagnostik über Gruppenangebote bis zur Beratung von Angehörigen – je nach Fachgebiet sehr unterschiedlich.

Diagnostik und Behandlung

  • Psychologische und neuropsychologische Testdiagnostik, Befundberichte
  • Anamnese- und Explorationsgespräche
  • Psychoedukation, Entspannungsverfahren, Gruppenangebote
  • Kognitives Training und Hirnleistungstraining
  • Krisengespräche und psychosoziale Unterstützung von Angehörigen

Beratung, Prävention und Organisation

  • Beratung bei Sucht, chronischer Erkrankung oder Krankheitsbewältigung
  • Gesundheitsförderung und Präventionsprogramme
  • Mitwirkung an Behandlungsplanung und Teambesprechungen
  • Dokumentation, Qualitätssicherung und Evaluation
  • Fortbildung von Pflege- und Therapieteams

Tätigkeitsfelder im Gesundheitswesen

Psychiatrie und Psychosomatik
Diagnostik, psychologische Einzel- und Gruppenangebote, Psychoedukation. Die PPP-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses zählt Diplom-Psychologinnen und -Psychologen sowie Master in Psychologie gemeinsam mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu einer Berufsgruppe, für die Kliniken Mindestpersonal vorhalten müssen. [7]
Neuropsychologie
Untersuchung und Training von Aufmerksamkeit, Gedächtnis und exekutiven Funktionen nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder bei neurodegenerativen Erkrankungen, meist in neurologischen Kliniken und der Rehabilitation. Ambulante neuropsychologische Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung setzt eine Approbation und eine Zusatzqualifikation in Klinischer Neuropsychologie voraus. [8]
Psychoonkologie
Begleitung von Krebspatientinnen und -patienten und ihren Angehörigen, etwa in Organkrebszentren; dort wird eine qualifizierte psychoonkologische Versorgung nach den Zertifizierungsregeln der Deutschen Krebsgesellschaft verlangt. [9]
Rehabilitation
Psychologische Diagnostik, Schulungen zur Krankheitsbewältigung, Schmerz- und Stressbewältigung, Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung.
Suchthilfe
Beratung, Vermittlung in Entwöhnungsbehandlungen und Nachsorge in Suchtberatungsstellen und Suchtfachambulanzen.
Gerontopsychologie
Demenzdiagnostik, Beratung Angehöriger und Mitarbeit in geriatrischen oder gerontopsychiatrischen Teams.
Gesundheitspsychologie
Prävention und Gesundheitsförderung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Programme zu Bewegung, Ernährung oder Stress.

Arbeitszeit und Zusammenarbeit

In Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen arbeiten Psychologinnen und Psychologen überwiegend im Tagdienst; Nacht- und Wochenenddienste sind die Ausnahme, Bereitschaftsmodelle gibt es etwa in der Akutpsychiatrie. Die Arbeit ist eng mit Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Pflege, Sozialarbeit sowie Ergo- und Physiotherapie verzahnt. Teilzeitstellen sind verbreitet.

Belastungen

Gespräche mit Menschen in Krisen, nach schweren Diagnosen oder mit fortschreitenden Erkrankungen sind emotional fordernd. Supervision und kollegialer Austausch gehören in vielen Einrichtungen zum Alltag; in der Notfall- und Psychoonkologie verlangen auch die verbandlichen Zertifikate Fallbesprechungen bzw. Supervision. [9, 11]

Was Psychologinnen und Psychologen ohne Approbation dürfen – und was nicht

Möglich: psychologische Diagnostik, Beratung, Psychoedukation, Trainings und Gruppenangebote sowie die Mitarbeit an der Behandlung im Team einer Klinik oder Rehabilitationseinrichtung.

Nicht möglich: sich „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ nennen und Psychotherapie unter dieser Bezeichnung ausüben – dafür ist die Approbation nach dem PsychThG nötig. [3] Heilkunde eigenständig ohne Approbation auszuüben, erfordert eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. [17] Ambulante Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen, etwa neuropsychologische Therapie, können ohne Approbation nicht abgerechnet werden. [8]

Studium

Studium und Bildungsweg

Der Weg führt über Bachelor und Master; die Wahl des Masters entscheidet, ob eine Approbation möglich wird.

Rechtsgrundlage
Hochschulrecht der Länder und Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen; kein eigenes Berufsgesetz. [1] Für Studiengänge, die zur Approbation führen, gelten zusätzlich PsychThG und Approbationsordnung. [3]
Dauer
Bachelor fast überall 6 Semester (180 ECTS), Master 4 Semester (120 ECTS), zusammen in der Regel 5 Jahre [4]
Abschlüsse
Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.) Psychologie; früher Diplom-Psychologin bzw. Diplom-Psychologe [4, 7]
Hochschulen
Staatliche Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ohne Studiengebühren; private Hochschulen mit Gebühren und staatlich anerkannten Abschlüssen [6]
Zugang
Hochschulzugangsberechtigung nach Landesrecht; der Bachelor ist an staatlichen Hochschulen zulassungsbeschränkt [5, 6]

Inhalte des Studiums

Im Bachelor stehen Grundlagenfächer – Allgemeine, Biologische, Entwicklungs-, Differentielle und Persönlichkeits- sowie Sozialpsychologie – neben Statistik, Forschungsmethoden und Diagnostik. Später kommen Anwendungsfächer wie Klinische Psychologie, Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie und Pädagogische Psychologie sowie berufsbezogene Praktika hinzu. [4]

Polyvalenter Bachelor und die Weichenstellung im Master

Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes zum 1. September 2020 kann der Bachelor polyvalent gestaltet sein. Zum Master, der zur Approbation führt, wird nur zugelassen, wer einen Bachelor mit festgestellten berufsrechtlichen Voraussetzungen oder einen gleichwertigen Abschluss hat. [3] Fast alle staatlichen Universitäten bieten solche polyvalenten Bachelorstudiengänge an; sie öffnen sowohl den Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie als auch die übrigen Psychologie-Master, sofern die nötigen Module belegt wurden. [4]

Masterformen in der Psychologie und ihre Bedeutung für den Beruf
MasterMerkmaleWeg danach
M.Sc. Psychologie mit Approbationsbezug (Klinische Psychologie und Psychotherapie)berufsrechtlich anerkannt, nur an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen; Praxisanteile nach der Approbationsordnung [3, 4]psychotherapeutische Prüfung, Approbation, Weiterbildung (siehe Psychotherapeut)
M.Sc. Psychologie (breit)Forschungsmethoden, Diagnostik, Grundlagen und Anwendung mit frei wählbaren Schwerpunkten [4]Tätigkeit als Psychologin oder Psychologe, Promotion, verbandliche Zertifikate
M.Sc. mit festem Schwerpunkt oder spezialisiertz. B. Gesundheits-, Wirtschafts- oder Rechtspsychologie, vor allem an Hochschulen für angewandte Wissenschaften; mindestens 90 von 120 ECTS psychologische Inhalte [4]Tätigkeit im jeweiligen Feld; kein Zugang zur Approbation

Zulassung und Numerus clausus

Psychologie ist an staatlichen Hochschulen zulassungsbeschränkt. Die Plätze werden nach Abiturnote, Wartezeit und hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben, die häufig Abiturnote, einschlägige Vorbildung oder Praktika kombinieren. Die von der DGPs zusammengestellten Auswahlgrenzen lagen im Bachelor überwiegend zwischen 1,0 und 1,6; einige Hochschulen vergeben über das Dialogorientierte Serviceverfahren von hochschulstart.de, andere direkt. [5] Private Hochschulen wählen häufig über Tests und Gespräche aus und verlangen Studiengebühren. [6] Auch der Übergang in den Master ist an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt; Kriterien legen die Hochschulen fest.

Studienwahl mit Blick auf das Ziel

Wer später psychotherapeutisch arbeiten will, sollte schon beim Bachelor prüfen, ob er berufsrechtlich anerkannt ist. Spezialisierte Bachelor- und Masterstudiengänge – etwa in Wirtschaftspsychologie – öffnen nicht alle psychologischen Berufsfelder. [3, 6] Für Stellen in Psychiatrie und Psychosomatik zählen nach der PPP-RL nur Diplom- oder Masterabschlüsse in Psychologie. [7] Wer das Psychologiestudium vor dem 1. September 2020 begonnen hat, kann die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten nach altem Recht noch bis 1. September 2032 abschließen. [3]

Karriere

Karriere und Weiterbildung

Spezialisierungen laufen über Curricula von Fachgesellschaften und Zertifikate des BDP – staatlich geregelt ist nur der Weg zur Approbation.

Für Psychologinnen und Psychologen ohne Approbation gibt es keine staatlich geregelte Weiterbildung. Spezialisierungen erfolgen über Curricula von Fachgesellschaften und Zertifikate des BDP; sie sind an einen Psychologieabschluss auf Masterniveau gebunden. [10] Arbeitgeber setzen sie für bestimmte Stellen voraus oder berücksichtigen sie bei der Auswahl.

Ausgewählte Zusatzqualifikationen im Gesundheitswesen
QualifikationUmfangHinweis
Psychoonkologie (Zertifikat der Deutschen Krebsgesellschaft)120 Fortbildungseinheiten in 6 Blöcken über 10 bis 12 Monate, Selbsterfahrung, FalldarstellungHochschulabschluss in einem psychosozialen oder medizinischen Fach und Kontakt zu Krebspatientinnen und -patienten; erfüllt laut Anbieter die Anforderungen DKG-zertifizierter Zentren; Kurs WPO 3.690 € [9]
Klinische Neuropsychologin / Klinischer Neuropsychologe GNP400 Unterrichtseinheiten Theorie, klinische Praxis (in Vollzeit in der Regel 3 Jahre stationär), Fallberichte, mündliche PrüfungMaster oder Diplom in Psychologie; ohne Approbation Anmeldung nur noch bis 31.12.2027 [8]
Fachpsychologin / Fachpsychologe Notfallpsychologie (BDP)theoretische Weiterbildung, 3 Jahre Berufstätigkeit mit notfallpsychologischen Einsätzen, mindestens 10 FalldarstellungenNachweis von Lehrerfahrung erforderlich [11]
Fachpsychologin / Fachpsychologe für Klinische Psychologie (BDP)Nachweis theoretischer und praktischer Kompetenzen nach ZertifizierungsordnungVerbandszertifikat, keine Approbation [22]
Weitere BDP-Zertifikateje nach Zertifizierungsordnungu. a. Rehabilitation, Gesundheitspsychologie, Palliative Care (BDP-DGP), Kinder- und Jugendhilfe, Supervision [10]

Was rechtlich zählt

Die genannten Zertifikate sind Qualifikationsnachweise von Verbänden und Fachgesellschaften. Sie berechtigen nicht zur heilkundlichen Psychotherapie und nicht zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen; das GNP-Zertifikat etwa ersetzt die Approbation nicht. [8] Die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten steht nur Approbierten offen. [3]

Approbation als Karriereschritt

Psychologinnen und Psychologen mit Bachelor können über einen berufsrechtlich anerkannten Master in den approbationsrechtlichen Weg wechseln, wenn ihr Bachelor die Voraussetzungen erfüllt oder als gleichwertig festgestellt wird; über die Gleichwertigkeit entscheidet auf Antrag die zuständige Landesstelle. [3] Wer bereits einen Master ohne Approbationsbezug hat, kann nicht direkt zur psychotherapeutischen Prüfung; Details zum Weg beschreibt das Profil Psychotherapeut.

Promotion, Leitung und Forschung

Universitäten haben das Promotionsrecht; eine Promotion öffnet Wege in Forschung, Hochschullehre und klinische Forschung. [6] In Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen sind leitende Funktionen im psychologischen Dienst möglich, teils auch die Leitung von Beratungsstellen. Verwandte Felder sind Gesundheitsmanagement und Public Health.

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Im öffentlichen Dienst richtet sich das Gehalt meist nach Entgeltgruppe 13; der Entgeltatlas zeigt das mittlere Entgelt angestellter Vollzeitkräfte.

4.901 €
Tarif-Einstieg TVöD
Entgeltgruppe 13, Stufe 1, VKA, brutto im Monat, ab 01.05.2026
7.026 €
Höchste Stufe
Entgeltgruppe 13, Stufe 6, ab 01.05.2026, ohne Zulagen und Jahressonderzahlung
5.314 €
Median laut BA
Psychologie, Expertenniveau (KldB 81614), alle Branchen, Vollzeit, Stichtag 31.12.2025

Quellen: Entgelttabelle TVöD VKA ab 01.05.2026 [13]; Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit [14]

Eingruppierung im TVöD

Für Psychologinnen und Psychologen ohne Approbation enthält der Abschnitt „Beschäftigte in Gesundheitsberufen“ der Entgeltordnung (VKA) kein eigenes Tätigkeitsmerkmal; dort sind nur Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten mit Approbation genannt (Entgeltgruppe 14). [12] Maßgeblich sind daher in der Regel die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale. Entgeltgruppe 13 erfasst Beschäftigte „mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit“; was als wissenschaftliche Hochschulbildung gilt, definieren die Vorbemerkungen zur Entgeltordnung. [12] In der Praxis setzen Kliniken für Stellen in Entgeltgruppe 13 meist einen Master- oder Diplomabschluss voraus. Die Tabellenwerte stiegen zum 1. Mai 2026 um 2,8 %. [13]

Entgeltgruppe 13 TVöD (VKA): monatliches Tabellenentgelt brutto ab 01.05.2026
StufeBetrag
14.901,11 €
25.279,32 €
35.709,87 €
46.177,31 €
56.727,38 €
67.025,87 €

Gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027; ohne Jahressonderzahlung und Zulagen. Quelle: [13]

Wann der Tarif gilt

Die Entgeltgruppe 13 ist verbindlich, wenn der Arbeitgeber an den TVöD gebunden ist – etwa kommunale Kliniken – oder der Arbeitsvertrag auf ihn verweist und die Tätigkeit dem Merkmal entspricht. Universitätskliniken und Landeseinrichtungen, kirchliche Träger, private Klinikkonzerne und Rehabilitationsträger wenden eigene Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien an. In Beratungsstellen freier Träger und in kleineren Einrichtungen wird teils niedriger eingruppiert oder individuell vereinbart. Ein Blick in Stellenausschreibung und Arbeitsvertrag lohnt sich.

Was die Statistik zeigt

Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter in der Berufsgattung Psychologie auf Expertenniveau (KldB 81614) zum 31.12.2025 bei 5.314 €; ein Viertel verdiente weniger als 4.220 €, ein Viertel mehr als 6.445 €. Grundlage sind 1.706 Vollzeitbeschäftigte. [14] Die Berufsgattung umfasst alle Felder der Psychologie, nicht nur das Gesundheitswesen; ihr ist etwa auch die Arbeitspsychologie zugeordnet. [16] Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €. [15]

Was die Zahlen nicht zeigen

Der Entgeltatlas erfasst nur angestellte Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitkräfte und Selbstständige fehlen, und Beschäftigte mit Psychologiestudium, die unter einer anderen Berufsbezeichnung gemeldet sind – etwa in der Psychotherapie –, sind in anderen Berufsgattungen enthalten. [14] Die geringe Fallzahl spricht dafür, dass nur ein Teil der Psychologinnen und Psychologen unter diesem Code gemeldet ist.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Abschluss: Master oder Diplom als Voraussetzung für Entgeltgruppe 13; Bachelor in der Regel niedriger
  • Arbeitgeber und Tarif: TVöD, TV-L, kirchliche Regelungen, Haustarif oder individuelle Vereinbarung
  • Berufsjahre: Stufenaufstieg innerhalb der Entgeltgruppe
  • Funktion: Leitung des psychologischen Dienstes, Supervision, Lehre
  • Approbation: mit Approbation und entsprechender Tätigkeit Entgeltgruppe 14 [12]

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Gefragt sind Psychologinnen und Psychologen vor allem dort, wo Richtlinien oder Zertifizierungen psychologisches Personal verlangen.

1.706
Vollzeitbeschäftigte
Berufsgattung Psychologie, Expertenniveau (KldB 81614), angestellt, 31.12.2025
1,0–1,6
Auswahlgrenzen Bachelor
überwiegende Spanne der Abiturnote an staatlichen Hochschulen laut DGPs-Übersicht
2032
Ende Übergangsrecht
Abschluss der Psychotherapeutenausbildung nach altem Recht bis 01.09.2032

Quellen: Entgeltatlas [14]; DGPs, Numerus Clausus [5]; PsychThG [3]

Nachfrage im Gesundheitswesen

Feste Nachfrage entsteht vor allem dort, wo Vorgaben eine psychologische Versorgung verlangen: In Psychiatrie und Psychosomatik gibt die PPP-RL Mindestpersonal für die Berufsgruppe der Psychologinnen, Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor. [7] In zertifizierten Krebszentren ist eine qualifizierte psychoonkologische Versorgung gefordert. [9] Hinzu kommen Rehabilitation, Neurologie, Suchthilfe und Geriatrie.

Was belegt ist – und was nicht

Aktuelle amtliche Zahlen speziell zu Psychologinnen und Psychologen im Gesundheitswesen liegen nicht vor. Der Entgeltatlas weist für die Berufsgattung Psychologie auf Expertenniveau 1.706 angestellte Vollzeitbeschäftigte aus; viele Absolventinnen und Absolventen arbeiten in Teilzeit oder sind anderen Berufsgattungen zugeordnet. [14] Eine ältere Stellenanzeigenanalyse der DGPs von 2017 ordnete rund 17 % der ausgewerteten Anzeigen therapeutischen und rund 6 % weiteren klinischen Tätigkeiten zu; die Gesundheitspsychologie kam auf rund 2 %. [18] Einen Engpassstatus für Psychologinnen und Psychologen weist die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit nach unserer Recherche nicht aus.

Entwicklungen

  • Neue Psychotherapeutenausbildung: Wer heute psychotherapeutisch arbeiten will, studiert einen Master mit Approbationsbezug. Die frühere Phase, in der Psychologinnen und Psychologen nach dem Diplom oder Master in Kliniken ihre Psychotherapeutenausbildung absolvierten, läuft bis 2032 aus. [3]
  • Aufgabenprofil in der Psychiatrie: Die PPP-RL sieht vor, das Aufgabenprofil der Psychologinnen und Psychologen im Verhältnis zu dem der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu überprüfen. [7]
  • Neuropsychologie: Das GNP-Curriculum steht Psychologinnen und Psychologen ohne Approbation nur noch bei Anmeldung bis 31.12.2027 offen. [8]
  • Titelschutz: BDP und DGPs fordern ein Berufsgesetz mit geschützter Bezeichnung; ein Gesetzgebungsverfahren ist bislang nicht eingeleitet. [1]

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Gefragt sind methodisches Denken, Gesprächskompetenz und die Bereitschaft, im Team einer Klinik oder Beratungsstelle zu arbeiten.

Interessen

  • Erleben und Verhalten von Menschen
  • Psychische und körperliche Gesundheit im Zusammenspiel
  • Statistik, Methoden und Diagnostik
  • Gespräche und Beratung

Fähigkeiten im Alltag

  • Strukturiertes, evidenzbasiertes Arbeiten
  • Klare, verständliche Kommunikation
  • Belastbarkeit und professionelle Abgrenzung
  • Verschwiegenheit und Teamfähigkeit

Realistisch zu erwarten

  • Hohe Zulassungshürden im Bachelor
  • Mindestens fünf Jahre Studium bis zum Master
  • Kein eigenständiges Behandeln ohne Approbation
  • Häufig Teilzeit- und befristete Stellen

Ein Praktikum in einer Klinik, Rehabilitationseinrichtung oder Beratungsstelle zeigt früh, ob die Arbeit im Gesundheitswesen passt; viele Hochschulen berücksichtigen einschlägige Praktika im Auswahlverfahren. [5] Wer zwischen Psychologie und Psychotherapie schwankt, sollte die Unterschiede im Studium kennen, bevor er sich für einen Bachelor entscheidet. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei der Studienwahl.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Weil der Beruf nicht reglementiert ist, brauchen ausländische Abschlüsse keine formale Anerkennung – eine Bewertung hilft aber bei Bewerbungen.

Einstieg über das Studium
Der Weg führt über Bachelor und Master in Psychologie. Für den Bachelor gilt die Hochschulzugangsberechtigung nach dem Recht des jeweiligen Landes; die Plätze sind zulassungsbeschränkt. [5]
Wechsel aus verwandten Studiengängen
Ein psychologischer Master setzt in der Regel einen Bachelor mit ausreichend psychologischen Inhalten voraus; die Hochschulen legen die Kriterien fest. Spezialisierte Master an Hochschulen für angewandte Wissenschaften umfassen mindestens 90 von 120 ECTS psychologische Inhalte. [4]
Wechsel in die Psychotherapie
Über einen berufsrechtlich anerkannten Master mit psychotherapeutischer Prüfung und Approbation; Voraussetzung ist ein anerkannter oder als gleichwertig festgestellter Bachelor. [3] Mehr im Profil Psychotherapeut.
Ausländischer Abschluss
Psychologie ist in Deutschland kein reglementierter Beruf. Wer bereits einen Aufenthaltstitel hat oder aus EU, EWR oder der Schweiz kommt, kann ohne formale Anerkennung arbeiten. [19] Hilfreich ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): Sie ordnet den Abschluss in das deutsche Bildungssystem ein, kann bei Bewerbungen und Visumsverfahren genutzt werden und kostet 208 €; sie berechtigt nicht zur Arbeit in einem reglementierten Beruf. [19, 20] Zusätzlich bewertet der BDP ausländische Psychologieabschlüsse für 350 € (Mitglieder 150 €). [21]
Psychotherapie mit ausländischem Abschluss
Wer psychotherapeutisch arbeiten will, braucht die Approbation; dafür ist ein Anerkennungsverfahren bei der Approbationsbehörde des Landes nötig. [3]

Zeugnisbewertung der ZAB beantragen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Ist die Berufsbezeichnung „Psychologe“ geschützt?

Nein. Für die Bezeichnung „Psychologin“ bzw. „Psychologe“ gibt es keinen gesetzlichen Schutz; BDP und DGPs fordern deshalb ein Berufsgesetz. [1] Geschützt sind akademische Grade wie „Master of Science“ oder „Diplom-Psychologe“ sowie die Bezeichnungen der Psychotherapie. [2, 3]

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe und Psychotherapeut?

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz, für die ein berufsrechtlich anerkanntes Studium mit staatlicher Prüfung nötig ist. [3] Psychologinnen und Psychologen haben einen Hochschulabschluss in Psychologie ohne Approbation und dürfen nicht unter der Bezeichnung „Psychotherapeut“ behandeln. Mehr im Profil Psychotherapeut.

Wie lange dauert das Psychologiestudium?

Der Bachelor dauert fast überall sechs Semester (180 ECTS), der Master vier Semester (120 ECTS), zusammen in der Regel fünf Jahre. [4]

Welchen Abiturschnitt braucht man für Psychologie?

Psychologie ist an staatlichen Hochschulen zulassungsbeschränkt. Die Auswahlgrenzen lagen in der Übersicht der DGPs überwiegend zwischen 1,0 und 1,6; viele Hochschulen berücksichtigen in eigenen Auswahlverfahren zusätzlich Vorbildung oder Praktika. Frühere Grenzwerte sind keine Garantie für kommende Semester. [5]

Was verdienen Psychologen im Krankenhaus?

In kommunalen Kliniken mit TVöD werden Psychologinnen und Psychologen mit Master in der Regel nach Entgeltgruppe 13 bezahlt; seit 1. Mai 2026 sind das 4.901 € bis 7.026 € brutto im Monat. [12, 13] Der Median aller angestellten Vollzeitbeschäftigten in der Psychologie lag Ende 2025 bei 5.314 €. [14]

Kann ich als Psychologe ohne Approbation therapeutisch arbeiten?

Im Team einer Klinik oder Rehabilitationseinrichtung übernehmen Psychologinnen und Psychologen Diagnostik, Psychoedukation und psychologische Interventionen. Eigenständige Heilkunde erfordert ohne Approbation eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz; Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht abrechenbar. [8, 17]

Welche Weiterbildungen gibt es für Psychologen im Gesundheitswesen?

Verbreitet sind das Zertifikat Psychoonkologie der Deutschen Krebsgesellschaft, das Curriculum Klinische Neuropsychologie der GNP und Zertifikate des BDP, etwa in Klinischer Psychologie, Notfallpsychologie, Rehabilitation oder Gesundheitspsychologie. [8, 9, 10]

Muss ein ausländischer Psychologieabschluss anerkannt werden?

Nein, Psychologie ist kein reglementierter Beruf. Eine Zeugnisbewertung der ZAB für 208 € oder eine Bewertung durch den BDP kann bei Bewerbungen helfen. [19, 21] Für die Psychotherapie ist dagegen eine Approbation nötig. [3]

Stellenangebote

Stellen für Psychologen bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Psychologinnen und Psychologen finden Sie in der Berufsgruppe „Psychotherapie und psychosoziale Berufe“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

22 Quellen
  1. Psycholog*innengesetz – Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen fordert ein Berufsgesetz mit Schutz der Berufsbezeichnung. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Themenseite, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Strafgesetzbuch (StGB), § 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1604), in Kraft im Wesentlichen seit 01.09.2020. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Aufbau des Psychologiestudiums. Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Numerus Clausus im Fach Psychologie. Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Hochschularten: Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und private Hochschulen. Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie – PPP-RL), zuletzt geändert am 18.06.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Gemeinsamer Bundesausschuss, BAnz AT 20.11.2025 B2, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. FAQs zur neuropsychologischen Aus- und Weiterbildung (Curriculum Klinische Neuropsychologie GNP). Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Interdisziplinäres Curriculum (IC) mit Zertifikat „Psychoonkologie“ der Deutschen Krebsgesellschaft. Weiterbildung Psychosoziale Onkologie (WPO) e. V., abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. BDP-Zertifizierungen (Übersicht der Fachpsychologie-Zertifikate). Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Fachpsychologin / Fachpsychologe Notfallpsychologie (BDP). Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. TVöD – Anlage 1 Entgeltordnung (VKA), Auszug Gesundheit und Pflege (u. a. Inhaltsübersicht der Vorbemerkungen, Teil B Abschnitt XI). komba gewerkschaft, 2016, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Entgelttabelle TVöD VKA 2026 (gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027). oeffentlichen-dienst.de, abgerufen 22.10.2026 (ergänzende Quelle). Zur Quelle
  14. Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung (KldB 2010), Stand 02/2025. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HeilprG) vom 17.02.1939, zuletzt geändert durch Art. 17e des Gesetzes vom 23.12.2016. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Arbeitsmarkt für Psychologinnen und Psychologen. Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Daten aus Stellenanzeigenanalyse 2017, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Anerkennung von Hochschulabschlüssen. Anerkennung in Deutschland, Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Bewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Fachpsychologe / Fachpsychologin für Klinische Psychologie (BDP). Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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