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Berufsprofil · Zahnmedizin

Zahnmedizinische Fachassistenz (ZMF). Aufgaben, Fortbildung, Gehalt.

Zahnmedizinische Fachassistentinnen und -assistenten verbinden Prophylaxe und Assistenz am Patienten mit Abrechnung, Praxisorganisation und Ausbildungsaufgaben. Die ZMF ist eine Aufstiegsfortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte nach § 54 BBiG mit mindestens 700 Stunden und Prüfung vor der Zahnärztekammer.

Fortbildung
Mind. 700 StundenMuster der BZÄK, kompakt oder modular
Zugang
Abschluss als ZFAplus Notfallkurs und Strahlenschutz
Abschluss
Prüfung vor der ZahnärztekammerAufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG
Kosten
7.070–8.990 €Beispiele Nordrhein, Hessen, Berlin
Tarifgehalt
ab 3.275 €Tätigkeitsgruppe IV AAZ/vmf, ab 01/2026
Angebot
Nicht in allen Kammernteils nur ZMP und ZMV

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Kontrolle bei fester Zahnspange: behandschuhte Hand führt ein Instrument an den Brackets entlang

Überblick

Der Beruf im Überblick

Die ZMF ist die breiteste der klassischen Aufstiegsfortbildungen für ZFA: Prophylaxe, Assistenz und Verwaltung in einem Abschluss.

Die Zahnmedizinische Fachassistentin oder der Zahnmedizinische Fachassistent (ZMF) ist kein Ausbildungsberuf, sondern ein Fortbildungsabschluss für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA). Die Bundeszahnärztekammer beschreibt die ZMF als systematische und umfassende Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG mit mindestens 700 Stunden. [3] Rechtsgrundlage ist jeweils die Fortbildungsordnung der zuständigen Zahnärztekammer; die Bundeszahnärztekammer stellt dafür eine Musterordnung vom 17.12.2014 bereit. [1, 5]

Kennzeichen der ZMF ist die Breite: Laut BZÄK klären ZMF über Mundhygiene, zahngesunde Ernährung sowie Prävention und Therapie auf, führen nach Anweisung begleitende präventive Maßnahmen selbstständig durch, sind besonders qualifiziert in Praxisorganisation und Verwaltung und wirken an der Ausbildung neuer Teammitglieder mit. [4] Die Musterordnung verbindet dazu Inhalte, die sonst auf zwei getrennte Fortbildungen verteilt sind, mit zusätzlichen Assistenzthemen wie der Kieferorthopädie. [1]

Abgrenzung zu ZMP, ZMV und DH

Aufstiegsfortbildungen für ZFA im Vergleich (Mindestumfang nach BZÄK)
FortbildungSchwerpunktUmfang
ZMPIndividualprophylaxe am Patientenmind. 400 Std.
ZMVAbrechnung, Praxisorganisation, Verwaltungmind. 400 Std.
ZMFProphylaxe, Assistenz einschließlich Kieferorthopädie, Abrechnung, Organisation, Ausbildungswesenmind. 700 Std.
DHBegleitung und Nachsorge der Parodontitistherapiemind. 950 Std.

Quellen: Musterordnungen ZMP, ZMV und ZMF der BZÄK [6, 7, 1]; BZÄK-Delegationsrahmen [3]

Wer sich ausschließlich auf Prophylaxe oder ausschließlich auf Verwaltung konzentrieren will, ist mit ZMP oder ZMV meist zielgerichteter fortgebildet. Die ZMF richtet sich an ZFA, die in beiden Bereichen einsetzbar sein wollen, etwa als Allrounderin in kleineren Praxen oder mit Ausbildungsverantwortung.

Typische Einsatzorte

  • Allgemeinzahnärztliche Praxen mit Prophylaxe- und Recall-Bereich
  • Kieferorthopädische Praxen
  • Medizinische Versorgungszentren und Zahnkliniken
  • Praxen, die selbst ausbilden und eine Ausbildungsbeauftragte im Team benötigen

Aufgaben

Aufgaben und Arbeitsalltag

ZMF arbeiten im Behandlungszimmer und in der Verwaltung – stets im Rahmen der zahnärztlichen Delegation.

Am Patienten

  • Mundhygienestatus erheben, Plaque- und Blutungsindizes, Kariesrisiko bestimmen
  • Weiche und harte sowie klinisch erreichbare subgingivale Beläge entfernen, Politur
  • Lokale Fluoridierung, Versiegelung kariesfreier Fissuren
  • Mundhygieneinstruktion, Ernährungshinweise, Motivation und Remotivation
  • Kieferorthopädisch begleitende Prophylaxe, Kunststoff- und Zementreste nach Bracketentfernung entfernen
  • Röntgenaufnahmen, Situationsabdrücke, Provisorien nach Anordnung

Organisation und Team

  • Abrechnung nach BEMA, GOZ und GOÄ, Laborabrechnung
  • Praxisorganisation, Personaleinsatzplanung, Qualitätsmanagement
  • Grundlagen Arbeitsrecht, Lohnabrechnung, Mahnwesen und Controlling
  • Praxis-IT und Datenschutz
  • Anleitung von Auszubildenden, Mitwirkung an der Ausbildung

Quellen: Kompetenzfelder der Musterordnung [1]; Delegationskatalog § 1 Abs. 5 und 6 ZHG [2]

Wie sich die Arbeitszeit auf Behandlungszimmer und Verwaltung verteilt, legt die Praxis fest. In vielen Praxen liegt der Schwerpunkt auf Prophylaxesitzungen und Stuhlassistenz, ergänzt um Abrechnung, Organisation oder Ausbildungsaufgaben; ein Anspruch auf eine bestimmte Aufgabenverteilung folgt aus dem Abschluss nicht.

Kieferorthopädie: ein Unterschied zur ZMP

§ 1 Abs. 6 ZHG nennt für die Kieferorthopädie eigene delegierbare Tätigkeiten: Aus- und Einligieren von Bögen im ausgeformten Zahnbogen, Auswahl und Anprobe von Bändern sowie das Entfernen von Kunststoffresten und die Zahnpolitur nach Bracketentfernung durch den Zahnarzt. Delegationsempfänger sind dort zahnmedizinische Fachhelferinnen, weitergebildete Zahnarzthelferinnen und Dental-Hygienikerinnen; Prophylaxehelferinnen werden, anders als in Absatz 5, nicht genannt. [2] Die ZMF-Musterordnung enthält mit der „Unterstützung bei kieferorthopädischen Behandlungen“ ein eigenes Handlungsfeld, unter anderem zu Behandlungsgeräten, Kfo-begleitender Prophylaxe und der Politur nach Bracketentfernung. [1] Ob eine konkrete Tätigkeit übertragen wird, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt anhand der nachgewiesenen Qualifikation. [3]

Arbeitsumgebung und Zusammenarbeit

ZMF arbeiten im Behandlungszimmer und am Empfang beziehungsweise in der Verwaltung. Sie stimmen sich mit der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt ab, arbeiten mit ZFA in der Assistenz, mit ZMV in der Abrechnung und mit ZMP oder DH in der Prophylaxe zusammen. Ergonomie und Arbeitssicherheit sind ein eigenes Kompetenzfeld der Fortbildung. [1]

Was ZMF dürfen – und was nicht

Zahnheilkunde dürfen nur approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ausüben; sie können die in § 1 Abs. 5 und 6 ZHG genannten Tätigkeiten an qualifiziertes Personal delegieren. [2] Nach dem Delegationsrahmen der BZÄK ordnet die Zahnärztin oder der Zahnarzt die konkrete Leistung an, erteilt die fachliche Weisung und überwacht die Ausführung. Nicht delegierbar sind unter anderem invasive diagnostische und therapeutische Eingriffe, Injektionen und sämtliche operativen Eingriffe; Gefahrennähe, Komplikationsdichte und Krankheitsbild können eine Delegation im Einzelfall ausschließen. Delegierte Leistungen sind nur im Anstellungsverhältnis möglich. [3] Für Röntgenaufnahmen gelten zusätzlich die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung. [14]

Fortbildung

Fortbildung und Prüfung

Mindestens 700 Stunden nach der Musterordnung der Bundeszahnärztekammer, mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung.

Rechtsgrundlage
Fortbildungsordnung und Besondere Rechtsvorschriften der jeweiligen Zahnärztekammer nach § 54 BBiG; Vorlage ist die Muster-Fortbildungsordnung der BZÄK vom 17.12.2014. [1, 5]
Umfang
Mindestens 700 Unterrichtsstunden, kompakt oder modular, in Vollzeit oder berufsbegleitend; modulare Fortbildungen sind in der Regel innerhalb von drei Jahren abzuschließen. [1]
Lernorte
Theorie und Praxis, Übungen an Modellen, Phantomköpfen und unter zahnärztlicher Aufsicht an Patientinnen und Patienten; Teile können in zugelassenen Praxen stattfinden und werden dort dokumentiert. [1]
Zuständige Stelle
Die Zahnärztekammer entscheidet über die Zulassung und nimmt die Prüfung ab. [1]
Abschluss
„Zahnmedizinische Fachassistentin“ bzw. „Zahnmedizinischer Fachassistent“. [1]

Inhalte nach der Musterordnung

Die Musterordnung gliedert die Fortbildung in 14 Handlungs- und Kompetenzfelder: allgemeinmedizinische und zahnmedizinische Grundlagen, Ernährung, Prävention oraler Erkrankungen, Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf, klinische Dokumentation, Kommunikation, Rhetorik und Psychologie, Arbeitssicherheit und Ergonomie, Unterstützung bei kieferorthopädischen Behandlungen, Grundlagen des Abrechnungswesens (BEMA, GOZ, GOÄ, Laborabrechnung), Praxisorganisation und -management einschließlich Qualitätsmanagement, Rechts- und Wirtschaftskunde, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ausbildungswesen und Pädagogik. [1] Damit deckt die ZMF prophylaktische Inhalte der ZMP und verwaltende Inhalte der ZMV ab, allerdings in den Verwaltungsfeldern ausdrücklich als „Grundlagen“. [1, 6, 7]

Zulassung

  • Berufsabschluss: bestandene Prüfung als ZFA oder Zahnarzthelferin bzw. Zahnarzthelfer oder eine gleichwertige Qualifikation [1]
  • Berufserfahrung: nach der Musterordnung in der Regel ein Jahr; bei modularer Fortbildung kann sie entfallen [1]
  • Notfallkurs: Herz-Lungen-Wiederbelebung, nach Musterordnung mindestens 16 Unterrichtsstunden, nicht älter als zwei Jahre; Nordrhein und Hessen verlangen einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten [1, 9, 11]
  • Strahlenschutz: aktueller Kenntnisnachweis; die Musterordnung verweist noch auf die frühere Röntgenverordnung, heute gilt die Strahlenschutzverordnung [1, 14]
  • Eingangsprüfung: nur, wenn die Kammer sie vorsieht [1]

Prüfung

  1. Schriftliche Prüfung

    Neun Prüfungsbereiche von A bis I – von allgemein- und zahnmedizinischen Grundlagen über Prophylaxe, klinische Dokumentation und Kommunikation bis zu Abrechnung, Praxisorganisation und Qualitätsmanagement, Rechts- und Wirtschaftskunde, Informationstechnologie sowie Ausbildungswesen – mit zusammen 12 bis 14 Stunden. Wer schriftlich nicht besteht, wird zu den weiteren Teilen nicht zugelassen. [1]

  2. Mündliche Ergänzungsprüfung

    Auf Antrag bei höchstens einem mit „mangelhaft“ bewerteten Bereich, 15 bis 20 Minuten; ausgeschlossen, wenn ein Bereich „ungenügend“ ist. [1]

  3. Praktische Prüfung mit Fachgespräch

    Komplexe Sitzung an einer Patientin oder einem Patienten, unter anderem mit Mundhygienestatus, häuslichem Mundhygienekonzept, Belagsentfernung, Politur und Fissurenversiegelung, insgesamt 90 bis 120 Minuten. [1]

  4. Mündliche Prüfung

    Fächerübergreifendes Gespräch zu Praxismanagement, Recht und Wirtschaft sowie IT mit einer zu Hause vorbereiteten Präsentation von 10 bis 15 Minuten, insgesamt 30 bis 45 Minuten. [1]

  5. Bestehen und Anrechnung

    Alle schriftlichen Bereiche, die praktische und die mündliche Prüfung müssen mindestens „ausreichend“ sein. Leistungen aus vergleichbaren Prüfungen der letzten fünf Jahre können für einzelne schriftliche Bereiche angerechnet werden, nicht aber für ganze Prüfungsteile. [1]

Förderung über das Aufstiegs-BAföG

Das AFBG fördert Lehrgänge, die auf Fortbildungsprüfungen nach § 54 BBiG vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (§ 2 AFBG); die ZMF liegt mit mindestens 700 Stunden darüber. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 € gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als Darlehen (§ 12 AFBG). Nach bestandener Prüfung werden 50 Prozent des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (§ 13b AFBG). Einen Unterhaltsbeitrag gibt es nur bei Vollzeitmaßnahmen (§ 10 AFBG). [16] Ob ein konkreter Kurs förderfähig ist, entscheidet die Förderstelle; das Philipp-Pfaff-Institut in Berlin weist seinen ZMF-Lehrgang als förderfähig aus. [10]

Kammerrecht unterscheidet sich

Die Musterordnung ist eine Empfehlung. Umfang, Modulzuschnitt, Notfallkurs, Berufserfahrung und Prüfungsablauf richten sich nach der Ordnung der Kammer, bei der Sie die Prüfung ablegen. Die Zahnärztekammer Nordrhein etwa setzt für die ZMF mindestens 200 Unterrichtsstunden zusätzlich zu den mindestens 500 Stunden der ZMP an. [9] Stundenangaben einzelner Anbieter sind deshalb nicht ohne Weiteres vergleichbar.

Angebot

Welche Kammern die ZMF anbieten

Das Angebot unterscheidet sich je nach Kammerbereich deutlich.

Nicht jede Zahnärztekammer bietet die ZMF noch als eigenen Lehrgang an. Mehrere Kammern setzen auf die beiden spezialisierten Abschlüsse ZMP und ZMV; einzelne bilden die ZMF als Kombination dieser Bausteine ab. Die folgende Übersicht nennt nur Angebote, die sich auf den Seiten der Kammern oder ihrer Fortbildungsinstitute belegen lassen (Stand Oktober 2026).

Nordrhein
ZMF in der „Offenen Baustein Fortbildung“ (OBF) zusammen mit ZMP und DH; die ZMF umfasst alle ZMP-Bausteine plus weitere, darunter ein Baustein „Kleines Praxislabor“. Laut Kammer 434 Präsenzstunden und 7.070 € einschließlich Prüfungen; empfohlen sind mindestens eineinhalb Jahre. [8, 9]
Berlin
Philipp-Pfaff-Institut, Anerkennung über die Zahnärztekammer Berlin. Kursgebühr für den Weg ab ZFA 8.990 € zuzüglich 45 € Bewerbungsgebühr und Kammergebühren. Wer bereits ZMP oder ZMV ist, ergänzt die jeweils andere Fortbildung sowie die ZMF-Module KFO- und ZE-Assistenz; mit ZMP und ZMV genügen diese beiden Module. [10]
Hessen
Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen der Landeszahnärztekammer: ZMF aus sieben Modulen, darunter Prophylaxe, Abrechnung, Praxisorganisation und Mitarbeit bei der kieferorthopädischen Behandlung, zusammen 7.275 €, Abschluss in der Regel innerhalb von drei Jahren. [11]
Niedersachsen
Die Zahnärztekammer bietet ZMP, ZMV und den Bachelor Professional in Dentalhygiene an, keine ZMF; ein ZMF-Abschluss wird aber als Zugang zur Dentalhygiene anerkannt. [12]
Sachsen
Die Landeszahnärztekammer führt als Aufstiegsfortbildungen für das Praxisteam ZMP und ZMV, die ZMF wird dort nicht genannt. [13]

Für die übrigen Kammerbereiche lag bei Redaktionsschluss kein geprüfter Stand vor. Wer die ZMF anstrebt, sollte bei der eigenen Zahnärztekammer nachfragen, ob sie angeboten oder ein ZMF-Abschluss aus einem anderen Kammerbereich angerechnet wird. Die Nordrheiner Ordnung sieht etwa die Anrechnung von Fortbildungsteilen anderer Kammern auf schriftlichen Antrag vor. [9]

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Im Tarifgebiet hebt der ZMF-Abschluss die Vergütung in die Tätigkeitsgruppe IV, sofern die Kompetenzen am Arbeitsplatz eingesetzt werden.

3.275 €
Tarif-Einstieg ZMF
Tätigkeitsgruppe IV, 1. bis 3. Berufsjahr, brutto im Monat, ab 01.01.2026, nur im Tarifgebiet
4.115,50 €
Höchste Stufe
Tätigkeitsgruppe IV, ab 28. Berufsjahr, ab 01.01.2026
2.841 €
Median ZFA (Vergleich)
Fachkraftniveau, Vollzeit, Stichtag 31.12.2025; kein eigener ZMF-Wert

Quellen: Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf vom 30.06.2025 [15]; Entgeltatlas der BA [19]

Eingruppierung im Tarifvertrag

Der Vergütungstarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ) und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) ordnet ZFA mit ZMF-Abschluss der Tätigkeitsgruppe IV zu – zusammen mit ZMP, ZMV und der Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement. Die Gruppe sieht 25 Prozent Zuschlag auf die Grundvergütung vor, bei mehreren Qualifikationen dieser Gruppe mindestens 30 Prozent. Voraussetzung ist eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen. [15] Tariflich liegt die ZMF damit trotz größeren Umfangs auf derselben Stufe wie ZMP und ZMV.

Tätigkeitsgruppe IV (u. a. ZMF): monatliche Bruttovergütung, Auszug
Berufsjahreab 01.07.2025ab 01.01.2026
1.–3.3.125,00 €3.275,00 €
10.–12.3.456,50 €3.543,00 €
19.–21.3.747,50 €3.841,00 €
ab 28.4.015,00 €4.115,50 €

Berufsjahre zählen ab der bestandenen ZFA-Abschlussprüfung; Stufen wechseln alle drei Jahre. Quelle: § 4 Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf [15]

Wann der Tarif gilt

Räumlich gilt der Vergütungstarifvertrag nur für Zahnarztpraxen in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe; er ist frühestens zum 31.12.2026 kündbar. [15] Verbindlich ist er nur bei beiderseitiger Tarifbindung oder Verweis im Arbeitsvertrag. Außerhalb dieses Gebiets wird das Gehalt frei verhandelt; die Tabelle dient dort oft als Orientierung.

Was die Statistik zeigt

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist Verdienste nach Berufsgattungen aus, nicht nach Fortbildungsabschlüssen; ein amtlicher Median speziell für ZMF lässt sich nicht belegen. ZFA auf Fachkraftniveau verdienten in Vollzeit zum 31.12.2025 im Median 2.841 € brutto im Monat. [19] Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €. [20] Tarifwerte und Statistik sind nicht direkt vergleichbar: Die Statistik erfasst alle Vollzeitbeschäftigten bundesweit und schließt Sonderzahlungen ein.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Tarifbindung und Region: Tarifvertrag nur in vier Kammerbereichen [15]
  • Einsatz der Qualifikation: Der Zuschlag setzt voraus, dass ZMF-Kompetenzen am Arbeitsplatz genutzt werden [15]
  • Zusätzliche Abschlüsse: mehrere Qualifikationen der Gruppe IV mindestens 30 Prozent Zuschlag, die DH führt in Gruppe V [15]
  • Berufsjahre und Arbeitszeit: Stufensteigerung alle drei Jahre, Teilzeit anteilig

Karriere

Karriere und Weiterbildung

Die ZMF öffnet den Weg zur Dentalhygiene und zu Leitungsaufgaben in der Praxis.

Weg zur Dentalhygiene

Die ZMF ist eine anerkannte Eingangsstufe für die Dentalhygiene. Die Musterordnung der BZÄK für die DH von 2014 setzte einen Abschluss als ZMP oder ZMF voraus und umfasste mindestens 800 weitere Unterrichtsstunden. [17] Die Musterordnung für den Bachelor Professional in Dentalhygiene von 2023 umfasst mindestens 1.200 Unterrichtsstunden. [18] Die Zahnärztekammern Niedersachsen und Nordrhein lassen zur Dentalhygiene mit ZMP- oder ZMF-Abschluss zu; in Nordrhein dauert die DH-Fortbildung mindestens ein weiteres Jahr. [8, 12] Maßgeblich sind die Regelungen der jeweiligen Kammer.

Wege in Verwaltung und Leitung

Wer sich nach der ZMF stärker in Abrechnung und Management spezialisieren will, kann die Fachwirtin oder den Fachwirt für zahnärztliches Praxismanagement anschließen, die tariflich ebenfalls der Gruppe IV zugeordnet sind. [4, 15] Mit dem Kompetenzfeld Ausbildungswesen und Pädagogik bereitet die ZMF zudem auf die Anleitung von Auszubildenden vor. [1]

Was rechtlich zählt

ZMF, ZMP und DH sind Fortbildungsabschlüsse, keine Heilberufe mit eigener Erlaubnis. Auch mit höherer Qualifikation bleibt jede Tätigkeit am Patienten an Anordnung, Aufsicht und Verantwortung der Zahnärztin oder des Zahnarztes gebunden. [2, 3]

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Eigene amtliche Zahlen gibt es nicht; der Ausgangsberuf ZFA ist ein Engpassberuf.

Die Bundesagentur für Arbeit weist ZMF nicht gesondert aus. Für ZFA auf Fachkraftebene ergibt die Fachkräfteengpassanalyse 2025 einen Punktwert von 2,7 von 3 und damit einen Engpassberuf. [21] Da ZMF aus dem Kreis der ZFA kommen, ist das Angebot fortgebildeter Fachkräfte begrenzt. Zahlen zu Absolventinnen und Absolventen oder offenen ZMF-Stellen liegen nicht vor.

Weil nicht alle Kammern die ZMF anbieten, sollten Bewerberinnen und Bewerber bei einem Ortswechsel klären, wie die Praxis und der Tarif den Abschluss einordnen – tariflich ist er in den vier Kammerbereichen des AAZ/vmf-Tarifs der Gruppe IV zugeordnet. [15]

Eignung

Für wen eignet sich die Fortbildung?

Für ZFA, die sowohl am Patienten als auch in Organisation und Abrechnung Verantwortung übernehmen wollen.

Interessen

  • Prophylaxe und Arbeit am Patienten
  • Abrechnung und Praxisorganisation
  • Anleitung von Auszubildenden

Fähigkeiten im Alltag

  • Feinmotorik bei der Instrumentierung
  • Sorgfalt in Dokumentation und Abrechnung
  • Wechsel zwischen Behandlung und Verwaltung
  • Bewusstsein für die Grenzen der Delegation

Realistisch zu erwarten

  • Hoher Zeitaufwand, oft über mehrere Jahre
  • Lehrgangskosten im Bereich mehrerer Tausend Euro
  • Tariflich dieselbe Gruppe wie ZMP und ZMV
  • Nicht in jedem Kammerbereich angeboten

Vor der Anmeldung lohnt ein Gespräch mit der Praxisleitung über Freistellung, Kostenbeteiligung und den späteren Einsatz. Bei Fragen zur beruflichen Weiterbildung berät auch die Agentur für Arbeit kostenfrei.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Der Weg zur ZMF führt immer über einen Abschluss als ZFA oder eine gleichwertige Qualifikation.

Über die ZFA-Ausbildung
Regelweg ist die dreijährige Ausbildung zur ZFA, danach die Fortbildung. [1]
Über ZMP und ZMV
Wo die Kammer es vorsieht, lässt sich die ZMF auf vorhandenen Abschlüssen aufbauen, in Berlin etwa mit ZMP und ZMV über zwei ergänzende Module. [10]
Quereinstieg
Ohne ZFA-Abschluss ist die ZMF nicht direkt erreichbar. Wer mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit in einer Zahnarztpraxis gearbeitet hat, kann als Externe oder Externer zur ZFA-Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 2 BBiG). [5]
Ausländischer Abschluss
Die Gleichwertigkeit mit dem ZFA-Abschluss stellt die Zahnärztekammer auf Antrag fest. [22] Die Musterordnung sieht zudem vor, im Ausland erworbene Qualifikationen und Berufserfahrung bei der Zulassung zu berücksichtigen. [1]

Anerkennungs-Finder „Anerkennung in Deutschland“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert die Fortbildung zur ZMF?

Die Musterordnung der Bundeszahnärztekammer sieht mindestens 700 Unterrichtsstunden vor; modulare Fortbildungen sind in der Regel innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Die Zahnärztekammer Nordrhein empfiehlt, mindestens eineinhalb Jahre einzuplanen. [1, 8]

Was ist der Unterschied zwischen ZMF, ZMP und ZMV?

ZMP (mind. 400 Stunden) konzentriert sich auf Prophylaxe, ZMV (mind. 400 Stunden) auf Abrechnung und Verwaltung. Die ZMF (mind. 700 Stunden) verbindet Prophylaxe, Assistenz einschließlich Kieferorthopädie und Grundlagen der Verwaltung mit dem Ausbildungswesen. [1, 6, 7]

Welche Voraussetzungen brauche ich für die ZMF?

Erforderlich sind ein Abschluss als ZFA oder eine gleichwertige Qualifikation, ein aktueller Notfallkurs und aktuelle Kenntnisse im Strahlenschutz. Die Musterordnung sieht zusätzlich in der Regel ein Jahr Berufserfahrung vor; die Einzelheiten regelt die jeweilige Kammer. [1]

Bietet jede Zahnärztekammer die ZMF an?

Nein. Nordrhein, Hessen und Berlin bieten sie an, die Zahnärztekammer Niedersachsen und die Landeszahnärztekammer Sachsen führen dagegen nur ZMP und ZMV als Aufstiegsfortbildungen. [8, 10, 11, 12, 13] Fragen Sie bei Ihrer Kammer nach dem aktuellen Angebot.

Was verdient eine ZMF?

Im Geltungsbereich des Tarifvertrags von AAZ und vmf (Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Westfalen-Lippe) sind ZMF in Tätigkeitsgruppe IV eingruppiert: seit Januar 2026 3.275 € brutto im Monat im 1. bis 3. Berufsjahr, bis 4.115,50 € ab dem 28. Berufsjahr. Außerhalb des Tarifgebiets wird frei verhandelt. [15]

Darf eine ZMF kieferorthopädische Tätigkeiten übernehmen?

§ 1 Abs. 6 ZHG erlaubt die Delegation etwa des Aus- und Einligierens von Bögen und der Politur nach Bracketentfernung an weitergebildete Fachkräfte. Ob eine Tätigkeit übertragen wird, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt anhand der nachgewiesenen Qualifikation. [2, 3]

Wird die ZMF über das Aufstiegs-BAföG gefördert?

Lehrgänge, die auf eine Fortbildungsprüfung nach § 54 BBiG vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, sind grundsätzlich förderfähig. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zur Hälfte als Zuschuss gefördert, vom Darlehen wird nach bestandener Prüfung die Hälfte erlassen. [16]

Kann ich mit der ZMF Dentalhygienikerin werden?

Ja. Ein ZMF-Abschluss berechtigt bei den Zahnärztekammern Niedersachsen und Nordrhein zur Fortbildung in der Dentalhygiene. [8, 12]

Stellenangebote

Stellen für ZMF bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Zahnmedizinische Fachassistentinnen und -assistenten finden Sie in der Berufsgruppe „Zahnmedizin“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

22 Quellen
  1. Muster-Fortbildungsordnung gem. § 54 BBiG für die Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin / zum Zahnmedizinischen Fachassistenten (ZMF) mit Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 17.12.2014 (Stand Dezember 2014), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), § 1 Abs. 5 und 6. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 16.09.2009, geprüft 2021 (Stand Juli 2021), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Aufstiegschancen für Zahnmedizinische Fachangestellte. Bundeszahnärztekammer, Stand 09.08.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere §§ 45 und 54. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Muster-Fortbildungsordnung (§ 54 BBiG) für die Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin / zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten (ZMP). Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 17.12.2014, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Muster-Fortbildungsordnung gem. § 54 BBiG für die Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin / zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV). Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 17.12.2014, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Offene Baustein Fortbildung (OBF): ZMP, ZMF, DH. Zahnärztekammer Nordrhein, Kursinformationen 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Fortbildungsordnung der „Offenen Baustein Fortbildung“ (OBF), §§ 2, 6 und 8. Zahnärztekammer Nordrhein, Beschluss vom 28.11.2015, in Kraft seit 01.06.2016, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. Aufstiegsfortbildung ZMF. Philipp-Pfaff-Institut Berlin, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. ZFA/ZAH-Fortbildungen 2026/2027 (Programm, Abschnitt Aufstiegsfortbildungen ZMP, ZMF, ZMV). Landeszahnärztekammer Hessen / FAZH Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH, Stand 30.06.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. Aufstiegsfortbildung ZMP / BP-DH / ZMV. Zahnärztekammer Niedersachsen, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Fortbildung Praxisteam. Landeszahnärztekammer Sachsen, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), § 145. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte und Auszubildende vom 30.06.2025 (Laufzeit ab 01.07.2025, frühestens kündbar zum 31.12.2026), §§ 1 und 4. AAZ und Verband medizinischer Fachberufe e.V.; veröffentlicht von der Zahnärztekammer Hamburg, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), §§ 2, 10, 12 und 13b. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Muster-Fortbildungsordnung für die Aufstiegsfortbildung zur Dentalhygienikerin / zum Dentalhygieniker (DH) mit Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 17.12.2014, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Muster-Fortbildungsordnung gem. § 54 BBiG: Bachelor Professional in Dentalhygiene. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 25.10.2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt). Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Leistungsbeschreibung: Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Gesundheitsdienstberufen (u. a. Zahnmedizinische Fachangestellte). Föderales Informationsmanagement (FIM), Leistungsstammtext, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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