Berufsprofil · Therapie
Podologin / Podologe. Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.
Podologinnen und Podologen behandeln krankhafte Veränderungen an Haut und Nägeln der Füße – etwa beim diabetischen Fußsyndrom oder bei eingewachsenen Nägeln –, meist auf ärztliche Verordnung. Der Beruf wird in einer zweijährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule erlernt und endet mit der staatlichen Prüfung nach dem Podologengesetz.
- Ausbildung
- 2 Jahre, schulischin Teilzeit bis zu 4 Jahre
- Zugang
- Mittlerer Schulabschlussoder Hauptschule plus zweijährige Ausbildung
- Abschluss
- Staatliche PrüfungErlaubnis zur Berufsbezeichnung (PodG)
- Kosten
- Schulgeld je nach Landkein Anspruch auf Ausbildungsvergütung
- Mittleres Entgelt
- 2.798 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
- Arbeitsmarkt
- EngpassberufEngpassanalyse 2025 der BA
Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überblick
Der Beruf im Überblick
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß – mit geschützter Berufsbezeichnung und klarer Grenze zur kosmetischen Fußpflege.
Podologinnen und Podologen behandeln krankhafte Veränderungen an Haut und Nägeln der Füße – vor allem bei Menschen, deren Füße durch Diabetes, Nervenschäden oder Lähmungen gefährdet sind. Das Gesetz beschreibt als Ausbildungsziel, allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig durchzuführen, ärztlich abklärungsbedürftige Fußerkrankungen zu erkennen und medizinisch indizierte podologische Behandlungen unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung zu erbringen; hinzu kommt die Mitwirkung an Prävention, Therapie und Rehabilitation. [1]
Rechtsgrundlage ist das Podologengesetz (PodG) von 2001, in Kraft seit dem 2. Januar 2002. Die Bezeichnungen „Podologin“ und „Podologe“ darf nur führen, wer eine staatliche Erlaubnis besitzt. Auch „Medizinische Fußpflegerin“ und „Medizinischer Fußpfleger“ sind seither geschützt: Sie sind Personen mit Erlaubnis nach dem PodG oder mit einer Anerkennung nach dessen Übergangsvorschriften vorbehalten. Wer eine dieser Bezeichnungen unbefugt führt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße beträgt bis zu 2.500 €. [1]
Typische Einsatzorte
- Podologische Praxen mit Kassenzulassung, einschließlich Hausbesuchen bei Patientinnen und Patienten und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen [7, 10]
- Fußambulanzen sowie diabetologische Schwerpunktpraxen und -zentren
- Krankenhausabteilungen und Ambulanzen der Inneren Medizin, Dermatologie und Orthopädie, in denen auch ein Teil der praktischen Ausbildung stattfindet [2]
- Berufsfachschulen für Podologie (Unterricht, Mitwirkung in Prüfungsausschüssen) [2]
Abgrenzung zur kosmetischen Fußpflege
Die kosmetische Fußpflege ist nicht durch ein Berufsgesetz geregelt. Sie darf sich weder „Podologie“ noch „medizinische Fußpflege“ nennen, und zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen Fußpflegerinnen und Fußpfleger, Kosmetikerinnen und Kosmetiker ebenso wenig behandeln wie etwa Pflegefachpersonen oder Masseurinnen und Masseure ohne podologische Qualifikation. [1, 12] Wer Krankheiten oder körperliche Schäden feststellt oder behandelt, übt nach dem Heilpraktikergesetz Heilkunde aus und braucht dafür eine ärztliche Approbation oder eine behördliche Erlaubnis. [17] Die Grenze verläuft also nicht beim Werkzeug, sondern bei der Frage, ob ein krankhafter Befund behandelt wird.
Verwandte Gesundheitsfachberufe mit eigenem Berufsgesetz sind etwa Physiotherapie und Ergotherapie; in der Versorgung des diabetischen Fußes arbeiten Podologinnen und Podologen eng mit Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen und der Orthopädieschuhtechnik zusammen.
Was den Beruf ausmacht
Medizinischer Schwerpunkt
Kassenleistung ist die podologische Therapie nur bei krankhaften Fußschäden infolge eines diabetischen Fußsyndroms, einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms sowie bei eingewachsenen Zehennägeln. [4]
Präzise Handarbeit
Hornhautabtragung unter Schonung der Keimschicht, Nagelbearbeitung und individuell gefertigte Nagelkorrekturspangen verlangen Sorgfalt und Fingerfertigkeit. [8, 9]
Hygiene als Pflicht
Praxen müssen Instrumente selbst im Autoklaven sterilisieren oder einen Vertrag mit einer zentralen Aufbereitungsstelle nachweisen und einen Hygieneplan führen. [12]
Aufgaben
Aufgaben und Arbeitsalltag
Befund, Hornhaut- und Nagelbehandlung, Nagelspangen und Beratung – meist im festen Terminraster der Praxis und bei Hausbesuchen.
Befund und Beratung
- Anamnese und podologischen Befund erheben, Therapieziele und Therapieplan festlegen
- Bei diabetischem Fußsyndrom, Neuropathie und Querschnittsyndrom vor jeder Behandlung einen Befund erheben
- Schuhe, Einlagen und vorhandene Hilfsmittel kontrollieren
- Zur häuslichen Fuß- und Hautpflege und zu geeignetem Schuhwerk anleiten
- Verlauf je Therapieeinheit dokumentieren
Behandlung
- Krankhaft verdickte Hornhaut abtragen, um Fissuren, Geschwüren und Entzündungen vorzubeugen
- Krankhaft veränderte Zehennägel schneiden, schleifen oder fräsen
- Nagelkorrekturspangen anfertigen, anlegen, kontrollieren, nachregulieren und entfernen
- Orthosen und Druckentlastungen anfertigen und anpassen
Quellen: Leistungsbeschreibungen zum GKV-Vertrag [8, 9]; Heilmittelkatalog [4]; Ausbildungsinhalte und Prüfung nach PodAPrV [2]
Arbeitsumgebung und Arbeitszeit
Gearbeitet wird überwiegend im Sitzen am Behandlungsstuhl mit rotierenden Instrumenten, Skalpell und Nagelzangen. Der GKV-Vertrag gibt den Takt vor: Eine kleine podologische Behandlung umfasst 35 Minuten Regelleistungszeit, davon 20 Minuten Therapie; eine große 50 Minuten, davon 35 Minuten Therapie. Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation dürfen nicht in die Therapiezeit fallen und können an nichttherapeutisches Personal delegiert werden. [8] Eine Nagelspangenbehandlung ist mit 45 Minuten angesetzt, davon 30 Minuten Therapie. [9] Hausbesuche gehören zum Alltag: Zugelassene Praxen sind zu Hausbesuchen im Umkreis von 5 km verpflichtet. [7]
Zusammenarbeit
Die Verordnung stellen Ärztinnen und Ärzte aus, häufig aus Hausarzt- und diabetologischen Praxen. Bei Nagelspangen in den Stadien 2 und 3 schreibt die Heilmittel-Richtlinie eine enge, zeitnahe Abstimmung mit der verordnenden Praxis vor; verschlechtert sich der Befund, muss die Podologin oder der Podologe sie informieren. [6, 9]
Verantwortung und Belastungen
Bei Menschen mit diabetischem Fußsyndrom oder Nervenschäden fehlt oft das Schmerzempfinden – kleine Verletzungen können sich zu Geschwüren entwickeln. Das verlangt genaues Arbeiten, sichere Hygiene und das Erkennen von Befunden, die ärztlich abgeklärt werden müssen. Körperlich belastend sind die vorgebeugte Sitzhaltung, Staub beim Schleifen und Fräsen (Absaugung oder Nasstechnik ist vorgeschrieben) und die Arbeit unter beengten Bedingungen bei Hausbesuchen. [12]
Unterschiede nach Einsatzbereich
- Podologische Praxis
- Behandlung auf Verordnung nach festen Terminen, dazu Privatleistungen; Praxisinhaberinnen und -inhaber tragen die Verantwortung für die Leistungen angestellter Kräfte. [7]
- Hausbesuch und Pflegeeinrichtung
- Behandlung bettlägeriger oder immobiler Patientinnen und Patienten mit mobilem Motor und mitgeführten, steril verpackten Instrumenten. [12]
- Fußambulanz und Klinik
- Engere Zusammenarbeit mit Diabetologie, Dermatologie und Gefäßmedizin; Behandlung auch komplexerer Befunde im ärztlichen Team.
Was Podologinnen und Podologen dürfen – und was nicht
Die Erlaubnis nach dem PodG berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung. Medizinisch indizierte Behandlungen erbringen Podologinnen und Podologen nach dem Gesetz unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung. [1] Zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine ärztliche Verordnung nötig. Sie muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen begonnen werden, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. [7] Je Verordnung sind bei diabetischem Fußsyndrom, Neuropathie und Querschnittsyndrom bis zu sechs Behandlungen vorgesehen, empfohlen ist ein Abstand von vier bis sechs Wochen. [4]
Blankoverordnung: § 125a SGB V ermöglicht für jeden Heilmittelbereich Verträge, in denen Therapeutinnen und Therapeuten über Heilmittel, Menge und Frequenz selbst entscheiden. [16] Für die Podologie ist auf der Vertragsseite des GKV-Spitzenverbands (Stand Juli 2026) nur eine Vereinbarung von 2021 veröffentlicht, die den Abschluss eines solchen Vertrags ankündigt, aber keine Indikationen festlegt. [13, 14]
Ausbildung
Ausbildung und Prüfung
Zwei Jahre an einer staatlich anerkannten Schule mit 3.000 Stunden Unterricht und Praxis, abgeschlossen mit der staatlichen Prüfung nach PodG und PodAPrV.
- Rechtsgrundlage
- Podologengesetz (PodG) vom 04.12.2001 und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) vom 18.12.2001. [1, 2]
- Dauer und Umfang
- 2 Jahre in Vollzeit, in Teilzeit höchstens 4 Jahre; mindestens 2.000 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 1.000 Stunden praktische Ausbildung an Patientinnen und Patienten. [1, 2]
- Lernorte
- Staatlich anerkannte Schulen, die die Gesamtverantwortung tragen und die praktische Ausbildung über Kooperationen sichern. Mindestens 280 Stunden entfallen auf ein ärztlich angeleitetes Praktikum in internistischen, dermatologischen und orthopädischen Kliniken oder Ambulanzen. [1, 2]
- Zuständige Stelle
- Geprüft wird vor einem staatlichen Prüfungsausschuss an der Schule, dem mindestens eine Ärztin oder ein Arzt und eine Podologin oder ein Podologe als Fachprüfende angehören; die Erlaubnis erteilt die zuständige Landesbehörde. [1, 2]
- Abschluss
- Staatliche Prüfung und anschließend die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Voraussetzung sind außerdem Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse. [1]
Ausbildungsinhalte
Die Hälfte des Unterrichts – 1.000 Stunden – entfällt auf die podologischen Fächer im engeren Sinn, von den theoretischen Grundlagen bis zu Materialien und Hilfsmitteln; den größten Block bilden die podologischen Behandlungsmaßnahmen mit 400 Stunden. Zum Lehrplan gehören auch die Auswirkungen des diabetischen Fußsyndroms, Orthosen, Nagelkorrekturspangen sowie Nagelprothetik. [2]
- Podologische Behandlungsmaßnahmen400 Std.
- Spezielle Krankheitslehre250 Std.
- Podologische Materialien und Hilfsmittel200 Std.
- Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung150 Std.
- Fußpflegerische Maßnahmen150 Std.
- Anatomie120 Std.
- Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde120 Std.
- Physikalische Therapie100 Std.
- Hygiene und Mikrobiologie80 Std.
Staatliche Prüfung
- Schriftlicher Teil
Drei Aufsichtsarbeiten an zwei Tagen: Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde mit Psychologie, Pädagogik und Soziologie (60 Minuten), Anatomie und Physiologie (90 Minuten) sowie allgemeine und spezielle Krankheitslehre (90 Minuten). [2]
- Mündlicher Teil
Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung und spezielle Krankheitslehre (je höchstens 15 Minuten), Arzneimittellehre mit Material- und Warenkunde sowie Hygiene und Mikrobiologie (je höchstens 10 Minuten); einzeln oder in Gruppen bis zu fünf Personen. [2]
- Praktischer Teil
Behandlung von zwei Patientinnen oder Patienten nach eigener Befunderhebung (höchstens 120 Minuten) sowie mindestens eine Nagelkorrektur- und eine orthotische Korrekturmaßnahme am Patienten (höchstens 180 Minuten). [2]
- Erlaubnis
Nach bestandener Prüfung erteilt die Landesbehörde auf Antrag die Erlaubnis. Nicht bestandene Prüfungsteile dürfen einmal wiederholt werden; vor der Wiederholung des praktischen Teils ist eine weitere Ausbildung nötig. [1, 2]
Zugangsvoraussetzungen
Gesetzlich verlangt § 5 PodG die gesundheitliche Eignung und einen mittleren Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder einen Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung. [1] In der Praxis entscheiden die Schulen über die Aufnahme; erkundigen Sie sich dort nach Auswahlverfahren und Bewerbungsfristen.
Anrechnung und Unterbrechungen
- Anrechnung: Eine andere abgeschlossene Ausbildung kann auf Antrag im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden. [1]
- Fehlzeiten: Ferien, Krankheit bis zu vier Wochen je Ausbildungsjahr und Unterbrechungen wegen Schwangerschaft werden angerechnet, insgesamt höchstens 14 Wochen. [1]
- Teilzeit: Die Ausbildung darf in Teilzeit bis zu vier Jahre dauern. [1]
Schulgeld und Ausbildungsvergütung
Das PodG enthält – anders als das Pflegeberufegesetz – keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung und regelt auch kein Schulgeld. [1] Ob Schulgeld anfällt und wie hoch es ist, hängt vom Träger der Schule und von Förderprogrammen der Länder ab. Ein Beispiel: Baden-Württemberg zahlt privaten Ersatzschulen für Gesundheitsfachberufe, darunter die Podologie, höchstens 40 € und Ergänzungsschulen höchstens 140 € je Schülerin oder Schüler und Monat, die das Schulgeld entsprechend senken müssen; die Verwaltungsvorschrift tritt am 31.12.2026 außer Kraft. [24] Lassen Sie sich Kosten und Förderung vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen.
Gehalt
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
Angestellte verdienen in Vollzeit im Mittel unter dem Durchschnitt der Gesundheitsfachberufe; Praxen rechnen nach bundeseinheitlichen GKV-Preisen ab.
Quellen: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit [19]; Vergütungsvereinbarung Podologie [10]
Gehalt berechnen: Podologie nach Tarif, Bundesland und Arbeitszeit
Was die Statistik zeigt
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von Podologinnen und Podologen in Vollzeit zum 31.12.2025 bei 2.798 €. Ein Viertel verdiente weniger als 2.226 €, ein Viertel mehr als 3.310 €. Grundlage sind 1.557 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende; Sonderzahlungen sind anteilig enthalten. [19] Ausgewertet wurde die Berufsgattung 81772 „Podologen/Podologinnen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“, in die die Podologie seit Januar 2021 eingeordnet ist (zuvor 81122). [21] Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €, bei Medizinischen Fachangestellten bei 3.329 €. [20, 19]
Die Zahl ist mit Vorsicht zu lesen: Sie erfasst nur angestellte Vollzeitkräfte. Selbstständige Praxisinhaberinnen und -inhaber und die vielen Teilzeitbeschäftigten sind nicht enthalten.
Wie Praxen ihre Einnahmen erzielen
In Praxen wird das Gehalt in der Regel individuell vereinbart. Wirtschaftliche Grundlage sind die Preise, die der GKV-Spitzenverband mit den drei Berufsverbänden – Verband Deutscher Podologen (VDP), Deutscher Verband für Podologie (ZFD) und Bundesverband für Podologie – vereinbart. [7] Der Vertrag sieht vor, dass Praxisinhaberinnen und -inhaber Vergütungsanhebungen in angemessener Höhe an angestellte Therapeutinnen und Therapeuten weitergeben sollen; ein Anspruch auf eine bestimmte Gehaltshöhe folgt daraus nicht. [7]
| Leistung | ab 01.07.2025 | ab 01.07.2026 |
|---|---|---|
| Podologische Behandlung, klein (20 Min. Therapie) | 35,16 € | 36,10 € |
| Podologische Behandlung, groß (35 Min. Therapie) | 50,55 € | 51,92 € |
| Eingangsbefundung | 22,48 € | 23,11 € |
| Nagelspangenbehandlung (30 Min. Therapie) | 55,90 € | 57,20 € |
| Erstbefund Nagelspange, groß | 56,00 € | 57,52 € |
| Hausbesuch, ärztlich verordnet (inkl. Wegegeld) | 23,61 € | 25,54 € |
Preise inklusive Zuzahlung der Versicherten; die Vereinbarung ist erstmals zum 30.06.2027 kündbar. Quelle: Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V [10]; Therapiezeiten nach Anlage 1a und 1c [8, 9]
Statistik, Preise und Gehalt unterscheiden sich
Die GKV-Preise sind Umsätze der Praxis je Behandlung, aus denen Personal, Räume, Instrumentenaufbereitung und Ausfallzeiten bezahlt werden – kein Stundenlohn. Der Entgeltatlas bildet dagegen tatsächlich gezahlte Bruttoentgelte angestellter Vollzeitkräfte ab. Für die Heilmittelversorgung hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Juli 2026 die Preisentwicklung ab 2027 wieder an die Grundlohnsumme gebunden; für 2027 bis 2029 ist zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt vorgesehen. [23]
Was das Einkommen beeinflusst
- Arbeitgeber: Praxis, Fußambulanz oder Klinik; in Kliniken gelten teils Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien
- Leistungsspektrum: Nagelspangenbehandlungen und große Behandlungen werden höher vergütet als kleine Behandlungen [10]
- Arbeitszeit: Teilzeit ist verbreitet, das Entgelt sinkt anteilig
- Selbstständigkeit: Mit eigener Kassenzulassung hängt das Einkommen von Auslastung, Kosten und Privatleistungen ab
- Region: Die GKV-Preise gelten bundesweit einheitlich, Gehälter und Lebenshaltungskosten nicht [10]
Karriere
Karriere und Weiterbildung
Fortbildung ist in der Kassenversorgung Pflicht; die eigene Praxis ist der häufigste Karriereschritt.
Fortbildungspflicht in der Kassenversorgung
Wer an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligt ist, muss sich regelmäßig fortbilden: Vorgeschrieben sind 48 Fortbildungspunkte in einem vierjährigen Betrachtungszeitraum, möglichst 12 Punkte pro Jahr; ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Je Zeitraum ist mindestens eine Fortbildung mit 8 Unterrichtseinheiten zur Nagelspangenbehandlung in den Stadien 2 und 3 Pflicht. Kongresse, Praxisorganisation und Recht zählen höchstens mit 16 Punkten; Wellness-, Marketing- oder Abrechnungsseminare werden nicht anerkannt. [11]
| Bereich | Inhalt und Bedeutung | Rahmen |
|---|---|---|
| Nagelspangentechnik | Ein- und mehrteilige Spangensysteme, Behandlung entzündeter Stadien in Abstimmung mit der Ärztin oder dem Arzt | mind. 8 UE je 4 Jahre (Pflicht) [11] |
| Diabetischer Fuß | Risikoeinschätzung, Druckentlastung, Wundprophylaxe und Zusammenarbeit mit Fußambulanzen | Fortbildung nach Anlage 4 |
| Orthosen und Nagelprothetik | Individuelle Druckschutz- und Korrekturorthosen, Nagelersatz | Fortbildung nach Anlage 4 |
Quelle: Anlage 4 Fortbildung zum GKV-Vertrag [11]; Ausbildungsinhalte nach PodAPrV [2]
Was rechtlich zählt
Für die Abrechnung mit den Krankenkassen ist die Erlaubnis nach dem PodG entscheidend; zusätzliche Zertifikate wie in der Physiotherapie sind für die podologischen Kassenleistungen nicht vorgesehen. Fortbildungen müssen podologisch ausgerichtet sein, damit sie auf die Pflichtpunkte angerechnet werden. Den Nachweis erbringt die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber oder die fachliche Leitung auf Anforderung der Krankenkasse innerhalb eines Monats. [11, 12]
Eigene Praxis mit Kassenzulassung
Zugelassen wird nach § 124 SGB V, wer die Berufserlaubnis besitzt, über eine zweckmäßige Praxisausstattung verfügt und die Verträge mit den Krankenkassen anerkennt; über die Zulassung entscheidet eine Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen mit Wirkung für alle Kassen. [15] Der GKV-Vertrag verlangt unter anderem einen geschlossenen Behandlungsraum von mindestens 8 m² mit etwa 2,40 m lichter Höhe, abwaschbare Wände bis 1,80 m, einen höhenverstellbaren Patientenstuhl, einen Motor mit Absaugung oder Nasstechnik, mindestens fünf sterilisierbare Instrumentensätze und einen eigenen Autoklaven oder einen Vertrag mit einer zentralen Aufbereitungsstelle. Eine Mindestberufserfahrung nennt die Anlage nicht. [12] Praxen, die nicht von einer Podologin oder einem Podologen geführt werden, müssen eine angestellte fachliche Leitung benennen. [7]
Behandlung ohne Verordnung
Für die Physiotherapie hat das Bundesverwaltungsgericht 2009 entschieden, dass eine auf dieses Fachgebiet beschränkte Heilpraktikererlaubnis nach einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung erteilt werden kann. [18] Ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende sektorale Erlaubnis für die Podologie erteilt wird, entscheidet die zuständige Gesundheitsbehörde; klären Sie das vorab dort. Behandlungen auf dieser Grundlage werden nicht als verordnetes Heilmittel über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet.
Lehre und Leitung
Mit Erfahrung übernehmen Podologinnen und Podologen die fachliche Leitung einer Praxis, bilden Schülerinnen und Schüler in der praktischen Ausbildung an – bei Nagelspangen in Stadium 2 und 3 unter ständiger Aufsicht – oder unterrichten an Berufsfachschulen, wo sie auch als Fachprüfende in staatlichen Prüfungen mitwirken. [7, 2]
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und Jobchancen
Die Podologie ist ein kleiner Beruf mit Fachkräfteengpass.
Quellen: Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7546 [22]; Entgeltatlas [19]
Engpassberuf
In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit zählen Podologinnen und Podologen zu den Engpassberufen; berücksichtigt werden dort Tätigkeiten mit einer Engpassbewertung von mindestens 2,0 Punkten. [22] Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das gute Chancen auf eine Stelle oder eine eigene Praxis. Ein einzelner Punktwert ist in der hier ausgewerteten Quelle nicht ausgewiesen.
Beschäftigung
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Podologinnen und Podologen stieg von 4.444 im Juni 2015 auf 5.750 im Juni 2020; seit 2021 werden sie unter einer neuen Berufsgattung gezählt, weshalb die Zeitreihe nur eingeschränkt vergleichbar ist. [22, 21] Zum Jahresende 2025 arbeiteten nur 1.557 von ihnen in Vollzeit. [19] Hinzu kommen zahlreiche Selbstständige mit eigener Praxis, die in diesen Zahlen nicht enthalten sind.
Bedarf
Seit Juli 2022 können Ärztinnen und Ärzte auch die Nagelspangenbehandlung eingewachsener Zehennägel als podologisches Heilmittel verordnen. Zuvor hatte das Bundessozialgericht 2018 einen Anspruch verneint, weil die Behandlung dem Arztvorbehalt unterlag. [5, 6] Der G-BA schätzte in seiner Begründung rund 300.000 Patientinnen und Patienten im Stadium 1 und rund 80.000 in den Stadien 2 und 3. [6] Bei Verordnungen ab dem 1. Oktober 2025 wird die Behandlung über eine einheitliche Position mit möglichem Aufschlag für besonderen Aufwand abgerechnet. [10, 9]
Entwicklungen
- Erweiterte Indikationen: Neben dem diabetischen Fußsyndrom sind neuropathische Fußschäden und Schäden nach Querschnittsyndrom sowie eingewachsene Nägel verordnungsfähig. [4]
- Blankoverordnung offen: Ein Vertrag mit konkreten Indikationen für die Podologie ist nicht veröffentlicht. [13, 14]
- Vergütung unter Kostendruck: Ab 2027 sind Preissteigerungen in der Heilmittelversorgung wieder an die Grundlohnsumme gebunden. [23]
- Digitalisierung: Der G-BA hat im Juni 2026 ein Beratungsverfahren zur Anpassung der Heilmittel-Richtlinie an die elektronische Verordnung eingeleitet. [3]
Eignung
Für wen eignet sich der Beruf?
Gefragt sind ruhige Hände, Hygienebewusstsein und Interesse an medizinischen Befunden.
Interessen
- Medizin, Haut und Bewegungsapparat
- Präzise handwerkliche Arbeit
- Arbeit mit älteren und chronisch kranken Menschen
Fähigkeiten im Alltag
- Fingerfertigkeit, gutes Sehvermögen und ruhige Hand
- Konsequentes Hygienebewusstsein
- Aufmerksamkeit für Warnzeichen, etwa Entzündungen oder Druckstellen
- Freundliche, klare Anleitung von Patientinnen und Patienten
Realistisch zu erwarten
- Viel Arbeit im Sitzen mit vorgebeugter Haltung
- Je nach Land Schulgeld, kein Anspruch auf Ausbildungsvergütung
- Vergleichsweise niedriges mittleres Entgelt in Anstellung
- Gute Aussichten, auch für eine eigene Praxis
Ein Praktikum in einer podologischen Praxis oder Fußambulanz zeigt, ob Ihnen der Umgang mit Wunden, Pilzinfektionen und chronisch kranken Menschen liegt. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei der Berufswahl.
Zugang
Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel
Der Weg in den Beruf führt immer über die staatliche Prüfung oder die Anerkennung eines gleichwertigen Abschlusses.
- Einstieg über die Ausbildung
- Der reguläre Weg ist die zweijährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule mit staatlicher Prüfung und anschließender Erlaubnis. Bewerbungen richten sich direkt an die Schulen. [1]
- Aus der kosmetischen Fußpflege
- Eine Tätigkeit in der kosmetischen Fußpflege führt heute nicht mehr ohne Prüfung zur Erlaubnis. Die Übergangsregelungen des PodG für langjährig tätige medizinische Fußpflegerinnen und Fußpfleger mit staatlicher Ergänzungsprüfung waren an Fristen nach Inkrafttreten des Gesetzes 2002 gebunden. Eine abgeschlossene, gleichwertige Ausbildung kann aber auf Antrag angerechnet werden. [1, 2]
- Umschulung
- Eine Umschulung ist als reguläre Ausbildung möglich. Kann eine Maßnahme wegen bundes- oder landesrechtlicher Vorgaben nicht um ein Drittel verkürzt werden, gilt sie nach § 180 Abs. 4 SGB III dennoch als angemessen. Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördert, wird im Einzelfall entschieden. [25]
- Ausländischer Abschluss
- Die zuständige Landesbehörde prüft auf Antrag die Gleichwertigkeit, in der Regel innerhalb von vier Monaten. Bei wesentlichen Unterschieden ist bei Abschlüssen aus Drittstaaten nach Wahl eine Kenntnisprüfung oder ein höchstens dreijähriger Anpassungslehrgang nötig, bei Abschlüssen aus EU- und EWR-Staaten eine praktische Eignungsprüfung oder ein höchstens zweijähriger Anpassungslehrgang. Ausreichende Deutschkenntnisse sind zusätzlich erforderlich. EU-Staatsangehörige können vorübergehend als Dienstleistende tätig werden; dies ist vorher zu melden. [1, 2]
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beruf
Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Podologin oder zum Podologen?
Welchen Schulabschluss braucht man für die Podologie-Ausbildung?
Gesetzlich erforderlich ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige zehnjährige Schulbildung, alternativ ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung. Außerdem muss die gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. [1]
Was ist der Unterschied zwischen Podologie und kosmetischer Fußpflege?
Podologinnen und Podologen haben eine staatliche Prüfung abgelegt und dürfen krankhafte Fußbefunde auf ärztliche Veranlassung behandeln, auch zulasten der Krankenkassen. Die Bezeichnungen „Podologin/Podologe“ und „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ sind gesetzlich geschützt. Kosmetische Fußpflege ist nicht geregelt und darf keine Krankheiten behandeln. [1, 12, 17]
Was verdient man als Podologin oder Podologe?
Der Median für angestellte Vollzeitkräfte lag Ende 2025 laut Bundesagentur für Arbeit bei 2.798 € brutto im Monat; die mittlere Hälfte verdiente zwischen 2.226 € und 3.310 €. Selbstständige sind darin nicht enthalten. [19]
Wann bezahlt die Krankenkasse eine podologische Behandlung?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten bei ärztlicher Verordnung, wenn krankhafte Fußschäden infolge eines diabetischen Fußsyndroms, einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms vorliegen, sowie bei eingewachsenen Zehennägeln (Nagelspangenbehandlung). Die Behandlung muss in einer zugelassenen Praxis erfolgen. [4, 15]
Dürfen Podologen Nagelspangen auf Rezept setzen?
Gibt es eine Ausbildungsvergütung in der Podologie?
Wird ein ausländischer Abschluss in der Podologie anerkannt?
Stellenangebote
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Verwandte Berufe im Verzeichnis
Quellen
Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.
25 Quellen
- Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz – PodG) vom 04.12.2001, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 24.02.2021 (BGBl. I S. 274), insbesondere §§ 1–6, 9 und 10. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) vom 18.12.2001, zuletzt geändert durch Art. 11 der Verordnung vom 07.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148), einschließlich Anlage 1. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL): Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025. Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Heilmittelkatalog (Zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinie), Abschnitt Podologische Therapie. Gemeinsamer Bundesausschuss, Fassung vom 16.05.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Beschluss: Heilmittel-Richtlinie – Behandlung von eingewachsenen Nägeln mittels Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen (17.02.2022, in Kraft 01.07.2022). Gemeinsamer Bundesausschuss, BAnz AT 07.04.2022 B2, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Tragende Gründe zum Beschluss über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie: Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen. Gemeinsamer Bundesausschuss, 17.02.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie und deren Vergütung, Fassung vom 30.11.2020 einschließlich aller Änderungen bis zum 16.06.2025 (Lesefassung). GKV-Spitzenverband, VDP, ZFD und Bundesverband für Podologie, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anlage 1a zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Podologie: Leistungsbeschreibung (Podologische Therapie). GKV-Spitzenverband, Fassung 17.06.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anlage 1c zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Podologie: Leistungsbeschreibung Nagelspangenbehandlung. GKV-Spitzenverband, Fassung 01.07.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Podologie: Vergütung (Preise ab 01.07.2025 und ab 01.07.2026). GKV-Spitzenverband, Änderungsvereinbarung vom 16.06.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Podologie: Fortbildung. GKV-Spitzenverband, Lesefassung 13.06.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Podologie: Zulassungsvoraussetzungen. GKV-Spitzenverband, Stand 30.11.2020 (Dokument vom 13.06.2022), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Vereinbarung zum Abschluss des Vertrages nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung im Heilmittelbereich der Podologie. GKV-Spitzenverband und Spitzenorganisationen der Podologie, 27.09.2021, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Podologie: Verträge nach § 125 Abs. 1 und § 125a SGB V (Übersichtsseite). GKV-Spitzenverband, Seitenstand 20.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 124 Zulassung. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 125a Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HeilprG), § 1. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Urteil vom 26.08.2009, Az. 3 C 19.08 (auf die Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis). Bundesverwaltungsgericht, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Methodenbericht: Einführung der Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 in die Arbeitsmarktstatistiken (Umzug der Podologen von 81122 nach 81772). Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Januar 2021, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Antwort der Bundesregierung „Ausländische Beschäftigte in Engpassberufen“ (Drucksache 21/7546), Anhang Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen (Engpassanalyse 2025) nach KldB 2010. Deutscher Bundestag, 10.08.2026, Datenquelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- „Notbremse“ GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen: Hoffnung auf nachhaltige Strukturreformen bleibt. Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V., Juli 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed 2023), außer Kraft am 31.12.2026. Förderdatenbank des Bundes, Programm des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle