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Berufsprofil · Zahnmedizin

Dentalhygienikerin / Dentalhygieniker (DH). Aufgaben, Fortbildung, Gehalt.

Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker übernehmen in der Zahnarztpraxis umfangreiche Prophylaxe und delegierte Schritte der Parodontitistherapie, etwa die antiinfektiöse Therapie und die unterstützende Nachsorge. Der Weg führt über die ZFA-Ausbildung und eine Aufstiegsfortbildung der Zahnärztekammer, heute zum Bachelor Professional in Dentalhygiene mit mindestens 1.200 Unterrichtsstunden, oder über ein Bachelorstudium.

Fortbildung
mind. 1.200 StundenBachelor Professional, Kammerregelung
Zugang
Abschluss als ZFAplus Notfallkurs, Strahlenschutz; oft ZMP
Abschluss
Prüfung vor der ZahnärztekammerDQR-Niveau 6, § 53c/§ 54 BBiG
Kosten
rund 14.000 €Beispiel ZKN ab ZMP; Aufstiegs-BAföG möglich
Tarifgehalt
3.406–4.280 €brutto, Tätigkeitsgruppe V AAZ/vmf, 2026
Befugnis
Nur auf DelegationAnordnung und Aufsicht nach § 1 ZHG

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Fachkraft mit Lupenbrille, Mundschutz und Handschuhen behandelt eine Patientin im Behandlungsstuhl

Überblick

Der Beruf im Überblick

DH sind auf Prophylaxe und nichtchirurgische Parodontitistherapie spezialisierte Fachkräfte der Zahnarztpraxis – mit dem höchsten Fortbildungsabschluss für ZFA.

Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker (DH) übernehmen in der Zahnarztpraxis umfangreiche Prophylaxe und die delegierbaren Behandlungsschritte der Parodontitistherapie: Belagentfernung über und unter dem Zahnfleischrand, Mundhygieneunterweisung und die langfristige Nachsorge. Sie arbeiten dabei im Auftrag und unter Aufsicht der Zahnärztin oder des Zahnarztes. [1, 4]

DH ist kein Ausbildungsberuf, sondern die höchste Stufe der Aufstiegsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte. [6, 17] Die erste Fortbildung entstand 1994 in Baden-Württemberg; die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verabschiedete 1999 eine erste Musterordnung. [17] Seit Oktober 2023 gibt es eine neue Musterordnung für den Abschluss Bachelor Professional in Dentalhygiene, die jede Zahnärztekammer in eine eigene Ordnung übernehmen muss; die Zahnärztekammer Niedersachsen etwa bietet ihn seit 2024 anstelle der bisherigen DH-Fortbildung an. [1, 8] Daneben bieten einzelne Hochschulen ein berufsbegleitendes Bachelorstudium in Dentalhygiene an. [15, 16]

Typische Einsatzorte

  • Zahnarztpraxen und Medizinische Versorgungszentren mit Prophylaxe- oder Parodontologie-Schwerpunkt
  • Praxen mit parodontologischem Tätigkeitsschwerpunkt
  • Universitätszahnkliniken, etwa parodontologische Abteilungen, die auch als Ort der klinischen Fortbildung vorgesehen sind [1]

Eine eigene Praxis ohne Zahnärztin oder Zahnarzt ist in Deutschland nicht möglich: DH arbeiten in Zahnarztpraxen und übernehmen dort Aufgaben, die ihnen entsprechend ihrer Qualifikation übertragen werden. [23, 4]

Was den Beruf ausmacht

Parodontitis als Schwerpunkt

Der zweite Teil der Fortbildung zum Bachelor Professional konzentriert sich auf die Parodontitistherapie – von der Mitwirkung bei Anamnese und Befund bis zur Nachsorge. [1]

Lange Patientenbindung

Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) läuft in der gesetzlichen Krankenversicherung zwei Jahre mit bis zu sechs Terminen. [9] DH begleiten Patientinnen und Patienten daher oft über Jahre.

Wissenschaftlich begründet arbeiten

Ziel der Fortbildung ist, übertragene Maßnahmen selbstständig, patientenorientiert und nach wissenschaftlichen Behandlungskonzepten zu gestalten. [1]

Klare rechtliche Grenze

Diagnose, Therapieentscheidung, Injektionen und chirurgische Eingriffe bleiben auch mit dem höchsten Fortbildungsabschluss der Zahnärztin oder dem Zahnarzt vorbehalten. [5]

Aufgaben

Aufgaben und Delegation

Im Mittelpunkt stehen eigene Behandlungssitzungen in Prophylaxe, antiinfektiöser Therapie und Nachsorge – immer auf zahnärztliche Anordnung.

Prophylaxe und Prävention

  • Professionelle mechanische Plaqueentfernung (PMPR, professionelle Zahnreinigung)
  • Mundhygieneunterweisung, Motivation und Remotivation
  • Fluoridierung, Fissurenversiegelung, Glattflächen- und Füllungspolitur
  • Ernährungsberatung im Zusammenhang mit Karies
  • Organisation des Recall- und UPT-Systems

Parodontitistherapie (nichtchirurgisch)

  • Mitwirkung bei Anamnese, Befunderhebung, Parodontalstatus und Röntgenstatus
  • Antiinfektiöse Therapie (AIT) im geschlossenen Vorgehen
  • Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
  • Dokumentation und Verlaufskontrolle
  • Aufbereitung und Pflege der Instrumente

Quelle: Tätigkeitsbeschreibung der Muster-Fortbildungsordnung Bachelor Professional in Dentalhygiene [1]

Arbeitsalltag

Der Alltag besteht überwiegend aus eigenen, terminierten Behandlungssitzungen im Prophylaxe- oder Parodontologie-Zimmer. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt stellt Diagnose und Behandlungsplan, die DH führt die übertragenen Schritte durch und dokumentiert Befunde und Verlauf. Teamorganisation und -führung sowie die Organisation des Recall- und UPT-Systems gehören zu den Fortbildungsinhalten; in größeren Praxen koordinieren DH daher teils das Prophylaxeteam. [1, 5] Die Arbeit erfolgt meist sitzend in vorgebeugter Haltung, mit hoher Konzentration bei feinmotorischer Instrumentierung über längere Zeit.

Zusammenarbeit

DH arbeiten eng mit der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt zusammen, außerdem mit ZFA und ZMP im Prophylaxeteam. Weil Parodontitis mit Allgemeinerkrankungen zusammenhängen kann, erfasst die Anamnese nach der PAR-Richtlinie unter anderem Diabetes mellitus mit HbA1c-Wert und Tabakkonsum. [9]

Was DH dürfen – und was nicht

Zahnheilkunde ausüben dürfen nur approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte. § 1 Abs. 5 ZHG erlaubt ihnen, bestimmte Tätigkeiten an qualifiziertes Prophylaxe-Personal zu übertragen, und nennt dabei ausdrücklich die Dentalhygienikerin. Zu den aufgeführten Tätigkeiten gehören die Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen, Röntgenaufnahmen, Plaque- und Blutungsindizes, Kariesrisikobestimmung, lokale Fluoridierung und Fissurenversiegelung. Nach § 1 Abs. 6 ZHG können DH in der Kieferorthopädie zudem etwa Bögen ein- und ausligieren. [4]

Voraussetzung ist jeweils, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Leistung anordnet, sich von der Qualifikation überzeugt hat, die Durchführung beaufsichtigt und kontrolliert und jederzeit erreichbar ist; die Verantwortung bleibt bei ihr oder ihm. Nicht delegierbar sind Diagnose, Aufklärung, Therapieplanung, invasive Eingriffe, Injektionen und chirurgische Maßnahmen. [5] Röntgenaufnahmen setzen außerdem aktuelle Kenntnisse im Strahlenschutz voraus, die mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden müssen. [22]

Delegation in der Parodontitisbehandlung

Seit dem 1. Juli 2021 regelt die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die systematische Parodontitisbehandlung für gesetzlich Versicherte; die aktuelle Fassung gilt seit 1. Juli 2025. [9, 19] Die Richtlinie selbst legt nicht fest, wer welchen Schritt erbringt. Welche Schritte delegierbar sind, ergibt sich aus dem ZHG und dem Delegationsrahmen der BZÄK: [4, 5, 9]

Behandlungsschritte der PAR-Richtlinie und Delegationsrahmen (vereinfacht)
Schritt (PAR-RL)InhaltDelegation an DH
Anamnese, Befund, Diagnose (§ 3)Parodontalstatus mit Sondierungstiefen, Blutung, Lockerung, Furkationsbefall, RöntgenbefundMitwirkung bei Befunderhebung möglich; Diagnose nur Zahnärztin oder Zahnarzt
Aufklärungs- und Therapiegespräch (§ 6)Therapiealternativen, gemeinsame Entscheidungnicht delegierbar (Aufklärung, Therapieplanung)
Mundhygieneunterweisung (§ 8)Plaquefärbung, individuelle Instruktion, praktische Übungdelegierbar
Antiinfektiöse Therapie (§ 9)Entfernung supragingivaler und klinisch erreichbarer subgingivaler Beläge, geschlossenes Vorgehendelegierbar; eine Lokalanästhesie (Injektion) bleibt zahnärztlich
Befundevaluation (§ 11)Erneuter Befund drei bis sechs Monate nach der AIT, Planung des weiteren VorgehensMitwirkung bei der Befunderhebung; Bewertung und Planung zahnärztlich
Chirurgische Therapie (§ 12)Offenes Vorgehen, vor allem bei Taschen ab 6 mmnicht delegierbar
UPT (§ 13)Mundhygienekontrolle, Reinigung, Messung, subgingivale Instrumentierung, zwei Jahreüberwiegend delegierbar; Untersuchung und Befundbewertung zahnärztlich

Quellen: PAR-Richtlinie des G-BA [9]; § 1 Abs. 5 ZHG [4]; Delegationsrahmen der BZÄK [5]; Tätigkeitsprofil der Musterordnung [1]. Maßgeblich ist im Einzelfall die Anordnung der Zahnärztin oder des Zahnarztes.

Fortbildung

Fortbildung zum Bachelor Professional in Dentalhygiene

Aufstiegsfortbildung der Zahnärztekammern nach § 54 BBiG mit mindestens 1.200 Unterrichtsstunden und Abschluss auf DQR-Niveau 6.

Rechtsgrundlage
Fortbildungsprüfungsregelung der jeweiligen (Landes-)Zahnärztekammer nach § 54 BBiG; Vorlage ist die Muster-Fortbildungsordnung der BZÄK vom 25.10.2023, die jede Kammer selbst beschließen muss. [1, 3]
Umfang
Mindestens 1.200 Unterrichtsstunden, kompakt oder modular, in Vollzeit oder berufsbegleitend, auch in mehreren Teilen. [1] Das entspricht dem Mindestlernumfang, den § 53c BBiG für einen Bachelor Professional vorsieht. [2]
Lernorte
Fortbildungsinstitut der Kammer mit Theorie, vorklinischen Übungen am Modell und Phantomkopf sowie einer klinischen Phase am Patienten unter zahnärztlicher Aufsicht, etwa am Institut, in einer parodontologischen Universitätsabteilung oder in einer autorisierten Praxis. [1]
Zuständige Stelle
Die Zahnärztekammer, die die Fortbildungsordnung erlässt und die Prüfung abnimmt. [1, 3]
Abschluss
„Bachelor Professional in Dentalhygiene“ mit einem Klammerzusatz der Kammer, zum Beispiel „Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZKN)“. [1, 8]

Was „Bachelor Professional“ bedeutet

Das BBiG kennt seit 2020 drei Fortbildungsstufen: Geprüfte Berufsspezialistin, Bachelor Professional und Master Professional. Der Bachelor Professional ist die zweite Stufe; die Prüfung soll zeigen, dass Fach- und Führungsaufgaben übernommen werden können, der Lernumfang soll mindestens 1.200 Stunden betragen. [2] Kammern dürfen die Bezeichnung für eigene Fortbildungsregelungen nur verwenden, wenn die oberste Landesbehörde bestätigt, dass die Anforderungen erfüllt sind; der Zusatz in Klammern weist die Kammer aus. Führen darf die Bezeichnung nur, wer die Prüfung bestanden hat. [3] Die BZÄK ordnet den Abschluss auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) ein – also auf derselben Stufe wie einen Hochschul-Bachelor. [6] Ein akademischer Grad ist der Bachelor Professional dennoch nicht, sondern ein Fortbildungsabschluss nach dem BBiG. [2, 3]

Zulassung

  • Bestandene Abschlussprüfung als ZFA (bzw. Zahnarzthelferin oder Zahnarzthelfer)
  • Ein Jahr einschlägige Berufstätigkeit nach der Ausbildung, sofern die Kammer dies verlangt
  • Kurs „Maßnahmen im Notfall“ mit mindestens neun Unterrichtsstunden, bei Beginn höchstens zwei Jahre alt
  • Gültiger Kenntnisnachweis im Strahlenschutz
  • Gegebenenfalls eine Aufnahmeprüfung, wenn die Kammer sie vorsieht

Quelle: § 2 Muster-Fortbildungsordnung 2023 [1]

Wer bereits die ZMP-Prüfung bestanden hat, steigt nach der Musterordnung direkt in den zweiten Teil ein; der erste Teil wird erlassen. Die Zulassung ist auch möglich, wenn eine vergleichbare berufliche Handlungsfähigkeit glaubhaft gemacht wird. [1] Die Kammern setzen das unterschiedlich um: Die Zahnärztekammer Niedersachsen etwa verlangt für ihren Kurs einen Abschluss als ZMP oder ZMF. [8]

Aufbau

Die Musterordnung gliedert die Fortbildung in zwei Teile und fünf Handlungsbereiche: A Allgemein- und Zahnmedizin, B Prophylaxe oraler Erkrankungen, C Patienteninformation und Dokumentation, D Psychologie und Kommunikation, E Patientenbehandlung. Teil 1 umfasst vor allem Grundlagen in Anatomie, Pathologie und Mikrobiologie, Befunderhebung, Prävention, Kommunikation und die Abrechnung prophylaktischer Leistungen; Teil 2 die Parodontitistherapie einschließlich Behandlungsplanung, Qualitätssicherung und Teamführung. [1]

Prüfung

  1. Schriftliche Prüfung (Bereiche A bis D)

    Am Ende jedes Teils; je Bereich 2,5 bis 4,5 Stunden in Teil 1 und 4 bis 8,5 Stunden in Teil 2. Das Bestehen ist Voraussetzung für die weiteren Prüfungsteile. Ist höchstens ein Bereich „mangelhaft“, kann auf Antrag eine mündliche Ergänzungsprüfung von 20 bis 30 Minuten stattfinden. [1]

  2. Praktische Prüfung (Bereich E)

    Teil 1: komplexe Prophylaxesitzung am Patienten, höchstens 30 Minuten. Teil 2: komplexe parodontologische Behandlungsmaßnahme am Patienten mit Vorstellung eines Dokumentationspatienten, höchstens 150 Minuten. Die praktische Prüfung zählt in der Gesamtnote doppelt. [1]

  3. Fachgespräch

    Höchstens 30 Minuten, nur wenn die praktische Prüfung mindestens „ausreichend“ war. [1]

  4. Bestehen und Wiederholung

    Alle schriftlichen Bereiche, die praktische Prüfung und das Fachgespräch müssen mindestens „ausreichend“ sein. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. [1]

Dauer und Kosten am Beispiel einer Kammer

Die Zahnärztekammer Niedersachsen bietet den Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZKN) seit 2024 anstelle der bisherigen DH-Fortbildung an. Ihr Kurs baut auf der ZMP auf, umfasst 800 Unterrichtsstunden an rund 60 Schulungstagen über etwa zehn Monate und wird berufsbegleitend angeboten. Die Gebühren betragen insgesamt 14.000 € einschließlich Prüfung, hinzu kommen eigene Instrumente für rund 1.000 €; Patientinnen und Patienten für die Prüfung sind selbst zu organisieren. [8] Umfang, Termine und Gebühren unterscheiden sich je nach Kammer; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Fortbildungseinrichtung.

Förderung mit Aufstiegs-BAföG

Fortbildungen, die auf eine Prüfung nach § 54 BBiG vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, sind nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz grundsätzlich förderfähig – in Teilzeit innerhalb von 48 Monaten, in Vollzeit innerhalb von 36 Monaten. [13] Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 € gefördert, unabhängig von Einkommen und Vermögen: 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen, von dem bei bestandener Prüfung auf Antrag die Hälfte erlassen wird. Bei Vollzeitmaßnahmen ist zusätzlich ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag möglich. [14] Ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist, entscheidet das zuständige Amt für Aufstiegs-BAföG.

Umstellung von der DH-Fortbildung zum Bachelor Professional

Nach der früheren Musterordnung von 2014 führte die Fortbildung zum Abschluss „Dentalhygienikerin“ bzw. „Dentalhygieniker“; sie setzte die ZMP oder ZMF und in der Regel ein Jahr Berufserfahrung voraus und umfasste mindestens 800 Unterrichtsstunden. [7] Der Delegationsrahmen der BZÄK nennt für die DH mindestens 950 Stunden. [5] Wer eine DH-Fortbildung bei Inkrafttreten der neuen Kammerordnung bereits begonnen hat, beendet sie nach den bisherigen Regeln. Für bereits fertige DH sieht die Musterordnung vor, dass die Kammer nach einer Gleichwertigkeitsprüfung eine gesonderte Prüfung anbieten kann. [1] Bisherige DH-Abschlüsse bleiben gültig; ob und wie eine Nachqualifizierung zum Bachelor Professional angeboten wird, regelt jede Kammer selbst.

Studium

Bachelorstudium Dentalhygiene

Private Hochschulen bieten berufsbegleitende Bachelorstudiengänge an, die auf ZFA-Ausbildung und ZMP aufbauen.

Neben der Kammerfortbildung gibt es Bachelorstudiengänge in Dentalhygiene an privaten Hochschulen. Die Deutsche Gesellschaft für Dentalhygieniker/innen (DGDH) nennt mehrere Anbieter, darunter die Dresden International University (DIU). [16] Das Angebot ändert sich; vor einer Bewerbung sollten Sie Akkreditierung, Kosten und Anrechnung direkt bei der Hochschule prüfen.

Beispiel DIU
Dentalhygiene (B.Sc.), sechs Semester, 180 ECTS-Punkte, berufsbegleitend mit Online-Lehre und Blockveranstaltungen; Studienorte Dresden, Würzburg und Hamburg. [15]
Zulassung
ZFA-Ausbildung, ZMP-Fortbildung und eine aktuelle Anstellung in einer Zahnarztpraxis, dazu eine Hochschulzugangsberechtigung oder – ohne Abitur – mindestens drei Jahre Berufserfahrung mit Zugangsprüfung oder einer Fortbildung von mindestens 400 Stunden. [15]
Anrechnung
ZFA-Ausbildung und ZMP werden mit 60 ECTS-Punkten angerechnet, sodass 120 ECTS-Punkte zu studieren sind. [15]
Kosten
595 € im Monat zuzüglich 300 € Gebühr für die Abschlussarbeit (Stand Oktober 2026). [15]

Studium ändert nichts an der Delegation

Auch mit einem Hochschulabschluss bleibt es in Deutschland bei der Delegation: Zahnheilkunde ausüben dürfen nur approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, Prophylaxe-Personal arbeitet auf deren Anordnung. [4, 5] Unterschiede zur Kammerfortbildung liegen vor allem in der wissenschaftlichen Ausrichtung, dem akademischen Grad und dem Zugang zu weiterführenden Studiengängen.

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Im ZFA-Tarif stehen DH in der höchsten Tätigkeitsgruppe; der Tarif gilt allerdings nur in vier Kammerbereichen.

3.406 €
Tarif-Einstieg DH
Tätigkeitsgruppe V, 1. bis 3. Berufsjahr, brutto im Monat, ab 01.01.2026, nur im Tarifgebiet
4.280 €
Höchster Tarifwert
Tätigkeitsgruppe V, ab dem 28. Berufsjahr, ab 01.01.2026
30 %
Zuschlag zur Grundvergütung
für DH gegenüber Tätigkeitsgruppe I, bei arbeitsplatzbezogener Tätigkeit

Quelle: Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf vom 30.06.2025, § 4 [10]

Tarifliche Einordnung

Der Vergütungstarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ) und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) ordnet ZFA mit erfolgreichem Abschluss als Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker der Tätigkeitsgruppe V zu. Sie erhalten einen Zuschlag von 30 Prozent auf die Grundvergütung, bei mehreren Qualifikationen aus dieser Gruppe mindestens 35 Prozent – jeweils nur, wenn sie die erworbenen Kompetenzen am Arbeitsplatz auch einsetzen. ZMP und ZMF liegen in Tätigkeitsgruppe IV mit 25 Prozent Zuschlag. Den Bachelor Professional nennt der Tarifvertrag nicht ausdrücklich. [10]

Tätigkeitsgruppe V: monatliche Bruttovergütung ab 01.01.2026 (AAZ/vmf)
BerufsjahreVergütung
1.–3.3.406,00 €
4.–6.3.477,00 €
7.–9.3.585,00 €
10.–12.3.684,50 €
13.–15.3.789,00 €
16.–18.3.892,00 €
19.–21.3.995,00 €
22.–24.4.097,00 €
25.–27.4.200,00 €
ab 28.4.280,00 €

Teilzeit: je vereinbarter Wochenstunde 1/169 der Monatsvergütung. Quelle: Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf [10]

Wann der Tarif gilt

Der Vergütungstarifvertrag gilt räumlich nur für Zahnarztpraxen in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe und auch dort nur bei Tarifbindung oder wenn der Arbeitsvertrag auf ihn verweist. [10, 11] In den übrigen Ländern wird das Gehalt frei vereinbart; der Tarif dient dort vielen Praxen als Orientierung. Der Vertrag ist frühestens zum 31. Dezember 2026 kündbar, Werte für 2027 standen bei Redaktionsschluss nicht fest. [10]

Keine eigene amtliche Gehaltsstatistik

Für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker weist der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit keinen eigenen, eindeutig zuordenbaren Wert aus. Gehaltsangaben jenseits des Tarifs beruhen daher meist auf Umfragen oder Stellenanzeigen und sind nur eingeschränkt vergleichbar.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Tarifbindung und Region: verbindlicher Tarif nur in vier Kammerbereichen [10, 11]
  • Einsatz der Qualifikation: Der Zuschlag setzt voraus, dass die DH tatsächlich in Prophylaxe und Parodontitistherapie arbeitet [10]
  • Berufsjahre: Stufensteigerungen alle drei Jahre
  • Leistungsspektrum der Praxis: Umfang von Prophylaxe und Parodontitistherapie bestimmt, wie stark die Qualifikation genutzt wird
  • Arbeitszeit: Teilzeit wird anteilig vergütet

Abgrenzung

Abgrenzung zu ZMP und internationaler Dentalhygiene

Gegenüber der ZMP vertieft die DH die Parodontitistherapie; anders als in manchen Ländern bleibt sie in Deutschland an die Delegation gebunden.

DH und ZMP

Die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) ist die erste Aufstiegsstufe in der Prophylaxe, die DH baut darauf auf. Beide arbeiten auf Delegation nach § 1 Abs. 5 ZHG, der Prophylaxehelferinnen und Dentalhygienikerinnen gleichermaßen als Adressaten nennt. [4] Wie weit die Zahnärztin oder der Zahnarzt Aufgaben überträgt, richtet sich nach der nachgewiesenen Qualifikation. [5]

ZMP und DH im Vergleich (Musterordnungen der BZÄK, Tarif AAZ/vmf)
MerkmalZMPDH / Bachelor Professional
Mindestumfang400 Stunden1.200 Unterrichtsstunden (Bachelor Professional; Teil 1 wird ZMP-Absolventen erlassen)
SchwerpunktIndividualprophylaxe, professionelle Zahnreinigungzusätzlich nichtchirurgische Parodontitistherapie (AIT, UPT), Behandlungskonzepte, Teamführung
Abschlussprüfung praktischProphylaxe am Patientenparodontologische Behandlung mit Dokumentationspatient
Tarif (AAZ/vmf)Tätigkeitsgruppe IV, 25 % ZuschlagTätigkeitsgruppe V, 30 % Zuschlag

Quellen: Musterordnungen ZMP und Bachelor Professional [12, 1]; Vergütungstarifvertrag [10]

Dentalhygiene in anderen Ländern

Die BZÄK beschreibt das deutsche DH-Berufsbild als an internationalen Vorbildern orientiert. [6] In mehreren Ländern ist Dentalhygiene allerdings ein eigenständiger Gesundheitsberuf mit eigener Ausbildung. In der Schweiz zum Beispiel arbeiten diplomierte Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker HF nach Angaben ihres Berufsverbands eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Kompetenzen und können eine eigene Dentalhygiene-Praxis führen; eine zahnärztliche Aufsicht ist dafür nicht vorgesehen. [18]

In Deutschland gilt dagegen unabhängig davon, wo die Qualifikation erworben wurde: Wer Zahnheilkunde ausübt, braucht eine Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt. Auch eine im Ausland ausgebildete DH darf hier nur auf Anordnung und unter Aufsicht einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes behandeln; eine eigene Praxis ist nicht möglich. [4, 5]

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Eigene Statistiken fehlen, das Umfeld spricht jedoch für eine stabile Nachfrage.

Für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker veröffentlichen weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Kammern eigene Beschäftigten- oder Engpasszahlen. Einordnen lässt sich die Lage über das Umfeld:

  • Engpass im Grundberuf: Zahnmedizinische Fachangestellte – aus diesem Beruf kommen alle DH – sind laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf (2,7 von 3 Punkten auf Fachkraftebene). [20]
  • Parodontitis als Volkskrankheit: Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ist jeder zweite Erwachsene betroffen. Seit 1. Juli 2021 ist die neue PAR-Behandlungsstrecke Kassenleistung; rund 64 Prozent ihrer Leistungen fallen in die Nachsorge (UPT) in den Folgejahren. [19]
  • Finanzierung: Die Budgetvorgaben des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für 2023 und 2024 gingen laut KZBV mit einem deutlichen Rückgang der Neubehandlungen einher, im September 2023 um rund 30 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. [19]

Was das für Stellensuchende bedeutet

Für die Delegation von AIT und UPT brauchen Praxen qualifiziertes Prophylaxe-Personal; Stellen für DH finden sich daher vor allem in Praxen mit ausgebautem Prophylaxe- und Parodontologiekonzept. Fortbildungskurse finden je Kammer nicht jedes Jahr statt – die Zahnärztekammer Niedersachsen etwa plant den nächsten Kurs für 2028. [8] Belastbare Zahlen zu offenen DH-Stellen oder Vakanzzeiten gibt es nicht.

Entwicklungen

  • Neuer Abschluss: Die Kammern übernehmen die Musterordnung für den Bachelor Professional in Dentalhygiene in eigene Ordnungen, Zeitpunkt und Ausgestaltung unterscheiden sich. [1, 8]
  • Akademisierung: Bachelorstudiengänge ergänzen die Kammerfortbildung, ohne die rechtlichen Befugnisse zu verändern. [15, 4]
  • PAR-Richtlinie: Der G-BA hat die UPT-Regeln zuletzt mit Wirkung zum 1. Juli 2025 angepasst und lässt die Richtlinie wissenschaftlich evaluieren. [9]

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Für erfahrene ZFA oder ZMP, die sich fachlich auf Parodontologie konzentrieren möchten.

Interessen

  • Parodontologie und Prävention
  • Langfristige Betreuung von Patientinnen und Patienten
  • Fachliche Vertiefung auf wissenschaftlicher Grundlage

Fähigkeiten im Alltag

  • Feinmotorik und Ausdauer bei der Instrumentierung
  • Gesprächsführung und Motivation
  • Sorgfältige Befunddokumentation
  • Selbstständige Terminorganisation

Realistisch zu erwarten

  • Hohe Fortbildungskosten und lange Fortbildungszeit neben dem Beruf
  • Körperlich einseitige Haltung
  • Tätigkeit bleibt an Delegation gebunden
  • Höchste tarifliche Einstufung im Praxisteam

Die meisten Kammern setzen Berufserfahrung und oft die ZMP voraus. Bevor Sie sich für die Fortbildung entscheiden, lohnt ein Gespräch mit der eigenen Praxis: Wird die Qualifikation dort künftig eingesetzt und unterstützt der Arbeitgeber Freistellung oder Kosten? Informationen zu Förderungen geben die Fortbildungsinstitute der Kammern und das Aufstiegs-BAföG. [8, 14]

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Der Weg führt über die ZFA-Ausbildung; ausländische DH-Abschlüsse eröffnen in Deutschland keine eigenständige Behandlung.

Regulärer Weg
Ausbildung zur ZFA, Berufserfahrung, häufig ZMP, dann Fortbildung und Prüfung vor der Zahnärztekammer. [1, 8]
Akademischer Weg
Berufsbegleitendes Bachelorstudium in Dentalhygiene; auch hier sind ZFA-Abschluss und in der Regel ZMP Voraussetzung. [15]
Quereinstieg
Ein Einstieg ohne zahnmedizinische Vorbildung ist nicht vorgesehen. Die Musterordnung erlaubt die Zulassung aber auch, wenn eine vergleichbare berufliche Handlungsfähigkeit glaubhaft gemacht wird. [1]
Ausländischer DH-Abschluss
Eine ausländische Dentalhygiene-Qualifikation führt nicht automatisch zur Bezeichnung „Bachelor Professional in Dentalhygiene“. Die Musterordnung sieht vor, dass die Kammer ausländische Abschlüsse auf Antrag berücksichtigt, etwa für die Zulassung zur Prüfung. [1] Für einen ausländischen Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf kann eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragt werden. [21] In jedem Fall gilt: Ohne zahnärztliche Approbation ist in Deutschland keine eigene Behandlung möglich, sondern nur die Arbeit auf Delegation in einer Zahnarztpraxis. [4] Für Röntgenaufnahmen sind zusätzlich Kenntnisse im Strahlenschutz nachzuweisen. [22]

Anerkennungs-Finder „Anerkennung in Deutschland“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie wird man Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker?

Über eine Aufstiegsfortbildung der Zahnärztekammer nach abgeschlossener ZFA-Ausbildung; viele Kammern setzen zusätzlich die ZMP und Berufserfahrung voraus. Der Abschluss heißt nach der neuen Musterordnung „Bachelor Professional in Dentalhygiene“. Alternativ gibt es berufsbegleitende Bachelorstudiengänge. [1, 8, 15]

Wie lange dauert die Fortbildung zur DH?

Die Musterordnung der BZÄK sieht mindestens 1.200 Unterrichtsstunden vor; wer die ZMP hat, beginnt mit dem zweiten Teil. Bei der Zahnärztekammer Niedersachsen umfasst dieser Kurs 800 Unterrichtsstunden an rund 60 Tagen über etwa zehn Monate. [1, 8]

Ist der Bachelor Professional ein Studienabschluss?

Nein. Es handelt sich um einen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, der auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens eingeordnet ist – wie ein Hochschul-Bachelor, aber ohne akademischen Grad. [2, 6]

Was verdient eine Dentalhygienikerin?

Im Tarifvertrag von AAZ und vmf gehören DH zur Tätigkeitsgruppe V: seit Januar 2026 3.406 € brutto im Monat im 1. bis 3. Berufsjahr, bis 4.280 € ab dem 28. Berufsjahr. Der Tarif gilt nur in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe; anderswo wird frei verhandelt. [10, 11]

Was ist der Unterschied zwischen ZMP und DH?

Die ZMP (mindestens 400 Stunden) konzentriert sich auf Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung. Die DH baut darauf auf und vertieft die nichtchirurgische Parodontitistherapie mit antiinfektiöser Therapie und UPT; tariflich liegt sie eine Gruppe höher. [12, 1, 10]

Dürfen DH Parodontitis selbstständig behandeln?

Nein. Diagnose, Aufklärung, Therapieplanung, Injektionen und chirurgische Eingriffe bleiben der Zahnärztin oder dem Zahnarzt vorbehalten. DH führen delegierbare Schritte wie Mundhygieneunterweisung, antiinfektiöse Therapie im geschlossenen Vorgehen und UPT auf Anordnung und unter Aufsicht durch. [4, 5, 1]

Gibt es Aufstiegs-BAföG für die DH-Fortbildung?

Grundsätzlich ja, wenn die Fortbildung auf eine Kammerprüfung nach § 54 BBiG vorbereitet und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €, davon 50 Prozent als Zuschuss. [13, 14]

Kann ich mit einem ausländischen DH-Abschluss in Deutschland eigenständig arbeiten?

Nein. Auch wenn Dentalhygiene in Ländern wie der Schweiz eigenverantwortlich ausgeübt wird, dürfen in Deutschland nur approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte Zahnheilkunde ausüben. Mit ausländischem Abschluss ist eine Tätigkeit auf Delegation in einer Zahnarztpraxis möglich. [18, 4]

Stellenangebote

Stellen für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker finden Sie in der Berufsgruppe „Zahnmedizin“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

23 Quellen
  1. Muster-Fortbildungsordnung für die berufliche Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten zum Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Dentalhygiene, mit Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung (§§ 54, 56 BBiG). Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 25.10.2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 53c Bachelor Professional. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), § 1 Abs. 1, 5 und 6. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 16.09.2009, geprüft Juli 2021, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Aufstiegschancen für Zahnmedizinische Fachangestellte. Bundeszahnärztekammer, Stand 09.08.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Muster-Fortbildungsordnung für die Aufstiegsfortbildung zur Dentalhygienikerin / zum Dentalhygieniker (DH) mit Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 17.12.2014, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZKN) – Kursinformationen. Zahnärztekammer Niedersachsen, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie), Fassung vom 17.12.2020, zuletzt geändert am 19.12.2024. Gemeinsamer Bundesausschuss, BAnz AT 29.01.2025 B3, in Kraft seit 01.07.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte und Auszubildende vom 30.06.2025 (Laufzeit ab 01.07.2025, frühestens kündbar zum 31.12.2026). AAZ und Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf); veröffentlicht von der Zahnärztekammer Hamburg, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. Tarifverträge Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Vorwort. Verband medizinischer Fachberufe e.V., abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. Muster-Fortbildungsordnung (§ 54 BBiG) für die Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin / zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten (ZMP). Bundeszahnärztekammer, Stand 17.12.2014, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), § 2 Förderfähige Maßnahmen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Aufstiegs-BAföG: Wie wird gefördert?. Bundesministerium für Bildung (Informationsportal Aufstiegs-BAföG), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. Dentalhygiene (B.Sc.) – Studiengangsseite. Dresden International University, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.). Deutsche Gesellschaft für Dentalhygieniker/innen e.V. (DGDH), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Historie und Grundlagen. Deutsche Gesellschaft für Dentalhygieniker/innen e.V. (DGDH), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Selbstständige Berufstätigkeit. Swiss Dental Hygienists (Berufsverband der Dentalhygieniker/innen der Schweiz), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. PAR-Evaluation: Auswirkungen des GKV-FinStG. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Stand Februar 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  20. Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt). Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  21. Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse (nicht reglementierte Berufe, Zeugnisbewertung der ZAB). Bundesinstitut für Berufsbildung, Portal „Anerkennung in Deutschland“, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  22. Fachpersonal: Kenntnisse im Strahlenschutz. Zahnärztekammer Niedersachsen, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  23. Qualifikation der DH. Deutsche Gesellschaft für Dentalhygieniker/innen e.V. (DGDH), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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