Berufsprofil · Hebammen
Hebamme. Aufgaben, Studium, Gehalt.
Hebammen begleiten Frauen und Familien durch Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit – angestellt in der Klinik, als Beleghebamme oder freiberuflich. Seit 2020 wird der Beruf in einem dualen Bachelorstudium mit staatlicher Prüfung erlernt, das sechs bis acht Semester dauert.
- Studium
- 6–8 Semester, dualHochschule und Praxis, mind. 4.600 Std.
- Zugang
- 12 Jahre Schulausbildungoder abgeschlossene Pflegeausbildung
- Abschluss
- Bachelor und staatliche PrüfungErlaubnis zur Berufsbezeichnung
- Vergütung im Studium
- Gesetzlich vorgeschriebenVertrag mit Klinik, § 34 HebG
- Mittleres Entgelt
- 4.846 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
- Geburtshilfe
- Vorbehaltene Tätigkeitnur Hebammen und Ärzte, § 4 HebG
Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überblick
Der Beruf im Überblick
Hebammen betreuen Frauen und Familien von der Schwangerschaft bis in die Stillzeit – mit einer gesetzlich vorbehaltenen Rolle in der Geburtshilfe.
Der Hebammenberuf ist im Hebammengesetz (HebG) bundeseinheitlich geregelt. Seit 2020 führt der Weg in den Beruf über ein duales Bachelorstudium mit staatlicher Prüfung; die frühere Ausbildung an Hebammenschulen läuft aus. [1, 5] Die Berufsbezeichnung ist geschützt: Den Beruf darf nur ausüben, wer die Bezeichnung „Hebamme“ führen darf, und dafür ist eine staatliche Erlaubnis erforderlich. Die Bezeichnung „Hebamme“ gilt für alle Berufsangehörigen, unabhängig vom Geschlecht. Wer als Entbindungspfleger ausgebildet wurde, kann die Erlaubnis auf Antrag auf die Bezeichnung „Hebamme“ umstellen lassen (§ 74 HebG). [1]
Nach § 1 HebG umfasst der Beruf insbesondere die Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, die selbständige Leitung physiologischer Geburten sowie die Untersuchung, Versorgung und Pflege von Neugeborenen und Säuglingen. [1] Gesetzlich Versicherte haben während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und im Wochenbett Anspruch auf Hebammenhilfe – im Wochenbett bis zwölf Wochen nach der Geburt, darüber hinaus auf ärztliche Anordnung. [10]
Typische Einsatzorte
- Kreißsäle, Wochenbett- und Schwangerenstationen von Krankenhäusern
- Belegabteilungen, in denen freiberufliche Beleghebammen Geburten betreuen
- Geburtshäuser und andere hebammengeleitete Einrichtungen, Hausgeburtshilfe
- Hebammenpraxen sowie Vor- und Nachsorge im häuslichen Umfeld
- Frühe Hilfen bei sozialen Trägern oder im öffentlichen Dienst (Familienhebammen)
- Hochschulen und Hebammenschulen (Lehre, Praxisbegleitung, Forschung)
Quelle: Deutscher Hebammenverband [7]
Abgrenzung zu benachbarten Berufen
- Ärztinnen und Ärzte der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Geburtshilfe ist neben Ärztinnen und Ärzten ausschließlich Hebammen vorbehalten. Hebammen betreuen den physiologischen Verlauf selbständig; zeigen sich Regelwidrigkeiten, veranlassen sie die ärztliche Weiterbehandlung. Ärztinnen und Ärzte müssen ihrerseits dafür sorgen, dass zu jeder Geburt eine Hebamme hinzugezogen wird. [1] Mehr im Profil Facharzt.
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
- Pflegefachpersonen arbeiten ebenfalls auf Wochenbett- und Neugeborenenstationen, dürfen aber keine Geburtshilfe leisten. Eine abgeschlossene Pflegeausbildung eröffnet den Zugang zum Hebammenstudium. [1] Mehr im Profil Pflegefachfrau / Pflegefachmann.
- Familienhebammen
- Hebammen mit Zusatzqualifikation für die Frühen Hilfen, die Familien in belasteten Lebenslagen längerfristig aufsuchend begleiten – an der Schnittstelle von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe. [18]
Was den Beruf ausmacht
Vorbehaltene Tätigkeit
Die Überwachung des Geburtsvorgangs ab Wehenbeginn, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbettverlaufs sind Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. [1]
Begleitung über Monate
Die Betreuung reicht von der Feststellung der Schwangerschaft über Vorsorge und Geburt bis in Wochenbett und Stillzeit. [1, 10]
Fachliche Eigenständigkeit
Physiologische Geburten leiten Hebammen selbständig. Sie erkennen Regelwidrigkeiten und Notfälle, ergreifen Notfallmaßnahmen und übergeben an die ärztliche Behandlung. [1]
Klinik und Freiberuflichkeit
Nach Schätzung des Berufsverbands arbeiten rund 70 Prozent aller Hebammen ganz oder teilweise freiberuflich – häufig neben einer Teilzeitstelle in der Klinik. [7]
Aufgaben
Aufgaben und Arbeitsalltag
Der Alltag reicht von Vorsorge und Geburtsbegleitung bis zur Wochenbettbetreuung – im Kreißsaal, im Belegsystem oder bei den Familien zu Hause.
Schwangerschaft und Geburt
- Schwangerschaft feststellen, physiologische Schwangerschaften beobachten und die erforderlichen Untersuchungen durchführen
- Schwangere beraten und auf Geburt und Elternschaft vorbereiten
- Geburtsverlauf ab Wehenbeginn überwachen
- Physiologische Geburten in Schädellage leiten, im Dringlichkeitsfall auch Steißgeburten
- Regelwidrigkeiten erkennen, ärztliche Weiterbehandlung veranlassen, im Notfall Wiederbelebung bei Frau und Neugeborenem
Wochenbett, Stillzeit und Neugeborene
- Mutter und Neugeborenes nach der Geburt untersuchen, überwachen und versorgen
- Wochenbettverlauf überwachen
- Stillberatung und Unterstützung bei Ernährungsfragen
- Betreuung nach Fehl- und Totgeburten
- Ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchführen
- Dokumentation, Übergaben und interprofessionelle Abstimmung
Quelle: Studienziel nach § 9 HebG [1]
Arbeitszeit und Arbeitsformen
Kreißsäle sind rund um die Uhr besetzt. Angestellte Hebammen arbeiten deshalb in der Regel im Schichtdienst einschließlich Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten. Freiberufliche Hebammen planen Vorsorge, Kurse und Wochenbettbesuche weitgehend selbst; wer Haus-, Geburtshaus- oder Beleggeburten betreut, ist zusätzlich in Rufbereitschaft. Viele Hebammen arbeiten in Teilzeit und kombinieren eine Klinikstelle mit freiberuflicher Tätigkeit, etwa in der Wochenbettbetreuung oder mit Kursen. [7]
Zusammenarbeit
In der Klinik arbeiten Hebammen eng mit Ärztinnen und Ärzten der Geburtshilfe, Anästhesie und Neonatologie sowie mit Pflegefachpersonen zusammen. Außerklinisch stimmen sie sich mit gynäkologischen und kinderärztlichen Praxen ab und vermitteln bei Bedarf in Beratungsstellen oder Angebote der Frühen Hilfen. [18] Die Übergabe an die ärztliche Weiterbehandlung bei Regelwidrigkeiten gehört ausdrücklich zu den Kompetenzen, die das Studium vermittelt. [1]
Verantwortung und Belastungen
Hebammen tragen Verantwortung für zwei Menschen zugleich und treffen Entscheidungen oft unter Zeitdruck. In der Klinikgeburtshilfe betreut eine Hebamme nach Angaben des Berufsverbands mitunter drei oder mehr Geburten parallel. [7] Hinzu kommen Nachtarbeit, körperliche Belastung im Kreißsaal und emotional fordernde Situationen, etwa nach Komplikationen oder Totgeburten. Freiberuflich tätige Hebammen tragen zusätzlich wirtschaftliche Verantwortung, unter anderem für ihre Berufshaftpflichtversicherung.
Unterschiede nach Einsatzbereich
- Angestellt in der Klinik
- Kreißsaal, Wochenbett- und Schwangerenstation; Schichtdienst, Bezahlung nach Tarif- oder Arbeitsvertrag
- Beleghebamme
- Freiberuflich in einer Klinik tätig, Abrechnung direkt mit den Krankenkassen [7]
- Außerklinische Geburtshilfe
- Hausgeburten und Geburten in hebammengeleiteten Einrichtungen wie Geburtshäusern, mit Rufbereitschaft
- Freiberuflich ohne Geburtshilfe
- Schwangerenvorsorge und -beratung, Geburtsvorbereitung, Wochenbett- und Stillbetreuung, Rückbildungskurse
- Frühe Hilfen
- Als Familienhebamme längerfristige aufsuchende Begleitung belasteter Familien, freiberuflich oder angestellt [18]
Was Hebammen dürfen – und was nicht
Vorbehaltene Tätigkeit (§ 4 HebG): Geburtshilfe dürfen außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis nach dem Hebammengesetz leisten; ausgenommen sind Notfälle. Geburtshilfe umfasst die Überwachung des Geburtsvorgangs ab Beginn der Wehen, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbettverlaufs. [1]
Hinzuziehungspflicht (§ 4 Abs. 3 HebG): Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei einer Geburt eine Hebamme hinzugezogen wird. Eine Geburt ohne Hebamme ist damit auch in der ärztlich geleiteten Geburtshilfe nicht vorgesehen. [1]
Grenzen: Hebammen leiten physiologische Geburten selbständig. Bei Regelwidrigkeiten veranlassen sie die ärztliche Behandlung; ärztlich angeordnete Maßnahmen führen sie eigenständig durch. [1] Maßgeblich für die konkrete Aufgabenteilung sind zudem die Berufsordnungen der Länder und die Vorgaben der jeweiligen Einrichtung.
Studium
Studium und staatliche Prüfung
Seit 2020 wird der Beruf in einem dualen Bachelorstudium erlernt, das Hochschule, Klinik und außerklinische Praxis verbindet.
- Rechtsgrundlage
- Hebammengesetz (HebG) vom 22.11.2019 und Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) vom 08.01.2020 [1, 2]
- Form
- Duales Studium mit hochschulischem und berufspraktischem Teil [1]
- Dauer
- In Vollzeit mindestens sechs und höchstens acht Semester [1]; die derzeit angebotenen Studiengänge sind nach Angaben des DHV auf mindestens 3,5 Jahre ausgelegt, teils ist Teilzeit möglich [6]
- Umfang
- Mindestens 4.600 Stunden, davon jeweils mindestens 2.200 Stunden im hochschulischen und im berufspraktischen Teil [1]
- Lernorte
- Hochschule; Praxiseinsätze in Krankenhäusern sowie bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen [1]
- Vertragspartner
- Verantwortliche Praxiseinrichtung, die ein Krankenhaus sein muss; sie schließt mit der oder dem Studierenden einen Vertrag für die gesamte Studiendauer (§ 15 HebG) [1]
Praxiseinsätze
| Einsatzbereich | Einsatzort | Stunden |
|---|---|---|
| Schwangerschaft und Geburt | Krankenhaus | 1.280 |
| Wochenbett und Stillzeit | Krankenhaus | 280 |
| Neonatologie | Krankenhaus | 80 |
| Gynäkologie | Krankenhaus | 80 |
| Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit | Freiberufliche Hebamme oder ambulante hebammengeleitete Einrichtung (bis zu 160 Stunden in weiteren geeigneten Einrichtungen) | 480 |
Summe der Pflichteinsätze: 2.200 Stunden. Quellen: Anlage 2 und § 7 HebStPrV [2, 3]
Während der Praxiseinsätze sind mindestens bestimmte Tätigkeiten nachzuweisen, darunter mindestens 100 Vorsorgeuntersuchungen, die Betreuung von 40 Gebärenden, mindestens 40 selbst durchgeführte Geburten (in begründeten Ausnahmefällen 30, wenn zusätzlich an 20 weiteren Geburten mitgewirkt wird), die Betreuung von 40 Risikoschwangeren, -gebärenden oder -wöchnerinnen sowie die Untersuchung und Betreuung von mindestens 100 Wöchnerinnen und 100 gesunden Neugeborenen. [4] Mindestens 25 Prozent der Einsatzstunden müssen angeleitet sein; die Länder können diesen Anteil bis 2030 auf nicht weniger als 15 Prozent absenken. [1] Praxiseinsätze im Ausland können bis zu 480 Stunden angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. [2]
Staatliche Prüfung
Die staatliche Prüfung ist Teil der hochschulischen Prüfung und findet in den letzten beiden Semestern statt; den Vorsitz im Prüfungsausschuss führen Hochschule und Landesbehörde gemeinsam. [1] Sie besteht aus drei Teilen, die als Modulprüfungen abgelegt werden: [2]
- Schriftlicher Teil
Aufsichtsarbeiten zu mehreren Kompetenzbereichen des Studiums. [2]
- Mündlicher Teil
Prüfung durch zwei Prüfende zu weiteren Kompetenzbereichen des Studiums. [2]
- Praktischer Teil
Drei Prüfungsteile zu Schwangerschaft, Geburt sowie Wochenbett und Stillzeit. Die Teile zu Schwangerschaft und Wochenbett finden grundsätzlich mit Schwangeren, Wöchnerinnen und Neugeborenen statt, der Teil zur Geburt als Simulation an der Hochschule; insgesamt bis zu 360 Minuten ohne Vorbereitungszeit. [2]
Zugangsvoraussetzungen
- Gesetzlich (§ 10 HebG): Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, in der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Hinzu kommen persönliche Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse. Die Länder können weitere Voraussetzungen festlegen. [1]
- Hochschulzugang: Zusätzlich gelten die Zugangsregeln des Landes und der Hochschule; Auskunft geben die Studiengänge.
- In der Praxis: Kliniken und Hochschulen verlangen häufig ein Gesundheitszeugnis, ein erweitertes Führungszeugnis und ein mindestens vierwöchiges Praktikum im Berufsfeld; bei nicht deutscher Muttersprache wird mindestens Sprachniveau B2 erwartet. [6]
Studienvertrag und Vergütung
Wer Hebamme werden möchte, bewirbt sich sowohl bei einer Hochschule als auch bei einer Klinik als verantwortlicher Praxiseinrichtung. Der Vertrag mit der Klinik muss schriftlich geschlossen werden und wird erst wirksam, wenn eine schriftliche Studienplatzzusage einer kooperierenden Hochschule vorliegt. Die Probezeit beträgt sechs Monate. [1]
Die Praxiseinrichtung zahlt für die gesamte Vertragsdauer eine angemessene monatliche Vergütung (§ 34 HebG), stellt Fachbücher und Instrumente kostenlos zur Verfügung und stellt für Lehrveranstaltungen und Prüfungen frei. Vertragsstrafen und Vereinbarungen zulasten der Studierenden sind nichtig. [1] Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Tarif- oder Arbeitsvertrag der Klinik; ein Studiengeld fällt im Rahmen dieses Vertrags nicht an. Die Krankenkassen vereinbaren zudem Pauschalen, mit denen die Ausbildung von Hebammenstudierenden in der freiberuflichen Praxis finanziert wird. [9]
Übergang von der Hebammenschule zum Studium
Ausbildungen an Hebammenschulen nach altem Recht mussten vor dem 31. Dezember 2022 begonnen werden; sie müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Hochschulen dürfen praktische Lehrveranstaltungen und die Praxisbegleitung noch bis zum 31. Dezember 2030 in Kooperation mit Hebammenschulen durchführen lassen. Bestehende Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung gelten fort. [1]
Gehalt
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
Angestellte Hebammen werden nach Tarif bezahlt, freiberufliche nach dem Hebammenhilfevertrag mit den Krankenkassen.
Quellen: Entgeltordnung TVöD (VKA) [11]; P-Tabelle ab 01.05.2026 [12]; Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit [13]
Gehalt berechnen: Hebamme nach Tarif, Bundesland und Arbeitszeit
Angestellt: Eingruppierung im TVöD
In kommunalen Krankenhäusern gilt der TVöD mit der Pflegetabelle (P-Tabelle). Hebammen werden nach den Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Pflege eingruppiert. Die Entgeltordnung der kommunalen Arbeitgeber unterscheidet dabei zwei Wege: Hebammen und Entbindungspfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit sind der Entgeltgruppe P 8 zugeordnet, Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit der Entgeltgruppe P 11. In P 11 gelangen auch Hebammen ohne Hochschulabschluss, wenn sie aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. [11]
| Stufe | P 8 | P 11 |
|---|---|---|
| 2 | 3.701,21 € | 4.419,71 € |
| 3 | 3.862,80 € | 4.557,30 € |
| 4 | 4.075,58 € | 4.901,27 € |
| 5 | 4.247,92 € | 5.129,69 € |
| 6 | 4.488,98 € | 5.233,54 € |
Eine Stufe 1 ist in beiden Entgeltgruppen nicht belegt. Werte ohne Jahressonderzahlung, Zeitzuschläge und Zulagen. Quellen: Entgeltordnung TVöD (VKA) [11]; P-Tabelle ab 01.05.2026 [12]
Wann der Tarif gilt
Die Werte sind verbindlich, wenn die Klinik an den TVöD gebunden ist oder der Arbeitsvertrag auf ihn verweist. Universitätskliniken, kirchliche und private Träger wenden eigene Tarifverträge, Arbeitsvertragsrichtlinien oder Haustarife an. Für Leitungskräfte in der Entbindungspflege gelten die Merkmale für leitende Beschäftigte in der Pflege entsprechend. [11]
Freiberuflich: Vergütung über den Hebammenhilfevertrag
Freiberufliche Hebammen rechnen ihre Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Grundlage ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, den der GKV-Spitzenverband mit den Berufsverbänden schließt (§ 134a SGB V); kommt keine Einigung zustande, setzt eine Schiedsstelle den Inhalt fest. [9] Nach gescheiterten Verhandlungen hat die Schiedsstelle im April 2025 einen neuen Vertrag festgesetzt, der seit dem 1. November 2025 gilt; eine Änderungsvereinbarung gilt seit dem 1. April 2026. [8]
Der Vertrag stellt von Pauschalen auf eine Vergütung nach Zeitaufwand um. Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands beträgt der Stundensatz einheitlich 74,28 € und ist bis zum 31. Dezember 2027 festgeschrieben. Für Beleghebammen sieht der Vertrag einen Zuschlag für die Eins-zu-eins-Betreuung rund um die Geburt vor; betreuen sie mehrere Frauen gleichzeitig, wird die zweite Betreuung nur anteilig vergütet. Der Verband bewertet die Regelungen als unzureichend. [8] Der Stundensatz ist ein Honorar, kein Gehalt: Davon tragen Freiberuflerinnen unter anderem Berufshaftpflicht, Fahrtkosten, Fortbildung und soziale Absicherung selbst.
Für Hebammen mit Geburtshilfe und geringen Geburtenzahlen zahlt der GKV-Spitzenverband auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag, der sich an der Haftpflichtprämie orientiert. Regressforderungen der Kranken- und Pflegekassen wegen Behandlungsfehlern in der Geburtshilfe sind gegenüber freiberuflichen Hebammen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. [9]
Was die Statistik zeigt
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) in der Geburtshilfe auf Spezialistenniveau (KldB 81353) zum 31.12.2025 bei 4.846 €. Ein Viertel verdiente weniger als 4.155 €, ein Viertel mehr als 5.428 €. Grundlage sind 3.481 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende; Sonderzahlungen sind anteilig enthalten. [13] Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €. [14]
Tarif und Statistik unterscheiden sich
Die Tarifwerte zeigen das Tabellenentgelt ohne Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Wechselschichtzulagen und Jahressonderzahlung. Der Entgeltatlas erfasst dagegen das tatsächliche Bruttoentgelt angestellter Vollzeitkräfte über alle Tarifsysteme hinweg. Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit und Teilzeitstellen sind darin nicht enthalten – bei Hebammen ein großer Teil des Berufsfelds.
Was das Einkommen beeinflusst
- Abschluss und Eingruppierung: P 8 oder P 11 im TVöD, je nach Qualifikation und Tätigkeit [11]
- Träger und Tarifsystem: TVöD, Haus- und Kirchentarife oder einzelvertragliche Regelungen
- Dienstplan: Umfang von Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
- Arbeitsform: Anstellung, Belegsystem oder Freiberuflichkeit mit und ohne Geburtshilfe
- Funktion: Praxisanleitung, Leitung des Kreißsaals, Lehre
Karriere
Karriere und Weiterbildung
Praxisanleitung, Frühe Hilfen, Leitung und ein Masterstudium sind typische Wege nach dem Bachelor.
Fortbildung
Hebammen sind zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet; Umfang und Nachweis regeln die Länder in ihren Berufsordnungen, sodass sich die Vorgaben unterscheiden. Der Deutsche Hebammenverband verweist für Details auf die Fortbildungspflichten der einzelnen Bundesländer. [19] Maßgeblich ist die Berufsordnung des Landes, in dem Sie tätig sind.
| Weg | Voraussetzung / Umfang | Rechtsrahmen |
|---|---|---|
| Praxisanleitung | Mind. zwei Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzbereich, berufspädagogische Zusatzqualifikation von mind. 300 Stunden, jährlich mind. 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung | § 10 HebStPrV [2] |
| Familienhebamme | Zusatzqualifikation für die Frühen Hilfen nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards; koordiniert von den Landeskoordinierungsstellen | Frühe Hilfen, Länderregelungen [18] |
| Leitung | Berufserfahrung und Führungsqualifikation; Weiterbildungen etwa zur Hebamme in Leitungsfunktionen | Trägerspezifisch; im TVöD Merkmale für leitende Beschäftigte [11, 19] |
| Master und Promotion | Bachelorabschluss; Master- und berufsbegleitende Studienangebote an mehreren Hochschulen | Hochschulrecht der Länder [6] |
Was rechtlich zählt
Bundesrechtlich geregelt sind das Studium, die staatliche Prüfung und die Qualifikation der Praxisanleitung. Fortbildungspflichten, Zusatzqualifikationen wie die Familienhebamme und Leitungsfunktionen richten sich nach Landesrecht und den Vorgaben der Arbeitgeber. Maßgeblich sind die Regelungen der zuständigen Stelle im jeweiligen Land.
Hebammen mit Fachschulabschluss
Hebammen, die nach altem Recht an einer Hebammenschule ausgebildet wurden, behalten ihre Erlaubnis. [1] Wer den akademischen Abschluss nachholen möchte, findet an mehreren Hochschulen Angebote zur Weiterqualifizierung, etwa in Stuttgart, Landshut, Köln, Berlin, München und Osnabrück. [6]
Lehre und Wissenschaft
Mit der Akademisierung sind an den Hochschulen Stellen in Lehre, Praxisbegleitung und Forschung entstanden. Für eine Tätigkeit in der Hochschullehre wird in der Regel ein Masterabschluss, für eine Professur eine Promotion vorausgesetzt; die Anforderungen legen die Länder und Hochschulen fest.
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und Jobchancen
Der Beruf ist klein, stark freiberuflich geprägt und von der Struktur der Geburtshilfe vor Ort abhängig.
Quellen: Statistisches Bundesamt [17]; Deutscher Hebammenverband [8]; Entgeltatlas [13]
Beschäftigung
Ein großer Teil der Hebammen arbeitet freiberuflich oder in Teilzeit. Der Hebammenhilfevertrag regelt nach Angaben des DHV die Arbeitsbedingungen von rund 19.000 freiberuflichen Hebammen [8]; nach Schätzung des Verbands sind etwa 70 Prozent aller Hebammen ganz oder teilweise freiberuflich tätig. [7] Die Beschäftigungsstatistik erfasst dagegen nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Für Ende 2025 weist der Entgeltatlas 3.481 Vollzeitbeschäftigte in der Geburtshilfe auf Spezialistenniveau aus. [13] Die Zahlen lassen sich daher nicht addieren, geben aber einen Eindruck von der Struktur des Berufs.
Engpassanalyse
In der Liste der Berufe mit einer Engpassbewertung von mindestens 2,0 in der Fachkräfteengpassanalyse 2025, die die Bundesregierung im August 2026 mit Daten der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht hat, ist die Geburtshilfe nicht aufgeführt. [15] Die Bewertungen der einzelnen Berufe veröffentlicht die BA in ihrer Engpassanalyse. [16] Bei einem kleinen, stark freiberuflich geprägten Beruf bildet die Statistik den Bedarf allerdings nur teilweise ab: Gemeldete Stellen betreffen vor allem Anstellungen in Kliniken, nicht die Nachfrage nach Vor- und Nachsorge.
Versorgungslage
Die Zahl der Geburten ist 2025 das vierte Jahr in Folge gesunken, auf rund 654.300. [17] Gleichzeitig weist der Deutsche Hebammenverband auf Engpässe in der Versorgung hin – etwa in Bayern, wo nach seinen Angaben Beleghebammen 80 Prozent der Geburten begleiten und die neue Vergütung im Belegsystem kritisch gesehen wird. [8] Wie sich Stellenangebote und Versorgung regional entwickeln, hängt stark von der Struktur der Geburtskliniken vor Ort ab.
Nachwuchs
Der Deutsche Hebammenverband listet Studienangebote in allen 16 Bundesländern; seine Übersicht umfasst 53 Einträge einschließlich Master- und berufsbegleitender Angebote. [6] Da jede Studienplatzzusage einen Vertrag mit einer Klinik voraussetzt, hängt die Zahl der Studienplätze auch von den Praxiskapazitäten der Krankenhäuser ab. [1]
Entwicklungen
- Hebammenhilfevertrag: Die Vergütung ist bis Ende 2027 festgeschrieben; laut DHV richten sich die Verhandlungen auf einen neuen Vertrag, der zum 1. Januar 2028 in Kraft treten könnte. [8]
- Anerkennung: Ein Gesetz vom 22. Juli 2026 beschleunigt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen, auch für Hebammen. [20, 21]
- Übergangsfristen: Fachschulausbildungen enden spätestens 2027, Kooperationen von Hochschulen mit Hebammenschulen sind bis Ende 2030 möglich. [1]
Eignung
Für wen eignet sich der Beruf?
Gefragt sind fachliche Sicherheit, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, Menschen in einer prägenden Lebensphase zu begleiten.
Interessen
- Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternschaft
- Medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen
- Beratung und Begleitung über längere Zeit
- Wissenschaftlich fundiertes Arbeiten
Fähigkeiten im Alltag
- Ruhe und Entscheidungssicherheit in kritischen Situationen
- Sorgfältige Beobachtung und Dokumentation
- Einfühlsame, klare Kommunikation mit Frauen, Partnerinnen und Partnern
- Selbstorganisation, besonders in der Freiberuflichkeit
Realistisch zu erwarten
- Schichtdienst oder Rufbereitschaft, auch nachts und am Wochenende
- Hohe Verantwortung für Mutter und Kind
- Belastende Situationen wie Komplikationen oder Totgeburten
- Vielfältige Arbeitsformen zwischen Klinik und Selbständigkeit
Ein Praktikum im Kreißsaal oder bei einer freiberuflichen Hebamme vermittelt einen realistischen Eindruck vom Berufsalltag; viele Hochschulen verlangen ohnehin ein mindestens vierwöchiges Praktikum vor Studienbeginn. [6] Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei der Berufswahl.
Zugang
Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel
Neben dem Studium führen der Zugang über die Pflegeausbildung und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den reglementierten Beruf.
- Einstieg über das Studium
- Der reguläre Weg ist das duale Hebammenstudium mit Bachelor und staatlicher Prüfung. Bewerbungen richten sich parallel an die Hochschule und an eine Klinik als verantwortliche Praxiseinrichtung. [1, 6]
- Mit Pflegeausbildung
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, in der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eröffnet den Zugang zum Studium auch ohne zwölfjährige Schulausbildung. [1] Ob Vorleistungen angerechnet werden, entscheidet die Hochschule.
- Hebammen nach altem Recht
- Erlaubnisse nach dem früheren Hebammengesetz gelten fort; Entbindungspfleger können auf Antrag die Bezeichnung „Hebamme“ erhalten. [1] Ein Bachelorabschluss kann berufsbegleitend nachgeholt werden. [6]
- Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
- Hebammenqualifikationen, die die EU-Mindestanforderungen erfüllen, werden in der Regel automatisch anerkannt. In anderen Fällen kann die Behörde eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang von höchstens drei Jahren verlangen. [1]
- Abschluss aus einem Drittstaat
- Bestehen wesentliche Unterschiede, wählen Antragstellende zwischen einer Kenntnisprüfung mit mündlichem und praktischem Teil und einem höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang mit Abschlussprüfung. [1, 2] Nach dem Gesetz vom 22. Juli 2026 können sie auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt die Kenntnisprüfung oder den Anpassungslehrgang absolvieren; die Regelungen sind seit dem 29. Juli 2026 teilweise in Kraft, im Übrigen ab dem 1. November 2026. [20, 21, 23] Nach dem Regierungsentwurf gehen jährlich rund 347 Anträge von Hebammen ein, davon etwa 219 aus Drittstaaten. [21]
- Sprache und Vorbereitung
- Für die Erlaubnis sind die erforderlichen Deutschkenntnisse nachzuweisen. [1] Der DHV empfiehlt Sprachniveau C1 und nennt Anpassungslehrgänge unter anderem an der Evangelischen Hochschule Berlin und der Universität Leipzig. [22]
- Partielle Berufsausübung
- Sind die Unterschiede zu groß für Anpassungsmaßnahmen, kann für EU-Qualifikationen unter engen Voraussetzungen eine auf Teiltätigkeiten beschränkte Erlaubnis erteilt werden (§ 59a HebG). [1]
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beruf
Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.
Wie lange dauert das Hebammenstudium?
Kann man Hebamme noch ohne Studium werden?
Nein. Ausbildungen an Hebammenschulen konnten nur bis Ende 2022 begonnen werden und müssen bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Seitdem führt der Weg ausschließlich über das duale Studium mit staatlicher Prüfung. [1]
Welche Voraussetzungen brauche ich für das Hebammenstudium?
Gesetzlich vorausgesetzt werden eine mindestens zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Pflegeausbildung sowie Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse. [1] Zusätzlich brauchen Sie einen Vertrag mit einer Klinik; viele Hochschulen verlangen ein Praktikum. [6]
Bekommt man im Hebammenstudium Geld?
Ja. Die Klinik als verantwortliche Praxiseinrichtung muss während des gesamten Studiums eine angemessene monatliche Vergütung zahlen (§ 34 HebG). Die Höhe richtet sich nach dem Tarif- oder Arbeitsvertrag der Klinik. [1]
Was verdienen Hebammen?
Im TVöD (VKA) erhalten Hebammen mit Hochschulabschluss seit 1. Mai 2026 in der Entgeltgruppe P 11 zwischen 4.420 € und 5.234 € brutto im Monat, Hebammen mit dreijähriger Ausbildung in P 8 zwischen 3.701 € und 4.489 €, jeweils ohne Zuschläge. [11, 12] Der Median angestellter Vollzeitkräfte lag Ende 2025 bei 4.846 €. [13] Freiberufliche Hebammen rechnen nach dem Hebammenhilfevertrag ab. [8]
Dürfen Männer Hebamme werden?
Ja. Die Berufsbezeichnung „Hebamme“ gilt seit dem Hebammengesetz von 2019 für alle Berufsangehörigen. Wer früher als Entbindungspfleger ausgebildet wurde, kann die Bezeichnung „Hebamme“ auf Antrag erhalten. [1]
Darf eine Geburt ohne Hebamme stattfinden?
Geburtshilfe ist außer Ärztinnen und Ärzten nur Hebammen erlaubt, Notfälle ausgenommen. Ärztinnen und Ärzte müssen zudem dafür sorgen, dass bei einer Geburt eine Hebamme hinzugezogen wird (§ 4 HebG). [1]
Wird ein ausländischer Hebammenabschluss anerkannt?
Ja, auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde. Abschlüsse aus der EU werden häufig automatisch anerkannt; bei Drittstaatsabschlüssen mit wesentlichen Unterschieden wählen Antragstellende zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang. [1] Seit 2026 kann auf die vorherige Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet werden. [20, 21]
Stellenangebote
Stellen für Hebammen bei DocJob24.
DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.
Aktuelle Stellen für Hebammen finden Sie in der Berufsgruppe „Hebammen“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.
Verwandte Berufe im Verzeichnis
Quellen
Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.
23 Quellen
- Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) vom 22.11.2019 (BGBl. I S. 1759), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 225). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) vom 08.01.2020, zuletzt geändert durch Art. 5 der Verordnung vom 21.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 360). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- HebStPrV, Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1): Stundenverteilung der Praxiseinsätze. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- HebStPrV, Anlage 3: In den Praxiseinsätzen durchzuführende Tätigkeiten mit Mindestzahlen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Hebammenreformgesetz (HebRefG). Bundesministerium für Gesundheit, Themenseite, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Das Studium (Hebamme werden und sein). Deutscher Hebammenverband e. V. (DHV), Stand 23.09.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Wie arbeiten Hebammen?. Deutscher Hebammenverband e. V. (DHV), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Aktuelles zum Hebammenhilfevertrag. Deutscher Hebammenverband e. V. (DHV), 19.06.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 134a Versorgung mit Hebammenhilfe. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- TVöD – Anlage 1 Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XI (Beschäftigte in der Pflege und leitende Beschäftigte in der Pflege), u. a. Vorbemerkung Nr. 5, P 8 Fallgruppe 3, P 11 Fallgruppen 1 und 2. Lesefassung, veröffentlicht vom dbb beamtenbund und tarifunion, 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entgelttabelle Pflegedienst (P-Tabelle) TVöD (VKA) ab 1.5.2026. Haufe Online-Redaktion, 17.09.2026 (ergänzende Quelle), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Antwort der Bundesregierung „Ausländische Beschäftigte in Engpassberufen“ (Drucksache 21/7546), Anhang Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen nach KldB 2010. Deutscher Bundestag, 10.08.2026, Datenquelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt). Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Zahl der Geburten sinkt im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit (Pressemitteilung Nr. 146). Statistisches Bundesamt (Destatis), 28.04.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Wie bilde ich mich fort?. Deutscher Hebammenverband e. V. (DHV), Stand 29.04.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 225). Bundesgesetzblatt, recht.bund.de, verkündet 28.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Drucksache 21/3207). Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Bundesregierung, 10.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Hebamme werden und sein: Berufliche Anerkennung. Deutscher Hebammenverband e. V. (DHV), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen in Teilen seit heute in Kraft. Pharma Deutschland e. V., 29.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle