Berufsprofil · MFA und Assistenzberufe
Medizinische Fachangestellte (MFA). Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.
Medizinische Fachangestellte assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen, organisieren den Praxisablauf und sind für viele Patientinnen und Patienten die erste Ansprechperson. Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist dual organisiert.
- Ausbildung
- 3 Jahre, dualPraxis und Berufsschule
- Zugang
- Kein Abschluss vorgeschriebenmeist mittlerer Schulabschluss
- Abschluss
- Prüfung vor der Ärztekammeranerkannter Berufsabschluss
- Ausbildungsvergütung
- 1.050–1.250 €brutto im Monat, Tarif 2026
- Mittleres Entgelt
- 3.329 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
- Arbeitsmarkt
- EngpassberufEngpassanalyse 2025 der BA
Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überblick
Der Beruf im Überblick
Medizinische Fachangestellte arbeiten an der Schnittstelle zwischen Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten und der Praxisverwaltung.
Die Berufsbezeichnung „Medizinische Fachangestellte“ gibt es seit 2006; sie hat den früheren Ausbildungsberuf Arzthelferin bzw. Arzthelfer abgelöst. Grundlage ist die bundesweit geltende Ausbildungsverordnung vom 26. April 2006. [1]
Typische Einsatzorte
- Haus- und Facharztpraxen
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Ambulanzen von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen
- Krankenhäuser und medizinische Labore
- Betriebsärztliche Dienste und öffentlicher Gesundheitsdienst
Kontakt zu Patientinnen und Patienten
MFA haben täglich mit Menschen jeden Alters zu tun – am Empfang, am Telefon und bei Untersuchungen. Je nach Fachrichtung reicht das Spektrum von Kindern in der Kinder- und Jugendarztpraxis bis zu hochbetagten Menschen in der Hausarztpraxis.
Was den Beruf ausmacht
Medizin und Organisation
Kaum ein Gesundheitsberuf verbindet Assistenz bei Diagnostik und Behandlung so eng mit Verwaltung, Abrechnung und Praxisorganisation.
Arbeiten auf ärztliche Anordnung
Viele medizinische Aufgaben übernehmen MFA, wenn die Ärztin oder der Arzt sie delegiert. Diagnose und Therapieentscheidung bleiben ärztliche Aufgaben.
Kein reglementierter Beruf
Die Arbeit in einer Praxis ist rechtlich nicht an den Abschluss gebunden. Der Regelweg ist aber die dreijährige Ausbildung mit Prüfung vor der Ärztekammer. [18]
Eigener Tarifvertrag
Für MFA in ambulanten Einrichtungen gibt es einen Gehalts- und einen Manteltarifvertrag mit festgelegten Gehaltsstufen. [3]
Aufgaben
Aufgaben und Arbeitsalltag
Der Arbeitstag wechselt zwischen Behandlungsraum, Labor, Empfang und Verwaltung. Welche Aufgaben überwiegen, hängt von der Fachrichtung und der Größe der Einrichtung ab.
Medizinische Assistenz
- Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten und dabei assistieren
- Blut abnehmen (venös und kapillär) und Laboruntersuchungen durchführen
- EKG schreiben und weitere Funktionsuntersuchungen durchführen
- Injektionen und Impfungen nach ärztlicher Anordnung verabreichen
- Verbände anlegen und wechseln
- Instrumente und Medizinprodukte hygienisch aufbereiten
- Bei Notfällen Erstmaßnahmen einleiten
Organisation und Verwaltung
- Patientinnen und Patienten empfangen, aufnehmen und Termine planen
- Untersuchungen und Behandlungen dokumentieren
- Leistungen für die Abrechnung erfassen und Privatrechnungen erstellen
- Hygienepläne und Qualitätsmanagement umsetzen
- Datenschutz und Schweigepflicht wahren
- Praxisbedarf bestellen und verwalten
Grundlage: Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan der MedFAngAusbV [1]
Arbeitsumgebung und Arbeitszeit
MFA arbeiten im Praxisteam – am Empfang, im Labor und in den Behandlungsräumen. In Praxen orientieren sich die Arbeitszeiten an den Sprechzeiten; der Manteltarifvertrag sieht eine regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche vor. [4] In Kliniken und Notfallambulanzen sind Schicht- und Bereitschaftsdienste möglich.
Zusammenarbeit
Eng mit Ärztinnen und Ärzten und dem Praxisteam, außerdem mit Laboren, Apotheken, Pflegediensten, Krankenhäusern und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Verantwortung und Belastungen
MFA tragen Verantwortung für Hygiene, eine korrekte Dokumentation und Abrechnung sowie den Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Belastend können Zeitdruck am Empfang, ein hohes Patientenaufkommen und der Umgang mit kranken, besorgten oder ungeduldigen Menschen sein. Beim Umgang mit Blut und Körperflüssigkeiten gelten Maßnahmen des Infektionsschutzes.
Unterschiede nach Einsatzbereich
- Hausarztpraxis
- Breites Spektrum von der Blutdruckkontrolle bis zur Wundversorgung; mit Zusatzqualifikation wie NäPa oder VERAH auch Hausbesuche.
- Facharztpraxis
- Spezialisierte Diagnostik und Assistenz, etwa in der Kardiologie, Orthopädie oder Gynäkologie.
- MVZ und Klinikambulanz
- Größere Teams mit klar verteilten Aufgaben, teils mit Schichtbetrieb.
- Labor und Betriebsmedizin
- Schwerpunkt auf Diagnostik beziehungsweise Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen.
Was MFA dürfen – und was nicht
Ärztliche Leistungen übernehmen MFA nur auf Anordnung. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, was delegiert wird, wählt geeignete Mitarbeitende aus, leitet sie an und überwacht sie. Nicht delegierbar sind unter anderem Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchungen einschließlich invasiver Diagnostik, Diagnose, Aufklärung und Beratung, Therapieentscheidungen sowie invasive Therapien. Delegierbar sind zum Beispiel Injektionen und Impfungen, Blutentnahmen, EKG und Verbandwechsel. [11]
Röntgenaufnahmen dürfen MFA nur technisch durchführen – unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Ärztin oder eines fachkundigen Arztes und mit Kenntnissen im Strahlenschutz, die mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden müssen. [12]
Ausbildung
Ausbildung und Bildungsweg
Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und dauert drei Jahre. Sie findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.
- Dauer
- 3 Jahre
- Lernorte
- Ausbildungsbetrieb – meist eine Arztpraxis – und Berufsschule
- Zuständige Stelle
- Die Landesärztekammer trägt den Ausbildungsvertrag ein, berät und nimmt die Prüfungen ab.
- Abschluss
- Anerkannter Berufsabschluss Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter
Prüfungen
- Zwischenprüfung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres, schriftlich, höchstens 120 Minuten. Geprüft wird der Stoff der ersten 18 Monate.
- Abschlussprüfung
Praktischer Teil: eine komplexe Prüfungsaufgabe von höchstens 75 Minuten, darin ein Fachgespräch von höchstens 15 Minuten. Schriftlicher Teil: Behandlungsassistenz (120 Minuten), Betriebsorganisation und -verwaltung (120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). [1]
Schulische Voraussetzungen
Gesetzlich: Weder das Berufsbildungsgesetz noch die Ausbildungsverordnung schreiben einen Schulabschluss vor. Empfehlung: Einzelne Ärztekammern empfehlen einen guten mittleren Schulabschluss. [20] In der Praxis: So verteilten sich die neuen Ausbildungsverträge 2024 nach dem höchsten Schulabschluss:
- Mittlerer Schulabschluss49,6 %
- Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss)26,7 %
- Studienberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife)19,1 %
- Im Ausland erworben oder nicht zuzuordnen3,8 %
- Ohne Schulabschluss0,8 %
Verkürzung, Teilzeit und Umschulung
- Verkürzung: Auf gemeinsamen Antrag kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn das Ziel in kürzerer Zeit erreichbar ist (§ 8 BBiG). Nach der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses kommen bei Fachoberschulreife bis zu 6 Monate, bei (Fach-)Hochschulreife bis zu 12 Monate in Betracht; die Einzelheiten regelt die Ärztekammer. [2, 19]
- Teilzeit: Die Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich. Die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend, höchstens auf das Anderthalbfache (§ 7a BBiG). [2]
- Umschulung: Erwachsene können den Abschluss auch über eine meist verkürzte Umschulung erwerben, die über einen Bildungsgutschein gefördert werden kann. [21]
Ausbildungsvergütung
Nach dem Gehaltstarifvertrag beträgt die Ausbildungsvergütung seit dem 1. Januar 2026 monatlich 1.050 € im ersten, 1.150 € im zweiten und 1.250 € im dritten Ausbildungsjahr (brutto). [3] Sie gilt bei Tarifbindung oder wenn der Ausbildungsvertrag darauf verweist. Ohne Tarifbindung muss die Vergütung angemessen sein und mindestens die gesetzliche Mindestvergütung erreichen (§ 17 BBiG).
Ausbildungsordnung wird überarbeitet
Die geltende Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 2006. Eine Modernisierung ist angekündigt und wird von der Ärzteschaft unterstützt; eine neue Verordnung wurde bis Oktober 2026 nicht erlassen. [22]
Gehalt
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
Zwei Quellen helfen bei der Einordnung: der Tarifvertrag für MFA und die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Beide messen Unterschiedliches.
Quellen: Gehaltstarifvertrag MFA [3], Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit [5]
Gehalt berechnen: MFA nach Tarif, Bundesland und Arbeitszeit
So funktioniert der Tarifvertrag
Der Gehaltstarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) gilt seit dem 1. Januar 2025, die zweite Erhöhungsstufe seit dem 1. Januar 2026. Das Gehalt steigt mit den Berufsjahren und mit der Tätigkeitsgruppe:
| Gruppe | Tätigkeit | Typische Voraussetzung | Gehalt ggü. Gruppe I |
|---|---|---|---|
| Gruppe I | Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen | Abschluss als MFA | – |
| Gruppe II | Weitgehend selbstständige Tätigkeiten | Fortbildung ab 40 Std. oder Berufserfahrung | +6 % |
| Gruppe III | Weitgehend selbstständig in einem oder mehreren Arbeitsbereichen | Fortbildung ab 80 Std. oder Berufserfahrung | +12 % |
| Gruppe IV | Selbstständig in komplexen Arbeitsbereichen | Fortbildung ab 120 Std. oder Berufserfahrung | +18 % |
| Gruppe V | Leitungsbezogene Tätigkeiten | Fortbildung ab 360 Std. und Berufserfahrung, z. B. Fachwirt/in | +28 % |
| Gruppe VI | Leitungs- und führungsbezogene Tätigkeiten in mehreren Arbeitsbereichen | Fortbildung ab 600 Std. und Berufserfahrung | +42 % |
Quelle: Gehaltstarifvertrag MFA, § 3 [3]
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit – eine Fortbildung allein begründet keine höhere Gruppe. In Teilzeit wird das Gehalt anteilig berechnet; eine Stunde entspricht 1/167 des Monatsgehalts.
Wann der Tarif gilt
Der Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich. Er gilt zwingend nur, wenn Praxisinhaber und Beschäftigte Mitglied der Tarifparteien sind; häufig wird er im Arbeitsvertrag in Bezug genommen. Er betrifft ambulante Einrichtungen – in Krankenhäusern können andere Tarifverträge gelten, etwa des öffentlichen Dienstes oder kirchlicher Träger. Der Vertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden; ab 2027 sind daher neue Werte möglich. [3]
Was die Statistik zeigt
Die Bundesagentur für Arbeit weist für Medizinische Fachangestellte ein mittleres Bruttomonatsentgelt (Median) von 3.329 € aus: Die eine Hälfte der Vollzeitbeschäftigten verdient weniger, die andere mehr. Erfasst sind sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte am 31.12.2025, einschließlich Sonderzahlungen, ohne Auszubildende. Über alle Berufe liegt der Median bei 4.217 €. [5]
Tarifwerte und Statistik sind nicht direkt vergleichbar: Der Tarif legt Mindestbedingungen für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse fest, die Statistik zeigt tatsächlich gezahlte Entgelte. Wie die Werte nach Region, Alter und Geschlecht streuen, zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
Was das Gehalt beeinflusst
- Berufsjahre und Tätigkeitsgruppe
- Fortbildungen, wenn die entsprechenden Aufgaben übertragen werden
- Tarifbindung des Arbeitgebers
- Art der Einrichtung: Praxis, MVZ oder Klinik
- Region und Arbeitszeit
Weiterbildung
Karriere und Weiterbildung
Nach der Ausbildung stehen drei Wege offen: Spezialisierung über Fortbildungen, eine Aufstiegsfortbildung für Leitungsaufgaben oder ein Studium.
Aufstiegsfortbildung: Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung
Die bekannteste Aufstiegsfortbildung qualifiziert für Leitungs- und Managementaufgaben, etwa als Praxismanagerin oder Praxismanager. Sie umfasst 510 Stunden (420 Pflicht- und 90 Wahlstunden) und endet mit einer Prüfung vor der Ärztekammer. Zugelassen wird in der Regel, wer die MFA-Prüfung bestanden und mehrere Jahre im Beruf gearbeitet hat; die Einzelheiten regelt die jeweilige Ärztekammer. Der Abschluss ist dem DQR-Niveau 5 zugeordnet. [13]
Spezialisierungen
| Fortbildung | Umfang | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa) | 271 Stunden | Hausbesuche und delegierte Leistungen in der hausärztlichen Versorgung; Voraussetzung u. a. drei Jahre Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis |
| Ambulantes Operieren | 94 Unterrichtseinheiten | Assistenz und Organisation bei ambulanten Eingriffen |
| Onkologie | 120 Unterrichtseinheiten | Betreuung onkologischer Patientinnen und Patienten |
| Ernährungsmedizin | 120 Unterrichtseinheiten | Ernährungsberatung im ärztlichen Auftrag |
| Case Management | bis 230 Stunden | Koordination der Versorgung chronisch kranker Menschen (Grund- und Aufbaukurs) |
| Patientenbegleitung und Koordination | 40 Stunden | Begleitung und Koordination im Behandlungsverlauf |
| Aufbereitung von Medizinprodukten | 24 Stunden | Hygienische Aufbereitung nach den geltenden Anforderungen |
Quelle: Bundesärztekammer, Fortbildungscurricula für MFA [14]
Für die hausärztliche Versorgung bietet außerdem das Institut für hausärztliche Fortbildung die Qualifikation VERAH (Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis) mit mindestens 200 Unterrichtsstunden an. [16]
Was rechtlich zählt
Die Fachwirt-Prüfung ist eine Fortbildungsprüfung der Ärztekammer nach § 54 BBiG. Die Curricula der Bundesärztekammer sind Musterfortbildungen, die die Landesärztekammern anbieten oder anerkennen. Die NäPa hat zusätzlich eine abrechnungsrechtliche Bedeutung: Hausärztliche Praxen können ihre Leistungen mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. [15] Eine Fortbildung führt nicht automatisch zu einer höheren Position oder Vergütung – entscheidend sind die übertragenen Aufgaben.
Studium
Mit Hochschulzugangsberechtigung – oder nach Landesrecht als beruflich Qualifizierte – können MFA studieren, etwa Physician Assistance oder Gesundheitsmanagement. Aufstiegsfortbildungen mit mindestens 400 Stunden können nach Landesrecht zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung führen. [17]
Leitungsfunktionen
Mit Erfahrung und Fortbildung übernehmen MFA etwa die Praxisleitung, das Qualitätsmanagement oder die Abrechnung. Der Tarifvertrag sieht für leitungsbezogene Tätigkeiten die Tätigkeitsgruppen V und VI vor. [3]
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und Jobchancen
Die Nachfrage nach MFA ist hoch: Die Bundesagentur für Arbeit stuft den Beruf als Engpassberuf ein – allerdings knapp.
Quellen: Fachkräfteengpassanalyse 2025 [7], Bundestagsdrucksache mit BA-Daten [8], BIBB-Rangliste 2025 [9]
Engpassberuf – knapp
In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit erreicht der Beruf einen Gesamtwert von 2,0 – genau die Schwelle, ab der ein Engpass vorliegt; im Vorjahr lag der Wert bei 2,3. Die Nachfrage bleibt damit hoch, der Engpass hat sich aber leicht entspannt. Die Werte gelten für ganz Deutschland; regional kann die Lage abweichen. [7]
Wo MFA arbeiten
Rund zwei Drittel der sozialversicherungspflichtig beschäftigten MFA in Arztpraxen arbeiten in Facharztpraxen, ein Drittel in Allgemeinarztpraxen (Stand: Januar 2025). [8] Weitere Arbeitgeber sind Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser und ihre Ambulanzen, Labore, betriebsärztliche Dienste und der öffentliche Gesundheitsdienst.
Nachwuchs
2025 wurden 17.829 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – Rang 4 aller dualen Ausbildungsberufe und Rang 1 bei jungen Frauen. Der Frauenanteil unter den neuen Auszubildenden liegt bei 93,5 %. [9]
Entwicklungen
Die Digitalisierung der Praxisabläufe – etwa mit E-Rezept und elektronischer Patientenakte –, die Delegation ärztlicher Leistungen und die angekündigte Modernisierung der Ausbildung prägen den Beruf. Bundes- und Durchschnittswerte sagen nichts über einzelne Stellen aus: Wie gut die Chancen vor Ort sind, hängt von Region, Fachrichtung und Qualifikation ab.
Eignung
Für wen eignet sich der Beruf?
Der Beruf verbindet Medizin, Kommunikation und Organisation. Diese Interessen und Fähigkeiten helfen im Alltag.
Interessen
- Medizin und Gesundheit
- Umgang mit Menschen
- Organisation und Verwaltung
- Arbeit mit Technik und digitalen Systemen
Fähigkeiten im Alltag
- Freundlich und klar kommunizieren – auch unter Zeitdruck
- Sorgfältig arbeiten bei Hygiene, Dokumentation und Abrechnung
- Mehrere Aufgaben gleichzeitig koordinieren
- Diskret mit vertraulichen Informationen umgehen
- Im Team arbeiten
Realistisch zu erwarten
- Umgang mit Blut, Wunden und Körperflüssigkeiten
- Viel Kontakt mit kranken und manchmal belasteten Menschen
- Stoßzeiten an Empfang und Telefon
- Regelmäßige Fortbildung, etwa im Strahlenschutz oder in der Abrechnung
Ob der Beruf zu Ihnen passt, zeigt am besten ein Praktikum in einer Praxis. Eine kostenlose, persönliche Orientierung bietet die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit.
Zugang und Wechsel
Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel
MFA ist kein reglementierter Beruf. Das erleichtert den Einstieg – den Berufsabschluss erhalten Sie aber nur über Ausbildung, Umschulung oder Externenprüfung.
- Einstieg über die Ausbildung
- Sie bewerben sich direkt bei einer Praxis oder Einrichtung; die Ärztekammer trägt den Ausbildungsvertrag ein. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. [2]
- Quereinstieg
- Auch ohne Abschluss dürfen Sie in einer Praxis arbeiten, etwa am Empfang. Für delegierte medizinische Aufgaben muss die Ärztin oder der Arzt die Qualifikation prüfen; für das Röntgen sind Kenntnisse im Strahlenschutz vorgeschrieben. Wer mindestens das Anderthalbfache der Ausbildungszeit – bei MFA viereinhalb Jahre – einschlägig gearbeitet hat, kann ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden (Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG). [11, 2]
- Umschulung
- Für Erwachsene meist verkürzt, zum Beispiel auf 24 oder 30 Monate, und förderfähig über einen Bildungsgutschein. Über die Voraussetzungen informieren die Ärztekammern; einzelne Kammern verlangen etwa Deutschkenntnisse auf Niveau B2. [21]
- Ausländischer Abschluss
- Eine Anerkennung ist keine Voraussetzung, um als MFA zu arbeiten, denn der Beruf ist nicht reglementiert. Sie können die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses aber nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz von der zuständigen Ärztekammer feststellen lassen – in Berlin, Hessen und Nordrhein ist dafür die Ärztekammer Westfalen-Lippe zuständig. Bei voller Gleichwertigkeit haben Sie dieselben Rechte wie mit einem deutschen Abschluss. [18]
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beruf
Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.
Wie lange dauert die Ausbildung zur MFA?
Drei Jahre. Mit Fachoberschulreife oder (Fach-)Hochschulreife kann die Ausbildung auf Antrag verkürzt werden – nach der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses um bis zu sechs bzw. zwölf Monate. In Teilzeit verlängert sie sich entsprechend, höchstens auf viereinhalb Jahre.
Welchen Schulabschluss brauche ich für die Ausbildung?
Gesetzlich keinen. In der Praxis hatte 2024 knapp die Hälfte der neuen Auszubildenden einen mittleren Schulabschluss, gut ein Viertel einen ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss) und knapp ein Fünftel eine Studienberechtigung.
Was verdient eine MFA?
Der Tarifvertrag sieht seit Januar 2026 für Vollzeit 2.939,59 € brutto im Monat vor (Tätigkeitsgruppe I, 1. bis 4. Berufsjahr) – je nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppe bis zu 4.895,78 €. Das mittlere Bruttoentgelt aller MFA in Vollzeit lag Ende 2025 bei 3.329 €. Auszubildende erhalten nach Tarif 1.050 bis 1.250 €.
Was ist der Unterschied zwischen MFA und ZFA?
MFA arbeiten in der Humanmedizin – in Arzt- und Facharztpraxen, MVZ oder Kliniken – und legen die Prüfung vor der Ärztekammer ab. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) arbeiten in Zahnarztpraxen; ihre Ausbildung wurde 2022 neu geordnet, die Prüfung nimmt die Zahnärztekammer ab. Beide Ausbildungen dauern drei Jahre. ZFA im Berufsverzeichnis
Darf eine MFA Blut abnehmen und impfen?
Ja, auf ärztliche Anordnung. Blutentnahmen, Injektionen und Impfungen zählen zu den delegierbaren Leistungen; die Ärztin oder der Arzt entscheidet im Einzelfall und bleibt für die Behandlung verantwortlich.
Welche Weiterbildungen gibt es für MFA?
Zum Beispiel die Aufstiegsfortbildung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung, die Qualifikationen NäPa und VERAH für die hausärztliche Versorgung sowie Spezialisierungen wie ambulantes Operieren, Onkologie oder Ernährungsmedizin. Mit Hochschulzugang ist auch ein Studium möglich, etwa Physician Assistance.
Kann ich mit einem ausländischen Abschluss als MFA arbeiten?
Ja. Der Beruf ist in Deutschland nicht reglementiert, eine Anerkennung ist also nicht vorgeschrieben. Eine Gleichwertigkeitsfeststellung durch die Ärztekammer kann Arbeitgebern aber zeigen, was Ihr Abschluss umfasst.
Stellenangebote
Stellen für MFA bei DocJob24.
DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.
Aktuelle Stellen für Medizinische Fachangestellte finden Sie in der Berufsgruppe „MFA und medizinische Assistenzberufe“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.
Verwandte Berufe im Verzeichnis
Quellen
Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Kammern.
22 Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV) vom 26.04.2006. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere §§ 7a, 8, 17, 45 und 71. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, gültig ab 01.01.2025 (2. Stufe ab 01.01.2026). AAA und Verband medizinischer Fachberufe (vmf), veröffentlicht von der Bundesärztekammer, Abschluss 21.11.2024. Zur Quelle
- Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, gültig ab 01.01.2025. AAA und vmf, veröffentlicht von der Bundesärztekammer, Stand 01.01.2025. Zur Quelle
- Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik 2025. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Oktober 2026. Zur Quelle
- Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachkräfteengpassanalyse 2025. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Mai 2026. Zur Quelle
- Drucksache 21/1315 – Anlage 1: Beschäftigte in Arztpraxen (Daten der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.01.2025). Deutscher Bundestag, 19.08.2025. Zur Quelle
- Rangliste der Ausbildungsberufe 2025 nach Neuabschlüssen (Tabelle 67, Stichtag 30.09.2025). Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), 05.12.2025. Zur Quelle
- Datenblatt Medizinische/-r Fachangestellte/-r (Berufsbildungsstatistik, Stichtag 31.12.2024). Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), DAZUBI, Stand 29.10.2025. Zur Quelle
- Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte: Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Stand 01.01.2015. Zur Quelle
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), §§ 48, 49 und 145. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Musterfortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung. Bundesärztekammer, 16.02.2023. Zur Quelle
- Fortbildungscurricula für Medizinische Fachangestellte. Bundesärztekammer, Stand 11.12.2025. Zur Quelle
- Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte: Delegations-Vereinbarung (u. a. nichtärztliche Praxisassistenz). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Fassung 17.07.2023. Zur Quelle
- VERAH-Fortbildungsordnung. Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF), 06.06.2025. Zur Quelle
- Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Kultusministerkonferenz (KMK), Beschluss vom 06.03.2009. Zur Quelle
- Anerkennungs-Finder: Medizinische/r Fachangestellte/r. Anerkennung in Deutschland (Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des BMBF), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer vom 10.06.2021 (BAnz AT 05.08.2021 S1). Bundesinstitut für Berufsbildung, 10.06.2021.
- Medizinische Fachangestellte – Informationen für Schülerinnen und Schüler. Sächsische Landesärztekammer, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Umschulung zur/zum Medizinischen Fachangestellten. Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Medizinische Fachangestellte unterstützen und mehr ausbilden (Bericht zum 130. Deutschen Ärztetag). Deutsches Ärzteblatt, 18.05.2026. Zur Quelle