Berufsprofil · Ärzte
Fachärztin / Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Weiterbildung, Aufgaben, Gehalt.
Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte behandeln Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum Übergang in die Erwachsenenmedizin – in Kinderklinik, Neonatologie, Praxis, Sozialpädiatrischem Zentrum oder Gesundheitsamt. Nach der Approbation dauert die Facharztweiterbildung mindestens 60 Monate und endet mit einer Prüfung vor der Landesärztekammer.
- Weiterbildung
- 60 MonateMindestdauer, davon 6 Monate Intensivmedizin
- Zugang
- Approbationoder ärztliche Berufserlaubnis
- Abschluss
- Prüfung vor der ÄrztekammerFacharztbezeichnung nach Landesrecht
- Tarif Facharzt
- 7.552–9.699 €brutto im Monat, TV-Ärzte/VKA, ab 06/2026
- Mittleres Entgelt
- 7.808 €Median, Vollzeit, Ende 2025
- Berufstätig
- 17.650Ärztestatistik der BÄK, 31.12.2025
Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überblick
Der Beruf im Überblick
Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte begleiten junge Menschen medizinisch von der Geburt bis zum Übergang in die Erwachsenenmedizin.
Die Weiterbildungsordnung beschreibt das Gebiet als Prävention, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge körperlicher, psychischer und psychosomatischer Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen – von der Pränatalperiode bis zur Überleitung in die Erwachsenenmedizin, jeweils unter Berücksichtigung des sozialen Umfelds. [2] Die Facharztbezeichnung lautet „Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin“; in der Ärztestatistik werden auch ältere Bezeichnungen wie „Kinderheilkunde“ mitgezählt. Umgangssprachlich ist von Kinderärztin, Kinderarzt oder Pädiatrie die Rede. [1, 21]
Die Facharztweiterbildung schließt an das Medizinstudium und die Approbation an. Allgemeine Regeln zur Weiterbildung, zum eLogbuch und zur Facharztprüfung erläutert das Profil Fachärztin / Facharzt; den Weg bis zur Approbation beschreibt das Profil Ärztin / Arzt.
Typische Einsatzorte
- Kinderkliniken und Kinderabteilungen allgemeiner Krankenhäuser, Universitätskinderkliniken
- Neonatologische Intensivstationen in Perinatalzentren
- Kinder- und Jugendarztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ
- Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
- Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter
- Rehabilitationseinrichtungen, Forschung und pharmazeutische Industrie
Ende 2025 arbeiteten 49 % der berufstätigen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ambulant, 42 % stationär und 534 in Gesundheitsämtern. Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer [21]
Abgrenzung zu benachbarten Fächern
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist ein eigenes Gebiet mit eigener Facharztweiterbildung; die Kinder- und Jugendchirurgie gehört zum Gebiet Chirurgie. [1] Psychosomatische Grundversorgung, Entwicklungsdiagnostik und Kinderschutz sind dagegen Teil der pädiatrischen Weiterbildung selbst. [2]
Was das Fach ausmacht
Altersspanne von 0 bis 18
Vom Frühgeborenen unter 1.500 g bis zur Jugendlichen in der Transition: Normwerte, Dosierungen und Kommunikation ändern sich mit jedem Entwicklungsabschnitt. [2, 3]
Prävention als Kernaufgabe
Früherkennungsuntersuchungen, Impfberatung nach STIKO und Neugeborenen-Screenings gehören zum Pflichtprogramm der Weiterbildung. [2]
Familie als Gegenüber
Eltern oder Sorgeberechtigte sind fast immer beteiligt – bei der Anamnese, bei Therapieentscheidungen und bei der Aufklärung, etwa zum Off-Label-Einsatz von Arzneimitteln. [2]
Breites Fach mit Spezialisierungen
Die MWBO in der Fassung von 2026 führt im Gebiet neun Schwerpunkte, darunter Neonatologie, Neuropädiatrie und Kinder- und Jugend-Kardiologie. [1]
Aufgaben
Aufgaben und Arbeitsalltag
Das Spektrum reicht von der Vorsorgeuntersuchung über die Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen bis zur Intensivmedizin.
Prävention und Grundversorgung
- Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1
- Impfungen und Impfberatung nach STIKO
- Vitamin-D- und Vitamin-K-Prophylaxe, Neugeborenen-Stoffwechsel- und Hörscreening einschließlich Tracking
- Diagnostik und Therapie häufiger Infektionen, Allergien und Atemwegserkrankungen
Klinik und Spezialversorgung
- Erstversorgung und Reanimation von Früh- und Neugeborenen
- Pädiatrische Intensivmedizin mit Intubation und zentralvenösen Zugängen
- Sonographie, etwa von Abdomen, Gehirn und Säuglingshüfte; Lungenfunktion
- Grundversorgung chronischer Erkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Epilepsie und Überweisung in die Spezialversorgung
Quelle: Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan Kinder- und Jugendmedizin der Bundesärztekammer [2]
Entwicklung, Sozialpädiatrie und Kinderschutz
Ein eigener Kompetenzbereich ist die Entwicklungsbeurteilung, auch mit standardisierten Fragebögen. Hinzu kommen die psychosomatische Grundversorgung bei Anpassungs-, Regulations- und Verhaltensstörungen sowie die Jugendmedizin mit Themen wie Risikoverhalten, sexueller Gesundheit und Schweigepflicht gegenüber Jugendlichen. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sollen Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch erkennen und in Zusammenarbeit mit Kinderschutzgruppen und weiteren Stellen handeln. [2]
Arbeitszeit und Dienste
In Kinderkliniken gehören Nacht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienste zum Alltag. Für Level-1-Perinatalzentren schreibt der G-BA eine ärztliche Präsenz rund um die Uhr im Schichtdienst vor, ausdrücklich ohne Bereitschaftsdienst, und zusätzlich eine Rufbereitschaft. [11] In der Praxis prägen Sprechstunden, Vorsorge- und Impftermine sowie saisonale Infektwellen den Ablauf.
Zusammenarbeit
Im Team arbeiten Pflegefachpersonen mit pädiatrischer Vertiefung, in der Intensivmedizin auch Fachpflegende für Intensiv- und Anästhesiepflege, im Kreißsaal Hebammen, in der Praxis Medizinische Fachangestellte. Sozialpädiatrische Zentren arbeiten eng mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Frühförderstellen zusammen. [12]
Unterschiede nach Einsatzbereich
- Kinderklinik
- Stationäre und notfallmedizinische Versorgung, Diensttätigkeit, Konsile für andere Fachabteilungen; in der Weiterbildung mindestens sechs Monate Intensivmedizin bei Kindern und Jugendlichen. [2]
- Neonatologie
- Versorgung von Früh- und kranken Neugeborenen nach der QFR-RL. In Perinatalzentren Level 1 und 2 müssen Leitung und Stellvertretung den Schwerpunkt Neonatologie führen. Level 1 versorgt unter anderem erwartete Frühgeborene unter 1.250 g oder vor 29+0 Schwangerschaftswochen, Level 2 solche mit 1.250 bis 1.499 g oder 29+0 bis 31+6 Schwangerschaftswochen. [11]
- Praxis
- Allgemeine fachärztliche Versorgung im Rahmen der Bedarfsplanung, mit hohem Anteil an Früherkennung, Impfungen und Akutsprechstunde. [13]
- Öffentlicher Gesundheitsdienst
- Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter, je nach Landesrecht etwa mit Schuleingangsuntersuchungen; Gesundheitsämter sind zudem zuständig, wenn ein Masernschutznachweis in Kita oder Schule fehlt. Ende 2025 waren 534 Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in Gesundheitsämtern tätig. [10, 21]
- Sozialpädiatrisches Zentrum
- Ermächtigte, ärztlich geleitete Einrichtungen nach § 119 SGB V für Kinder, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung nicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder Frühförderstellen behandelt werden können. [12]
Verantwortung im Notfall
Die Weiterbildung verlangt Handlungskompetenz in der pädiatrischen Intensivmedizin, in der kardiopulmonalen Reanimation nach dem ABCDE-Schema und in der Erstversorgung von Früh- und Neugeborenen einschließlich Beatmung. [2] Wer im Schwerpunkt Neonatologie weitergebildet wird, soll unter anderem 300 Erstversorgungen kranker Neugeborener im Kreißsaal nachweisen. [3]
Prävention
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
Die Kinder-Richtlinie des G-BA legt fest, wann gesetzlich versicherte Kinder Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen haben.
Die zehn Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 einschließlich U7a finden in den ersten sechs Lebensjahren statt; der Anspruch auf Früherkennung besteht insgesamt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für jede Untersuchung gibt die Richtlinie einen Zeitraum und eine Toleranzgrenze vor; bei Frühgeborenen wird die Frühgeburtlichkeit bei der Beurteilung berücksichtigt. [7] Dokumentiert werden die Ergebnisse im Untersuchungsheft für Kinder, dem „Gelben Heft“. [6, 8]
| Untersuchung | Zeitraum | Toleranzgrenze |
|---|---|---|
| U1 | unmittelbar nach der Geburt | – |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag | 3. bis 14. Lebenstag |
| U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | 3. bis 8. Lebenswoche |
| U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | 2. bis 4½. Lebensmonat |
| U5 | 6. bis 7. Lebensmonat | 5. bis 8. Lebensmonat |
| U6 | 10. bis 12. Lebensmonat | 9. bis 14. Lebensmonat |
| U7 | 21. bis 24. Lebensmonat | 20. bis 27. Lebensmonat |
| U7a | 34. bis 36. Lebensmonat | 33. bis 38. Lebensmonat |
| U8 | 46. bis 48. Lebensmonat | 43. bis 50. Lebensmonat |
| U9 | 60. bis 64. Lebensmonat | 58. bis 66. Lebensmonat |
Quelle: Kinder-Richtlinie des G-BA, Fassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 01.01.2026 [7]
Screenings rund um die Geburt
Erweitertes Neugeborenen-Screening, Screening auf Mukoviszidose, Neugeborenen-Hörscreening und Pulsoxymetrie-Screening auf kritische angeborene Herzfehler sind eigene Abschnitte der Kinder-Richtlinie. [6] In den U-Untersuchungen wird geprüft, ob sie durchgeführt wurden; die U3 umfasst die Durchführung oder Veranlassung der Hüftgelenkssonographie. [7] Die U1 erfolgt innerhalb der ersten 30 Minuten nach der Geburt; ist keine Ärztin und kein Arzt anwesend, soll die Hebamme sie übernehmen. [7]
Neue U10 und J1
Am 20. August 2026 hat der G-BA eine neue Früherkennungsuntersuchung U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren beschlossen. Sie richtet sich unter anderem auf Übergewicht, Bewegung, Mediennutzung und psychische Auffälligkeiten, enthält eine Impfberatung mit Blick auf die HPV-Impfung und bei Verdacht auf familiäre Hypercholesterinämie eine LDL-Bestimmung. Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 bleibt bei 13 bis 14 Jahren; ihre Ergebnisse werden künftig ebenfalls im Gelben Heft dokumentiert. [8] Abrechenbar wird die U10 erst, wenn der Beschluss nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft getreten ist und der Bewertungsausschuss – innerhalb von sechs Monaten – die Vergütung im EBM festgelegt hat. [8]
Impfungen
Grundlage für Standardimpfungen ist der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut; aktuell gilt der Impfkalender 2026 aus den STIKO-Empfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 4/2026. [9] Die STIKO ist gesetzlich nach § 20 IfSG eingerichtet. Für die Praxis besonders relevant ist der Masernschutz: Kinder ab einem Jahr, die in Kita oder Schule betreut werden, müssen mindestens eine, ab zwei Jahren mindestens zwei Masernimpfungen oder eine Immunität nachweisen; den Nachweis kann ein ärztliches Zeugnis erbringen. [10]
Weiterbildung
Die Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
Mindestens 60 Monate an zugelassenen Weiterbildungsstätten, davon sechs Monate pädiatrische Intensivmedizin, abgeschlossen mit einer Prüfung vor der Ärztekammer.
- Rechtsgrundlage
- Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer; Muster ist die MWBO 2018 der Bundesärztekammer, zuletzt in der Fassung vom 03.07.2026. [1]
- Zugang
- Approbation als Ärztin oder Arzt oder Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs. [1]
- Dauer
- 60 Monate Kinder- und Jugendmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten (Mindestzeit; in Teilzeit entsprechend länger). [1, 2]
- Pflichtabschnitte
- 6 Monate Intensivmedizin bei Kindern und Jugendlichen; bis zu 12 Monate können in anderen Gebieten abgeleistet werden; zusätzlich 80 Stunden Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung. [2]
- Dokumentation
- Kompetenzen werden im eLogbuch dokumentiert und von den Weiterbildungsbefugten mindestens jährlich bestätigt. [1]
- Abschluss
- Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landesärztekammer; danach Anerkennung der Facharztbezeichnung. [1]
Inhalte und Richtzahlen
Die MWBO beschreibt Kenntnisse sowie Erfahrungen und Fertigkeiten; für einige Handlungskompetenzen nennt sie Richtzahlen. Der fachlich empfohlene Weiterbildungsplan der Bundesärztekammer führt unter anderem diese Zahlen auf: [2]
| Bereich | Leistung | Richtzahl |
|---|---|---|
| Früherkennung | Untersuchungen U2 bis U6 (Säuglingsalter) | 30 |
| Früherkennung | Untersuchungen U7 bis U9 (Kindesalter) | 30 |
| Früherkennung | Jugendgesundheitsuntersuchung J1 | 5 |
| Sonographie | Abdomen, Retroperitoneum und Urogenitalorgane | 200 |
| Sonographie | Säuglingshüfte | 200 |
| Sonographie | Gehirn | 100 |
| Sonographie | Nieren und ableitende Harnwege | 100 |
| Sonographie | Gelenke und Weichteile; Schilddrüse | je 50 |
| Lungenfunktion | Spirometrie und Fluss-Volumen-Kurven einschließlich Befundung | 25 |
Quelle: Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan Kinder- und Jugendmedizin, Stand 12./13.12.2024 [2]. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.
Ohne Richtzahl, aber als Handlungskompetenz verlangt werden unter anderem Basis-Intensivmedizin mit endotrachealer Intubation und Punktionen von Körperhöhlen, Reanimation, Erstversorgung von Früh- und Neugeborenen und das Legen zentralvenöser Zugänge, auch sonographisch gesteuert. Weitere Inhalte betreffen Infektiologie und Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz, Endokrinologie und Diabetologie, Kardiologie, Neuropädiatrie, Pneumologie, Allergologie, Hämatologie und Onkologie, Genetik sowie altersgerechte Pharmakotherapie. [2]
Prüfung, Verträge und Fachwechsel
Die Facharztprüfung vor einem Ausschuss der Kammer ist nicht öffentlich und dauert mindestens 30 Minuten. [1] Arbeitsverträge während der Weiterbildung dürfen nach dem ÄArbVtrG befristet werden, für die Facharztweiterbildung bis zu insgesamt acht Jahren. [22] Wer bereits eine andere Facharztweiterbildung abgeschlossen hat, kann sich gleichwertige Zeiten anrechnen lassen; die verbleibende Zeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer verkürzt werden. [1]
Landesrecht und Übergangsregeln
Die Landesärztekammern übernehmen Änderungen der MWBO zeitversetzt und teilweise mit Abweichungen. Wer nach einer älteren Weiterbildungsordnung begonnen hat, kann nach der Musterregelung innerhalb von sieben Jahren nach altem Recht abschließen. [1] Verbindlich sind Weiterbildungsordnung und Übergangsbestimmungen der zuständigen Kammer.
Gehalt
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
In Kliniken bestimmen die Ärztetarifverträge die Vergütung; in der Praxis hängt das Einkommen vom wirtschaftlichen Ergebnis ab.
Quellen: Vorläufige Entgelttabellen TV-Ärzte/VKA des Marburger Bundes [16]; Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit [18]
Gehalt berechnen: Kinder- und Jugendmedizin nach Tarif, Bundesland und Arbeitszeit
Tarifverträge in Kinderkliniken
Für Kinderärztinnen und Kinderärzte in Kliniken gelten dieselben Ärztetarife wie für andere Fächer: an kommunalen Häusern der TV-Ärzte/VKA, an Universitätskliniken der TV-Ärzte der Tarifgemeinschaft deutscher Länder; kirchliche und private Träger haben eigene Regelungen. Eingruppiert wird nach Funktion – Ärztin oder Arzt in Weiterbildung, Fachärztin oder Facharzt, Oberärztin oder Oberarzt. [15]
| Funktion | TV-Ärzte/VKA, 01.06. bis 31.12.2026 | TV-Ärzte/TdL, ab 01.04.2026 |
|---|---|---|
| Ärztin/Arzt in Weiterbildung (Stufe 1 bis 6) | 5.722,05 € bis 7.355,29 € | 5.792,90 € bis 7.436,05 € |
| Fachärztin/Facharzt (Stufe 1 bis 6) | 7.552,19 € bis 9.698,91 € | 7.645,72 € bis 9.576,69 € |
| Oberärztin/Oberarzt | 9.459,56 € bis 10.810,95 € | siehe Tariftabelle |
Vorläufige Entgelttabellen des Marburger Bundes, jeweils vorbehaltlich der Redaktion. Quellen: VKA [16]; TdL [17]
Hinzu kommen Bereitschaftsdienste, die in der Pädiatrie wegen der Rund-um-die-Uhr-Versorgung regelmäßig anfallen: Im TV-Ärzte/VKA beträgt das Stundenentgelt für Bereitschaftsdienst seit 1. Juni 2026 in Entgeltgruppe I je nach Stufe 36,86 € bis 39,66 €, in der Facharztgruppe 43,83 € bis 46,64 €. [16]
Was die Statistik zeigt
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für die Berufsgattung 81414 (Kinder- und Jugendmedizin) zum Stichtag 31.12.2025 einen Median von 7.808 € brutto im Monat aus; das untere Quartil liegt bei 6.620 €, das obere über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 € und wird deshalb nicht genau beziffert. Erfasst sind 2.633 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte einschließlich Sonderzahlungen. [18] Der Gattung werden nach dem Schlüsselverzeichnis der BA auch Assistenzärztinnen und -ärzte mit Fachangabe zugeordnet, die Werte mischen also Weiterbildungs- und Facharztstufe. [19] Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €. [20]
Tarif und Statistik unterscheiden sich
Die Tariftabellen zeigen Grundentgelte ohne Dienste und Zulagen. Der Entgeltatlas bildet alle Vollzeitbeschäftigten der Berufsgattung ab, unabhängig von Tarifbindung, und rechnet Sonderzahlungen ein. Niedergelassene Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sind darin nicht enthalten, weil sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Was das Einkommen beeinflusst
- Funktion und Berufsjahre: Facharztanerkennung, Oberarztfunktion und Stufenaufstiege [15, 16]
- Dienste: Bereitschafts-, Ruf- und Nachtdienste werden zusätzlich vergütet [16]
- Träger und Tarif: kommunal, universitär, kirchlich oder privat
- Niederlassung: Praxisergebnis statt Tarif; die Vergütung im Versorgungsbereich Kinder- und Jugendmedizin regelt § 87a Abs. 3b SGB V gesondert (siehe Praxis und Niederlassung) [14]
Praxis
Praxis und Niederlassung
Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte gehören in der Bedarfsplanung zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung.
Ende 2025 waren 8.659 Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ambulant tätig, davon 5.646 niedergelassen und 3.013 angestellt. [21] Wer sich mit Kassenzulassung niederlassen möchte, ist an die Bedarfsplanung gebunden.
- Versorgungsebene
- Allgemeine fachärztliche Versorgung; zur Arztgruppe zählen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderheilkunde sowie für Kinder- und Jugendmedizin. [13]
- Planungsbereich
- Kreisfreie Stadt, Landkreis oder Kreisregion. [13]
- Verhältniszahl
- Bezugsgröße ist die minderjährige Bevölkerung: je nach Kreistyp eine Kinder- und Jugendärztin oder ein Kinder- und Jugendarzt auf 2.043 bzw. 2.862 Minderjährige. [13]
Vergütung im Versorgungsbereich Kinder- und Jugendmedizin
Nach § 87a Abs. 3b SGB V vergüten die Krankenkassen Leistungen des Versorgungsbereichs der Kinder- und Jugendmedizin vollständig zu den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung; reicht der dafür vorgesehene Anteil der Gesamtvergütung nicht aus, leisten sie Ausgleichszahlungen an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Vorschrift sieht inzwischen auch eine abgestaffelte Vergütung für Mehrmengen gegenüber dem Vorjahresquartal sowie neue Budgetierungsregeln für die Jahre ab 2027 vor. [14] Für die konkrete Umsetzung sind die Honorarverteilungsregeln der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung maßgeblich.
Praxisteam
In Kinder- und Jugendarztpraxen übernehmen Medizinische Fachangestellte Terminorganisation, Assistenz bei Untersuchungen und Impfungen sowie Abrechnung; für die Praxisorganisation bietet sich die Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung an.
Karriere
Schwerpunkte und Karriere
Nach dem Facharzt kann eine Schwerpunktweiterbildung folgen; sie ist Voraussetzung für viele Leitungsfunktionen in der Spezialversorgung.
Die MWBO in der Fassung vom 03.07.2026 sieht im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin neun Schwerpunktkompetenzen vor. [1] Sie bauen auf der Facharztweiterbildung auf. Für Neonatologie sowie Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie nennen die fachlich empfohlenen Weiterbildungspläne jeweils 24 Monate unter Befugnis. [3, 4]
| Schwerpunkt | Weiterbildungszeit | Berufstätig Ende 2025 |
|---|---|---|
| Neonatologie | 24 Monate [3] | 1.622 |
| Neuropädiatrie | nach WBO der Kammer | 749 |
| Kinder- und Jugend-Kardiologie | nach WBO der Kammer | 556 |
| Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie | 24 Monate [4] | 309 |
| Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie | nach WBO der Kammer | – |
| Kinder- und Jugend-Gastroenterologie | nach WBO der Kammer | – |
| Kinder- und Jugend-Nephrologie | nach WBO der Kammer | – |
| Kinder- und Jugend-Pneumologie | nach WBO der Kammer | – |
| Kinder- und Jugend-Rheumatologie | nach WBO der Kammer | – |
Quellen: MWBO, Inhaltsverzeichnis Abschnitt B [1]; Weiterbildungspläne der BÄK [3, 4]; Berufstätige mit Schwerpunkt laut Ärztestatistik, Tabelle 3 [21]
Schwerpunkt oder Zusatz-Weiterbildung?
Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie, Nephrologie, Pneumologie und Rheumatologie im Kindes- und Jugendalter führt die Bundesärztekammer in ihren Weiterbildungsplänen von 2023 noch als Zusatz-Weiterbildungen. [5] In der aktuellen MWBO-Fassung stehen sie als Schwerpunkte. [1] Ob und ab wann das in Ihrem Kammerbereich gilt, regelt die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.
Spezialisierung in der Neonatologie
Die Neonatologie ist der zahlenmäßig größte Schwerpunkt. Für Perinatalzentren schreibt die QFR-RL vor, dass ärztliche Leitung, Stellvertretung und Behandlungsleitung in der Neonatalperiode den Schwerpunkt Neonatologie führen; in Präsenz oder Rufbereitschaft muss stets eine entsprechend qualifizierte Fachärztin oder ein Facharzt verfügbar sein. [11] Der Weiterbildungsplan nennt unter anderem 50 Erstversorgungen von Frühgeborenen unter 1.500 g und 30 Intubationen oder intratracheale Surfactantgaben. [3] Auf neonatologischen und pädiatrischen Intensivstationen arbeiten Ärztinnen und Ärzte eng mit der pädiatrischen Intensivpflege zusammen.
Weitere Wege
- Klinische Laufbahn: Oberarzt- und Chefarztfunktionen, häufig mit Schwerpunkt [15]
- Niederlassung: eigene Praxis oder Anstellung in Praxis und MVZ [21]
- Sozialpädiatrie: Tätigkeit in einem SPZ unter ständiger ärztlicher Leitung [12]
- Öffentlicher Gesundheitsdienst: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter [21]
- Zusatz-Weiterbildungen: etwa Notfallmedizin, Intensivmedizin oder Palliativmedizin nach Abschnitt C der MWBO [1]
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und Jobchancen
Die Zahl der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte wächst; zugleich ist ein Viertel 60 Jahre oder älter.
Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.2025, Tabellen 3 bis 5; Anteile eigene Berechnung [21]
Wo Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte arbeiten
- Ambulant8.659
- Stationär7.402
- Sonstige Bereiche847
- Behörden und Körperschaften742
Im stationären Bereich hatten 638 Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte eine leitende Funktion. Unter den 742 in Behörden und Körperschaften Tätigen arbeiteten 534 in Gesundheitsämtern. [21] Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sind in diesen Zahlen nicht enthalten, weil sie noch keine Gebietsbezeichnung führen.
Altersstruktur
Von den 17.650 Berufstätigen waren 754 jünger als 35 Jahre, 2.713 zwischen 60 und 65 und 1.648 älter als 65 Jahre. [21] Ein Viertel der Berufstätigen erreicht damit in den kommenden Jahren das übliche Ruhestandsalter; wie sich das regional auf die Versorgung auswirkt, zeigen die Bedarfspläne der Kassenärztlichen Vereinigungen. [13]
Entwicklungen
- Mehr Prävention: Die beschlossene U10 für 9- bis 10-Jährige erweitert das Vorsorgeprogramm der Praxen. [8]
- Neonatologie: Die QFR-RL bindet Perinatalzentren an Personalvorgaben, die Fachärztinnen und Fachärzte mit Schwerpunkt Neonatologie voraussetzen. [11]
- Anstellung: Gut ein Drittel der ambulant Tätigen arbeitet angestellt (3.013 von 8.659). [21]
- Vergütung: Die Sonderregeln des § 87a Abs. 3b SGB V für die Kinder- und Jugendmedizin werden ab 2027 weiterentwickelt. [14]
Eignung
Für wen eignet sich das Fach?
Pädiatrie verbindet breite Allgemeinmedizin für junge Menschen mit hochspezialisierter Akut- und Intensivmedizin.
Interessen
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Prävention, Infektiologie und Notfallmedizin; Freude an einem Fach, das nahezu alle Organsysteme umfasst.
Fähigkeiten im Alltag
Untersuchung von Patientinnen und Patienten, die ihre Beschwerden nicht oder nur eingeschränkt schildern können; Gesprächsführung mit Eltern; Ruhe bei Notfällen mit Säuglingen und Frühgeborenen.
Ein Einblick vor der Weiterbildung ist im Medizinstudium über Famulatur oder ein Tertial des Praktischen Jahres in der Pädiatrie möglich; Einzelheiten beschreibt das Profil Ärztin / Arzt.
Zugang
Zugang, Wechsel und Anerkennung
Der Weg führt immer über Approbation und Facharztweiterbildung; auch ein späterer Fachwechsel ist möglich.
- Regulärer Weg
- Medizinstudium mit Ärztlicher Prüfung, Approbation, danach mindestens 60 Monate Weiterbildung Kinder- und Jugendmedizin. [1, 2]
- Wechsel aus einem anderen Fach
- Gleichwertige Weiterbildungszeiten können angerechnet werden, die verbleibende Weiterbildung darf aber höchstens um die Hälfte der Mindestdauer verkürzt werden. [1]
- Teilzeit
- Zulässig, wenn sie in Dauer, Niveau und Qualität einer ganztägigen Weiterbildung entspricht; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. [1]
- Ausländische Qualifikation
- Über die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Facharztqualifikation entscheidet die zuständige Landesärztekammer; Voraussetzung ist eine Approbation oder Berufserlaubnis in Deutschland. Das Verfahren erläutert das Profil Fachärztin / Facharzt. [1]
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beruf
Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.
Wie lange dauert die Weiterbildung zur Kinderärztin oder zum Kinderarzt?
Was verdienen Kinderärztinnen und Kinderärzte?
An kommunalen Kliniken beginnt das Tabellenentgelt in der Weiterbildung seit 1. Juni 2026 bei 5.722,05 €, für Fachärztinnen und Fachärzte bei 7.552,19 € brutto im Monat, jeweils ohne Dienste. [16] Der Entgeltatlas weist für die Kinder- und Jugendmedizin einen Median von 7.808 € für Vollzeitbeschäftigte aus (Stichtag 31.12.2025). [18]
Welche Vorsorgeuntersuchungen führen Kinderärztinnen und Kinderärzte durch?
Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 einschließlich U7a in den ersten sechs Lebensjahren nach der Kinder-Richtlinie sowie die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 mit 13 bis 14 Jahren. [7, 8] Der G-BA hat im August 2026 zusätzlich eine U10 für 9- bis 10-Jährige beschlossen, die nach Inkrafttreten und Festlegung der Vergütung angeboten werden kann. [8]
Welche Schwerpunkte gibt es in der Kinder- und Jugendmedizin?
Die MWBO in der Fassung vom 03.07.2026 nennt neun Schwerpunkte, darunter Neonatologie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugend-Kardiologie sowie Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie. [1] Für Neonatologie und Hämatologie/Onkologie empfiehlt die Bundesärztekammer jeweils 24 Monate Weiterbildung nach dem Facharzt. [3, 4]
Was unterscheidet Kinder- und Jugendmedizin von Kinder- und Jugendpsychiatrie?
Es sind zwei eigenständige Gebiete mit eigener Facharztweiterbildung. [1] Die Kinder- und Jugendmedizin umfasst neben körperlichen Erkrankungen auch Entwicklungsdiagnostik und psychosomatische Grundversorgung; Kinder mit schweren psychischen Erkrankungen werden in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt. [2]
Braucht man für die Arbeit in der Neonatologie den Schwerpunkt?
Für die Weiterbildung und die Mitarbeit auf einer neonatologischen Station nicht. In Perinatalzentren Level 1 und 2 müssen aber Leitung, Stellvertretung und die Behandlungsleitung in der Neonatalperiode den Schwerpunkt Neonatologie führen, und in Präsenz oder Rufbereitschaft muss eine entsprechend qualifizierte Fachärztin oder ein Facharzt verfügbar sein. [11]
Kann man sich als Kinderärztin oder Kinderarzt frei niederlassen?
Eine Privatpraxis ist ohne Bedarfsplanung möglich. Für eine Kassenzulassung gilt die Bedarfsplanung: Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte werden je Kreis oder kreisfreier Stadt geplant, bezogen auf die minderjährige Bevölkerung. Ist ein Planungsbereich gesperrt, kommt etwa die Übernahme einer Praxis oder eine Anstellung in Betracht. [13]
Stellenangebote
Stellen für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte bei DocJob24.
DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.
Aktuelle Stellen für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie für Ärztinnen und Ärzte in pädiatrischer Weiterbildung finden Sie in der Berufsgruppe „Ärzte“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.
Verwandte Berufe im Verzeichnis
Quellen
Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.
22 Quellen
- (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 (MWBO) in der Fassung vom 03.07.2026, Abschnitt A sowie Inhaltsverzeichnis Abschnitt B (Gebiet Kinder- und Jugendmedizin). Bundesärztekammer, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für den/die Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin. Bundesärztekammer, Stand 12./13.12.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für den Schwerpunkt Neonatologie. Bundesärztekammer, Stand 14./15.12.2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für den Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie. Bundesärztekammer, Stand 14./15.12.2023, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- (Muster-)Fachlich empfohlene Weiterbildungspläne (FEWP) – Übersicht. Bundesärztekammer, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Kinder-Richtlinie: Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern – Informationsseite. Gemeinsamer Bundesausschuss, letzte Änderung 15.05.2025, in Kraft 01.01.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Kinder-Richtlinie in der Fassung vom 15.05.2025, insbesondere §§ 1–12 und Abschnitt C (Neugeborenen-Screenings). Gemeinsamer Bundesausschuss, BAnz AT 26.11.2025 B5, in Kraft 01.01.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen: G-BA führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe Heft (Pressemitteilung). Gemeinsamer Bundesausschuss, 20.08.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Impfkalender 2026 (Bestandteil der STIKO-Empfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 4/2026). Robert Koch-Institut, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL), letzte Änderung 18.06.2026, insbesondere §§ 3, 4 und Anlage 1. Gemeinsamer Bundesausschuss, BAnz AT 10.08.2026 B1, in Kraft 11.08.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 119 Sozialpädiatrische Zentren. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Bedarfsplanungs-Richtlinie in der Fassung vom 19.02.2026, insbesondere § 12. Gemeinsamer Bundesausschuss, BAnz AT 10.04.2026 B6, in Kraft 11.04.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 87a Regionale Euro-Gebührenordnung, Gesamtvergütung, insbesondere Abs. 3b. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) in der Fassung des 10. Änderungstarifvertrags. Marburger Bund / Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Stand 16.06.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Vorläufige Entgelttabellen und Bereitschaftsdienstentgelte Tarifeinigung VKA (01.07.2024 bis 31.12.2026). Marburger Bund, Stand 13.01.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Vorläufige Entgelttabellen TdL zur Tarifeinigung vom 9. Juni 2026 (vorbehaltlich der Redaktion). Marburger Bund, Juli 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung (KldB 2010, überarbeitete Fassung 2020). Bundesagentur für Arbeit, Stand Februar 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Ärztestatistik zum 31. Dezember 2025 – Bundesgebiet gesamt (Tabellen), insbesondere Tabellen 3 bis 5. Bundesärztekammer, 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), § 1. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle