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Berufsprofil · Pflege und Teilhabe

Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger. Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger begleiten, fördern und pflegen Menschen mit Behinderung – in besonderen Wohnformen, Werkstätten, Schulen, Kliniken und ambulanten Diensten. Der Beruf wird in einer in der Regel dreijährigen Ausbildung an einer Fachschule nach Landesrecht erlernt und endet mit der staatlichen Anerkennung.

Ausbildung
3 Jahre, FachschuleVollzeit; Teilzeit länger, auch praxisintegriert
Zugang
Mittlerer Schulabschlussplus Berufsausbildung oder Praxis, je nach Land
Abschluss
Staatliche AnerkennungZusatz Bachelor Professional möglich
Ausbildungsvergütung
1.491–1.653 €bei PiA, TVAöD ab 05/2026
Tarif TVöD SuE
S 8a / S 8b3.509–5.191 € brutto, ab 05/2026
Praxisanteil
mind. 1.200 Stundenplus 2.400 Unterrichtsstunden

Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Heilerziehungspflegerin begleitet eine Frau im Elektrorollstuhl in einer Sporthalle

Überblick

Der Beruf im Überblick

Heilerziehungspflege ist ein landesrechtlich geregelter Fachschulberuf an der Schnittstelle von Pädagogik und Pflege in der Behindertenhilfe.

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger (HEP) begleiten, assistieren, fördern und pflegen Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer oder mehrfacher Behinderung. Der Beruf verbindet pädagogische, pflegerische und sozialrechtliche Kompetenzen und ist bundesweit über die Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz als Fachrichtung im Fachbereich Sozialwesen geordnet – neben Sozialpädagogik (Erzieherinnen und Erzieher) und Heilpädagogik. [1] Die Ausbildung selbst regeln die Länder in ihren Schul- und Fachschulordnungen; ein Bundesberufsgesetz wie in der Pflege gibt es nicht.

Typische Einsatzorte

  • Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe (früher „stationäre Einrichtungen“) und ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten
  • Förderschulen, Förderzentren und Schulbegleitung, heilpädagogische Tagesstätten und inklusive Kindertagesstätten
  • Kliniken und Fachabteilungen, etwa Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie oder Neurologie
  • Ambulante Dienste: Assistenz im eigenen Wohnraum, Familienentlastung, Freizeit- und Teilhabeangebote
  • Pflegeeinrichtungen mit Schwerpunkt auf jüngeren pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung

Zwischen Pädagogik und Pflege

Im Mittelpunkt steht nicht die Behandlung einer Krankheit, sondern die Teilhabe: Menschen mit Behinderung sollen ihren Alltag so selbstbestimmt wie möglich gestalten. Das Bundesteilhabegesetz hat diesen Ansatz im SGB IX verankert – etwa mit den Assistenzleistungen, bei denen das Befähigen zur eigenständigen Alltagsbewältigung ausdrücklich Fachkräften als „qualifizierte Assistenz“ zugeordnet ist. [6] Pflegerische Aufgaben gehören dazu, sind aber in die pädagogische Begleitung eingebettet; die Stundentafeln enthalten deshalb eigene Fächer zur teilhabeorientierten Pflege. [4]

Was den Beruf ausmacht

Staatlich anerkannt

Die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ setzt den Fachschulabschluss voraus; die Länder können den Zusatz „Bachelor Professional in Sozialwesen“ vergeben. [1]

Langfristige Beziehungen

Viele Klientinnen und Klienten werden über Jahre begleitet – im Wohnen, in der Arbeit, in der Freizeit. Kontinuität und verlässliche Beziehungsarbeit sind zentral.

Breites Feld

Vom Kind mit Förderbedarf bis zum älteren Menschen mit Behinderung, von schwerer Mehrfachbehinderung bis zur weitgehend selbstständigen Lebensführung reicht das Spektrum.

Tarifiert im Sozial- und Erziehungsdienst

Im öffentlichen Dienst werden HEP nach dem TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (S 8a, S 8b) vergütet, nicht nach der Pflegetabelle. [12]

Abgrenzung zu Nachbarberufen

Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Bundesrechtlich geregelter Heilberuf nach dem Pflegeberufegesetz mit vorbehaltenen Aufgaben im Pflegeprozess; Schwerpunkt ist die Pflege in Krankenhaus, Langzeitpflege und ambulanter Pflege. Mehr im Profil Pflegefachfrau / Pflegefachmann. [7]
Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter
Hochschulstudium der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung; Schwerpunkt Beratung, Fallmanagement und Hilfeplanung statt alltäglicher Assistenz. Siehe Sozialarbeiter.
Erzieherin / Erzieher
Gleicher Fachbereich und gleicher Mindestumfang an der Fachschule, aber Schwerpunkt Kindertagesbetreuung und Jugendhilfe statt Behindertenhilfe. [1]
Betreuungskraft
Kurze Qualifizierung für zusätzliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen, kein Berufsabschluss. Siehe Betreuungskraft.

Arbeitsalltag

Aufgaben und Arbeitsalltag

HEP assistieren, fördern und pflegen – mit dem Ziel, Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Assistenz, Förderung und Teilhabe

  • Begleitung im Alltag: Haushaltsführung, Tagesstruktur, Mobilität, Freizeit, soziale Kontakte
  • Befähigung zur Selbstständigkeit durch Anleitung und Übung (qualifizierte Assistenz)
  • Mitwirkung an Teilhabe- und Gesamtplanung, Förder- und Entwicklungsberichte
  • Unterstützte Kommunikation, Krisenbegleitung, Umgang mit herausforderndem Verhalten
  • Zusammenarbeit mit Angehörigen, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Werkstatt und Schule

Pflege und Gesundheit

  • Grundpflege: Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Lagerung und Mobilisation
  • Beobachtung des Gesundheitszustands und Weitergabe an Pflegefachpersonen oder Ärztinnen und Ärzte
  • Medikamentengabe und weitere ärztlich verordnete Maßnahmen nach den Regeln der Einrichtung
  • Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen
  • Dokumentation

Quellen: Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX [6]; Fächer der Stundentafel (u. a. Praxis der Heilerziehungspflege, teilhabeorientierte Pflege) [4]

Arbeitszeit und Arbeitsumgebung

In besonderen Wohnformen wird rund um die Uhr gearbeitet: Früh-, Spät- und Wochenenddienste sind die Regel, Nachtdienste oder Nachtbereitschaften kommen je nach Einrichtung hinzu. In Werkstätten, Förderschulen und Tagesstätten überwiegen Tagdienste an Werktagen. Ambulante Assistenz ist oft auf einzelne Einsätze am Morgen, Nachmittag oder Abend verteilt.

Zusammenarbeit

HEP arbeiten im multiprofessionellen Team mit Pflegefachpersonen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Therapieberufen wie Ergotherapie und Logopädie, Lehrkräften sowie Ärztinnen und Ärzten. Mit Leistungsträgern und rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern stimmen sie Ziele der Teilhabeplanung ab.

Unterschiede nach Einsatzbereich

Besondere Wohnform
Gruppenbezogene Begleitung im Schichtdienst, hoher Anteil an Pflege und Alltagsassistenz, Bezugsbetreuung einzelner Bewohnerinnen und Bewohner.
Werkstatt und Tagesförderung
Arbeitsbegleitung, Strukturierung von Arbeitsabläufen, Förderangebote; überwiegend Tagdienst.
Schule und Kita
Förderung im Unterricht oder in der Gruppe, Pflege während des Tages, Zusammenarbeit mit Lehr- und Fachkräften.
Ambulante Dienste
Assistenz im eigenen Wohnraum, selbstständiges Arbeiten ohne Team vor Ort, Fahrten zwischen Einsätzen.
Klinik
Pädagogisch-pflegerische Begleitung, etwa in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, eng abgestimmt mit Pflege und ärztlichem Dienst.

Was HEP dürfen – und wo Grenzen liegen

HEP sind keine Pflegefachpersonen im Sinne des Pflegeberufegesetzes. Die Erhebung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Sicherung der Pflegequalität sind dort Pflegefachpersonen vorbehalten, soweit Pflege beruflich erbracht wird. [7] Grundpflege gehört dagegen zum Kern der Ausbildung. Für medizinische Behandlungspflege – etwa Injektionen, Wundversorgung oder Sondenernährung – gibt es keine eigene bundesgesetzliche Befugnis: Sie ist nur nach ärztlicher Anordnung, Anleitung und den internen Regelungen der Einrichtung möglich. Was im Einzelfall übertragen werden darf, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Qualifikation und Organisationsvorgaben des Trägers.

Ausbildung

Ausbildung an der Fachschule

Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel drei Jahre, schulisch mit Praxisphasen oder praxisintegriert mit Vergütung.

Rechtsgrundlage
Schul- und Fachschulrecht der Länder; bundesweiter Rahmen ist die Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz, zuletzt geändert am 20.03.2026. [1]
Lernort
Fachschule für Sozialwesen (Fachrichtung Heilerziehungspflege) bzw. Fachschule für Heilerziehungspflege, dazu Praxisstellen in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern. [1, 2]
Umfang
Mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und mindestens 1.200 Stunden schulisch begleitete Praxis; als Richtwert insgesamt 3.600 Stunden. [1]
Dauer
In Vollzeit in der Regel drei Jahre, in Teilzeit entsprechend länger. [1]
Organisationsform
Praxisintegriert (Theorie und Praxis über die gesamte Dauer verzahnt) oder konsekutiv (überwiegend schulische Phase, danach überwiegend praktische Phase, etwa ein Berufspraktikum). [1]
Abschluss
Staatliche Abschlussprüfung; das Zeugnis berechtigt zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, auf Landesentscheidung mit Zusatz „Bachelor Professional in Sozialwesen“. [1] Fachschulabschlüsse sind im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet – derselben Stufe wie Bachelor- und Meisterabschlüsse. [5]

Prüfung

  1. Schulische Abschlussprüfung

    Schriftliche und mündliche Prüfungen in den Lernfeldern bzw. Fächern nach Landesrecht.

  2. Nachweis der Praxiskompetenz

    Zusätzlich wird in einem geeigneten Verfahren festgestellt, ob die Kompetenzen in der heilerziehungspflegerischen Praxis umgesetzt werden können – etwa durch eine praktische Prüfung oder ein Kolloquium. [1]

  3. Staatliche Anerkennung

    Das Verfahren zur Anerkennung regeln die Länder; je nach Land wird sie mit dem Abschlusszeugnis oder nach dem Berufspraktikum erteilt. [1]

Zugangsvoraussetzungen

Die Rahmenvereinbarung verlangt im Regelfall einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nach Landesrecht gleichwertige Qualifizierung. Alternativ genügen ein mittlerer Abschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine Hochschulzugangsberechtigung, jeweils mit einschlägigen sozialpädagogischen, heilerziehungspflegerischen oder pflegerischen Tätigkeiten; Inhalt und Umfang legen die Länder fest. In Ausnahmefällen reichen ein mittlerer Abschluss und mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit. [1]

Beispiel Bayern: Aufgenommen wird, wer eine Hochschul- oder Fachhochschulreife und mindestens 200 Zeitstunden einschlägige Tätigkeit nachweist oder einen mittleren Schulabschluss mit einschlägiger Vorbildung hat – etwa eine zweijährige Berufsausbildung im sozialen, pädagogischen, pflegerischen oder rehabilitativen Bereich, ein Einführungsjahr, eine Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe oder mindestens zwei Jahre einschlägige Berufstätigkeit. Hinzu kommen ein ärztliches Zeugnis und ein Führungszeugnis, jeweils nicht älter als drei Monate. Mit Zustimmung der Schulaufsicht sind Ausnahmen möglich. [3]

Ausbildungsformen am Beispiel Bayern

Die bayerische Fachschulordnung kennt eine dreijährige und eine zweijährige Fachschule für Heilerziehungspflege sowie die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe. [2] In der dreijährigen Form entfallen in jedem Schuljahr zehn Wochenstunden auf das Fach „Praxis der Heilerziehungspflege“; über Zusatzfächer in Englisch und Mathematik kann die Fachhochschulreife erworben werden. [4] Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann nach einer Aufnahmeprüfung direkt in das zweite Schuljahr einsteigen. [3]

Anrechnung und Pflegeassistenz

  • Aus einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erstqualifizierung können bis zu 600 Stunden auf die Praxisdauer angerechnet werden, aus einschlägigen fachschulischen Bildungsgängen bis zu 1.200 Unterrichtsstunden. [1]
  • In Bayern können aus einer einjährigen einschlägigen Vorbildung bis zu 600 Stunden auf die Praxis und weitere 500 Stunden auf den Unterricht angerechnet werden. [1]
  • Pflegerische Vorbildungen zählen ausdrücklich zu den möglichen Zugangswegen. [1, 3] Ob eine Ausbildung in der Pflegehilfe oder die ab 2027 bundeseinheitliche Pflegefachassistenz als Zugang oder zur Verkürzung genügt, entscheiden Land und Schule.
  • Umgekehrt kann die zuständige Behörde auf Antrag eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung bis zu zwei Dritteln auf die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen; einen Automatismus für HEP gibt es nicht. [8]

Vergütung und Kosten

Bei der klassischen schulischen Form besteht kein bundesgesetzlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung; vergütet werden meist nur Berufspraktikum oder praktische Phasen, je nach Land und Träger. Private Fachschulen können Schulgeld erheben; ob eine Förderung nach dem BAföG oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in Betracht kommt, hängt von Form und Vorbildung ab.

In der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) schließen Auszubildende einen Vertrag mit einer Einrichtung. Im öffentlichen Dienst fallen praxisintegrierte Ausbildungsgänge zur Heilerziehungspflege nach Landesrecht ausdrücklich unter den Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD). [14] Sie erhalten damit das Ausbildungsentgelt des Besonderen Teils Pflege: seit 01.05.2026 monatlich 1.490,69 € im ersten, 1.552,07 € im zweiten und 1.653,38 € im dritten Ausbildungsjahr. [15] Freie und kirchliche Träger zahlen nach eigenen Tarifen oder Arbeitsvertragsrichtlinien.

Gehalt

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten

Im öffentlichen Dienst gilt der TVöD Sozial- und Erziehungsdienst mit den Entgeltgruppen S 8a und S 8b.

3.509 €
Tarif-Einstieg TVöD SuE
S 8a, Stufe 1, brutto im Monat, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027
4.669 €
S 8a, höchste Stufe
Stufe 6, ohne SuE-Zulage, Zeitzuschläge und Jahressonderzahlung
5.191 €
S 8b, höchste Stufe
bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten, Stufe 6

Quellen: Eingruppierung nach dbb-Information zur Tarifeinigung SuE 2022 [12]; Tabellenwerte ab 01.05.2026 [13]

Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst

Im TVöD der kommunalen Arbeitgeber (VKA) sind Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit in S 8a eingruppiert, bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten in S 8b. Die Protokollerklärung nennt als Beispiele unter anderem Tätigkeiten in Integrationsgruppen, in Gruppen mit behinderten Menschen oder in geschlossenen (gesicherten) Gruppen sowie die fachliche Koordination mehrerer Beschäftigter. Wer die fachliche Koordination für mindestens drei Beschäftigte mindestens der Gruppe S 8b übernimmt, kann S 9 erreichen. [12] Entscheidend ist stets die tatsächlich übertragene Tätigkeit.

HEP im TVöD SuE (VKA): monatliches Tabellenentgelt brutto, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027
EntgeltgruppeTätigkeitStufe 1 bis 6
S 8amit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit3.509,44–4.668,84 €
S 8bmit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten3.578,87–5.190,90 €
S 9fachliche Koordination für mindestens drei Beschäftigte ab S 8b3.648,68–5.272,60 €

Quellen: Tätigkeitsmerkmale [12]; Tabellenwerte (ergänzende Quelle, nicht amtlich) [13]

Zulagen und Zusatzleistungen

  • SuE-Zulage für die Gruppen S 2 bis S 11a, darunter S 8a und S 8b: 130 € monatlich (Stand Tarifeinigung 2022, Teilzeit anteilig); sie kann in bis zu zwei freie Tage umgewandelt werden. [12]
  • Zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr. [12]
  • Zulage von 70 € monatlich für Praxisanleitung, wenn mindestens 15 % der Tätigkeit darauf entfallen. [12]
  • Seit 01.10.2024 gelten im SuE die regulären Stufenlaufzeiten des TVöD. [12]

Nach Darstellung des dbb wird eine praxisintegrierte Ausbildung als Berufserfahrung berücksichtigt, sodass die Einstellung nach dem Abschluss in Stufe 2 erfolgt. [12]

Wann der Tarif gilt

Der TVöD SuE ist verbindlich, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder der Arbeitsvertrag auf ihn verweist – etwa bei kommunalen Trägern. Ein großer Teil der Eingliederungshilfe wird jedoch von freien Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen und privaten Trägern betrieben; dort gelten eigene Tarifverträge, kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) oder Haustarife. Die Höhe kann deshalb vom TVöD abweichen. Für die Statistik der Bundesagentur für Arbeit konnte DocJob24 keinen gesicherten Medianwert ausweisen, weil die Zuordnung der Heilerziehungspflege zu einer Berufsgattung im Entgeltatlas nicht belegt werden konnte.

Was das Gehalt beeinflusst

  • Tarifbindung des Trägers (öffentlich, kirchlich, frei, privat)
  • Eingruppierung nach tatsächlicher Tätigkeit (S 8a oder S 8b) und Berufserfahrung (Stufe)
  • Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge in besonderen Wohnformen
  • Zusatzfunktionen wie Praxisanleitung, Koordination oder Gruppenleitung
  • Weiterbildung, etwa zur Heilpädagogin oder zum Heilpädagogen, und Leitungsaufgaben

Karriere

Karriere und Weiterbildung

Heilpädagogik, Praxisanleitung, Leitung oder ein Studium sind die wichtigsten nächsten Schritte.

Fachschulische Weiterbildung: Heilpädagogik

Der naheliegende Aufstieg ist die Fachschule für Heilpädagogik. Zugelassen wird, wer einen Abschluss als Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger oder eine gleichwertige Qualifikation hat. Der Bildungsgang umfasst mindestens 1.800 Unterrichtsstunden und führt zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilpädagogin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilpädagoge“, ebenfalls mit möglichem Zusatz „Bachelor Professional in Sozialwesen“. [1] Er wird häufig berufsbegleitend in Teilzeit angeboten.

Spezialisierungen

Typische Weiterbildungen für HEP (Auswahl)
WeiterbildungInhaltRahmen
PraxisanleitungAnleitung von Auszubildenden, besonders in PiATräger- bzw. landesspezifisch; Zulage im TVöD SuE [12]
HeilpädagogikDiagnostik, Förderung, BeratungFachschule, mindestens 1.800 Unterrichtsstunden [1]
Fachkraft für Unterstützte Kommunikation, Autismus, GerontologieVertiefung für einzelne ZielgruppenZertifikatskurse ohne bundeseinheitliche Regelung
Leitung einer WohnformPersonal, Qualität, TeilhabeplanungHeimrecht der Länder; Leitungskurse der Träger

Was rechtlich zählt

Zertifikatskurse sind freiwillig und begründen keine neue Berufsbezeichnung. Für Leitungsfunktionen setzt das Landesheimrecht teils eigene Mindestanforderungen: In Bayern muss die Leitung einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe Fachkraft sein und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung nachweisen. [11]

Studium

Fachschulabsolventinnen und -absolventen nach der KMK-Rahmenvereinbarung erhalten nach dem KMK-Beschluss von 2009 (Ziffer 1.4) die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung; die Umsetzung regeln die Hochschulgesetze der Länder. [16] Naheliegend sind Studiengänge in Heilpädagogik, Inklusiver Pädagogik, Sozialer Arbeit (siehe Sozialarbeiter), Pflege oder Sozialmanagement. Ob Leistungen aus der Fachschule angerechnet werden, entscheidet die jeweilige Hochschule. Wer in Bayern die Zusatzfächer belegt, erwirbt bereits während der Ausbildung die Fachhochschulreife. [4]

Wechsel in die Pflege

Wer stärker pflegerisch arbeiten möchte, kann die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anschließen. Eine Verkürzung ist nur über eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde nach § 12 PflBG möglich. [8]

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt und Jobchancen

Fachkraftvorgaben im Heimrecht und die Leistungsvereinbarungen der Eingliederungshilfe prägen die Nachfrage.

Rahmen: Fachkräfte in der Eingliederungshilfe

Der Bedarf an HEP hängt eng am Heimrecht der Länder und an den Vereinbarungen nach dem SGB IX. Beispiel Bayern: Pflegende und betreuende Tätigkeiten dürfen in stationären Einrichtungen nur Fachkräfte oder Beschäftigte unter angemessener Beteiligung von Fachkräften ausüben; Fachkraft ist, wer eine mindestens dreijährig angelegte Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, die zur selbstständigen Ausübung der Tätigkeit befähigen. [9] In besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe gilt die Personalausstattung als ausreichend, wenn sie der Vereinbarung mit dem Leistungsträger nach § 125 SGB IX entspricht; fehlt eine solche Vereinbarung, muss mindestens die Hälfte der in Betreuung und Pflege eingesetzten Personen Fachkraft sein. Ob eine Fachkraft ständig anwesend sein muss, richtet sich nach dem Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner; nachts genügt sonst eine Rufbereitschaft. [10] Andere Länder regeln Quoten und Fachkraftbegriff in ihrem eigenen Heimrecht abweichend.

Engpassanalyse

Die Bundesagentur für Arbeit bewertet in ihrer Fachkräfteengpassanalyse 2025 Berufe nach KldB-Berufsgattungen. [18] In der Übersicht der Engpassberufe, die die Bundesregierung im Bundestag vorgelegt hat, sind Berufe in der Kinderbetreuung und -erziehung auf Fachkraft- und Spezialistenniveau als Engpassberufe aufgeführt. [17] Einen eigenen, belegbaren Engpasswert für die Heilerziehungspflege konnte DocJob24 nicht ermitteln; eine Einstufung wird daher hier nicht genannt.

Entwicklungen

  • Das Bundesteilhabegesetz stärkt personenzentrierte Leistungen und Assistenz im eigenen Wohnraum – die Arbeit verlagert sich teilweise von großen Einrichtungen in ambulante und kleinere Wohnformen. [6]
  • Praxisintegrierte Ausbildungen mit Vergütung sind tariflich verankert und erleichtern Quereinsteigenden den Zugang. [14]
  • Die Weiterentwicklung der Rahmenvereinbarung (zuletzt März 2026) und der Zusatz „Bachelor Professional“ machen den Abschluss vergleichbarer. [1]

Eignung

Für wen eignet sich der Beruf?

Gefragt sind Beziehungsfähigkeit, Geduld und die Bereitschaft, pädagogisch und pflegerisch zu arbeiten.

Interessen

  • Arbeit mit Menschen mit Behinderung über lange Zeiträume
  • Pädagogik, Pflege und Alltagsgestaltung
  • Inklusion und Selbstbestimmung

Fähigkeiten im Alltag

  • Geduld, Beobachtungsgabe und klare Kommunikation, auch nonverbal
  • Körperliche Belastbarkeit bei Pflege und Mobilisation
  • Ruhe in Krisen und bei herausforderndem Verhalten
  • Teamfähigkeit und sorgfältige Dokumentation

Realistisch zu erwarten

  • Schicht- und Wochenenddienst in Wohnformen
  • Hohe Verantwortung bei knapper Personalausstattung
  • Langsame Fortschritte, die Geduld erfordern
  • Gute Übergänge in Heilpädagogik und Studium

Ein Praktikum oder Freiwilligendienst in einer Wohnform, Werkstatt oder Förderschule zeigt am besten, ob die Mischung aus Pädagogik, Pflege und Alltagsbegleitung passt – und kann je nach Land als Vorpraxis zählen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei.

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Zugang

Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel

Neben dem Regelweg gibt es Zugänge über Berufserfahrung, Helferausbildungen und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Einstieg über die Fachschule
Der reguläre Weg ist die Fachschulausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung. Bewerbungen richten sich an die Fachschule, bei PiA zusätzlich an eine Einrichtung als Ausbildungsträger. [1, 14]
Quereinstieg
Mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit kann zusammen mit einem mittleren Abschluss in Ausnahmefällen den Zugang eröffnen; Vorbildungen werden teilweise angerechnet. [1] In Bayern zählen etwa zwei Jahre einschlägige Berufstätigkeit als berufliche Vorbildung. [3]
Über die Helferausbildung
Mit Mittelschulabschluss führt in Bayern die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe in das Berufsfeld; ihr Abschluss gilt anschließend als Vorbildung für die Heilerziehungspflege. [3]
Ausländischer Abschluss
Da der Beruf landesrechtlich geregelt ist, prüft die zuständige Stelle des jeweiligen Landes die Gleichwertigkeit für die staatliche Anerkennung. Zuständigkeit und Unterlagen nennt der Anerkennungs-Finder. [19]

Anerkennungs-Finder öffnen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beruf

Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger?

In Vollzeit in der Regel drei Jahre mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und 1.200 Stunden Praxis; in Teilzeit entsprechend länger. Je nach Land ist die Praxis über die gesamte Zeit verteilt (praxisintegriert) oder als Praxisphase am Ende organisiert. [1]

Welcher Schulabschluss ist nötig?

Im Regelfall ein mittlerer Schulabschluss plus eine einschlägige Berufsausbildung oder gleichwertige Qualifizierung. Je nach Land genügen auch Hochschulzugangsberechtigung oder mittlerer Abschluss mit einschlägiger Praxis; die Details regelt das Landesrecht. [1, 3]

Wird die Ausbildung vergütet?

In der praxisintegrierten Ausbildung ja: Im öffentlichen Dienst gilt der TVAöD mit 1.490,69 € bis 1.653,38 € monatlich seit 01.05.2026. [14, 15] In der rein schulischen Form gibt es keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch; vergütet werden je nach Land nur Praxisphasen.

Was verdienen HEP nach der Ausbildung?

Im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst liegt S 8a zwischen 3.509,44 € und 4.668,84 € brutto im Monat, S 8b zwischen 3.578,87 € und 5.190,90 € (gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027), jeweils zuzüglich Zulagen. [12, 13] Freie und kirchliche Träger zahlen nach eigenen Regelungen.

Worin unterscheiden sich HEP und Pflegefachkräfte?

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner haben eine bundesrechtlich geregelte Ausbildung mit vorbehaltenen Aufgaben im Pflegeprozess. [7] HEP haben einen landesrechtlichen Fachschulabschluss mit Schwerpunkt Teilhabe, Assistenz und Förderung; Grundpflege gehört dazu, medizinische Behandlungspflege nur nach Anordnung und Regeln der Einrichtung.

Gelten HEP als Fachkraft in Einrichtungen der Eingliederungshilfe?

Das regelt das Heimrecht der Länder. In Bayern ist Fachkraft, wer eine mindestens dreijährig angelegte Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, die zur selbstständigen Tätigkeit befähigen; fehlt eine Personalvereinbarung nach SGB IX, muss mindestens die Hälfte des Betreuungs- und Pflegepersonals Fachkraft sein. [9, 10]

Welche Weiterbildungen gibt es?

Die Fachschule für Heilpädagogik (mindestens 1.800 Unterrichtsstunden) baut direkt auf dem Abschluss auf. [1] Daneben stehen Praxisanleitung, Leitungsfunktionen und ein Studium offen; der Fachschulabschluss eröffnet den allgemeinen Hochschulzugang nach Landesrecht. [16]

Stellenangebote

Stellen für Heilerziehungspfleger bei DocJob24.

DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.

Aktuelle Stellen für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger finden Sie in der Berufsgruppe „Pflege“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.

Verwandte Berufe im Verzeichnis

Quellen

Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.

19 Quellen
  1. Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. des Beschlusses der Bildungsministerkonferenz vom 20.03.2026), Teil I und Teil II Fachbereich Sozialwesen. Sekretariat der Kultusministerkonferenz, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  2. Schulordnung für die Fachschulen in Bayern (Fachschulordnung – FSO) vom 15.05.2017 (GVBl. S. 186), zuletzt geändert durch § 6 der Verordnung vom 19.06.2026 (GVBl. S. 335) – Inhaltsübersicht mit Anlagen 3 bis 5. Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  3. Fachschulordnung (FSO) Bayern, § 6 Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe. Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  4. Fachschulordnung (FSO) Bayern, Anlage 3: Stundentafel der dreijährigen Fachschule für Heilerziehungspflege. Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  5. Liste der zugeordneten Qualifikationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen (Stand 01.10.2026). Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  6. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 78 Assistenzleistungen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  7. Pflegeberufegesetz (PflBG), § 4 Vorbehaltene Aufgaben. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  8. Pflegeberufegesetz (PflBG), § 12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  9. Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) Bayern, § 10 Fachkräfte. Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de, Fassung gültig ab 01.01.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  10. AVPfleWoqG Bayern, § 45 Personaleinsatz (besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe). Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de, Fassung gültig ab 01.01.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  11. AVPfleWoqG Bayern, § 44 Eignung der Leitung; Leitung und Verantwortung mehrerer Einrichtungen und Wohnformen. Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de, Fassung gültig ab 01.01.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  12. tacheles SPEZIAL: Sozial- und Erziehungsdienst – Ergebnis der Tarifeinigung vom 18.05.2022 (Eingruppierung, SuE-Zulage, Regenerationstage, Stufenlaufzeiten). dbb beamtenbund und tarifunion, November 2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  13. Entgelttabelle TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027. oeffentlichen-dienst.de (ergänzende, nicht amtliche Quelle), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  14. Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil i. d. F. des ÄndTV Nr. 14 vom 06.04.2025 (§ 1 Geltungsbereich) und Besonderer Teil Pflege. Tariftext, veröffentlicht von den Knappschaft Kliniken, Stand 01.08.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  15. TVAöD – Besonderer Teil Pflege, Lesefassung in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 18 vom 06.04.2025, Stand 01.07.2025 (§ 8 Ausbildungsentgelt). Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  16. Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009). Sekretariat der Kultusministerkonferenz, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  17. Antwort der Bundesregierung „Ausländische Beschäftigte in Engpassberufen“ (Drucksache 21/7546), Anhang Tabelle 2. Deutscher Bundestag, 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  18. Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Themenseite). Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
  19. Anerkennung in Deutschland – Anerkennungs-Finder. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle

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