Berufsprofil · Pharmazie und Apotheke
Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA). Aufgaben, Ausbildung, Gehalt.
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten beraten in der Apotheke, geben Arzneimittel ab, stellen Rezepturen her und prüfen Ausgangsstoffe im Labor – grundsätzlich unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers. Der Beruf wird in einer 2,5-jährigen schulischen Ausbildung mit staatlicher Prüfung nach dem PTA-Berufsgesetz erlernt.
- Ausbildung
- 2,5 Jahre, schulisch2 Jahre Schule, 6 Monate Apotheke
- Zugang
- Mittlerer Schulabschlussoder Hauptschule plus Berufsausbildung
- Abschluss
- Staatliche PrüfungErlaubnis, geschützte Berufsbezeichnung
- Vergütung
- 876 €nur praktische Phase, Tarif ADEXA/ADA 2026
- Mittleres Entgelt
- 3.316 €brutto im Monat, Vollzeit, Ende 2025
- Beschäftigte
- 71.399PTA in öffentlichen Apotheken, Ende 2025
Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überblick
Der Beruf im Überblick
PTA sind pharmazeutisches Fachpersonal mit staatlich geschützter Berufsbezeichnung – in der Apotheke und darüber hinaus.
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) gehören zum pharmazeutischen Personal der Apotheke. Sie beraten Kundinnen und Kunden, geben verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel ab, stellen Rezepturen her und prüfen Arzneimittel und Ausgangsstoffe im Labor. [1, 3] Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt: Sie darf nur mit staatlicher Erlaubnis geführt werden, die nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt wird. Grundlage ist seit dem 1. Januar 2023 das PTA-Berufsgesetz (PTAG), das das Gesetz von 1968 abgelöst hat. [1]
PTA arbeiten in der Apotheke grundsätzlich unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Apothekenleitung erfahrene PTA für festgelegte Tätigkeiten von der Aufsicht befreien. [1, 4] Mit 71.399 Beschäftigten Ende 2025 sind PTA die größte Berufsgruppe in öffentlichen Apotheken, noch vor den Apothekerinnen und Apothekern mit 52.733. [18]
Typische Einsatzorte
- Öffentliche Apotheken einschließlich Filialapotheken
- Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken
- Pharmazeutische Industrie, etwa Herstellung, Qualitätskontrolle und Zulassung
- Prüflabore und pharmazeutischer Großhandel
- Behörden, Krankenkassen und Verbände
Quelle: Berufsbild nach § 6 PTAG [1]; ABDA [20]
Abgrenzung zur PKA
PTA und Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) arbeiten oft im selben Team, haben aber unterschiedliche Rollen. PTA zählen nach der Apothekenbetriebsordnung zum pharmazeutischen Personal, PKA nicht. [3] Pharmazeutische Tätigkeiten wie Herstellung, Prüfung, Abgabe und Beratung zu Arzneimitteln sind dem pharmazeutischen Personal vorbehalten; PKA dürfen dabei nur unterstützen, etwa beim Abfüllen, Abpacken und Kennzeichnen unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers. [3, 4] Der Schwerpunkt der PKA liegt in Warenwirtschaft, Einkauf und Verwaltung; sie werden dual nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet, PTA dagegen schulisch mit staatlicher Prüfung. Die Leitung einer Apotheke setzt dagegen ein Pharmaziestudium mit Approbation voraus (siehe Apotheker).
Was den Beruf ausmacht
Beratung am Handverkauf
Information und Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln, Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren gehören zum gesetzlichen Berufsbild, ebenso die Beratung zu allgemeinen Gesundheitsfragen. [1]
Herstellung und Prüfung
Galenische Übungen sind mit 480 von 2.600 Unterrichtsstunden das größte Fach der Ausbildung; in der Prüfung sind unter anderem Rezepturarzneimittel herzustellen. [2]
Arzneimitteltherapiesicherheit
PTA wirken an Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit, an der Erfassung von Arzneimittelrisiken und am Qualitätsmanagement mit. [1]
Verantwortung im Rahmen der Aufsicht
Welche Tätigkeiten PTA ohne Aufsicht ausüben dürfen, legt die Apothekenleitung schriftlich fest; einige Bereiche bleiben dabei stets ausgenommen. [4]
Aufgaben
Aufgaben und Arbeitsalltag
Der Arbeitstag wechselt zwischen Beratung am Handverkauf, Rezeptur, Labor und Organisation – mit klar geregelten Befugnissen.
Abgabe und Beratung
- Ärztliche Verschreibungen und E-Rezepte bearbeiten und Arzneimittel abgeben
- Zu Anwendung, Dosierung, Wechselwirkungen und Aufbewahrung beraten
- In der Selbstmedikation beraten und Grenzen erkennen, ab denen an Apothekerin, Apotheker oder Arztpraxis verwiesen wird
- Medizinprodukte und apothekenübliche Waren abgeben und erklären
- An pharmazeutischen Dienstleistungen und am Medikationsmanagement mitwirken
Herstellung, Prüfung und Qualität
- Rezeptur- und Defekturarzneimittel herstellen, zum Beispiel Salben, Kapseln oder Zäpfchen
- Ausgangsstoffe und Arzneimittel im Labor prüfen und Ergebnisse dokumentieren
- Herstellungsprotokolle führen
- Arzneimittelrisiken erfassen und an Qualitätsmanagement und digitalen Prozessen mitwirken
- Unterstützendes Personal anleiten und Auszubildende begleiten
Quelle: § 6 PTAG, § 1a ApBetrO, ABDA-Berufsbild [1, 3, 20]
Arbeitsumgebung und Arbeitszeit
In der öffentlichen Apotheke verteilt sich die Arbeit auf Offizin (Verkaufs- und Beratungsraum), Rezeptur, Labor und Backoffice. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der Apotheke und schließen häufig Samstage ein. Der Bundesrahmentarifvertrag von ADEXA und ADA sieht seit 1. August 2024 eine tarifliche Vollzeit von 39 Wochenstunden vor; er gilt nur bei Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme. [12] In Krankenhausapotheken und in der Industrie gelten die dort üblichen Arbeitszeitmodelle und Tarifverträge.
Zusammenarbeit
PTA arbeiten eng mit Apothekerinnen und Apothekern, PKA und Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum zusammen. Nach außen haben sie Kontakt zu Arztpraxen, etwa bei Rückfragen zu Verschreibungen, sowie zu Pflegeeinrichtungen, Großhandel und Krankenkassen. Bei Unklarheiten auf einer Verschreibung darf ein Rezepturarzneimittel erst hergestellt werden, wenn die Unklarheit beseitigt ist. [6]
Verantwortung und Belastungen
Die Arbeit verlangt Konzentration bei hoher Taktung am Handverkauf, sicheres Fachwissen über tausende Präparate und die Fähigkeit, auch bei Zeitdruck Fehler bei Abgabe und Herstellung zu vermeiden. Hinzu kommen langes Stehen, der Umgang mit kranken oder verärgerten Kundinnen und Kunden, Lieferengpässe und Abrechnungsfragen. Im Labor und in der Rezeptur ist der sichere Umgang mit Gefahrstoffen gefordert; Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde ist ein eigenes Prüfungsfach. [2]
Unterschiede nach Einsatzbereich
- Öffentliche Apotheke
- Schwerpunkt auf Abgabe und Beratung, ergänzt um Rezeptur, Prüfung von Ausgangsstoffen und Dienstleistungen; mindestens drei der sechs Monate praktischer Ausbildung finden hier statt. [2]
- Krankenhausapotheke
- Versorgung der Stationen, Herstellung und Logistik; die praktische Ausbildung kann teilweise hier absolviert werden. [2]
- Industrie und Labor
- Tätigkeiten in Herstellung, Prüfung und Dokumentation, etwa in pharmazeutischen Unternehmen oder Prüflaboren. [1]
- Krankenkassen, Behörden, Verbände
- Fachliche Aufgaben außerhalb der Apotheke, etwa in der Arzneimittelabrechnung oder Information; das PTAG nennt diese Arbeitgeber ausdrücklich. [1]
Was PTA dürfen – und was nicht
PTA üben pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers aus; selbstständig nur, soweit die Apothekenbetriebsordnung es erlaubt. [1] Nach § 3 Abs. 5b ApBetrO entfällt die Aufsicht, wenn die PTA mindestens drei Jahre in Vollzeit (oder entsprechend länger in Teilzeit) in Apotheken gearbeitet und die Prüfung mindestens mit „gut“ bestanden hat oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung hat, ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer besitzt und die Apothekenleitung nach mindestens einjähriger Zusammenarbeit Art und Umfang der Tätigkeiten nach Anhörung schriftlich festgelegt hat. [4] Auch dann bleiben ausgenommen: die Herstellung von Parenteralia, das patientenindividuelle Stellen und Verblistern, die Abgabe von Betäubungsmitteln, von Arzneimitteln mit Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid sowie von bestimmten Einzelimporten. Fehlt das Fortbildungszertifikat oder hat die Leitung Zweifel, lebt die Aufsicht wieder auf. [4]
Bei Rezepturen prüft eine Apothekerin oder ein Apotheker die Plausibilität, unterschreibt die Herstellungsanweisung und gibt das fertige Arzneimittel frei; stellt eine PTA unter Aufsicht her, zeichnet die aufsichtführende Person das Protokoll mit ab. [6] Die Leitung einer Apotheke dürfen PTA nicht vertreten, soweit § 29 ApoG nichts anderes regelt. [1] Vertreten dürfen regulär nur Apothekerinnen und Apotheker, in Ausnahmefällen bis zu vier Wochen im Jahr auch Apothekerassistentinnen und -assistenten sowie Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure. [5]
Apothekenreform 2026: Was sich für PTA ändert
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vom 26. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) ist am 1. Juli 2026 verkündet worden und überwiegend seit 2. Juli 2026 in Kraft. [1, 8] Eine allgemeine Vertretungsbefugnis für PTA enthält es nicht. Für PTA sind vor allem drei Punkte relevant:
- Erprobung der „vorübergehenden Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs“ (§ 29 ApoG)
Bis Ende 2031 kann die zuständige Behörde auf Antrag der Apothekenleitung im Einzelfall genehmigen, dass eine PTA den Betrieb bei Abwesenheit der Leitung aufrechterhält – höchstens 20 Tage im Jahr und höchstens zehn Tage am Stück. Voraussetzung ist unter anderem, dass im Umkreis von mindestens sechs Kilometern keine andere Apotheke liegt und keine Apothekerin, kein Apotheker und keine Pharmazieingenieurin oder kein Pharmazieingenieur zur Vertretung verfügbar ist. Die PTA braucht langjährige Erfahrung in allen relevanten Tätigkeitsbereichen, muss seit mindestens drei Jahren in dieser Apotheke zuverlässig ohne Aufsicht arbeiten und von der Leitung unter anderem zu Betäubungsmitteln und zum Erkennen eigener fachlicher Grenzen unterwiesen sein. Ausgeschlossen sind Hauptapotheken, krankenhausversorgende Apotheken sowie Apotheken, die verblistern oder Parenteralia herstellen. Während dieser Zeit hat die PTA die Pflichten der Apothekenleitung; die Länder liefern Daten für eine Evaluation. [7]
- Impfen nach Delegation
Impfende Apothekerinnen und Apotheker dürfen die Verabreichung von Impfstoffen (keine Lebendimpfstoffe, nur bei Erwachsenen) an ärztlich geschulte PTA delegieren und beaufsichtigen sie dabei. Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und Dokumentation bleiben bei der Apothekerin oder dem Apotheker. [9] Das Curriculum der Bundesapothekerkammer vom 13. Oktober 2026 sieht für PTA acht Fortbildungsstunden vor, darunter Präsenzteile zu Injektionstechnik und Erster Hilfe bei Impfreaktionen. [10]
- Schnelltests
Seit 2. Juli 2026 darf das in der Apotheke tätige pharmazeutische Personal bestimmte patientennahe Schnelltests durchführen. [8]
Ausbildung
Ausbildung und Prüfungen
Zwei Jahre Berufsfachschule, sechs Monate Apotheke und eine staatliche Prüfung in zwei Abschnitten nach dem seit 2023 geltenden Recht.
- Rechtsgrundlage
- PTA-Berufsgesetz (PTAG) vom 13.01.2020 und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PTA-APrV), beide in der durch das PTA-Reformgesetz seit 01.01.2023 geltenden Fassung. [1, 2]
- Dauer
- 2,5 Jahre in Vollzeit: zwei Jahre Berufsfachschule und sechs Monate praktische Ausbildung in der Apotheke; in Teilzeit höchstens fünf Jahre. [1]
- Lernorte
- Staatliche oder staatlich anerkannte PTA-Schule; Apotheke für Praktikum und praktische Ausbildung (davon mindestens drei Monate in einer öffentlichen Apotheke). [1, 2]
- Zuständige Stelle
- Die zuständige Behörde des Landes, in dem die staatliche Prüfung abgelegt wurde, erteilt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. [1]
- Abschluss
- Staatliche Prüfung in zwei Abschnitten, danach Erlaubnis nach § 1 PTAG („Pharmazeutisch-technische Assistentin“ bzw. „Pharmazeutisch-technischer Assistent“). [1]
Die schulische Ausbildung umfasst 2.600 Unterrichtsstunden. Hinzu kommen ein Apothekenpraktikum von 160 Stunden außerhalb der Unterrichtszeit und eine Erste-Hilfe-Grundausbildung von mindestens neun Unterrichtseinheiten. [2]
- Galenische Übungen480 Std.
- Arzneimittelkunde320 Std.
- Chemisch-pharmazeutische Übungen280 Std.
- Übungen zu Abgabe und Beratung200 Std.
- Galenik160 Std.
- Allgemeine und pharmazeutische Chemie160 Std.
- Apothekenpraxis160 Std.
- Weitere Fächer (u. a. Botanik, Medizinprodukte, Ernährung)600 Std.
- Verfügungsstunden der Schule240 Std.
Prüfungen
- Erster Prüfungsabschnitt, schriftlich (am Ende der Schulzeit)
Aufsichtsarbeiten in Arzneimittelkunde einschließlich Information, Beratung und digitaler Technologien (180 Minuten) sowie in allgemeiner und pharmazeutischer Chemie, Galenik und Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka (je 120 Minuten). [2]
- Erster Prüfungsabschnitt, mündlich
Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde, Grundlagen des Gesundheitswesens mit Berufs- und Gesetzeskunde sowie Medizinproduktekunde, je höchstens 15 Minuten pro Person. [2]
- Erster Prüfungsabschnitt, praktisch
Zwei Arzneimittel prüfen, eine Droge prüfen und ein Drogengemisch bestimmen, vier Zubereitungen herstellen, davon zwei Rezepturarzneimittel. Die Vornote der Schule fließt mit 25 Prozent in die Fachnoten ein; jedes Fach muss mindestens „ausreichend“ sein. [2]
- Praktische Ausbildung in der Apotheke (sechs Monate)
Beginnt erst nach bestandenem ersten Abschnitt. Die Auszubildenden führen ein Tagebuch mit der Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln und zwei schriftlichen Arbeiten, etwa zur Abgabe mit Beratung. [1, 2]
- Zweiter Prüfungsabschnitt
Mündliche Prüfung im Fach „Apothekenpraxis einschließlich Qualitätsmanagement und digitaler Technologien“, 20 bis 30 Minuten pro Person. Nicht bestandene Teile können zweimal wiederholt werden. [1, 2]
Zugangsvoraussetzungen
Gesetzlich erforderlich ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss – alternativ ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung. Außerdem dürfen keine Gründe gegen Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung sprechen, und die Deutschkenntnisse müssen für die Ausbildung ausreichen. [1] In der Praxis sind gute Leistungen in Chemie, Biologie und Mathematik hilfreich. [20]
Anrechnung, Teilzeit und Fehlzeiten
- Anrechnung: Andere abgeschlossene Ausbildungen oder Teile eines Pharmazie- oder naturwissenschaftlichen Studiums können auf Antrag im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden, wenn das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist (§ 12 PTAG). [1]
- Teilzeit: Die Ausbildung kann in Teilzeit absolviert werden und soll dann höchstens fünf Jahre dauern (§ 11 PTAG). [1]
- Fehlzeiten: Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden bis zu 10 Prozent des Unterrichts und der praktischen Ausbildung angerechnet (§ 13 PTAG). [1]
Kosten, Schulgeld und Vergütung
Während der zwei Schuljahre gibt es keine gesetzliche Ausbildungsvergütung. Eine angemessene monatliche Vergütung schuldet der Träger nur für die sechsmonatige praktische Ausbildung (§ 21 PTAG). [1] Nach dem Tarifvertrag von ADEXA und ADA beträgt sie 2026 876 € im Monat. [11] Ob Schulgeld anfällt, hängt von Land und Schule ab: Nach Angaben des Bundesverbands PTA sind die Länder inzwischen schulgeldfrei, einzelne Privatschulen verlangen aber weiterhin Gebühren; an geförderten Schulen fallen oft nur Material- und Prüfungsgebühren an. Für den schulischen Teil ist unter Umständen eine Förderung nach dem BAföG möglich. [21] Vor der Anmeldung lohnt es sich, die Kosten bei der Schule schriftlich zu erfragen.
PTA-Reform 2023
Mit dem PTA-Reformgesetz gelten seit 1. Januar 2023 das neue PTAG und eine überarbeitete PTA-APrV. Die Gesamtdauer von 2,5 Jahren blieb unverändert. Das PTAG enthält unter anderem ein gesetzliches Berufsbild, Mindestanforderungen an Schulen und einen Vergütungsanspruch für die praktische Ausbildung; die PTA-APrV nennt digitale Technologien, Medizinproduktekunde und Qualitätsmanagement als Ausbildungs- und Prüfungsinhalte. Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2023 begonnen wurden, werden nach altem Recht abgeschlossen; ältere Erlaubnisse gelten weiter. Frühestens acht Jahre nach Inkrafttreten sollen Inhalte und Dauer der Ausbildung evaluiert werden. [1, 2]
Gehalt
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
Der Apothekentarif von ADEXA und ADA gilt nicht überall; der Entgeltatlas zeigt das tatsächliche mittlere Entgelt über alle Branchen.
Quellen: Gehaltstarifvertrag ADEXA/ADA [11]; Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit [15]
Gehalt berechnen: PTA nach Tarif, Bundesland und Arbeitszeit
So funktioniert der Apothekentarif
Für öffentliche Apotheken schließt die Gewerkschaft ADEXA Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). Der aktuelle Gehaltstarifvertrag wurde am 12. Juli 2024 vereinbart; die Tabelle für 2026 gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Die Gehälter steigen mit den Berufsjahren und gelten für eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden. [11]
| Berufsjahr | Monatsgehalt |
|---|---|
| 1. und 2. | 2.646 € |
| 3. bis 5. | 2.717 € |
| 6. bis 8. | 2.922 € |
| 9. bis 14. | 3.146 € |
| ab 15. | 3.267 € |
Das entspricht 15,66 € (Einstieg) bis 19,33 € (Endstufe) pro Stunde. Quellen: ADEXA [11, 12]
Zum Vergleich nennt derselbe Tarifvertrag für PKA im 1. und 2. Berufsjahr 2.375 € und für Apothekerinnen und Apotheker im 1. Berufsjahr 4.166 € im Monat. [11]
Wann der Tarif gilt
Der ADEXA/ADA-Tarif gilt im Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen, für die eigene Tarifverträge bestehen. [12] Verbindlich ist er nur, wenn beide Seiten tarifgebunden sind oder der Arbeitsvertrag auf ihn verweist; andernfalls ist das Gehalt frei verhandelbar. In Nordrhein ist der Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) am 30. Juni 2026 ausgelaufen; eine Einigung kam bis Anfang Oktober nicht zustande. [13] Die TGL hat stattdessen eine einseitige Tarifempfehlung mit 120 € mehr im Monat für PTA ab 1. Oktober 2026 veröffentlicht, die ADEXA ablehnt; ob sie umgesetzt wird, entscheidet jede Apotheke selbst. [14] In Krankenhausapotheken und in der Industrie gelten die jeweiligen Tarifverträge oder Haus- und kirchlichen Regelungen.
Was die Statistik zeigt
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von PTA in Vollzeit zum 31.12.2025 bei 3.316 €. Ein Viertel verdiente weniger als 2.761 €, ein Viertel mehr als 3.852 €. Grundlage sind 29.881 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende; Sonderzahlungen sind anteilig enthalten. [15] Ausgewertet wurde die Berufsgattung 81822 „Berufe in der pharmazeutisch-technischen Assistenz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ der Klassifikation der Berufe, die alle Branchen umfasst, also auch Krankenhaus und Industrie. [17] Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median bei 4.217 €, bei Medizinischen Fachangestellten bei 3.329 €. [15, 16]
Tarif und Statistik unterscheiden sich
Die Tariftabelle zeigt Monatswerte ohne Sonderzahlungen für eine 39-Stunden-Woche in öffentlichen Apotheken. Der Entgeltatlas bildet dagegen alle Vollzeitbeschäftigten bundesweit ab, auch in Kliniken und Industrie, unabhängig von Tarifbindung, und rechnet Sonderzahlungen ein. Beide Werte sind daher nicht direkt vergleichbar.
Was das Gehalt beeinflusst
- Berufsjahre: fünf Tarifstufen bis zum 15. Berufsjahr [11]
- Tarifbindung und Region: ADEXA/ADA-Tarif nicht in Nordrhein und Sachsen, außerhalb der Tarifbindung Einzelvereinbarung [12]
- Arbeitgeber: Krankenhaus, Industrie und Krankenkassen zahlen nach eigenen Tarifen oder Regelungen
- Arbeitszeit: Teilzeit ist verbreitet, die Vergütung entsprechend anteilig
- Verantwortung: Zusatzaufgaben wie Rezepturleitung, Filialorganisation oder Anleitung von Auszubildenden sind Verhandlungssache
Weiterbildung
Karriere und Weiterbildung
Fortbildung entscheidet bei PTA mit darüber, welche Tätigkeiten ohne Aufsicht übertragen werden dürfen.
Fortbildung und Fortbildungszertifikat
Für PTA gibt es keine kammerrechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung wie bei dualen Berufen. Fortbildung hat aber eine rechtliche Bedeutung: Ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer ist Voraussetzung dafür, dass die Apothekenleitung eine PTA von der Aufsicht befreien darf; läuft es ab, lebt die Aufsichtspflicht wieder auf. [4] Apothekerkammern und der Bundesverband PTA informieren über berufsbegleitende Weiterbildungen, etwa in Dermopharmazie oder Ernährung. [20]
| Weg | Was er bringt | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|---|
| Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer | Nachweis regelmäßiger Fortbildung | Voraussetzung für Befreiung von der Aufsicht (§ 3 Abs. 5b ApBetrO) |
| Impfschulung nach BAK-Curriculum | Verabreichung von Impfstoffen nach Delegation, 8 Fortbildungsstunden | Voraussetzung nach § 20c Abs. 4 IfSG |
| Zertifikatfortbildungen, z. B. Dermopharmazie, Ernährung | Vertiefte Beratungskompetenz | keine gesetzliche Befugniserweiterung |
| Langjährige Erfahrung ohne Aufsicht | Möglicher Einsatz bei der Erprobung nach § 29 ApoG | nur mit behördlicher Genehmigung im Einzelfall |
Quellen: ApBetrO [4]; IfSG und BAK-Curriculum [9, 10]; ABDA [20]; ApoG [7]
Was rechtlich zählt
Zusatzbezeichnungen wie „Fachberaterin“ sind Fortbildungstitel von Kammern oder Anbietern und erweitern die gesetzlichen Befugnisse nicht. Rechtlich wirksam sind die Befreiung von der Aufsicht nach § 3 Abs. 5b ApBetrO, die ärztliche Impfschulung und – befristet bis 2031 – die behördliche Genehmigung nach § 29 ApoG. [4, 7, 9]
Studium
Wer die Apotheke leiten oder eine eigene Apotheke führen möchte, braucht ein Pharmaziestudium mit Approbation (siehe Apotheker). Umgekehrt können Teile eines Pharmaziestudiums auf die PTA-Ausbildung angerechnet werden. [1] Ohne Abitur ist ein Pharmaziestudium nach Angaben der ABDA nach dreijähriger Berufstätigkeit über eine Eingangsprüfung oder ein Probestudium möglich; die Einzelheiten regelt das Hochschulrecht des jeweiligen Landes. [20]
Weitere Entwicklungswege
Mit Berufserfahrung übernehmen PTA häufig Verantwortung für Rezeptur und Labor, Qualitätsmanagement, Warenwirtschaft oder die Anleitung von PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten. Außerhalb der Apotheke führen Wege in die pharmazeutische Industrie, zu Krankenkassen, Behörden oder Verbänden. [1] Für eine kaufmännische Spezialisierung kommen etwa eine Fortbildung zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen oder ein Studium im Gesundheitsmanagement in Betracht.
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und Jobchancen
PTA bilden die größte Berufsgruppe in öffentlichen Apotheken; viele arbeiten in Teilzeit.
Quellen: ABDA, Zahlen – Daten – Fakten 2026 [18, 19]; Entgeltatlas [15]
Größte Berufsgruppe in der Apotheke
Die Zahl der PTA in öffentlichen Apotheken ist von 46.432 im Jahr 2005 auf 71.399 Ende 2025 gestiegen; gegenüber 2024 (72.189) ging sie leicht zurück. PTA stellen damit rund 45 Prozent der 159.484 erfassten Arbeitsplätze in öffentlichen Apotheken. [18] Gleichzeitig weist der Entgeltatlas für Ende 2025 knapp 30.000 Vollzeitbeschäftigte aus, und zwar über alle Branchen [15]; ein erheblicher Teil der PTA dürfte demnach in Teilzeit arbeiten.
Nachwuchs
2025 waren in öffentlichen Apotheken 1.920 PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten in der praktischen Ausbildung, nach 1.962 im Jahr 2024. [19] Für den Ausbildungsstart 2026 meldete die Bundesagentur für Arbeit seit Oktober 2025 knapp 800 Bewerberinnen und Bewerber, ein großer privater Schulträger allein rund 2.000. Einzelne Länder erwägen laut Bundesverband PTA, die Förderung der Schulen wieder zu kürzen. [21]
Entwicklungen
- Neue Aufgaben: Impfen nach Delegation und Schnelltests erweitern seit 2026 das Tätigkeitsfeld; die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen wird laut Bundesapothekerkammer spätestens ab Anfang 2027 erwartet. [8, 10]
- Erprobung bis 2031: Die befristete Regelung nach § 29 ApoG betrifft nur Apotheken in Gebieten ohne weitere Apotheke im Umkreis von sechs Kilometern und wird anhand von Länderdaten ausgewertet. [7]
- Tarifrunden: Der ADEXA/ADA-Gehaltstarif läuft bis 31.12.2026, in Nordrhein gibt es seit Juli 2026 keinen gültigen Gehaltstarifvertrag. [11, 13]
Eignung
Für wen eignet sich der Beruf?
Gefragt sind naturwissenschaftliches Interesse, Sorgfalt und sichere Kommunikation.
Interessen
- Arzneimittel, Chemie und Biologie
- Beratung von Menschen mit gesundheitlichen Fragen
- Genaues Arbeiten im Labor und in der Rezeptur
Fähigkeiten im Alltag
- Sorgfalt bei Abgabe, Herstellung und Dokumentation
- Verständliche Kommunikation, auch unter Zeitdruck
- Erkennen eigener fachlicher Grenzen
- Verschwiegenheit und Diskretion
Realistisch zu erwarten
- Viel Stehen und wechselndes Kundenaufkommen
- Arbeit an Samstagen je nach Apotheke
- Tarifgehalt mit flacher Steigerung über die Berufsjahre
- Viele Teilzeitmöglichkeiten und breite Einsatzorte
Ein Schnupperpraktikum in einer Apotheke zeigt, ob die Mischung aus Beratung, Herstellung und Laborarbeit passt. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt kostenfrei bei der Berufswahl und bei Fragen zur Förderung.
Zugang
Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel
Wegen der geschützten Berufsbezeichnung führt der Weg über Ausbildung und staatliche Prüfung oder die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses.
- Einstieg über die Ausbildung
- Der reguläre Weg ist die 2,5-jährige Ausbildung an einer PTA-Schule mit staatlicher Prüfung. Nach bestandener Prüfung wird die Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde beantragt; dafür sind unter anderem Nachweise zu Zuverlässigkeit und gesundheitlicher Eignung erforderlich. [1, 22]
- Quereinstieg
- Einen Quereinstieg ohne Ausbildung gibt es nicht, weil die Berufsbezeichnung geschützt ist. Wer bereits eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat, erfüllt mit Hauptschulabschluss die Zugangsvoraussetzung; Vorqualifikationen, etwa Teile eines Pharmaziestudiums, können angerechnet werden. [1]
- Umschulung
- Ob eine Umschulung zur PTA gefördert werden kann, klärt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. [1]
- Ausländischer Abschluss
- Die zuständige Landesbehörde prüft die Gleichwertigkeit und entscheidet spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Wesentliche Unterschiede können durch Berufserfahrung ausgeglichen werden; sonst ist je nach Herkunftsstaat eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang von höchstens drei Jahren zu absolvieren, wobei die Antragstellenden wählen können. [1] Für die Erlaubnis werden in der Regel Deutschkenntnisse auf Niveau B2 verlangt. [22]
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beruf
Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.
Wie lange dauert die PTA-Ausbildung?
Welchen Schulabschluss braucht man für die PTA-Ausbildung?
Vorgeschrieben ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. Alternativ genügt ein Hauptschulabschluss, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde. [1]
Kostet die PTA-Ausbildung Schulgeld?
Das hängt von Land und Schule ab. Nach Angaben des Bundesverbands PTA sind die Länder inzwischen schulgeldfrei, einzelne Privatschulen verlangen aber noch Gebühren. Eine Vergütung gibt es gesetzlich nur in der sechsmonatigen praktischen Ausbildung, nach ADEXA/ADA-Tarif 876 € im Monat (2026). [1, 11, 21]
Was verdient eine PTA?
Darf eine PTA die Apotheke vertreten?
Grundsätzlich nein. Seit 2. Juli 2026 kann die Behörde aber bis Ende 2031 im Einzelfall genehmigen, dass eine besonders erfahrene PTA den Betrieb bis zu 20 Tage im Jahr aufrechterhält – nur in Apotheken ohne weitere Apotheke im Umkreis von sechs Kilometern und nur, wenn keine Apothekerin und kein Apotheker verfügbar ist. [1, 7]
Dürfen PTA impfen?
Was ist der Unterschied zwischen PTA und PKA?
Wird ein ausländischer PTA-Abschluss anerkannt?
Stellenangebote
Stellen für PTA bei DocJob24.
DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.
Aktuelle Stellen für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten finden Sie in der Berufsgruppe „Pharmazie und Apotheke“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.
Verwandte Berufe im Verzeichnis
Quellen
Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.
22 Quellen
- Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz – PTAG) vom 13.01.2020 (BGBl. I S. 66), in Kraft seit 01.01.2023, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) vom 23.09.1997, in der seit 01.01.2023 geltenden Fassung, zuletzt geändert am 16.09.2026. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 1a Begriffsbestimmungen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 3 Apothekenpersonal. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 2 Apothekenleiter (Vertretung). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 7 Rezepturarzneimittel. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Apothekengesetz (ApoG), § 29 (Erprobung der vorübergehenden Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch PTA), eingefügt durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz vom 26.06.2026. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Reform: ApoVWG – was tritt wann in Kraft?. Pharmazeutische Zeitung, 02.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 20c Durchführung von Schutzimpfungen durch Apothekerinnen und Apotheker. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, Fassung seit 02.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- PTA dürfen impfen: Voraussetzungen stehen fest. PTAheute, 14.10.2026 (Curriculum der Bundesapothekerkammer vom 13.10.2026), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA – Die Apothekengewerkschaft und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), Gehaltstabelle gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. ADEXA, Tarifabschluss vom 12.07.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Tarifliche Stundenlöhne in öffentlichen Apotheken (Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen) bis 2026. ADEXA, Stand November 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Arbeitgeber und Gewerkschaft in Nordrhein verhakt. Pharmazeutische Zeitung, 06.07.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum (Tarifempfehlung der TGL Nordrhein). Pharmazeutische Zeitung, 06.10.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Oktober 2026 (Stichtag 31.12.2025), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010, Version 2020): 81822 Berufe in der pharmazeutisch-technischen Assistenz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten. Bundesagentur für Arbeit / Klassifikationsserver des Statistischen Bundesamtes, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Fachkräfte in Apotheken (S. 46). ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 2026, Stand jeweils Jahresende, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Ausbildungsplatz Apotheke (S. 47). ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Berufsbilder: Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Ausbildungsstart: Wie steht es um Deutschlands PTA-Schulen?. Pharmazeutische Zeitung, 26.08.2026 (u. a. Umfrage des Bundesverbands PTA unter 57 Schulen), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent“, Erteilung (Leistungsbeschreibung Brandenburg). Föderales Informationsmanagement (FIM), Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle