Berufsprofil · Zahnmedizin
Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV). Aufgaben, Fortbildung, Gehalt.
Zahnmedizinische Verwaltungsassistentinnen und -assistenten verantworten in der Zahnarztpraxis Abrechnung nach BEMA und GOZ, Praxisorganisation und Qualitätsmanagement. Die ZMV ist eine Aufstiegsfortbildung für ZFA mit rund 400 Stunden und Prüfung vor der Zahnärztekammer.
- Fortbildung
- mind. 400 Stundenmeist berufsbegleitend, rund 1 Jahr
- Zugang
- Abschluss als ZFAje nach Kammer plus Berufserfahrung
- Abschluss
- Prüfung vor der ZahnärztekammerAufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG
- Kosten
- ca. 5.300–5.750 €Lehrgang, Beispiele ZKN und Bayern 2026
- Tarifgehalt
- 3.275–4.115 €Tätigkeitsgruppe IV AAZ/vmf, ab 2026
- Förderung
- Aufstiegs-BAföG50 % Zuschuss zu Lehrgangsgebühren
Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überblick
Der Beruf im Überblick
Die ZMV ist die Aufstiegsfortbildung der Zahnärztekammern für Abrechnung, Praxisorganisation und Qualitätsmanagement.
Die Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin bzw. der Zahnmedizinische Verwaltungsassistent (ZMV) ist eine Aufstiegsfortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA). Sie qualifiziert für die verwaltenden und organisatorischen Aufgaben einer Zahnarztpraxis: Abrechnung, Praxisorganisation, Qualitätsmanagement, Personal- und Ausbildungsfragen sowie Datenschutz und Praxis-IT. [1, 7] Die Grundlagen dafür stammen aus der ZFA-Ausbildung, in der „Verwaltungsprozesse und Abrechnung“ ein eigener Prüfungsbereich mit 25 Prozent Gewicht ist; die ZMV vertieft und erweitert sie. [21]
Rechtlich ist die ZMV kein eigener Ausbildungsberuf, sondern ein Fortbildungsabschluss nach § 54 BBiG: Die Zahnärztekammern erlassen als zuständige Stellen eigene Fortbildungsordnungen und nehmen die Prüfung ab. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) stellt dafür eine Musterordnung bereit; Umfang, Zulassung und Lehrgangsorganisation können deshalb je Kammer abweichen. [6, 1, 7] Prüfungen anderer Landeszahnärztekammern nach einer entsprechenden Ordnung werden zum Beispiel in Niedersachsen anerkannt. [2]
Typische Einsatzorte
- Zahnarztpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften, häufig an Empfang, Abrechnung und Praxisleitung
- Medizinische Versorgungszentren mit zahnärztlichem Schwerpunkt und Praxisverbünde
- Kieferorthopädische sowie mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Praxen
- Zahnkliniken und zahnmedizinische Abteilungen
- Abrechnungs- und Verwaltungsstellen, etwa in größeren Praxisgruppen
Abgrenzung zu ZMP, ZMF und Dentalhygiene
Die Zahnärztekammern bieten mehrere Aufstiegsfortbildungen für ZFA an, die sich deutlich unterscheiden: Die ZMP und die Dentalhygienikerin spezialisieren sich auf Prävention und Behandlung am Patienten, die ZMF verbindet Prävention, Assistenz und Organisation. Die ZMV ist dagegen die verwaltungsbezogene Fortbildung; klinische Tätigkeiten am Patienten sind nicht ihr Gegenstand. [7, 19] Welche zahnärztlichen Leistungen an Fachpersonal delegiert werden dürfen, regelt § 1 Abs. 5 und 6 ZHG; die ZMV erweitert diesen Rahmen nicht. [18]
Was den Beruf ausmacht
Abrechnung als Kern
Das Abrechnungswesen nach BEMA, GOZ und an den Schnittstellen zur GOÄ ist das erste Handlungsfeld der Musterordnung und eigener Prüfungsbereich. [1]
Organisation und Qualität
Aufbau- und Ablauforganisation, Termin- und Bestellsysteme, Personaleinsatz und Qualitätsmanagement gehören zum zweiten Handlungsfeld. [1]
Recht, IT und Datenschutz
Arbeitsrecht, Mahnwesen, Grundlagen der Gehaltsabrechnung, Datenschutz und Datensicherheit sind feste Inhalte. [1]
Team und Ausbildung
ZMV wirken an der Ausbildung mit, vermitteln im Team und sind Ansprechpartnerinnen für Patientinnen und Patienten. [7]
Aufgaben
Aufgaben und Arbeitsalltag
Abrechnung, Kostenplanung, Organisation und Teamaufgaben stehen im Mittelpunkt – überwiegend am Empfang und im Büro.
Abrechnung und Leistungsmanagement
- Leistungen nach BEMA (gesetzlich Versicherte) und GOZ (Privatleistungen) erfassen und abrechnen, Schnittstellen zur GOÄ beachten
- Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz vorbereiten, Festzuschüsse und Eigenanteile ermitteln
- Privatvereinbarungen mit gesetzlich Versicherten vorbereiten
- Laborrechnungen prüfen, Zahlungseingänge überwachen, Mahnwesen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Controlling-Grundlagen
Praxismanagement und Organisation
- Termin- und Bestellsysteme, Dokumentation und Archivierung organisieren
- Personal- und Arbeitszeitplanung, Material- und Bestandsverwaltung
- Qualitätsmanagement einführen, pflegen und dokumentieren
- Datenschutz und Datensicherheit umsetzen, Praxis-IT betreuen
- Auszubildende auswählen und bei der Ausbildung mitwirken
Quelle: Handlungs- und Kompetenzfelder der Muster-Fortbildungsordnung ZMV der BZÄK [1]
Abrechnung: BEMA, GOZ und Festzuschüsse
Gesetzlich Versicherte werden nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) abgerechnet, den der Bewertungsausschuss festlegt; er ist zugleich Grundlage des vertragszahnärztlichen Honorars. [15] Privatleistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), einer Bundesverordnung von 1987, zuletzt 2011 geändert. Die Gebühr liegt zwischen dem Einfachen und dem 3,5-Fachen des Gebührensatzes; der 2,3-fache Satz bildet eine durchschnittliche Leistung ab, ein Überschreiten muss begründet werden. [14]
Beim Zahnersatz erhalten gesetzlich Versicherte befundbezogene Festzuschüsse in Höhe von 60 Prozent der Beträge für die Regelversorgung; bei nachgewiesener regelmäßiger Vorsorge steigt der Anteil auf 70 bzw. 75 Prozent, in Härtefällen kommt ein zusätzlicher Betrag hinzu. Wählen Patientinnen und Patienten eine aufwendigere Versorgung, tragen sie die Mehrkosten selbst. [13] Grundlage ist der Heil- und Kostenplan, den die Praxis vor Behandlungsbeginn kostenfrei erstellt und den die Krankenkasse prüft und bewilligt; nach Abschluss rechnet die Praxis die bewilligten Festzuschüsse mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. [13] Diese Abläufe vorzubereiten, Eigenanteile verständlich zu erläutern und Fristen zu überwachen, ist typische ZMV-Arbeit.
Digitale Verwaltung und Telematikinfrastruktur
Seit 1. Januar 2023 werden Anträge für Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen verpflichtend im Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) an die Krankenkassen übermittelt. [16] Das Verfahren baut auf dem Kommunikationsdienst KIM der Telematikinfrastruktur auf. Für Zahnarztpraxen relevant sind außerdem unter anderem das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das E-Rezept; der Praxisausweis (SMC-B) und der Heilberufsausweis der Zahnärztin oder des Zahnarztes sind Voraussetzung. [17] Ob ZMV dabei administrativ mitwirken, etwa bei Abläufen, Berechtigungen und Störungen, hängt von der Praxisorganisation ab; Signaturen mit dem Heilberufsausweis bleiben der Zahnärztin oder dem Zahnarzt vorbehalten.
Arbeitsumgebung und Zusammenarbeit
ZMV arbeiten überwiegend am Empfang, im Büro und an der Schnittstelle zwischen Behandlungsteam, Praxisinhaberin oder Praxisinhaber, Dentallabor, Krankenkassen, Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Steuerberatung. Die Musterordnung nennt ausdrücklich die interne und externe Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen, Patientinnen und Patienten, Labor, Lieferanten und Krankenkassen. [1] In kleineren Praxen arbeiten ZMV oft weiterhin auch als ZFA am Behandlungsstuhl, in größeren Einheiten sind reine Abrechnungs- oder Leitungsstellen verbreiteter. Die Arbeitszeiten folgen in der Regel den Sprechzeiten.
Verantwortung und Belastungen
Fehler in Abrechnung oder Kostenplanung wirken sich unmittelbar auf Honorar, Rückforderungen und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten aus. Hinzu kommen Termindruck bei Abrechnungsfristen, Gespräche über Eigenanteile und offene Rechnungen sowie häufige Änderungen in Abrechnungsbestimmungen und Software. Für Personalfragen und Ausbildung tragen ZMV Mitverantwortung, die arbeitsrechtliche Verantwortung bleibt bei der Praxisinhaberin oder dem Praxisinhaber.
Was die ZMV-Qualifikation bedeutet – und was nicht
Die ZMV ist ein öffentlich-rechtlicher Fortbildungsabschluss der Zahnärztekammer, aber keine Erlaubnis für zusätzliche zahnärztliche Tätigkeiten. Für Leistungen am Patienten gelten weiterhin die Delegationsregeln des § 1 Abs. 5 und 6 ZHG: Die Zahnärztin oder der Zahnarzt ordnet an, beaufsichtigt und trägt die Verantwortung. [18, 19] Auch die Abrechnung erfolgt im Namen und in der Verantwortung der Praxis. Eine bestimmte Anzahl von ZMV ist für Zahnarztpraxen nicht vorgeschrieben.
Fortbildung
Fortbildung und Prüfung
Rund 400 Stunden, meist berufsbegleitend über ein Jahr, mit Prüfung vor der Zahnärztekammer.
- Rechtsgrundlage
- Fortbildungsordnungen der (Landes-)Zahnärztekammern nach § 54 BBiG, in der Regel auf Basis der Muster-Fortbildungsordnung der BZÄK vom 17.12.2014 mit Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung. [1, 6]
- Umfang
- Mindestens 400 Präsenzstunden; Vor- und Nachbereitung sowie Selbststudium kommen hinzu. [1, 2]
- Dauer und Form
- Meist berufsbegleitend über rund ein Jahr, teils kompakt oder modular. In modularer Form sind die Module in der Regel innerhalb von drei Jahren abzuschließen. [1, 4]
- Zuständige Stelle
- Die jeweilige Zahnärztekammer; Lehrgänge bieten die Kammern selbst oder von ihnen beauftragte Fortbildungseinrichtungen an. [1, 4]
- Abschluss
- „Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin“ bzw. „Zahnmedizinischer Verwaltungsassistent“ nach bestandener Fortbildungsprüfung. [1]
Handlungsfelder und Prüfungsfächer
Die Musterordnung gliedert die Fortbildung in sechs Handlungs- und Kompetenzfelder, die zugleich die Prüfungsbereiche A bis F bilden. Stunden je Fach legt sie nicht fest. [1]
| Handlungsfeld | Inhalte (Auswahl) |
|---|---|
| Abrechnungswesen | BEMA einschließlich EDV-gestützter Abrechnung, GOZ, Schnittstellen BEMA/GOZ/GOÄ, labortechnische Leistungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen |
| Praxisorganisation, Management, Qualitätsmanagement | Aufbau- und Ablauforganisation, Dokumentation, Termin- und Bestellsysteme, Personal- und Materialplanung, Praxismarketing im berufsrechtlichen Rahmen, QM-Systeme und Dokumentation |
| Rechts- und Wirtschaftskunde | Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Grundlagen der Gehaltsabrechnung, Mahnwesen, Sozial- und Privatversicherung, Besteuerung, Zahlungsverkehr, Controlling |
| Informations- und Kommunikationstechnologie | Text- und Tabellenprogramme, Präsentation, Internet und Praxishomepage, Datenschutz und Datensicherheit |
| Kommunikation, Rhetorik, Psychologie | Gesprächsführung, Mitarbeiterführung, Konflikte und schwierige Gesprächssituationen, Schriftverkehr |
| Ausbildungswesen, Fortbildung, Pädagogik | Auswahl von Auszubildenden, BBiG und Ausbildungsverordnung, Lernpsychologie, Unterstützung der Mitarbeiterfortbildung |
Quelle: Muster-Fortbildungsordnung ZMV, Anlage [1]. Die Musterordnung von 2014 nennt beim Datenschutz noch BDSG und SGB; seit Mai 2018 gilt zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung.
Zwei Beispiele aus den Kammern
- Niedersachsen (ZKN)
- Fortbildungsordnung mit mindestens 400 Präsenzstunden; Zulassung mit ZFA- oder Zahnarzthelferinnen-Abschluss und einem Notfallkurs von mindestens 9 Unterrichtsstunden, Berufserfahrung wird nicht verlangt. [2] Der Lehrgang 2026–2027 in Hannover umfasst 400 Stunden mit 34 Präsenz- und 12 Onlinetagen über rund elf Monate; vorausgesetzt werden Abrechnungskenntnisse auf dem Niveau der ZFA-Abschlussprüfung. Kosten: 5.270 € einschließlich Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr. [3]
- Bayern (BLZK/eazf)
- Berufsbegleitend über ein Jahr in München und Nürnberg, in München auch als halbjähriger Kompaktkurs; Prüfung vor der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Kursgebühr 5.750 € ohne Prüfungsgebühren der BLZK. [4] Voraussetzungen: ZFA-Abschluss, mindestens ein Jahr Tätigkeit als ZFA bis Kursbeginn, Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten und ein bestandener, kostenfreier Zulassungstest zu Abrechnungskenntnissen. [5]
Zulassung
Nach der Musterordnung setzt die Fortbildung einen Abschluss als ZFA, Zahnarzthelferin bzw. Zahnarzthelfer oder einen gleichwertigen Abschluss voraus, dazu einen Notfallkurs (Herz-Lungen-Wiederbelebung) von mindestens 16 Unterrichtsstunden, der nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Aufnahmeprüfung kann die Kammer vorsehen. Die Gleichwertigkeit anderer, auch ausländischer Abschlüsse stellt die Kammer auf Antrag fest. [1] Je nach Kammer kommen Berufserfahrung, Zulassungstests oder abweichende Stundenzahlen für den Notfallkurs hinzu, wie die Beispiele zeigen. [2, 5] Maßgeblich ist die Ordnung der Kammer, bei der die Prüfung abgelegt wird.
Prüfung
- Schriftliche Prüfung
In den sechs Prüfungsbereichen mit insgesamt 7 bis 10 Stunden Bearbeitungszeit; einzelne Fächer können vorgezogen werden. Das Bestehen ist Voraussetzung für das Fachgespräch. [1]
- Fachgespräch mit Kurzvortrag
Situationsbezogen und fächerübergreifend, 30 bis 45 Minuten einschließlich eines Kurzvortrags von 10 bis 15 Minuten, dessen Thema spätestens zwei Monate vorher feststeht. [1]
- Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag möglich, wenn höchstens ein schriftlicher Bereich mangelhaft und keiner ungenügend ist; 15 bis 20 Minuten, die schriftliche Leistung zählt doppelt. [1]
- Bestehen
Jedes Prüfungsfach wird einzeln benotet; bestanden ist, wer in allen Fächern mindestens „ausreichend“ erreicht. [1]
Kosten und Aufstiegs-BAföG
Für Lehrgang und Prüfung fallen nach den beiden Beispielen rund 5.300 bis 5.750 € an, in Bayern zuzüglich der Prüfungsgebühren der Kammer. [3, 4] Gefördert werden kann die Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), wenn sie auf eine Prüfung nach § 54 BBiG vorbereitet und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst; in Teilzeit muss sie innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen sein. [12] Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 € gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als Darlehen der KfW. [12] Nach bestandener Prüfung werden 50 Prozent des dann noch nicht fälligen Darlehens für diese Gebühren erlassen. [12] Die ZKN und die eazf weisen ihre ZMV-Lehrgänge ausdrücklich als förderfähig aus; Bayern zahlt nach bestandener Prüfung zusätzlich einen Meisterbonus, derzeit 3.000 €. [3, 4] Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Regelungen unterscheiden sich je Kammer
Die BZÄK-Musterordnung ist eine Vorlage, keine bundesweit verbindliche Regelung. Kammern können Umfang, Zulassung, Aufnahmeprüfung und Prüfungsablauf abweichend festlegen; nicht jede Kammer bietet jedes Jahr einen eigenen ZMV-Lehrgang an. [1, 7] Prüfen Sie vor der Anmeldung die aktuelle Fortbildungs- und Prüfungsordnung Ihrer Kammer.
Gehalt
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
Im ZFA-Tarifvertrag führt die ZMV in die Tätigkeitsgruppe IV – sofern die Kompetenzen am Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Quelle: Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf vom 30.06.2025, § 4 [11]
Gehalt berechnen: ZMV nach Tarif, Bundesland und Arbeitszeit
Einordnung im ZFA-Tarifvertrag
Der Vergütungstarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ) und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) ordnet ZFA mit ZMV-Abschluss der Tätigkeitsgruppe IV zu – gemeinsam mit ZMP, ZMF, Fachwirtinnen für Zahnärztliches Praxismanagement und weiteren Kammerabschlüssen. Die Gruppe erhält 25 Prozent Zuschlag auf die Grundvergütung, bei mehreren Qualifikationen dieser Gruppe mindestens 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass am Arbeitsplatz eine Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen ausgeübt wird. [11]
| Berufsjahre | Tätigkeitsgruppe IV (u. a. ZMV) | Zum Vergleich: Gruppe V (u. a. Betriebswirt/-in) |
|---|---|---|
| 1.–3. | 3.275,00 € | 3.406,00 € |
| 7.–9. | 3.447,00 € | 3.585,00 € |
| 13.–15. | 3.643,50 € | 3.789,00 € |
| 19.–21. | 3.841,00 € | 3.995,00 € |
| ab 28. | 4.115,50 € | 4.280,00 € |
Berufsjahre zählen ab der bestandenen ZFA-Abschlussprüfung. Quelle: § 4 Vergütungstarifvertrag [11]
Wann der Tarif gilt
Der Vergütungstarifvertrag gilt räumlich nur für Zahnarztpraxen in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe und auch dort nur bei beiderseitiger Tarifbindung oder wenn der Arbeitsvertrag auf ihn verweist. [11] Er ist frühestens zum 31. Dezember 2026 kündbar; Werte für 2027 standen bei Redaktionsschluss nicht fest. [11] Außerhalb des Tarifgebiets wird das Gehalt frei vereinbart; der Tarif dient vielen Praxen und Kammern als Orientierung. Teilzeitkräfte erhalten je vereinbarter Wochenstunde 1/169 der Monatsvergütung. [11]
Keine eigene amtliche Gehaltsstatistik
Für die ZMV als Fortbildungsabschluss ließ sich keine Berufskennziffer der Klassifikation der Berufe eindeutig belegen, der die Entgeltwerte der Bundesagentur für Arbeit zuzuordnen wären. DocJob24 nennt deshalb keinen Medianwert aus dem Entgeltatlas. Zum Vergleich: ZFA auf Fachkraftniveau verdienten Ende 2025 im Median 2.841 € brutto in Vollzeit (siehe ZFA-Profil).
Was das Gehalt beeinflusst
- Tarifbindung und Region: Tarifvertrag nur in vier Kammerbereichen, sonst Einzelvereinbarung
- Tatsächliche Aufgaben: Der tarifliche Zuschlag setzt eine Tätigkeit im Rahmen der ZMV-Kompetenzen voraus [11]
- Leitungsverantwortung: Praxis- oder Abrechnungsleitung wird häufig gesondert vergütet
- Weitere Abschlüsse: Mehrere Qualifikationen der Gruppe IV oder ein Abschluss der Gruppe V erhöhen den Zuschlag [11]
- Arbeitszeit und Praxisgröße: Teilzeit wird anteilig vergütet; größere Einheiten haben eher reine Verwaltungsstellen
Karriere
Karriere und Weiterbildung
Nach der ZMV führen Fachwirt, Managementlehrgänge oder ein Studium in Leitungsfunktionen.
Fachwirt/-in für Zahnärztliches Praxismanagement
Der nächste Kammerabschluss ist die Fachwirtin bzw. der Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement (FZP), nach der Musterordnung zugleich „Geprüfte Berufsspezialistin für Zahnärztliches Praxismanagement“. Die BZÄK beschreibt den Fachwirt als Ausbau der ZMV-Inhalte mit zusätzlichem Gewicht auf Qualitätssicherung, Personalwesen, Kommunikationsmanagement, Betriebswirtschaft, Recht und IT sowie auf Führung im Team. [7] Die Musterordnung von 2019 sieht mindestens 600 Unterrichtsstunden vor, davon mindestens 440 in Präsenz, dazu Projektaufträge und Skripte. Zugelassen wird grundsätzlich nach einjähriger Tätigkeit als ZFA mit aktuellem Erste-Hilfe-Nachweis; eine vorherige ZMV verlangt die Musterordnung nicht. Geprüft wird schriftlich in sechs Handlungsfeldern, mit einer Projektarbeit und einem Fachgespräch. [8]
Beispiel: Die Zahnärztekammer Nordrhein bietet den FZP-Lehrgang mit 462 Unterrichtsstunden berufsbegleitend über ein Jahr an (April 2027 bis April 2028), mit Aufnahmeprüfung, mindestens einem Jahr ZFA-Tätigkeit und Kosten von 3.900 € Lehrgangsgebühr zuzüglich Aufnahme- und Abschlussprüfung. [9] Im AAZ/vmf-Tarif ist der Fachwirt wie die ZMV der Tätigkeitsgruppe IV zugeordnet. [11]
Praxismanager-Lehrgänge
Einige Kammern und ihre Fortbildungseinrichtungen bieten Lehrgänge unter Bezeichnungen wie „Praxismanager/-in“ an. Die eazf in Bayern etwa beschreibt ihren Kurs „Praxismanager/-in eazf“ als berufsbegleitende Weiterqualifizierung zu Betriebswirtschaft, Controlling, Personalführung, Qualitäts- und Hygienemanagement und Arbeitsrecht und führt ihn getrennt von den Aufstiegsfortbildungen ZMV, ZMP und DH. [10] Ob ein solcher Abschluss tariflich oder bei der Förderung wie eine Kammerprüfung behandelt wird, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Betriebswirt/-in und Studium
Für Leitungsfunktionen in größeren Praxen, Praxisverbünden oder Verwaltungen kommen Abschlüsse als Betriebswirtin im Gesundheitswesen oder für Management im Gesundheitswesen in Betracht; der AAZ/vmf-Tarif ordnet sie der Tätigkeitsgruppe V mit 30 Prozent Zuschlag zu. [11] Wer sich breiter im Gesundheitswesen orientieren möchte, findet Anschluss etwa über die Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen oder ein Studium im Gesundheitsmanagement; für den Hochschulzugang ohne Abitur gelten die Regeln des jeweiligen Landes.
| Abschluss | Schwerpunkt | Umfang |
|---|---|---|
| ZMV | Abrechnung, Praxisorganisation, QM, Recht, IT, Ausbildung | mind. 400 Std. |
| Fachwirt/-in Zahnärztliches Praxismanagement | Qualitätsmanagement, Betriebswirtschaft, Personal, Führung | mind. 600 Std. |
| ZMP | Individualprophylaxe am Patienten | mind. 400 Std. |
| ZMF | Prävention, Assistenz, Organisation | mind. 700 Std. |
| Dentalhygieniker/-in | Prophylaxe und Parodontitistherapie unter Delegation | mind. 950 Std. |
Quellen: Musterordnungen ZMV, FZP und ZMP [1, 8, 20]; Delegationsrahmen der BZÄK [19]
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und Jobchancen
Abrechnungs- und Organisationskompetenz ist in einem Engpassumfeld gefragt.
Nachfrage nach Abrechnungs- und Verwaltungskompetenz
Für ZMV veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit keine eigenen, eindeutig zuordenbaren Engpass- oder Beschäftigtenzahlen. Aussagekräftig ist der Ausgangsberuf: Zahnmedizinische Fachangestellte gelten in der Fachkräfteengpassanalyse 2025 auf Fachkraftebene als Engpassberuf mit einem Punktwert von 2,7 von 3. [22] Aus diesem Pool rekrutieren Praxen ihre Verwaltungs- und Abrechnungskräfte; wer zusätzlich eine ZMV vorweisen kann, hebt sich mit einer geprüften Abrechnungs- und Organisationsqualifikation ab.
Entwicklungen
- Digitalisierung der Verwaltung: Seit 2023 läuft die Antragstellung für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Kieferbruch verpflichtend elektronisch über das EBZ; Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie ePA, eAU und E-Rezept sind Bestandteil des Praxisalltags. [16, 17]
- Komplexe Abrechnung: Das Nebeneinander von BEMA, GOZ, Festzuschüssen und Privatvereinbarungen mit gesetzlich Versicherten erfordert spezialisiertes Wissen. [15, 13]
- Größere Praxisstrukturen: In Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren entstehen eher eigenständige Stellen für Abrechnung, Praxismanagement und Qualitätsmanagement.
- Tarifrunde: Der Vergütungstarifvertrag ist frühestens zum 31.12.2026 kündbar. [11]
Eignung
Für wen eignet sich die ZMV?
Die Fortbildung passt zu ZFA, die lieber organisieren und abrechnen als am Behandlungsstuhl assistieren.
Interessen
- Abrechnung, Zahlen und Gebührenordnungen
- Organisation von Abläufen und Teams
- Recht, Datenschutz und Praxis-IT
Fähigkeiten im Alltag
- Genauigkeit und Ausdauer bei Detailarbeit
- Sicherer Umgang mit Praxissoftware
- Klare, verständliche Kommunikation mit Patientinnen, Patienten und Kostenträgern
- Diskretion und Verantwortungsbewusstsein
Realistisch zu erwarten
- Rund ein Jahr Fortbildung neben dem Beruf
- Laufende Aktualisierung bei Abrechnungsregeln
- Gespräche über Kosten und offene Forderungen
- Tarifzuschlag nur bei entsprechender Tätigkeit
Hilfreich ist, vor der Anmeldung einige Zeit in der Abrechnung der eigenen Praxis mitzuarbeiten und die Abrechnungskenntnisse aus der ZFA-Ausbildung aufzufrischen; manche Kammern prüfen sie vorab. Sprechen Sie außerdem mit Ihrer Praxisleitung über künftige Aufgaben, Freistellung und eine mögliche Beteiligung an den Kosten.
Zugang
Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel
Der Weg zur ZMV führt über den ZFA-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss.
- Regulärer Weg
- Abgeschlossene Ausbildung als ZFA (oder Zahnarzthelferin bzw. Zahnarzthelfer), danach ZMV-Lehrgang und Prüfung vor der Zahnärztekammer; je nach Kammer mit Berufserfahrung und Aufnahmeprüfung oder Zulassungstest. [1, 5]
- Gleichwertige Abschlüsse
- Die Kammer stellt auf Antrag fest, ob ein anderer Abschluss gleichwertig ist; dabei können auch ausländische Abschlüsse und Berufstätigkeit berücksichtigt werden. [1] In Niedersachsen wird zum Beispiel auch ein Abschluss als Stomatologische Schwester akzeptiert. [3]
- Quereinstieg
- Ohne zahnmedizinische Grundausbildung ist die ZMV in der Regel nicht erreichbar. Wer aus einem anderen Beruf kommt, kann zunächst den ZFA-Abschluss erwerben, auch über die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG oder eine verkürzte Ausbildung nach § 8 BBiG. [6]
- Wechsel zwischen Kammern
- Eine ZMV-Prüfung, die nach einer entsprechenden Ordnung bei einer anderen Landeszahnärztekammer abgelegt wurde, wird zum Beispiel von der Zahnärztekammer Niedersachsen anerkannt. [2]
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beruf
Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.
Was ist eine ZMV?
Wie lange dauert die Fortbildung zur ZMV?
Welche Voraussetzungen brauche ich für die ZMV?
Was kostet die ZMV und gibt es Förderung?
In den Beispielen Niedersachsen und Bayern liegen die Kosten bei rund 5.300 bis 5.750 €. Über das Aufstiegs-BAföG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 € gefördert, zur Hälfte als Zuschuss; nach bestandener Prüfung wird die Hälfte des noch nicht fälligen Restdarlehens erlassen. [3, 4, 12]
Was verdient eine ZMV?
Nach dem Tarifvertrag von AAZ und vmf, der nur in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe gilt, gehört die ZMV zur Tätigkeitsgruppe IV: seit Januar 2026 3.275 € bis 4.115,50 € brutto im Monat, wenn die ZMV-Kompetenzen am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Außerhalb des Tarifgebiets wird das Gehalt frei vereinbart. [11]
Was ist der Unterschied zwischen ZMV, ZMP und ZMF?
Wie geht es nach der ZMV weiter?
Gilt eine ZMV aus einem anderen Bundesland?
Die ZMV ist ein Kammerabschluss nach § 54 BBiG. Kammern erkennen Prüfungen anderer Landeszahnärztekammern in der Regel an, wenn sie nach einer entsprechenden Ordnung abgelegt wurden; die Zahnärztekammer Niedersachsen regelt das ausdrücklich. [2]
Stellenangebote
Stellen für ZMV bei DocJob24.
DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.
Aktuelle Stellen für ZMV sowie für Abrechnung und Verwaltung in Zahnarztpraxen finden Sie in der Berufsgruppe „Zahnmedizin“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.
Verwandte Berufe im Verzeichnis
Quellen
Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.
22 Quellen
- Muster-Fortbildungsordnung gem. § 54 BBiG für die Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin / zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) mit Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 17.12.2014, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV). Zahnärztekammer Niedersachsen, Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 29.05.2013, Dokument vom 23.04.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) – Lehrgang 2026–2027. Zahnärztekammer Niedersachsen, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische/-r Verwaltungsassistent/-in (ZMV) – Informationsblatt. eazf GmbH (Fortbildungsträger in Bayern, Prüfung vor der Bayerischen Landeszahnärztekammer), Dokument vom 10.04.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- ZMV – Zulassungsvoraussetzungen. eazf GmbH, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere §§ 1, 53 bis 56. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Aufstiegschancen für Zahnmedizinische Fachangestellte. Bundeszahnärztekammer, Stand 09.08.2024, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Muster-Fortbildungsordnung (gem. § 54 BBiG) für die Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin / zum Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement (Geprüfte Berufsspezialistin / Geprüfter Berufsspezialist für Zahnärztliches Praxismanagement). Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 18.12.2019, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Lehrgang zur/zum Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP). Zahnärztekammer Nordrhein, Lehrgang 2027/2028, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Praxismanager/-in eazf (berufsbegleitende Weiterqualifizierung). eazf GmbH, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte und Auszubildende vom 30.06.2025 (Laufzeit ab 01.07.2025, frühestens kündbar zum 31.12.2026). Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ) und Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf); veröffentlicht von der Zahnärztekammer Hamburg, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), insbesondere § 2 (förderfähige Maßnahmen), § 12 (Maßnahmebeitrag) und § 13b (Erlass). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 55 (Festzuschüsse bei Zahnersatz) und § 87 Abs. 1 und 1a (Heil- und Kostenplan). Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22.10.1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2011. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- BEMA und GOZ. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ). Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Stand 12.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Telematikinfrastruktur (TI). Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Stand 21.04.2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), § 1 Abs. 5 und 6. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte. Bundeszahnärztekammer, Vorstandsbeschluss 16.09.2009, geprüft Juli 2021, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Muster-Fortbildungsordnung (§ 54 BBiG) für die Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin / zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten (ZMP). Bundeszahnärztekammer, Stand 17.12.2014, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) vom 16.03.2022. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt). Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle