Berufsprofil · Pflege
Fachpflege Psychiatrie. Aufgaben, Weiterbildung, Gehalt.
Fachpflegekräfte für psychiatrische Pflege begleiten Menschen mit psychischen Erkrankungen in Klinik, Tagesklinik, Institutsambulanz und im häuslichen Umfeld. Der Weg führt über eine Pflegeausbildung und eine berufsbegleitende Fachweiterbildung „Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ von mindestens zwei Jahren nach DKG-Empfehlung oder Landesrecht.
- Weiterbildung
- 2–5 Jahreberufsbegleitend, DKG-Empfehlung 2023
- Zugang
- Pflegeabschlussplus 6 Monate Erfahrung in der Psychiatrie
- Umfang
- 720 + 1.800 Std.Theorie und praktische Weiterbildung
- Abschluss
- Weiterbildungsprüfungpraktisch und mündlich, DKG oder Landesrecht
- Tarif
- P 9 TVöD3.992–4.662 € brutto, ab 05/2026
- Mittleres Entgelt
- 5.057 €brutto, Vollzeit, Fachkrankenpflege, Ende 2025
Stand: 22. Oktober 2026 · alle Angaben mit Quellen

Überblick
Der Beruf im Überblick
Psychiatrische Fachpflege verbindet Beziehungsarbeit, Krisenbegleitung und Alltagsunterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Fachpflegekräfte für psychiatrische Pflege sind Pflegefachpersonen, die nach ihrer Pflegeausbildung eine mehrjährige Fachweiterbildung in der Psychiatrie abgeschlossen haben. Sie pflegen und begleiten Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen – von der akuten Psychose über Depressionen und Abhängigkeitserkrankungen bis zu Demenz mit herausforderndem Verhalten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) führt die Weiterbildung unter der Bezeichnung „Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ als eine von acht pflegerischen Fachweiterbildungen; maßgeblich ist die DKG-Empfehlung vom 03./04.07.2023 oder eine landesrechtliche Regelung. [1]
Nach erfolgreichem Abschluss wird eine Weiterbildungsbezeichnung geführt, die an den Pflegeabschluss anknüpft, zum Beispiel „Pflegefachfrau für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DKG)“, „Fach-Gesundheits- und Krankenpfleger für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DKG)“ oder „Fachaltenpflegerin für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DKG)“. [4] Im Alltag sind Kurzformen wie „Fachpflege Psychiatrie“, „Fachkrankenpfleger für Psychiatrie“ oder „psychiatrische Fachpflegekraft“ verbreitet.
Typische Einsatzorte
- Stationen der Allgemeinpsychiatrie, einschließlich Akut- und Intensivbehandlung
- Suchtmedizin und qualifizierter Entzug
- Gerontopsychiatrie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Psychosomatik und Psychotherapie
- Tageskliniken und Psychiatrische Institutsambulanzen
- Stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld
- Forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug)
- Ambulante psychiatrische Pflegedienste, Gemeindepsychiatrie und komplementäre Einrichtungen
Diese Breite spiegelt sich in der praktischen Weiterbildung: Pflichteinsätze führen durch stationäre Fachbereiche, teilstationäre und ambulante Angebote sowie komplementäre Dienste außerhalb der Klinik. [3]
Abgrenzung zu verwandten Berufen
Ärztliche Diagnostik und Therapie liegen bei Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapie im engeren Sinn bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Pflege verantwortet den Pflegeprozess und gestaltet den Alltag auf Station und im Wohnumfeld. In der Personalausstattungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zählen zur Berufsgruppe der Pflegefachpersonen neben Pflegefachfrauen und -männern, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegenden und Altenpflegenden auch Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger. [8] Die DKG-Fachweiterbildung setzt dagegen eine Erlaubnis nach Pflegeberufe-, Krankenpflege- oder Altenpflegegesetz voraus. [1]
Was den Beruf ausmacht
Beziehung als Arbeitsmittel
Vertrauen, Gesprächsführung und eine verlässliche Bezugsperson sind die Grundlage jeder Intervention. Ein eigenes Fachmodul behandelt Kommunikation, Deeskalation und Beratung. [2]
Alltag und Milieu
Tagesstruktur, Gruppen und das Stationsmilieu sind Teil der Behandlung, nicht nur ihr Rahmen.
Krisen und Sicherheit
Suizidalität, Eigen- und Fremdgefährdung müssen früh erkannt und mit dem Team eingeschätzt werden. [2]
Recovery-Orientierung
Konzepte wie Recovery, Empowerment, das Gezeitenmodell und Safewards gehören zu den Inhalten der Weiterbildung. [2]
Aufgaben
Aufgaben und Arbeitsalltag
Der Alltag reicht von Bezugspflege und Gruppenangeboten bis zur Krisenintervention und zur Behandlung zu Hause.
Pflege und Begleitung
- Pflegeprozess steuern: Pflegebedarf erheben, Ziele vereinbaren, Pflegediagnosen stellen, evaluieren
- Bezugspflege mit regelmäßigen Einzelgesprächen
- Psychopathologische Beobachtung und Dokumentation
- Psychoedukation, Unterstützung bei Medikation und Adhärenz
- Training lebenspraktischer Fähigkeiten, Tagesstruktur, Gruppenangebote
- Pflegevisite und Entlassungsmanagement
Krisen und Sicherheit
- Einschätzung von Suizidalität und Eigen- oder Fremdgefährdung
- Deeskalation in Konflikt- und Erregungssituationen
- Krisenintervention und engmaschige Begleitung
- Mitwirkung bei ärztlich angeordneten Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen und deren Überwachung
- Milieugestaltung und Präventionskonzepte wie Safewards
Inhalte der Fachmodule F PPP M II, M III und M V, unter anderem Pflegeprozess, Pflegevisite, Entlassungsmanagement, Adhärenz, Deeskalation, Krisensituationen [2]
Bezugspflege und Milieutherapie
In vielen Kliniken ist jeder Patientin und jedem Patienten eine Bezugspflegekraft zugeordnet. Sie führt Gespräche, plant die Pflege gemeinsam mit den Betroffenen und bringt ihre Beobachtungen in die Teambesprechung ein. Das Stationsmilieu – feste Abläufe, Gemeinschaftsräume, Gruppen und der Umgang miteinander – wird bewusst therapeutisch gestaltet. Die Weiterbildung behandelt Milieutherapie, Gruppendynamik und die Steuerung von Gruppenprozessen in einem eigenen Modul. [2]
Behandlung außerhalb der Station
- Stationsäquivalente Behandlung (StäB)
- Psychiatrische Krankenhäuser und Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung können Menschen, die eine stationäre Behandlung benötigen, im häuslichen Umfeld behandeln. Der Krankenhausträger stellt die erforderlichen Ärztinnen und Ärzte sowie nichtärztlichen Fachkräfte sicher (§ 115d SGB V). [9] Pflegefachpersonen besuchen die Betroffenen dabei in der Regel täglich zu Hause.
- Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
- Psychiatrische Krankenhäuser und Fachabteilungen werden zur ambulanten Behandlung von Menschen ermächtigt, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung auf dieses Angebot angewiesen sind (§ 118 SGB V). [10] Pflegekräfte übernehmen dort unter anderem Gespräche, Hausbesuche, Depotinjektionen und Krisenkontakte.
- Psychiatrische häusliche Krankenpflege
- Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA sieht mit Nr. 27a eine eigene Leistung vor, unter anderem zum Erarbeiten der Pflegeakzeptanz durch Beziehungsaufbau und zur Bewältigung von Krisensituationen. Ziel ist, Versicherte so zu stabilisieren, dass sie ihren Alltag selbstständig bewältigen. Verordnen dürfen vor allem Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde, Psychosomatik oder Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Institutsambulanzen; Regelindikation sind bestimmte Diagnosen mit einem GAF-Orientierungswert um 40. [11]
- Gemeindepsychiatrie
- Sozialpsychiatrische Dienste, Soziotherapie und betreute Wohnformen sind Teil des Versorgungsnetzes, mit dem die Pflege zusammenarbeitet. [2]
Arbeitszeit und Zusammenarbeit
Stationen arbeiten rund um die Uhr im Schichtdienst mit Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten. Tageskliniken, Institutsambulanzen und ambulante Dienste arbeiten überwiegend tagsüber; in der stationsäquivalenten Behandlung kommen Fahrzeiten und Einsätze an Wochenenden hinzu. Gearbeitet wird im multiprofessionellen Team mit Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Ergotherapie und zunehmend mit Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleitern. [8]
Belastungen
Zur Arbeit gehören verbale und körperliche Aggression, Suizidalität, belastende Lebensgeschichten und ethische Konflikte, etwa bei Zwangsmaßnahmen. Die Weiterbildung widmet der Reflexion des eigenen Handelns, Supervision, Balintarbeit und Teamkonflikten ein eigenes Modul mit 136 Stunden. [2] Wie gut Supervision und Nachbesprechungen im Alltag verankert sind, unterscheidet sich zwischen Kliniken.
Was Fachpflegekräfte dürfen – und was nicht
Die Fachweiterbildung ist keine eigene Berufserlaubnis. Die Erhebung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Sicherung der Pflegequalität sind Pflegefachpersonen vorbehalten; seit dem 01.01.2026 können sie zudem heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen, soweit sie die dafür vorgesehenen Kompetenzen nachweisen (§§ 4, 4a PflBG). [14] Diagnose, Medikation und die Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen bleiben ärztliche Aufgaben; für längere Fixierungen ist zusätzlich eine richterliche Entscheidung erforderlich. [12]
Weiterbildung
Fachweiterbildung: Zugang, Aufbau, Prüfung
Die Fachweiterbildung dauert berufsbegleitend mindestens zwei Jahre und endet mit einer praktischen und mündlichen Prüfung.
- Grundlage
- DKG-Empfehlung zur pflegerischen Fachweiterbildung vom 03./04.07.2023 oder landesrechtliche Weiterbildungsregelung [1]
- Dauer
- berufsbegleitend mindestens zwei, höchstens fünf Jahre [1]
- Umfang
- mindestens 720 Stunden Theorie und mindestens 1.800 Stunden praktische Weiterbildung [1]
Zugangsvoraussetzungen
Zugelassen wird, wer eine Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz oder nach dem früheren Krankenpflege- oder Altenpflegegesetz besitzt und danach mindestens sechs Monate in Vollzeit im Fachgebiet gearbeitet hat; bei Teilzeit verlängert sich die Zeit entsprechend. Die Leitung der Weiterbildungsstätte prüft die Voraussetzungen vor Beginn. [1] In der Praxis wählen psychiatrische Kliniken die Teilnehmenden häufig aus dem eigenen Personal aus und übernehmen Kosten und Freistellung, oft verbunden mit einer Bindungsvereinbarung.
Aufbau: Basismodul und Fachmodule
Die Theorie besteht aus dem gemeinsamen Basismodul aller DKG-Fachweiterbildungen mit 80 Stunden und fünf Fachmodulen mit zusammen 640 Stunden. [5, 2]
| Modul | Inhalt | Stunden |
|---|---|---|
| F PPP M I | Grundlagen psychiatrischer und psychosomatischer Pflege im Kontext von Geschichte, Ethik, Krankheitsverständnis und Ökonomie | 96 |
| F PPP M II | Psychiatrisch pflegen im Netzwerk unterschiedlicher Versorgungsstrukturen (u. a. vorbehaltene Tätigkeiten, Gemeindepsychiatrie, Pflegemodelle) | 140 |
| F PPP M III | Kommunikation und Interaktion professionell gestalten (u. a. Gesprächsführung, Deeskalation, Beratung) | 128 |
| F PPP M IV | Sich selbst und andere erfahren (Teamarbeit, Reflexion, Gruppenprozesse) | 136 |
| F PPP M V | Professionell handeln in komplexen Pflegesituationen (u. a. Krisen, Maßregelvollzug, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Sucht, Psychosomatik) | 140 |
Summe der Fachmodule 640 Stunden, zusammen mit dem Basismodul 720 Stunden. Quellen: DKG-Modulübersicht (Fassung ab 01.05.2022) [2]; DKG-Gegenüberstellung [5]
Modul V gliedert sich in Moduleinheiten zu psychologischen und psychiatrischen Erklärungsmodellen (36 Stunden), zu Krisensituationen (24 Stunden) sowie je 16 Stunden zu Maßregelvollzug, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Abhängigkeitserkrankungen und Psychosomatik. Modul II enthält 60 Stunden zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Pflege. [2] Bis zu 25 Prozent der Theorie dürfen als selbstgesteuertes Lernen stattfinden. [1]
Praktische Weiterbildung
Die DKG-Einsatzplanung sieht mindestens drei Einsätze von je 300 Stunden in unterschiedlichen stationären Bereichen vor – Allgemeinpsychiatrie, Psychosomatik/Psychotherapie, Abhängigkeitserkrankungen, Gerontopsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie; forensische Betten können angerechnet werden. Hinzu kommen mindestens 300 Stunden in Tageskliniken oder Institutsambulanzen und mindestens 300 Stunden in komplementären oder psychosozialen Einrichtungen außerhalb der Klinik. Die verbleibende Zeit verteilt sich auf weitere Bereiche. [3] Mindestens zehn Prozent der praktischen Weiterbildung finden unter Anleitung einer Praxisanleiterin oder eines Praxisanleiters statt. [1]
Prüfungen
- Modulprüfungen
Jedes Modul schließt mit einer Prüfung der Weiterbildungsstätte ab. [1]
- Praktische Leistungsnachweise
Drei benotete Nachweise in unterschiedlichen Pflichteinsätzen, an Patientinnen und Patienten und nicht in der Simulation. [1]
- Praktische Abschlussprüfung
Pflege in einer komplexen Pflegesituation, ebenfalls ohne Simulation. [1]
- Mündliche Abschlussprüfung
Gegen Ende der Weiterbildung; die Gesamtnote ergibt sich aus Modulprüfungen, Leistungsnachweisen und Abschlussprüfungen. [1]
DKG-Empfehlung oder Landesrecht
Die DKG-Empfehlung ist eine Empfehlung der Krankenhausträger, kein Gesetz. Wo ein Land die Fachweiterbildung selbst geregelt hat, gilt die Landesregelung; die DKG stellt dafür Gegenüberstellungen von Theorie- und Praxisanteilen bereit. [6, 5] Welche Regelung gilt, hängt vom Sitz der Weiterbildungsstätte ab. Auskunft geben Weiterbildungsstätte und zuständige Landesbehörde.
Rahmenbedingungen
Personalvorgaben, Zwang und Rechte
Die PPP-Richtlinie des G-BA legt Mindestbesetzungen fest; bei Zwangsmaßnahmen gelten enge verfassungsrechtliche Grenzen.
PPP-Richtlinie des G-BA
Die Richtlinie über die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses legt verbindliche Mindestvorgaben für das therapeutische Personal stationärer Einrichtungen fest. Sie sind ausdrücklich keine Anhaltszahlen für die Personalbemessung, sondern Untergrenzen. Die aktuelle Fassung vom 18.06.2025 gilt seit dem 01.01.2026. [8]
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Berufsgruppe Pflege (§ 5) | Pflegefachfrauen und -männer, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegende, Altenpflegende, Heilerziehungspflegende; ausdrücklich auch Pflegefachpersonen mit Weiterbildung Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Bachelor- und Masterabsolventen Psychiatrische Pflege |
| Kinder- und Jugendpsychiatrie (§ 5) | Pflege- und Erziehungsdienst, zu dem auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflegende zählen |
| Umsetzungsgrad (§ 16) | 90 % seit 2022, 95 % ab 01.01.2027, volle Erfüllung ab 01.01.2029 |
| Folgen (§ 13) | Wegfall von Vergütung bei Unterschreitung seit 01.01.2026; für die Psychosomatik erst ab 2028, für den Nachtdienst nicht vor Ende 2027 |
| Genesungsbegleitung (§§ 8, 9) | keine Anrechnung auf die Mindestvorgaben; Einsatz zusätzlich empfohlen |
Quelle: PPP-RL in der Fassung vom 18.06.2025, in Kraft seit 01.01.2026 [8]
Die Richtlinie unterscheidet Behandlungsbereiche wie Allgemeinpsychiatrie, Abhängigkeitserkrankungen, Gerontopsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik, und darin unter anderem Regel-, Intensiv-, teilstationäre und stationsäquivalente Behandlung. Minutenwerte legen für jeden Bereich fest, wie viel Zeit je Patientin oder Patient mindestens auf die einzelnen Berufsgruppen entfällt. [8] Eine eigene Quote für Pflegekräfte mit Fachweiterbildung enthält die Richtlinie nicht; sie zählen innerhalb der Berufsgruppe Pflegefachpersonen.
Fixierung und andere Zwangsmaßnahmen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 24.07.2018 (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16) entschieden, dass eine 5-Punkt- oder 7-Punkt-Fixierung, die nicht nur kurzfristig ist, eine Freiheitsentziehung darstellt und einer richterlichen Entscheidung bedarf. Kurzfristig ist eine Maßnahme in der Regel, wenn sie absehbar weniger als etwa eine halbe Stunde dauert. Für die richterliche Entscheidung muss täglich von 6 bis 21 Uhr ein Bereitschaftsdienst bestehen; Betroffene sind nach dem Ende der Fixierung auf die Möglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung hinzuweisen. [12]
In dem Verfahren hat die Fachgesellschaft DGPPN für die Dauer einer Fixierung eine kontinuierliche Eins-zu-eins-Überwachung mit persönlichem Kontakt als erforderlich bezeichnet; die Anordnung soll nur ärztlich erfolgen und schriftlich dokumentiert werden. [12] Wie Begleitung, Überwachung und Dokumentation im Einzelnen geregelt sind, ergibt sich aus den Psychisch-Kranken- und Unterbringungsgesetzen der Länder und aus den Dienstanweisungen der Klinik. Für die Pflege bedeutet das: Sie wirkt an Zwangsmaßnahmen mit, überwacht die Betroffenen und dokumentiert – entscheidet aber nicht allein über die Maßnahme.
Prävention vor Zwang
Deeskalation, Eskalationsstufen, Safewards und Konfliktmanagement sind feste Inhalte der Fachweiterbildung. [2] Viele Kliniken verpflichten ihr Personal zusätzlich zu regelmäßigen Deeskalationstrainings.
Arbeitsfelder
Arbeitsfelder mit eigenen Anforderungen
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Suchtmedizin und Maßregelvollzug unterscheiden sich deutlich im Alltag.
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Pflege und Erziehung greifen ineinander; im Pflege- und Erziehungsdienst arbeiten Pflegefachpersonen gemeinsam mit Erzieherinnen, Erziehern und Heilerziehungspflegenden. [8] Eltern- und Familienarbeit sowie die Zusammenarbeit mit Schule und Jugendhilfe gehören dazu. Die Weiterbildung enthält eine eigene Moduleinheit „Pflegen und erziehen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie“. [2]
- Gerontopsychiatrie
- Depressionen, Delir und Demenz, oft zusammen mit körperlichen Erkrankungen; Grund- und Behandlungspflege nehmen mehr Raum ein. Die Weiterbildung behandelt die Pflege gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen in einer eigenen Moduleinheit. [2]
- Abhängigkeitserkrankungen
- Entzugsbehandlung, Motivationsarbeit und Rückfallprävention. Motivierende Gesprächsführung ist Teil des Moduls Kommunikation. [2]
- Psychosomatik und Psychotherapie
- Psychotherapeutisch ausgerichtete Stationen mit strukturiertem Therapieprogramm; die Pflege ist in Gruppen und Bezugsgespräche eng eingebunden. [2]
- Forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug)
- Hier werden Menschen behandelt, die eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen haben und vom Gericht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden (§ 63 StGB). [13] Pflege verbindet Therapie mit Sicherung; Lockerungs- und Sicherungsmaßnahmen sind Gegenstand der Weiterbildung. [2]
Zusatzqualifikation Pflege im Maßregelvollzug
Für die Forensik hat die DKG eine ergänzende Empfehlung „Pflege im Maßregelvollzug“ beschlossen, gültig seit dem 01.10.2019. Sie setzt die abgeschlossene Fachweiterbildung Psychiatrie voraus, dauert berufsbegleitend höchstens zwei Jahre und umfasst mindestens 200 Stunden Theorie und 240 Stunden Praxis mit zwei Modulprüfungen, einem praktischen Leistungsnachweis und einer mündlichen Abschlussprüfung. [7]
Gehalt
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
Mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit sieht der TVöD die Entgeltgruppe P 9 vor; hinzu kann eine Psychiatriezulage kommen.
Quellen: Entgeltordnung VKA [15]; P-Tabelle TVöD (VKA) [16]; Entgeltatlas [17]
Gehalt berechnen: Fachpflege Psychiatrie nach Tarif, Bundesland und Arbeitszeit
Eingruppierung im TVöD
In kommunalen Kliniken regelt die Entgeltordnung zum TVöD (VKA) die Eingruppierung. Pflegefachpersonen sind in der Regel in P 7 eingruppiert. Mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit sieht die Entgeltordnung die Entgeltgruppe P 9 (Fallgruppe 1) vor. Als Fachweiterbildung gilt nach der Protokollerklärung eine Weiterbildung nach der DKG-Empfehlung vom 29.09.2015 oder eine gleichwertige Weiterbildung. [15] Die Psychiatrie gehörte bereits zu den Fachgebieten dieser Empfehlung. [7] Entscheidend sind Abschluss und Tätigkeit im Fachgebiet: Wer nach der Weiterbildung außerhalb der Psychiatrie arbeitet, hat keinen Anspruch auf P 9 aus diesem Grund.
| Stufe | P 7 | P 9 |
|---|---|---|
| Stufe 2 | 3.510,30 € | 3.992,39 € |
| Stufe 6 | 4.305,40 € | 4.662,42 € |
Stufen 3 bis 5 liegen dazwischen; P 9 Stufe 3: 4.184,40 €, Stufe 4: 4.312,38 €, Stufe 5: 4.558,59 €. Quelle: [16]
Psychiatriezulage
Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-System) psychiatrischen Abteilungen oder Stationen ausüben, erhalten nach der Entgeltordnung für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage von 46,02 €. [15] Für offene Stationen, Tageskliniken oder Ambulanzen gilt diese Zulage nach dem Wortlaut nicht. Hinzu kommen im Schichtbetrieb Wechselschicht- oder Schichtzulagen, Zeitzuschläge und die Jahressonderzahlung.
Was die Statistik zeigt
Die Bundesagentur für Arbeit ordnet Fachkrankenpflegekräfte – im Schlüsselverzeichnis etwa die Benennung „Fachkrankenschwester/-pfleger“ – der Berufsgattung 81313 zu, der Fachkrankenpflege auf Spezialistenniveau. [18] Diese Gattung umfasst alle Fachkrankenpflege-Spezialisierungen, nicht nur die Psychiatrie; ob eine Fachpflegekraft dort oder in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege gemeldet wird, hängt von der Tätigkeitsangabe des Arbeitgebers ab. Der Median des Bruttomonatsentgelts lag in 81313 zum 31.12.2025 bei 5.057 €; ein Viertel verdiente weniger als 4.379 €, ein Viertel mehr als 5.760 €. In der Gesundheits- und Krankenpflege auf Fachkraftniveau (81302) lag der Median bei 4.587 €. [17] Über alle Berufe betrug er 4.217 €. [19]
Tarif und Statistik unterscheiden sich
Die Tariftabelle zeigt Monatswerte ohne Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlung. Der Entgeltatlas erfasst alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, rechnet Sonderzahlungen anteilig ein und schließt Beschäftigte mit Leitungsfunktionen ein. Die Werte sind daher nicht direkt vergleichbar.
Was das Gehalt beeinflusst
- Tarif und Träger: TVöD, TV-L, kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien oder Haustarife; Kliniken des Maßregelvollzugs und Landeskrankenhäuser haben teils eigene Tarifbindungen
- Abschluss und Einsatz: P 9 setzt die abgeschlossene Fachweiterbildung und eine entsprechende Tätigkeit voraus [15]
- Stationsart: Psychiatriezulage nur bei überwiegender Pflege auf geschlossenen oder halbgeschlossenen Stationen [15]
- Dienstform: Schicht- und Nachtdienste auf Station, überwiegend Tagdienst in Tagesklinik, PIA oder ambulantem Dienst
- Funktion: Praxisanleitung, Stations- oder Bereichsleitung, Pflegeexpertise mit Studium
Karriere
Spezialisierung und Karriere
Forensik, Praxisanleitung, Leitung und ein Studium der psychiatrischen Pflege sind typische nächste Schritte.
| Qualifikation | Schwerpunkt | Umfang |
|---|---|---|
| Pflege im Maßregelvollzug (DKG) | Forensische Psychiatrie | 200 + 240 Std. |
| Praxisanleitung | Anleitung in Ausbildung und Fachweiterbildung | mind. 300 Std. |
| Bachelor/Master Psychiatrische Pflege | Pflegeexpertise, Advanced Nursing Practice | je nach Hochschule |
Quellen: DKG [7, 1]; PPP-RL [8]
Studium und Advanced Practice
Hochschulen bieten Bachelor- und Masterstudiengänge mit Schwerpunkt psychiatrische Pflege oder psychische Gesundheit an, teils mit dem Profil Advanced Nursing Practice (APN). Die PPP-RL nennt Personen mit Hochschulabschluss Bachelor oder Master Psychiatrische Pflege ausdrücklich als Teil der Berufsgruppe Pflege. [8] Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten mit Master übernehmen etwa Fallsteuerung für komplexe Verläufe, Konzeptentwicklung, Beratung von Teams oder die Leitung von Projekten wie Safewards oder StäB.
Praxisanleitung und Leitung
Wer Teilnehmende der Fachweiterbildung anleiten will, braucht nach DKG-Empfehlung die Fachweiterbildung und eine Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden. Für die Leitung einer anerkannten Weiterbildungsstätte setzt die Empfehlung unter anderem einen Masterabschluss voraus. [1] Mit Erfahrung führen Wege in die Stations- oder Bereichsleitung und in die Pflegedienstleitung.
Abgrenzung: EX-IN-Genesungsbegleitung
EX-IN („Experienced Involvement“) qualifiziert Menschen mit eigener Krisen- und Genesungserfahrung zu Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleitern. Der Kurs umfasst zwölf Wochenendmodule über ein Jahr, zwei Praktika, eine Abschlusspräsentation und ein Portfolio; er ist nach eigener Angabe keine Ausbildung im rechtlichen Sinn. [21] Die Genesungsbegleitung ist damit keine Pflegequalifikation und keine Alternative zur Fachweiterbildung. In der PPP-RL werden Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter nicht auf die Mindestvorgaben angerechnet, ihr zusätzlicher Einsatz wird aber empfohlen. [8]
Andere Fachweiterbildungen
Weitere Fachweiterbildungen nach DKG-Empfehlung führen etwa in die Intensiv- und Anästhesiepflege, den Operationsdienst oder die Onkologie. [1]
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und Jobchancen
Psychiatrische Kliniken müssen die PPP-Mindestvorgaben schrittweise vollständig erfüllen; Pflegefachpersonen sind gesucht.
Quellen: Fachkräfteengpassanalyse 2025 der BA [20]; PPP-RL [8]; Entgeltatlas [17]
Nachfrage
In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit erreichen die Pflegeberufe auf Fachkraftebene durchschnittlich 2,7 von 3 Punkten. [20] Einen eigenen Wert für psychiatrische Fachpflegekräfte nennt der Bericht nicht. Hinzu kommt die PPP-RL: Seit 2026 kann ein Unterschreiten der Mindestvorgaben zum Wegfall von Vergütung führen, und der geforderte Umsetzungsgrad steigt bis 2029 auf 100 Prozent. [8] Für Kliniken ist ausreichend Pflegepersonal damit unmittelbar wirtschaftlich relevant.
Wo Fachpflegekräfte arbeiten
Arbeitgeber sind psychiatrische Fachkrankenhäuser, psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern und Universitätskliniken, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychosomatische Kliniken und Einrichtungen des Maßregelvollzugs. Außerhalb der Klinik kommen ambulante psychiatrische Pflegedienste, gemeindepsychiatrische Träger und Einrichtungen der Eingliederungshilfe hinzu. Mit stationsäquivalenter Behandlung und Institutsambulanzen wächst der Anteil aufsuchender und ambulanter Arbeit. [9, 10]
Entwicklungen
- Erweiterte Befugnisse: Mit § 4a PflBG können Pflegefachpersonen seit 2026 heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen, soweit sie die Kompetenzen nachweisen. [14]
- Aufsuchende Behandlung: StäB und psychiatrische häusliche Krankenpflege verlagern Pflege in das Wohnumfeld der Betroffenen. [9, 11]
Eignung
Für wen eignet sich die Fachweiterbildung?
Die Spezialisierung passt zu Pflegefachpersonen, die Beziehungsarbeit und den Umgang mit Krisen als Kern ihrer Arbeit sehen.
Interessen
- Psychische Erkrankungen und ihre Behandlung
- Gespräche, Gruppen und Beratung
- Soziale Zusammenhänge und Lebenswelt der Betroffenen
Fähigkeiten im Alltag
- Ruhe und Klarheit in Konflikten
- Nähe und professionelle Distanz
- Genaue Beobachtung und Dokumentation
- Bereitschaft zur Selbstreflexion und Supervision
Realistisch zu erwarten
- Zwei Jahre oder mehr berufsbegleitende Weiterbildung
- Aggression, Suizidalität und ethische Konflikte im Alltag
- Bessere Eingruppierung und breite Einsatzfelder von Station bis Hausbesuch
Wer vor einer Fachweiterbildung steht, sollte zunächst die geforderten sechs Monate in der Psychiatrie arbeiten und dabei unterschiedliche Bereiche kennenlernen. [1] Die Weiterbildungsplätze und die Bedingungen zur Kostenübernahme erfragen Sie am besten bei der Pflegedirektion oder der Weiterbildungsstätte Ihrer Klinik.
Zugang
Zugang, Anerkennung und beruflicher Wechsel
Der Weg in die psychiatrische Fachpflege führt über einen Pflegeabschluss.
- Einstieg über die Pflegeausbildung
- Voraussetzung ist eine Erlaubnis als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann oder nach altem Recht als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegende bzw. Altenpflegende sowie sechs Monate Berufserfahrung im Fachgebiet. [1, 14]
- Heilerziehungspflege
- Heilerziehungspflegende zählen in der PPP-RL zur Berufsgruppe Pflege und arbeiten häufig in der Psychiatrie. [8] Zur DKG-Fachweiterbildung führt die Heilerziehungspflege nach der Empfehlung jedoch nicht; Voraussetzung ist eine Pflegeerlaubnis. [1]
- Landesrechtliche Abschlüsse
- Gleichwertige landesrechtliche Weiterbildungen werden anerkannt; tariflich zählen DKG-Weiterbildungen und gleichwertige Weiterbildungen. [1, 15]
- Ausländischer Abschluss
- Zuerst ist die Anerkennung als Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz erforderlich. [14] Ob eine im Ausland erworbene Spezialisierung angerechnet wird, klären Weiterbildungsstätte, DKG bzw. Landesbehörde im Einzelfall.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beruf
Kurz beantwortet – ausführlicher in den Abschnitten oben.
Wie lange dauert die Fachweiterbildung Psychiatrie?
Nach der DKG-Empfehlung dauert sie berufsbegleitend mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. Sie umfasst mindestens 720 Stunden Theorie und 1.800 Stunden praktische Weiterbildung. [1]
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Sie benötigen eine Erlaubnis als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegende oder Altenpflegende und mindestens sechs Monate Berufserfahrung in der Psychiatrie in Vollzeit. [1] Die Plätze vergeben meist die Kliniken selbst.
Wie viel verdient eine Fachpflegekraft für Psychiatrie?
Im TVöD (VKA) sind Fachpflegekräfte mit entsprechender Tätigkeit in P 9 eingruppiert: 3.992,39 € bis 4.662,42 € brutto im Monat ab 01.05.2026. [15, 16] Bei überwiegender Pflege auf geschlossenen oder halbgeschlossenen Stationen kommt eine Psychiatriezulage von 46,02 € hinzu. [15] Der Median der Fachkrankenpflege insgesamt lag Ende 2025 bei 5.057 €. [17]
Welche Inhalte hat die Weiterbildung?
Neben dem Basismodul gibt es fünf Fachmodule: Grundlagen und Ethik, Pflege im Versorgungsnetz, Kommunikation und Deeskalation, Selbst- und Teamreflexion sowie komplexe Pflegesituationen von der Krise bis zur Forensik. [2]
Dürfen Pflegekräfte Patientinnen und Patienten fixieren?
Eine Fixierung wird ärztlich angeordnet; eine 5- oder 7-Punkt-Fixierung, die absehbar länger als etwa eine halbe Stunde dauert, braucht zusätzlich eine richterliche Entscheidung. [12] Pflegekräfte wirken mit, überwachen und dokumentieren nach den Vorgaben des Landesrechts und der Klinik.
Was regelt die PPP-Richtlinie für die Pflege?
Sie legt Mindestminuten für das therapeutische Personal stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen fest, einschließlich der Pflege. Ab 2027 müssen 95 Prozent erfüllt sein, ab 2029 die Vorgaben vollständig. [8]
Was ist der Unterschied zur EX-IN-Genesungsbegleitung?
Stellenangebote
Stellen in der psychiatrischen Pflege bei DocJob24.
DocJob24 veröffentlicht ausschließlich Stellen aus dem Gesundheitswesen – bei geprüften Arbeitgebern.
Aktuelle Stellen für Fachpflegekräfte in der Psychiatrie finden Sie in der Berufsgruppe „Pflege“. Mit einem kostenlosen Bewerberprofil können Arbeitgeber Sie außerdem direkt finden – Name und Kontaktdaten sehen sie erst, wenn Sie sich bewerben.
Verwandte Berufe im Verzeichnis
Quellen
Stand aller Angaben: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Regelungen der zuständigen Stellen.
22 Quellen
- DKG-Empfehlung zur pflegerischen Fachweiterbildung, Präsidiumsbeschluss vom 03./04.07.2023 (in Kraft seit 04.07.2023); insbesondere §§ 1, 3, 4, 8, 10, 12, 15, 24 und 29. Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachweiterbildung Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie – Fachmodule F PPP M I bis V (Modulübersicht). Deutsche Krankenhausgesellschaft, Fassung ab 01.05.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Einsatzzeiten der praktischen Weiterbildung Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Deutsche Krankenhausgesellschaft, ohne Datumsangabe, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Muster: Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „… für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DKG)“. Deutsche Krankenhausgesellschaft, Fassung ab 01.05.2022, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gegenüberstellung Theorie: DKG-Empfehlung Fachweiterbildung Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und Landesverordnung (Basismodul und Fachmodule). Deutsche Krankenhausgesellschaft, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Themenseite Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (Downloads, Gegenüberstellungen zu Landesverordnungen, Pflege im Maßregelvollzug). Deutsche Krankenhausgesellschaft, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Ergänzende DKG-Empfehlung „Pflege im Maßregelvollzug“ vom 17.09.2019 (gültig ab 01.10.2019) zur DKG-Empfehlung vom 29.09.2015. Deutsche Krankenhausgesellschaft, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal (PPP-RL), Fassung vom 18.06.2025, in Kraft seit 01.01.2026; insbesondere §§ 3, 5, 8, 9, 13 und 16. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), BAnz AT 20.11.2025 B2, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 115d Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 118 Psychiatrische Institutsambulanzen. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL), zuletzt geändert am 16.10.2025, in Kraft seit 12.12.2025; § 4 und Leistungsverzeichnis Nr. 27a (Psychiatrische häusliche Krankenpflege). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Bundesverfassungsgericht, Urteil des Zweiten Senats vom 24.07.2018, 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16 (Fixierung in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung). Bundesverfassungsgericht, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Strafgesetzbuch (StGB), § 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17.07.2017, zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 371); insbesondere §§ 1, 4 und 4a. Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- TVöD – Anlage 1 Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XI Nr. 1 (Beschäftigte in der Pflege): Entgeltgruppen P 7 und P 9, Psychiatriezulage und Protokollerklärung Nr. 6. Lesefassung, veröffentlicht vom dbb beamtenbund und tarifunion, 2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entgelttabelle Pflegedienst (P-Tabelle, TVöD VKA) ab 01.04.2025 und ab 01.05.2026. Haufe Online-Redaktion, öffentlicher Dienst (ergänzende Quelle), abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Entgeltatlas. Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit 2010 (Klassifikation der Berufe 2010): „Fachkrankenschwester/-pfleger“ als Beispiel für Anforderungsniveau 3 (81313). Bundesagentur für Arbeit, Stand 02/2025, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Blickpunkt Arbeitsmarkt – Analyse zur Entgeltstatistik 2025. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Oktober 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt). Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2026, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- EX-IN Genesungsbegleitung – Kursaufbau. EX-IN Deutschland e. V., abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle
- Anerkennung in Deutschland – Anerkennungs-Finder. Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen 22.10.2026. Zur Quelle