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Weiterbildung finanzieren Ihre Weiterbildung. Ihre Zukunft. Wir zeigen Ihnen den Weg zur Förderung.

Ob Fachweiterbildung, Aufstiegsfortbildung oder Umschulung: Berufliche Weiterbildung im Gesundheitswesen kann ganz oder teilweise finanziert werden – durch Ihren Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit, das Aufstiegs-BAföG, Programme der Länder oder über die Steuer.

  • Kostenlos und ohne Anmeldung
  • Auf Basis offizieller Quellen · Stand November 2026
  • Für Pflege, Praxis, Therapie, Labor und Apotheke
Medizinische Fachkraft in grüner Dienstkleidung lernt am Laptop – berufliche Weiterbildung im Gesundheitswesen
  • Staatliche FörderungAgentur für Arbeit · Aufstiegs-BAföG
  • ArbeitgeberKosten­übernahme · Freistellung
  • Steuerliche VorteileWerbungs­kosten absetzen
  • Bildungs­förderung der LänderBildungs­schecks · Bildungs­urlaub

Ihre Weiterbildungaus mehreren Quellen finanziert

Fördermöglichkeiten

Sechs Wege, Ihre Weiterbildung zu finanzieren.

Oft lassen sich mehrere Wege kombinieren. Wählen Sie einen Weg, um zu sehen, für wen er gedacht ist, was bezahlt wird und wo Sie ihn beantragen.

Staat und LänderAgentur für Arbeit, Aufstiegs-BAföG, Landesprogramme4 Wege
ArbeitgeberKosten und Freistellung1 Weg
Sie selbstmit steuerlicher Entlastung1 Weg

Staatliche Unterstützung

Agentur für Arbeit, Bund und Länder

§ 81 SGB III

Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung oder Umschulung.

FürArbeitsuchende und Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht

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§ 82 SGB III

Qualifizierungs­chancengesetz

Zuschüsse der Agentur für Arbeit zu Lehrgangskosten und Gehalt, wenn Beschäftigte sich weiterbilden.

FürBeschäftigte – gemeinsam mit dem Arbeitgeber

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AFBG

Aufstiegs-BAföG

50 % Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Aufstiegsfortbildungen mit Prüfung.

FürFachkräfte auf dem Weg zum nächsten Abschluss – ohne Altersgrenze

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16 Länder

Regionale Förderprogramme

Bildungsschecks, Weiterbildungsboni und Prämien der Bundesländer – dazu Bildungsurlaub.

FürBeschäftigte, je nach Bundesland und Programm

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Bildungsgutschein

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit (§ 81 SGB III)

So funktioniert der Bildungsgutschein
  1. 1Beratungbei Ihrer Agentur für Arbeit – vor der Anmeldung
  2. 2Bildungsgutscheinbefristet, regional und auf ein Bildungsziel festgelegt
  3. 3Zugelassener KursBildungsträger und Kurs mit Zulassung nach AZAV
  4. Kosten übernommenLehrgang, Prüfung, Fahrt- und Betreuungskosten

1Was ist das?

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung bei einem zugelassenen Bildungsträger. Seit 1. Januar 2025 ist sie dafür auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters zuständig.

2Für wen kommt es infrage?

  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht
  • Menschen, die einen Berufsabschluss nachholen

3Was wird finanziert?

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Fahrkosten und Kinderbetreuung
  • Unterkunft und Verpflegung, wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist
  • Bei Weiterbildungen mit Berufsabschluss: Prämien von 1.000 € und 1.500 € für bestandene Prüfungen, unter Voraussetzungen 150 € Weiterbildungsgeld im Monat

4Welche Voraussetzungen gelten?

  • Beratung durch die Agentur für Arbeit vor Beginn
  • Kurs und Bildungsträger sind zugelassen (AZAV)
  • Die Weiterbildung ist notwendig, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden

In der Regel besteht kein Rechtsanspruch – außer unter bestimmten Voraussetzungen beim Nachholen eines Berufsabschlusses.

5Wo informieren und beantragen?

Bei Ihrer Agentur für Arbeit: Beratungstermin vereinbaren und den Gutschein vor Kursbeginn beim Bildungsträger einreichen.

Qualifizierungs­chancengesetz

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte durch die Agentur für Arbeit (§ 82 SGB III)

Förderung nach Betriebsgröße
Lehrgangskosten durch die Agentur für Arbeit100 %
Zuschuss zum Arbeitsentgelt, bis zu75 %

Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten: Lehrgangskosten in der Regel vollständig. Ohne Berufsabschluss kann der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 100 % betragen.

1Was ist das?

Die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Lehrgangskosten einer Weiterbildung von Beschäftigten und kann dem Arbeitgeber für die Zeit der Weiterbildung einen Zuschuss zum Gehalt zahlen. Je kleiner der Betrieb, desto höher die Förderung. Bekannt ist sie als Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz.

2Für wen kommt es infrage?

  • Beschäftigte in Praxen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Laboren
  • Gemeinsam mit dem Arbeitgeber, der den Antrag mitträgt
  • Besonders hoch für kleine Betriebe und für Beschäftigte ohne Berufsabschluss

3Was wird finanziert?

  • Lehrgangskosten: unter 50 Beschäftigte in der Regel vollständig, 50 bis 499 zu 50 %, ab 500 zu 25 %
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt: bis zu 75, 50 oder 25 % – ohne Berufsabschluss bis zu 100 %
  • Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung: 5 Prozentpunkte mehr

4Welche Voraussetzungen gelten?

  • Mehr als 120 Stunden Umfang
  • Kurs und Bildungsträger sind zugelassen (AZAV)
  • Mehr als eine kurze Anpassung an den Arbeitsplatz
  • Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück
  • In den letzten zwei Jahren keine Förderung nach § 82

Kein Rechtsanspruch – die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.

5Wo informieren und beantragen?

Bei der Agentur für Arbeit – möglichst frühzeitig vor Beginn. Den Antrag stellen Sie selbst oder, mit Ihrer Zustimmung, Ihr Arbeitgeber über den Arbeitgeber-Service.

Aufstiegs-BAföG

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €

Während der Fortbildung

Nach bestandener Prüfung

ZuschussDarlehenserlassRückzahlung

Rechenbeispiel: Wer den Rest vollständig über das KfW-Darlehen finanziert und die Prüfung besteht, kann sich auf Antrag die Hälfte des dann noch nicht fälligen Darlehens erlassen lassen.

1Was ist das?

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten – in Voll- oder Teilzeit und ohne Altersgrenze.

2Für wen kommt es infrage?

  • Fachkräfte, die sich auf einen höheren Abschluss vorbereiten
  • Zum Beispiel Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung, viele Fachweiterbildungen in der Pflege, ZMP, ZMV oder Dentalhygiene – je nach Lehrgang
  • Auch mit Bachelor, nicht mit Master

3Was wird finanziert?

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €: 50 % Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen
  • Nach bestandener Prüfung auf Antrag 50 % Erlass des noch nicht fälligen Darlehens
  • In Vollzeit: Unterhaltsbeitrag bis 1.019 € im Monat als Zuschuss, abhängig von Einkommen und Vermögen

4Welche Voraussetzungen gelten?

  • Vorbereitung auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung, etwa nach Berufsbildungsgesetz oder Landesrecht
  • Mindestens 400 Unterrichtsstunden, für die erste Fortbildungsstufe in Teilzeit 200
  • Kein Master- oder vergleichbarer Hochschulabschluss

Zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Gebühren, verringern sich die förderfähigen Kosten.

5Wo informieren und beantragen?

Online über „AFBG Digital“ mit Ihrer BundID bei der zuständigen Stelle Ihres Landes – am besten vor Lehrgangsbeginn.

Regionale Förderprogramme

Programme der Bundesländer und Bildungsurlaub

Programme Ihres Bundeslandes prüfen

Ein Klick öffnet den Fördermittel-Navigator von DocJob24 mit den geprüften Programmen, Fristen und Antragsstellen des Landes.

14Bundesländer mit Anspruch auf Bildungsurlaub – meist fünf Arbeitstage im Jahr oder zehn in zwei Jahren

1Was ist das?

Viele Bundesländer fördern berufliche Weiterbildung zusätzlich – etwa mit Bildungsschecks, Weiterbildungsboni oder Prämien für bestandene Aufstiegsfortbildungen. Beispiele sind der Bildungsscheck NRW, der Hamburger Weiterbildungsbonus, der QualiScheck in Rheinland-Pfalz oder der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.

2Für wen kommt es infrage?

  • Meist Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort im Land
  • Je nach Programm mit Einkommensgrenzen oder nur für kleinere Betriebe
  • Bildungsurlaub: Beschäftigte nach dem jeweiligen Landesgesetz

3Was wird finanziert?

  • In der Regel ein Zuschuss zu den Kursgebühren
  • Bei einigen Programmen eine Prämie nach bestandener Prüfung
  • Bildungsurlaub: bezahlte Freistellung für anerkannte Veranstaltungen

4Welche Voraussetzungen gelten?

  • Antrag fast immer vor Kursbeginn bzw. vor der verbindlichen Anmeldung
  • Programme und Budgets ändern sich – aktuelle Bedingungen prüfen

Sachsen führt den Anspruch auf Qualifizierungszeit zum 1. Januar 2027 ein; Bayern hat kein entsprechendes Landesgesetz.

5Wo informieren und beantragen?

Bei der Programmstelle Ihres Landes. Den Bildungsurlaub beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Arbeitgeberförderung

Kosten und Zeit gemeinsam regeln

Arbeitgeber

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Ihr Arbeitgeber übernimmt Kosten, stellt Sie frei – oder beides. Für längere Weiterbildungen kann er selbst Zuschüsse erhalten.

FürBeschäftigte in Voll- und Teilzeit – auch beim Jobwechsel verhandelbar

Mehr erfahren

Selbst finanzieren

mit steuerlicher Entlastung

EStG

Steuerliche Berücksichtigung

Was Sie für eine berufliche Weiterbildung selbst bezahlen, mindert als Werbungskosten Ihre Steuerlast.

FürAlle, die Weiterbildungskosten selbst tragen

Mehr erfahren

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Kostenübernahme, Freistellung und Zuschüsse der Agentur für Arbeit

In vier Schritten zum Gespräch
  1. Ziel und Nutzen klar machenWas lernen Sie, und was hat die Einrichtung davon – etwa neue Aufgaben oder Praxisanleitung im Team?
  2. Kosten und Zeitbedarf zusammenstellenKursgebühren, Prüfung, Kurstage und Lernzeiten aus dem Angebot des Anbieters.
  3. Förderung vorschlagenFür längere Weiterbildungen kann Ihr Arbeitgeber Zuschüsse der Agentur für Arbeit erhalten.
  4. Vereinbarung schriftlich festhaltenKosten, Freistellung, Arbeitszeit und eine mögliche Bindungsklausel.

1Was ist das?

Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten ganz oder teilweise, stellt Sie für Kurstage frei – oder beides. Für längere Weiterbildungen kann er selbst Zuschüsse der Agentur für Arbeit erhalten, in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten in der Regel für die vollen Lehrgangskosten.

2Für wen kommt es infrage?

  • Beschäftigte in Voll- und Teilzeit
  • Beim Jobwechsel: Weiterbildung schon im Bewerbungsgespräch ansprechen

3Was kann finanziert werden?

  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Freistellung für Kurstage unter Fortzahlung des Gehalts
  • Reise-, Übernachtungs- und Materialkosten
  • Für Sie in der Regel steuerfrei (§ 3 Nr. 19 EStG)

4Was sollten Sie prüfen?

  • Vereinbarung vor Beginn schriftlich festhalten
  • Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln genau lesen – im Zweifel beraten lassen, etwa beim Betriebs- oder Personalrat
  • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eigene Regeln zur Qualifizierung enthalten
  • Bildungsurlaub nach Landesrecht zusätzlich nutzen

5Wo informieren?

Im Gespräch mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung. Zuschüsse beantragt Ihr Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, gebührenfrei unter 0800 4 555520.

Steuerliche Berücksichtigung

Werbungskosten, Betriebsausgaben und Sonderausgaben

Was Sie absetzen können
  1. Kurs- und Prüfungsgebühren+
  2. Fachliteratur und Arbeitsmittel+
  3. Fahrtkosten, ggf. Übernachtung+
  4. Erstattungen und Zuschüsse−
  5. Ihre Werbungskosten=
1.230 €Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Ihre Werbungskosten wirken, soweit sie insgesamt darüber liegen.

1Was ist das?

Was Sie für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung selbst bezahlen, können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Selbstständige setzen die Kosten als Betriebsausgaben ab.

2Für wen kommt es infrage?

  • Beschäftigte und Selbstständige mit abgeschlossener Erstausbildung
  • Erste Berufsausbildung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses: als Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr

3Was wird berücksichtigt?

  • Gebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten
  • Nur, was Sie selbst tragen – Erstattungen und Zuschüsse werden abgezogen
  • Vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung ist für Sie in der Regel steuerfrei und daher nicht absetzbar

4Was ist wichtig?

  • Belege aufbewahren
  • Kein oder geringes Einkommen im Jahr der Weiterbildung: Steuererklärung trotzdem abgeben – ein Verlustvortrag kann sich später auswirken

5Wo geltend machen?

In der Einkommensteuererklärung, online über ELSTER. Fragen zum Einzelfall beantworten Ihr Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.

Fördermittel-Finder

Welche Förderung passt zu Ihnen?

Fünf kurze Fragen – danach sehen Sie, welche Wege für Sie infrage kommen, was Sie prüfen sollten und wo Sie den nächsten Schritt machen.

  • Etwa eine Minute, eine Frage pro Schritt
  • Ohne Anmeldung – Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser
  • Regelbasiert auf Grundlage offizieller Förderbedingungen

Schnellorientierung

Der interaktive Finder benötigt JavaScript. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Zuordnungen:

Sie sind arbeitsuchend oder Ihnen droht ArbeitslosigkeitBildungsgutschein der Agentur für Arbeit, bei Umschulung mit Weiterbildungsprämie
Sie sind beschäftigt und planen eine längere WeiterbildungQualifizierungschancengesetz gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, Arbeitgeberfinanzierung, Landesprogramme
Sie streben einen höheren Abschluss mit Prüfung anAufstiegs-BAföG – unabhängig vom Alter und von Ihrer Beschäftigung
Sie tragen Kosten selbstSteuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
Sie möchten Programme Ihres Bundeslandes kennenFördermittel-Navigator

Gesundheitsberufe

Welche Weiterbildung möchten Sie finanzieren?

Jede Berufsgruppe hat eigene Weiterbildungswege – und typische Finanzierungen. Wählen Sie Ihren Bereich.

Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler üben im Skills-Lab das Anlegen von EKG-Elektroden an einer Simulationspuppe
Training im Skills-Lab

Weiterbildung in der Pflege

Fachweiterbildungen und Leitungsqualifikationen öffnen in der Pflege neue Aufgaben – und lassen sich auf mehreren Wegen finanzieren.

Beispiele für Weiterbildungen

  • Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege
  • Praxisanleitung
  • Palliative Care
  • Stationsleitung

Häufig passende Finanzierungswege

  • Aufstiegs-BAföG – für viele Fachweiterbildungen der Länder und Leitungsweiterbildungen, nicht für alle
  • Arbeitgeber – Kostenübernahme und Freistellung vereinbaren, Bindungsklausel prüfen
  • Qualifizierungschancengesetz – für zugelassene Weiterbildungen über 120 Stunden
  • Landesprogramme – etwa die Förderung der Fortbildung in der Pflege in Bayern
Medizinische Fachkraft legt in einer hellen Praxis ein Stauband an und bereitet eine Blutentnahme vor
Arbeit in der Arztpraxis

Weiterbildung für MFA und ZFA

Für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte führen Fortbildungen der Kammern zu mehr Verantwortung – in Praxisorganisation, Abrechnung und Prophylaxe.

Beispiele für Weiterbildungen

  • Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung
  • Praxismanagement
  • Abrechnungsmanagement
  • Qualitätsmanagement
  • ZMP, ZMV und Dentalhygiene

Häufig passende Finanzierungswege

  • Qualifizierungschancengesetz – in Praxen mit weniger als 50 Beschäftigten in der Regel volle Lehrgangskosten
  • Aufstiegs-BAföG – für Aufstiegsfortbildungen wie Fachwirt, ZMP, ZMV oder Dentalhygiene, je nach Lehrgang
  • Arbeitgeber – Kostenübernahme und Freistellung mit der Praxis vereinbaren
  • Steuer – selbst getragene Kosten als Werbungskosten angeben
Kinesio-Taping an Schulter und Nacken: Therapeutische Fachkraft legt einer Patientin ein Tape an
Zusatzqualifikation in der Therapie

Weiterbildung in der Therapie

In Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie erweitern Zertifikatsweiterbildungen das Behandlungsspektrum – meist berufsbegleitend in mehreren Kursblöcken.

Beispiele für Weiterbildungen

  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Neurologische Behandlungskonzepte
  • Zusatzqualifikationen wie Kinesio-Taping

Häufig passende Finanzierungswege

  • Steuer – selbst bezahlte Kurse als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen
  • Arbeitgeber – Kostenbeteiligung und Freistellung für Kursblöcke vereinbaren
  • Qualifizierungschancengesetz – wenn der Kurs mehr als 120 Stunden umfasst und zugelassen ist
  • Landesprogramme – Bildungsschecks und Weiterbildungsboni für Beschäftigte
Laborfachkraft pipettiert mit einer Mehrkanalpipette Proben in eine Mikrotiterplatte
Arbeit im medizinischen Labor

Weiterbildung in Labor und Medizintechnik

In Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik führen Fachspezialisierungen und Qualitätsmanagement zu neuen Aufgaben – bis hin zur Leitung.

Beispiele für Weiterbildungen

  • Labormanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Fachspezialisierungen

Häufig passende Finanzierungswege

  • Arbeitgeber – Kostenübernahme und Freistellung vereinbaren
  • Qualifizierungschancengesetz – für zugelassene Weiterbildungen über 120 Stunden
  • Aufstiegs-BAföG – bei Fortbildungen mit öffentlich-rechtlicher Prüfung
  • Steuer – selbst getragene Kosten als Werbungskosten angeben
Rezeptur in der Apotheke: Fachkraft mit Handschuhen füllt Kapseln in ein Kapselfüllgerät
Rezeptur in der Apotheke

Weiterbildung in der Apotheke

Für PTA, PKA sowie Apothekerinnen und Apotheker gibt es fachliche Zusatzqualifikationen und Management-Weiterbildungen – von der Beratung bis zur Leitung.

Beispiele für Weiterbildungen

  • Fachliche Zusatzqualifikationen
  • Apothekenmanagement
  • Weiterbildung zum Fachapotheker

Häufig passende Finanzierungswege

  • Arbeitgeber – Kostenübernahme und Freistellung mit der Apotheke vereinbaren
  • Qualifizierungschancengesetz – in Apotheken mit weniger als 50 Beschäftigten in der Regel volle Lehrgangskosten
  • Aufstiegs-BAföG – bei Fortbildungen mit öffentlich-rechtlicher Prüfung
  • Steuer – selbst getragene Kosten als Werbungskosten angeben

Die Beispiele zeigen typische Weiterbildungen und Wege. Ob ein konkreter Kurs gefördert wird, hängt vom Lehrgang, vom Anbieter und von Ihrer Situation ab. Alle Berufsprofile finden Sie im Überblick der Gesundheitsberufe.

Nächste Schritte

In sechs Schritten zur Finanzierung.

Die Reihenfolge entscheidet: Bei den meisten Förderungen gilt – erst beantragen, dann verbindlich anmelden.

  1. 1

    Weiterbildungsziel festlegen

    Welcher Abschluss, welcher Umfang, ab wann? Davon hängt ab, welche Wege offenstehen.

  2. 2

    Fördermöglichkeiten prüfen

    Mit dem Fördermittel-Finder eingrenzen und klären, ob Kurs und Anbieter zugelassen sind.

  3. 3

    Voraussetzungen klären

    Stundenumfang, Prüfung, Betriebsgröße und Ihre persönliche Situation abgleichen.

  4. 4

    Zuständige Stelle kontaktieren

    Agentur für Arbeit, Aufstiegs-BAföG-Amt, Programmstelle des Landes – oder Ihr Arbeitgeber.

  5. 5

    Antrag und Finanzierung abstimmen

    Antrag vor Kursbeginn stellen und die Kostenaufteilung schriftlich festhalten.

  6. 6

    Weiterbildung beginnen

    Verbindlich anmelden, wenn Bewilligung oder Zusage vorliegen.

Wichtig: rechtzeitig beantragen

Leistungen der Arbeitsförderung – etwa Bildungsgutschein und Förderung für Beschäftigte – gibt es nur, wenn sie vor Beginn beantragt wurden. Bei manchen Landesprogrammen gilt schon die verbindliche Anmeldung als Beginn.

  1. Beratung
  2. Antrag
  3. Bewilligung
  4. Anmeldung
  5. Kursbeginn

Beispielrechnung

Was kostet Sie die Weiterbildung am Ende?

Rechnen Sie mit den Zahlen aus Ihrem Kursangebot: Wie viel können Förderung und Arbeitgeber übernehmen – und was bleibt für Sie?

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Förderzusage. Berechnet werden nur gesetzlich festgelegte Fördersätze. Nicht enthalten sind Unterhaltsbeitrag, Zuschuss zum Arbeitsentgelt, Fahrt- und Nebenkosten sowie steuerliche Effekte.

Die Beispielrechnung benötigt JavaScript. Die Fördersätze finden Sie oben bei den Förderwegen: Aufstiegs-BAföG und Qualifizierungschancengesetz.
Beispielwert, bitte durch die Kosten Ihres Kursangebots ersetzen.
Förderweg
Ihr Eigenanteil5.000 €

    Häufige Fragen

    Weiterbildung finanzieren: kurz beantwortet.

    Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Die offiziellen Quellen finden Sie darunter.

    Offizielle Informationen und Rechtsgrundlagen

    Förderprogramme

    Gesetze

    Stand der Angaben: 2. November 2026. Programme der Länder mit Fristen und Antragsstellen finden Sie im Fördermittel-Navigator.

    Wer bezahlt meine berufliche Weiterbildung?

    Das hängt von Ihrer Situation ab. Infrage kommen Ihr Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein oder der Förderung für Beschäftigte, das Aufstiegs-BAföG, Programme Ihres Bundeslandes und – für selbst getragene Kosten – die Steuer. Häufig lassen sich mehrere Wege kombinieren. Der Fördermittel-Finder auf dieser Seite zeigt, welche für Sie infrage kommen.

    Kann mein Arbeitgeber eine Weiterbildung finanzieren?

    Ja. Arbeitgeber können Kurs- und Prüfungsgebühren übernehmen und Sie für Kurstage freistellen; für Sie ist das in der Regel steuerfrei. Für längere Weiterbildungen kann Ihr Arbeitgeber Zuschüsse der Agentur für Arbeit erhalten – in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten in der Regel für die vollen Lehrgangskosten. Halten Sie die Vereinbarung vor Beginn schriftlich fest und prüfen Sie Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln genau.

    Habe ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

    In der Regel nicht – die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, dass Sie vorher beraten wurden und dass Kurs und Bildungsträger zugelassen sind. Einen Anspruch kann es unter bestimmten Voraussetzungen beim Nachholen eines Berufsabschlusses geben.

    Kann ich auch als Beschäftigte oder Beschäftigter Förderung bekommen?

    Ja. Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen von Beschäftigten mit mehr als 120 Stunden gemeinsam mit dem Arbeitgeber – bekannt als Qualifizierungschancengesetz. Das Aufstiegs-BAföG setzt keine bestimmte Beschäftigung voraus. Hinzu kommen Landesprogramme und in 14 Bundesländern – ab 2027 auch in Sachsen – ein Anspruch auf Bildungsurlaub.

    Welche Weiterbildungen werden gefördert?

    Die Agentur für Arbeit fördert Kurse, die für die Förderung zugelassen sind (AZAV). Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen mit öffentlich-rechtlicher Prüfung und mindestens 400 Unterrichtsstunden – zum Beispiel Fachwirt-Abschlüsse, viele Fachweiterbildungen in der Pflege oder zahnmedizinische Aufstiegsfortbildungen. Landesprogramme haben eigene Kriterien. Ob Ihr Kurs dazugehört, sagt Ihnen der Anbieter oder die zuständige Stelle.

    Kann ich Weiterbildungskosten steuerlich absetzen?

    Ja. Selbst getragene Kosten einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung sind Werbungskosten – etwa Gebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten. Sie wirken sich aus, soweit Ihre Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Eine erste Berufsausbildung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist bis 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgabe absetzbar. Selbstständige machen die Kosten als Betriebsausgaben geltend.

    Muss ich während der Weiterbildung weiterarbeiten?

    Das hängt vom Modell ab. Berufsbegleitende Weiterbildungen laufen neben der Arbeit; für Kurstage können Sie eine Freistellung oder Bildungsurlaub vereinbaren. Bei der Förderung für Beschäftigte kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Gehalt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten erhalten. In Vollzeit-Aufstiegsfortbildungen hilft der Unterhaltsbeitrag des Aufstiegs-BAföG, und wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während einer geförderten Weiterbildung in der Regel weiter.

    Wo beantrage ich eine Förderung?

    Bildungsgutschein und Förderung für Beschäftigte bei der Agentur für Arbeit, das Aufstiegs-BAföG online über „AFBG Digital“ bei der zuständigen Stelle Ihres Landes und Landesprogramme bei der jeweiligen Programmstelle. Steuerliche Vorteile machen Sie in der Steuererklärung geltend, zum Beispiel über ELSTER.

    Wann muss ich den Antrag stellen?

    Möglichst früh – und bei den meisten Förderungen vor Kursbeginn. Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur, wenn sie vor Beginn beantragt wurden; bei manchen Landesprogrammen gilt schon die verbindliche Anmeldung als Beginn. Melden Sie sich deshalb erst verbindlich an, wenn die Finanzierung geklärt ist.

    Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

    Oft ja – etwa einen Arbeitgeberzuschuss mit dem Aufstiegs-BAföG oder eine Förderung mit Bildungsurlaub. Dieselben Kosten werden aber nicht doppelt gefördert: Zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Gebühren, verringern sich beim Aufstiegs-BAföG die förderfähigen Kosten. Klären Sie Kombinationen vorab mit der zuständigen Stelle.

    Ihr nächster Schritt

    Der nächste Schritt in Ihrer Karriere muss nicht an den Kosten scheitern.

    Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten und finden Sie heraus, welche Förderwege für Ihre berufliche Weiterbildung infrage kommen.

    Auch hilfreich:Fördermittel-NavigatorGehaltsrechnerGesundheitsberufeBewerbungshilfe

    Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, entscheidet die zuständige Stelle. Stand: 2. November 2026.

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