Bildungsgutschein
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung oder Umschulung.
FürArbeitsuchende und Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht
Mehr erfahrenOb Fachweiterbildung, Aufstiegsfortbildung oder Umschulung: Berufliche Weiterbildung im Gesundheitswesen kann ganz oder teilweise finanziert werden – durch Ihren Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit, das Aufstiegs-BAföG, Programme der Länder oder über die Steuer.

Ihre Weiterbildungaus mehreren Quellen finanziert
Fördermöglichkeiten
Oft lassen sich mehrere Wege kombinieren. Wählen Sie einen Weg, um zu sehen, für wen er gedacht ist, was bezahlt wird und wo Sie ihn beantragen.
Agentur für Arbeit, Bund und Länder
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung oder Umschulung.
FürArbeitsuchende und Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht
Mehr erfahrenZuschüsse der Agentur für Arbeit zu Lehrgangskosten und Gehalt, wenn Beschäftigte sich weiterbilden.
FürBeschäftigte – gemeinsam mit dem Arbeitgeber
Mehr erfahren50 % Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Aufstiegsfortbildungen mit Prüfung.
FürFachkräfte auf dem Weg zum nächsten Abschluss – ohne Altersgrenze
Mehr erfahrenBildungsschecks, Weiterbildungsboni und Prämien der Bundesländer – dazu Bildungsurlaub.
FürBeschäftigte, je nach Bundesland und Programm
Mehr erfahrenFörderung der beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit (§ 81 SGB III)
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung bei einem zugelassenen Bildungsträger. Seit 1. Januar 2025 ist sie dafür auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters zuständig.
In der Regel besteht kein Rechtsanspruch – außer unter bestimmten Voraussetzungen beim Nachholen eines Berufsabschlusses.
Bei Ihrer Agentur für Arbeit: Beratungstermin vereinbaren und den Gutschein vor Kursbeginn beim Bildungsträger einreichen.
Weiterbildungsförderung für Beschäftigte durch die Agentur für Arbeit (§ 82 SGB III)
Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten: Lehrgangskosten in der Regel vollständig. Ohne Berufsabschluss kann der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 100 % betragen.
Die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Lehrgangskosten einer Weiterbildung von Beschäftigten und kann dem Arbeitgeber für die Zeit der Weiterbildung einen Zuschuss zum Gehalt zahlen. Je kleiner der Betrieb, desto höher die Förderung. Bekannt ist sie als Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz.
Kein Rechtsanspruch – die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.
Bei der Agentur für Arbeit – möglichst frühzeitig vor Beginn. Den Antrag stellen Sie selbst oder, mit Ihrer Zustimmung, Ihr Arbeitgeber über den Arbeitgeber-Service.
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Während der Fortbildung
Nach bestandener Prüfung
Rechenbeispiel: Wer den Rest vollständig über das KfW-Darlehen finanziert und die Prüfung besteht, kann sich auf Antrag die Hälfte des dann noch nicht fälligen Darlehens erlassen lassen.
Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten – in Voll- oder Teilzeit und ohne Altersgrenze.
Zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Gebühren, verringern sich die förderfähigen Kosten.
Online über „AFBG Digital“ mit Ihrer BundID bei der zuständigen Stelle Ihres Landes – am besten vor Lehrgangsbeginn.
Programme der Bundesländer und Bildungsurlaub
Ein Klick öffnet den Fördermittel-Navigator von DocJob24 mit den geprüften Programmen, Fristen und Antragsstellen des Landes.
Viele Bundesländer fördern berufliche Weiterbildung zusätzlich – etwa mit Bildungsschecks, Weiterbildungsboni oder Prämien für bestandene Aufstiegsfortbildungen. Beispiele sind der Bildungsscheck NRW, der Hamburger Weiterbildungsbonus, der QualiScheck in Rheinland-Pfalz oder der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.
Sachsen führt den Anspruch auf Qualifizierungszeit zum 1. Januar 2027 ein; Bayern hat kein entsprechendes Landesgesetz.
Bei der Programmstelle Ihres Landes. Den Bildungsurlaub beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
Kosten und Zeit gemeinsam regeln
Ihr Arbeitgeber übernimmt Kosten, stellt Sie frei – oder beides. Für längere Weiterbildungen kann er selbst Zuschüsse erhalten.
FürBeschäftigte in Voll- und Teilzeit – auch beim Jobwechsel verhandelbar
Mehr erfahrenmit steuerlicher Entlastung
Was Sie für eine berufliche Weiterbildung selbst bezahlen, mindert als Werbungskosten Ihre Steuerlast.
FürAlle, die Weiterbildungskosten selbst tragen
Mehr erfahrenKostenübernahme, Freistellung und Zuschüsse der Agentur für Arbeit
Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten ganz oder teilweise, stellt Sie für Kurstage frei – oder beides. Für längere Weiterbildungen kann er selbst Zuschüsse der Agentur für Arbeit erhalten, in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten in der Regel für die vollen Lehrgangskosten.
Im Gespräch mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung. Zuschüsse beantragt Ihr Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, gebührenfrei unter 0800 4 555520.
Werbungskosten, Betriebsausgaben und Sonderausgaben
Was Sie für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung selbst bezahlen, können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Selbstständige setzen die Kosten als Betriebsausgaben ab.
Fördermittel-Finder
Fünf kurze Fragen – danach sehen Sie, welche Wege für Sie infrage kommen, was Sie prüfen sollten und wo Sie den nächsten Schritt machen.
Der interaktive Finder benötigt JavaScript. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Zuordnungen:
| Sie sind arbeitsuchend oder Ihnen droht Arbeitslosigkeit | Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, bei Umschulung mit Weiterbildungsprämie |
|---|---|
| Sie sind beschäftigt und planen eine längere Weiterbildung | Qualifizierungschancengesetz gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, Arbeitgeberfinanzierung, Landesprogramme |
| Sie streben einen höheren Abschluss mit Prüfung an | Aufstiegs-BAföG – unabhängig vom Alter und von Ihrer Beschäftigung |
| Sie tragen Kosten selbst | Steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben |
| Sie möchten Programme Ihres Bundeslandes kennen | Fördermittel-Navigator |
Gesundheitsberufe
Jede Berufsgruppe hat eigene Weiterbildungswege – und typische Finanzierungen. Wählen Sie Ihren Bereich.

Fachweiterbildungen und Leitungsqualifikationen öffnen in der Pflege neue Aufgaben – und lassen sich auf mehreren Wegen finanzieren.
Fachpflege Intensiv und AnästhesiePraxisanleitungStellen in der Pflege

Für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte führen Fortbildungen der Kammern zu mehr Verantwortung – in Praxisorganisation, Abrechnung und Prophylaxe.
Medizinische FachangestellteFachwirt ambulante VersorgungZMPStellen für MFAStellen in der Zahnmedizin

In Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie erweitern Zertifikatsweiterbildungen das Behandlungsspektrum – meist berufsbegleitend in mehreren Kursblöcken.

In Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik führen Fachspezialisierungen und Qualitätsmanagement zu neuen Aufgaben – bis hin zur Leitung.
MT LaboratoriumsanalytikMT RadiologieStellen in der Medizintechnologie

Für PTA, PKA sowie Apothekerinnen und Apotheker gibt es fachliche Zusatzqualifikationen und Management-Weiterbildungen – von der Beratung bis zur Leitung.
Die Beispiele zeigen typische Weiterbildungen und Wege. Ob ein konkreter Kurs gefördert wird, hängt vom Lehrgang, vom Anbieter und von Ihrer Situation ab. Alle Berufsprofile finden Sie im Überblick der Gesundheitsberufe.
Nächste Schritte
Die Reihenfolge entscheidet: Bei den meisten Förderungen gilt – erst beantragen, dann verbindlich anmelden.
Welcher Abschluss, welcher Umfang, ab wann? Davon hängt ab, welche Wege offenstehen.
Mit dem Fördermittel-Finder eingrenzen und klären, ob Kurs und Anbieter zugelassen sind.
Stundenumfang, Prüfung, Betriebsgröße und Ihre persönliche Situation abgleichen.
Agentur für Arbeit, Aufstiegs-BAföG-Amt, Programmstelle des Landes – oder Ihr Arbeitgeber.
Antrag vor Kursbeginn stellen und die Kostenaufteilung schriftlich festhalten.
Verbindlich anmelden, wenn Bewilligung oder Zusage vorliegen.
Leistungen der Arbeitsförderung – etwa Bildungsgutschein und Förderung für Beschäftigte – gibt es nur, wenn sie vor Beginn beantragt wurden. Bei manchen Landesprogrammen gilt schon die verbindliche Anmeldung als Beginn.
Beispielrechnung
Rechnen Sie mit den Zahlen aus Ihrem Kursangebot: Wie viel können Förderung und Arbeitgeber übernehmen – und was bleibt für Sie?
Unverbindliche Beispielrechnung, keine Förderzusage. Berechnet werden nur gesetzlich festgelegte Fördersätze. Nicht enthalten sind Unterhaltsbeitrag, Zuschuss zum Arbeitsentgelt, Fahrt- und Nebenkosten sowie steuerliche Effekte.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Die offiziellen Quellen finden Sie darunter.
Stand der Angaben: 2. November 2026. Programme der Länder mit Fristen und Antragsstellen finden Sie im Fördermittel-Navigator.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Infrage kommen Ihr Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein oder der Förderung für Beschäftigte, das Aufstiegs-BAföG, Programme Ihres Bundeslandes und – für selbst getragene Kosten – die Steuer. Häufig lassen sich mehrere Wege kombinieren. Der Fördermittel-Finder auf dieser Seite zeigt, welche für Sie infrage kommen.
Ja. Arbeitgeber können Kurs- und Prüfungsgebühren übernehmen und Sie für Kurstage freistellen; für Sie ist das in der Regel steuerfrei. Für längere Weiterbildungen kann Ihr Arbeitgeber Zuschüsse der Agentur für Arbeit erhalten – in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten in der Regel für die vollen Lehrgangskosten. Halten Sie die Vereinbarung vor Beginn schriftlich fest und prüfen Sie Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln genau.
In der Regel nicht – die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, dass Sie vorher beraten wurden und dass Kurs und Bildungsträger zugelassen sind. Einen Anspruch kann es unter bestimmten Voraussetzungen beim Nachholen eines Berufsabschlusses geben.
Ja. Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen von Beschäftigten mit mehr als 120 Stunden gemeinsam mit dem Arbeitgeber – bekannt als Qualifizierungschancengesetz. Das Aufstiegs-BAföG setzt keine bestimmte Beschäftigung voraus. Hinzu kommen Landesprogramme und in 14 Bundesländern – ab 2027 auch in Sachsen – ein Anspruch auf Bildungsurlaub.
Die Agentur für Arbeit fördert Kurse, die für die Förderung zugelassen sind (AZAV). Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen mit öffentlich-rechtlicher Prüfung und mindestens 400 Unterrichtsstunden – zum Beispiel Fachwirt-Abschlüsse, viele Fachweiterbildungen in der Pflege oder zahnmedizinische Aufstiegsfortbildungen. Landesprogramme haben eigene Kriterien. Ob Ihr Kurs dazugehört, sagt Ihnen der Anbieter oder die zuständige Stelle.
Ja. Selbst getragene Kosten einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung sind Werbungskosten – etwa Gebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten. Sie wirken sich aus, soweit Ihre Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Eine erste Berufsausbildung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist bis 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgabe absetzbar. Selbstständige machen die Kosten als Betriebsausgaben geltend.
Das hängt vom Modell ab. Berufsbegleitende Weiterbildungen laufen neben der Arbeit; für Kurstage können Sie eine Freistellung oder Bildungsurlaub vereinbaren. Bei der Förderung für Beschäftigte kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Gehalt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten erhalten. In Vollzeit-Aufstiegsfortbildungen hilft der Unterhaltsbeitrag des Aufstiegs-BAföG, und wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während einer geförderten Weiterbildung in der Regel weiter.
Bildungsgutschein und Förderung für Beschäftigte bei der Agentur für Arbeit, das Aufstiegs-BAföG online über „AFBG Digital“ bei der zuständigen Stelle Ihres Landes und Landesprogramme bei der jeweiligen Programmstelle. Steuerliche Vorteile machen Sie in der Steuererklärung geltend, zum Beispiel über ELSTER.
Möglichst früh – und bei den meisten Förderungen vor Kursbeginn. Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur, wenn sie vor Beginn beantragt wurden; bei manchen Landesprogrammen gilt schon die verbindliche Anmeldung als Beginn. Melden Sie sich deshalb erst verbindlich an, wenn die Finanzierung geklärt ist.
Oft ja – etwa einen Arbeitgeberzuschuss mit dem Aufstiegs-BAföG oder eine Förderung mit Bildungsurlaub. Dieselben Kosten werden aber nicht doppelt gefördert: Zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Gebühren, verringern sich beim Aufstiegs-BAföG die förderfähigen Kosten. Klären Sie Kombinationen vorab mit der zuständigen Stelle.
Ihr nächster Schritt
Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten und finden Sie heraus, welche Förderwege für Ihre berufliche Weiterbildung infrage kommen.
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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, entscheidet die zuständige Stelle. Stand: 2. November 2026.